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Hünnebeck Bosta 70 A+V - Geruest

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1.0 Produktmerkmale<br />

Auf einen Nachweis kann<br />

verzichtet werden, wenn das<br />

Gerüst nach einer in dieser<br />

Aufbau- und Verwendungsanleitung<br />

dargestellten<br />

Regelausführung errichtet<br />

wird. Die Standsicherheit<br />

des Gerüstes muß in jedem<br />

Fall sichergestellt sein.<br />

Das <strong>Bosta</strong> <strong>70</strong> Gerüst darf<br />

nur wie in dieser Aufbauund<br />

Verwendungsanleitung<br />

beschrieben und mit dem in<br />

Abschnitt 3 aufgelisteten<br />

Bauteilen auf-, um- und<br />

abgebaut sowie verwendet<br />

werden.<br />

herzurichten. Die Fußspindeln<br />

sind grundsätzlich auf einer lastverteilenden<br />

Bohle aufzustellen.<br />

Die sichere Ableitung der Ankerlasten<br />

in das einzurüstende<br />

Gebäude ist zu überprüfen.<br />

Ferner ist auf die Anordnung und<br />

Anzahl der Vertikaldiagonalen zu<br />

achten. Ist der Gerüstabstand<br />

vom Gebäude größer als 30 cm,<br />

sind zusätzlich Rückenschutz,<br />

Knieleiste und ggf. Bordbrett in<br />

der dem Gebäude zugewandten<br />

Gerüstseite einzubauen.<br />

Gerüstaufstiege müssen sicher<br />

ausgebildet werden.<br />

Andere Aufbauvarianten sind<br />

möglich; sie bedürfen aber<br />

eines gesonderten Nachweises,<br />

der beim Hersteller<br />

angefordert werden kann.<br />

Aufbauvorbereitung<br />

Das Gerüst muss vor Inbetriebnahme,<br />

nach längeren<br />

Arbeitspausen, nach<br />

konstruktiven Änderungen und<br />

nach außergewöhnlichen Einwirkungen<br />

durch den verantwortlichen<br />

Unternehmer auf<br />

Vollständigkeit überprüft<br />

werden (siehe auch Materialermittlung<br />

Seite 64). Zu überprüfen<br />

sind die Beschaffenheit<br />

der Gerüstbauteile, die<br />

Standsicherheit sowie die<br />

Arbeits- und Betriebssicherheit<br />

des Gerüstes.<br />

Bei Einrüstung einer Gebäudeecke<br />

muss der Belag in voller<br />

Breite um die Ecke geführt<br />

werden.<br />

Grundsätzlich sind die<br />

geltenden Vorschriften für die<br />

Arbeitssicherheit zu beachten.<br />

Ferner müssen die Regelungen<br />

der Betriebssicherheitsverordnung<br />

beachtet werden.<br />

Es darf kein beschädigtes<br />

Gerüstmaterial verwendet<br />

werden. Reparaturen von<br />

Bauteilen dürfen nur vom<br />

Hersteller ausgeführt werden.<br />

Der Gerüstaufbau ist auf<br />

ebenem und tragfähigem<br />

Boden vorzunehmen.<br />

Die Aufstellebene ist<br />

gegebenenfalls entsprechend<br />

4<br />

26.01.2005

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