Hünnebeck Bosta 70 A+V - Geruest

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4.0 Aufbau 4.8 Verankerungen Die Verankerungen sind fortlaufend mit dem Gerüstaufbau einzubauen. Die Verankerungsanordnung (s. S. 49 bis 55) ist zu beachten! 4.9 Oberste Gerüstlage Geländerpfosten an der Längsseite und Doppelpfosten an den Stirnseiten nehmen den Seitenschutz auf und verhindern gleichzeitig das Abheben der Beläge. Sie sind mit je 2 Rahmensteckern Ø 8 mm zu sichern. 4.10 Seitenschutz vervollständigen Fehlende Schutzgeländer und Bordbretter sowie der komplette Seitenschutz an den Stirnseiten des Gerüstes sind in allen Gerüstlagen einzubauen. Rahmenstecker Ø 8 mm Beachte: Die korrekte Lage des Fallriegels muss überprüft werden. Auf einzelne Teile des Seitenschutzes darf verzichtet werden unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung und der geltenden Vorschriften für Arbeitssicherheit sowie der Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung. „Wandern“ von Gerüstfeldern Vorsicht: Absturzgefahr bei der Montage! Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung ergreifen. 4.11 Auf- und Abbau von Gerüstfeldern (Wandern) Die abgerundeten Auflager der Beläge ermöglichen es, dass die Endfelder auch senkrecht abgebaut und an der anderen Seite wieder aufgebaut werden können. Dadurch kann das Gerüst mit dem Arbeitsfortschritt "wandern" und Gerüstmaterial eingespart werden. 24 26.01.2005

5.0 Transport von Gerüstteilen Für Gerüste mit mehr als 8 m Gerüstfeldhöhe (Belaghöhe über Aufstellfläche) müssen beim Auf- und Abbau Bauaufzüge verwendet werden. Zu den Bauaufzügen zählen auch handbetriebene Seilrollen. Abweichend davon darf auf Bauaufzüge verzichtet werden, wenn die Gerüstfeldhöhe nicht mehr als 14 m und die Längenabwicklung des Gerüstes nicht mehr als 10 m beträgt. In Gerüstfeldern, in denen ein Vertikaltransport von Hand durchgeführt wird, müssen Geländer- und Zwischenholm vorhanden sein. Auf das Bordbrett darf verzichtet werden. In den Gerüstlagen, die ausschließlich für den Horizontaltransport der Gerüstbauteile beim Auf- oder Abbau des Gerüstes benutzt werden, darf auf den Zwischenholm und das Bordbrett verzichtet werden. Bei diesem Handtransport muss auf jeder Gerüstlage mindestens eine Person stehen. 26.01.2005 25

4.0 Aufbau<br />

4.8 Verankerungen<br />

Die Verankerungen sind fortlaufend<br />

mit dem Gerüstaufbau einzubauen.<br />

Die Verankerungsanordnung<br />

(s. S. 49 bis 55) ist zu<br />

beachten!<br />

4.9 Oberste Gerüstlage<br />

Geländerpfosten an der Längsseite<br />

und Doppelpfosten an den Stirnseiten<br />

nehmen den Seitenschutz<br />

auf und verhindern gleichzeitig das<br />

Abheben der Beläge. Sie sind mit je<br />

2 Rahmensteckern Ø 8 mm zu<br />

sichern.<br />

4.10 Seitenschutz vervollständigen<br />

Fehlende Schutzgeländer und<br />

Bordbretter sowie der komplette<br />

Seitenschutz an den Stirnseiten<br />

des Gerüstes sind in allen Gerüstlagen<br />

einzubauen.<br />

Rahmenstecker Ø 8 mm<br />

Beachte:<br />

Die korrekte Lage des Fallriegels<br />

muss überprüft werden.<br />

Auf einzelne Teile des Seitenschutzes<br />

darf verzichtet werden<br />

unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung<br />

und der geltenden<br />

Vorschriften für Arbeitssicherheit<br />

sowie der Regelungen der<br />

Betriebssicherheitsverordnung.<br />

„Wandern“ von Gerüstfeldern<br />

Vorsicht: Absturzgefahr bei der Montage!<br />

Schutzmaßnahmen unter Beachtung der<br />

Gefährdungsbeurteilung ergreifen.<br />

4.11 Auf- und Abbau von<br />

Gerüstfeldern (Wandern)<br />

Die abgerundeten Auflager der<br />

Beläge ermöglichen es, dass die<br />

Endfelder auch senkrecht abgebaut<br />

und an der anderen Seite<br />

wieder aufgebaut werden können.<br />

Dadurch kann das Gerüst mit dem<br />

Arbeitsfortschritt "wandern" und<br />

Gerüstmaterial eingespart werden.<br />

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26.01.2005

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