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Die komplette Ausgabe 10/2008 der Fachzeitschrift KOMMUNAL

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46<br />

Kommunal: Blick über die Grenze<br />

vergleichbar ist. Seine Einstellung<br />

war nicht mandatgebunden.<br />

Das Gehalt und die Zuständigkeiten<br />

bezüglich <strong>der</strong> Entscheidungen<br />

in Verwaltungsverfahren,<br />

die auch mit dem Ausbildungsniveau<br />

bedingt waren,<br />

wurden gesetzlich festgelegt.<br />

Nach dem Jahr 2002 gab es in<br />

Slowenien 193 Gemeinden, die<br />

immer mehr Pflichten übernahmen.<br />

Das belastete wegen <strong>der</strong><br />

„Unterernährung“ auf dem Personalgebiet<br />

in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltungen<br />

vor allem die Sekretäre<br />

beziehungsweise Direktoren<br />

<strong>der</strong> Gemeindeverwaltungen.<br />

<strong>Die</strong> wurden zu einem<br />

Mädchen für alles, was auch<br />

dem Gesetzgeber auffiel, <strong>der</strong><br />

mit einer Gesetznovelle keinen<br />

Zweifel mehr ließ, ob eine Gemeinde<br />

einen Sekretär haben<br />

muss o<strong>der</strong> nicht, was bislang<br />

von dem Willen des Bürgermeis -<br />

ters abhängig war. So entschied<br />

<strong>der</strong> Sekretär in Verwaltungsverfahren<br />

auf <strong>der</strong> I. Stufe und auf<br />

<strong>der</strong> II. Stufe wurde das Berufungsorgan<br />

<strong>der</strong> Bürgermeister.<br />

Das Gesetz besagte zwar, dass<br />

die Gemeindeverwaltung seitens<br />

des Bürgermeisters gesteuert<br />

und beaufsichtigt wird und<br />

<strong>der</strong> Sekretär, den <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

ernennt, die Arbeit <strong>der</strong><br />

Gemeindeverwaltung leitet. In<br />

<strong>der</strong> Praxis waren wir aber des<br />

Öfteren Zeugen von Fällen, in<br />

denen <strong>der</strong> Bürgermeister den<br />

Das Eingreifen in den Status <strong>der</strong> Direktoren und Sekretäre slowenischer Gemeinden<br />

hat in den vergangenen vier Jahren nach <strong>der</strong> Durchsetzung des Gesetzes<br />

über öffentliche Angestellte nur die Interessensabnahme des fachlich<br />

befähigten Ka<strong>der</strong>s für diese Funktionen bewirkt.<br />

Das Gesetz 2003 besagt zwar, dass <strong>der</strong> Sekretär<br />

auf einen entsprechenden Arbeitsplatz<br />

innerhalb <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung versetzt<br />

wird, was in <strong>der</strong> Praxis oft unmöglich ist,<br />

beson<strong>der</strong>s in kleinen Gemeinden.<br />

Angestellten <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Aufgaben ohne Koordination<br />

mit dem Sekretär delegierte.<br />

Im Jahr 2006 wurden Gemeindewahlen<br />

in 2<strong>10</strong> Gemeinden<br />

ausgeführt. Noch davor, im Jahr<br />

2003, trat das neue Gesetz über<br />

die öffentliche Verwaltung in<br />

Kraft. Mit diesem Gesetz wurden<br />

die Stellen <strong>der</strong> Sekretäre<br />

beziehungsweise Direktoren <strong>der</strong><br />

Gemeindeverwaltungen als „Positions-Beamtenarbeitsplatz“<br />

definiert,<br />

für welchen eine Universitätsausbildung<br />

mit einer staatlichen<br />

fachlichen Prüfung<br />

benötigt wird, und von welchem<br />

sie <strong>der</strong> Funktionär (Bürgermeister)<br />

innerhalb eines Jahres<br />

nach ihrer Wahl ohne schuldhaften<br />

Grund entpflichten kann,<br />

obwohl sie die Position aufgrund<br />

einer öffentlichen Ausschreibung<br />

besetzt haben, und<br />

ihr Mandat fünf Jahre dauert!<br />

Das Gesetz besagt zwar, dass<br />

<strong>der</strong> Sekretär zwar auf einen entsprechenden<br />

Arbeitsplatz innerhalb<br />

<strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

versetzt wird, was in <strong>der</strong> Praxis<br />

oft unmöglich ist, beson<strong>der</strong>s in<br />

kleinen Gemeinden, in denen<br />

solche entsprechenden Arbeitsplätze<br />

einfach nicht existieren.<br />

Wenn man bedenkt, dass <strong>der</strong><br />

Vorsitzende (Bürgermeister)<br />

auch die Systemisierung <strong>der</strong> Arbeitsplätze<br />

in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

verabschiedet, die er so zu sagen<br />

„täglich“ verän<strong>der</strong>t, ist<br />

nicht damit zu rechnen, dass er<br />

den entpflichteten Sekretär,<br />

wenn er sich schon für diesen<br />

Schritt entschieden hat, auch in<br />

<strong>der</strong> Verwaltung einstellen wird,<br />

son<strong>der</strong>n sich von ihn mit einer<br />

kleinen Abfindung (drei Bruttogehälter)<br />

elegant entledigen<br />

wird, was nach den Wahlen<br />

2006 auch stattfand.<br />

In dem Verband <strong>der</strong> Sekretäre<br />

und Direktoren <strong>der</strong> slowenischen<br />

Gemeinden unterstützen<br />

wir zwar das Ziel, dass <strong>der</strong> Burgermeister<br />

seine engsten Mitarbeiter,<br />

denen er beson<strong>der</strong>s vertraut,<br />

aussuchen kann. Das ermöglicht<br />

ihm auch das Gesetz<br />

bezüglich <strong>der</strong> Zeitarbeit im Bürgermeisterkabinett,<br />

wo ein<br />

„Projektteam“ politisch geeigneter<br />

Mitarbeiter ernannt wird,<br />

was aber natürlich auch mit Kosten<br />

verbunden ist.<br />

Das Eingreifen in den Status <strong>der</strong><br />

Direktoren und Sekretäre slowenischer<br />

Gemeinden hat in<br />

den vergangenen vier Jahren<br />

nach <strong>der</strong> Durchsetzung des Gesetzes<br />

über öffentliche Angestellte<br />

nur die Interessensabnahme<br />

des fachlich befähigten<br />

Ka<strong>der</strong>s für diese Funktionen<br />

bewirkt. <strong>Die</strong> aus nichtschuldhaften<br />

Gründen entpflichteten<br />

Direktoren und Sekretäre <strong>der</strong><br />

Gemeindeverwaltungen wurden<br />

in den Augen <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

als „schuldig“ gebrandmarkt,<br />

da die Öffentlichkeit jede<br />

Ablösung mit Strafsanktionen<br />

in Verbindung bringt, was<br />

den Betroffenen großen moralischen<br />

Schaden verursacht hat.<br />

Wenn wir eine größere Glaubwürdigkeit<br />

in <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Verfahren und<br />

<strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltungen<br />

anstreben, dann<br />

müssten die Zuständigkeiten<br />

und Verantwortungen wesentlich<br />

klarer abgegrenzt, messbar<br />

und definierbar sein, womit eine<br />

fachliche Kontinuität und<br />

Kompetenz gewährleistet wäre.

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