AMTSBLATT - Gemeinde Senden
AMTSBLATT - Gemeinde Senden
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DER<br />
GEMEINDE SENDEN<br />
Jahrgang 2008<br />
Ausgegeben zu <strong>Senden</strong> am 10.09.2008<br />
Ausgabe 9<br />
Amtliches Bekanntmachungsblatt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Herausgeber: Der Bürgermeister<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bestellungen sind zu richten an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung – Fachbereich I –<br />
Postfach 1251<br />
48303 <strong>Senden</strong><br />
02597/699-0<br />
Abonnementpreis: 12,00 € jährlich<br />
Einzelexemplar: 1,00 €<br />
oder<br />
kostenlos über das Internet: www.senden-westf.de
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />
42 Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungs- 124 - 133<br />
planes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> für den Bereich „Gewerbegebiet<br />
Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />
43 Bekanntmachung der Satzung zum Bebauungsplan „Ge- 134 - 161<br />
werbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />
44 Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungs- 162 - 170<br />
planes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> für den Bereich „Auf dem<br />
Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />
45 Bekanntmachung der Satzung zum Bebauungsplan „Auf 171 - 201<br />
dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />
46 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportpark <strong>Senden</strong>“, 202 - 203<br />
<strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />
47 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „1. Erwei- 204 - 208<br />
terung Erlengrund“, <strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 18.09.2008 bis zum<br />
20.10.2008 (einschließlich)<br />
48 Mitteilungen des Fundamtes 209<br />
- Monat August 2008 -<br />
123
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 42<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
für den Bereich „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“,<br />
Ottmarsbocholt<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
„Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> wird nebst Begründung<br />
beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist es, die derzeitige Darstellung „Fläche<br />
für die Landwirtschaft“ als „Gewerbliche Baufläche / Verkehrsfläche / Grünfläche“<br />
neu auszuweisen.<br />
Die Änderung, welche sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1) ergibt, und die Begründung<br />
(Anlage 2) sind weitere Bestandteile dieses Beschlusses.“<br />
Die Bezirksregierung Münster hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> mit nachstehendem Text genehmigt:<br />
124
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
19.06.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 129/08) und die genehmigte 8. Flächennutzungsplanänderung<br />
öffentlich bekanntgemacht. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus <strong>Senden</strong>,<br />
Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus. Über den Inhalt der Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft<br />
gegeben.<br />
Auf die beigefügten Anlagen 1 und 2, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />
wird hingewiesen.<br />
125
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Hinweise:<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />
und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />
Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Satzungen<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />
Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />
denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
Az.: 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
126
A n l a g e 1<br />
zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt<br />
/ Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />
- Übersichtsplan – ohne Maßstab –<br />
127
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
128
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
129
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
130
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
131
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
132
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
133
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 43<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
der Satzung zum Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 04.09.2008 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
„Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt,<br />
wird gemäß §§ 2, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />
S. 2414) und §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche<br />
Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und § 86 der Bauordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW<br />
S. 255), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, als Satzung beschlossen.<br />
Die Abgrenzung des Plangebietes gemäß Übersichtsplan (Anlage 2 der Vorlage des<br />
Ratsbeschlusses) sowie die Planung und die textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der<br />
Vorlage des Ratsbeschlusses) sind Bestandteile dieses Beschlusses.<br />
Weiter wird die Begründung zum Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt /<br />
Ketternkamp“ beschlossen (Anlage 4 der Vorlage des Ratsbeschlusses).“<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
04.09.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 153/08) und damit die Satzung zum Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“ öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan<br />
nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus<br />
<strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme<br />
öffentlich aus. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird<br />
Auskunft gegeben.<br />
Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />
wird hingewiesen.<br />
134
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Hinweise:<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />
und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />
Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Satzungen<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />
Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />
denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
Az.: 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
135
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
136
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
A n l a g e 2<br />
zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />
(Anlage 3 der Vorlage des Ratsbeschlusses)<br />
Satzung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />
- zeichnerische und textliche Festsetzungen -<br />
137
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
138
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
139
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
140
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
141
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
142
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
143
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
144
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
145
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
146
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
147
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
148
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
149
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
150
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
151
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
152
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
153
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
154
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
155
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
156
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
157
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
158
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
159
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
160
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
161
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 44<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
für den Bereich „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“,<br />
Ottmarsbocholt<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
„Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> wird nebst Begründung<br />
beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist es, die derzeitige Darstellung „Fläche<br />
für die Landwirtschaft“ als „Wohnbaufläche/Grünfläche“ neu auszuweisen.<br />
Die Änderung, welche sich aus dem Übersichtplan (Anlage 1) ergibt, und die Begründung<br />
(Anlage 2) sind weitere Bestandteile dieses Beschlusses.“<br />
Die Bezirksregierung Münster hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> mit nachstehendem Text genehmigt:<br />
162
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
19.06.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 130/08) und die genehmigte 9. Flächennutzungsplanänderung<br />
öffentlich bekanntgemacht. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus <strong>Senden</strong>,<br />
Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus. Über den Inhalt der Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft<br />
gegeben.<br />
Auf die beigefügten Anlagen 1 und 2, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />
wird hingewiesen.<br />
163
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Hinweise:<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />
und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />
Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Satzungen<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />
Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />
denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
Az.: 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
164
A n l a g e 1<br />
zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Felde II /<br />
Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />
- Übersichtsplan – ohne Maßstab -<br />
165
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
166
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
167
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
168
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
169
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
170
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 45<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
der Satzung zum Bebauungsplan<br />
„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 04.09.2008 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
„Der Bebauungsplan „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt, wird<br />
gemäß §§ 2, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />
und §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO<br />
NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche<br />
Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und § 86 der Bauordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255),<br />
jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, als Satzung beschlossen.<br />
Die Abgrenzung des Plangebietes gemäß Übersichtsplan (Anlage 2 der Vorlage des<br />
Ratsbeschlusses) sowie die Planung und die textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der<br />
Vorlage des Ratsbeschlusses) sind Bestandteile dieses Beschlusses.<br />
Weiter wird die Begründung zum Bebauungsplanes „Auf dem Felde II / Nordkirchener<br />
Straße“ beschlossen (Anlage 4 der Vorlage des Ratsbeschlusses ).“<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
04.09.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 154/08) und damit die Satzung zum Bebauungsplan<br />
„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“ öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan<br />
nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus<br />
<strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird Auskunft<br />
gegeben.<br />
Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />
wird hingewiesen.<br />
171
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Hinweise:<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />
und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />
Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Satzungen<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />
Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />
denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
Az.: 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
172
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
173
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
A n l a g e 2<br />
zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />
(Anlage 3 der Vorlage des Ratsbeschlusses)<br />
Satzung zum Bebauungsplan „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />
- zeichnerische und textliche Festsetzungen -<br />
174
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
175
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
176
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
177
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Nr. 46<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportpark <strong>Senden</strong>“, <strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 a Abs. 2<br />
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 18.09.2008 bis zum<br />
20.10.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 26.08.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Sportpark <strong>Senden</strong>“ im beschleunigten<br />
Verfahren gem. 13 a BauGB im Rahmen einer 1. Änderung fortzuschreiben,<br />
um zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens den Bebauungsplan für<br />
den in der Anlage dargestellten Bereich von „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in „Öffentliche<br />
Grünfläche / Parkanlage und Fläche für Stellplätze“ zu ändern.<br />
Der Änderungsbereich ist im beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung (siehe<br />
Anlage), welcher Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />
b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303 -<br />
Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Es liegt eine immissionstechnische Untersuchung gem. § 18 BImSchV (Sportstättenlärmverordnung)<br />
durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Münster, vom 10.10.2007 für<br />
die Erweiterung der Parkplatzanlage vor. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.<br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur<br />
Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können<br />
gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ist ein Antrag nach §<br />
47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 08.09.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
202
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Nr. 47<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“,<br />
<strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 26.08.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „1. Erweiterung Erlengrund“<br />
im Rahmen einer vereinfachten 7. Änderung fortzuschreiben.<br />
Der Änderungsbereich bezieht sich auf das Grundstück „An der Steveraue 13“<br />
und ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage 1), welcher Bestandteil<br />
dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Es handelt sich um den ehemaligen<br />
Standort des Speichers, der zwischenzeitlich abgetragen wurde und an dem Alternativstandort<br />
„An der Steveraue 38“ wieder aufgebaut wird.<br />
Es ist vorgesehen, die Zweckbestimmung „D“ (Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz<br />
unterliegen) für das Grundstück „An der Steveraue 13“ aufzuheben<br />
und dieses Grundstück entsprechend der für die nördlich gelegenen Grundstücke<br />
geltenden Bebauungsplanregelungen für die Wohnbebauung nutzbar zu<br />
machen (siehe Entwurf der beantragten Änderung als Anlage 2 und Auszug aus<br />
dem bisherigen Bebauungsplan als Anlage 3).<br />
b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />
303 - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im<br />
vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4<br />
BauGB aufgestellt wird.<br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen<br />
können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />
ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 08.09.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
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Nr. 48<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />
Der Bürgermeister<br />
III – 123 – 60 <strong>Senden</strong>, 01. September 2008<br />
In dem Monat August 2008 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang<br />
nicht ermittelt werden konnten:<br />
4 Damenfahrräder<br />
6 Herrenfahrräder<br />
1 Mountainbike<br />
2 Trekkingräder<br />
diverse Schlüssel<br />
1 Wasserschildkröte<br />
1 Hund<br />
1 Hörgerät<br />
2 Handys<br />
1 silberne Kette<br />
Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308<br />
<strong>Senden</strong> geltend gemacht werden.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />
11 Damenfahrräder<br />
6 Herrenfahrräder<br />
2 Mountainbikes<br />
1 Hund<br />
1 Kaninchen<br />
1 Vogel<br />
2 Handys<br />
gez.<br />
i. A. Löbbert<br />
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