13.11.2013 Aufrufe

AMTSBLATT - Gemeinde Senden

AMTSBLATT - Gemeinde Senden

AMTSBLATT - Gemeinde Senden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DER<br />

GEMEINDE SENDEN<br />

Jahrgang 2008<br />

Ausgegeben zu <strong>Senden</strong> am 10.09.2008<br />

Ausgabe 9<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Herausgeber: Der Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bestellungen sind zu richten an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung – Fachbereich I –<br />

Postfach 1251<br />

48303 <strong>Senden</strong><br />

02597/699-0<br />

Abonnementpreis: 12,00 € jährlich<br />

Einzelexemplar: 1,00 €<br />

oder<br />

kostenlos über das Internet: www.senden-westf.de


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />

42 Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungs- 124 - 133<br />

planes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> für den Bereich „Gewerbegebiet<br />

Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />

43 Bekanntmachung der Satzung zum Bebauungsplan „Ge- 134 - 161<br />

werbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />

44 Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungs- 162 - 170<br />

planes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> für den Bereich „Auf dem<br />

Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />

45 Bekanntmachung der Satzung zum Bebauungsplan „Auf 171 - 201<br />

dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />

46 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportpark <strong>Senden</strong>“, 202 - 203<br />

<strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />

§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />

47 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „1. Erwei- 204 - 208<br />

terung Erlengrund“, <strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 18.09.2008 bis zum<br />

20.10.2008 (einschließlich)<br />

48 Mitteilungen des Fundamtes 209<br />

- Monat August 2008 -<br />

123


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 42<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

für den Bereich „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“,<br />

Ottmarsbocholt<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

„Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> wird nebst Begründung<br />

beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist es, die derzeitige Darstellung „Fläche<br />

für die Landwirtschaft“ als „Gewerbliche Baufläche / Verkehrsfläche / Grünfläche“<br />

neu auszuweisen.<br />

Die Änderung, welche sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1) ergibt, und die Begründung<br />

(Anlage 2) sind weitere Bestandteile dieses Beschlusses.“<br />

Die Bezirksregierung Münster hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> mit nachstehendem Text genehmigt:<br />

124


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

19.06.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 129/08) und die genehmigte 8. Flächennutzungsplanänderung<br />

öffentlich bekanntgemacht. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus <strong>Senden</strong>,<br />

Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus. Über den Inhalt der Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft<br />

gegeben.<br />

Auf die beigefügten Anlagen 1 und 2, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />

wird hingewiesen.<br />

125


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Hinweise:<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />

und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />

Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />

Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Satzungen<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />

Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />

Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />

denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />

den Mangel ergibt.<br />

Az.: 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

126


A n l a g e 1<br />

zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />

Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt<br />

/ Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />

- Übersichtsplan – ohne Maßstab –<br />

127


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

128


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

129


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

130


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

131


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

132


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

133


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 43<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der Satzung zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 04.09.2008 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

„Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt,<br />

wird gemäß §§ 2, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />

S. 2414) und §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche<br />

Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und § 86 der Bauordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW<br />

S. 255), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, als Satzung beschlossen.<br />

Die Abgrenzung des Plangebietes gemäß Übersichtsplan (Anlage 2 der Vorlage des<br />

Ratsbeschlusses) sowie die Planung und die textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der<br />

Vorlage des Ratsbeschlusses) sind Bestandteile dieses Beschlusses.<br />

Weiter wird die Begründung zum Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt /<br />

Ketternkamp“ beschlossen (Anlage 4 der Vorlage des Ratsbeschlusses).“<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

04.09.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 153/08) und damit die Satzung zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“ öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan<br />

nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus<br />

<strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme<br />

öffentlich aus. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird<br />

Auskunft gegeben.<br />

Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />

wird hingewiesen.<br />

134


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Hinweise:<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />

und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />

Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />

Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Satzungen<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />

Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />

Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />

denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />

den Mangel ergibt.<br />

Az.: 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

135


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

136


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

A n l a g e 2<br />

zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />

(Anlage 3 der Vorlage des Ratsbeschlusses)<br />

Satzung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />

- zeichnerische und textliche Festsetzungen -<br />

137


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

138


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

139


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

140


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

141


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

142


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

143


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

144


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

145


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

146


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

147


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

148


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

149


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

150


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

151


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

152


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

153


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

154


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

155


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

156


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

157


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

158


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

159


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

160


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

161


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 44<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

für den Bereich „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“,<br />

Ottmarsbocholt<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

„Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> wird nebst Begründung<br />

beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist es, die derzeitige Darstellung „Fläche<br />

für die Landwirtschaft“ als „Wohnbaufläche/Grünfläche“ neu auszuweisen.<br />

Die Änderung, welche sich aus dem Übersichtplan (Anlage 1) ergibt, und die Begründung<br />

(Anlage 2) sind weitere Bestandteile dieses Beschlusses.“<br />

Die Bezirksregierung Münster hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> mit nachstehendem Text genehmigt:<br />

162


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

19.06.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 130/08) und die genehmigte 9. Flächennutzungsplanänderung<br />

öffentlich bekanntgemacht. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus <strong>Senden</strong>,<br />

Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus. Über den Inhalt der Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft<br />

gegeben.<br />

Auf die beigefügten Anlagen 1 und 2, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />

wird hingewiesen.<br />

163


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Hinweise:<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />

und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />

Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />

Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Satzungen<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />

Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />

Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />

denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />

den Mangel ergibt.<br />

Az.: 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

164


A n l a g e 1<br />

zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />

Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Felde II /<br />

Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />

- Übersichtsplan – ohne Maßstab -<br />

165


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

166


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

167


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

168


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

169


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

170


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 45<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der Satzung zum Bebauungsplan<br />

„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 04.09.2008 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

„Der Bebauungsplan „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt, wird<br />

gemäß §§ 2, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />

und §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO<br />

NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche<br />

Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und § 86 der Bauordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255),<br />

jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, als Satzung beschlossen.<br />

Die Abgrenzung des Plangebietes gemäß Übersichtsplan (Anlage 2 der Vorlage des<br />

Ratsbeschlusses) sowie die Planung und die textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der<br />

Vorlage des Ratsbeschlusses) sind Bestandteile dieses Beschlusses.<br />

Weiter wird die Begründung zum Bebauungsplanes „Auf dem Felde II / Nordkirchener<br />

Straße“ beschlossen (Anlage 4 der Vorlage des Ratsbeschlusses ).“<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

04.09.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 154/08) und damit die Satzung zum Bebauungsplan<br />

„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“ öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan<br />

nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus<br />

<strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird Auskunft<br />

gegeben.<br />

Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind,<br />

wird hingewiesen.<br />

171


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Hinweise:<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />

und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />

Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />

Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Satzungen<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />

Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />

Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />

denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />

den Mangel ergibt.<br />

Az.: 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 08.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

172


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

173


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

A n l a g e 2<br />

zur Bekanntmachung vom 08.09.2008<br />

(Anlage 3 der Vorlage des Ratsbeschlusses)<br />

Satzung zum Bebauungsplan „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />

- zeichnerische und textliche Festsetzungen -<br />

174


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

175


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

176


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

177


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

178


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

179


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

180


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

181


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

182


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

183


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

184


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

185


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

186


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

187


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

188


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

189


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

190


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

191


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

192


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

193


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

194


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

195


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

196


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

197


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

198


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

199


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

200


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

201


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 46<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportpark <strong>Senden</strong>“, <strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 a Abs. 2<br />

Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 18.09.2008 bis zum<br />

20.10.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 26.08.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Sportpark <strong>Senden</strong>“ im beschleunigten<br />

Verfahren gem. 13 a BauGB im Rahmen einer 1. Änderung fortzuschreiben,<br />

um zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens den Bebauungsplan für<br />

den in der Anlage dargestellten Bereich von „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in „Öffentliche<br />

Grünfläche / Parkanlage und Fläche für Stellplätze“ zu ändern.<br />

Der Änderungsbereich ist im beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung (siehe<br />

Anlage), welcher Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />

b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303 -<br />

Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Es liegt eine immissionstechnische Untersuchung gem. § 18 BImSchV (Sportstättenlärmverordnung)<br />

durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Münster, vom 10.10.2007 für<br />

die Erweiterung der Parkplatzanlage vor. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können<br />

gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ist ein Antrag nach §<br />

47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 08.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

202


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

203


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 47<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“,<br />

<strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 26.08.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „1. Erweiterung Erlengrund“<br />

im Rahmen einer vereinfachten 7. Änderung fortzuschreiben.<br />

Der Änderungsbereich bezieht sich auf das Grundstück „An der Steveraue 13“<br />

und ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage 1), welcher Bestandteil<br />

dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Es handelt sich um den ehemaligen<br />

Standort des Speichers, der zwischenzeitlich abgetragen wurde und an dem Alternativstandort<br />

„An der Steveraue 38“ wieder aufgebaut wird.<br />

Es ist vorgesehen, die Zweckbestimmung „D“ (Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz<br />

unterliegen) für das Grundstück „An der Steveraue 13“ aufzuheben<br />

und dieses Grundstück entsprechend der für die nördlich gelegenen Grundstücke<br />

geltenden Bebauungsplanregelungen für die Wohnbebauung nutzbar zu<br />

machen (siehe Entwurf der beantragten Änderung als Anlage 2 und Auszug aus<br />

dem bisherigen Bebauungsplan als Anlage 3).<br />

b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 18.09.2008 bis zum 20.10.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />

303 - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im<br />

vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4<br />

BauGB aufgestellt wird.<br />

204


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen<br />

können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />

ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 08.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

205


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

206


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

207


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

208


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 48<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />

Der Bürgermeister<br />

III – 123 – 60 <strong>Senden</strong>, 01. September 2008<br />

In dem Monat August 2008 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang<br />

nicht ermittelt werden konnten:<br />

4 Damenfahrräder<br />

6 Herrenfahrräder<br />

1 Mountainbike<br />

2 Trekkingräder<br />

diverse Schlüssel<br />

1 Wasserschildkröte<br />

1 Hund<br />

1 Hörgerät<br />

2 Handys<br />

1 silberne Kette<br />

Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308<br />

<strong>Senden</strong> geltend gemacht werden.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />

11 Damenfahrräder<br />

6 Herrenfahrräder<br />

2 Mountainbikes<br />

1 Hund<br />

1 Kaninchen<br />

1 Vogel<br />

2 Handys<br />

gez.<br />

i. A. Löbbert<br />

209

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!