13.11.2013 Aufrufe

3,02 MB

3,02 MB

3,02 MB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dorfblatt Ge m e i n d e Ki e n s<br />

Chronik<br />

Kaufwertes lag und dabei einige Hauptbestimmungen bei<br />

diesem Vertrage ganz außer Acht gelassen wurden, suchte<br />

aus diesem doppelten Grunde der Verkäufer Hinteregger<br />

die Annullierung des Vertrages an und bot das Waldgrundstück<br />

dann der Ditta zu einem angemesseneren Preis zum<br />

Kaufe an.<br />

Die Gemeinde Ilstern wurde 1842 durch die zu großzügige<br />

Abholzung der Getzenberger Wälder in Gefahr gebracht,<br />

da Lawinen und Murbrüche drohten abzugehen.<br />

Der Revierförster untersagte der Ditta Vanotti daraufhin<br />

die Abholzung, die dann erst nach mehreren Rekursen erfolgen<br />

durfte.<br />

Die Sägemühlen<br />

Zur Aufführung der Sägemühlen wurde das benötigte<br />

Holz aus dem großen Vorrate hergenommen, welches<br />

sich an Ort und Stelle der Bauführung behufs der Triftung<br />

nach Brixen auf dem Lagerplatze in Ehrenburg vorfand.<br />

Die Holzhandlungs Ditta Paolo Vanotti e Lazzaris hatte<br />

bei dem wohllöblichen k.k. Kreisamte Bruneck im April<br />

1833 um die Bewilligung angesucht, in der Ebene unter<br />

Ehrenburg am linken Ufer des Rienzflusses 3 Saggänge<br />

erbauen zu dürfen, um die akkordierte Anzahl von Brettern<br />

beistellen zu können, die zum Festungsbau in der<br />

Umgebung von Brixen verlangt wurden.<br />

Nachdem die Grundbesitzer und der Kreisingenieur gegen<br />

den Bau selbst nichts einzuwenden hatten, verlangten<br />

sie aber doch, daß im Protokoll vermerkt werde, daß die<br />

Sägen nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden dürfen,<br />

um die hiesigen Sägemühlbesitzer nicht zu beeinträchtigen.<br />

Die drei Saggänge unter Ehrenburg reichten aber nicht<br />

aus, das benötigte Holz in einer kurzen Zeit zu schneiden,<br />

und so wurde der Antrag der Ditta, eine vierte Sägemühle<br />

zu errichten, im Oktober 1833 eingereicht und auch genehmigt.<br />

Diese vierte Sägemühle, der Kanal und der Lagerplatz<br />

standen auf Ploners Grund. Für diese Benützung sicherte<br />

der Geschäftsträger dem Herrn Peter Ploner Leitgebbauer<br />

in einem Vertrage vom 24. Mai 1834 folgende jährliche<br />

Pachtzinse zu und zwar 10 fl R.W. (Gulden Reichs Währung)<br />

für den Platz, worauf die vierte Sägemühle (fehlt<br />

auf dem unteren Bild) und der Kanal lag, 17 fl R.W. für<br />

den Zufahrtsweg und 13 fl R.W. für den freien Platz zur<br />

Lagerung der Holzmengen.<br />

Weiters verpflichtete sich der Geschäftsträger dem Ploner<br />

jährlich 100 Schwartlinge, 3 Fuder Kalksteine, die Ploner<br />

selbst zum Ofen zu stellen hatte, 1 Fuder gebrannte Kalksteine<br />

und wenigstens 20 „Pennen“ Sägemehl, alles dies<br />

jährlich und ohne Entgeld zu verabfolgen. Auch hatte der<br />

Verpächter das Recht, dasjenige Sägemehl, das die Holzhandlung<br />

nicht unentgeltlich anderen Personen überließ,<br />

bei den Sägen zu sammeln und unentgeltlich sich anzueignen.<br />

Querprofile der drei neuen Sagmaschinen und des Canal Einlasses ober Ehrenburg bei Kiens<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!