AMTSBLATT - Gemeinde Senden
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DER<br />
GEMEINDE SENDEN<br />
Jahrgang 2008<br />
Ausgegeben zu <strong>Senden</strong> am 02.05.2008<br />
Ausgabe 3<br />
Amtliches Bekanntmachungsblatt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Herausgeber: Der Bürgermeister<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bestellungen sind zu richten an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung – Fachbereich I –<br />
Postfach 1251<br />
48303 <strong>Senden</strong><br />
02597/699-0<br />
Abonnementpreis: 12,00 € jährlich<br />
Einzelexemplar: 1,00 €<br />
oder<br />
kostenlos über das Internet: www.senden-westf.de
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />
15 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ge- 32 – 36<br />
werbegebiet Ottmarsbocholt“, Ottmarsbocholt<br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung<br />
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom<br />
13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
16 Bekanntmachung der Satzung zur 6. Änderung des Be- 37 – 41<br />
bauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“, <strong>Senden</strong><br />
17 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Biete“, 42 – 44<br />
<strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 13.05.2008 bis zum<br />
13.06.2008 (einschließlich)<br />
18 Bekanntmachung für die 8. Änderung des Flächen- 45 – 48<br />
nutzungsplanes und für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />
Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom<br />
13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
19 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“, 49 – 50<br />
<strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
20 Satzung vom 28.04.2008 zur 5. Änderung der Haupt- 51 – 53<br />
satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom 29.11.1999<br />
21 Bekanntmachung betr. die Niederlegung des Ratsmandats 54<br />
des Herrn Karl Täger und Feststellung des Nachfolgers<br />
Herrn Ludger Rieger<br />
22 Bekanntmachung der Jahresrechnung für das Haushalts- 55 – 56<br />
jahr 2007<br />
23 Satzung über die Verringerung der zu wählenden Vertreter- 57 – 58<br />
innen und Vertreter des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
02.05.2008<br />
24 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever 59<br />
<strong>Senden</strong> betr. die Auslegung der Hebeliste<br />
25 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever 60<br />
<strong>Senden</strong> betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten<br />
30
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />
26 Fundsachen 61<br />
- Monat März 2008 -<br />
27 Fundsachen 62<br />
- Monat April 2008 -<br />
28 Bekanntmachung für die 9. Änderung des Flächen- 63 – 66<br />
nutzungsplanes und für den Bebauungsplan „Auf dem<br />
Felde II/Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom<br />
13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
31
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 15<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet<br />
Ottmarsbocholt“, Ottmarsbocholt<br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 08.04.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt“<br />
im Rahmen einer 3. vereinfachten Änderung fortzuschreiben.<br />
Der Änderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage 1), welcher<br />
Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />
Im Bereich der „Brakelstraße“ / „An der Windmühle“ soll ein konkretes Bauvorhaben<br />
realisiert werden. Zwei gewerbliche Gebäude eines Betriebes, die zurzeit<br />
durch die öffentliche Verkehrsfläche getrennt sind, sollen durch einen Hallenneubau<br />
verbunden werden. Damit sollen die Produktionsabläufe des Gewerbebetriebes<br />
optimiert werden.<br />
Dazu ist im Änderungsbereich die Zweckbestimmung „Öffentliche Verkehrsfläche“<br />
aufzuheben und als überbaubare Grundstücksfläche darzustellen (siehe Entwurf<br />
der beabsichtigten Änderung als Anlage 2 und Auszug aus dem bisherigen Bebauungsplan<br />
als Anlage 3).<br />
b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />
303 - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB abgesehen wird.<br />
32
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen<br />
können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über<br />
diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses<br />
Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
33
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
34
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
35
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
36
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 16<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
der Satzung zur 6. vereinfachten Änderung des<br />
Bebauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“, <strong>Senden</strong><br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 24.04.2008 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
"Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Erlengrund",<br />
<strong>Senden</strong>, wird für das Grundstück Gemarkung <strong>Senden</strong>, Flur 49, Flurstück 324 gemäß<br />
§§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />
und §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO<br />
NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche<br />
Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und § 86 der Bauordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) -<br />
jeweils in der zurzeit gültigen Fassung- als Satzung beschlossen.<br />
Als Bestandteil der Satzung ist der entsprechende Übersichtsplan als Anlage 1 beigefügt.<br />
Weiterer Bestandteil der Satzung ist die Änderung und Begründung, die überbaubare<br />
Grundstücksfläche des Flurstückes 324 (An der Steveraue 38) gemäß Anlage 2 neu<br />
festzulegen und zu erweitern, um nach dem Aufbau des Speichers an dem Alternativstandort<br />
eine ausreichende Wohnfläche schaffen und Garagen errichten zu können.<br />
Ebenfalls wird die Überschwemmungsgrenze im nördlichen Änderungsbereich<br />
nachrichtlich dargestellt (siehe Entwurf der beabsichtigten Änderung als Anlage 2<br />
und Auszug aus dem bisherigen Bebauungsplan als Anlage 3).“<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
24.04.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 78/08) und damit die Satzung zur 6. vereinfachten<br />
Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“ öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der geänderte Bebauungsplan nebst Begründung liegt ab sofort während der<br />
Dienststunden im Rathaus <strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte<br />
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und<br />
der Begründung wird Auskunft gegeben.<br />
Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind, wird<br />
hingewiesen.<br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Hinweise:<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />
und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />
oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />
Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Satzungen<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />
Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />
denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
Az.: 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 25.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
38
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
39
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 17<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Biete“, <strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 23.10.2007 beschlossen, den Bebauungsplan „Biete“ im Rahmen einer<br />
1. vereinfachten Änderung fortzuschreiben.<br />
Der Änderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage), welcher<br />
Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />
Für die Neugestaltung dieses herausgehobenen Standorts an der Münsterstraße /<br />
Ecke Eintrachtstraße hatte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> im Jahr 2007 einen Architekten-<br />
Investoren-Wettbewerb ausgelobt, dessen Ergebnis jetzt realisiert werden soll, um<br />
hinsichtlich angebotener Nutzung und Architektursprache einen Akzent für die weitere<br />
positive Entwicklung des Ortskerns zu setzen.<br />
Änderungsanlass ist das Ziel, mit dem Ergebnis des Wettbewerbes eine prägnante<br />
Situation in der Ortsmitte von <strong>Senden</strong> neu zu gestalten. Um dieses zu erreichen,<br />
muss u. a. Folgendes im Änderungsbereich des Bebauungsplanes geändert<br />
werden:<br />
• Aufhebung der öffentlichen Parkplatzfläche und Einbeziehung in das angrenzende<br />
„Kerngebiet” mit der Festsetzung MK/ geschlossene Bauweise/ IIgeschossig/<br />
GRZ 1,0<br />
und<br />
• Korrektur von Baulinien/ Baugrenzen sowie Erweiterung der überbaubaren Flächen.<br />
b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />
303 - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
42
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB<br />
abgesehen wird.<br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen<br />
können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese<br />
Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />
ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
44
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 18<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“,<br />
Ottmarsbocholt<br />
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum<br />
13.06.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 23.08.2007 in Abänderung der Aufstellungsbeschlüsse vom 01.12.2005<br />
(Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 21.12.2005) für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt /<br />
Ketternkamp“ neue Aufstellungsbeschlüsse gefasst.<br />
Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan (Anlage 1) und ein Übersichtsplan für den<br />
Änderungsbereich (Anlage 2) sind als Bestandteile dieser Bekanntmachung beigefügt.<br />
Derzeit ist dieser Bereich im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“<br />
dargestellt. Im Rahmen der weiteren Verfahren soll dieses Gebiet im Flächennutzungsplan<br />
und im Bebauungsplan als „Gewerbliche Baufläche / Verkehrsfläche /<br />
Grünfläche“ ausgewiesen werden.<br />
b) Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet<br />
Ottmarsbocholt / Ketternkamp“ nebst Begründungen einschließlich Umweltbericht liegen<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303<br />
(2. OG) - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Neben den Entwürfen des Flächennutzungsplanes- und Bebauungsplanes sowie deren<br />
Begründungen einschließlich Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener<br />
Informationen für den Planbereich darüber hinaus verfügbar:<br />
1. Altlastenkataster des Kreises Coesfeld<br />
2. Stellungnahme der Deutschen Steinkohle AG, Herne vom 25.10.2007<br />
45
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />
„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, die nicht rechtzeitig abgegeben<br />
werden, können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes<br />
ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
47
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
48
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 19<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“, <strong>Senden</strong><br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 a Abs. 2<br />
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 13.05.2008 bis zum<br />
13.06.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 23.10.2007 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“ im beschleunigten<br />
Verfahren gem. 13 a BauGB im Rahmen einer 9. Änderung fortzuschreiben.<br />
Der Änderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage), welcher Bestandteil<br />
dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes<br />
für den in Anlage dargestellten Bereich des dortigen Gewerbebetriebes von „Gewerbegebiet“<br />
(GE) in „Sondergebiet“ (SO) erforderlich.<br />
b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303 -<br />
Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen<br />
wird.<br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur<br />
Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können<br />
gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ist ein Antrag nach §<br />
47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
I. V.<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
50
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 20<br />
Satzung vom 28.04.2008<br />
zur 5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
vom 29.11.1999<br />
Präambel<br />
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 ff.), in der zum Zeitpunkt der Ratssitzung gültigen<br />
Fassung, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in seiner Sitzung am 24.04.2008 die<br />
folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
§ 5 Gleichstellung von Frau und Mann<br />
erhält folgende Fassung:<br />
(1) Der Bürgermeister bestellt eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte<br />
für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Verwirklichung des Verfassungsgebotes<br />
der Gleichberechtigung von Frau und Mann.<br />
(2) Des weiteren bestellt der Bürgermeister eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten<br />
für den Aufgabenbereich der §§ 17, 18, 19 Abs. 1 LGG NW.<br />
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die<br />
Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten<br />
Stellung in der Gesellschaft haben. Hierzu ergreift sie auch eigene I-<br />
nitiativen.<br />
(4) Zum Zwecke ihrer Mitwirkung gemäß Abs. 3 ist die Gleichstellungsbeauftragte<br />
vom Bürgermeister bei allen Vorhaben und an allen Gremien so frühzeitig und<br />
umfassend zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen und Vorschläge und<br />
sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Sie erhält die zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Einsicht sowie die von ihr<br />
erbetenen Auskünfte.<br />
(5) In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches kann die Gleichstellungsbeauftragte<br />
an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner<br />
Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen.<br />
(6) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich<br />
berühren, den Beschlussvorlagen des Bürgermeisters widersprechen; in<br />
diesem Fall hat der Bürgermeister den Rat oder den zuständigen Ausschuss zu<br />
Beginn der Beratung auf den Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen.<br />
51
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
(7) Die Gleichstellungsbeauftragte kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten<br />
ihres Aufgabenbereichs unterrichten. Über diese wird der Bürgermeister vorab<br />
informiert.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
52
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehenden Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
vom 29.11.1999 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom<br />
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), in der zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses<br />
gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei<br />
denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 28.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
gez.<br />
Holz<br />
53
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 21<br />
Bekanntmachung<br />
Herr Karl Täger hat mit Erklärung vom 28.03.2008 sein Mandat als Ratsmitglied der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> mit Ablauf des 24.04.2008 niedergelegt.<br />
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 30.06.1998 (GV NW S. 454) wird hiermit festgestellt, dass als<br />
Nachfolger Herr Ludger Rieger (Hagenkamp 305, 48308 <strong>Senden</strong>) mit Wirkung vom<br />
25.04.2008 in den <strong>Gemeinde</strong>rat aufrückt.<br />
Herr Rieger hat am 04.04.2008 schriftlich die Annahme der Wahl als Nachfolger von<br />
Herrn Täger erklärt.<br />
Gegen diese Entscheidung kann gem. § 45 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 39 KWahlG binnen<br />
eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim<br />
unterzeichnenden Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift<br />
zu erklären.<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 14.04.2008<br />
Az.: I 022-13<br />
Der Bürgermeister<br />
als Wahlleiter<br />
gez.<br />
Holz<br />
54
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 22<br />
Bekanntmachung<br />
der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007<br />
In der Sitzung am 24.04.2008 hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> nach vorheriger<br />
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2007 beraten<br />
und folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 94 Abs. 1 GO NW öffentlich<br />
bekannt gemacht wird:<br />
„Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Einnahmen/Ausgaben Verwaltungshaushalt<br />
€<br />
Vermögenshaushalt<br />
€<br />
1 2 3<br />
Soll-Einnahmen<br />
28.008.047,17 10.716.536,42<br />
+ Neue Haushaltseinnahmereste - 200.000,00<br />
./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste<br />
./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste<br />
- 0,00<br />
4.899,70 0,00<br />
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 28.003.147,47 10.916.536,42<br />
Soll-Ausgaben 27.191.586,11 5.238.969,72<br />
+ Neue Haushaltsausgabereste 871.448,52 5.870.646,06<br />
./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste<br />
59.887,16 193.079,36<br />
./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 0,00<br />
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 28.003.147,47 10.916.536,42<br />
Etwaiger Fehlbetrag<br />
0,00 0,00<br />
nachrichtlich<br />
In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt<br />
enthaltener Überschuss nach § 41<br />
Abs. 3 Satz 2 GemHVO<br />
1.151.714,90<br />
Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />
2.567.707,56<br />
davon Höhe Mindestzuführung 14.524,78<br />
55
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Dem Bürgermeister wird gem. § 94 GO NW Entlastung aus der Rechnungs- und<br />
Wirtschaftsführung 2007 erteilt.<br />
Gleichzeitig werden gem. § 82 GO NW die über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
genehmigt.“<br />
Die Jahresrechnung 2007 liegt zur Einsichtnahme vom<br />
05.05. bis einschl. 14.05.2008<br />
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Münsterstraße 30, Zimmer<br />
214, öffentlich aus.<br />
Des Weiteren liegt auch der Schlussbericht – allgemeiner Teil – des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
über die Prüfung der Jahresrechnung zur Einsichtnahme durch<br />
Einwohner und Abgabepflichtige aus.<br />
Az.: II 913-01<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 28.04.2008<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez.<br />
Holz<br />
56
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 23<br />
Satzung<br />
über die<br />
Verringerung der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter<br />
des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
vom 02.05.2008<br />
Auf Grund des § 7 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.<br />
Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3<br />
Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007<br />
(GV. NW. S. 374) hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> am 24.04.2008 folgende Satzung<br />
beschlossen:<br />
Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter des Rates der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Senden</strong> wird gem. § 3 Abs. 2 KWahlG um 4 auf 34 verringert.<br />
§ 1<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
§ 2<br />
57
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung über die Verringerung der zu wählenden Vertreterinnen<br />
und Vertreter des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom 02.05.2008 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli<br />
1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) in der z.Zt. gültigen Fassung beim Zustandekommen<br />
dieser Änderungsverordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 02.05.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
gez.<br />
Holz<br />
58
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 24<br />
59
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 25<br />
60
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 26<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />
Der Bürgermeister<br />
III – 123 – 60 <strong>Senden</strong>, den 01. April 2008<br />
In dem Monat März 2008 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang<br />
nicht ermittelt werden konnten:<br />
4 Damenfahrräder<br />
3 Herrenfahrräder<br />
1 Mountainbike<br />
1 Jugendfahrrad<br />
1 Kinderfahrrad<br />
diverse Schlüssel<br />
1 Streifenhörnchen<br />
1 Ring<br />
Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308<br />
<strong>Senden</strong> geltend gemacht werden.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />
5 Damenfahrräder<br />
5 Herrenfahrräder<br />
1 Tourenfahrrad<br />
2 Mountainbikes<br />
1 Jugendfahrrad<br />
2 Cityroller<br />
gez.<br />
i. A. Nolte<br />
61
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 27<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />
Der Bürgermeister<br />
III – 123 – 60 <strong>Senden</strong>, den 30.04.2008<br />
In dem Monat April 2008 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang<br />
nicht ermittelt werden konnten:<br />
12 Damenfahrräder<br />
6 Herrenfahrräder<br />
5 Mountainbikes<br />
1 Kinderfarrad<br />
diverse Schlüssel<br />
1 Katze<br />
1 Geldbörse<br />
3 Uhren<br />
1 Armband<br />
1 MP3-Player<br />
1 Handy<br />
1 Kamera<br />
1 Fernrohr<br />
Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308<br />
<strong>Senden</strong> geltend gemacht werden.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />
6 Damenfahrräder<br />
5 Herrenfahrräder<br />
1 Mountainbike<br />
2 Kinderfahrräder<br />
2 Hunde<br />
1 Katze<br />
1 Handy<br />
1 Ring<br />
gez.<br />
i. A. Nolte<br />
62
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Nr. 28<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan<br />
„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“,<br />
Ottmarsbocholt<br />
hier:<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 13.05.2008<br />
bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 23.03.2006 die Aufstellungsbeschlüsse für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und für den Bebauungsplan „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“ gefasst.<br />
Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan (Anlage 1) und ein Übersichtsplan für den<br />
Änderungsbereich (Anlage 2) sind als Bestandteile dieser Bekanntmachung beigefügt.<br />
Derzeit ist dieser Bereich im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“<br />
dargestellt. Im Rahmen der weiteren Verfahren soll dieses Gebiet im Flächennutzungsplan<br />
und im Bebauungsplan als „Wohnbaufläche / Grünfläche“ ausgewiesen werden.<br />
b) Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Auf dem Felde II /<br />
Nordkirchener Straße“ nebst Begründungen einschließlich Umweltbericht liegen gem.<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303 (2.<br />
OG) - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Neben den Entwürfen des Flächennutzungsplanes- und Bebauungsplanes sowie deren<br />
Begründungen einschließlich Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen<br />
für den Planbereich darüber hinaus verfügbar:<br />
1. Altlastenkataster des Kreises Coesfeld<br />
2. Stellungnahme der Deutschen Steinkohle AG, Herne vom 25.10.2007<br />
3. Schallgutachten vom 28.03.2008 vom Büro für Immissionschutz Uppenkamp und<br />
Partner, Ahaus<br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich o-<br />
der zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />
„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können<br />
gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist ein An-<br />
63
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
trag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht<br />
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Az.: IV 622-00<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 25.04.2008<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
64
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
65
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
66