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AMTSBLATT - Gemeinde Senden

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<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DER<br />

GEMEINDE SENDEN<br />

Jahrgang 2008<br />

Ausgegeben zu <strong>Senden</strong> am 02.05.2008<br />

Ausgabe 3<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Herausgeber: Der Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bestellungen sind zu richten an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung – Fachbereich I –<br />

Postfach 1251<br />

48303 <strong>Senden</strong><br />

02597/699-0<br />

Abonnementpreis: 12,00 € jährlich<br />

Einzelexemplar: 1,00 €<br />

oder<br />

kostenlos über das Internet: www.senden-westf.de


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />

15 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ge- 32 – 36<br />

werbegebiet Ottmarsbocholt“, Ottmarsbocholt<br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung<br />

gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom<br />

13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

16 Bekanntmachung der Satzung zur 6. Änderung des Be- 37 – 41<br />

bauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“, <strong>Senden</strong><br />

17 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Biete“, 42 – 44<br />

<strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 13.05.2008 bis zum<br />

13.06.2008 (einschließlich)<br />

18 Bekanntmachung für die 8. Änderung des Flächen- 45 – 48<br />

nutzungsplanes und für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />

Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, Ottmarsbocholt<br />

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom<br />

13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

19 9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“, 49 – 50<br />

<strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem.<br />

§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

20 Satzung vom 28.04.2008 zur 5. Änderung der Haupt- 51 – 53<br />

satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom 29.11.1999<br />

21 Bekanntmachung betr. die Niederlegung des Ratsmandats 54<br />

des Herrn Karl Täger und Feststellung des Nachfolgers<br />

Herrn Ludger Rieger<br />

22 Bekanntmachung der Jahresrechnung für das Haushalts- 55 – 56<br />

jahr 2007<br />

23 Satzung über die Verringerung der zu wählenden Vertreter- 57 – 58<br />

innen und Vertreter des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

02.05.2008<br />

24 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever 59<br />

<strong>Senden</strong> betr. die Auslegung der Hebeliste<br />

25 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever 60<br />

<strong>Senden</strong> betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten<br />

30


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />

26 Fundsachen 61<br />

- Monat März 2008 -<br />

27 Fundsachen 62<br />

- Monat April 2008 -<br />

28 Bekanntmachung für die 9. Änderung des Flächen- 63 – 66<br />

nutzungsplanes und für den Bebauungsplan „Auf dem<br />

Felde II/Nordkirchener Straße“, Ottmarsbocholt<br />

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom<br />

13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

31


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 15<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet<br />

Ottmarsbocholt“, Ottmarsbocholt<br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 08.04.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt“<br />

im Rahmen einer 3. vereinfachten Änderung fortzuschreiben.<br />

Der Änderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage 1), welcher<br />

Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />

Im Bereich der „Brakelstraße“ / „An der Windmühle“ soll ein konkretes Bauvorhaben<br />

realisiert werden. Zwei gewerbliche Gebäude eines Betriebes, die zurzeit<br />

durch die öffentliche Verkehrsfläche getrennt sind, sollen durch einen Hallenneubau<br />

verbunden werden. Damit sollen die Produktionsabläufe des Gewerbebetriebes<br />

optimiert werden.<br />

Dazu ist im Änderungsbereich die Zweckbestimmung „Öffentliche Verkehrsfläche“<br />

aufzuheben und als überbaubare Grundstücksfläche darzustellen (siehe Entwurf<br />

der beabsichtigten Änderung als Anlage 2 und Auszug aus dem bisherigen Bebauungsplan<br />

als Anlage 3).<br />

b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />

303 - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB abgesehen wird.<br />

32


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen<br />

können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über<br />

diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses<br />

Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

33


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

34


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

35


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

36


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 16<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der Satzung zur 6. vereinfachten Änderung des<br />

Bebauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“, <strong>Senden</strong><br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 24.04.2008 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

"Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Erlengrund",<br />

<strong>Senden</strong>, wird für das Grundstück Gemarkung <strong>Senden</strong>, Flur 49, Flurstück 324 gemäß<br />

§§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)<br />

und §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO<br />

NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche<br />

Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und § 86 der Bauordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) -<br />

jeweils in der zurzeit gültigen Fassung- als Satzung beschlossen.<br />

Als Bestandteil der Satzung ist der entsprechende Übersichtsplan als Anlage 1 beigefügt.<br />

Weiterer Bestandteil der Satzung ist die Änderung und Begründung, die überbaubare<br />

Grundstücksfläche des Flurstückes 324 (An der Steveraue 38) gemäß Anlage 2 neu<br />

festzulegen und zu erweitern, um nach dem Aufbau des Speichers an dem Alternativstandort<br />

eine ausreichende Wohnfläche schaffen und Garagen errichten zu können.<br />

Ebenfalls wird die Überschwemmungsgrenze im nördlichen Änderungsbereich<br />

nachrichtlich dargestellt (siehe Entwurf der beabsichtigten Änderung als Anlage 2<br />

und Auszug aus dem bisherigen Bebauungsplan als Anlage 3).“<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird der vorstehende Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

24.04.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 78/08) und damit die Satzung zur 6. vereinfachten<br />

Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Erlengrund“ öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der geänderte Bebauungsplan nebst Begründung liegt ab sofort während der<br />

Dienststunden im Rathaus <strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, Zimmer 303, für alle Interessierte<br />

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und<br />

der Begründung wird Auskunft gegeben.<br />

Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind, wird<br />

hingewiesen.<br />

37


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Hinweise:<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans<br />

und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans<br />

oder der Satzung schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />

Nach § 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB<br />

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die<br />

Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung<br />

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Satzungen<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen<br />

Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach<br />

Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei<br />

denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />

den Mangel ergibt.<br />

Az.: 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 25.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 17<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Biete“, <strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 23.10.2007 beschlossen, den Bebauungsplan „Biete“ im Rahmen einer<br />

1. vereinfachten Änderung fortzuschreiben.<br />

Der Änderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage), welcher<br />

Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />

Für die Neugestaltung dieses herausgehobenen Standorts an der Münsterstraße /<br />

Ecke Eintrachtstraße hatte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> im Jahr 2007 einen Architekten-<br />

Investoren-Wettbewerb ausgelobt, dessen Ergebnis jetzt realisiert werden soll, um<br />

hinsichtlich angebotener Nutzung und Architektursprache einen Akzent für die weitere<br />

positive Entwicklung des Ortskerns zu setzen.<br />

Änderungsanlass ist das Ziel, mit dem Ergebnis des Wettbewerbes eine prägnante<br />

Situation in der Ortsmitte von <strong>Senden</strong> neu zu gestalten. Um dieses zu erreichen,<br />

muss u. a. Folgendes im Änderungsbereich des Bebauungsplanes geändert<br />

werden:<br />

• Aufhebung der öffentlichen Parkplatzfläche und Einbeziehung in das angrenzende<br />

„Kerngebiet” mit der Festsetzung MK/ geschlossene Bauweise/ IIgeschossig/<br />

GRZ 1,0<br />

und<br />

• Korrektur von Baulinien/ Baugrenzen sowie Erweiterung der überbaubaren Flächen.<br />

b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />

303 - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

42


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB<br />

abgesehen wird.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen<br />

können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese<br />

Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />

ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

43


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

44


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 18<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“,<br />

Ottmarsbocholt<br />

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum<br />

13.06.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 23.08.2007 in Abänderung der Aufstellungsbeschlüsse vom 01.12.2005<br />

(Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 21.12.2005) für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ottmarsbocholt /<br />

Ketternkamp“ neue Aufstellungsbeschlüsse gefasst.<br />

Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan (Anlage 1) und ein Übersichtsplan für den<br />

Änderungsbereich (Anlage 2) sind als Bestandteile dieser Bekanntmachung beigefügt.<br />

Derzeit ist dieser Bereich im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“<br />

dargestellt. Im Rahmen der weiteren Verfahren soll dieses Gebiet im Flächennutzungsplan<br />

und im Bebauungsplan als „Gewerbliche Baufläche / Verkehrsfläche /<br />

Grünfläche“ ausgewiesen werden.<br />

b) Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet<br />

Ottmarsbocholt / Ketternkamp“ nebst Begründungen einschließlich Umweltbericht liegen<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303<br />

(2. OG) - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Neben den Entwürfen des Flächennutzungsplanes- und Bebauungsplanes sowie deren<br />

Begründungen einschließlich Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener<br />

Informationen für den Planbereich darüber hinaus verfügbar:<br />

1. Altlastenkataster des Kreises Coesfeld<br />

2. Stellungnahme der Deutschen Steinkohle AG, Herne vom 25.10.2007<br />

45


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

„Gewerbegebiet Ottmarsbocholt / Ketternkamp“, die nicht rechtzeitig abgegeben<br />

werden, können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes<br />

ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit<br />

mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

46


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

47


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

48


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 19<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

9. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“, <strong>Senden</strong><br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 13 a Abs. 2<br />

Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 13.05.2008 bis zum<br />

13.06.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 23.10.2007 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“ im beschleunigten<br />

Verfahren gem. 13 a BauGB im Rahmen einer 9. Änderung fortzuschreiben.<br />

Der Änderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage), welcher Bestandteil<br />

dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />

Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes<br />

für den in Anlage dargestellten Bereich des dortigen Gewerbebetriebes von „Gewerbegebiet“<br />

(GE) in „Sondergebiet“ (SO) erforderlich.<br />

b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303 -<br />

Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen<br />

wird.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können<br />

gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ist ein Antrag nach §<br />

47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 25.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

I. V.<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

49


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

50


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 20<br />

Satzung vom 28.04.2008<br />

zur 5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

vom 29.11.1999<br />

Präambel<br />

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 ff.), in der zum Zeitpunkt der Ratssitzung gültigen<br />

Fassung, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in seiner Sitzung am 24.04.2008 die<br />

folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

§ 5 Gleichstellung von Frau und Mann<br />

erhält folgende Fassung:<br />

(1) Der Bürgermeister bestellt eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte<br />

für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Verwirklichung des Verfassungsgebotes<br />

der Gleichberechtigung von Frau und Mann.<br />

(2) Des weiteren bestellt der Bürgermeister eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten<br />

für den Aufgabenbereich der §§ 17, 18, 19 Abs. 1 LGG NW.<br />

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die<br />

Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten<br />

Stellung in der Gesellschaft haben. Hierzu ergreift sie auch eigene I-<br />

nitiativen.<br />

(4) Zum Zwecke ihrer Mitwirkung gemäß Abs. 3 ist die Gleichstellungsbeauftragte<br />

vom Bürgermeister bei allen Vorhaben und an allen Gremien so frühzeitig und<br />

umfassend zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen und Vorschläge und<br />

sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Sie erhält die zur Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Einsicht sowie die von ihr<br />

erbetenen Auskünfte.<br />

(5) In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches kann die Gleichstellungsbeauftragte<br />

an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner<br />

Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen.<br />

(6) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich<br />

berühren, den Beschlussvorlagen des Bürgermeisters widersprechen; in<br />

diesem Fall hat der Bürgermeister den Rat oder den zuständigen Ausschuss zu<br />

Beginn der Beratung auf den Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen.<br />

51


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

(7) Die Gleichstellungsbeauftragte kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten<br />

ihres Aufgabenbereichs unterrichten. Über diese wird der Bürgermeister vorab<br />

informiert.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

52


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehenden Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

vom 29.11.1999 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom<br />

14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), in der zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses<br />

gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei<br />

denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />

Mangel ergibt.<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 28.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

Holz<br />

53


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 21<br />

Bekanntmachung<br />

Herr Karl Täger hat mit Erklärung vom 28.03.2008 sein Mandat als Ratsmitglied der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> mit Ablauf des 24.04.2008 niedergelegt.<br />

Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 30.06.1998 (GV NW S. 454) wird hiermit festgestellt, dass als<br />

Nachfolger Herr Ludger Rieger (Hagenkamp 305, 48308 <strong>Senden</strong>) mit Wirkung vom<br />

25.04.2008 in den <strong>Gemeinde</strong>rat aufrückt.<br />

Herr Rieger hat am 04.04.2008 schriftlich die Annahme der Wahl als Nachfolger von<br />

Herrn Täger erklärt.<br />

Gegen diese Entscheidung kann gem. § 45 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 39 KWahlG binnen<br />

eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim<br />

unterzeichnenden Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift<br />

zu erklären.<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 14.04.2008<br />

Az.: I 022-13<br />

Der Bürgermeister<br />

als Wahlleiter<br />

gez.<br />

Holz<br />

54


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 22<br />

Bekanntmachung<br />

der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007<br />

In der Sitzung am 24.04.2008 hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> nach vorheriger<br />

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2007 beraten<br />

und folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 94 Abs. 1 GO NW öffentlich<br />

bekannt gemacht wird:<br />

„Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Einnahmen/Ausgaben Verwaltungshaushalt<br />

€<br />

Vermögenshaushalt<br />

€<br />

1 2 3<br />

Soll-Einnahmen<br />

28.008.047,17 10.716.536,42<br />

+ Neue Haushaltseinnahmereste - 200.000,00<br />

./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste<br />

./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste<br />

- 0,00<br />

4.899,70 0,00<br />

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 28.003.147,47 10.916.536,42<br />

Soll-Ausgaben 27.191.586,11 5.238.969,72<br />

+ Neue Haushaltsausgabereste 871.448,52 5.870.646,06<br />

./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste<br />

59.887,16 193.079,36<br />

./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 0,00<br />

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 28.003.147,47 10.916.536,42<br />

Etwaiger Fehlbetrag<br />

0,00 0,00<br />

nachrichtlich<br />

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt<br />

enthaltener Überschuss nach § 41<br />

Abs. 3 Satz 2 GemHVO<br />

1.151.714,90<br />

Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

2.567.707,56<br />

davon Höhe Mindestzuführung 14.524,78<br />

55


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Dem Bürgermeister wird gem. § 94 GO NW Entlastung aus der Rechnungs- und<br />

Wirtschaftsführung 2007 erteilt.<br />

Gleichzeitig werden gem. § 82 GO NW die über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

genehmigt.“<br />

Die Jahresrechnung 2007 liegt zur Einsichtnahme vom<br />

05.05. bis einschl. 14.05.2008<br />

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Münsterstraße 30, Zimmer<br />

214, öffentlich aus.<br />

Des Weiteren liegt auch der Schlussbericht – allgemeiner Teil – des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

über die Prüfung der Jahresrechnung zur Einsichtnahme durch<br />

Einwohner und Abgabepflichtige aus.<br />

Az.: II 913-01<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 28.04.2008<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

Holz<br />

56


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 23<br />

Satzung<br />

über die<br />

Verringerung der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter<br />

des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

vom 02.05.2008<br />

Auf Grund des § 7 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.<br />

Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3<br />

Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007<br />

(GV. NW. S. 374) hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> am 24.04.2008 folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter des Rates der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Senden</strong> wird gem. § 3 Abs. 2 KWahlG um 4 auf 34 verringert.<br />

§ 1<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

§ 2<br />

57


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung über die Verringerung der zu wählenden Vertreterinnen<br />

und Vertreter des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom 02.05.2008 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli<br />

1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) in der z.Zt. gültigen Fassung beim Zustandekommen<br />

dieser Änderungsverordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />

Mangel ergibt.<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 02.05.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

Holz<br />

58


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 24<br />

59


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 25<br />

60


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 26<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />

Der Bürgermeister<br />

III – 123 – 60 <strong>Senden</strong>, den 01. April 2008<br />

In dem Monat März 2008 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang<br />

nicht ermittelt werden konnten:<br />

4 Damenfahrräder<br />

3 Herrenfahrräder<br />

1 Mountainbike<br />

1 Jugendfahrrad<br />

1 Kinderfahrrad<br />

diverse Schlüssel<br />

1 Streifenhörnchen<br />

1 Ring<br />

Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308<br />

<strong>Senden</strong> geltend gemacht werden.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />

5 Damenfahrräder<br />

5 Herrenfahrräder<br />

1 Tourenfahrrad<br />

2 Mountainbikes<br />

1 Jugendfahrrad<br />

2 Cityroller<br />

gez.<br />

i. A. Nolte<br />

61


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 27<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />

Der Bürgermeister<br />

III – 123 – 60 <strong>Senden</strong>, den 30.04.2008<br />

In dem Monat April 2008 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang<br />

nicht ermittelt werden konnten:<br />

12 Damenfahrräder<br />

6 Herrenfahrräder<br />

5 Mountainbikes<br />

1 Kinderfarrad<br />

diverse Schlüssel<br />

1 Katze<br />

1 Geldbörse<br />

3 Uhren<br />

1 Armband<br />

1 MP3-Player<br />

1 Handy<br />

1 Kamera<br />

1 Fernrohr<br />

Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308<br />

<strong>Senden</strong> geltend gemacht werden.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />

6 Damenfahrräder<br />

5 Herrenfahrräder<br />

1 Mountainbike<br />

2 Kinderfahrräder<br />

2 Hunde<br />

1 Katze<br />

1 Handy<br />

1 Ring<br />

gez.<br />

i. A. Nolte<br />

62


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Nr. 28<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan<br />

„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“,<br />

Ottmarsbocholt<br />

hier:<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (förmliche<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 13.05.2008<br />

bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 23.03.2006 die Aufstellungsbeschlüsse für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und für den Bebauungsplan „Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“ gefasst.<br />

Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan (Anlage 1) und ein Übersichtsplan für den<br />

Änderungsbereich (Anlage 2) sind als Bestandteile dieser Bekanntmachung beigefügt.<br />

Derzeit ist dieser Bereich im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“<br />

dargestellt. Im Rahmen der weiteren Verfahren soll dieses Gebiet im Flächennutzungsplan<br />

und im Bebauungsplan als „Wohnbaufläche / Grünfläche“ ausgewiesen werden.<br />

b) Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Auf dem Felde II /<br />

Nordkirchener Straße“ nebst Begründungen einschließlich Umweltbericht liegen gem.<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 13.05.2008 bis zum 13.06.2008 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer 303 (2.<br />

OG) - Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Neben den Entwürfen des Flächennutzungsplanes- und Bebauungsplanes sowie deren<br />

Begründungen einschließlich Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen<br />

für den Planbereich darüber hinaus verfügbar:<br />

1. Altlastenkataster des Kreises Coesfeld<br />

2. Stellungnahme der Deutschen Steinkohle AG, Herne vom 25.10.2007<br />

3. Schallgutachten vom 28.03.2008 vom Büro für Immissionschutz Uppenkamp und<br />

Partner, Ahaus<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich o-<br />

der zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

„Auf dem Felde II / Nordkirchener Straße“, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können<br />

gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist ein An-<br />

63


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

trag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht<br />

oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Az.: IV 622-00<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 25.04.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

64


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

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