Rahmenhygieneplan - Gesunde Sachsen
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<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Piercing-, Tätowierungs-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen<br />
Stand April 2007<br />
einem auf seine Wirksamkeit geprüften Hautdesinfektionsmittel (VAH) desinfiziert<br />
werden.<br />
Bei Bedarf ist vorher die Haut zu reinigen. Bei der nachfolgenden Desinfektion ist<br />
darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel auf die trockene Haut aufgebracht<br />
wird.<br />
Das Hautdesinfektionsmittel wird auf die Haut gesprüht (nie auf das Gesicht) oder<br />
mit einem desinfektionsmittelgetränkten und nicht flusenden sterilen Tupfer oder<br />
Tuch auf die Haut aufgetragen. Die Einwirkzeit ist nach Herstellerangeben zu beachten.<br />
Bei der Verwendung von Sammelpackungen mit sterilisierten Tupfern ist auf den<br />
kurzfristigen Verbrauch und auf die geschützte Lagerung zu achten. Gegen einzeln<br />
verpackte Alkoholtupfer besteht kein Einwand. Alkoholtupfer aus Sammelverpackungen<br />
sind nur feucht zu verwenden und zu verwerfen, wenn sie trocken<br />
sind. Achtung: Alkohole sind entflammbar.<br />
Bei Entnahme der Tupfer ist darauf achten, dass nur die jeweils benötigten Tupfer<br />
berührt werden.<br />
Für das Abtupfen von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten sind ebenfalls sterile<br />
Tupfer oder Tücher zu verwenden.<br />
• Gemeinschaftsalaunstifte sind unzulässig.<br />
• Bei der Anwendung von Lokalanästhetika ist von den dafür Zugelassenen (nach<br />
amtsärztlicher Prüfung) darauf zu achten, dass diese erst unmittelbar vor der Injektion/Infiltration<br />
aufgezogen werden. Die Verschlussstopfen von Mehrfachampullen<br />
sind vor jeder Entnahme wegen der möglichen Kontamination der Einstichstelle zu<br />
desinfizieren. Mehrfachampullen sind außerdem nach der Entnahme im Kühlschrank<br />
zu lagern und Restbestände sind nach spätestens 24 Stunden zu verwerfen. Die<br />
Entnahme des Lokalanästhetikums (Aspiration) aus Ampullen oder Durchstichflaschen<br />
erfolgt mit einer Einwegkanüle, die nach der Entnahme verworfen wird. Zur Injektion<br />
oder Infiltration wird eine neue Einmalkanüle verwendet. Einwegspritzen dürfen<br />
nur einmal benutzt werden. Injektions- und Infiltrationstechnik müssen dem üblichen<br />
ärztlichen und hygienischen Standard entsprechen.<br />
• Beim Tätowieren sollen die Farben, wenn keine Fertigprodukte verwendet werden,<br />
aus einer mindestens 70%igen alkoholischen Lösung (Isopropanol) bestehen. Direkt<br />
vor dem Tätowierungsvorgang sollen vorzugsweise die benötigten Farben am besten<br />
in kleine Einwegbehältnisse gefüllt werden. Die Gefäße sind nach Beendigung des<br />
Tätowierens zu verwerfen. Mehrwegbehältnisse sind sachgemäß aufzubereiten (zu<br />
reinigen oder/und zu desinfizieren).<br />
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