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Rahmenhygieneplan - Gesunde Sachsen

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<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Piercing-, Tätowierungs-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

einem auf seine Wirksamkeit geprüften Hautdesinfektionsmittel (VAH) desinfiziert<br />

werden.<br />

Bei Bedarf ist vorher die Haut zu reinigen. Bei der nachfolgenden Desinfektion ist<br />

darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel auf die trockene Haut aufgebracht<br />

wird.<br />

Das Hautdesinfektionsmittel wird auf die Haut gesprüht (nie auf das Gesicht) oder<br />

mit einem desinfektionsmittelgetränkten und nicht flusenden sterilen Tupfer oder<br />

Tuch auf die Haut aufgetragen. Die Einwirkzeit ist nach Herstellerangeben zu beachten.<br />

Bei der Verwendung von Sammelpackungen mit sterilisierten Tupfern ist auf den<br />

kurzfristigen Verbrauch und auf die geschützte Lagerung zu achten. Gegen einzeln<br />

verpackte Alkoholtupfer besteht kein Einwand. Alkoholtupfer aus Sammelverpackungen<br />

sind nur feucht zu verwenden und zu verwerfen, wenn sie trocken<br />

sind. Achtung: Alkohole sind entflammbar.<br />

Bei Entnahme der Tupfer ist darauf achten, dass nur die jeweils benötigten Tupfer<br />

berührt werden.<br />

Für das Abtupfen von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten sind ebenfalls sterile<br />

Tupfer oder Tücher zu verwenden.<br />

• Gemeinschaftsalaunstifte sind unzulässig.<br />

• Bei der Anwendung von Lokalanästhetika ist von den dafür Zugelassenen (nach<br />

amtsärztlicher Prüfung) darauf zu achten, dass diese erst unmittelbar vor der Injektion/Infiltration<br />

aufgezogen werden. Die Verschlussstopfen von Mehrfachampullen<br />

sind vor jeder Entnahme wegen der möglichen Kontamination der Einstichstelle zu<br />

desinfizieren. Mehrfachampullen sind außerdem nach der Entnahme im Kühlschrank<br />

zu lagern und Restbestände sind nach spätestens 24 Stunden zu verwerfen. Die<br />

Entnahme des Lokalanästhetikums (Aspiration) aus Ampullen oder Durchstichflaschen<br />

erfolgt mit einer Einwegkanüle, die nach der Entnahme verworfen wird. Zur Injektion<br />

oder Infiltration wird eine neue Einmalkanüle verwendet. Einwegspritzen dürfen<br />

nur einmal benutzt werden. Injektions- und Infiltrationstechnik müssen dem üblichen<br />

ärztlichen und hygienischen Standard entsprechen.<br />

• Beim Tätowieren sollen die Farben, wenn keine Fertigprodukte verwendet werden,<br />

aus einer mindestens 70%igen alkoholischen Lösung (Isopropanol) bestehen. Direkt<br />

vor dem Tätowierungsvorgang sollen vorzugsweise die benötigten Farben am besten<br />

in kleine Einwegbehältnisse gefüllt werden. Die Gefäße sind nach Beendigung des<br />

Tätowierens zu verwerfen. Mehrwegbehältnisse sind sachgemäß aufzubereiten (zu<br />

reinigen oder/und zu desinfizieren).<br />

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