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RUNDSCHREIBEN 07/2004

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2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />

Die Änderungen betreffen im wesentlichen Ausbildungsaspekte sowohl für<br />

Gefahrgutfahrer als auch für Gefahrgutbeauftragte. Die konkreten Veränderungen<br />

auf diesem Gebiet entnehmen Sie bitte der Anlage 1.<br />

3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben zur<br />

elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind ab dem Kalenderjahr <strong>2004</strong><br />

verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung spätestens zum 28. Februar des Folgejahres<br />

nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die amtlich<br />

bestimmte Stelle elektronisch zu übermitteln (§ 41 b EStG), bei ganzjähriger<br />

Beschäftigung eines Arbeitnehmers also erstmals zum 28. Februar 2005.<br />

Endet ein Arbeitsverhältnis noch (unterjährig) im Jahre <strong>2004</strong>, so wird es nach Angabe<br />

des Bundesfinanzministeriums nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen nach der<br />

bisherigen Praxis verfahren wird: Erteilung einer maschinellen Lohnsteuerbescheinigung<br />

und deren feste Verbindung mit der Lohnsteuerkarte. Dies hatte das BMF bereits im<br />

ersten Einführungsschreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom 27. Januar<br />

<strong>2004</strong> klargestellt und ist im Volltext im Internet (hier ) abrufbar.<br />

Zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung<br />

und zum Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer hat<br />

das Bundesfinanzministerium nun am 22. Oktober <strong>2004</strong> das bereits im o. g.<br />

Einführungsschreiben angekündigte sog. "Startschreiben" erlassen und die<br />

Vordruckmuster für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre <strong>2004</strong><br />

und 2005 bekannt gegeben.<br />

Den vollständigen Wortlaut des Startschreibens finden Sie im Internet hier.<br />

Auch die Vordrucke für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr <strong>2004</strong><br />

finden sie im Internet hier und für das Jahr 2005 hier.<br />

4. Der Handel muss bluten<br />

Mangelhafte Ware verpflichtet Verkäufer zur Übernahme der Ein- und<br />

Ausbaukosten<br />

Bodenfliesen für rund 1.000 Euro hatte ein Heimwerker im Baumarkt gekauft. Nach dem<br />

Verlegen zu Hause stellte sich heraus, dass die Fliesen unter der Glasur Hohlstellen durch<br />

so genannte Fehlpressungen enthielten. Diese Hohlstellen führten bereits bei leichter<br />

Beanspruchung zu Abplatzungen.<br />

Die Kosten für die Erneuerung des Fliesenbelags bezifferte der Käufer auf ca. 10.000<br />

Euro, darin enthalten Malerarbeiten, Demontage und Montage der Sanitäreinrichtungen,<br />

Ab- und Aufbau der Küche, Eigenleistung und Notunterkunft. Seine Klage auf<br />

Schadensersatz blieb in erster Instanz zunächst erfolglos, denn das Landgericht hatte die<br />

Klage mangels Verschulden abgewiesen.<br />

In zweiter Instanz klagte der Käufer nun auf Beseitigung der festgestellten Mängel im<br />

Bodenbelag. Diese Klage hatte Erfolg.<br />

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Kläger Nacherfüllung in Form der<br />

Beseitigung des Mangels verlangen könne. Zum Nacherfüllungsaufwand hat das Gericht<br />

auch die dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten gezählt. Sie seien daher vom<br />

Verkäufer ebenfalls zu tragen.<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 2

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