RUNDSCHREIBEN 07/2004
RUNDSCHREIBEN 07/2004
RUNDSCHREIBEN 07/2004
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<strong>RUNDSCHREIBEN</strong> <strong>07</strong>/<strong>2004</strong><br />
Weihnachtsgrüße<br />
1. Preiserhöhungen<br />
2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />
3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben<br />
zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />
4. Der Handel muss bluten<br />
5. Kreditmanagement<br />
6. Letzte Anmeldemöglichkeiten zu den Goslarer Werkstoffkursen<br />
7. Firmenprofil<br />
8. Aus- und Weiterbildung im Bildungszentrum Groß- und<br />
Außenhandel Goslar e. V.<br />
9. GHF-Termine auf einen Blick<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> A Inhaltsverzeichnis.doc
Rundschreiben <strong>07</strong> /<strong>2004</strong><br />
Dezember <strong>2004</strong><br />
Vorstand und Geschäftsführung wünschen allen Mitgliedern ein frohes<br />
Weihnachtsfest, ein gutes Neues Jahr 2005, sowie neben Gesundheit und innerer<br />
Gelassenheit die richtigen Entscheidungen für Ihre unternehmerische Zukunft.<br />
Nie galt die Aussage, dass nichts so sicher ist wie der Wandel, mehr als heute. Dabei<br />
dürfen wir weder die Rückkehr zu einer boomenden gesamtwirtschaftlichen Konjunktur<br />
noch zu alten Distributionsstrukturen erhoffen.<br />
Jede Veränderung hat aber 2 Seiten. Positiv ist, dass in ihr auch Chancen liegen. Die<br />
verschiedenen Firmenkonjunkturen sind der Beweis dafür.<br />
Man muss die Chancen im Wandel früh erkennen, sie nach allen Seiten prüfen, nach<br />
positivem Ergebnis an sie glauben und dann konsequent verfolgen.<br />
Für diesen Erkenntnis- und Umsetzungsprozess wünschen wir Ihnen eine glückliche<br />
Hand.<br />
1. Preiserhöhungen<br />
Die Preiserhöhungen der Industrie für 2005 sind verkündet. Sie bewegen sich durch die<br />
exorbitante Verteuerung vieler chemischer Rohstoffe für Farben, textile und elastische<br />
Bodenbeläge in der Größenordnung um 6 %, bei Ausreißern wie Lackverdünnern sogar<br />
um<br />
8 - 12% .<br />
Da, wo Bodenbeläge nicht auf Ölprodukten im weitesten Sinne basieren und der Markt<br />
ein Überangebot bereit hält, gibt es sogar Preisreduzierungen.<br />
Wie zu erfahren ist, hat der Handel die Preiserhöhungen seiner Aufschlagskalkulation voll<br />
unterworfen und immer da, wo es möglich ist, zur Verbesserung der eigenen<br />
wirtschaftlichen Situation die Kalkulationsbasis um 1 - 2 % von sich aus angepasst. Die<br />
übliche Handelsspanne von durchschnittlich 30 % deckt leider nicht mehr die Kosten des<br />
Handels inkl. einer auskömmlichen Zukunftssicherung durch Gewinne bzw.<br />
Neuinvestitionen.<br />
Ein Blick auf die Rendite-Situation im GH unserer Branche lässt daher kein Ausweichen<br />
mehr vor einer offensiv zu argumentierenden Preisanpassung zu. Die verursachenden<br />
Steigerungen bei den Rohstoffspreisen, Mautgebühren, Versicherungskosten,<br />
Dieselpreisen u.v.a.m. dürften durch die Pressemitteilungen auch bei den gewerblichen<br />
Abnehmern bekannt sein.<br />
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<strong>RUNDSCHREIBEN</strong> <strong>07</strong>/<strong>2004</strong><br />
Weihnachtsgrüße<br />
1. Preiserhöhungen<br />
2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />
3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben<br />
zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />
4. Der Handel muss bluten<br />
5. Kreditmanagement<br />
6. Letzte Anmeldemöglichkeiten zu den Goslarer Werkstoffkursen<br />
7. Firmenprofil<br />
8. Aus- und Weiterbildung im Bildungszentrum Groß- und<br />
Außenhandel Goslar e. V.<br />
9. GHF-Termine auf einen Blick<br />
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2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />
Die Änderungen betreffen im wesentlichen Ausbildungsaspekte sowohl für<br />
Gefahrgutfahrer als auch für Gefahrgutbeauftragte. Die konkreten Veränderungen<br />
auf diesem Gebiet entnehmen Sie bitte der Anlage 1.<br />
3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben zur<br />
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />
Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind ab dem Kalenderjahr <strong>2004</strong><br />
verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung spätestens zum 28. Februar des Folgejahres<br />
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die amtlich<br />
bestimmte Stelle elektronisch zu übermitteln (§ 41 b EStG), bei ganzjähriger<br />
Beschäftigung eines Arbeitnehmers also erstmals zum 28. Februar 2005.<br />
Endet ein Arbeitsverhältnis noch (unterjährig) im Jahre <strong>2004</strong>, so wird es nach Angabe<br />
des Bundesfinanzministeriums nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen nach der<br />
bisherigen Praxis verfahren wird: Erteilung einer maschinellen Lohnsteuerbescheinigung<br />
und deren feste Verbindung mit der Lohnsteuerkarte. Dies hatte das BMF bereits im<br />
ersten Einführungsschreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom 27. Januar<br />
<strong>2004</strong> klargestellt und ist im Volltext im Internet (hier ) abrufbar.<br />
Zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung<br />
und zum Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer hat<br />
das Bundesfinanzministerium nun am 22. Oktober <strong>2004</strong> das bereits im o. g.<br />
Einführungsschreiben angekündigte sog. "Startschreiben" erlassen und die<br />
Vordruckmuster für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre <strong>2004</strong><br />
und 2005 bekannt gegeben.<br />
Den vollständigen Wortlaut des Startschreibens finden Sie im Internet hier.<br />
Auch die Vordrucke für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr <strong>2004</strong><br />
finden sie im Internet hier und für das Jahr 2005 hier.<br />
4. Der Handel muss bluten<br />
Mangelhafte Ware verpflichtet Verkäufer zur Übernahme der Ein- und<br />
Ausbaukosten<br />
Bodenfliesen für rund 1.000 Euro hatte ein Heimwerker im Baumarkt gekauft. Nach dem<br />
Verlegen zu Hause stellte sich heraus, dass die Fliesen unter der Glasur Hohlstellen durch<br />
so genannte Fehlpressungen enthielten. Diese Hohlstellen führten bereits bei leichter<br />
Beanspruchung zu Abplatzungen.<br />
Die Kosten für die Erneuerung des Fliesenbelags bezifferte der Käufer auf ca. 10.000<br />
Euro, darin enthalten Malerarbeiten, Demontage und Montage der Sanitäreinrichtungen,<br />
Ab- und Aufbau der Küche, Eigenleistung und Notunterkunft. Seine Klage auf<br />
Schadensersatz blieb in erster Instanz zunächst erfolglos, denn das Landgericht hatte die<br />
Klage mangels Verschulden abgewiesen.<br />
In zweiter Instanz klagte der Käufer nun auf Beseitigung der festgestellten Mängel im<br />
Bodenbelag. Diese Klage hatte Erfolg.<br />
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Kläger Nacherfüllung in Form der<br />
Beseitigung des Mangels verlangen könne. Zum Nacherfüllungsaufwand hat das Gericht<br />
auch die dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten gezählt. Sie seien daher vom<br />
Verkäufer ebenfalls zu tragen.<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 2
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Käufer durch die Nacherfüllung in die<br />
Lage versetzt werden solle, als wäre die Sache mangelfrei gewesen.<br />
Es verwies diesbezüglich auf den sogenannten Dachziegelfall, den der Bundesgerichtshof<br />
nach altem Schuldrecht entschieden hatte. Demnach zählen zu den Vertragskosten auch<br />
die Aufwendungen, die entstehen, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache zu<br />
ermöglichen.<br />
Das Urteil betrifft die immer wieder problematische Frage der Abgrenzung zwischen<br />
Nacherfüllung und Schadensersatz. Während die Nacherfüllung bereits bei der<br />
Mangelhaftigkeit der verkauften Ware geschuldet wird, besteht eine Verpflichtung zum<br />
Schadensersatz nur bei Verschulden. Jedoch durchbricht das Gesetz diese klare<br />
Trennung, indem es dem Verkäufer einer mangelhaften Sache neben der Nacherfüllung<br />
auch die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendung auferlegt. Unstreitig<br />
ist daher, dass der Verkäufer die auch exemplarisch genannten Transport-, Wege-,<br />
Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. Fraglich ist jedoch, inwieweit Ein- und<br />
Ausbaukosten umfasst sind. Ob also im Rahmen der Gewährleistung auch die<br />
Mangelbeseitigung einer Werkleistung geschuldet ist, die aufgrund der Verwendung von<br />
mangelhaftem Material ebenfalls mangelhaft ausgefallen ist.<br />
Mit der Entscheidung des OLG-Karlsruhe ist diese Frage zunächst dahingehend<br />
entschieden, dass die Aus- und Einbaukosten mit zu übernehmen seien.<br />
Das bisher in der breiten Öffentlichkeit wenig beachtete Urteil kann erhebliche<br />
Auswirkungen auf den Handel mit sich bringen. Warenwert und Umsatzrendite steht ein<br />
nicht mehr kalkulierbares Schadensrisiko gegenüber.<br />
Zwar dürfte es sich bei den Kosten für den Handel um einen durchlaufenden Posten<br />
handeln, solange der Vorlieferant solvent und greifbar ist. Jedoch können negative<br />
Auswirkungen wie z.B. die Pflicht zu zusätzlichen Rückstellungen und negative<br />
Auswirkungen auf die Eigenkapitalbeschaffung nicht ausgeschlossen werden.<br />
Diejenigen, die die Ansicht des OLG Karlsruhe nicht teilen, können in Zusammenhang mit<br />
der Schuldrechtsreform gegen die Auffassung des OLG-Karlsruhe argumentieren. Dort<br />
heißt es, dass der Käufer einer mangelhaften Sache Vertragskosten, die ihm bisher<br />
verschuldensunabhängig gewährt wurden und zu denen gemäß der Rechtssprechung<br />
auch die Ein- und Ausbaukosten gehörten, zukünftig nur bei Vorliegen von Verschulden<br />
verlangen kann. (Andreas Kammholz, BGA)<br />
5. Kreditmanagement<br />
Die auch in diesem Jahr wieder hohe Zahl an Insolvenzen (ca. 40.000) in Verbindung mit<br />
dem Umstand, dass das Kreditmanagement den Ratingfaktor im Rahmen von Basel II<br />
beeinflusst, sollte spätestens jetzt das Augenmerk auf die Bedeutung eines guten<br />
Kreditmanagements lenken.<br />
Wesentliche Bausteine dabei sind Bonitätsprüfung und daraus abgeleitete Kreditlimit-<br />
Kontrolle.<br />
Im Zuge der o.g. Entwicklung wurde das Thema auf dem 7. Boden-Fachforum in Ulm<br />
thematisiert. Hier zeigte die Firma Bürgel auf der Internetplattform<br />
www.baunetz.de/arch/forderungsmanagement/ ihre Auskunftsmöglichkeiten anhand von<br />
o Firmen-Vollauskünften<br />
15 EUR<br />
o Firmen-Kurzauskunft<br />
25 EUR<br />
o Privatpersonen-Auskunft<br />
5 EUR<br />
Die Auskunftsinhalte sind anhand der Auskunftsmuster auf den o. a. Internetseiten<br />
ersichtlich.<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 3
daher genauso viel aussagen, wie die Erfahrungen des auch bei diesem Handwerker<br />
gelisteten Großhandelskollegen.<br />
Wenn z. B. Würth und Tarkett sich aktiv an diesem CMS-Pool beteiligen, dann sollte der<br />
GH auch bedenken, ob er nicht ebenfalls Nutzer eines solchen Systems werden sollte.<br />
Das System ist zu umfangreich, um es trotz (vgl. Anlage 2) komplett darstellen zu<br />
können.<br />
Die Firma KSI stellt das System z. Z. relevanten Großhändlern und Kooperationen vor.<br />
Sollte es zu einem hinreichend großen Interesse kommen, werden wir bestrebt sein, eine<br />
Verbandslösung zu erwirken.<br />
6. Letzte Anmeldemöglichkeiten zu den Goslarer Werkstoffkursen<br />
Da die Goslarer Werkstoffkurse für Auszubildende im 2. Lehrjahr erst am 9. Januar 2005<br />
beginnen ( für Fortgeschrittene am 23. 01.05) besteht noch bis zum 31.12.04 die<br />
Möglichkeit der Anmeldung. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf unserer<br />
Homepage unter www.ghf-online.de<br />
7. Firmenprofil<br />
Wir erinnern nochmals an die Möglichkeit, vor Drucklegung des neuen<br />
Mitgliederverzeichnisses die bei uns über Ihre Firma gespeicherten Informationen zu<br />
aktualisieren. Die Rücklaufquote sieht bisher wie folgt aus:<br />
Rückmeldungen zum Firmenprofil<br />
Anzahl Firmen<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
62<br />
76<br />
ord. Mitglieder<br />
ohne Rückmeldung<br />
42<br />
36<br />
aoM Mitglieder<br />
mit Rückmeldung<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 5
8. Aus- und Weiterbildung im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel<br />
Goslar e. V.<br />
Die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen im 1. Halbjahr 2005 im<br />
Bildungszentrum Goslar entnehmen Sie bitte der Internet-Adresse<br />
www.bga-goslar.de/. Hier erhalten Sie auch zu den einzelnen Veranstaltungen alle<br />
weiteren Informationen.<br />
9. GHF-Termine auf einen Blick<br />
10. – 21. Januar 2005<br />
Goslar<br />
24. Januar - 02. Februar 2005<br />
Goslar<br />
13.- 14. Oktober 2005<br />
Berlin<br />
Grundlagenkurs<br />
"Werkstoffkunde für Anfänger"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel<br />
Goslar e.V.<br />
Grundlagenkurs<br />
"Werkstoffkunde für Fortgeschrittene"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel<br />
Goslar e.V.<br />
GHF-Jahreshauptversammlung<br />
Hotel MARITIM<br />
Mit weihnachtlichen Grüßen<br />
Hartmut Plümer<br />
Anlagen<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 6
Anlage 1<br />
Gefahrgutinformationen<br />
17. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen<br />
In der Bundesgesetzblatt-Ausgabe <strong>2004</strong>, Teil II, Nr. 28, S. 1274 hat das<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) am<br />
14. September <strong>2004</strong> die 17. ADR-Änderungsverordnung (17. ADRÄndV) vom<br />
27. August <strong>2004</strong> veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die<br />
Änderungen in einer Anlage mit einer deutschen Übersetzung zu dieser<br />
Verordnung veröffentlicht werden. Die Anlage kann als Anlagenband zu oben<br />
genannter Ausgabe des Bundesgesetzblattes bezogen werden.<br />
Das ADR 2005 tritt mit einer sechsmonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar 2005 in<br />
Kraft.<br />
1. Neue Bestimmungen zur Ausbildung von Gefahrgutfahrer nach ADR<br />
Mit dem Inkrafttreten des neuen ADR 2005 zum 01. Januar 2005 werden einige<br />
Neuerungen im Kapitel 8.2 zur Ausbildung der Fahrzeugführer erwartet. Die<br />
Kernpunkte der Änderungen werden wie folgt aussehen:<br />
• Gefahrgutfahrer müssen künftig im Besitz einer ADR-Bescheinigung, unabhängig<br />
von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges, sein, d. h. die bisherige<br />
Regelung für Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 3,5 t wird<br />
gestrichen. Allerdings wird es eine Übergangsregelung nach 1.6.1.9 ADR bis<br />
01.01.20<strong>07</strong> geben.<br />
• Die bisherige Regelung im ADR, bei Erst- und Fortbildungsschulungen praktische<br />
Einzelübungen vorzusehen, bleibt unverändert.<br />
• Die Dauer der Fortbildungsschulungen "Auffrischung", einschließlich der<br />
praktischen Einzelübungen, beträgt mindestens zwei Tage.<br />
• Die zu behandelnden Schulungsinhalte für Gefahrgutfahrer werden ergänzt um<br />
Anweisungen über das Verhalten im Tunnel (Vorbeugung und Sicherheit,<br />
Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen).<br />
• Die Gültigkeitsdauer von ADR-Bescheinigungen über fünf Jahre ändert sich nicht.<br />
• Jedes Miglied der Besatzung eines Fahrzeuges, mit dem gefährliche Güter<br />
befördert werden, muss während der Beförderung einen Lichtbildausweis mit sich<br />
führen.<br />
Die neuen praktischen Übungen an einem Kraftfahrzeug, das für die Beförderung<br />
gefährlicher Güter ausgerüstet ist, wird folgende zusätzliche Lerninhalte umfassen:<br />
• Durchführung einer Abfahrtskontrolle,<br />
• Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände und Dokumente,<br />
• Ladungssicherung, -methoden und dazu notwendige Mittel,<br />
• Durchführung einer Unfallsimulation, sowie das Sichern der Unfallstelle,<br />
• Durchführung von Maßnahmen gemäß den schriftlichen Weisungen,<br />
• Absetzen einer Unfallmeldung und die<br />
• Wiedereinführung der Feuerlöschübung (vorzusehen als Einzelübungen in den<br />
Basiskursen).<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> Anlage1 Gefahrgut.doc, 10.12.<strong>2004</strong> 1
Die Durchführung von Gefahrgutfahrer-Schulungen entspricht in Deutschland bei einigen<br />
Punkten nicht mehr den geltenden Bestimmungen des ADR. Somit können die<br />
allgemeinen Übergangsvorschriften des ADR/RID 2005 bis zum 30. Juni 2005 nicht in<br />
Anspruch genommen werden, da die in Deutschland bestehende Duldungsregelung am<br />
31. Dezember <strong>2004</strong> ausläuft.<br />
• Die Fortbildungsschulung und Prüfung eines Gefahrgutfahrers kann bereits<br />
innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass<br />
dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-<br />
Bescheinigung wird um fünf Jahre verlängert.<br />
• Beträgt die Gültigkeitsdauer einer ADR-Bescheinigung heute mehr als 12 Monate,<br />
so kann der Inhaber der Bescheinigung Schulung und Prüfung vorziehen. Die<br />
ADR-Bescheinigung wird dann ab dem Datum der erfolgreich bestandenen<br />
Prüfung um fünf Jahre verlängert.<br />
• Nach Ablauf der Gültigkeit einer ADR-Bescheinigung ist in begründeten Fällen eine<br />
Fristverlängerung im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSE durch<br />
das Regierungspräsidium in Karlsruhe, Frau Litterst, Telefon (<strong>07</strong> 21) 9 26-3<strong>07</strong>4,<br />
Telefax (<strong>07</strong> 21) 9 26-3244, möglich.<br />
Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es empfehlenswert, ADR-Bescheinigungen<br />
von Gefahrgutfahrern auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und rechtzeitig eine<br />
Teilnahme an einer Fortbildungsschulung zu planen.<br />
2. Verlängerung der Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte ist<br />
ab 01. Juli 2005 durch die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung nicht<br />
mehr möglich<br />
Mit den Änderungen des ADR/RID 2005 wird künftig der Besuch einer<br />
Fortbildungsschulung zur Verlängerung von gültigen Schulungsnachweisen für<br />
Gefahrgutbeauftragte nicht mehr ausreichend sein, so informiert das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit einer Veröffentlichung auf seiner<br />
Internetseite.<br />
Ab 01. Juli 2005 wird demnach die Verlängerung der Schulungsnachweise für<br />
Gefahrgutbeauftragte ausschließlich über eine erfolgreich zu bestehende<br />
Fortbildungsprüfung möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann keine<br />
Auswahlmöglichkeit nach den heutigen Bedingungen mehr geben. Die bisherige<br />
Auswahlmöglichkeit zwischen der Fortbildungsschulung oder -prüfung werde somit<br />
entfallen. Dazu werde die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) entsprechend<br />
geändert.<br />
Eine Abstimmung mit den Bundesländern und dem DIHK ergab unter der<br />
Berücksichtigung der allgemeinen Übergangsvorschriften in ADR/RID, dass<br />
Gefahrgutbeauftragte die Auswahlmöglichkeit nur noch bis Ende Juni 2005 in Anspruch<br />
nehmen können, ihre Schulungsnachweise nach der bis dahin gültigen Regelung<br />
verlängern zu lassen. Danach ist eine erfolgreich zu absolvierende Fortbildungsprüfung<br />
zur Verlängerung von gültigen Schulungsnachweisen erforderlich.<br />
Heute können zur Verlängerung anstehende gültige Schulungsnachnachweise von<br />
Gefahrgutbeauftragten ab dem Ablauf der Gültigkeitsdauer um fünf Jahre<br />
verlängert werden, wenn der Inhaber innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der<br />
Gültigkeit an einem Fortbildungslehrgang (ohne IHK-Prüfung) oder an einer IHK-<br />
Prüfung teilgenommen hat.<br />
Beträgt die Gültigkeitsdauer eines Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte<br />
heute mehr als zwölf Monate, so hat der Inhaber die Möglichkeit, die Teilnahme an<br />
einem Fortbildungslehrgang vorzuziehen. Sein Schulungsnachweis wird dann - ab<br />
dem Datum der Belegung der Fortbildungsschulung um fünf Jahre verlängert.<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> Anlage1 Gefahrgut.doc, 10.12.<strong>2004</strong> 2
Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es empfehlenswert, Schulungsnachweise von<br />
Gefahrgutbeauftragten auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und rechtzeitig eine<br />
Teilnahme an einer Fortbildungsschulung vor dem 30. Juni 2005 zu planen.<br />
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK-Stuttgart<br />
http://www.stuttgart.ihk24.de/ Innovationen und Umwelt / Energie und<br />
Umweltschutz / Gefahrgut<br />
Insbesondere die Darstellung der Freistellungen von den Auflagen des<br />
Gefahrguttransportes unter folgender Adresse ist beachtenswert:<br />
http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/innovation/V<br />
ersteckte_Dateien/IHK_Niegel_04_10_01.pdf<br />
F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> Anlage1 Gefahrgut.doc, 10.12.<strong>2004</strong> 3
Allgemeine Informationen zum CMS-System<br />
The Cash Flow Company<br />
CMS-<br />
Partner<br />
- Referenzdaten<br />
-Negativ- und Handelsregisterdaten<br />
Kundenstammdaten<br />
und Geschäftstransaktionen<br />
beinhaltet mit z. T. täglicher Aktualisierung:<br />
CMS-<br />
Pool<br />
Inkassodaten<br />
erstellt, errechnet und meldet:<br />
• ca. 525 Tsd. CMS-Partner-Daten<br />
• Orts-/Straßendatei DPAG<br />
• 3,1 Mio. CMS-Referenzdaten<br />
• 475 Tsd. Negativinformationen<br />
• Alle Handelsregisterdaten<br />
• Adressänderungen<br />
• Rechtsform, Gesamtkapital etc.<br />
• Negativmerkmale<br />
• Verzugstage (offene + ausgegl. Posten)<br />
• Inkassovorfälle<br />
A Member of EOS Group<br />
Stand: September.<strong>2004</strong><br />
1
Daten, die der CMS-Pool zusätzlich liefert,<br />
sofern diese beim CMS-Partner nicht vorhanden sind:<br />
Handelsregisterdaten<br />
-Rechtsverbindliche Firmierung/Anschrift<br />
-Rechtsform<br />
-Gesamtkapital<br />
-Gründungsdatum<br />
-Namen der im HR eingetragenen Geschäftsführer<br />
...sowie deren Änderungsmeldungen<br />
The Cash Flow Company<br />
plus<br />
Branchencode<br />
WZ93 / NACE<br />
Schuldnerregisterdaten<br />
- Alle im Schuldnerregister aktuell eingetragenen Daten, sofern<br />
sie einen Debitor des CMS-Partners betreffen<br />
...ab 2005:<br />
ALLE KSI-Inkassodaten<br />
... sofern sie einen Debitor des CMS-Partners betreffen<br />
A Member of EOS Group<br />
2
Daten, die erwartet und geliefert werden:<br />
„Soft Facts“<br />
The Cash Flow Company<br />
Stammdaten<br />
• Kundennummer<br />
• Firmierung und Adresse<br />
• Allgemeine Identifikationsmerkmale (z. B. CREFO-Nummer etc.)<br />
Verzugstage (aggregierter Wert (min., max., Ø))<br />
• ...bezogen auf die überfälligen Posten<br />
• ...bezogen auf die ausgeglichenen (ehemals überfälligen) Posten<br />
Diese Daten werden automatisch durch DebiTEX ® in Ihrem Hause<br />
generiert, aufbereitet und in einer standardisierten Form mit dem<br />
CMS-Pool ausgetauscht.<br />
Es werden KEINE Umsätze, KEINE Rechnungsdaten oder sonstige<br />
debitorenindividuellen Informationen an den CMS-Pool geliefert,<br />
geschweige denn weitergegeben.<br />
A Member of EOS Group<br />
3
Daten, die erwartet und geliefert werden:<br />
„Hard Facts“<br />
The Cash Flow Company<br />
Die nachfolgenden Daten werden i.d.R. durch Inkasso-Link ® über<br />
das CMS-Link an den CMS-Pool weitergeleitet.<br />
Erläuterung zu Negativ / Inkassodaten Segment<br />
Code Eskalationsstufe<br />
PR<br />
TC<br />
PP<br />
DS<br />
DL<br />
CE<br />
AW<br />
DO<br />
BR<br />
Zahlungsprotest (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />
Inkassoauftrag (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />
Ratenzahlung (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />
Mahnbescheid (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />
Streitiges Verfahren (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />
Zwangsvollstreckung<br />
Haftbefehl<br />
Eidesstattliche Versicherung<br />
Konkurs / Insolvenz<br />
A Member of EOS Group<br />
4
Anlage 3<br />
GHF-Termine auf einen Blick<br />
10. – 21. Januar 2005<br />
Goslar<br />
Grundlagenkurs<br />
"Werkstoffkunde für Anfänger"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.<br />
24. Januar - 02. Februar 2005<br />
Goslar<br />
13.- 14 Oktober 2005<br />
Berlin<br />
Grundlagenkurs<br />
"Werkstoffkunde für Fortgeschrittene"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.<br />
)<br />
GHF-Jahreshauptversammlung<br />
Hotel MARITIM