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RUNDSCHREIBEN 07/2004

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<strong>RUNDSCHREIBEN</strong> <strong>07</strong>/<strong>2004</strong><br />

Weihnachtsgrüße<br />

1. Preiserhöhungen<br />

2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />

3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben<br />

zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />

4. Der Handel muss bluten<br />

5. Kreditmanagement<br />

6. Letzte Anmeldemöglichkeiten zu den Goslarer Werkstoffkursen<br />

7. Firmenprofil<br />

8. Aus- und Weiterbildung im Bildungszentrum Groß- und<br />

Außenhandel Goslar e. V.<br />

9. GHF-Termine auf einen Blick<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> A Inhaltsverzeichnis.doc


Rundschreiben <strong>07</strong> /<strong>2004</strong><br />

Dezember <strong>2004</strong><br />

Vorstand und Geschäftsführung wünschen allen Mitgliedern ein frohes<br />

Weihnachtsfest, ein gutes Neues Jahr 2005, sowie neben Gesundheit und innerer<br />

Gelassenheit die richtigen Entscheidungen für Ihre unternehmerische Zukunft.<br />

Nie galt die Aussage, dass nichts so sicher ist wie der Wandel, mehr als heute. Dabei<br />

dürfen wir weder die Rückkehr zu einer boomenden gesamtwirtschaftlichen Konjunktur<br />

noch zu alten Distributionsstrukturen erhoffen.<br />

Jede Veränderung hat aber 2 Seiten. Positiv ist, dass in ihr auch Chancen liegen. Die<br />

verschiedenen Firmenkonjunkturen sind der Beweis dafür.<br />

Man muss die Chancen im Wandel früh erkennen, sie nach allen Seiten prüfen, nach<br />

positivem Ergebnis an sie glauben und dann konsequent verfolgen.<br />

Für diesen Erkenntnis- und Umsetzungsprozess wünschen wir Ihnen eine glückliche<br />

Hand.<br />

1. Preiserhöhungen<br />

Die Preiserhöhungen der Industrie für 2005 sind verkündet. Sie bewegen sich durch die<br />

exorbitante Verteuerung vieler chemischer Rohstoffe für Farben, textile und elastische<br />

Bodenbeläge in der Größenordnung um 6 %, bei Ausreißern wie Lackverdünnern sogar<br />

um<br />

8 - 12% .<br />

Da, wo Bodenbeläge nicht auf Ölprodukten im weitesten Sinne basieren und der Markt<br />

ein Überangebot bereit hält, gibt es sogar Preisreduzierungen.<br />

Wie zu erfahren ist, hat der Handel die Preiserhöhungen seiner Aufschlagskalkulation voll<br />

unterworfen und immer da, wo es möglich ist, zur Verbesserung der eigenen<br />

wirtschaftlichen Situation die Kalkulationsbasis um 1 - 2 % von sich aus angepasst. Die<br />

übliche Handelsspanne von durchschnittlich 30 % deckt leider nicht mehr die Kosten des<br />

Handels inkl. einer auskömmlichen Zukunftssicherung durch Gewinne bzw.<br />

Neuinvestitionen.<br />

Ein Blick auf die Rendite-Situation im GH unserer Branche lässt daher kein Ausweichen<br />

mehr vor einer offensiv zu argumentierenden Preisanpassung zu. Die verursachenden<br />

Steigerungen bei den Rohstoffspreisen, Mautgebühren, Versicherungskosten,<br />

Dieselpreisen u.v.a.m. dürften durch die Pressemitteilungen auch bei den gewerblichen<br />

Abnehmern bekannt sein.<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 1


<strong>RUNDSCHREIBEN</strong> <strong>07</strong>/<strong>2004</strong><br />

Weihnachtsgrüße<br />

1. Preiserhöhungen<br />

2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />

3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben<br />

zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />

4. Der Handel muss bluten<br />

5. Kreditmanagement<br />

6. Letzte Anmeldemöglichkeiten zu den Goslarer Werkstoffkursen<br />

7. Firmenprofil<br />

8. Aus- und Weiterbildung im Bildungszentrum Groß- und<br />

Außenhandel Goslar e. V.<br />

9. GHF-Termine auf einen Blick<br />

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2. Änderungen im Gefahrgutrecht ab 01.<strong>07</strong>.2005<br />

Die Änderungen betreffen im wesentlichen Ausbildungsaspekte sowohl für<br />

Gefahrgutfahrer als auch für Gefahrgutbeauftragte. Die konkreten Veränderungen<br />

auf diesem Gebiet entnehmen Sie bitte der Anlage 1.<br />

3. Das Bundesfinanzministerium hat das angekündigte Startschreiben zur<br />

elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht<br />

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind ab dem Kalenderjahr <strong>2004</strong><br />

verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung spätestens zum 28. Februar des Folgejahres<br />

nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die amtlich<br />

bestimmte Stelle elektronisch zu übermitteln (§ 41 b EStG), bei ganzjähriger<br />

Beschäftigung eines Arbeitnehmers also erstmals zum 28. Februar 2005.<br />

Endet ein Arbeitsverhältnis noch (unterjährig) im Jahre <strong>2004</strong>, so wird es nach Angabe<br />

des Bundesfinanzministeriums nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen nach der<br />

bisherigen Praxis verfahren wird: Erteilung einer maschinellen Lohnsteuerbescheinigung<br />

und deren feste Verbindung mit der Lohnsteuerkarte. Dies hatte das BMF bereits im<br />

ersten Einführungsschreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom 27. Januar<br />

<strong>2004</strong> klargestellt und ist im Volltext im Internet (hier ) abrufbar.<br />

Zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung<br />

und zum Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer hat<br />

das Bundesfinanzministerium nun am 22. Oktober <strong>2004</strong> das bereits im o. g.<br />

Einführungsschreiben angekündigte sog. "Startschreiben" erlassen und die<br />

Vordruckmuster für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre <strong>2004</strong><br />

und 2005 bekannt gegeben.<br />

Den vollständigen Wortlaut des Startschreibens finden Sie im Internet hier.<br />

Auch die Vordrucke für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr <strong>2004</strong><br />

finden sie im Internet hier und für das Jahr 2005 hier.<br />

4. Der Handel muss bluten<br />

Mangelhafte Ware verpflichtet Verkäufer zur Übernahme der Ein- und<br />

Ausbaukosten<br />

Bodenfliesen für rund 1.000 Euro hatte ein Heimwerker im Baumarkt gekauft. Nach dem<br />

Verlegen zu Hause stellte sich heraus, dass die Fliesen unter der Glasur Hohlstellen durch<br />

so genannte Fehlpressungen enthielten. Diese Hohlstellen führten bereits bei leichter<br />

Beanspruchung zu Abplatzungen.<br />

Die Kosten für die Erneuerung des Fliesenbelags bezifferte der Käufer auf ca. 10.000<br />

Euro, darin enthalten Malerarbeiten, Demontage und Montage der Sanitäreinrichtungen,<br />

Ab- und Aufbau der Küche, Eigenleistung und Notunterkunft. Seine Klage auf<br />

Schadensersatz blieb in erster Instanz zunächst erfolglos, denn das Landgericht hatte die<br />

Klage mangels Verschulden abgewiesen.<br />

In zweiter Instanz klagte der Käufer nun auf Beseitigung der festgestellten Mängel im<br />

Bodenbelag. Diese Klage hatte Erfolg.<br />

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Kläger Nacherfüllung in Form der<br />

Beseitigung des Mangels verlangen könne. Zum Nacherfüllungsaufwand hat das Gericht<br />

auch die dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten gezählt. Sie seien daher vom<br />

Verkäufer ebenfalls zu tragen.<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 2


Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Käufer durch die Nacherfüllung in die<br />

Lage versetzt werden solle, als wäre die Sache mangelfrei gewesen.<br />

Es verwies diesbezüglich auf den sogenannten Dachziegelfall, den der Bundesgerichtshof<br />

nach altem Schuldrecht entschieden hatte. Demnach zählen zu den Vertragskosten auch<br />

die Aufwendungen, die entstehen, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache zu<br />

ermöglichen.<br />

Das Urteil betrifft die immer wieder problematische Frage der Abgrenzung zwischen<br />

Nacherfüllung und Schadensersatz. Während die Nacherfüllung bereits bei der<br />

Mangelhaftigkeit der verkauften Ware geschuldet wird, besteht eine Verpflichtung zum<br />

Schadensersatz nur bei Verschulden. Jedoch durchbricht das Gesetz diese klare<br />

Trennung, indem es dem Verkäufer einer mangelhaften Sache neben der Nacherfüllung<br />

auch die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendung auferlegt. Unstreitig<br />

ist daher, dass der Verkäufer die auch exemplarisch genannten Transport-, Wege-,<br />

Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. Fraglich ist jedoch, inwieweit Ein- und<br />

Ausbaukosten umfasst sind. Ob also im Rahmen der Gewährleistung auch die<br />

Mangelbeseitigung einer Werkleistung geschuldet ist, die aufgrund der Verwendung von<br />

mangelhaftem Material ebenfalls mangelhaft ausgefallen ist.<br />

Mit der Entscheidung des OLG-Karlsruhe ist diese Frage zunächst dahingehend<br />

entschieden, dass die Aus- und Einbaukosten mit zu übernehmen seien.<br />

Das bisher in der breiten Öffentlichkeit wenig beachtete Urteil kann erhebliche<br />

Auswirkungen auf den Handel mit sich bringen. Warenwert und Umsatzrendite steht ein<br />

nicht mehr kalkulierbares Schadensrisiko gegenüber.<br />

Zwar dürfte es sich bei den Kosten für den Handel um einen durchlaufenden Posten<br />

handeln, solange der Vorlieferant solvent und greifbar ist. Jedoch können negative<br />

Auswirkungen wie z.B. die Pflicht zu zusätzlichen Rückstellungen und negative<br />

Auswirkungen auf die Eigenkapitalbeschaffung nicht ausgeschlossen werden.<br />

Diejenigen, die die Ansicht des OLG Karlsruhe nicht teilen, können in Zusammenhang mit<br />

der Schuldrechtsreform gegen die Auffassung des OLG-Karlsruhe argumentieren. Dort<br />

heißt es, dass der Käufer einer mangelhaften Sache Vertragskosten, die ihm bisher<br />

verschuldensunabhängig gewährt wurden und zu denen gemäß der Rechtssprechung<br />

auch die Ein- und Ausbaukosten gehörten, zukünftig nur bei Vorliegen von Verschulden<br />

verlangen kann. (Andreas Kammholz, BGA)<br />

5. Kreditmanagement<br />

Die auch in diesem Jahr wieder hohe Zahl an Insolvenzen (ca. 40.000) in Verbindung mit<br />

dem Umstand, dass das Kreditmanagement den Ratingfaktor im Rahmen von Basel II<br />

beeinflusst, sollte spätestens jetzt das Augenmerk auf die Bedeutung eines guten<br />

Kreditmanagements lenken.<br />

Wesentliche Bausteine dabei sind Bonitätsprüfung und daraus abgeleitete Kreditlimit-<br />

Kontrolle.<br />

Im Zuge der o.g. Entwicklung wurde das Thema auf dem 7. Boden-Fachforum in Ulm<br />

thematisiert. Hier zeigte die Firma Bürgel auf der Internetplattform<br />

www.baunetz.de/arch/forderungsmanagement/ ihre Auskunftsmöglichkeiten anhand von<br />

o Firmen-Vollauskünften<br />

15 EUR<br />

o Firmen-Kurzauskunft<br />

25 EUR<br />

o Privatpersonen-Auskunft<br />

5 EUR<br />

Die Auskunftsinhalte sind anhand der Auskunftsmuster auf den o. a. Internetseiten<br />

ersichtlich.<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 3


daher genauso viel aussagen, wie die Erfahrungen des auch bei diesem Handwerker<br />

gelisteten Großhandelskollegen.<br />

Wenn z. B. Würth und Tarkett sich aktiv an diesem CMS-Pool beteiligen, dann sollte der<br />

GH auch bedenken, ob er nicht ebenfalls Nutzer eines solchen Systems werden sollte.<br />

Das System ist zu umfangreich, um es trotz (vgl. Anlage 2) komplett darstellen zu<br />

können.<br />

Die Firma KSI stellt das System z. Z. relevanten Großhändlern und Kooperationen vor.<br />

Sollte es zu einem hinreichend großen Interesse kommen, werden wir bestrebt sein, eine<br />

Verbandslösung zu erwirken.<br />

6. Letzte Anmeldemöglichkeiten zu den Goslarer Werkstoffkursen<br />

Da die Goslarer Werkstoffkurse für Auszubildende im 2. Lehrjahr erst am 9. Januar 2005<br />

beginnen ( für Fortgeschrittene am 23. 01.05) besteht noch bis zum 31.12.04 die<br />

Möglichkeit der Anmeldung. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf unserer<br />

Homepage unter www.ghf-online.de<br />

7. Firmenprofil<br />

Wir erinnern nochmals an die Möglichkeit, vor Drucklegung des neuen<br />

Mitgliederverzeichnisses die bei uns über Ihre Firma gespeicherten Informationen zu<br />

aktualisieren. Die Rücklaufquote sieht bisher wie folgt aus:<br />

Rückmeldungen zum Firmenprofil<br />

Anzahl Firmen<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

62<br />

76<br />

ord. Mitglieder<br />

ohne Rückmeldung<br />

42<br />

36<br />

aoM Mitglieder<br />

mit Rückmeldung<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 5


8. Aus- und Weiterbildung im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel<br />

Goslar e. V.<br />

Die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen im 1. Halbjahr 2005 im<br />

Bildungszentrum Goslar entnehmen Sie bitte der Internet-Adresse<br />

www.bga-goslar.de/. Hier erhalten Sie auch zu den einzelnen Veranstaltungen alle<br />

weiteren Informationen.<br />

9. GHF-Termine auf einen Blick<br />

10. – 21. Januar 2005<br />

Goslar<br />

24. Januar - 02. Februar 2005<br />

Goslar<br />

13.- 14. Oktober 2005<br />

Berlin<br />

Grundlagenkurs<br />

"Werkstoffkunde für Anfänger"<br />

im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel<br />

Goslar e.V.<br />

Grundlagenkurs<br />

"Werkstoffkunde für Fortgeschrittene"<br />

im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel<br />

Goslar e.V.<br />

GHF-Jahreshauptversammlung<br />

Hotel MARITIM<br />

Mit weihnachtlichen Grüßen<br />

Hartmut Plümer<br />

Anlagen<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> AA Rundschreiben .doc, 10.12.<strong>2004</strong> 6


Anlage 1<br />

Gefahrgutinformationen<br />

17. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen<br />

In der Bundesgesetzblatt-Ausgabe <strong>2004</strong>, Teil II, Nr. 28, S. 1274 hat das<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) am<br />

14. September <strong>2004</strong> die 17. ADR-Änderungsverordnung (17. ADRÄndV) vom<br />

27. August <strong>2004</strong> veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die<br />

Änderungen in einer Anlage mit einer deutschen Übersetzung zu dieser<br />

Verordnung veröffentlicht werden. Die Anlage kann als Anlagenband zu oben<br />

genannter Ausgabe des Bundesgesetzblattes bezogen werden.<br />

Das ADR 2005 tritt mit einer sechsmonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar 2005 in<br />

Kraft.<br />

1. Neue Bestimmungen zur Ausbildung von Gefahrgutfahrer nach ADR<br />

Mit dem Inkrafttreten des neuen ADR 2005 zum 01. Januar 2005 werden einige<br />

Neuerungen im Kapitel 8.2 zur Ausbildung der Fahrzeugführer erwartet. Die<br />

Kernpunkte der Änderungen werden wie folgt aussehen:<br />

• Gefahrgutfahrer müssen künftig im Besitz einer ADR-Bescheinigung, unabhängig<br />

von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges, sein, d. h. die bisherige<br />

Regelung für Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 3,5 t wird<br />

gestrichen. Allerdings wird es eine Übergangsregelung nach 1.6.1.9 ADR bis<br />

01.01.20<strong>07</strong> geben.<br />

• Die bisherige Regelung im ADR, bei Erst- und Fortbildungsschulungen praktische<br />

Einzelübungen vorzusehen, bleibt unverändert.<br />

• Die Dauer der Fortbildungsschulungen "Auffrischung", einschließlich der<br />

praktischen Einzelübungen, beträgt mindestens zwei Tage.<br />

• Die zu behandelnden Schulungsinhalte für Gefahrgutfahrer werden ergänzt um<br />

Anweisungen über das Verhalten im Tunnel (Vorbeugung und Sicherheit,<br />

Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen).<br />

• Die Gültigkeitsdauer von ADR-Bescheinigungen über fünf Jahre ändert sich nicht.<br />

• Jedes Miglied der Besatzung eines Fahrzeuges, mit dem gefährliche Güter<br />

befördert werden, muss während der Beförderung einen Lichtbildausweis mit sich<br />

führen.<br />

Die neuen praktischen Übungen an einem Kraftfahrzeug, das für die Beförderung<br />

gefährlicher Güter ausgerüstet ist, wird folgende zusätzliche Lerninhalte umfassen:<br />

• Durchführung einer Abfahrtskontrolle,<br />

• Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände und Dokumente,<br />

• Ladungssicherung, -methoden und dazu notwendige Mittel,<br />

• Durchführung einer Unfallsimulation, sowie das Sichern der Unfallstelle,<br />

• Durchführung von Maßnahmen gemäß den schriftlichen Weisungen,<br />

• Absetzen einer Unfallmeldung und die<br />

• Wiedereinführung der Feuerlöschübung (vorzusehen als Einzelübungen in den<br />

Basiskursen).<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> Anlage1 Gefahrgut.doc, 10.12.<strong>2004</strong> 1


Die Durchführung von Gefahrgutfahrer-Schulungen entspricht in Deutschland bei einigen<br />

Punkten nicht mehr den geltenden Bestimmungen des ADR. Somit können die<br />

allgemeinen Übergangsvorschriften des ADR/RID 2005 bis zum 30. Juni 2005 nicht in<br />

Anspruch genommen werden, da die in Deutschland bestehende Duldungsregelung am<br />

31. Dezember <strong>2004</strong> ausläuft.<br />

• Die Fortbildungsschulung und Prüfung eines Gefahrgutfahrers kann bereits<br />

innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass<br />

dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-<br />

Bescheinigung wird um fünf Jahre verlängert.<br />

• Beträgt die Gültigkeitsdauer einer ADR-Bescheinigung heute mehr als 12 Monate,<br />

so kann der Inhaber der Bescheinigung Schulung und Prüfung vorziehen. Die<br />

ADR-Bescheinigung wird dann ab dem Datum der erfolgreich bestandenen<br />

Prüfung um fünf Jahre verlängert.<br />

• Nach Ablauf der Gültigkeit einer ADR-Bescheinigung ist in begründeten Fällen eine<br />

Fristverlängerung im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSE durch<br />

das Regierungspräsidium in Karlsruhe, Frau Litterst, Telefon (<strong>07</strong> 21) 9 26-3<strong>07</strong>4,<br />

Telefax (<strong>07</strong> 21) 9 26-3244, möglich.<br />

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es empfehlenswert, ADR-Bescheinigungen<br />

von Gefahrgutfahrern auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und rechtzeitig eine<br />

Teilnahme an einer Fortbildungsschulung zu planen.<br />

2. Verlängerung der Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte ist<br />

ab 01. Juli 2005 durch die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung nicht<br />

mehr möglich<br />

Mit den Änderungen des ADR/RID 2005 wird künftig der Besuch einer<br />

Fortbildungsschulung zur Verlängerung von gültigen Schulungsnachweisen für<br />

Gefahrgutbeauftragte nicht mehr ausreichend sein, so informiert das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit einer Veröffentlichung auf seiner<br />

Internetseite.<br />

Ab 01. Juli 2005 wird demnach die Verlängerung der Schulungsnachweise für<br />

Gefahrgutbeauftragte ausschließlich über eine erfolgreich zu bestehende<br />

Fortbildungsprüfung möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann keine<br />

Auswahlmöglichkeit nach den heutigen Bedingungen mehr geben. Die bisherige<br />

Auswahlmöglichkeit zwischen der Fortbildungsschulung oder -prüfung werde somit<br />

entfallen. Dazu werde die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) entsprechend<br />

geändert.<br />

Eine Abstimmung mit den Bundesländern und dem DIHK ergab unter der<br />

Berücksichtigung der allgemeinen Übergangsvorschriften in ADR/RID, dass<br />

Gefahrgutbeauftragte die Auswahlmöglichkeit nur noch bis Ende Juni 2005 in Anspruch<br />

nehmen können, ihre Schulungsnachweise nach der bis dahin gültigen Regelung<br />

verlängern zu lassen. Danach ist eine erfolgreich zu absolvierende Fortbildungsprüfung<br />

zur Verlängerung von gültigen Schulungsnachweisen erforderlich.<br />

Heute können zur Verlängerung anstehende gültige Schulungsnachnachweise von<br />

Gefahrgutbeauftragten ab dem Ablauf der Gültigkeitsdauer um fünf Jahre<br />

verlängert werden, wenn der Inhaber innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der<br />

Gültigkeit an einem Fortbildungslehrgang (ohne IHK-Prüfung) oder an einer IHK-<br />

Prüfung teilgenommen hat.<br />

Beträgt die Gültigkeitsdauer eines Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte<br />

heute mehr als zwölf Monate, so hat der Inhaber die Möglichkeit, die Teilnahme an<br />

einem Fortbildungslehrgang vorzuziehen. Sein Schulungsnachweis wird dann - ab<br />

dem Datum der Belegung der Fortbildungsschulung um fünf Jahre verlängert.<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> Anlage1 Gefahrgut.doc, 10.12.<strong>2004</strong> 2


Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es empfehlenswert, Schulungsnachweise von<br />

Gefahrgutbeauftragten auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und rechtzeitig eine<br />

Teilnahme an einer Fortbildungsschulung vor dem 30. Juni 2005 zu planen.<br />

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK-Stuttgart<br />

http://www.stuttgart.ihk24.de/ Innovationen und Umwelt / Energie und<br />

Umweltschutz / Gefahrgut<br />

Insbesondere die Darstellung der Freistellungen von den Auflagen des<br />

Gefahrguttransportes unter folgender Adresse ist beachtenswert:<br />

http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/innovation/V<br />

ersteckte_Dateien/IHK_Niegel_04_10_01.pdf<br />

F:\boecker\word\Rundschreiben\Rundschreiben <strong>2004</strong>\7. Rundschreiben\<strong>2004</strong>-<strong>07</strong> Anlage1 Gefahrgut.doc, 10.12.<strong>2004</strong> 3


Allgemeine Informationen zum CMS-System<br />

The Cash Flow Company<br />

CMS-<br />

Partner<br />

- Referenzdaten<br />

-Negativ- und Handelsregisterdaten<br />

Kundenstammdaten<br />

und Geschäftstransaktionen<br />

beinhaltet mit z. T. täglicher Aktualisierung:<br />

CMS-<br />

Pool<br />

Inkassodaten<br />

erstellt, errechnet und meldet:<br />

• ca. 525 Tsd. CMS-Partner-Daten<br />

• Orts-/Straßendatei DPAG<br />

• 3,1 Mio. CMS-Referenzdaten<br />

• 475 Tsd. Negativinformationen<br />

• Alle Handelsregisterdaten<br />

• Adressänderungen<br />

• Rechtsform, Gesamtkapital etc.<br />

• Negativmerkmale<br />

• Verzugstage (offene + ausgegl. Posten)<br />

• Inkassovorfälle<br />

A Member of EOS Group<br />

Stand: September.<strong>2004</strong><br />

1


Daten, die der CMS-Pool zusätzlich liefert,<br />

sofern diese beim CMS-Partner nicht vorhanden sind:<br />

Handelsregisterdaten<br />

-Rechtsverbindliche Firmierung/Anschrift<br />

-Rechtsform<br />

-Gesamtkapital<br />

-Gründungsdatum<br />

-Namen der im HR eingetragenen Geschäftsführer<br />

...sowie deren Änderungsmeldungen<br />

The Cash Flow Company<br />

plus<br />

Branchencode<br />

WZ93 / NACE<br />

Schuldnerregisterdaten<br />

- Alle im Schuldnerregister aktuell eingetragenen Daten, sofern<br />

sie einen Debitor des CMS-Partners betreffen<br />

...ab 2005:<br />

ALLE KSI-Inkassodaten<br />

... sofern sie einen Debitor des CMS-Partners betreffen<br />

A Member of EOS Group<br />

2


Daten, die erwartet und geliefert werden:<br />

„Soft Facts“<br />

The Cash Flow Company<br />

Stammdaten<br />

• Kundennummer<br />

• Firmierung und Adresse<br />

• Allgemeine Identifikationsmerkmale (z. B. CREFO-Nummer etc.)<br />

Verzugstage (aggregierter Wert (min., max., Ø))<br />

• ...bezogen auf die überfälligen Posten<br />

• ...bezogen auf die ausgeglichenen (ehemals überfälligen) Posten<br />

Diese Daten werden automatisch durch DebiTEX ® in Ihrem Hause<br />

generiert, aufbereitet und in einer standardisierten Form mit dem<br />

CMS-Pool ausgetauscht.<br />

Es werden KEINE Umsätze, KEINE Rechnungsdaten oder sonstige<br />

debitorenindividuellen Informationen an den CMS-Pool geliefert,<br />

geschweige denn weitergegeben.<br />

A Member of EOS Group<br />

3


Daten, die erwartet und geliefert werden:<br />

„Hard Facts“<br />

The Cash Flow Company<br />

Die nachfolgenden Daten werden i.d.R. durch Inkasso-Link ® über<br />

das CMS-Link an den CMS-Pool weitergeleitet.<br />

Erläuterung zu Negativ / Inkassodaten Segment<br />

Code Eskalationsstufe<br />

PR<br />

TC<br />

PP<br />

DS<br />

DL<br />

CE<br />

AW<br />

DO<br />

BR<br />

Zahlungsprotest (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />

Inkassoauftrag (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />

Ratenzahlung (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />

Mahnbescheid (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />

Streitiges Verfahren (bei personenbezogenen Daten: soweit Forderung unbestritten)<br />

Zwangsvollstreckung<br />

Haftbefehl<br />

Eidesstattliche Versicherung<br />

Konkurs / Insolvenz<br />

A Member of EOS Group<br />

4


Anlage 3<br />

GHF-Termine auf einen Blick<br />

10. – 21. Januar 2005<br />

Goslar<br />

Grundlagenkurs<br />

"Werkstoffkunde für Anfänger"<br />

im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.<br />

24. Januar - 02. Februar 2005<br />

Goslar<br />

13.- 14 Oktober 2005<br />

Berlin<br />

Grundlagenkurs<br />

"Werkstoffkunde für Fortgeschrittene"<br />

im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.<br />

)<br />

GHF-Jahreshauptversammlung<br />

Hotel MARITIM

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