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Einladung zur Mitgliederversammlung am 14. November 2008 - GfSE

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Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>2008</strong><br />

der Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

Der Vorstand der <strong>GfSE</strong> lädt <strong>zur</strong> diesjährigen <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> ein.<br />

Ort:<br />

Hilton Bremen, Böttcherstraße 2, 28195 Bremen<br />

Datum und Zeit:<br />

<strong>14.</strong> <strong>November</strong> <strong>2008</strong> um 15:00 Uhr (nach Abschluss des öffentlichen<br />

Teils des Tags des Systems Engineering <strong>2008</strong>.)<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bericht des Vorstandes <strong>2008</strong><br />

3. Bericht der Kassenprüfer <strong>2008</strong><br />

4. Entlastung des Vorstandes <strong>2008</strong><br />

5. Satzung und Geschäftsordnung<br />

6. Vorstandswahl 2009<br />

7. Wahl der Kassenprüfer 2009<br />

8. Ausblick 2009<br />

Eine Registrierung für den Tag des Systems Engineering ist für die Teilnahme an der<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> nicht erforderlich.<br />

Ergänzungswünsche <strong>zur</strong> Tagesordnung können bis zum 7. <strong>November</strong> an den Vorstand<br />

gerichtet werden (E-Mail-Adresse: vorstand@gfse.de).<br />

Die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> ist laut §12, Absatz 9a, unserer Satzung beschlussfähig, wenn<br />

mindestens ein Drittel aller Mitglieder vertreten ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass<br />

wir bei mangelnder Beschlussfähigkeit von der Satzungsbestimmung in Absatz 9b Gebrauch<br />

machen werden, erneut und zeitlich unmittelbar folgend eine weitere <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

einzuberufen. Diese <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> wird dann ungeachtet der Zahl der erschienenen<br />

Mitglieder beschlussfähig sein.<br />

Der Vorstand Schliersee, 31. Oktober <strong>2008</strong><br />

Anlage:<br />

Beschlussvorlagen<br />

Entwurf der Geschäftsordnung des Vorstandes der Gesellschaft für Systems Engineering<br />

1 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Anlage: Beschlussvorlagen<br />

Beschluss 01/<strong>2008</strong>:<br />

Die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> entlastet den Vorstand <strong>2008</strong> auf der Basis des Berichts<br />

des Vorstandes <strong>2008</strong> und des Berichts der Kassenprüfer <strong>2008</strong> für seine ges<strong>am</strong>te<br />

Amtsdauer und verzichtet auf weitere Ansprüche aus der Vorstandtätigkeit gegenüber<br />

den Mitgliedern des Vorstandes <strong>2008</strong>.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung: Vereinszweck<br />

Beschluss 02/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §2(3)(h) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(3) Der Zweck des Vereins ist es,<br />

(a) […] – (g) […],<br />

(h) durch Kontakte mit anderen Vereinen,<br />

Institutionen und Gruppierungen, welche<br />

den gleichen Zweck verfolgen, den<br />

Erfahrungsaustausch über Deutschland<br />

hinaus zu fördern.<br />

Neufassung<br />

(3) Der Zweck des Vereins ist es,<br />

(a) […] – (g) […],<br />

(h) durch Kontakte mit anderen Vereinen,<br />

Institutionen und Gruppierungen, welche<br />

den gleichen Zweck verfolgen, den<br />

Erfahrungsaustausch in Deutschland<br />

und über Deutschland hinaus zu fördern.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung: Streichung der Kooperativen Fördermitgliedschaft<br />

Beschluss 03/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1) Der Verein hat ordentliche<br />

Mitglieder, studentische Mitglieder,<br />

korporative Mitglieder und kooperative<br />

Fördermitglieder.<br />

Neufassung<br />

(1) Der Verein hat ordentliche<br />

Mitglieder, studentische Mitglieder und<br />

korporative Mitglieder.<br />

Beschluss 04/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(5) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(5) Kooperative Fördermitglieder<br />

können nur Institutionen, Vereine,<br />

Verbände, Institute, Hochschulen u. a.)<br />

werden.<br />

Neufassung<br />

Streichung von Absatz (5)<br />

2 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschluss 05/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(6) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(6) Korporative Mitglieder und<br />

kooperative Fördermitglieder benennen<br />

jeweils einen Bevollmächtigten zu Ihrer<br />

Vertretung im Verein. Änderungen bzgl.<br />

des Bevollmächtigten müssen dem<br />

Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Neufassung<br />

(6) Korporative Mitglieder benennen<br />

jeweils einen Bevollmächtigten zu Ihrer<br />

Vertretung im Verein. Änderungen bzgl.<br />

des Bevollmächtigten müssen dem<br />

Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Beschluss 06/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §6(3) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(3) Die Festsetzung des Jahresbeitrages<br />

für kooperative Fördermitglieder erfolgt<br />

durch den Vorstand.<br />

Neufassung<br />

Streichung von Absatz (3)<br />

Beschluss 07/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §9(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1)(e) Festlegen der Beiträge für<br />

kooperative Fördermitglieder<br />

Neufassung<br />

Streichung von Absatz (1)(e)<br />

Beschluss 08/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(5) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(5) Kooperative Mitglieder haben kein<br />

Stimmrecht. Sie haben weder aktives<br />

noch passives Wahlrecht. Die<br />

Bevollmächtigten von kooperativen<br />

Fördermitgliedern können jedoch an der<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> teilnehmen.<br />

Neufassung<br />

Streichung von Absatz (5)<br />

3 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Einführung einer Ehrenmitgliedschaft<br />

Beschluss 09/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1) Der Verein hat ordentliche<br />

Mitglieder, studentische Mitglieder,<br />

korporative Mitglieder und kooperative<br />

Fördermitglieder.<br />

Neufassung<br />

(1) Der Verein hat ordentliche<br />

Mitglieder, studentische Mitglieder,<br />

korporative Mitglieder, kooperative<br />

Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.<br />

Beschluss 10/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4 der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Keine Aussage Einfügen eines zusätzlichen Absatzes (4)<br />

(4 neu ) Ehrenmitglieder können<br />

Persönlichkeiten werden, die sich um<br />

die Förderung des Systems<br />

Engineerings oder um die Gesellschaft<br />

für Systems Engineering e.V.<br />

besondere Verdienste erworben haben.<br />

Die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes<br />

über die Ehrenmitgliedschaft.<br />

Beschluss 11/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §5(3)(a) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(3) (a) Ein Mitglied kann, wenn es gegen<br />

die Vereinsinteressen in grober Weise<br />

verstoßen hat durch Beschluss des<br />

Vorstandes aus dem Verein<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Neufassung<br />

(3)(a) Ein ordentliches, studentisches<br />

oder korporatives Mitglied oder ein<br />

kooperatives Fördermitglied kann,<br />

wenn es gegen die Vereinsinteressen in<br />

grober Weise verstoßen hat, durch<br />

Beschluss des Vorstandes aus dem<br />

Verein ausgeschlossen werden.<br />

4 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschluss 12/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §5(3) der Satzung:<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einschub eines neuen Absatzes nach<br />

(3)(a):<br />

(b neu ) Für den Ausschluss eines<br />

Ehrenmitgliedes bedarf es eines<br />

Beschlusses der<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Beschluss 13/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §6 der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Keine Aussage Einschub eines neuen Absatzes nach (3):<br />

(4 neu ) Von Ehrenmitgliedern werden<br />

keine Mitgliedsbeiträge erhoben.<br />

Beschluss 14/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §9(1) der Satzung:<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einschub eines neuen Absatzes nach<br />

(1)(e):<br />

(f neu ) der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

Kandidaten für eine<br />

Ehrenmitgliedschaft vorzuschlagen.<br />

Beschluss 15/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(1) der Satzung:<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einschub eines neuen Absatzes nach<br />

(1)(e):<br />

(f neu ) Ernennung von Ehrenmitgliedern<br />

auf Vorschlag des Vorstandes.<br />

5 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschluss 16/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(2)(a) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(2)(a) In der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> hat<br />

jedes ordentliche, jedes studentische und<br />

jedes korporative Mitglied ein einfaches<br />

Stimmrecht.<br />

Neufassung<br />

(2)(a) In der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> hat<br />

jedes ordentliche, jedes studentische,<br />

jedes korporative Mitglied und jedes<br />

Ehrenmitglied ein einfaches Stimmrecht.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Beitragsermäßigungen für bestimmte Mitgliedergruppen<br />

Beschluss 17/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §6(2) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(2) Die Festsetzung der Jahresbeiträge<br />

für ordentliche, studentische und<br />

korporative Mitglieder erfolgt durch die<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Neufassung<br />

(2) Die Festsetzung der Jahresbeiträge<br />

für ordentliche, studentische und<br />

korporative Mitglieder erfolgt durch die<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Beitragsermäßigungen<br />

für ordentliche Mitglieder, welche<br />

bestimmten Gruppen angehören,<br />

sind zulässig.<br />

Beschluss 18/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(1) der Satzung:<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einschub eines neuen Absatzes nach<br />

(1)(e):<br />

(e neu ) Festsetzung von Beitragsgruppen<br />

für ordentliche Mitglieder und deren<br />

spezifischer Beitragsermäßigungen.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung: Streichung der Studentischen Mitgliedschaft<br />

Beschluss 19/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder,<br />

studentische Mitglieder, korporative<br />

Neufassung<br />

(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder,<br />

korporative Mitglieder und kooperative<br />

6 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Mitglieder und kooperative<br />

Fördermitglieder.<br />

Fördermitglieder.<br />

Beschluss 20/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(3) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(3) Studentische Mitglieder müssen an<br />

einer Hochschule eingeschrieben sein.<br />

Neufassung<br />

Streichung von Absatz (3)<br />

Beschluss 21/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §6(2) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(2) Die Festsetzung der Jahresbeiträge<br />

für ordentliche, studentische und<br />

korporative Mitglieder erfolgt durch die<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Neufassung<br />

(2) Die Festsetzung der Jahresbeiträge<br />

für ordentliche und korporative Mitglieder<br />

erfolgt durch die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Beschluss 22/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1)(d) Festlegen der Höhe des<br />

Jahresbeitrages für ordentliche,<br />

studentische und für korporative<br />

Mitglieder.<br />

Neufassung<br />

(1)(d) Festsetzung der Höhe des<br />

Jahresbeitrages für ordentliche und für<br />

korporative Mitglieder.<br />

Beschluss 23/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(2)(a) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(2)(a) In der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> hat<br />

jedes ordentliche, jedes studentische und<br />

jedes korporative Mitglied ein einfaches<br />

Stimmrecht.<br />

Neufassung<br />

(2)(a) In der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> hat<br />

jedes ordentliche und jedes korporative<br />

Mitglied ein einfaches Stimmrecht.<br />

7 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung: Zahlungsrückstände<br />

Beschluss 24/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §5 der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Keine Aussage Einfügen eines neuen Absatzes (3):<br />

(3 neu ) Die Beendigung der<br />

Mitgliedschaft befreit nicht von<br />

bestehenden Zahlungsverpflichtungen<br />

für ausstehende Mitgliedsbeiträge.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung: Vorstandswahlperiode<br />

Beschluss 25/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §10(1)(b) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1)(b) Die Mitglieder des Vorstandes<br />

werden für das kommende Geschäftsjahr<br />

gewählt.<br />

Neufassung<br />

(1)(b) Die Mitglieder des Vorstandes<br />

werden für die kommenden zwei<br />

Geschäftsjahre gewählt.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung: Zeitpunkt der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

Beschluss 26/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(6)(a) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(6)(a) Mindestens einmal im Jahr,<br />

möglichst in der ersten Hälfte des<br />

Mitgliedsjahres, ist eine ordentliche<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> abzuhalten.<br />

Neufassung<br />

(6) (a) Mindestens einmal im Jahr,<br />

möglichst zum Ende des<br />

Geschäftsjahres, ist eine<br />

ordentliche <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

abzuhalten.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Begrenzung der Widerspruchsfrist bei Beschlüssen der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

Beschluss 27/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12 der Satzung:<br />

8 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einführung eines zusätzlichen Absatzes<br />

nach Absatz (11)<br />

(12 neu ) Die Widerspruchsfrist für die<br />

Anfechtung von Beschlüssen der<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> ist auf einen<br />

Zeitraum von zwei Jahren nach der den<br />

Beschluss fassenden<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> begrenzt.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Anpassung der Abstimmungsmöglichkeiten an die technologische Entwicklung<br />

Beschluss 28/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §11(6) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

(6)<br />

(a) Es kann zu Abstimmungen mittels<br />

Briefwahl oder elektronischer Post<br />

aufgerufen werden.<br />

(b) Dazu ist die Zustimmung des<br />

Vorsitzenden notwendig.<br />

(c) Bei Abstimmung innerhalb des<br />

Vorstands mittels Briefwahl oder<br />

elektronischer Post zählen die<br />

abgegebenen Stimmen als anwesende<br />

Mitglieder einer Vorstandssitzung.<br />

(6)<br />

(a) Es kann zu Abstimmungen mittels<br />

Briefwahl, elektronischer Post oder<br />

anderer geeigneter elektronischer<br />

Verfahren aufgerufen werden.<br />

(b) Dazu ist die Zustimmung des<br />

Vorsitzenden notwendig.<br />

(c) Bei Abstimmung innerhalb des<br />

Vorstands mittels Briefwahl,<br />

elektronischer Post oder anderer<br />

geeigneter elektronischer Verfahren<br />

zählen die abgegebenen Stimmen als<br />

anwesende Mitglieder einer<br />

Vorstandssitzung.<br />

Beschluss 29/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(12) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(12)<br />

(a) Es kann zu Abstimmungen mittels<br />

Briefwahl oder elektronischer aufgerufen<br />

werden. Dazu ist die Zustimmung des<br />

Vorstandes notwendig.<br />

(b) Bei Abstimmung mittels Briefwahl<br />

(12)<br />

Neufassung<br />

(a) Es kann zu Abstimmungen mittels<br />

Briefwahl, elektronischer Post oder<br />

anderer geeigneter elektronischer<br />

Verfahren aufgerufen werden. Dazu ist<br />

die Zustimmung des Vorstandes<br />

notwendig.<br />

9 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

oder elektronischer Post zählen die<br />

abgegebenen Stimmen als anwesende<br />

Mitglieder einer <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

(b) Bei Abstimmung mittels<br />

elektronischer Post oder anderer<br />

geeigneter elektronischer Verfahren<br />

zählen die abgegebenen Stimmen als<br />

anwesende Mitglieder einer<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Berufung von Beirat und Arbeitsgruppen<br />

Beschluss 30/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §9(1) der Satzung:<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einführung eines neuen Satzes (1)(f):<br />

(1)(f) Berufung eines Beirates sowie<br />

Einsetzung von Arbeitsgruppen für<br />

besondere Aufgaben.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Zus<strong>am</strong>menwirken des Vorstandes mit Beirat und Arbeitsgruppen<br />

Beschluss 31/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §9(1) der Satzung:<br />

Keine Aussage<br />

Existierende Satzung<br />

Neufassung<br />

Einführung eines neuen Satzes (1)(f):<br />

(1)(f) Feststellungen, Empfehlungen<br />

und Ergebnisse aus der laufenden<br />

Arbeit des Beirates und der<br />

Arbeitsgruppen entgegenzunehmen<br />

sowie in der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

darüber und die getroffenen<br />

Maßnahmen zu berichten.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Neufassung des Paragraphen über Beirat und Arbeitsgruppen<br />

Beschluss 32/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §14 der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

§14 Beirat und Arbeitsgruppen<br />

(1) (a) Der Vorstand soll für bestimmte<br />

Neufassung<br />

§14 neu: Beirat<br />

(1) (a) Der Vorstand soll einen Beirat<br />

10 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Aufgabenbereiche (Konferenzen,<br />

Exkursionen, Seminare,<br />

Jahresprogr<strong>am</strong>m usw.) oder<br />

einzelne Angelegenheiten aus dem<br />

Tätigkeitsbereich des Vereins<br />

einen Beirat und Arbeitsgruppen<br />

mit beratender Funktion berufen.<br />

(b) Der Beirat darf aus bis zu acht<br />

Mitgliedern bestehen.<br />

(c) Arbeitsgruppen können aus<br />

Mitgliedern und sachverständigen<br />

Dritten in unbeschränkter Zahl<br />

bestehen.<br />

(d) Die Berufung der Mitglieder des<br />

Beirates und der Arbeitsgruppen<br />

sowie von deren Sprecher obliegt<br />

dem Vorstand.<br />

(2) (a) Die Berufung der Mitglieder<br />

erfolgt für einen im Einzelfall zu<br />

bestimmenden Zeitraum; sie ist<br />

eine persönliche.<br />

(b) Es können ordentliche<br />

Mitglieder oder Bevollmächtigte<br />

von korporativen und kooperativen<br />

Mitgliedern in den Beirat berufen<br />

werden.<br />

(c) Ihre Mitgliedschaft im Beirat<br />

endet zugleich mit ihrer<br />

Bevollmächtigung.<br />

mit beratender und unterstützender<br />

Funktion berufen.<br />

(b) Der Beirat darf aus bis zu acht<br />

Mitgliedern bestehen.<br />

(c) Es können ordentliche Mitglieder,<br />

Bevollmächtigte korporativer<br />

Mitglieder und Ehrenmitglieder in<br />

den Beirat berufen werden.<br />

(c) Bis zu vier Beiratsmitglieder<br />

dürfen Bevollmächtigte von<br />

korporativen Mitgliedern sein.<br />

(d) Einzelnen Mitgliedern des<br />

Beirates können durch den Vorstand<br />

spezifische Aufgaben zugeordnet<br />

werden. Sie können durch den<br />

Vorstand als besonderer Vertreter<br />

des Vereins für die übertragenen<br />

Aufgaben bestellt werden.<br />

(2) (a) Die Berufung der Mitglieder des<br />

Beirates sowie dessen Sprechers<br />

obliegt dem Vorstand.<br />

(b) Ein Beiratsmitglied gilt als<br />

bestellt, wenn er seiner Benennung<br />

zustimmt.<br />

(c) Die Mitgliedschaft im Beirat ist<br />

eine persönliche.<br />

(d) Die Mitgliedschaft im Beirat<br />

endet durch entsprechende<br />

Erklärung der betreffenden Person<br />

gegenüber dem Vorstand,<br />

Beendigung der<br />

Vereinsmitgliedschaft, Abberufung<br />

durch den Vorstand oder spätestens<br />

mit Ende der Amtszeit des<br />

Vorstandes.<br />

(e) Mit der Mitgliedschaft im Beirat<br />

endet auch eine etwaige<br />

Bevollmächtigung als besonderer<br />

Vertreter.<br />

§15 neu: Arbeitsgruppen<br />

(1) (a) Der Vorstand soll für bestimmte<br />

Aufgabenbereiche (Konferenzen,<br />

Exkursionen, Seminare,<br />

Jahresprogr<strong>am</strong>m usw.) oder<br />

einzelne Angelegenheiten aus dem<br />

Tätigkeitsbereich des Vereins<br />

Arbeitsgruppen mit beratender<br />

11 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Funktion einsetzen.<br />

(b) Arbeitsgruppen können aus<br />

Mitgliedern und sachverständigen<br />

Dritten in unbeschränkter Zahl<br />

bestehen.<br />

(2) (a) Der Vorstand legt das<br />

Aufgabengebiet der Arbeitsgruppen<br />

fest und beruft ihre Sprecher und<br />

weitere Mitglieder.<br />

(b) Der Sprecher einer<br />

Arbeitsgruppe kann dem Vorstand<br />

weitere geeignete Kandidaten als<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />

vorschlagen.<br />

(c) Die Mitgliedschaft in einer<br />

Arbeitsgruppe ist eine persönliche.<br />

(d) Die Mitgliedschaft in einer<br />

Arbeitsgruppe endet durch eine<br />

entsprechende Erklärung der<br />

Person gegenüber dem Vorstand,<br />

Abberufung des Mitglieds durch den<br />

Vorstand, Erfüllung der Aufgaben<br />

der Arbeitsgruppe oder Aufhebung<br />

der Arbeitsgruppe durch den<br />

Vorstand.<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> Satzungsänderung:<br />

Formulierungs- und Gliederungsänderungen<br />

Beschluss 33/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §4(7) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(7) Über einen schriftlichen<br />

Aufnahmeantrag entscheidet der<br />

Vorstand. Bei Ablehnung ist binnen<br />

Monatsfrist ab Zugang des<br />

Ablehnungsschreibens Beschwerde<br />

möglich. Das Beschwerdeschreiben ist<br />

vom Vorstand der nächsten<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>zur</strong> Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

Neufassung<br />

(7) Ordentliche Mitglieder, studentische<br />

Mitglieder, und korporative Mitglieder<br />

und kooperative Fördermitglieder<br />

beantragen ihre Mitgliedschaft<br />

schriftlich. Über den Aufnahmeantrag<br />

entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung<br />

ist binnen Monatsfrist ab Zugang des<br />

Ablehnungsschreibens Beschwerde<br />

möglich. Das Beschwerdeschreiben ist<br />

vom Vorstand der nächsten<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>zur</strong> Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

12 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschluss 34/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §6(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1) Von den Mitgliedern werden<br />

Jahresbeiträge erhoben. Sie beziehen<br />

sich auf die Mitgliedschaft bis zum Ende<br />

des laufenden Mitgliedsjahres.<br />

Neufassung<br />

(1) Von den Mitgliedern werden<br />

Mitgliedsbeiträge erhoben.<br />

Beschluss 35/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §7(1) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1) Vereinsorgane sind der Vorstand, die<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> und der Beirat.<br />

Neufassung<br />

(1) Vereinsorgane sind die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>,<br />

der Vorstand und der Beirat.<br />

Beschluss 36/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(1)(d) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1)(d) Festsetzung der Höhe des<br />

Jahresbeitrages für ordentliche,<br />

studentische und für korporative<br />

Mitglieder,<br />

Neufassung<br />

(1)(d) Festsetzung der Höhe des<br />

Mitgliedsbeitrages für ordentliche,<br />

studentische und für korporative<br />

Mitglieder,<br />

Beschluss 37/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung von §12(1)(e) der Satzung:<br />

Existierende Satzung<br />

(1)(e) weitere Aufgaben, soweit dies aus<br />

der Satzung oder nach Gesetz sich<br />

ergibt.<br />

Neufassung<br />

(1) (e) weitere Aufgaben, soweit sich<br />

diese aus der Satzung oder nach Gesetz<br />

ergeben.<br />

Beschluss 38/<strong>2008</strong>:<br />

Änderung der Reihenfolge der Paragraphen in der Satzung: §12 und §13 werden<br />

vorgezogen als §8neu respektive §9neu.<br />

13 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Beschluss 39/<strong>2008</strong>:<br />

In der aktualisierten Satzung werden sich überschneidende Neuformulierungen <strong>zur</strong><br />

Wahrung der Konsistenz harmonisiert. Die Nummerierung der Paragraphen, Absätze<br />

und Sätze werden angepasst.<br />

Beschluss 40/<strong>2008</strong>:<br />

Die <strong>GfSE</strong> erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand der <strong>GfSE</strong> gemäß Anlage B.<br />

Diese Version der Geschäftsordnung des <strong>GfSE</strong>-Vorstandes gilt unbefristet fort, solange<br />

bis die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> eine neue Version dieser Geschäftsordnung erlässt<br />

oder diese Geschäftsordnung aufhebt.<br />

Beschluss 41/<strong>2008</strong>:<br />

Die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> legt für Studenten, dass heißt, Mitglieder, die ein<br />

berufsqualifizierendes Vollzeitstudium an einer Universität oder Hochschule mit dem<br />

Ziel eines Bachelor-, Master- oder Diplomabschlusses absolvieren, einen ermäßigten<br />

jährlichen Mitgliedsbeitrag von €12 fest.<br />

Beschluss 42/<strong>2008</strong>:<br />

Die <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> beauftragt den Vorstand <strong>zur</strong> nächsten<br />

<strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> eine beschlussreife Beitragsordnung vorzulegen.<br />

14 MV<strong>2008</strong>_<strong>Einladung</strong>.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

Geschäftsordnung des Vorstandes der<br />

Gesellschaft für Systems Engineering<br />

<strong>November</strong> <strong>2008</strong><br />

Prä<strong>am</strong>bel<br />

Die Gesellschaft für Systems Engineering erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand um<br />

zukünftigen Vorständen eine Richtlinie vorzugeben. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen<br />

werden die anfallenden Aufgaben und eine Zuordnung zu den einzelnen Vorstandsrollen<br />

vorgenommen, die Durchführung von Vorstandssitzungen und die Vorgehensweisen bei der<br />

Entscheidungsfindung beschrieben.<br />

Die vorliegende Geschäftsordnung erhöht die Transparenz der Vorstandsarbeit für die Mitglieder.<br />

Dies ist nicht zuletzt auch eine Hilfe für den Beirat der <strong>GfSE</strong>, der vom nächsten Vorstand erstmals<br />

installiert werden soll.<br />

1. Aufgabenverteilung<br />

1.1 Vorsitzender<br />

Der Vorsitzende der <strong>GfSE</strong> nimmt folgende Aufgaben wahr:<br />

• Repräsentation der <strong>GfSE</strong> nach außen<br />

• Pflege der Hochschulkontakte<br />

• Betreuung des Studienpreiswettbewerbes.<br />

• Vorstandskommunikation zu den Mitgliedern<br />

1.2 Stellvertretender Vorsitzender<br />

Der Stellvertretende Vorsitzende der <strong>GfSE</strong> nimmt folgende Aufgaben wahr:<br />

• Vorbereitung von Veranstaltungen<br />

• Marketing der <strong>GfSE</strong><br />

<strong>14.</strong>11.<strong>2008</strong> Seite 1 von 3 GO_Vorstand_<strong>November</strong>_2006_Draft_C.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

1.3 Kassenwart<br />

Der Kassenwart der <strong>GfSE</strong> nimmt folgende Aufgaben wahr:<br />

• Führung der Finanzgeschäfte des Vereins inklusive des Kassenbuches<br />

• Registrierung von Veranstaltungsteilnehmern und Abrechnung von Teilnahmegebühren<br />

• Pflege der Mitgliederkartei und der Mitgliederverteiler<br />

• Schnittstelle zu INCOSE in Finanz- und Mitgliederangelegenheiten<br />

1.4 Schriftführer<br />

Der Schriftführer der <strong>GfSE</strong> nimmt folgende Aufgaben wahr:<br />

• Anfertigen von Protokollen und Kurzprotokollen von Vorstandssitzungen<br />

• Protokollführung bei <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong>en<br />

• Herausgabe von Pressemitteilungen<br />

• Pflege der <strong>GfSE</strong>-Homepage<br />

1.5 Beschlussfassung im Vorstand<br />

Die Aufgabenverteilung hebt die Satzungsregeln <strong>zur</strong> Beschlussfassung im Vorstand nicht auf.<br />

Jedes Vorstandsmitglied hat die anderen Vorstandsmitglieder über die zugeordneten Tätigkeiten<br />

zu informieren.<br />

1.6 Abweichungen von der vorgesehenen Aufgabenverteilung<br />

Der Vorstand kann von der in dieser Geschäftsordnung festgelegten Aufgabenverteilung kurzzeitg<br />

oder langfristig abweichen. Bei langfristigen Abweichungen sind die Mitglieder über die geänderte<br />

Aufgabenverteilung zu informieren.<br />

2. Vorstandssitzungen<br />

2.1 Reguläre Vorstandssitzungen<br />

Der Vorstand trifft sich mindestens zweimal im Jahr zu Präsenzsitzungen. Eine Präsenzsitzung soll<br />

vor der <strong>Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung</strong> angesetzt werden.<br />

<strong>14.</strong>11.<strong>2008</strong> Seite 2 von 3 GO_Vorstand_<strong>November</strong>_2006_Draft_C.doc


Gesellschaft für Systems Engineering e.V.<br />

German Chapter of INCOSE<br />

2.2 Sitzungen mit dem Beirat<br />

Der Vorstand soll sich mindestens zweimal im Jahr mit dem Beirat treffen.<br />

2.3 Telefonkonferenzen<br />

Regelmäßige Telefonkonferenzen oder ähnliche technische Mittel sollen eingesetzt werden, um im<br />

Vorstand zeitnah entscheidungs- und handlungsfähig zu sein.<br />

2.4 Protokollführung<br />

Über die Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die mindestens alle Aktionen und<br />

Beschlüsse sowie deren Bearbeitungsstatus festhalten. Das Schreiben der Protokolle obliegt dem<br />

Schriftführer. Ist dieser verhindert, führt der Kassenwart das Protokoll.<br />

<strong>14.</strong>11.<strong>2008</strong> Seite 3 von 3 GO_Vorstand_<strong>November</strong>_2006_Draft_C.doc

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