Polizeiverordnung - Geroldswil
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Seite 5<br />
§ 7<br />
Hilfeleistung<br />
Jede Person ist verpflichtet, den Polizeiorganen auf Verlangen und im Rahmen<br />
des Zumutbaren bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten Hilfe zu<br />
leisten. Die Politische Gemeinde <strong>Geroldswil</strong> haftet für Schäden, die bei solchen<br />
Hilfeleistungen entstehen im Sinne des Haftungsgesetzes.<br />
§ 8<br />
Wer polizeilich angehalten wird, ist berechtigt, von Polizeibeamten in Uniform<br />
die Nennung des Namens und von Polizeiorganen in Zivilkleidung Einsicht in<br />
den Dienstausweis zu verlangen.<br />
Ausweispflicht<br />
der Polizeiorgane<br />
II. Schutz der Personen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />
§ 9<br />
Grundsatz<br />
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf nicht gestört werden. Es ist insbesondere<br />
verboten:<br />
a) Personen zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden;<br />
b) Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale zu missbrauchen;<br />
c) öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstossen;<br />
d) Tiere zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden.<br />
§ 10<br />
Schiessen<br />
Hantieren und Schiessen mit Schusswaffen jeglicher Art auf öffentlichem<br />
Grund ist untersagt. Dasselbe gilt für waffenähnliche Attrappen (z.B. Softgun<br />
etc.). Vorbehalten bleibt die Ausübung der Jagd.<br />
Schiessübungen mit Waffen, mit Armbrust und mit Sportpfeilbogen dürfen<br />
nur auf entsprechend eingerichteten Anlagen durchgeführt werden. Luft- und<br />
Gasdruckwaffen dürfen nur auf Privatgrund und nur wenn eine Gefährdung<br />
oder Belästigung Dritter ausgeschlossen ist, verwendet werden.<br />
§ 11<br />
Feuerwerk<br />
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und beim Jahreswechsel<br />
(31. Dezember/1. Januar) gestattet. Personen, Tiere oder Sachen dürfen<br />
dabei nicht gefährdet werden.<br />
Der Verkauf von Schiesspulver und Feuerwerk an Kinder unter 15 Jahren ist<br />
untersagt. Nicht als Feuerwerk gelten z.B. Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen<br />
und Knallkorken.