Rundschreiben 04/2003 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...
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RUNDSCHREIBEN <strong>04</strong>/<strong>2003</strong><br />
1. Einladung zur Mitglieder- und Jahreshauptversammlung<br />
2. 3-jährige Laufzeiten für bestimmte CV-Kollektionen?<br />
3. TAPETEN & friends<br />
4. EDI-Veranstaltung<br />
5. Maut-Gebühren<br />
6. EU-Chemikalienpolitik<br />
7. Aus- und Weiterbildung<br />
8. GHF-Termine auf einen Blick
<strong>Rundschreiben</strong> <strong>04</strong>/<strong>2003</strong><br />
26.07.<strong>2003</strong><br />
1. Einladung zur Mitglieder- und Jahreshauptversammlung<br />
Hiermit laden wir Sie wieder ganz herzlich zu unserer Mitglieder- und<br />
Jahreshauptversammlung ein, die am 23. /24. Oktober <strong>2003</strong> in Düsseldorf stattfindet. Die<br />
Einladungsunterlagen sind in einem separaten Umschlag beigefügt. Sowohl der<br />
GHF-Vorstand als auch die Geschäftsführung würden sich über eine zahlreiche Teilnahme<br />
wie in den Vorjahren freuen.<br />
Die Unterlagen für die offizielle Mitgliederversammlung gehen den ordentlichen Mitgliedern<br />
in einem späteren <strong>Rundschreiben</strong> zu.<br />
2. 3-jährige Laufzeiten für bestimmte CV-Kollektionen?<br />
Auf Einladung des Sprechers der IG-Bodenbeläge, Herrn Martin Geiger, fand am<br />
03. Juli <strong>2003</strong> in Aschaffenburg ein Gedankenaustausch zwischen Großhandel (GH) und<br />
CV-Herstellern über das ewig junge Thema "3-jährige CV-Kollektionslaufzeiten" statt.<br />
Vertreten waren alle am deutschen Markt präsenten CV-Hersteller, die GHF-Mitglieder sind,<br />
und neben großen Bodenbelaghändlern auch alle relevanten GH-Einkaufskooperationen.<br />
Die Gründe für diesen wiederholten Vorstoß längerer und zugesicherter Kollektionslaufzeiten<br />
sind offensichtlich:<br />
• Sinkende Absatzmengen lassen in vielen Fällen keine Amortisation der hohen<br />
Musterkollektionskosten mehr zu. Die Einführungskosten von neuen Kollektionen<br />
(auch mit z. T. alten Dessins) sind unter Berücksichtigung aller Marketing- und<br />
Verkaufsaspekte erheblich.<br />
• Beim Handel würden sich die Verteilkosten und<br />
• die Kosten des Kollektionsschlussverkaufs reduzieren.<br />
• Viele Dessins der Standardkollektionen haben bereits heute eine De-facto-Laufzeit<br />
von 3 Jahren und z. T. länger, ohne dass diese verbindlich fixiert ist. Die Belagsart CV<br />
unterliegt in ihren Standardkollektionen keinem schnellen modischen Wechsel.<br />
Dem Verschleiß der Kollektionsbücher ist dadurch zu begegnen, dass der Handel in<br />
entsprechendem Umfang Reservebücher vorhält. Dies ist immer noch wirtschaftlicher als eine<br />
Neukollektion. Dem Wunsch des Außendienstes nach Neuem ist entgegenzuhalten, dass dem<br />
Endverbraucher eine 3 Jahre alte Kollektion ebenso neu erscheint wie eine 2 Jahre alte, wenn<br />
sie denn optisch ansprechend präsentiert wird.
Eine kurze Aussprache ergab, dass alle Teilnehmer eine verbindliche 3-jährige Laufzeit<br />
akzeptieren könnten, wenn die folgenden Nebenbedingungen eingehalten werden.<br />
a. Zur Diskussion stehen nur die klassischen Standard-Herstellerkollektionen in den<br />
höheren Preislagen. Dass jeweils andere Kollektionen mit 3-jähriger Laufzeit in jedem<br />
Jahr aufgelegt werden können (revolvierend), ist kein Abweichen vom System.<br />
<strong>2003</strong> 20<strong>04</strong> 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Grundsätzlicher<br />
(Start <strong>04</strong>)<br />
Beginn der<br />
3-jährigen<br />
Standardkollektionen;<br />
(Start 05)<br />
z. B.<br />
Novilon 1 (Forbo)<br />
Ornamenta (Tarkett)<br />
Scenic (Tarkett)<br />
TOP60 (DLW) u .a.<br />
Laufzeiten<br />
Standardkollektionen<br />
(Start 06)<br />
b. Unbenommen ist jedem Hersteller/GH, sog. Junior- und/oder Aktions-Kollektionen<br />
mit kürzeren (anti-)zyklischen Laufzeiten aufzulegen, um modischen<br />
Entwicklungen und ggf. Auslistungen zu begegnen.<br />
c. Um die Querschnittskollektionen des Handels mit CV-Belägen gleich langer,<br />
zugesicherter Laufzeiten erstellen zu können, bedarf es eines einheitlichen<br />
Starttermins, ab dem der Handel mit diesen Zusagen rechnen kann. Dies sollte der<br />
01.01.20<strong>04</strong> sein.<br />
Eine Zeit zum Einphasen ist für die international tätigen Hersteller notwendig, um die<br />
Produktion der entsprechenden Produkte einplanen zu können. Einem späteren Beginn<br />
steht prinzipiell nichts im Wege.<br />
Alle Anwesenden waren sich darüber im klaren, dass beide Seiten eine 3-jährige Lieferzusage<br />
abgeben und einhalten müssen. Andernfalls sind die ökonomischen Vorteile nicht zu<br />
realisieren.<br />
Nach Prüfung des Sachverhaltes auf hausinterne Machbarkeit werden die Hersteller<br />
gebeten, dem GHF eine schriftliche Absichtserklärung zustellen.<br />
Sonstiges:<br />
Die erklärte Absicht eines nicht anwesenden belgischen Herstellers, 5 m breite CV-Rollen zu<br />
fertigen, wird mit Skepsis aufgenommen, da der Handel im Bereich Teppichboden die<br />
Erfahrungen mit den Zusatzkosten durch erhöhte Kapitalbindung für erweiterte Lagermengen<br />
und erhöhten Platzbedarf bereits gemacht hat und heute nur noch eine Breite pro Produkt<br />
am Lager hält. Der Wettbewerb wird aber wohl auch hier dafür sorgen, dass noch eine<br />
2. zusätzliche Breite ihren Absatz findet.
Die anwesenden Hersteller sehen erfolgreiche CV-Innovationen eher darin, die<br />
werkstofftypischen Merkmale und Eigenschaften im Dessin hervorzuheben, als sich vorrangig<br />
auf verbesserte Abbildungen /optische Imitationen anderer Belagsarten zu konzentrieren.<br />
3. TAPETEN & friends<br />
Die erfolgreichen Veranstaltungen in Bochum, Hamburg, Mannheim und Leipzig haben den<br />
Initiativkreis überzeugt, zwei weitere Regionalveranstaltungen in Stuttgart und Essen<br />
folgen zu lassen. Das bewährte Referententeam, die Herren Steinbrecher, Zimmermann und<br />
Hörner, wird am 31.10.<strong>2003</strong> in Essen und am 14. November <strong>2003</strong> in Stuttgart Ihren Kunden<br />
in überzeugender und motivierender Weise die zentralen Aussagen der Initiative vorstellen.<br />
Die Hersteller der Initiative werden den Großhandel in den beiden Regionen in den<br />
kommenden Tagen bezüglich einer Teilnahme nochmals gezielt ansprechen /anschreiben.<br />
Jeder GH kann dann diese Veranstaltung für sich als Kundenbindungsmaßnahme nutzen, so<br />
wie es die GH-Kollegen bei den vorausgegangenen Veranstaltungen erfolgreich getan haben.<br />
Unabhängig von der Zusage einzelner Großhändler wird eine direkte Einladung für diese<br />
Veranstaltungen als Mailing-Aktion an alle Maler in den genannten Regionen erfolgen.<br />
Der Maler kann sich aber nur über einen GH zu der Veranstaltung zum Preis von<br />
50,00 € zzgl. MwSt. € anmelden.<br />
Alle weiteren Details gehen den regional betroffenen GH in den kommenden Tagen zu.<br />
4. EDI-Veranstaltung<br />
Die GHF-Erklärung zur Bedeutung und Notwendigkeit des verstärkten elektronischen<br />
Datenaustausches zwischen Großhandel und Industrie (vgl. letztes <strong>Rundschreiben</strong>) ist von<br />
führenden Großhändlern und Herstellern der Branche unterschrieben worden. Wir nehmen<br />
den EDI-Faden wieder auf und laden die Unterzeichner der Haaner-Erklärung und alle<br />
interessierten Mitglieder zu einer Sitzung ein zum Thema<br />
Datenaustausch zwischen Industrie und Großhandel<br />
Wie geht es weiter?<br />
am 19. August <strong>2003</strong><br />
10:30 h– ca. 15:30 h<br />
bei der Firma Sonnen-Herzog KG<br />
Pinienstraße 20 1. Etage Verwaltung<br />
40233 Düsseldorf Tel.-Nr.: (02 11) 73 73-0<br />
Die Tagesordnung ist in der Anlage 1a + b beigefügt. Ihre Teilnahme avisieren Sie uns bitte<br />
auf dem entsprechenden Formular in Anlage 2.<br />
5. Maut-Gebühren
Die Folgen der terminierten Mauteinführung zum 31. August <strong>2003</strong> sind bereits in den ersten<br />
inoffiziellen Ankündigungen der Industrie erkennbar. Daher ist es dringend erforderlich, mit<br />
Nachdruck auf 2 Aspekte hinzuweisen:<br />
a. Einerseits erhebt die Europäische Kommission massive Wettbewerbsbedenken gegen<br />
die deutsche Mautgebühr, weil diese hinsichtlich ihrer Höhe (12,4 Cent/km), ihrer<br />
Verwendung (Stichwort Quersubventionierung) und der geplanten Entlastung der<br />
deutschen Spediteure (Kfz-Steuersenkung und Mineralölsteuerrabatt) den<br />
Vorstellungen der kurzfristig geplanten EU-Wegekostenrichtlinie entgegensteht. Ein<br />
Aussetzen des entsprechenden Gesetzes liegt also immer noch im Bereich des<br />
Möglichen.<br />
b. Zum anderen würde eine für den 01. September <strong>2003</strong> geplante Preiserhöhung der<br />
Industrie, in der diese die effektiven Mautkosten weiterreichen will, vom GH praktisch<br />
nicht weitergegeben werden können, da für die verbleibenden Monate dieses Jahres<br />
eine Preislistenanpassung bei den GH-Kunden nicht praktikabel ist.<br />
Da kann die dringende Empfehlung an die Industrie nur lauten, die Folgen der Mautgebühr<br />
erst ab 20<strong>04</strong> zu berücksichtigen, wenn die Mautgebühren faktisch erhoben werden, erste<br />
Erfahrungen vorliegen und aus diesen oder anderen Gründen Preisanpassungen im neuen Jahr<br />
erforderlich werden.<br />
Der GH wird nicht überall und nicht auf allen Fahrten von der Maut betroffen sein. In jedem<br />
Fall aber von den durchgereichten Kosten seiner Vorlieferanten. Größenordnungen um 3,6 %<br />
stehen bereits hinter der vorgehaltenen Hand zu Diskussion. Aber die sind bestimmt von dem<br />
Warenwert einer Lkw-Ladung und den auf Autobahnen gefahrenen Kilometern. Eine<br />
einheitliche Erhöhung kann es somit bei den verschiedenen Produktgruppen nicht geben.<br />
Auch der GH sollte die Kostensteigerungen in die Preise übernehmen und nicht mit einem<br />
Teuerungszuschlag operieren, der nur zu unnötigen Diskussionen auf der Abnehmerseite<br />
führt.<br />
Nur wenn die Hersteller trotz unserer Empfehlungen einen Teuerungszuschlag innerhalb<br />
diesen Jahres einführen sollten, sollte der GH diesen in gleicher Form weiterreichen.<br />
Spätestens jetzt hat sich ein politisches Umfeld ergeben, das die Einführung bzw.<br />
Durchsetzung von Mindermengenzuschlägen erleichtern sollte. Wohlgemerkt: im Zentrum<br />
der Argumentation steht der Wert eines Auftrages bzw. einer Anlieferung. Wenn nicht jetzt,<br />
wann dann kann der Handel auf die stetig steigenden Transportkosten verweisen, die bei<br />
wertmäßigen Kleinst-Anlieferungen nicht mehr kostendeckend sind? Das Ziel ist, ein<br />
optimiertes Dispositions- und Planungsverhalten des Kunden zu erreichen, das auf die<br />
gestiegenen Transportkosten Rücksicht nehmen sollte und keine vordergründige<br />
Umsatzausweitung des Handels. Aber dass muss auch richtig kommuniziert werden.<br />
Viele interessanten Informationen zum Thema Maut (Mautstellen, Internet-Anmeldung,<br />
Gesetzestexte, Lernsoftware u. a.) finden Sie auf der Homepage unter www.toll-collect.de.<br />
6. EU-Chemikalienpolitik<br />
Die neue EU-Chemikalienpolitik, bekannt unter dem Kürzel REACH<br />
(Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictions of Chemicals), liegt nun in einem<br />
ersten Verordnungsentwurf vor und ist den Verbänden und den betroffenen Verkehrskreisen<br />
zur Stellungsnahme im Internet (bis zum 10. Juli !) zugeleitet worden.
Die Auflagen aus diesem Entwurf für die Vorlieferanten des Großhandels - das sind die<br />
Hersteller von Farben (Zubereitungen) und deren Vorlieferanten für chemische Stoffe<br />
(Lösemittel, Pigmente u.s.w.) - sind enorme Aufwendungen für die Risikoabschätzung,<br />
Registrierung und Dokumentation der Analysen auch geringfügiger Mengen von chemischen<br />
Stoffen. Wenn dieser Entwurf ohne gravierende Änderungen Gesetz werden sollte, ist neben<br />
erzwungenen neuen Rezepturen, mit noch nicht absehbaren Konsequenzen für die Qualitäten,<br />
eine gravierende Verteuerung der Farben/Lacke/Lasuren durch die erforderlichen<br />
Verwaltungs- und Evaluierungsvorgänge garantiert.<br />
Diese Evaluierungsvorgänge betreffen aber auch auf den Farben-GH als Glied in der<br />
Herstellungs- und Verteilerkette für chemische Stoffe bzw. Zubereitungen im Rahmen seiner<br />
Produktion von Mischlacken an den entsprechenden Anlagen:<br />
Jeder Hersteller, Importeur und Verwender (Downstream User) von chemischen Stoffen ist<br />
verpflichtet, für jeden einzelnen Stoff als solchen oder als Bestandteil einer Zubereitung, den<br />
er herstellt, importiert oder verwendet, eine auf diesen einzelnen Stoff bezogene<br />
Einzelbewertung (Chemical Safety Assessment) durchzuführen, und diese in einem<br />
Chemical Safety Report zu dokumentieren. Die Verpflichtung enthält keine Untergrenzen<br />
für geringfügige Herstellungs-, Import- und Verwendungsmengen. Sie enthält keine<br />
Mindestkonzentrations- oder Gehaltsschwellen für Stoffe als Bestandteile von<br />
Zubereitungen.<br />
Die Chemical Safety Assessments (CSA) und die zugehörigen Chemical Safety Reports (CSR)<br />
sind ständig zu aktualisieren und verfügbar zu halten. Sie sind jeder Behörde, die<br />
Überwachungsaufgaben im Rahmen von REACH wahrnimmt, auf Anfrage zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
CSA und CSR sind für alle Einzelstoffe neben dem bisherigen produktbezogenen<br />
Sicherheitsdatenblatt an den gewerblichen Abnehmer weiterzugeben! Dieser<br />
organisatorische Overkill ist nicht zu bewältigen. Zweifelhaft bleibt weiterhin, ob der<br />
Handwerker diese Unterlagen überhaupt nutzen kann.<br />
Der GHF hat seine Stellungnahme (vgl. Anlage 3) termingerecht zum 10.07.03<br />
abgegeben.<br />
(Die vielen Stellungnahmen z. B. von AKZO, Sika und anderen finden Sie hier:<br />
http://www.europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/chempol/whitepaper/contributio<br />
ns.htm )<br />
Dennoch war es wichtig, dass sich auch der betroffene GH unmittelbar zu Wort meldet. Die<br />
Folgen für ihn sind so gravierend, dass ein Engagement in diesem Sinne erforderlich ist. Die<br />
Einsprüche der Verbände werden erwartet, die der Betroffenen können aber durch mehr<br />
Autentität noch eine gewisse Einsicht in Brüssel bewirken.<br />
Greenpeace und einige weitere Organisationen, die sich sehr stark für diese neue EU-<br />
Regulierung engagieren, haben bereits ihre Stellungnahme, verbunden mit zum Teil<br />
spektakulären Aktionen, abgegeben. Daher ist es sehr wichtig, dass Industrie und Handel sich<br />
ebenfalls zu Wort gemeldet haben.<br />
Wir wissen zumindest von 2 GH, die unsere Vorschläge aufgegriffen haben.<br />
7. Aus- und Weiterbildung<br />
In den Anlagen (gelbe Seiten) finden Sie die Ausschreibungen für unsere<br />
Fachberaterkurse 1 und 2 in Höhr-Grenzhausen bei Koblenz. Für diesen und die Goslarer
Werkstoffkurse haben wir die beiliegenden Flyer neu gestaltet. Aus ihnen ist Umfang und<br />
Inhalt der Seminare sehr übersichtlich und überzeugend dargestellt. Wir hoffen, dass wir<br />
damit wieder einen größeren Zulauf zu den Veranstaltungen erzielen.<br />
Zusätzlich bieten wir Ihnen das vom FTDB organisierte Seminar Geruchsbeanstandungen,<br />
Wechselwirkungen und Maßänderungen bei Bodenbelägen an, das Sie direkt dort buchen<br />
können. (Vgl. gelbe Seiten)<br />
8. GHF-Termine auf einen Blick<br />
Die aktuellen Veranstaltungen des GHF entnehmen Sie bitte der Anlage 4.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Anlagen
Informationsveranstaltung<br />
Datenaustausch (EDI) zwischen Industrie und Großhandel<br />
Wie geht es weiter?<br />
Tagesordnung<br />
Ziel dieser Sitzung ist, die retardierenden Momente bei der Einführung von EDI in den<br />
operativen Tagesablauf zu analysieren und Wege und Mittel aufzuzeigen, die wieder<br />
einen Fortschritt in das Verfahren ermöglichen.<br />
Dabei sollen in dieser ersten Sitzung keine tiefgreifenden technischen Details diskutiert<br />
werden, sondern die unternehmenspolitischen Einstellungen hinsichtlich einer<br />
EDI-Einführung bzw. Umsetzung besprochen werden.<br />
10:30 h Begrüßung<br />
1. Einführung und Haaner Erklärung<br />
2. Aktuelle Situationsbeschreibung aus der Sicht<br />
‣ des Handels<br />
‣ der Industrie<br />
anhand folgender Aspekte:<br />
(1) Wer tauscht was (Nachrichten) mit wem aus bzw. hat was<br />
projektiert?<br />
(Aktualisierung der beiliegenden Tabelle im Vorfeld<br />
und Rückmeldung an den GHF)<br />
(2) Welche Informationen für welche Prozesse (Bestellwesen,<br />
Preispflege, usw.) werden bereits in welchen<br />
Formaten/Einheiten ausgetauscht und benötigt?<br />
(3) Welche EK-Preis-Informationen werden <strong>beim</strong> GH gespeichert?<br />
(4) Welche Austauschformate werden benutzt? (EANCOM, XML?)<br />
(5) Welche Transportwege werden genutzt (Web, Postbox,<br />
Direktleitung, o. ä.)<br />
(6) Wie erfolgt der Austausch: stapelorientiert und/oder<br />
transaktionsorientiert<br />
(7) Bilateraler Austausch oder Poollösung?<br />
‣ und der WWS-Anbieter<br />
3. Was sind die bisherigen Hemmnisse und Vorbehalte einer<br />
stärkeren Verbreitung? (30)<br />
‣ Eingefahrene Arbeitsprozesse müssen geändert werden<br />
(Handel und Industrie)<br />
‣ Handel und Hersteller benötigen intensive Beratung und<br />
Schulung<br />
‣ IT-Investitionen sind notwendig<br />
‣ Referenzierung (für Artikel-Nr.) ist notwendig<br />
‣ das Henne-Ei-Problem muss überwunden werden
4. Plädoyers für eine Poollösung (Organisation und Preise)<br />
‣ VFG-Lösung<br />
‣ Heinze-Lösung<br />
13 :00 h Mittagspause<br />
13:30 h 5. Diskussion:<br />
‣ Wie kann man den Fortschritt einleiten?<br />
6. Sonstiges<br />
‣ Weitere Vorgehensweise(n)<br />
Erstellung einer To-Do-Liste<br />
15:30 h Ende der Veranstaltung
per FAX Anlage 2<br />
An den<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
Großhandel <strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Memeler Straße 30<br />
42781 Haan<br />
Fax-Nr. (0 21 29) 5 57 09-9<br />
Tel.-Nr. (0 21 29) 5 57 09-0<br />
Teilnahmebestätigung<br />
Informationsveranstaltung<br />
Datenaustausch (EDI)<br />
am 19. August <strong>2003</strong><br />
bei der Firma Sonnen-Herzog KG<br />
in Düsseldorf<br />
Name<br />
Vorname<br />
Datum: Firma Unterschrift
Stellungnahme des GHF<br />
zum<br />
Konsultationsdokument der EU-Kommission<br />
vom 16.05.<strong>2003</strong>:<br />
„Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictions<br />
of Chemicals (REACH)”<br />
Der Farbengroßhandel verwendet chemische Stoffe<br />
1. einmal in Form von Zubereitungen in dem Sinne, dass er diese in geschlossenen<br />
Gebinden lagert und transportiert. Diese Gebinde vertreibt er ungeöffnet an die<br />
Zielgruppe Handwerk (d. h. nachgeschaltete Anwender). Seine Verpflichtung aus dem<br />
Verordnungsentwurf zur Neuregelung der europäischen Chemikalienpolitik besteht für<br />
diesen Teil seines Handelsgeschäftes in der Weitergabe der Chemical Safety Reports<br />
(CSR) der jeweiligen Stoffe in den entsprechenden Zubereitungen/Produkten.<br />
2. Zum anderen produziert er auftragsbezogen in entsprechenden technischen Anlagen<br />
Buntlacke aus verschiedenen chemischen Stoffen/Vormaterialien. In dieser Funktion<br />
ist er als Downstream-User zu betrachten, der das erforderliche Chemical Safety<br />
Assessment für die jeweiligen neuen Zubereitungen vorzunehmen hat.<br />
Ad II.3 Informationflow<br />
Jeder Akteur in der Produktkette wird verpflichtet, seinem direkten Abnehmer bei der ersten<br />
Lieferung u. a. die folgenden Dokumente zu übermitteln:<br />
ein Sicherheitsdatenblatt für den Stoff oder das Produkt<br />
einen Chemical Safety Report bzw. eine Kurzfassung desselben<br />
die Registriernummer, sobald verfügbar.<br />
Diese Verpflichtung gilt für alle Stoffe in der Produktkette ohne untere Mengengrenzen und<br />
ohne Abschneidekriterien, z. B. für geringe Gehalte in Zubereitungen.<br />
GHF-Bewertung<br />
‣ Der bereits heute erforderliche Aufwand in der Verteilorganisation von<br />
Sicherheitsdatenblättern (SDB) an den gewerblichen Abnehmer würde sich um die für die<br />
einzelnen Zubereitungen/Produkte erforderlichen CSR multiplizieren. Das wäre ein<br />
Aufwand, der mit Print-Medien nicht mehr ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu<br />
realisieren wäre. Wenn die Safety Reports auch noch in unterschiedlichen Sprachen<br />
vorzuhalten sind, würde die Verwaltung und Verteilung dieser Reports in einen<br />
bürokratischen Overkill ausarten, der im krassen Widerspruch zu den Schlussfolgerungen<br />
des EU-Gipfels vom 20./21. März <strong>2003</strong> stünde, in denen gefordert wird, "die Belastung<br />
durch administrative und gesetzliche Anforderungen für Betriebe zu verringern".
‣ Auch eine elektronische Weiterleitung berücksichtigt nicht die Tatsache, dass der<br />
verarbeitende Handwerker die verschiedenen Inhalte der einzelnen CSR eines Produktes<br />
für seine Arbeitsplatz bezogene Exposition nicht qualifiziert bewerten kann.<br />
‣ Darüber hinaus ist es äußerst zweifelhaft, ob am Ort der Verwendung der Zubereitung<br />
(Baustelle) alle entsprechenden Reports und SDB im Zugriff des einzelnen Handwerkers<br />
sein können.<br />
‣ Ob der vom Handel zu realisierende Aufwand überhaupt vom Handwerk genutzt wird,<br />
d. h., ob ein CSR überhaupt gelesen wird, muss aufgrund der heutigen Erfahrungen mit<br />
Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern bezweifelt werden. Unter diesem<br />
Eindruck würde eine Bringschuld des Herstellers/Importeurs an eine zentrale, nationale<br />
elektronische Datenbank zumindest die vielfältige Verteilung der CSR verhindern, wenn<br />
dem Downstream User eine Holschuld zugewiesen würde.<br />
GHF-Empfehlung:<br />
Der Handwerker benötigt ein praktikables, kompaktes, Produkt bezogenes Dokument mit<br />
konkreten Aussagen, die bereits die verschiedenen Stoffe hinsichtlich ihres<br />
Gefahrenpotenzials saldieren. Dies ist heute in Form von R- und S-Sätzen innerhalb der<br />
Sicherheitsdatenblätter gewährleistet und sollte entsprechend ausgebaut werden. Es sollte nur<br />
ein ggf. gering erweitertes Sicherheitsdatenblatt für ein Endprodukt auf der unteren<br />
Anwenderstufe geben.<br />
II.2 Chemical Safety Assessment (CSA)<br />
Jeder Hersteller, Importeur und Verwender (Downstream User) von chemischen Stoffen ist<br />
verpflichtet, für jeden einzelnen Stoff als solchen oder als Bestandteil einer Zubereitung, den<br />
er herstellt, importiert oder verwendet, eine auf diesen einzelnen Stoff bezogene<br />
Einzelbewertung (Chemical Safety Assessment) durchzuführen und diese in einem Chemical<br />
Safety Report zu dokumentieren. Diese Verpflichtung gilt auch für Stoffe, die nicht der<br />
Registrierpflicht unterliegen.<br />
Die Verpflichtung enthält keine Untergrenzen für geringfügige Herstellungs-, Import- und<br />
Verwendungsmengen. Sie enthält keine Mindestkonzentrations- oder Gehaltsschwellen für<br />
Stoffe als Bestandteile von Zubereitungen.<br />
Die Chemical Safety Assessments und die zugehörigen Chemical Safety Reports sind ständig<br />
zu aktualisieren und verfügbar zu halten. Sie sind jeder Behörde, die Überwachungsaufgaben<br />
im Rahmen von REACH wahrnimmt, auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Verpflichtungen gelten für Hersteller und Importeure bereits 1 Jahr nach Inkrafttreten der<br />
Verordnung, für Downstream User nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten.<br />
GHF-Bewertung<br />
‣ Die sogenannten Downstream User Chemical Safety Assessments sind solange<br />
sinnlos, bis die Stoffdaten der Vorlieferanten vorliegen. Eine Verpflichtung, kurz<br />
nach dem Inkrafttreten der Richtlinie solche Assessments herzustellen, ist wertlos, da<br />
keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der<br />
Zubereitungsrichtlinie zeigen, dass die Anlaufzeiten länger sein müssen.
‣ Für nachgeschaltete Anwender gilt eine vereinfachte Erstellung eines CSA und eines<br />
CSR, wenn deren Verwendungen im Rahmen der vom Vorlieferanten aufgestellten<br />
Expositionsszenarien bleiben. Dies wird i. d .R. <strong>beim</strong> Farbengroßhandel der Fall sein.<br />
Dennoch muss es möglich sein, für die Erstellung von Zubereitungen innerhalb<br />
deterministischer Prozesse (z. B. Mischanlagen), bei denen sich z. B. nur Pigmentart<br />
und die Mengen alle Einsatzstoffe ändern, Gruppen-CSA und -CSR zu erstellen und<br />
weiterzugeben.<br />
GHF-Empfehlungen<br />
1. Verlängerung der Vorlaufzeit der Einführung auf mindestens 24 Monate.<br />
2. Die geforderten Downstream User Chemical Safety Assessments müssen für<br />
Zubereitungen als Ganzes, nicht aber als Summe von Rohstoffreports durchgeführt<br />
werden. Die Downstream User Chemical Safety Assessments brauchen<br />
Abschneidegrenzen, wie sie in der Zubereitungsrichtlinie definiert sind, damit nicht<br />
mit hohem Aufwand Spuren von Stoffen durch die gesamte Lieferkette verfolgt und<br />
nachgewiesen werden müssen. Die Registrierung sollte erst ab einer Tonne pro Jahr<br />
beginnen.<br />
3. Vereinfachung von CSA und CSR, d. h. keine separaten Chemical Safety Reports für<br />
jede Einzelsubstanz, stattdessen Bewertung von Zubereitungen über die für die<br />
Sicherheit und Maßnahmenfindung relevanten kritischen bzw. Hauptkomponenten.<br />
II.9 Procedures for Downstream User<br />
Downstream User werden verpflichtet, Chemical Safety Assessments unter Berücksichtigung<br />
der Informationen ihrer Vorlieferanten durchzuführen. Sie dürfen auf die Chemical Safety<br />
Reports ihrer Vorlieferanten verweisen, wenn die beabsichtigten Verwendungszwecke<br />
(intended uses) und Expositionsszenarien übereinstimmen.<br />
Jeder Downstream User muss, bevor er einen registrierten Stoff ab 250 kg/a verwendet, der<br />
Agentur Verwendungen und Maßnahmen melden, die nicht im Chemical Safety Report seines<br />
Vorlieferanten angegeben sind bzw. von diesem abweichen.<br />
GHF-Bewertung:<br />
‣ Die Verpflichtung, dass jeder Downstream User ein eigenes Downstream User<br />
Chemical Safety Assessment durchführen muss, ist für die meisten betroffenen<br />
Handelshäuser nicht erfüllbar, zumal der Einzelhandel mit den selben Mischsystemen<br />
von der Auflage nicht betroffen ist.<br />
‣ Die Verpflichtung, abweichende Verwendungen an die EU-Agentur zu melden, führt<br />
zu einem hohen bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittlere<br />
Unternehmen. Die zusätzliche Pflicht zur Meldung von Sicherheitsmaßnahmen, die<br />
von denen im Chemical Safety Report des Vorlieferanten abweichen, ist nicht<br />
praxisgerecht und unverhältnismäßig. Die Risikomanagementmaßnahmen, die für eine<br />
reine Einzelsubstanz vorgeschlagen werden, treffen für Zubereitungen und<br />
Stoffgemische <strong>beim</strong> Anwender oft nicht zu.<br />
Beispiel: Der Hersteller eines leicht entzündlichen Lösemittels beschreibt im Chemical<br />
Safety Report, dass Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Der nachgeschaltete<br />
Farbengroßhändler (Downstream User) stellt fest, dass seine Zubereitung keine<br />
Entzündlichkeit mehr aufweist, da die Konzentration des leicht entzündlichen Stoffes zu<br />
gering ist, so dass deshalb keine Brandschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind. Der
Downstream User wäre trotzdem verpflichtet, seine vom Chemical Safety Report des<br />
Herstellers abweichenden Maßnahmen der Agentur zu melden. Alleine aufgrund von<br />
entzündlichen Lösemitteln in Lacken, wie z. B. Aceton oder Methanol, würden viele<br />
Großhändler an die Agentur melden müssen.<br />
GHF-Empfehlung:<br />
Downstream User sollten nur dann zur Meldung verpflichtet werden, wenn sie abweichend<br />
von Expositionskategorien ihres Vorlieferanten andere Expositionskategorien haben oder<br />
nutzen wollen.<br />
Angesichts der Vielzahl von Einzelstoffen, vor allem in Zubereitungen, sollte nicht jede<br />
einzelne Substanz, sondern nur die Expositionskategorien der relevanten Komponenten<br />
gemeldet werden müssen.
GHF-Termine auf einen Blick<br />
19. August <strong>2003</strong><br />
Düsseldorf<br />
23. – 24. Oktober <strong>2003</strong><br />
Düsseldorf<br />
31. Oktober <strong>2003</strong><br />
Essen<br />
14. November <strong>2003</strong><br />
Stuttgart<br />
Informationsveranstaltung<br />
Datenaustausch (EDI)<br />
zwischen Industrie und Großhandel<br />
GHF-Jahreshauptversammlung<br />
im Lindner Congress Hotel, Düsseldorf-Oberkassel<br />
(Einladungsunterlagen anbei)<br />
Regionalveranstaltung<br />
TAPETEN & friends<br />
(Zielgruppe: Handwerk)<br />
Regionalveranstaltung<br />
TAPETEN & friends<br />
(Zielgruppe: Handwerk)<br />
17. – 22. November <strong>2003</strong><br />
Höhr-Grenzhausen<br />
"Werkstoff-Fachberater 1"<br />
in Zusammenarbeit mit dem iba-INSTITUT<br />
Gottfried & Rolof, Koblenz<br />
(Ausschreibung anbei)<br />
01. – 06. Dezember <strong>2003</strong><br />
Höhr-Grenzhausen<br />
"Werkstoff-Fachberater 2"<br />
in Zusammenarbeit mit dem iba-INSTITUT<br />
Gottfried & Rolof, Koblenz<br />
(Ausschreibung anbei)<br />
05. – 16. Januar 20<strong>04</strong><br />
Goslar<br />
19. – 30. Januar 20<strong>04</strong><br />
Goslar<br />
Grundlagenkurs "Werkstoffkunde für Anfänger"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.,<br />
Goslar<br />
Grundlagenkurs "Werkstoffkunde für Fortgeschrittene"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.,<br />
Goslar
_____________________________________________________________________<br />
____<br />
Seminar<br />
"Geruchsbeanstandungen, Wechselwirkungen und<br />
Maßänderungen bei Bodenbelägen"<br />
Der Verkauf und die Verlegung von Bodenbelägen ist sehr beratungsintensiv und setzt<br />
daher ein fundiertes Fachwissen voraus. Sehr viel Ärger, Reklamationen und hohe<br />
Kosten können durch technische Kenntnisse und die entsprechende Vermittlung an<br />
den Kunden vermieden werden. Dazu führt der FDTB gemeinsam mit der Firma<br />
Wulff, Lotte, ein Tagesseminar durch, das eine Vielzahl von wichtigen Informationen<br />
zum Verkauf und der Verlegung von Bodenbelägen liefert. Die Referenten sind<br />
hochkompetent; daher ist der Seminarerfolg sichergestellt.<br />
Veranstalter:<br />
FDTB-Fachverband des Deutschen Tapeten- und Bodenbelaghandels<br />
e. V. Höslinstraße 8, 72587 Römerstein,<br />
Tel.: (0 73 82) 53 65 Fax: (0 73 82) 53 10, E-Mail:<br />
info@fdtb.de, Internet:www.fdtb.de<br />
Zielgruppe<br />
Bereich<br />
Bodenleger, Verkäufer, Raumausstatter, Führungskräfte im<br />
Bodenbeläge<br />
Seminar-Ort:<br />
Firma WULFF GmbH & Co., Wersener Straße 3, 495<strong>04</strong> Lotte<br />
(bei Osnabrück)
Termin: Montag, 27. Oktober <strong>2003</strong><br />
09:00 bis 17:00 Uhr<br />
Teilnahmegebühr:<br />
Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00 € zzgl. Mwst. und beinhaltet<br />
das Mittagessen und Getränke.<br />
Unterbringung:<br />
Bei Bedarf sind Zimmer vorreserviert im nahe gelegenen<br />
Hubertushof, Münsterstraße 222, 49479 Ibbenbüren<br />
(EZ 48,00 € inkl. Frühstück).<br />
Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Seminarbeginn eine Teilnahmebestätigung<br />
und Rechnung sowie eine Anfahrtsskizze zur Firma WULFF in Lotte.<br />
Anmeldeschluss: 10. Oktober <strong>2003</strong>!<br />
Lehrinhalte:<br />
1. Klebstoffe und Emissionen - Gerüche/Wechselwirkungen bei Klebstoffen<br />
und Spachtelmassen<br />
Dipl.-Biologe Wolfgang Israel (Prokurist)<br />
2. Können Klebstoffe Dimensions-/Maßänderungen von Bodenbelägen<br />
abfangen?<br />
Angesprochene Beläge: Kautschuk, Polyolefin-Belag, PVC, Nadelvlies,<br />
Untersuchungsergebnisse<br />
Ernst Dieckmann (Geschäftsführer) und J.-D. Kummetz (Dipl.Ing. FH)
3. Vorstellung des WULFF Prüfwesens. Was ist eine harte bzw. weiche<br />
Klebstoff-Fuge? Wie werden diese Begriffe definiert?<br />
J.-D. Kummetz<br />
4. Neue Systeme bei selbstliegenden Textilbelägen Information und Technik,<br />
Entwicklung der Rückenbeschichtung aus dem Hause WULFF in<br />
Verbindung mit HTW "Easylift“ und Domo Besmer "Texlifter“<br />
Ernst Dieckmann (Geschäftsführer)<br />
5. Werksbesichtigung
per Fax an: (0 73 82) 53 10<br />
Anmeldeschluss: 10. Oktober <strong>2003</strong><br />
FDTB-Fachverband<br />
Höslinstraße 8<br />
72587 Römerstein<br />
Anmeldung zum Seminar<br />
"Geruchsbeanstandungen, Wechselwirkungen und<br />
Maßänderungen bei Bodenbelägen"<br />
Herrn/<br />
Frau<br />
Name, Vorname<br />
(bitte deutlich schreiben)<br />
Zimmerreservierung<br />
EZ DZ vom________ bis____________<br />
EZ DZ vom________ bis____________<br />
EZ DZ vom________ bis____________
______________________<br />
_______________________________<br />
Datum<br />
Stempel/Unterschrift
Gottfried & Rolof<br />
Diplom-Ingenieure (FH) VDI<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
Großhandel<br />
<strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Bodenbeläge, Farben,<br />
<strong>Heim</strong>textilien, Tapeten<br />
Werkstoff-Fachberater 1<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> bietet weiterführende Seminare zur Qualifikation als geprüfter Werkstoff-<br />
Fachberater im Bereich Farben/Lacke und Tapeten an. Es hat sich herausgestellt, dass der zu<br />
vermittelnde Lehrstoff in 2 Seminare aufzuteilen ist, um der Diskussion, dem praktischen<br />
Handhabungs- und Anschauungsteil sowie dem simulierten Beratungsgespräch mehr Raum zu<br />
geben.<br />
Zielgruppe: Mitarbeiter des Großhandels, die mindestens eine fachspezifische Lehre<br />
erfolgreich abgeschlossen oder einen entsprechenden Leistungsstand anderweitig<br />
erworben haben und die Qualifizierung eines Fachberaters im Großhandel für<br />
<strong>Heim</strong> & Farbe anstreben.<br />
Ein Grundwissen, wie es der GHF in den Goslarer Werkstoffkursen<br />
vermittelt, wird als Voraussetzung zur Teilnahme unterstellt. In<br />
Anbetracht der Tatsache, dass der Handel sich kaum unterscheidende<br />
Produkte verkauft, liegt sein Wettbewerbsvorteil immer mehr in der<br />
Qualifikation und damit Beratungskompetenz seiner<br />
Mitarbeiter. Diese bei den Seminarteilnehmern auszubauen, ist das Ziel<br />
der zwei aufeinander aufbauenden Kurse. Dabei wird Wert auf die<br />
bauphysikalischen Zusammenhänge gelegt wie auch auf aktuelle<br />
Rechtsaspekte und die Fertigkeit, eigene Wissenslücken aus allgemein<br />
zugänglichen Informationsque llen eigenständig zu ermitteln und frei<br />
vorzutragen.<br />
Ort: Sporthotel Zugbrücke Grenzau GmbH, Brexbachstraße 11-17,<br />
56203 Höhr-Grenzhausen<br />
Tel.: (0 26 24) 10 50 • Fax: (0 26 24) 10 54 62<br />
E-Mail: info@zugbruecke.com www.zugbruecke.com<br />
Termin:<br />
Teilnehmerzahl:<br />
Referenten:<br />
Sonntag, 16. November <strong>2003</strong> – Anreise<br />
(19:00 Uhr gemeinsames Abendessen)<br />
Montag, 17. November <strong>2003</strong>, 09:00 Uhr bis<br />
Samstag, 22. November <strong>2003</strong> - Abreise ca. 14:00 Uhr<br />
Maximal 15 Personen<br />
Hans-Joachim Rolof und Mitarbeiter des "iba-INSTITUT<br />
Gottfried & Rolof", Koblenz.
Unterbringung:<br />
Tagespauschale:<br />
Sporthotel Zugbrücke Grenzau GmbH, Höhr-Grenzhausen.<br />
Einzelzimmer mit Dusche oder Bad, WC, Fön, Handtuchtrockner,<br />
Kabel-TV, Minibar, Telefon mit Voice-Mail und Fax/Modem-<br />
Anschluss, z. T. Balkon.<br />
Pro Person und Tag im Einzelzimmer 124,00 € zzgl. MwSt.<br />
Die Tagespauschale beinhaltet:<br />
• eine Übernachtung im EZ (inkl. reichhaltigem Frühstücksbüfett),<br />
• 2 Seminarpausen mit Kaffee, Tee und Snacks,<br />
• kalt-warmes Mittags- und Abendbüfett,<br />
• freie Benutzung von Sauna, Schwimmbad und Fitnessraum.<br />
Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selber vor. Ein<br />
entsprechendes Kontingent ist unter dem Namen "<strong>Bundesverband</strong><br />
Großhandel" bis zum Ende der unten genannten Anmeldefrist<br />
reserviert. Unterkunft und Verpflegung zahlt jeder Kurs -<br />
teilnehmer vor Ort selbst!<br />
Seminargebühr: Pro Teilnehmer 560,00 € zzgl. 16 % MwSt. = 649,60 €<br />
Als Arbeitsunterlage werden die "Technischen Richtlinien des<br />
Maler- und Lackiererhandwerks" benötigt. Sollten diese<br />
Ihrem Unternehmen nicht vorliegen, können wir diese für Sie<br />
zum Sonderpreis von 80,00 €. zzgl. MwSt. bestellen.<br />
Anmeldebestätigung:<br />
Nach Eingang bestätigen wir jedem Teilnehmer seine<br />
verbindliche Anmeldung (bis zur maximalen Teilnehmerzahl).<br />
Anmeldeschluss: 24.10.<strong>2003</strong><br />
Die Kalkulation ist so ausgelegt, dass der Kurs erst ab einer<br />
Teilnehmerzahl von 10 Personen stattfindet.<br />
Lehrplanübersicht:<br />
vgl. Anlage
<strong>Bundesverband</strong> Großhandel Anmeldeschluss: 24.10.<strong>2003</strong><br />
<strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Postfach 10 15 63<br />
42759 Haan<br />
FAX: (0 21 29) 55 70 99<br />
Anmeldung zum<br />
• Seminar "Werkstoff-Fachberater 1“<br />
• im Sporthotel Zugbrücke, Höhr-Grenzhausen<br />
• 17.11.<strong>2003</strong> bis 22.11.<strong>2003</strong><br />
Wir melden hiermit nachfolgend aufgeführte(n) Teilnehmer (in) für das o. g. Seminar an:<br />
Herrn/ Name, Vorname (bitte deutlich schreiben) Ich reise an am _____________mit:<br />
Frau<br />
PKW<br />
Bahn<br />
◦ ◦<br />
◦ ◦<br />
Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich und verpflichtet uns zur Zahlung des Betrages von<br />
560,00 € zzgl. MwSt. für jeden von uns gemeldeten Teilnehmer. Nach Erhalt der Seminarbestätigung/Rechnung<br />
ist dieser fällig und auf das Konto:<br />
Dresdner Bank AG Düsseldorf, Konto-Nr. 2 111 743 00, BLZ 300 800 00, zu überweisen.<br />
Bei Stornierungen werden...<br />
u bis 29 Tage vor Seminarbeginn<br />
0 % der Seminargebühr<br />
u bis 14 Tage vor Seminarbeginn<br />
30 % der Seminargebühr<br />
u danach werden 100 % der Seminargebühr fällig!<br />
Das Hotel Zugbrücke berechnet bei Absagen der anmeldenden Firma bis 14 Tage vor<br />
Anreise keine Stornogebühren, danach werden 60 % Ausfallkosten auf die gebuchten<br />
Leistungen fällig.<br />
Wichtig!!!<br />
Wir sind im Besitz der "Technischen Richtlinien für das Maler- u. Lackiererhandwerk" m<br />
Wir beauftragen den GHF, die "Technischen Richtlinien" für uns zum Sonderpreis von m<br />
80,00 € zzgl. MwSt. und Porto, zu bestellen. Anzahl: ____<br />
_____________________________<br />
Datum<br />
______________________________<br />
Unterschrift/Firmenstempel
Werkstoff-Fachberater 1 (Lehrstoff-Gliederung)<br />
A Rechtliche Aspekte<br />
• Gewährleistung aus Kauf- und Werkrecht / Vertragsrecht / Garantie / "Beratungsvertrag“<br />
• VOB / DIN-Normen / HGB / BGB - tech. Regelwerke (z. B. BFS/TKB/etc.)<br />
• Stand der Technik<br />
• Regeln des Faches<br />
• Chemikalienverbotsverordnung (Abgabebuch, Fachkunde)<br />
• Gefahrstoffverordnung (Sicherheitsdatenblatt / DIN, Betriebsanweisung, Ermittlungspflicht,<br />
Gefahrstoff-Kataster)<br />
• GGVS<br />
• Aktuelle Rechtsprechung / Fallbeispiele<br />
B Bauphysikalische Definitionen<br />
• Wasseraufnahme /W-Diffusion / "Dampfbremsen“<br />
• Taupunkt / Taupunkttemperatur / Luftfeuchtigkeit / Lufttemperatur<br />
• Bauphysik und "Atmungsaktivität“ von Bauwerken<br />
C Untergründe<br />
und ihre bauphysikalischen Eigenschaften / anstrichtechnische Voraussetzungen<br />
• Naturstein<br />
• Ziegel-, Sichtmauerwerk<br />
• Kalksandstein<br />
• Beton, Leichtbeton, Stahlbeton, Beton-Fertigteile, Porenbeton<br />
• Zementäre Baustoffe:<br />
Zement, Mörtelgruppen (MGPIff.), Asbest-Bauprodukte, Faserzement<br />
• Gips, Kalk,<br />
• Holz, Metall, Zink, Stahl, Aluminium<br />
• Kunststoffe im Hochbau<br />
D Untergrundprüfungen und Messgeräte / Prüfverfahren<br />
• Ebenheit • Risse (> Lupe) • Oberflächenbeschaffenheit<br />
• Feuchtigkeit • Verschmutzungen (> H2O /Chem.) • Fugen<br />
• Festigkeit • Tragfähigkeit alter Anstriche • Ausblühungen / Salze<br />
E Anstrichsysteme und Untergründe<br />
• moderner Bautenschutz: Anstrichsysteme<br />
und Bindemittel neuer Generation<br />
• Fassadenschutz / Instandsetzung<br />
• Holzschutz, außen - Oberflächenschutz<br />
/-veredelung, innen<br />
• Brandschutz, Holz und Stahl<br />
• Korrosionsschutz durch Beschichtungen<br />
Hydrophobierungen<br />
Imprägnierungen<br />
Lasuren<br />
Anstriche<br />
Beschichtungen<br />
F Neue Anstrichtechniken<br />
• Neue umweltfreundliche Materialien (Farben u. Lacke, Klebstoffe, Beläge)<br />
• Dekorative Anstrichtechniken / Schmucktechniken / Spachteltechnik / Marmorputz<br />
• Reinigung von Natursteinfassaden / Entfernen alter Beschichtungen, etc.<br />
G Wandbekleidung<br />
• Tapetenarten / Wandbeläge<br />
• Baumwollputze<br />
• Glasfaser / -gewebe<br />
• Lacrusta, etc. (Exoten)
Gottfried & Rolof<br />
Diplom-Ingenieure (FH) VDI<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
Großhandel<br />
<strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Bodenbeläge, Farben,<br />
<strong>Heim</strong>textilien, Tapeten<br />
Werkstoff-Fachberater 2<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> bietet weiterführende Seminare zur Qualifikation als geprüfter Werkstoff-<br />
Fachberater im Bereich Farben/Lacke und Tapeten an. Es hat sich herausgestellt, dass der zu<br />
vermittelnde Lehrstoff in 2 Seminare aufzuteilen ist, um der Diskussion, dem praktischen<br />
Handhabungs- und Anschauungsteil sowie dem simulierten Beratungsgespräch mehr Raum zu<br />
geben.<br />
Dieses Seminar endet mit einer qualifizierten schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung, die<br />
kein Gefälligkeitszertifikat zulässt. Die erfolgreiche Teilnahme ist nur durch einen echten<br />
Fachkundenachweis möglich.<br />
Zielgruppe: Mitarbeiter des Großhandels, die mindestens eine fachspezifische Lehre<br />
erfolgreich abgeschlossen oder einen entsprechenden Leistungsstand anderweitig<br />
erworben haben und die Qualifizierung eines Fachberaters im Großhandel für<br />
<strong>Heim</strong> & Farbe anstreben.<br />
Ein Grundwissen, wie es der GHF in den Goslarer Werkstoffkursen<br />
vermittelt, wird als Voraussetzung zur Teilnahme unterstellt. In<br />
Anbetracht der Tatsache, dass der Handel sich kaum unterscheidende<br />
Produkte verkauft, liegt sein Wettbewerbsvorteil immer mehr in der<br />
Qualifikation und damit Beratungskompetenz seiner Mitarbeiter.<br />
Diese bei den Seminarteilnehmern auszubauen, ist das Ziel der zwei<br />
aufeinander aufbauenden Kurse. Dabei wird Wert auf die<br />
bauphysikalischen Zusammenhänge gelegt wie auch auf aktuelle<br />
Rechtsaspekte und die Fertigkeit, eigene Wissenslücken aus allgemein<br />
zugänglichen Informationsquellen eigenständig zu ermitteln und frei<br />
vorzutragen. Voraussetzung ist der Besuch des "Werkstoff-<br />
Fachberater 1".<br />
Tagungsort: Sporthotel Zugbrücke Grenzau GmbH, Brexbachstraße 11-17,<br />
56203 Höhr-Grenzhausen<br />
Tel.: (0 26 24) 10 50 • Fax: (0 26 24) 10 54 62<br />
E-Mail: info@zugbruecke.com www.zugbruecke.com<br />
Termin:<br />
Teilnehmerzahl:<br />
Referenten:<br />
Sonntag, 30. November <strong>2003</strong> - Anreise<br />
(19:00 Uhr gemeinsames Abendessen)<br />
Montag, 01. Dezember <strong>2003</strong>, 08:00 Uhr bis<br />
Samstag, 06. Dezember <strong>2003</strong> - Abreise ca. 14:00 Uhr<br />
Maximal 15 Personen<br />
Hans-Joachim Rolof und Mitarbeiter des "iba-INSTITUT<br />
Gottfried & Rolof", Koblenz
Unterbringung: Sporthotel Zugbrücke Grenzau GmbH, Höhr-Grenzhausen.<br />
Einzelzimmer mit Dusche oder Bad, WC, Fön, Handtuchtrockner,<br />
Kabel-TV, Minibar, Telefon mit Voice-Mail und Fax/Modem-<br />
Anschluss, z. T. Balkon.<br />
Tagespauschale:<br />
Pro Person und Tag im Einzelzimmer 124,00 € zzgl. MwSt.<br />
Die Tagespauschale beinhaltet:<br />
• eine Übernachtung im EZ (inkl. reichhaltigem Frühstücksbüfett),<br />
• 2 Seminarpausen mit Kaffee, Tee und Snacks,<br />
• kalt-warmes Mittags- und Abendbüfett,<br />
• freie Benutzung von Sauna, Schwimmbad und Fitnessraum.<br />
Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selber vor. Ein entsprechendes<br />
Kontingent ist unter dem Namen "<strong>Bundesverband</strong><br />
Großhandel" bis zum Ende der unten genannten Anmeldefrist<br />
reserviert. Unterkunft und Verpflegung zahlt jeder<br />
Kursteilnehmer selbst!<br />
Seminargebühr: Pro Teilnehmer 560,00 € zzgl. 16 % MwSt. = 649,60 €<br />
Als Arbeitsunterlage werden die "Technischen Richtlinien<br />
des Maler- und Lackiererhandwerks" benötigt. Sollten diese<br />
Ihrem Unternehmen nicht vorliegen, können wir diese für Sie<br />
zum Sonderpreis von 80,00 € zzgl. MwSt. bestellen.<br />
Anmeldebestätigung:<br />
Nach Eingang bestätigen wir jedem Teilnehmer seine<br />
verbindliche Anmeldung (bis zur maximalen Teilnehmerzahl).<br />
Anmeldeschluss: 03.11.<strong>2003</strong><br />
Die Kalkulation ist so ausgelegt, dass der Kurs erst ab einer<br />
Teilnehmerzahl von 10 Personen stattfindet.<br />
Lehrplanübersicht:<br />
vgl. Anlage
<strong>Bundesverband</strong> Großhandel Anmeldeschluss: 03.11.<strong>2003</strong><br />
<strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Postfach 10 15 63<br />
42759 Haan<br />
FAX: (0 21 29) 55 70 99<br />
Anmeldung zum<br />
• Seminar "Werkstoff-Fachberater 2“<br />
• im Sporthotel Zugbrücke, Höhr-Grenzhausen<br />
• 01.12. bis 06.12.<strong>2003</strong><br />
Wir melden hiermit nachfolgend aufgeführte(n) Teilnehmer (in) für das o. g. Seminar an:<br />
Herrn/ Name, Vorname (bitte deutlich schreiben) Ich reise an am ________________mit:<br />
Frau<br />
PKW<br />
Bahn<br />
◦ ◦<br />
◦ ◦<br />
Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich und verpflichtet uns zur Zahlung des Betrages von<br />
560,00 € zzgl. MwSt. für jeden von uns gemeldeten Teilnehmer. Nach Erhalt der Seminarbestätigung/Rechnung<br />
ist dieser fällig und auf das Konto:<br />
Dresdner Bank AG Düsseldorf, Konto-Nr. 2 111 743 00, BLZ 300 800 00, zu überweisen.<br />
Bei Stornierungen werden...<br />
u bis 29 Tage vor Seminarbeginn<br />
0 % der Seminargebühr<br />
u bis 15 Tage vor Seminarbeginn<br />
30 % der Seminargebühr<br />
u danach werden 100 % der Seminargebühr fällig!<br />
Das Hotel Zugbrücke berechnet bei Absagen der anmeldenden Firma bis 14 Tage vor<br />
Anreise keine Stornogebühren, danach werden 60 % Ausfallkosten auf die gebuchten<br />
Leistungen fällig.<br />
Wichtig!!!<br />
Wir sind im Besitz der "Technischen Richtlinien für das Maler- u. Lackiererhandwerk"<br />
m<br />
m<br />
Wir beauftragen den GHF, die "Technischen Richtlinien" für uns zum Sonderpreis von<br />
80,00 € zzgl. MwSt. und Porto, zu bestellen. Anzahl: ____<br />
_____________________________<br />
Datum<br />
______________________________<br />
Unterschrift/Firmenstempel
Werkstoff-Fachberater 2 (Lehrstoff-Gliederung)<br />
A Rechtliche Aspekte<br />
• Gewährleistung aus Kauf- und Werkvertragsrecht, BGB / HGB<br />
• Unterschied Garantie und Gewährleistung<br />
• Technische Regeln und BFS-Merkblätter<br />
• Technische Regeln Gefahrstoffe<br />
• Normative Vorgaben / VOB und DIN-Normen / BGB / HGB<br />
• Arbeitssicherheit und personenbezogener Arbeitsschutz<br />
• Lösemittel /VOC- / MAK- / BAT-Definitionen<br />
B Bauphysikalische Definitionen<br />
• Wasserdampfdiffusion / Wasseraufnahmekoeffizient<br />
• k-Wert-Berechnung / Glaser-Diagramm / WSVO<br />
• Taupunktverlauf / Taupunkttemperatur / Taupunktunterschreitung<br />
C Untergründe<br />
• Beton, Porenbeton, Leichtbeton, Stahlbeton<br />
• Beton-Fertigteilelemente<br />
• Sichtbeton /Waschbeton: Schadenursachen / Sanierung<br />
• Estricharten / -konstruktionen<br />
• Betonfußbodenkonstruktionen<br />
• Kunststoffe im Hochbau<br />
D Untergrundprüfungen und Meßgeräte / Prüfverfahren<br />
• Ebenheit / Toleranzen<br />
• Verschmutzungen<br />
• Heizprotokoll<br />
• Risse (Rißmaßstab)<br />
• Feuchtigkeit (CM/elektrisch/Darr)<br />
• Raumklima<br />
• Fugenarten<br />
• Oberflächenbeschaffenheit<br />
E Anstrich- /Werkstoffsysteme und Untergründe<br />
• Vorbeugender Betonschutz<br />
• Beton-Instandsetzung<br />
• Imprägnierungen<br />
• Lasuren<br />
• Bindemittel der neuen Generation<br />
• Kunstharzmörtel<br />
• Vorkomprimierte Fugenbänder<br />
• Fugendichtmassen<br />
• Fugenprofile<br />
• WDV-Systeme: Stand der Technik<br />
• Bodenbeschichtungen und Bodenbeläge<br />
• Grundierungen, Vorstrich- /Hilfsstoffsysteme<br />
• Hydraulisch abbindende und kunststoffmodifizierte Spachtelmassen / Estrichausgleich-/<br />
Nivelliermassen