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Merkblatt Zahnärzte - Bereich Gesundheitsschutz

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Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt<br />

<strong>Bereich</strong> <strong>Gesundheitsschutz</strong><br />

Kantonszahnärztlicher Dienst<br />

MERKBLATT<br />

für die Erteilung von Bewilligungen zur selbstständigen Berufsausübung<br />

als<br />

Zahnärztinnen oder <strong>Zahnärzte</strong><br />

im Kanton Basel-Stadt<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

Gesundheitsgesetz (GesG) vom 21. September 2011 (SG 300.100)<br />

Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverordnung)<br />

vom 6. Dezember 2011 (SG 310.120)<br />

Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG)<br />

vom 23. Juni 2006 (SR 811.11)<br />

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 (SR 832.10)<br />

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vom 27. Juni 1995 (SR 832.102)<br />

Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />

(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) (SR 832.112.31)<br />

I. Erteilung von Bewilligungen zur selbstständigen Berufsausübung<br />

an Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms<br />

Erforderliche Angaben und Unterlagen 1 :<br />

<br />

<br />

Eidgenössisches Diplom<br />

Falls vorhanden:<br />

- Ausweise über Weiterbildungstitel (Fachzahnarzttitel/private Weiterbildungsausweise)<br />

- Promotionsurkunde (Doktortitel)<br />

Falls das Recht auf Zusprechung einer Zahlstellenregistrierungsnummer (ZSR-Nr.) der<br />

santésuisse zur Behandlung von Patientinnen und Patienten zu Lasten der obligatorischen<br />

Krankenpflegeversicherung beansprucht wird:<br />

Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit nach Diplomabschluss mit<br />

genauen und bestätigten Angaben über Voll- und Teilzeitpensen<br />

<br />

<br />

<br />

Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als sechs Monate)<br />

Adresse des zukünftigen Praxisortes bzw. Ortes der Berufsausübung<br />

Angabe über Datum bzw. Zeitpunkt der beabsichtigten Praxiseröffnung bzw. Tätigkeitsaufnahme<br />

1 Im Gesuchsformular ist festgehalten, von welchen Unterlagen eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie einzureichen<br />

ist.<br />

April 2013-03-21<br />

April 2013 Seite 1 von 4


Falls bereits Praxisbewilligung in einem anderen Kanton (oder Land) vorhanden ist oder<br />

war:<br />

Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) der zuständigen Gesundheitsbehörde<br />

Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems (Siehe <strong>Merkblatt</strong>):<br />

http://www.gesundheitsschutzbs.ch/files/Kantonszahnarzt/BABB_Qualitaetssicherung_ZahnaerztIn2012.pdf<br />

Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung<br />

Beschrieb Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen der Praxis (siehe <strong>Merkblatt</strong><br />

und Checkliste):<br />

http://www.gesundheitsschutzbs.ch/files/Kantonszahnarzt/BABB_Raeumlichkeiten_ZahnaerztInJan2012.pdf<br />

http://www.gesundheitsschutzbs.ch/files/Kantonszahnarzt/Urkunde_ueber_die_RaeumlichkeitenJan2012.pdf<br />

II.<br />

Erteilung von Bewilligungen zur selbstständigen Berufsausübung an<br />

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

Erforderliche Angaben und Unterlagen 2 :<br />

<br />

<br />

<br />

Ausländisches Diplom (Approbation)<br />

Diplom-Anerkennung durch Medizinalberufekommission (MEBEKO)<br />

Falls vorhanden:<br />

- Ausweis(e) über anerkannte Weiterbildungstitel (Fachzahnarzttitel/private Weiterbildungsausweise)<br />

- Promotionsurkunde (Doktortitel)<br />

Falls das Recht auf Zusprechung einer Zahlstellenregistrierungsnummer (ZSR-Nr.) der<br />

santésuisse zur Behandlung von Patientinnen und Patienten zu Lasten der obligatorischen<br />

Krankenpflegeversicherung beansprucht wird:<br />

Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit nach Diplomabschluss mit<br />

genauen und bestätigten Angaben über Voll- und Teilzeitpensen<br />

Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als sechs Monate). Ist eine<br />

Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller im Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht schon während<br />

10 Jahren in der Schweiz wohnhaft, hat sie bzw. er zusätzlich einen entsprechenden<br />

Strafregisterauszug (Führungszeugnis) des ehemaligen Wohnsitzlandes (im Original) beizubringen<br />

<br />

<br />

<br />

Adresse des zukünftigen Praxisortes bzw. Ortes der Berufsausübung<br />

Aufenthalts-, Niederlassungs – oder Grenzgängerbewilligung<br />

Angabe über Datum bzw. Zeitpunkt der beabsichtigten Praxiseröffnung bzw. Tätigkeitsaufnahme<br />

Falls bereits Praxisbewilligung in einem anderen Kanton oder Land vorhanden ist oder<br />

war:<br />

Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) der zuständigen Gesundheitsbehörde<br />

<br />

<br />

Nachweis über genügende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B2 gemäss<br />

europäischem Referenzrahmen für Sprachen, falls die Muttersprache nicht Deutsch ist)<br />

Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems (Siehe <strong>Merkblatt</strong>):<br />

2 Im Gesuchsformular ist festgehalten, von welchen Unterlagen eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie einzureichen<br />

ist.<br />

April 2013 Seite 2 von 4


http://www.gesundheitsschutzbs.ch/files/Kantonszahnarzt/BABB_Qualitaetssicherung_ZahnaerztIn2012.pdf<br />

Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung<br />

Beschrieb Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen der Praxis (siehe <strong>Merkblatt</strong><br />

und Checkliste):<br />

http://www.gesundheitsschutzbs.ch/files/Kantonszahnarzt/BABB_Raeumlichkeiten_ZahnaerztInJan2012.pdf<br />

http://www.gesundheitsschutzbs.ch/files/Kantonszahnarzt/Urkunde_ueber_die_RaeumlichkeitenJan2012.pdf<br />

III.<br />

Allgemeine Anleitung zum Procedere für Gesuchstellung und Erteilung<br />

der Bewilligung<br />

1. Das Gesuch für die selbstständige Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt bzw. für den Betrieb<br />

einer ambulanten Einrichtung der Zahnmedizin ist beim Kantonszahnärztlichen<br />

Dienst, c/o Schulzahnklinik, St. Alban-Vorstadt 12, 4010 Basel, spätestens zwei Monate<br />

vor der Tätigkeits- oder Betriebsaufnahme schriftlich einzureichen.<br />

2. Beim Gesundheitsdepartement, <strong>Bereich</strong> <strong>Gesundheitsschutz</strong>, können Gesuchsformulare<br />

angefordert werden. Diese sind auch online im Internet abrufbar unter<br />

http://www.gesundheitsschutz-bs.ch/content.cfm?nav=5&content=23 oder unter<br />

www.bewilligungen.bs.ch.<br />

3. Dem Gesuch sind alle erforderlichen Unterlagen (wenn entsprechend im Gesuchsformular<br />

gekennzeichnet mit amtlich oder notariell beglaubigten Kopien) beizulegen. Ohne vollständige<br />

Unterlagen wird kein Gesuch behandelt. Allenfalls notwendige Anerkennungen<br />

der Diplome bzw. Approbationen sind demnach vor Einreichung der Gesuche einzuholen.<br />

4. Bei unvollständig eingereichten Gesuchen wird der/die Gesuchsteller/in aufgefordert, die<br />

erforderlichen Unterlagen nachzureichen. Die Behandlung des Gesuches ruht während<br />

dieser Zeit.<br />

5. Die Aufnahme der Praxistätigkeit bzw. der Berufsausübung ist erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung<br />

gestattet.<br />

6. Falls die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller der Meinung ist, es sei das Binnenmarktgesetz<br />

auf sie/ihn anwendbar (bereits im Besitze einer Berufsausübungsbewilligung in einem<br />

anderen Kanton) und sie bzw. er hätte nicht alle für eine Bewilligungserteilung erforderlichen<br />

Unterlagen einzureichen, ist dies entsprechend zu vermerken.<br />

7. Für die Bewilligungserteilung wird eine Gebühr von zurzeit CHF 350.00 verlangt.<br />

8. Die Bewilligungserteilung wird im Kantonsblatt Basel-Stadt publiziert.<br />

Basel, den 1. Januar 2012<br />

Der Kantonszahnarzt<br />

sig. Dr. med. dent. Peter Wiehl<br />

April 2013 Seite 3 von 4


Adressen:<br />

Für die Anerkennung von ausländischen Diplomen und Weiterbildungstiteln<br />

Medzinialberufekommission MEBEKO<br />

Bundesamt für Gesundheit<br />

Schwarzenburgstr. 165<br />

Postfach<br />

3003 Bern<br />

Für Strafregisterauszüge:<br />

Schweizerisches Strafregister, Bundesrain 20, 3003 Bern<br />

https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de/<br />

Für Gesuchsformulare:<br />

http://www.gesundheitsschutz-bs.ch/content.cfm?nav=5&content=23<br />

http://www.bewilligungen.bs.ch<br />

Für die Einreichung von Gesuchen:<br />

Kantonszahnärztlicher Dienst c/o Schulzahnklinik, St. Alban-Vorstadt 12, 4010 Basel,<br />

Tel. 061 284 84 63<br />

Für die Erteilung einer Zahlstellenregistrierungs (ZSR)-Nummer:<br />

www.santesuisse.ch<br />

April 2013 Seite 4 von 4

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