Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
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GEMEINDE SENDEN<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 09.01.2013<br />
Mitglieder<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Nachrichtlich:<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses lade ich ein am<br />
Donnerstag, 17.01.2013, 18.00 Uhr,<br />
Sitzungsraum 102, Rathaus <strong>Senden</strong>.<br />
gez.<br />
Mondwurf<br />
Stv. Vorsitzender<br />
Tagesordnung:<br />
1.<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
1.3.1<br />
1.3.2<br />
1.4<br />
1.4.1<br />
1.4.2<br />
1.4.3<br />
1.5<br />
1.5.1<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Regionale 2016- .,WasserWege- Steverleben"<br />
Nutzungskonzept Schloss <strong>Senden</strong><br />
Projektskizze für die Regionale 2016<br />
Bauleitplanung<br />
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes .,Biete", <strong>Senden</strong><br />
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes .,Buskamp", <strong>Senden</strong><br />
hier: Einleitung des Verfahrens<br />
Bauanträge<br />
Umbau und Erweiterung des Pfandraumes und Backshops<br />
in eine Backvorbereitung sowie Errichtung einer Einkaufswagenbox,<br />
Bulderner Straße 8, <strong>Senden</strong><br />
Neubau eines Hotels, Hof Grothues-Potthoff 10, <strong>Senden</strong><br />
Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zur<br />
Erweiterung einer Sauen- und Mastschweinhaltung, Änderung von<br />
Aufstallungen und Erweiterung der Güllelagerkapazität,<br />
Kreuzbauerschaft 23, Ottmarsbocholt<br />
Anträge<br />
Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 10.11.2012<br />
hier: Bauleitplanverfahren .,Erweiterung Wienkamp"<br />
Vorlage Nr.<br />
01/13<br />
02/13<br />
03/13<br />
04/13<br />
05/13<br />
06/13<br />
07/13<br />
08/13
2<br />
Vorlage Nr.<br />
1.5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 03.12.2012<br />
hier: Überprüfung der für Menschen mit Behinderung reservierten<br />
Stellplätze<br />
1.5.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 19.12.2012<br />
hier: Überprüfung der Verkehrssituation im Bereich B 235 -<br />
Mühlenstraße I Wienkamp I Am Kanal<br />
1.5.4 Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2013<br />
hier Städtebauliche Entwicklung im Bereich Wilhelm-Haverkamp<br />
Straße I Münsterstraße I Grete-Schött-Ring<br />
09113<br />
10113<br />
11113<br />
1.6 Bericht über die Durchführung von Beschlüssen<br />
1. 7 Mitteilungen der Verwaltung<br />
1.8 Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
2. Nichtöffentliche Sitzung<br />
2.1 Grundstücksangelegenheiten<br />
2.2 Bauleitplanung I Bauanträge<br />
2.3 Bekanntgabe weitergereichter Bauvoranfragen, Bauanträge sowie<br />
erteilter Baufreistellungen<br />
2.4 Bekanntgabe erteilter Aufträge mit einer Auftragssumme von über<br />
15.000 €<br />
2.5 Mitteilungen der Verwaltung<br />
2.6 Anfragen der Ausschussmitglieder .<br />
2.7 Veröffentlichungen<br />
Gäste:<br />
zu TOP 1.1:<br />
zu TOP 1.2:<br />
Herr Dr. Koenzen, Planungsbüro Koenzen, Hilden<br />
Frau Ramme und Frau Seydaack, Projektbüro Ramme, Münster
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
01/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-N r.: 106/11<br />
[8J öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.1<br />
Regionale 2016- "WasserWege- Steverleben"<br />
ln der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusssitzung am 05.07.2011 wurde die Projektidee<br />
"WasserWege - SteverLeben" durch Herrn Dr. Koenzen vom Planungsbüro Koenzen<br />
(Hilden) vorgestellt. Am 08.11.2011 hat der Lenkungsausschuss der Regionale 2016 das<br />
Projekt in das Qualifizierungsverfahren der Regionale 2016 aufgenommen. Als weiterer<br />
notwendiger Schritt wird zurzeit die "Projektstudie" zur Erreichung der nächsten Qualifizierungsstufe<br />
erarbeitet.<br />
Herr Dr. Koenzen wird über den Entwicklungs- und Sachstand berichten sowie die Eckpunkte<br />
der Projektstudie in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.<br />
Unterlagen hierzu sind im Ratsinformationssystem eingestellt.<br />
Ziel in der Sitzungsollte die Beschlussfassung sein, die Projektstudie zur Erreichung der<br />
nächsten Qualifizierungsstufe bis zum 25.01.2013 bei der Regionale-Agentur einzureichen.<br />
Anschließend könnte in der nächsten Sitzung des Lenkungsausschusses der Regionale<br />
2016 am 11.04.2013 über eine Weiterqualifizierung entschieden werden.<br />
ln Vertretung<br />
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Klaus Steph n<br />
Beigeordneter
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
02/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.: 94/12, 128/12<br />
~ öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.2<br />
Nutzungskonzept Schloss <strong>Senden</strong><br />
Projektskizze für die Regionale 2016<br />
in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 04.12.2012 hat das Projektbüro<br />
Ramme den Zwischenbericht zur Erarbeitung der Projektskizze vorgestellt.<br />
Die Projektskizze ist noch in Bearbeitung. Es erfolgt noch eine Vorabstimmung mit der Regionale-Agentur,<br />
um die Projektskizze möglichst bis zum 10.01.2013 fertigzustellen. Wenn<br />
die Unterlagen vorliegen, werden sie noch in das Ratsinformationssystem eingestellt.<br />
Frau Ramme und Frau Seydaack vom Projektbüro Ramme werden in der heutigen Sitzung<br />
die Projektskizze vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.<br />
Ziel in der Sitzung sollte die Beschlussfassung sein, auf der Grundlage der vorliegenden<br />
Projektskizze und entsprechend dem Beratungsergebnis für die Nutzung und Sanierung<br />
des Schlosses <strong>Senden</strong> einen konkreten Projektvorschlag zur Regionale 2016 einzureichen.<br />
Dieser ist bis zum 25.01.2013 vorzulegen, damit dann in der nächsten Sitzung des<br />
Lenkungsausschusses der Regionale 2016 am 11.04.2013 über ein mögliches Qualifizierungsverfahren<br />
im Rahmen der Regionale 2016 entschieden werden könnte.<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeerd neter
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
03/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
~ öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.3 Bauleitplanung<br />
1.3.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Biete", <strong>Senden</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong> liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Biete" für die Grundstücke<br />
Gartenstraße 1 und 3 vor (siehe Antragsschreiben und Lageplan I Systemplan als<br />
Anlage 1).<br />
Der Bebauungsplan "Biete" sieht für diese Grundstücke eine geschlossene Bauweise vor<br />
(siehe Bebauungsplanauszug als Anlage 2). Die Antragsteller planen, ihre Grundstücke<br />
jeweils mit einem freistehenden Wohngebäude zu bebauen. Dazu bedarf es einer Änderung<br />
der Bebauungsplanfestsetzung von geschlossener Bauweise (g) in offene Bauweise<br />
(o).<br />
ln der Sitzung ist darüber zu entscheiden, ob für den o. g. Bereich eine vereinfachte Änderung<br />
des Bebauungsplanes "Biete" durchgeführt und somit ein Aufstellungsbeschluss<br />
gern. § 2 Abs.1 Ba GB gefasst werden soll.
Anlage 1 zu TOP 1.3.1.<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Antragsschreiben I Systemplan -<br />
14. November 2012<br />
Kreis Coesfe!d<br />
63 - Bauen und Wohnen<br />
Frau Be!ting<br />
48651 Coesfe!d<br />
Gemarkung <strong>Senden</strong>, Flur 24, FlUI'$ÜlCkE: 1854 und 1858<br />
Rückwärtige Beboauung der GrundstUcke<br />
Sehr geehrte Frau Belting,<br />
im Bebauungsplan .Biete" der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> wurde für die Grundstücke Gartenstraße<br />
1 und Gartenstraße 3 die rückwärtige Bebaubarkeil festgelegt Unter anderem<br />
wird eine geschlossene Bauweise über beide Grundstücke gefordert.<br />
Die Besitzer der Flurstücke 1858 ( Gartenstraße 1 I<br />
und 1854 ( Gartenstraße<br />
3 I . planen. die Grundstücke zu teileri und zu bebauen.<br />
Die im Bebauungsplan geforderte geschlossene Bebauung sieht jedoch keine Möglichkeit<br />
einer Erschließung der <strong>Teil</strong>-Grundstücke über die .Biete" vor. Dadurch sind weder<br />
notwendige Stellplätze wie auch eine Zufahrt möglich.<br />
Um eine rückwärtige Erschließung zu ermöglichen, wäre aus Sicht der Eigentümer eine<br />
offene Bebauung der Flächen mit zwei Häusern sinnvoll, die eine gemeinsame Zufahrt<br />
von der Biete haben.<br />
Diese Häuser könnten so gestaltet werden, dass sie die Merkmale der angrenzenden<br />
Bebauung der .Biete" mit den geplanten Giebelhäusern fortsetzen.<br />
in Anlage erhalten Sie einen Systemplan, in dem die geplante Bebauung dargestellt ist.<br />
Wir bitten um Prüfung und Änderung des Bebauungsplans.<br />
Mit freundlichen Grüßen
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--- ----- GEPLANTE GRENZE<br />
GARTENSTRASSE K4
Anlage 2 zu TOP 1.3.1.<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Bebauungsplanauszug "Biete" -<br />
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Gartenstraße K4<br />
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GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
04/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.: 152/12, 169/12<br />
~ öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.3 Bauleitplanung<br />
1.3.2 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Buskamp",<br />
<strong>Senden</strong><br />
hier: Einleitung des Verfahrens<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 dem vorgelegten<br />
Konzept der BIB Baackmann (Laer) für einen neuen Kindergarten im Buskamp zugestimmt<br />
und das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Ortsverein <strong>Senden</strong> e.V., gebeten, gemeinsam<br />
mit der Verwaltung die vertiefende Planung vorzunehmen und das Konzept umzusetzen.<br />
Wie bereits in der Ratssitzung am 13.12.2012 mitgeteilt, ist die Entwurfsplanung darauf<br />
ausgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt - nach Auslaufen der Nutzung des Gebäudes<br />
als Kindergarten - eine Wohnnutzung möglich sein soll. Dazu wäre schon zum<br />
jetzigen Zeitpunkt eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich (Änderungsbereich<br />
siehe Anlage). ln diesem Zuge könnten die für den Kindergarten nicht benötigten Flächen<br />
gleichzeitig als Baugrundstücke ausgewiesen werden. Ob und wann die Flächen<br />
vermarktet werden, könnte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.<br />
Entsprechend dem grundsätzlichen Ratsbeschluss vom 13.12.2012 wird empfohlen, in<br />
diesem Sinne für den in der Anlage dargestellten Bereich eine vereinfachte Änderung<br />
des Bebauungsplanes "Buskamp" durchzuführen und somit einen Aufstellungsbeschluss<br />
gern. § 2 Abs.1 BauGB zu fassen.<br />
ln der Sitzung w den -soweit notwendig -weitere Erläuterungen gegeben.<br />
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Klaus Stephan ~V~<br />
Beigeordneter
2650<br />
Anlage zu TOP 1.3.2<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Änderungsbereich -<br />
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GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
05/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-N r.:<br />
!ZI<br />
öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.4 Bauanträge<br />
1.4.1 Umbau und Erweiterung des Pfandraumes und Backshops in eine Backvorbereitung<br />
sowie Errichtung einer Einkaufswagen box,<br />
Bulderner Straße 8, <strong>Senden</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong> liegt ein Bauantrag vor, der folgende bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen<br />
an dem LIDL-Markt vorsieht (siehe Planunterlagen als Anlage 1 ):<br />
• Aufgabe der bisherigen Nutzung als Bäckerei<br />
• Verlegung des Pfandraumes in die bisherige Bäckerei<br />
• Errichtung einer Backvorbereitung (Bake-Off-Station) und Installation eines Tiefkühlaggregates<br />
in den bisherigen Bereich der Einkaufswagenbox und des Pfandraumes<br />
• Errichtung einer Einkaufswagenbox auf dem Parkplatz des LIDL-Marktes (6,80 m x<br />
4, 75 m I von drei Seiten geschlossen mit der Öffnung nach Norden)<br />
Der LIDL-Markt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "2. Änderung Kalverkamp".<br />
Die geplanten Maßnahmen am bestehenden LIDL-Markt befinden sich innerhalb<br />
der Baugrenzen. Die geplante Einkaufswagenbox liegt zwar außerhalb der Baugrenzen,<br />
ist aber als Nebenanlage in dem dortigen Bereich zulässig. Die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes und die Regelungen des bestehenden städtebaulichen Vertrages werden<br />
nach wie vor eingehalten.<br />
Ebenso liegt eine immissionsschutzrechtliche Einschätzung zu den geplanten Maßnahmen<br />
vor (siehe Anlage 2). Danach werden die zulässigen Immissionsrichtwerte an der benachbarten<br />
Wohnbebauung (Am Winkelbusch I Rorups Wiese) eingehalten.<br />
Die Abteilungen "Bauen und Wohnen" und "Immissionsschutz" der Genehmigungsbehörde<br />
des Kreises Coesfeld sehen den vorliegenden Antrag als genehmigungsfähig an.
-2-<br />
in der Sitzung ist über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zu ber en.<br />
in j'rtretung<br />
te~<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter
Anlage 1 zu TOP 1.4.1<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Planunterlagen -<br />
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Anlage 2 zu TOP 1.4.1<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Immissionsschutzrechtliche Einschätzung -<br />
Ingenieure<br />
Sachverständige<br />
WENKER & GESING GmbH · Gartenstraße 8 · 48599 Gronau<br />
Name: Jens Rienennann<br />
Telefon: 02562/70119-17<br />
E-Mail: rienermann@wenker-gesing.de<br />
Datum: 19.12.2012<br />
Projekt-Nr.: 2154.1<br />
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />
für die Ermittlung der Emissionen und<br />
Immissionen von Geräuschen<br />
Bundesweit bekannt gegebene<br />
Messsfelle noch § 26 BlmSchG<br />
Gutachterliehe Stellungnahme zu den geplanten Änderungen beim Betrieb des Lidi<br />
Marktes in 48308 <strong>Senden</strong>, Bulderner Straße I Am Winkelbusch<br />
Hier:<br />
Errichtung einer Bake-Off-Station mit Installation eines TK-Aggregates sowie<br />
Verlagerung der Einkaufswagen-Sammelbox<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
es ist geplant, an dem vorhandenen Lidi-Markt an der Ecke Bulderner Straße I Am Winkelbusch<br />
in 48308 <strong>Senden</strong> eine Backvorbereitung (Bake-Off) einzurichten. in diesem Zuge soll die Einkaufswagen-Sammelbox<br />
zentral auf den Kunden- und Mitarbeiterparkplatz verlagert und auf<br />
dem Dach des Marktgebäudes ein TK-Aggregat installiert werden.<br />
Zu dem o. g. Vorhaben war eine Stellungnahme anzufertigen, in der die Beurteilungspegel an<br />
den maßgeblichen Immissionsorten in der Plansituation auf Einhaltung der in der Nachbarschaft<br />
geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm geprüft werden.<br />
Die Vergehensweise und die Berechnungsergebnisse fassen wir im Folgenden zusammen:<br />
Grundlage der vorliegenden Untersuchung sind die im schalltechnischen Bericht Nr. 1.1525.1/02<br />
vom 31.05.2006 erläuterten Emissionsansätze sowie die jeweils ergänzend angefertigten Immissionsprognosen<br />
(u. a. auf Grund des geplanten Betriebs eines Backshops}, zuletzt dokumentiert<br />
im Bericht Nr. 1.1525.2104 vom 21.11.2008. Darüber hinaus wurden uns von der Carrier Kältetechnik<br />
Deutschland GmbH technische Daten zu dem vorgesehenen TK-Aggregat zur Verfügung<br />
gestellt (Stand 02.07.2012).<br />
Zur Prüfung, ob die Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten auch zukünftig die<br />
in der Nachbarschaft geltenden gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten,<br />
war das Berechnungsmodell insbesondere in den nachfolgend aufgeführten, aus schalltechnischer<br />
Sicht relevanten Punkten an die Plansituation anzupassen:<br />
WENKER & GESING<br />
Akustik und Immissionsschutz GmbH<br />
Gartenstraße 8<br />
48599 Gronau<br />
Tef.:02562/70119-0<br />
Fax: 02562/701 19-10<br />
moil@wenker-gesing.de<br />
www.wenker-gesing.de<br />
Amtsgericht Coesfeld, HRB 10155<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-lng. Mortin Wenker<br />
Dipl.-lng. Jürgen Gesing<br />
Sporkasse Gronou<br />
BLZ:40154006<br />
Konto: 2 66 33<br />
USt-ldNr. DE248596408
Stellungnahme Nr.: 2154.1/04<br />
Seite 2 von 3<br />
• Ausweisung zweier Pkw-Stellplätze an der südöstlichen Ecke des Marktgebäudes<br />
• Verlagerung der Einkaufwagen-Sammelbox an zentrale Stelle auf dem Kundenund<br />
Mitarbeiterparkplatz<br />
• Installation eines Tiefkühlaggregats des Types THCL 140Z0312 (oder vergleichbar)<br />
mit einem Schallleistungspegel von Lw= 72dB(A)<br />
Die Errichtung der Einkaufswagensammelbox gemäß den zur Verfügung gestellten Planunterlagen<br />
(Zeichnung-Nr. B-10) mit der Öffnung in westliche Richtung ist in dieser Weise auf Grund<br />
der daraus resultierenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte "Am Winkelbusch 1"<br />
nicht möglich.<br />
Bei Ausrichtung der Öffnung der Box in Richtung des bestehenden Marktgebäudes kann die<br />
Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm hingegen nachgewiesen werden. Die Einkaufswagenbox<br />
ist dabei neben dem Wetterschutz nach oben insbesondere zu den Seiten mindestens<br />
mit den bei freistehenden Einkaufswagenboxen in Lidi-Standardfilialen üblichen Abschirmvorrichtungen<br />
auszustatten.<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Lageplan mit Darstellung des Lidi-Marktes, der relevanten<br />
Geräuschquellen und der maßgeblichen lmmissionsorte. Die Markierungen zeigen den neuen<br />
Standort der Einkaufwagensammelbox sowie die Position des TK-Aggregates.<br />
Abb.:<br />
Lageplan mit Darstellung des Lidi-Marktes, der relevanten Geräuschquellen und der<br />
maßgeblichen Immissionsorte<br />
WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH • Gartenstraße 8 • 48599 Gronau • www .wenker-gesing.de
Stellungnahme Nr.: 2154.1/04<br />
Seite 3 von 3<br />
ln der nachfolgenden Tabelle sind die beim künftigen Betrieb des Lidi-Marktes in der Nachbarschaft<br />
zu erwartenden Beurteilungspegel den Immissionsrichtwerten nach Nr. 6.1 der TA Lärm<br />
gegenübergestellt.<br />
Es sind die gerundeten Beurteilungspegel für die von den Geräuschen am stärksten betroffenen<br />
Fenster der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen aufgeführt.<br />
Tab.: lmmissionsorte, Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte<br />
10-1a Am Winkelbusch 1, Ost, EG 50 21<br />
I0-1b Am Winkelbusch 1, Süd, EG 49 22<br />
10-2a Am Winkelbusch 2, Ost, 1.0G 49 24<br />
50 35<br />
I0-2b Am Winkelbusch 2, Süd, 1.0G 48 26<br />
10-3 Rarups Wiese 32, Nord, 1.0G 50 23<br />
10-4 Rarups Wiese 33, Nord, 1.0G 53 26<br />
10-5 Rarups Wiese 35, Nord, 1.0G 51 26<br />
10-6 Bulderner Straße 6, West, 1.0G 55 29<br />
55 40<br />
Den Werten in vorstehender Tabelle ist zu entnehmen, dass die für den zukünftigen Betrieb des<br />
Lidi-Marktes prognostizierten Beurteilungspegel die zu Grunde gelegten Immissionsrichtwerte<br />
nach Nr. 6.1 der TA Lärm an den untersuchten Immissionsorten im Tageszeitraum (6.00 -<br />
22.00 Uhr) mindestens einhalten. Im Nachtzeitraum (22.00 - 6.00 Uhr) werden die gebietsabhängigen<br />
Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten um mindestens 9 dB(A) unterschritten.<br />
An Sonn- und Feiertagen ergeben sich in der Plansituation im Vergleich zum bisherigen Betrieb<br />
keine schalltechnisch relevanten Änderungen.<br />
Gronau, den 19.12.2012<br />
WENKER & GESING<br />
Akustik und Immissionsschutz GmbH<br />
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i. V. Jens Rienermann, Dipi.-Met. Jürgen Gesing, Dipl.-lng.<br />
WENKER & GESJNG Akustik und Immissionsschutz GmbH • Gartenstraße 8 • 48599 Gronau • www.wenker-gesing.de
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
06/13<br />
Datum:<br />
09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
Az.:<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
am:<br />
17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
[8J öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.4 Bauanträge<br />
1.4.2 Neubau eines Hotels, Hof Grothues-Potthoff 10, <strong>Senden</strong><br />
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Hotels mit 143 Betten, Wellnessund<br />
Konferenzbereich auf dem Hofgut Grothues-Potthoff vor. Das geplante Hotel liegt im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
"2. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" und 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
"3. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" (siehe Anlage 1).<br />
Da die Bauantragsunterlagen umfangreich und die Planzeichnungen sehr groß sind, werden<br />
diese Unterlagen zur besseren Vorbereitung auf die Sitzung ins Ratsinformationssystem<br />
eingestellt.<br />
Seitens des AntragssteHers wird eine Befreiung zur süd-östlichen Überschreitung der<br />
Baugrenze um 3,93 m beantragt (siehe Befreiungsantrag als Anlage 2).<br />
ln der Sitzung ist Ober das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zu berat<br />
'"~ /,<br />
Klaus Stephan vV~<br />
Beigeordneter
Anlage 1 zu TOP 1.4.2<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
-Auszug aus dem Bebauungsplan-<br />
2554 2555 2557<br />
1942<br />
1943<br />
1430
Anlage 2 zu TOP 1.4.2<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Befreiungsantrag -<br />
Kreis Coesfeld<br />
Kreishaus I<br />
z.Hd. Frau Waltering<br />
Friedrich-Ebert-Str. 7<br />
48651 Coesfeld<br />
BV: Neubau eines Hotels mit 143 Betten und Wellness- und Konferenzbereich<br />
Befreiungsantrag<br />
Sehr geehrte Frau Woltering,<br />
im Namen des Bauherrn beantragen wir hiermit die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
für die im Anhang dargestellte <strong>Teil</strong>fläche, die außerhalb der Baugrenze liegt.<br />
Das geplante Hotel soll in naher Nachbarschaft zu der bereits vorhandenen Infrastruktur des Hofeales<br />
und Hofladens angeordnet werden. Hierzu war es nötig, dass Hotel möglichst nah an die Gräfte zu<br />
schieben.<br />
Da es sich bei der <strong>Teil</strong>fläche, die außerhalb der Baugrenze liegt, ebenfalls um ein Grundstück des<br />
Bauherrn handelt, werden keinerlei Rechte Dritter beeinträchtigt. Zudem ergeben sich hieraus keine<br />
städtebaulichen Beeinträchtigungen.<br />
Falls Sie hierzu noch Fragen haben bzw. weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an<br />
mich wenden.<br />
Mit freundlichen Grüßen
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
07/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
[;8] öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.4 Bauanträge<br />
1.4.3 Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zur Erweiterung<br />
einer Sauen- und Mastschweinhaltung, Änderung von Aufstallungen<br />
und Erweiterung der Güllelagerkapazität , Kreuzbauerschaft 23, Ottmarsbocholt<br />
Die Antragstellerin beabsichtigt, auf ihrem Grundstück die o. g. baulichen Maßnahmen und<br />
Nutzungsänderungen durchzuführen (siehe Übersichtsplan als Anlage 1 und Lageplan als<br />
Anlage 2).<br />
Antragsgegenstand ist der Neubau eines Mastschweinstalles mit 1.500 Tierplätzen (BE 11<br />
in einer Größe von 68,60 m x 29,19 m) und Güllekeller sowie eine Erweiterung der Sauenhaltung<br />
durch Änderung der Aufstallungen am Standort der bestehenden Hofstelle.<br />
Die Tierplatzzahlen stellen sich wie folgt dar:<br />
genehmigt geplant<br />
Sauen 196<br />
247<br />
Ferkel 1.164<br />
1.724<br />
Mastschweine 1.440<br />
2.460<br />
Jungsauen 31<br />
31<br />
Eber 2<br />
2<br />
Güllelagerkapazität 3.768,00 cbm 5.513,25 cbm<br />
Weitere Angaben - auch über die vorhandenen baulichen Anlagen - sind in der Betriebsbeschreibung<br />
als Anlage 3 enthalten.<br />
Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BimSchG). Nach dem Geruchsgutachten und der Ammoniak- und Stickstoffimmissionsprognose<br />
wird bei mehreren Betriebseinheiten die Abluftführung dem aktuellen Stand der<br />
Technik (mind. 10 m über Erdboden und 3 m über First; Mindestaustrittsgeschwindigkeit =
-2-<br />
7 m/s) angepasst Die Zusammenfassung des Geruchsgutachtens und der Ammoniak- und<br />
Stickstoffimmissionsprognose ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt<br />
Auf Grundlage dieser Immissionsprognosen wäre das Bauvorhaben grundsätzlich als genehmigungsfähig<br />
einzuschätzen.<br />
Bei Bedarf können die Ausschussmitglieder die Verfahrensakte in Büro 303 des Rathauses<br />
einsehen.<br />
Aufgrund der Lage des Grundstückes im Außenbereich ist die Zulässigkeit des Bauvorhabens<br />
nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Antragstellerin bewirtschaftet<br />
einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb mit Schwerpunkt in der Schweinehaltung<br />
sowie im Ackerbau und plant nun vor allem die Erweiterung der Schweinemast Nach Aussage<br />
der Landwirtschaftskammer handelt es sich hier um Landwirtschaft gem. § 201<br />
BauGB und aus dortiger Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Beurteilung des Vorhabens<br />
gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("privilegiertes" Bauvorhaben, welches dem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb dient).<br />
Die Erschließung erfolgt über die K 2 und dann über einen Privatweg der Antragsstellerin.<br />
Die Erschließung ist somit gesichert.<br />
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen bis zum 06.02.2013<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> (Büro 303) zur Einsichtnahme aus. Es kann bis zum 20.02.2013<br />
Stellung dazu genommen werden.<br />
ln der Sitzung ist über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu entscheiden.<br />
ln ~ertretung<br />
~ 1/A<br />
Klaus Stephan G(JVL,<br />
Beigeordneter
lu~n~~;{t#Z~~gf14. -~__/;? .TJJ. ""~'r:::::-r:- ·-·~·~--·~.:..· __ .A.nm l<br />
Anlage 1 zu TOP 1.4.3<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Übersichtsplan -<br />
lilkarte<br />
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Anlage 2 zu TOP 1.4.3<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
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-Lageplan-<br />
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Anlage 3 zu TOP 1.4.3<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
- Betriebsbeschreibung -<br />
Anlage U9 zu W BauPrOfYO (Blatt 1)<br />
Bauantrag I Antrag auf Vorbescheid vom<br />
'f"•.<br />
Eigentürnenn I Eigentümer<br />
0 Pächterin I Pächter<br />
48308 <strong>Senden</strong>, Kreuzbauerschaft ,, 23<br />
Genaue Bezeichnung des beantragten Vorhabens<br />
Betriebsgebäude<br />
Lagergebäude ~·<br />
Stallgebäude<br />
Erweiterung einer Sauen- & Mastschweinehaltung<br />
Änderung von Aufstallungen, Erweiterung Güllelagerkapazität<br />
Wohngebäude<br />
~<br />
sonstige Gebäude/<br />
Anlagen<br />
1<br />
Betriebs- Ist Ziel<br />
PrOfvermerke<br />
flächen {ha) Eigentum Zupacllt Verpacht Bewirtsch. Eigentum Zupacht Verpacht Bewirtsch .<br />
Ackertand ... 116 116 116 116<br />
·Grünland 0,2 0,2 0,2 0,2<br />
Forstw. Nutzfläche<br />
116, 116, 116, 116,<br />
Sonstige Flächen " 0,75 0,75 0,75 0,75<br />
Summe<br />
Betriebsfläche<br />
116, 116, 116,_ 116,<br />
Pachtdauer bis 18 Jahre ha bis 18 Jahre ha<br />
Ober 18 Jahre ha Ober 18 Jahre ha<br />
sonstige Iandwirtschalt!.<br />
Nutzfläche<br />
Summe Iandwirtschalt!.<br />
Nutzfläche<br />
VeiWandschalts-<br />
pacht ~<br />
ha Ve!Wandschafts-<br />
pacht<br />
ha
Betriebsbeschreibung Blatt 2<br />
l Bauherrin I Bauherr<br />
Anlage 1/9 zu VV BauPrOfVO (Blatt 2)<br />
Antrag vom:<br />
2 I Bodennutzung (ha) Ist Ziel Bodennutzung (ha) Ist Ziel PrOfvermerke<br />
oost, Art<br />
Getreide 80 80<br />
GemOse,Art:<br />
ÖlfrOchte<br />
1 sonstige, Art:<br />
Kartoffeln<br />
1 sonstige, Art<br />
ZuckerrOben .. Mais 40 40<br />
Ackerfutter Summe der Bodennutzung 120,2 120,2<br />
Weide 0,2 0,2 davon unter Glas<br />
3 I Tierhaltung (Anzahl) Ist Ziel Tierhaltung (Anzahl) Ist Ziel<br />
Mastgeflügel, Art:<br />
Milchkühe<br />
Mastrinder, ·bullen<br />
davon Käfighaltung<br />
Zuchtsauen 196 247 Legehennen in Käfighaltung<br />
Mastschweine 1. 440 2. 460 Legehennen in Bodenhaltung<br />
Ziegen, Schafe<br />
Legehennen freilaufend<br />
Sonstige Tiere, Art:<br />
Arbeitspferde Ferkel 1.164 1. 724<br />
Sonstige Tiere, Art<br />
Zuchtpferde Jungsauen, Eber 33 33<br />
Reitpferde<br />
Hauptfutterfläche<br />
davon Penslonstlere •· zusatzfutterfläche<br />
Fischzucht Ist Ziel Fischzucht Ist Ziel<br />
Art:<br />
Art:<br />
Jahresproduktion kg kg Jahresproduktion kg kg<br />
4 I Tierische Abgänge .... Ist Ziel<br />
Festmlst, Jahresmenge m3 m3<br />
Lagerart<br />
Lagerkapazität m3 m3<br />
Art der Verbringung<br />
FIOssigmist, Jahresmenge .... 3.399m3 5. 7 97, 5 m3<br />
Lagerart Kanäle, GHB Kanäle, GHB<br />
Lagerkapazität 3. 768m3 5. 668,85 m3<br />
Art der Verbringung aufs Feld aufs Feld<br />
Fortsetzung Blatt 3<br />
rliY
Betriebsbeschreibung Blatt 3<br />
Bauherrin I Bauherr<br />
Anlage 119 zu W BauPrOfVO (Blatt 3)<br />
Antrag vom:<br />
51 Gefährliche Stoffe Art und Menge Ort der Lagerung und Schutzvorkehrungen<br />
5.1 DOngemittel<br />
Gülle, Ahl,<br />
..<br />
Kalkamen<br />
Keine Lagerung<br />
außer Gülle<br />
Prüfvermerke<br />
5.2 Pflanzenschutzm'ittel,<br />
Gifte o.ä.<br />
nach Bedarf<br />
"'<br />
Keine Lagerung, event. Restmengen<br />
im Schrank<br />
5.3 Kraft-, Betriebsstoffe<br />
5.4 Abfallstoffe<br />
Flüssiggas<br />
2x4,8m 3<br />
Heizöl 6.0001<br />
Diesel "4. 0001<br />
tote Tiere<br />
Kadaverbehälter vorh.<br />
Abholung durch<br />
Tierkörperverwertungsfirma<br />
Art der Beseitigung<br />
.<br />
häusliche Abwässer<br />
5.5 Besonders zu behan-<br />
delnde Abwässer<br />
Art, Menge pro<br />
.,<br />
Zeiteinheit<br />
Art und Ort der<br />
Behandlung<br />
Kleinkläranlage<br />
Verbleib der<br />
ROckstände<br />
"<br />
auf LN-Flächen<br />
Fortsetzung Blatt 4
Betriebsbeschreibung Blatt 4<br />
Anlage 1/9 zu W BauPrOfVO (Blatt 4)<br />
1 Bauherrin I Bauherr Antrag vom:<br />
6 I Arbeitskräfte Ausbildung als Ist Ziel PrOfvermerke<br />
%-Anteil je<br />
%-Anteil je<br />
Betriebsleiter(in) Landwirt 60<br />
%-Anteil je<br />
Ehegatte 10<br />
%-Anteil je<br />
mithelfende Familienangehörige<br />
-:r•.<br />
Anzahl %-Anteil je Anzahl %-Anteil je<br />
1 30<br />
Anzahl %-Anteil je Anzahl %-Anteil je<br />
Anzahl %-Anteil je Anzahl %-Anteil je<br />
Anzahl<br />
ständige Arbeitnehmer 1<br />
Anzahl<br />
<strong>Teil</strong>zeitkräfte<br />
nicht ständige Arbeitnehmer (z.B. Saison)<br />
Anzahl Jahresarb.std. Anzahl Jahresarb.std.<br />
... Anzahl Jahresarb.std. Anzahl Jahresarb.std.<br />
Anzahl der Arbeitskräfte insgesamt 2<br />
Arbeiten, die fremd vergeben werden (z.B. Lohnarbeit)<br />
7 I Betriebsform .-. Ist Ziel<br />
Vollerwerbsbetrieb [?_
Anlage4 zu TOP 1.4.3<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
·Auszug aus dem Geruchsgutachten, Ammoniak- und Stickstoffimmissionsprognose.<br />
!fJo!i/J!lo\2Richters & Hüls<br />
Gutachten N r. G-3418-0 1 ,<br />
Seite 29<br />
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />
4. Zusammenfassung<br />
betreibt am Standort Kreuzbauerschaft 23 in 48308<br />
<strong>Senden</strong>, einen landwirtschaftlichen Betrieb. Geplant sind AufstaUungsänderungen in<br />
bestehenden Gebäuden sowie die Errichtung von einem neuen Schweinemaststall<br />
(BE 11 ). Gleichzeitig soll das Lagervolumen des Güllehochbehälters BE6 erhöht<br />
werden, der Güllehochbehälter BE5 entfällt. Folgende Tierzahlen und<br />
Betriebseinheiten sind für den Planzustand in Ansatz zu bringen:<br />
Betrieb<br />
: im Planzustand:<br />
BE Tiere Anzahl<br />
BE 1 Sauen 80<br />
BE2 Sauen mit Ferkeln 64<br />
BE3 Sauen 52<br />
Jung_sauen 31<br />
Eber 2<br />
Sauen 51<br />
BE4 Ferkel 864<br />
BE5 Güllehochbeh. entfällt<br />
BE 6 Güllehochbeh. 1<br />
BE7 Ferkel 860<br />
BEB Maissilage 1<br />
BE10 Mastschweine 960<br />
BE 11 Mastschweine 1500<br />
Im Rahmen des Antragsverfahrens soll untersucht werden mit welchen Ammoniakimmissionen<br />
im Umfeld des Betriebes · · · zu rechnen ist und wie<br />
sich die Erweiterung des Betriebes auf die benachbarten Waldareale auswirkt.<br />
Zusätzlich erfolgt die Bestimmung der in der Umgebung des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes<br />
. zu erwartenden Geruchskonzentration sowie der zu<br />
~<br />
erwartenden Staubbelastung.<br />
Das Büro Richters & Hüls wurde von -<br />
zu erwartenden Immissionen zu ermitteln.<br />
beauftragt, die<br />
Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) sowie<br />
der TA-Luft anhand einer lmmissionssimulation.<br />
Zur Beurteilung der gesamten Geruchsimmissionssituation sind die Emissionsdaten<br />
der in Kap. 3.2 genannten Tierhaltungsbetriebe als Geruchsvorbelastung in die<br />
Berechnung mit aufzunehmen und in den Ergebnissen darzustellen.
lflortJ!J(Io\2Richters & Hüls<br />
Gutachten Nr. G-3418-01,<br />
Seite 30<br />
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />
4.1.Geruch<br />
Hierzu wurden die Wahmehmungshäufigkeiten für Gerüche nach dem Partikelmodell<br />
der TA Luft bestimmt. Die Flächenbewertung erfolgte nach den Vorgaben der<br />
Geruchsimmissionsrichtlinie, Zählschwelle 1 GE/ m 3 •<br />
Die Geruchsimmissionsrichtlinie führt folgende Immissionswerte zur Beurteilung auf:<br />
Für Wohn- und MI-Gebiete<br />
Für GI- und GE-Gebiete, Dorfgebiete<br />
lW = 0,10<br />
lW = 0,15<br />
Für Wohnhäuser im Außenbereich wird in den Auslegungshinweisen der GIRL ein<br />
Wert bis zu 25 % (0.25) der Jahresstunden für die Überschreitung der<br />
Geruchsschwelle von 1 GE/m 3 angegeben. Bei Landwirten untereinander können<br />
häufigere Geruchswahrnehmungen zugemutet werden, da die Immissionssituation<br />
solcher Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Betrieben maßgeblich von den<br />
Emissionen der eigenen Hofstelle geprägt wird.<br />
Die Geruchsausbreitungsberechung führt zu folgendem Ergebnis:<br />
Nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde ist an dem direkt südlich der<br />
Hofstelle liegenden Wohnhaus (Wohnen mit Nutzungseinschränkung für<br />
Familienangehörige) ein Wert von 0,44 (entspr. 44% der Jahresstunden)<br />
einzuhalten. Wie den Flächenkennwerten zu entnehmen ist, werden am o.g.<br />
Wohnhaus belästigungsrelevante Kenngrößen 1Gb zw. 0,23 - 0,28 (entspr. 23-<br />
28% der Jahresstunden) erreicht.<br />
Die Immissionssituation der Wohnhäuser auf den benachbarten<br />
landwirtschaftlichen Betrieben ist maßgeblich von den Emissionen der eigenen<br />
Hofstelle geprägt.<br />
4.2.Ammoniak<br />
Die Ammoniakimmissionen wurden anhand von Ausbreitungsrechnungen nach dem<br />
Partikelmodell der TA Luft ermittelt. Laut Kartenmaterial befinden sich in der Nähe<br />
des Betriebes _ . -· Waldareale und Biotopkatasterflächen. Es sollte<br />
untersucht werden, in welchem Maße und in welcher Konzentration die auftretenden<br />
Ammoniak-Emissionen wirksam werden können. Die Beurteilungswerte (bzw. 30%<br />
dieses Wertes) für die o.g. Waldareale betragen 7 ,:<br />
7 Angaben der Fa. Ökon GmbH, Münster
J:Jo!J/}!JJ:~}ichters & Hüls<br />
Gutachten Nr. G-3418-01,<br />
Seite 31<br />
Ingenieurbüro Für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />
- Waldfläche direkt nordwestlich der Hofstelle 8,93 kg N/(ha*a)<br />
- Waldfläche (Biotopkatasterfläche) westlich der Hofstelle 6,75 kg N/(ha*a)<br />
- Waldflächen nördlich und nordöstlich der Hofstelle 7,65 kg N/(ha*a)<br />
Der Wert von 10 f.Jg NH3/m 3 bildet lt. TA-Luft den Grenzwert zum Schutz von<br />
besonders empfindlichen Pflanzen. Bei einer Ammoniakzusatzbelastung von<br />
maximal 3 f.Jg NH3/m 3 ist jedoch nach Anhang 1 TA-Luft davon auszugehen, dass<br />
der Schutz von besonders empfindlichen Pflanzen gewährleistet ist.<br />
Nach dem Bericht "Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen" muß bei<br />
Unterschreitung des Wertes von 5 kg N/(ha*a) keine Betrachtung der N-Deposition<br />
erfolgen (Abschneidekriterium).<br />
Die Ammoniakausbreitungsberechnung führt zu folgendem Ergebnis:<br />
Wie den Ergebnissen der Ausbreitungsberechnung für den Ist- und<br />
Planzustand des Betriebes zu entnehmen ist,<br />
unterschreitet die Zusatzbelastung an den untersuchten Waldrändern:<br />
- entweder 30% des Beurteilungswertes<br />
oder es kommt zu einem deutlichen Rückgang der Stickstoffdeposition<br />
(Waldfläche direkt nordwestlich der Hofstelle).<br />
Gleichzeitig kommt es zu einem deutlichen Rückgang der ·<br />
Ammoniakkonzentration.<br />
4.3. Staubkonzentration (PM1 0)<br />
Die Staubimmissionen wurden anhand von Ausbreitungsrechnungen nach dem<br />
Partikelmodell der TA Luft ermittelt. Es sollte hier untersucht werden, in welchem<br />
Maße und in welcher Konzentration die auftretenden Staub-Emissionen an den<br />
nächstgelegenen Immissionspunkten wirksam werden können.<br />
Die Staubausbreitungsberechnung führt zu folgendem Ergebnis:<br />
Wie den Ergebnissen der Ausbreitunqsberechnung für den Ist- und<br />
Planzustand des Betriebes ! _ zu entnehmen ist, kommt es<br />
zu einem deutlichen Rückgang der Staubkonzentration.
lflo!flf}(lo\2Richters & Hüls<br />
Gutachten Nr. G-3418-01,<br />
Seite 32<br />
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />
Eine weitergehende Bewertung der in diesem Gutachten dargestellten<br />
Ergebnisse erfolgt durch das Büro Ökon, Münster.<br />
4.4.1mmissionsmindernde Maßnahmen<br />
Erreicht wird dieses dadurch, dass die Abluft aus den Ställen:<br />
• BE 3 (2 Schächte)<br />
• BE 4 (4 Schächte)<br />
• BE 7 (4 Schächte)<br />
• BE 10 (4 Schächte)<br />
• BE 11 (3 Schächte)<br />
jeweils über eine Abluftführung nach Stand der Technik (mind. 10m über<br />
Erdboden und mind. 3 m über First; Mindestaustrittsgeschwindigkeit = 7 m/s)<br />
geführt wird.<br />
Der Güllehochbehälter BE 5 entfällt.
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.<br />
08/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-N r.:<br />
[8:1 öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.5 Anträge<br />
1.5.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 10.11.2012<br />
hier: Bauleitplanverfahren "Erweiterung Wienkamp"<br />
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 10.11.2012 zu dem obigen Thema<br />
ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.<br />
Für die Bauleitplanverfahren "Erweiterung Wienkamp" (19. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und Bebauungsplan) wurden in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
am 24.11.2011 einstimmig die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Die frOhzeitige<br />
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gem. § 3 Abs. 1 BauGB fanden vom 29.06.2012 bis zum 24.08.2012 statt. Von der Öffentlichkeit<br />
gingen 76 schriftliche Stellungnahmen ein und von beteiligten Behörden gab<br />
es 36 schriftliche Rückmeldungen. Eine Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden hat noch nicht stattgefunden, da der<br />
Projektentwickler zurzeit das Bebauungskonzept überarbeitet. Wenn dieses Konzept vorliegt,<br />
sollte es aus Sicht der Verwaltung im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss wieder vorgestellt<br />
und beraten werden, bevor eine Abwägung und ggf. die Fortführung der Verfahren<br />
stattfindet.<br />
ln diesem Zusammenhang ist auch auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen<br />
hinzuweisen, der unter TOP 1.5.3 behandelt wird.<br />
K~phoo~<br />
Beigeordneter
Anlage zu TOP 1.5.1<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
-Antrag-<br />
Dr. Christian Vogdt<br />
Vorsitzender<br />
im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />
c/o <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Münsterstr. 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Zur Kenntnis:<br />
Herrn Beigeordneter<br />
Klaus Stephan<br />
2012-11-10<br />
Anneliese Pieper<br />
Fraktionsvorsitzende<br />
Dorfstr. 83<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />
im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte ich Sie, folgenden Antrag im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />
am 4.12.2012 auf die Tagesordnung zu setzen:<br />
Die Grünen beantragen, das Verfahren zur Erweiterung und Bebauung des Baugebietes<br />
Wienkamp auszusetzen, solange, bis auf der Grundlage entsprechender<br />
Gutachten offene Fragen zur Verkehrsregelung, zum Hochwasserschutz, zum<br />
Ausschluss der ökologischen Beeinträchtigung und zur gebietsverträglichen<br />
Bauweise getroffen werden können. Dabei ist zu klären, dass die Kosten für die<br />
Gutachten nicht zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>/der Allgemeinheit gehen.<br />
Begründung:<br />
Es ist bekannt, dass die Grüne Fraktion bereits im bisherigen Verfahren zur Erweiterung<br />
des Baugebietes Wienkamp klärende Auskünfte zu den oben genannten Fragen gestellt<br />
hat. Dabei wurde von der Verwaltung auf ausstehende Gutachten verwiesen. Mit der<br />
frühzeitigen Offenlegung zu den Absichten im Wienkamp II sind annähernd 200 Eingaben<br />
- in der überwiegenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
- eingegangen, die vorwiegend Bedenken äußern, wie sie auch die Grünen nennen<br />
und Klärung fordern.<br />
Für die Grünen ist es unerlässlich, vor der Weiterführung des Bebauungsverfahrens im<br />
Wienkamp die anstehenden Fragen zu klären und davon die Weiterführung des Verfahrens<br />
abhängig zu machen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Anneliese Pieper<br />
•
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
zur Sitzung<br />
09/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB: 111<br />
Az.: 416-05<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
[;gj<br />
öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.5 Anträge<br />
1.5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 03.12.2012<br />
hier: Überprüfung der für Menschen mit Behinderung reservierten<br />
Stellplätze<br />
1. Überprüfung der Benutzertauglichkeit und bedarfsgerechten Anzahl der Behindertenparkplätze<br />
Der Behindertenbeirat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 28.11.2012<br />
ebenfalls um Behandlung dieses Themas in einer seiner nächsten Sitzungen gebeten.<br />
Die Verwaltung stellt zurzeit die erforderlichen Unterlagen zusammen, um<br />
diese dem Behindertenbeirat vorzustellen. Insofern ist dem Antragsbegehren<br />
schon Rechnung getragen.<br />
Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Beratungen des Behindertenbeirates<br />
berichten. ·<br />
Anzumerken ist jedoch, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> lediglich Anzahl, Lage und<br />
optische Gestaltung der Behindertenparkplätze beeinflussen kann. Welche Personengruppen<br />
eine Berechtigung zur Nutzung bekommen, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde<br />
des Kreises Coesfeld auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung<br />
in Verbindung mit den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den<br />
geltenden Erlassen des NRW-Verkehrsministeriums. Diese Frage fällt damit nicht<br />
in die kommunale Regelungskompetenz.<br />
2. Erweiterung des Personenkreises zur Nutzung der Behindertenparkplätze<br />
Im Jahre 2009 wurde neben den Parkerleichterungen für Blinde oder außergewöhnlich<br />
Gehbehinderte eine weitere Parkerleichterung für spezielle Schwerbehindertengruppen<br />
(Auflistung siehe Anlage 2) eingeführt. Den Berechtigten wird<br />
durch die Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht der bekannte blaue EU<br />
Parkausweis für Behinderte, sondern eine spezielle Genehmigung (orangener<br />
Parkausweis) kostenlos ausgestellt. Dieser berechtigt jedoch nicht die gekenn-
-2-<br />
zeichneten Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen, sondern gewährt lediglich<br />
die übrigen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Dies sind insbesondere:<br />
• An Stellen mit eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden zu parken,<br />
sofern in zurnutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und<br />
der Verkehr nicht behindert wird (ln diesen Fällen ist die Parkdauer durch<br />
das Auslegen einer Parkscheibe zu dokumentieren).<br />
Damit dürfen diese Personen, genauso wie die Inhaber des blauen EU<br />
Parkausweises, auch innerhalb der im Ortskern von <strong>Senden</strong> eingerichteten<br />
Halteverbotszone außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.<br />
• Die zulässige Parkhöchstdauer überschreiten. Längstens ist jedoch ein<br />
Parken für 24 Stunden zulässig.<br />
• ln verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen<br />
parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung ein geeigneter Parkplatz zur<br />
Verfügung steht und durch das Parken der durchgehende Verkehr nicht<br />
behindert wird.<br />
Sowohl die Inhaber der blauen EU-Parkberechtigung als auch der erweiterte<br />
Berechtigtenkreis der orangenen Parkberechtigung haben damit praktisch die<br />
Möglichkeit im Bereich des parkraumbewirtschafteten Ortskernes, ungeachtet<br />
der markierten Parkplätze, überall zu parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung<br />
ein geeigneter Parkplatz liegt und der Verkehr nicht durch den Parkvorgang<br />
behindert wird. Zudem dürfen diese Personen bis zu 24 Stunden parken.
Anlage 1 zu TOP 1.5.2<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
-Antrag-<br />
Dr. Christian Vogdt<br />
Vorsitzender<br />
im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />
c/o <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Münster Str. 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Zur Kenntnis:<br />
Herrn Beigeordneter<br />
Klaus Stephan<br />
Zur Weiterleitung:<br />
Frau Kernper-Marschall<br />
Vorsitzende Behindertenbeirat<br />
Anneliese Pieper<br />
Fraktionsvorsitzende<br />
Dorfstr. 83<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
2012-12-03<br />
Antrag<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />
ich bitte Sie, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung<br />
auf die Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss im Januar 2013 zu<br />
setzen.<br />
Die Grünen beantragen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> reservierten Stellplätze für<br />
Menschen mit Behinderungen in Bezug auf den tatsächlichen Bedarf und die Benutzertauglichkeit<br />
zu prüfen, ggf. weitere einzurichten und die Nutzung für bewe- ·<br />
gungseingeschränkte Menschen zu erweitern und ihnen zielnah zugänglich zu<br />
machen. Es reicht nicht aus, solche Parkplätze für blinde und stark gehbehinderte<br />
Menschen mit dem Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung zu<br />
reservieren, sondern generell für Menschen, die aufgrund ihrer körperlicher Einschränkungen<br />
und Erkrankungen längere Wege aus eigener Kraft nicht überwinden<br />
können. Dabei geht es insbesondere um Plätze in der Nähe von Ärzten und<br />
Therapiepraxen, dem Rathaus, der Kirche, der Frauen- und Herrenstraße, am<br />
Busbahnhof, an der Steverhalle, am Grete-Schött-Ring.<br />
Die bundesweiten Vorschriften zu Behindertenparkplätzen sind geändert worden<br />
und haben neben den bisherigen Nutzergruppen (blinde Menschen und die mit<br />
dem Zusatz aG) weitere einbezogen.<br />
Es ist zu klären, ob diese neuen Rechte dem Bedarf der Menschen in unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> entsprechen bzw. welche kommunalen Angebote zur Verfügung stehen<br />
müssten.<br />
A(l
ln diesem Prozess ist der Behindertenbeirat zur Beratung mit einzubeziehen und<br />
um fachkundige Vorschläge zu bitten.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die ausgewiesenen Stellplätze im Sinne ihres<br />
Zwecks an geeigneter Stelle eingerichtet werden (Negativbeispiel Rathaus:<br />
Der Behindertenplatz ist auf dem allgemeinen Parkplatz reserviert und damit weiter<br />
entfernt als nötig. Ein solcher Stellplatz gehört u.E. in die Nähe des Eingangs<br />
als einer der dortigen drei Plätze.)<br />
Begründung:<br />
Die Erteilung einer Benutzererlaubnis für ausgewiesene Behindertenparkplätze ist auch<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in der Regel an den Zusatz "aG" des Behindertenausweises<br />
geknüpft und gilt so eingeschränkt für Rollstuhlfahrerlinnen sowie blinde Menschen. Die<br />
größere Zahl der bewegungseingeschränkten Menschen ist von diesem Vorrecht ausgeschlossen.<br />
Das heißt dann, dass sie in vielen Fällen nicht in der Lage sind, ihr beabsichtigtes<br />
Ziel erreichen zu können und damit von der <strong>Teil</strong>nahme am gesellschaftlichen<br />
Leben ausgeschlossen sind. Dazu gehören Arztbesuche, der Kirchenbesuch, Erledigungen<br />
im Rathaus, Bankgeschäfte, Einkäufe etc.<br />
Es ist notwendig, die Kriterien für die Benutzung der Behindertenparkplätze benutzeradäquat<br />
zu prüfen und entsprechend zu erweitern, um dem Anspruch der Menschen mit<br />
Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.<br />
Wir Grünen meinen, dass die bundesweit geltenden Vorschriften für Behindertenparkplätze<br />
den Zielen der Behindertenrechtskonvention nicht entsprechen. Sie müssen diesen<br />
Zielen konsequent angepasst werden.<br />
Wir rechnen mit einem positiven Beisr:>iel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>.<br />
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 zu TOP 1.5.2<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
Folgende Personen, die weder blind noch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher<br />
Gehbehinderung sind, können eine eingeschränkte Parkerleichterung (orangener<br />
Parkausweis) erhalten.:<br />
• Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung die<br />
Voraussetzungen für den EU-Parkausweis nicht erfüllen, jedoch auf Grund<br />
ihrer Behinderung auf Parkerleichterungen angewiesen sind.<br />
• Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlen<br />
von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und Füße sind ohne Arme und<br />
Beine/Hüfte direkt am Körper) oder mit vergleichbaren<br />
Funktionseinschränkungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine<br />
Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.<br />
• Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G (erhebliche<br />
Bewegungsbeeinträchtigung im Straßenverkehr) und B (Berechtigung zur<br />
Mitnahme einer Begleitperson) und wenigstens 80 Grad der Behinderung<br />
(GdB) allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der<br />
Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkt)<br />
• Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von<br />
wenigstens 70 allein für Funktionsstörung der unteren Gliedmaße und<br />
gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörung des Herzens<br />
oderder Atemorgane<br />
• Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa<br />
(chronisch entzündliche Darmerkrankungen) erkrankt sind, wenn hierfür ein<br />
GdB von wenigstens 60 vorliegt.<br />
• Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher<br />
Harnableitung wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.<br />
• Andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher<br />
Feststellung dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind.<br />
Neben den vorgenannten Berechtigten für eine eingeschränkten Parkerleichterung<br />
haben auch Personen, die nicht schwerbehindert sind aber an einer<br />
vorübergehenden Erkrankung leiden, die eine Einschränkung im Sinne einer<br />
außergewöhnlichen Gehbehinderung gleichkommt, die Möglichkeit, von der<br />
Straßenverkehrsbehörde eine zeitlich befristete uneingeschränkte Parkerleichterung<br />
zu bekommen. Im Rahmen der Gültigkeitsdauer können diese Personen dann auch<br />
die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nutzen und auch die weiteren<br />
Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.<br />
10/13<br />
Datum:<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
~ öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.5 Anträge<br />
1.5.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 19.12.2012<br />
hier: Überprüfung der Verkehrssituation im Bereich B 235 -<br />
Mühlenstraße I Wienkamp I Am Kanal<br />
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 19.12.2012 zu dem obigen Thema<br />
ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.<br />
Hierzu wird in der Sitzung Stellung genommen. Die Thematik wird ggf. auch im Rahmen<br />
der Bauleitplanverfahren "Erweiterung Wienkamp" geprüft (siehe hierzu auch TOP 1.5.1),<br />
denn diesbezüglich ist je nach weiteren Planungsüberlegungen eine gutachterliehe Prüfung<br />
vorgesehen.<br />
l~g<br />
Klaus Stephan<br />
Beigeordneter
Anlage zu TOP 1.5.3<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
-Antrag-<br />
Dr. Christian Vogdt<br />
Vorsitzender<br />
im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />
c/o <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Münster Str. 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Zur Kenntnis:<br />
Herrn Beigeordneter<br />
Klaus Stephan<br />
Anneliese Pieper<br />
Fraktionsvorsitzende<br />
Dorfstr. 83<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
2012-12-19<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />
ich bitte Sie, folgenden Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung<br />
auf die Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss am 17. Januar<br />
2013 zu setzen.<br />
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung zu prüfen,<br />
in welcher Weise die B 235 an der Kreuzung mit der Mühlenstraße/Zufahrt<br />
Wienkamp verkehrstüchtiger und -sicherer gestaltet werden<br />
kann. Unsere Anregungen gehen dahin, eine weitere Verkehrslichtzeichenanlage<br />
zu installieren, die im Verbund mit der zu erweiternden<br />
Anlage (im Zusammenhang mit der neuen Rettungswache)<br />
an der Einmündung der Ottmarsbocholter Straße geschaltet wird<br />
(Grüne Welle für die B 235). Für KFZ, die auf der B 235 von Süden<br />
kommend nach links in die Mühlenstraße abbiegen, sollte die neue<br />
Anlage mit einer gesonderten Linksabbieger-Ampel versehen werden,<br />
die das Abbiegen nur dann freigibt, wenn gleichzeitig das Überqueren<br />
der Mühlenstraße für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr entlang<br />
der Westseite der B 235 gesperrt ist.<br />
Begründung:<br />
Im Rahmen des Neubaus der Rettungswache wird die an der Einmündung<br />
der Ottmarsbocholter Straße bestehende Ampelanlage erweitert und schaltungstechnisch<br />
modifiziert, mit dem Ziel, eine ungehinderte Ausfahrt der<br />
Rettungsfahrzeuge ohne Einschaltung des Signalhorns zu ermöglichen.<br />
Auf der anderen Seite der Kanalbrücke liegen für die dort weiterhin bestehende<br />
Feuerwache im Prinzip die gleichen Bedingungen vor. Auch hier<br />
. 1/l
könnte die Ausfahrt von Löschfahrzeugen erheblich sicherer und weniger<br />
lärmintensiv erfolgen, wenn die Feuerwehr in die Schaltung der Ampelanlagen<br />
eingreifen könnte.<br />
Die Ausfahrt vom Wienkamp auf die B 235 insbesondere in südliche<br />
Richtung ist für die Anwohner/innen und den Verkehr auf der B 235 schwierig<br />
und gefährlich. Eine im obigen Sinne erweiterte Ampelanlage würde im<br />
Regelbetrieb den Verkehrsabfluss aus dem Baugebiet Wienkamp wesentlich<br />
vereinfachen.<br />
Über die Kanalbrücke werden die Fußgänger/innen und Radfahrer/innen in<br />
beiden Richtungen einseitig westlich der B 235 geführt. Dies führt an der<br />
Einmündung Mühlenstraße zu Problemen, die durch die Aufstellung des<br />
"Stopp"-Schildes für den Verkehr aus dem Ortskern entschärft wurden.<br />
Ein hohes Gefahrenpotenzial für Radfahrer/innen aus südlicher Richtung<br />
ergibt sich durch links abbiegende KFZ aus derselben Richtung in die Mühlenstraße.<br />
Insbesondere ortsfremde Verkehrsteilnehmer/innen rechnen in<br />
der Regel nicht damit, beim Linksabbiegen von - aufgrund der Abschüssigkeit<br />
- relativ schnellen Radfahrern auf der linken Seite überholt zu werden,<br />
zumal es an der Einfahrt zur Mühlenstraße keinerlei Warnhinweise<br />
gibt. Bei Dunkelheit wird das Problem extrem verschärft, weil links fahrende<br />
Radfahrer/innen selbst für Ortskundige zwischen den vielen Lichtern<br />
nicht zu erkennen sind und erst dann gesehen werden, wenn sie sich<br />
unmittelbar vor dem Auto befinden.<br />
Kollisionen lassen sich in diesen Fällen nur durch eine Schnellbremsung<br />
verhindern, die dann in der Regel dazu führt, dass Linksabbieger mitten im<br />
Gegenverkehr der B 235 stehen bleiben - eine extrem gefährliche Situation<br />
für alle Verkehrsteilnehmer/innen.<br />
Über unseren Antrag hinaus regen wir an zu prüfen, ob die auf die B 235<br />
einmündende Straße "Am Kanal" in die bereits bestehende Lichtzeichenanlage<br />
eingebunden werden kann und ob ein Anschluss der Anforderungs<br />
Fußgängerampel im Bereich der Dümmer-Brücke in den von uns vorgeschlagenen<br />
Verkehrstakt der B 235 möglich wäre. Dies auch im Hinblick<br />
auf die individuellen Eingriffsmöglichkeiten der Rettungs- und der Feuerwache<br />
in den gesamten Verkehrsablauf<br />
Da ohnehin umfangreiche Änderungen bei den Ampeln in dem Bereich der<br />
Kanalbrücke anstehen, sollte der Gesamtbereich rund um die Brücke in ein<br />
neues Konzept einbezogen werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
AHHeDiese Pieper
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.<br />
11/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB:<br />
IV<br />
zur Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Az.:<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
~ öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.5<br />
1.5.4<br />
Anträge<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2013<br />
hier: Städtebauliche Entwicklung im Bereich Wilhelm-Haverkamp<br />
Straße I Münsterstraße I Grete-Schött-Ring<br />
Der Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2013 zu dem obigen Thema ist dieser Sitzungsvorlage<br />
als Anlage beigefügt.<br />
Aus Sicht der Verwaltung kann die Thematik differenziert betrachtet werden:<br />
1. Entwicklung der Fläche zwischen Grete-Schött-Ring I Münsterstraße I Wilhelm<br />
Haverkamp-Straße:<br />
Wie in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2012 durch Herrn 'Mohring<br />
(Kreis Coesfeld) ausführlich dargestellt, besteht für <strong>Senden</strong> in naher Zukunft Bedarf<br />
an weiteren Kapazitäten zur Unterbringung und Betreuung pflegebedürftiger Personen.<br />
Zwei potentielle Setreiber bzw. Investoren sind bereits auf die <strong>Gemeinde</strong> zugekommen,<br />
die konkret ihr Interesse bekundet haben, eine entsprechende Einrichtung<br />
bauen zu wollen. Seide Interessenten wollen u. a. prüfen, ob dieser Bereich, der<br />
größtenteils der <strong>Gemeinde</strong> gehört, unter Berücksichtigung des betrieblichen und baulichen<br />
Konzepts für einen diesbezügliche Bebauung und Nutzung geeignet ist. Die<br />
möglichen Konzepte sollen demnächst vorgelegt werden. Im Hinblick hierauf wird<br />
vorgeschlagen, die Vorlage dieser Konzepte abzuwarten, um dann die grundsätzliche<br />
Diskussion zur Entwicklung dieses Bereichs zu führen. Weitere Erläuterungen können<br />
-auch aus eigentumsrechtlichen Gründen - im nicht-öffentlichen <strong>Teil</strong> der Sitzung gegeben<br />
werden.<br />
2. Prüfung einer verkehrliehen Optimierung:<br />
Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Gartenstraße I Münsterstraße I Wilhelm<br />
Haverkamp-Straße ist unbefriedigend. Aktuell prüft die Verwaltung daher Optimie-
-2-<br />
rungsmöglichkeiten, insbesondere eine eventuelle Kreisverkehrlösung. Dabei sind<br />
auch eigentumsrechtliche Fragen zu klären.<br />
Ob das Kriegerehrenmal für eine verkehrliehe Optimierung versetzt werden müsste,<br />
kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Bei der Prüfung ist der Kreis Coesfeld<br />
als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 4 zu beteiligen. Außerdem ist eine Beteiligung<br />
des LWL als zuständige Stelle der Denkmalpflege erforderlich, weil das<br />
Kriegerehrenmal unter Denkmalschutz steht und ohne zwingende Begründung nicht<br />
versetzt werden darf.<br />
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die verkehrliehe Optimierung unter Berücksichtigung<br />
der verschiedenen Rahmenbedingungen zu prüfen. Weitere Erläuterungen<br />
können im Hinblick auf die relevanten eigentumsrechtlichen Belange im nichtöffentlichen<br />
<strong>Teil</strong> der Sitzung gegeben werden.
Anlage zu TOP 1.5.4<br />
zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />
-Antrag-<br />
An den Vorsitzenden<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
Herrn Dr Vogdt<br />
Münsterstr. 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
<strong>Senden</strong>, 05.01.2013<br />
Antrag der FDP-Ratsfraktion<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />
die FDP-Fraktion im Rat der <strong>Gemeinde</strong> beantragt, in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
einen Tagesordnungspunkt "städtebauliche Entwicklung" aufzunehmen<br />
mit dem Ziel, die Diskussion über die weitere Entwicklung unserer <strong>Gemeinde</strong> im Bereich<br />
Wilhelm-Haverkamp-/Münsterstraße/Grete-Schött-Ring anzustoßen.<br />
Zur Begründung führen wir hier aus:<br />
Die Herausforderungen des demografischen Wandels erfordern rechtzeitiges Agieren, wenn<br />
man nicht irgendwann nur noch reagieren will. Dies war eine der Kernaussagen von Dr.<br />
Kösters in seinem Vortrag "Weniger- bunter - älter'', der den Ratsmitgliedern nunmehr<br />
bereits zwei Mal eindringlichst dazu geraten hat.<br />
Dazu gehört u.E. auch die öffentliche Diskussion über Themen, die in der Bürgerschaft zur<br />
Zeit zwar latent kursieren, dort aber auch zu kontroversen, zum <strong>Teil</strong> heftigen Reaktionen<br />
geführt haben. Eines dieser Themen ist die Verkehrssituation in dem o.a. Bereich, wo mit<br />
einem Kreisverkehr eine erhebliche Entlastung zu erreichen wäre. Dabei "stört" jedoch das<br />
Kriegerdenkmal.<br />
Auch eine Bebauung auf den Grundstücken, die sich seit geraumer Zeit im Besitz der<br />
<strong>Gemeinde</strong> befinden, sollte ins Auge gefasst werden, bietet sich doch gerade hierzusätzlich<br />
zur Bebauung des alten Sportplatzes an der Holtruper Straße - eine seniorenbzw.<br />
altengerechte Wohnbebauung an. Auch in anderen Ratsfraktionen werden ja derzeit<br />
Überlegungen angestellt, wie das altengerechte Wohnen wieder mehr an den Ortskern<br />
herangeführt werden kann. Zudem könnte somit die ursprüngliche Idee einer<br />
Zusammenführung der beiden Zentren ,alter Ortskern' und ,EKZ Grete-Schött-Ring' wieder<br />
aufgenommen werden. Auch vor diesem Hintergrund wird über eine mögliche Verlegung des<br />
Kriegerdenkmals zu diskutieren sein.<br />
Wir halten den Zeitpunkt für gekommen, die öffentliche Diskussion über diese Themen nicht<br />
nur im betreffenden Arbeitskreis zu führen, sondern auch eine grundlegende<br />
Richtungsbestimmung in diesem Ausschuss vorzugeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Uwe Kasten<br />
Bernd Sparenberg