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Obergericht - Gerichte - Kanton Luzern

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4. Dem Angeklagten sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren.<br />

5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse.<br />

Mit Eingabe vom 14. April 2003 stellte A. folgende Beweisanträge:<br />

1. Es sei ein neues verkehrstechnisches Gutachten zum Unfallhergang zu erstellen.<br />

2. Es seien weitere Abklärungen zu dem von B. verwendeten Fahrzeug zu machen.<br />

An der Appellationsverhandlung vom 12. Juni 2003 erneuerte der Angeklagte seine bereits schriftlich<br />

gestellten Anträge. Präzisierend beantragte er, er sei mit einer Gefängnisstrafe von maximal 18 Monaten zu<br />

bestrafen, die Kosten seien ausgangsgemäss zu verlegen und das vorinstanzliche Urteil sei in den übrigen<br />

Punkten zu bestätigen.<br />

D.- Am 8. Juli 2002 erklärte auch B. fristgerecht Appellation gegen das kriminalgerichtliche Urteil und stellte<br />

folgende prozessualen Anträge:<br />

1. Es sei oberinstanzlich das von der Verteidigung beantragte Ablehnungsverfahren gegen den<br />

Staatsanwalt, Herrn J., gestützt auf § 31 Abs. 1 Ziff. 4 StPO durchzuführen.<br />

2. Herr Staatsanwalt J. sei als Staatsanwalt im vorliegenden Strafverfahren als befangen zu erklären und er<br />

habe im Sinne von § 30 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 StPO in den Ausstand zu treten.<br />

3. Es sei oberinstanzlich gegen die Kriminalrichter K., L., M., N., O. sowie die Gerichtsschreiberin P. das von<br />

der Verteidigung beantragte Ablehnungsverfaren gestützt auf § 30 Abs. 1 Ziff. 4 StPO durchzuführen.<br />

4. Die Kriminalrichter K., L., M., N., O. sowie die Gerichtsschreiberin P. seien im vorliegenden Verfahren als<br />

befangen zu erklären und haben im Sinne von § 30 Abs. 1 Ziff. 4 StPO in den Ausstand zu treten.<br />

5. Das erstinstanzliche Urteil sei aufzuheben und das Verfahren sei an ein neu zu besetzendes<br />

Kriminalgericht zur erstinstanzlichen Beurteilung zurückzuweisen.<br />

6. Die erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> aufzuerlegen.

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