Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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und Sandoz (1999) wurde der Bundesrat in Bezug auf den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,<br />
welche aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden stammen, zum Handeln<br />
gezwungen und erliess die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung (LDV).<br />
Untersuchungsziel<br />
Wie letztes Jahr sollte importiertes Rindfleisch auf Rückstände synthetischer bzw. xenobiotischer,<br />
Masthormone untersucht werden. Die Resultate sollten einerseits zeigen, ob in Fleisch<br />
aus Ländern mit einem Anwendungsverbot für Masthormone tatsächlich keine Rückstände feststellbar<br />
sind und andererseits, ob bei Fleisch aus Ländern ohne Verbot bezüglich Rückständen<br />
die Toleranzwerte eingehalten werden.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Die provisorischen Toleranzwerte für Rückstände von Melengestrolacetat, Trenbolon und Zeranol<br />
in Muskelfleisch vom Rind (je 2 µg/kg) wurden in die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung aufgenommen.<br />
Sie haben somit seit 1. Mai 2002 verbindlichen Status. Für Rückstände von<br />
Diethylstilbestrol gilt weiterhin eine Nulltoleranz (Informationsschreiben Nr. 48 des BAG).<br />
Gemäss LDV, welche am 1.1.2000 in Kraft trat, ist Importfleisch mit dem Hinweis „kann mit Hormonen<br />
<strong>als</strong> Leistungsförderer erzeugt worden sein“ durch den Endverkäufer zu deklarieren. Diese<br />
Deklaration kann entfallen, wenn im Herkunftsland nachweislich ein Einsatzverbot von Masthormonen<br />
besteht oder eine hormonfreie Mast nachgewiesen werden kann. Hier gilt selbstverständlich<br />
für sämtliche Masthormone eine Nulltoleranz. Das Bundesamt für Landwirtschaft<br />
(BLW) führt eine Länderliste, welche laufend aktualisiert wird und in der die Länder mit entsprechenden<br />
Verboten aufgeführt sind (http://www.blw.admin.ch/fakten/texte/d/<br />
ldvland.pdf).<br />
Probenbeschreibung<br />
Die Probenerhebung erfolgte wie letztes Jahr in Zusammenarbeit mit dem grenztierärztlichen<br />
Dienst. Von jeder im Zeitraum zwischen dem 22. Juli und dem 16. August eingeführten Lieferung<br />
von frischem Rindfleisch wurde eine Stichprobe zur Untersuchung zugestellt. Bei sämtlichen<br />
Proben handelte es sich um Nierstücke bzw. „high-quality-beef“.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung der eingegangenen Proben<br />
aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und gelieferter Menge.<br />
Herkunft Anzahl Proben Gelieferte Menge [t]<br />
Brasilien * 9 68,1<br />
Südafrika 3 10,1<br />
Namibia 1 1,7<br />
Australien 1 0,1<br />
Neuseeland 1 0,1<br />
Total 15 80,1<br />
* Einsatz von Masthormonen zum Zeitpunkt der Untersuchung verboten<br />
Prüfverfahren<br />
Die homogenisierte Probe wird enzymatisch behandelt, um gebundene Rückstände freizusetzen.<br />
Anschliessend wird zur vollständigen Extraktion aus der Probenmatrix Aceton zugegeben,<br />
das Aceton/Wasser-Gemisch mit Hexan entfettet, mit Dichlormethan extrahiert und das Extrakt<br />
über eine Amino-Festphase nachgereinigt. Nach Derivatisierung mit Essigsäureanhydrid und<br />
Reinigung über eine C18-Festphase erfolgt die Analyse mittels GC/MS/MS.<br />
Ergebnisse<br />
In einer Probe wurden Rückstände von Trenbolon in einer Konzentrationen von 0,2 µg/kg nachgewiesen.<br />
In den übrigen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden, wobei die<br />
Nachweisgrenze in Abhängigkeit des zu bestimmenden Hormons zwischen 0,1 und 0,3 µg/kg<br />
lag. Bei der positiven Probe handelt es sich um Rindfleisch aus Australien, wo gemäss der zum<br />
Zeitpunkt der Untersuchung gültigen Länderliste vom 8. Juli 2002 der LDV kein Verbot für den<br />
Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung beim Rind existiert. Die nachgewiesene Menge<br />
entspricht einem Zehntel des Toleranzwertes, die Probe ist demzufolge nicht zu beanstanden.<br />
Jahresbericht 2002 KL BS Seite 35 von 185