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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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und Sandoz (1999) wurde der Bundesrat in Bezug auf den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,<br />

welche aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden stammen, zum Handeln<br />

gezwungen und erliess die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung (LDV).<br />

Untersuchungsziel<br />

Wie letztes Jahr sollte importiertes Rindfleisch auf Rückstände synthetischer bzw. xenobiotischer,<br />

Masthormone untersucht werden. Die Resultate sollten einerseits zeigen, ob in Fleisch<br />

aus Ländern mit einem Anwendungsverbot für Masthormone tatsächlich keine Rückstände feststellbar<br />

sind und andererseits, ob bei Fleisch aus Ländern ohne Verbot bezüglich Rückständen<br />

die Toleranzwerte eingehalten werden.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Die provisorischen Toleranzwerte für Rückstände von Melengestrolacetat, Trenbolon und Zeranol<br />

in Muskelfleisch vom Rind (je 2 µg/kg) wurden in die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung aufgenommen.<br />

Sie haben somit seit 1. Mai 2002 verbindlichen Status. Für Rückstände von<br />

Diethylstilbestrol gilt weiterhin eine Nulltoleranz (Informationsschreiben Nr. 48 des BAG).<br />

Gemäss LDV, welche am 1.1.2000 in Kraft trat, ist Importfleisch mit dem Hinweis „kann mit Hormonen<br />

<strong>als</strong> Leistungsförderer erzeugt worden sein“ durch den Endverkäufer zu deklarieren. Diese<br />

Deklaration kann entfallen, wenn im Herkunftsland nachweislich ein Einsatzverbot von Masthormonen<br />

besteht oder eine hormonfreie Mast nachgewiesen werden kann. Hier gilt selbstverständlich<br />

für sämtliche Masthormone eine Nulltoleranz. Das Bundesamt für Landwirtschaft<br />

(BLW) führt eine Länderliste, welche laufend aktualisiert wird und in der die Länder mit entsprechenden<br />

Verboten aufgeführt sind (http://www.blw.admin.ch/fakten/texte/d/<br />

ldvland.pdf).<br />

Probenbeschreibung<br />

Die Probenerhebung erfolgte wie letztes Jahr in Zusammenarbeit mit dem grenztierärztlichen<br />

Dienst. Von jeder im Zeitraum zwischen dem 22. Juli und dem 16. August eingeführten Lieferung<br />

von frischem Rindfleisch wurde eine Stichprobe zur Untersuchung zugestellt. Bei sämtlichen<br />

Proben handelte es sich um Nierstücke bzw. „high-quality-beef“.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung der eingegangenen Proben<br />

aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und gelieferter Menge.<br />

Herkunft Anzahl Proben Gelieferte Menge [t]<br />

Brasilien * 9 68,1<br />

Südafrika 3 10,1<br />

Namibia 1 1,7<br />

Australien 1 0,1<br />

Neuseeland 1 0,1<br />

Total 15 80,1<br />

* Einsatz von Masthormonen zum Zeitpunkt der Untersuchung verboten<br />

Prüfverfahren<br />

Die homogenisierte Probe wird enzymatisch behandelt, um gebundene Rückstände freizusetzen.<br />

Anschliessend wird zur vollständigen Extraktion aus der Probenmatrix Aceton zugegeben,<br />

das Aceton/Wasser-Gemisch mit Hexan entfettet, mit Dichlormethan extrahiert und das Extrakt<br />

über eine Amino-Festphase nachgereinigt. Nach Derivatisierung mit Essigsäureanhydrid und<br />

Reinigung über eine C18-Festphase erfolgt die Analyse mittels GC/MS/MS.<br />

Ergebnisse<br />

In einer Probe wurden Rückstände von Trenbolon in einer Konzentrationen von 0,2 µg/kg nachgewiesen.<br />

In den übrigen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden, wobei die<br />

Nachweisgrenze in Abhängigkeit des zu bestimmenden Hormons zwischen 0,1 und 0,3 µg/kg<br />

lag. Bei der positiven Probe handelt es sich um Rindfleisch aus Australien, wo gemäss der zum<br />

Zeitpunkt der Untersuchung gültigen Länderliste vom 8. Juli 2002 der LDV kein Verbot für den<br />

Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung beim Rind existiert. Die nachgewiesene Menge<br />

entspricht einem Zehntel des Toleranzwertes, die Probe ist demzufolge nicht zu beanstanden.<br />

Jahresbericht 2002 KL BS Seite 35 von 185

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