Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Dossiers sind bereits bei den betroffenen Ereignisdiensten instruiert. Die Einsatzplanung Rhein<br />
tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.<br />
Die im Jahre 2001 erstellte SBB Haltestelle St. Jakob liegt bekanntlich an stark frequentierten<br />
Güterzugsstrecken mit einem beträchtlichen Anteil an Gefahrgutverkehr. Diese Strecke untersteht<br />
deshalb der Störfallverordnung. Dam<strong>als</strong> hat das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV)<br />
im Rahmen des Bewilligungsverfahrens unter andern eine Risikoermittlung verfügt. Diese wurde<br />
im <strong>Bericht</strong>sjahr ausgearbeitet. Es zeigte sich, dass das Risiko bedingt tragbar bzw. gemäss<br />
„Basler Weisung über das verwaltungsinterne Verfahren beim vorsorglichen Katastrophenschutz“<br />
sogar untragbar ist, allerdings erst im Bereich von sehr seltenen Eintretenswahrscheinlichkeiten.<br />
Die bereits vorsorglich eingeführten risikomindernden Massnahmen sind berechtigt.<br />
Der Entscheid liegt nun bei den eidgenössischen Behörden.<br />
Der Vollzug der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung wurde vom Regierungsrat dem<br />
Kantonalen <strong>Laboratorium</strong> zugewiesen, da zum Vollzug der Störfallverordnung und dem Giftgesetz<br />
Synergien bestehen. Bei dieser aus dem EU-Recht übernommenen Regelung geht es um<br />
die Klärung der Verantwortlichkeiten beim Transport von gefährlichen Gütern. In diesem Zusammenhang<br />
wurden Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen der Verkehrsabteilung<br />
im Polizei- und Militärdepartement und dem Kantonalen <strong>Laboratorium</strong> geregelt inklusive<br />
Neuerungen im Strassenverkehrsrecht und bei Schwerverkehrskontrollen. Betreffend Vollzugspraxis<br />
dieser neuen Verordnung sind einige Fragen offen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der<br />
kantonalen Vollzugstellen und der Bundesstellen soll ein gesamtschweizerisch harmonisierter<br />
Vollzug anstreben.<br />
Biosicherheit<br />
39 Betriebe sind der Einschliessungsverordnung (ESV) unterstellt. Von diesen wurden 190<br />
Projekte gemeldet, was gegenüber dem Vorjahr eine Verdoppelung der Meldungen entspricht.<br />
Dies widerspiegelt die Tatsache, dass die Ende 1999 in Kraft gesetzte ESV den Rechtsunterstellten<br />
nun bekannt ist. So wurde zur Bekanntmachung der neuen Rechtsgrundlage eine regionale<br />
Fachtagung für die Biosicherheitsspezialisten der Betriebe durchgeführt.<br />
Um den Vollzug auch international abzugleichen, hat sich das Kantonale <strong>Laboratorium</strong> an einem<br />
am sogenannten „EU Enforcement Projekt“ beteiligt. Im Rahmen dieses Projekts begleiteten<br />
Inspektoren verschiedener Länder eine Inspektion in einem Basler Betrieb und beurteilten<br />
anschliessend deren Durchführung. Bei den inspizierten Basler Betrieben wurde grundsätzlich<br />
ein gutes Sicherheitsniveau attestiert. Massnahmen, die angeordnet werden mussten, wurden<br />
in den meisten Fällen auch fristgerecht umgesetzt.<br />
Im Biosicherheitslabor wurden im 2002 weitere Milzbrandverdachtsproben für diverse Kantonen<br />
analysiert, letztes Mal im Oktober aus dem Kanton Bern. Daneben wurden weitere Probenahmen<br />
bei Inspektionen durchgeführt, sowohl in unserem Kanton <strong>als</strong> auch in anderen Kantonen<br />
oder im Fürstentum Lichtenstein im Auftrag der zuständigen Stellen. In mehreren Fällen hat<br />
dies zum Aufdecken von Sicherheitsmängeln geführt. Dank einer vom BAG finanzierten Stelle<br />
und einem vom BUWAL bezahlten Sequenzier-Gerät konnten weitere modernste molekularbiologische<br />
Methoden zum Nachweis von Bakterien und Viren entwickelt werden.<br />
Die Milzbrandalarme zeigten die Bedeutung der Fachkompetenz am Kantonalen <strong>Laboratorium</strong>,<br />
indem Proben aus insgesamt 7 Kantonen analysiert wurden. Es wurde dabei klar, dass für mögliche<br />
weitere Ereignisse mit Organismen, wie Terror oder Bedrohungen, aber auch bei Unfällen<br />
in Anlagen, die Vorbereitungen verbessert werden müssen. Insbesondere im Zusammenhang<br />
mit den vorstellbaren Ereignissen sind die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen am Kantonalen<br />
<strong>Laboratorium</strong> für das Erheben und Analysieren von Probenmaterial ungenügend. Abklärungen<br />
haben ergeben, dass ein zweckmässiges B-Sicherheitslabor der Stufe 3 in der Region zur<br />
Verfügung stehen muss, möglicherweise im Kantonalen <strong>Laboratorium</strong>. Dieses Labor wäre eines<br />
von zwei bis vier regionalen Laboratorien eines nationalen Netzwerkes. Das Konzept einer solchen<br />
schweizerweiten Organisation muss noch erarbeitet werden.<br />
Jahresbericht 2002 KL BS Seite 15 von 185