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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Dossiers sind bereits bei den betroffenen Ereignisdiensten instruiert. Die Einsatzplanung Rhein<br />

tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.<br />

Die im Jahre 2001 erstellte SBB Haltestelle St. Jakob liegt bekanntlich an stark frequentierten<br />

Güterzugsstrecken mit einem beträchtlichen Anteil an Gefahrgutverkehr. Diese Strecke untersteht<br />

deshalb der Störfallverordnung. Dam<strong>als</strong> hat das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV)<br />

im Rahmen des Bewilligungsverfahrens unter andern eine Risikoermittlung verfügt. Diese wurde<br />

im <strong>Bericht</strong>sjahr ausgearbeitet. Es zeigte sich, dass das Risiko bedingt tragbar bzw. gemäss<br />

„Basler Weisung über das verwaltungsinterne Verfahren beim vorsorglichen Katastrophenschutz“<br />

sogar untragbar ist, allerdings erst im Bereich von sehr seltenen Eintretenswahrscheinlichkeiten.<br />

Die bereits vorsorglich eingeführten risikomindernden Massnahmen sind berechtigt.<br />

Der Entscheid liegt nun bei den eidgenössischen Behörden.<br />

Der Vollzug der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung wurde vom Regierungsrat dem<br />

Kantonalen <strong>Laboratorium</strong> zugewiesen, da zum Vollzug der Störfallverordnung und dem Giftgesetz<br />

Synergien bestehen. Bei dieser aus dem EU-Recht übernommenen Regelung geht es um<br />

die Klärung der Verantwortlichkeiten beim Transport von gefährlichen Gütern. In diesem Zusammenhang<br />

wurden Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen der Verkehrsabteilung<br />

im Polizei- und Militärdepartement und dem Kantonalen <strong>Laboratorium</strong> geregelt inklusive<br />

Neuerungen im Strassenverkehrsrecht und bei Schwerverkehrskontrollen. Betreffend Vollzugspraxis<br />

dieser neuen Verordnung sind einige Fragen offen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der<br />

kantonalen Vollzugstellen und der Bundesstellen soll ein gesamtschweizerisch harmonisierter<br />

Vollzug anstreben.<br />

Biosicherheit<br />

39 Betriebe sind der Einschliessungsverordnung (ESV) unterstellt. Von diesen wurden 190<br />

Projekte gemeldet, was gegenüber dem Vorjahr eine Verdoppelung der Meldungen entspricht.<br />

Dies widerspiegelt die Tatsache, dass die Ende 1999 in Kraft gesetzte ESV den Rechtsunterstellten<br />

nun bekannt ist. So wurde zur Bekanntmachung der neuen Rechtsgrundlage eine regionale<br />

Fachtagung für die Biosicherheitsspezialisten der Betriebe durchgeführt.<br />

Um den Vollzug auch international abzugleichen, hat sich das Kantonale <strong>Laboratorium</strong> an einem<br />

am sogenannten „EU Enforcement Projekt“ beteiligt. Im Rahmen dieses Projekts begleiteten<br />

Inspektoren verschiedener Länder eine Inspektion in einem Basler Betrieb und beurteilten<br />

anschliessend deren Durchführung. Bei den inspizierten Basler Betrieben wurde grundsätzlich<br />

ein gutes Sicherheitsniveau attestiert. Massnahmen, die angeordnet werden mussten, wurden<br />

in den meisten Fällen auch fristgerecht umgesetzt.<br />

Im Biosicherheitslabor wurden im 2002 weitere Milzbrandverdachtsproben für diverse Kantonen<br />

analysiert, letztes Mal im Oktober aus dem Kanton Bern. Daneben wurden weitere Probenahmen<br />

bei Inspektionen durchgeführt, sowohl in unserem Kanton <strong>als</strong> auch in anderen Kantonen<br />

oder im Fürstentum Lichtenstein im Auftrag der zuständigen Stellen. In mehreren Fällen hat<br />

dies zum Aufdecken von Sicherheitsmängeln geführt. Dank einer vom BAG finanzierten Stelle<br />

und einem vom BUWAL bezahlten Sequenzier-Gerät konnten weitere modernste molekularbiologische<br />

Methoden zum Nachweis von Bakterien und Viren entwickelt werden.<br />

Die Milzbrandalarme zeigten die Bedeutung der Fachkompetenz am Kantonalen <strong>Laboratorium</strong>,<br />

indem Proben aus insgesamt 7 Kantonen analysiert wurden. Es wurde dabei klar, dass für mögliche<br />

weitere Ereignisse mit Organismen, wie Terror oder Bedrohungen, aber auch bei Unfällen<br />

in Anlagen, die Vorbereitungen verbessert werden müssen. Insbesondere im Zusammenhang<br />

mit den vorstellbaren Ereignissen sind die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen am Kantonalen<br />

<strong>Laboratorium</strong> für das Erheben und Analysieren von Probenmaterial ungenügend. Abklärungen<br />

haben ergeben, dass ein zweckmässiges B-Sicherheitslabor der Stufe 3 in der Region zur<br />

Verfügung stehen muss, möglicherweise im Kantonalen <strong>Laboratorium</strong>. Dieses Labor wäre eines<br />

von zwei bis vier regionalen Laboratorien eines nationalen Netzwerkes. Das Konzept einer solchen<br />

schweizerweiten Organisation muss noch erarbeitet werden.<br />

Jahresbericht 2002 KL BS Seite 15 von 185

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