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Schul- und Disziplinarordnung PDF

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Berufsschule Giuvaulta<br />

<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Disziplinarordnung</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Geltungsbereich<br />

Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Disziplinarordnung</strong> gilt für alle Berufslernenden der Berufsschule<br />

Giuvaulta, Rothenbrunnen.<br />

<strong>Schul</strong>ische Probezeit<br />

Sie dauert bis zu den Herbstferien des ersten Lehrjahres, wenn nichts anderes<br />

vereinbart wird.<br />

<strong>Schul</strong>pflicht <strong>und</strong> Absenzen<br />

<strong>Schul</strong>pflicht<br />

Die Berufslernenden sind verpflichtet den Unterricht für den geltenden Lehr- <strong>und</strong><br />

St<strong>und</strong>enplan zu besuchen. Die Berufslernenden erhalten vor Semesterbeginn die<br />

notwendigen Informationen.<br />

Berufslernende haben sich pünktlich zum Unterricht einzufinden.<br />

Die Teilnahme an allfälligen Berufsschullagern ist obligatorisch.<br />

Unterrichtsfreie Tage werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Absenzen<br />

Jedes Wegbleiben von einer Unterrichtslektion gilt als Absenz. Dies gilt auch für<br />

allfällige Lager.<br />

Voraussehbare / nicht voraussehbare Absenzen<br />

Als voraussehbare Absenzen gelten beispielsweise<br />

• Familienanlässe<br />

• Teilnahme an Kursen<br />

• Teilnahme an sportlichen, kirchlichen <strong>und</strong> weiteren Anlässen<br />

• Betriebsanlässe<br />

Für voraussehbare Absenzen ist der <strong>Schul</strong>leitung in der Regel zwei Wochen vorher ein<br />

schriftliches Gesuch einzureichen.<br />

Die Lehrpersonen entscheiden über die Bewilligung solcher Beurlaubungen.<br />

Als nicht voraussehbare Absenzen gelten beispielsweise<br />

a) Krankheit<br />

b) Unfall<br />

c) Todesfall in der Familie <strong>und</strong> näheren Verwandtschaft


Berufsschule Giuvaulta<br />

Unentschuldigte Absenzen<br />

Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt oder innert<br />

zwei Wochen nach Wiederaufnahme des <strong>Schul</strong>besuches von den Lehrpersonen<br />

als begründet entschuldigt wird.<br />

Termine für Arzt-/Zahnarztbesuche <strong>und</strong> Prüfungen ausserhalb der beruflichen Bildung<br />

sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.<br />

Absenzenformular<br />

Alle Absenzen müssen in das Absenzenformular eingetragen werden.<br />

Das Absenzenformular wird bei Bedarf allen Berufslernenden durch die Lehrperson<br />

abgegeben.<br />

Die Berufslernenden haben bei den Ausbildnern <strong>und</strong> den Eltern sofort die<br />

Kontrollunterschrift einzuholen.<br />

Arztzeugnis<br />

Alle Berufslernende, die länger als zwei Wochen nicht am Turn- <strong>und</strong> Sportunterricht<br />

teilnehmen, haben der Sportunterricht erteilenden Lehrperson unaufgefordert ein<br />

Arztzeugnis vorzuweisen.<br />

Kann kein ärztliches Zeugnis beschafft werden, gelten die versäumten Lektionen als<br />

unentschuldigt.<br />

Die IV Berufsschule führt eine Absenzenkontrolle.<br />

Entschuldigte <strong>und</strong> unentschuldigte Absenzen werden in den nächstfolgenden<br />

<strong>Schul</strong>bericht eingetragen.<br />

Massnahmen bei unentschuldigten Absenzen<br />

Die Geschäftsleitung erteilt Berufslernenden einen schriftlichen Verweis, wenn sie<br />

mehrere unentschuldigte Absenzen pro Semester aufweisen. Ausbildner, Eltern <strong>und</strong> die<br />

IV Stelle werden über einen Verweis informiert.<br />

Disziplin <strong>und</strong> Ordnung<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

Berufslernende sind zu Disziplin <strong>und</strong> Ordnung verpflichtet.<br />

Abfälle sind in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen.<br />

Die Klassenräume sind nach dem Unterricht sauber aufgeräumt zu verlassen.<br />

Die Berufslernenden nehmen am Unterricht anständig gekleidet teil.<br />

Die <strong>Schul</strong>leitung, die Lehrpersonen <strong>und</strong> die Hauswarte sind gegenüber den<br />

Berufslernenden weisungsberechtigt. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.<br />

Alkohol, Rauchen <strong>und</strong> andere Drogen<br />

Der Konsum von Alkohol <strong>und</strong> anderen Drogen ist auf dem gesamten<br />

<strong>Schul</strong>areal verboten. Die Berufslernenden dürfen nicht unter Einwirkung von<br />

Alkohol <strong>und</strong> anderen Drogen am Unterricht teilnehmen.<br />

Gegen den Handel von Suchtmitteln <strong>und</strong> Drogen schreitet die <strong>Schul</strong>leitung ein.


Berufsschule Giuvaulta<br />

Ausgenommen vom Rauchverbot sind<br />

der speziell dafür bezeichnete Ort.<br />

Massnahmen bei Verstössen betreffend Disziplin <strong>und</strong> Ordnung<br />

Folgende Massnahmen <strong>und</strong>/oder Strafen können ergriffen werden, wenn Berufslernende<br />

gegen die Bestimmungen verstossen oder den Unterricht stören:<br />

Durch die Lehrperson<br />

• Ermahnungen mit mündlicher Vereinbarung<br />

Schriftliche Ermahnungen<br />

• Ermahnungen mit schriftlicher Vereinbarung durch die <strong>Schul</strong>leitung <strong>und</strong>/oder<br />

Ausbildner in zeitlich vorgegebenem Rahmen:<br />

Eintrag in den <strong>Schul</strong>bericht in Worten<br />

• Schriftlicher Verweis durch die Geschäftsleitung, Ausbildner, Meldung an IV<br />

Berufsberatung<br />

• Ausschluss vom Unterricht<br />

durch gemeinsamen Entscheid, <strong>Schul</strong>e, Betriebe, IV Berufsberater<br />

• Lehrabbruch<br />

durch gemeinsamen Entscheid, <strong>Schul</strong>e, Betriebe, IV Berufsberater<br />

Weitere Bestimmungen<br />

Haftung<br />

Berufslernende haften für jeden von ihnen verursachten Schaden an Sachen <strong>und</strong><br />

Personen.<br />

<strong>Schul</strong>berichte<br />

<strong>Schul</strong>berichte werden am Ende jedes <strong>Schul</strong>jahres abgegeben. Die Berufslernenden<br />

erhalten einen persönlichen <strong>Schul</strong>bericht. Eine Kopie wird dem Ausbildungsbetrieb<br />

zugestellt.<br />

Standortgespräch<br />

Im ersten Lehrjahr findet ein Standortgespräch statt, das von der <strong>Schul</strong>e organisiert<br />

wird. Beteiligt sind: Berufslernende, Eltern oder/<strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>, Ausbildner, IV<br />

Berufsberatung, Lehrpersonen.<br />

Im zweiten Lehrjahr lädt die zuständige IV Berufberatungsperson alle Beteiligte ein.<br />

Rechtsmittel<br />

Rechtliches Gehör/Rechtsmittel<br />

Alle Berufslernenden haben Recht auf Anhörung.<br />

Entscheide können schriftlich innert 20 Tagen an die nächst höhere Instanz<br />

(Lehrpersonen, Geschäftsleitung, IV Stelle) weiter gezogen werden.<br />

Schlussbestimmungen<br />

Genehmigt vom Aufsichtsrat am 30. Juni 2012

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