Schul- und Disziplinarordnung PDF
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Berufsschule Giuvaulta<br />
<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Disziplinarordnung</strong><br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Geltungsbereich<br />
Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Disziplinarordnung</strong> gilt für alle Berufslernenden der Berufsschule<br />
Giuvaulta, Rothenbrunnen.<br />
<strong>Schul</strong>ische Probezeit<br />
Sie dauert bis zu den Herbstferien des ersten Lehrjahres, wenn nichts anderes<br />
vereinbart wird.<br />
<strong>Schul</strong>pflicht <strong>und</strong> Absenzen<br />
<strong>Schul</strong>pflicht<br />
Die Berufslernenden sind verpflichtet den Unterricht für den geltenden Lehr- <strong>und</strong><br />
St<strong>und</strong>enplan zu besuchen. Die Berufslernenden erhalten vor Semesterbeginn die<br />
notwendigen Informationen.<br />
Berufslernende haben sich pünktlich zum Unterricht einzufinden.<br />
Die Teilnahme an allfälligen Berufsschullagern ist obligatorisch.<br />
Unterrichtsfreie Tage werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
Absenzen<br />
Jedes Wegbleiben von einer Unterrichtslektion gilt als Absenz. Dies gilt auch für<br />
allfällige Lager.<br />
Voraussehbare / nicht voraussehbare Absenzen<br />
Als voraussehbare Absenzen gelten beispielsweise<br />
• Familienanlässe<br />
• Teilnahme an Kursen<br />
• Teilnahme an sportlichen, kirchlichen <strong>und</strong> weiteren Anlässen<br />
• Betriebsanlässe<br />
Für voraussehbare Absenzen ist der <strong>Schul</strong>leitung in der Regel zwei Wochen vorher ein<br />
schriftliches Gesuch einzureichen.<br />
Die Lehrpersonen entscheiden über die Bewilligung solcher Beurlaubungen.<br />
Als nicht voraussehbare Absenzen gelten beispielsweise<br />
a) Krankheit<br />
b) Unfall<br />
c) Todesfall in der Familie <strong>und</strong> näheren Verwandtschaft
Berufsschule Giuvaulta<br />
Unentschuldigte Absenzen<br />
Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt oder innert<br />
zwei Wochen nach Wiederaufnahme des <strong>Schul</strong>besuches von den Lehrpersonen<br />
als begründet entschuldigt wird.<br />
Termine für Arzt-/Zahnarztbesuche <strong>und</strong> Prüfungen ausserhalb der beruflichen Bildung<br />
sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.<br />
Absenzenformular<br />
Alle Absenzen müssen in das Absenzenformular eingetragen werden.<br />
Das Absenzenformular wird bei Bedarf allen Berufslernenden durch die Lehrperson<br />
abgegeben.<br />
Die Berufslernenden haben bei den Ausbildnern <strong>und</strong> den Eltern sofort die<br />
Kontrollunterschrift einzuholen.<br />
Arztzeugnis<br />
Alle Berufslernende, die länger als zwei Wochen nicht am Turn- <strong>und</strong> Sportunterricht<br />
teilnehmen, haben der Sportunterricht erteilenden Lehrperson unaufgefordert ein<br />
Arztzeugnis vorzuweisen.<br />
Kann kein ärztliches Zeugnis beschafft werden, gelten die versäumten Lektionen als<br />
unentschuldigt.<br />
Die IV Berufsschule führt eine Absenzenkontrolle.<br />
Entschuldigte <strong>und</strong> unentschuldigte Absenzen werden in den nächstfolgenden<br />
<strong>Schul</strong>bericht eingetragen.<br />
Massnahmen bei unentschuldigten Absenzen<br />
Die Geschäftsleitung erteilt Berufslernenden einen schriftlichen Verweis, wenn sie<br />
mehrere unentschuldigte Absenzen pro Semester aufweisen. Ausbildner, Eltern <strong>und</strong> die<br />
IV Stelle werden über einen Verweis informiert.<br />
Disziplin <strong>und</strong> Ordnung<br />
Gr<strong>und</strong>satz<br />
Berufslernende sind zu Disziplin <strong>und</strong> Ordnung verpflichtet.<br />
Abfälle sind in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen.<br />
Die Klassenräume sind nach dem Unterricht sauber aufgeräumt zu verlassen.<br />
Die Berufslernenden nehmen am Unterricht anständig gekleidet teil.<br />
Die <strong>Schul</strong>leitung, die Lehrpersonen <strong>und</strong> die Hauswarte sind gegenüber den<br />
Berufslernenden weisungsberechtigt. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.<br />
Alkohol, Rauchen <strong>und</strong> andere Drogen<br />
Der Konsum von Alkohol <strong>und</strong> anderen Drogen ist auf dem gesamten<br />
<strong>Schul</strong>areal verboten. Die Berufslernenden dürfen nicht unter Einwirkung von<br />
Alkohol <strong>und</strong> anderen Drogen am Unterricht teilnehmen.<br />
Gegen den Handel von Suchtmitteln <strong>und</strong> Drogen schreitet die <strong>Schul</strong>leitung ein.
Berufsschule Giuvaulta<br />
Ausgenommen vom Rauchverbot sind<br />
der speziell dafür bezeichnete Ort.<br />
Massnahmen bei Verstössen betreffend Disziplin <strong>und</strong> Ordnung<br />
Folgende Massnahmen <strong>und</strong>/oder Strafen können ergriffen werden, wenn Berufslernende<br />
gegen die Bestimmungen verstossen oder den Unterricht stören:<br />
Durch die Lehrperson<br />
• Ermahnungen mit mündlicher Vereinbarung<br />
Schriftliche Ermahnungen<br />
• Ermahnungen mit schriftlicher Vereinbarung durch die <strong>Schul</strong>leitung <strong>und</strong>/oder<br />
Ausbildner in zeitlich vorgegebenem Rahmen:<br />
Eintrag in den <strong>Schul</strong>bericht in Worten<br />
• Schriftlicher Verweis durch die Geschäftsleitung, Ausbildner, Meldung an IV<br />
Berufsberatung<br />
• Ausschluss vom Unterricht<br />
durch gemeinsamen Entscheid, <strong>Schul</strong>e, Betriebe, IV Berufsberater<br />
• Lehrabbruch<br />
durch gemeinsamen Entscheid, <strong>Schul</strong>e, Betriebe, IV Berufsberater<br />
Weitere Bestimmungen<br />
Haftung<br />
Berufslernende haften für jeden von ihnen verursachten Schaden an Sachen <strong>und</strong><br />
Personen.<br />
<strong>Schul</strong>berichte<br />
<strong>Schul</strong>berichte werden am Ende jedes <strong>Schul</strong>jahres abgegeben. Die Berufslernenden<br />
erhalten einen persönlichen <strong>Schul</strong>bericht. Eine Kopie wird dem Ausbildungsbetrieb<br />
zugestellt.<br />
Standortgespräch<br />
Im ersten Lehrjahr findet ein Standortgespräch statt, das von der <strong>Schul</strong>e organisiert<br />
wird. Beteiligt sind: Berufslernende, Eltern oder/<strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>, Ausbildner, IV<br />
Berufsberatung, Lehrpersonen.<br />
Im zweiten Lehrjahr lädt die zuständige IV Berufberatungsperson alle Beteiligte ein.<br />
Rechtsmittel<br />
Rechtliches Gehör/Rechtsmittel<br />
Alle Berufslernenden haben Recht auf Anhörung.<br />
Entscheide können schriftlich innert 20 Tagen an die nächst höhere Instanz<br />
(Lehrpersonen, Geschäftsleitung, IV Stelle) weiter gezogen werden.<br />
Schlussbestimmungen<br />
Genehmigt vom Aufsichtsrat am 30. Juni 2012