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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Gföhl

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Gemeinderat am 13.12.2011:<br />

Beschluss: Antrag des Stadtrates einstimmig genehmigt.<br />

6-VTVF-000-<br />

18.<br />

(07-0430)0005-11<br />

Rastbach, Gemeindestraße Gst. 648/1, EZ 195, KG 12040<br />

Rastbach, Genehmigung Widmung einer Teilflächen als öffentliches<br />

Gut, Beschlussfassung<br />

70 006<br />

Rastbach, Gemeindestraße Gst. 648/1, EZ 195, KG 12040 Rastbach, Genehmigung Widmung einer<br />

Teilflächen als öffentliches Gut.<br />

Stadtrat am 06.12.2011:<br />

Antrag von StR. Siegtried König:<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong> fast in der Sitzung am 13.12.2011 folgenden Beschluss:<br />

• Das in der Vermessungsurkunde GZ 9806/10 vom 10.05.2011 des Ingenieurkonsulenten Dr.<br />

Döller Vermessung ZT GmbH, 3910 Zwettl, Kremser Straße 52, angeführte Trennstück 6 wird<br />

vom Grundstück 83/2, EZ 40, KG 12040 Rastbach, abgeschrieben, als öffentliche Verkehrsfläche<br />

gewidmet und dem Grundstück 648/1, EZ 195, KG 12040 <strong>Gföhl</strong>, Öffentliches Gut,<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong>, Gemeindestraße, zugeschrieben.<br />

• Die Vermessungsurkunde GZ 9806/10 vom 10.05.2011 des Ingenieurkonsulenten Dr. Döller<br />

Vermessung ZT GmbH, 3910 Zwettl, Kremser Straße 52, ist Bestandteil dieses Beschlusses,<br />

welcher im Rathaus während der Amtsstunden zur Einsicht aufliegt. Gegen eine Verbücherung<br />

nach § 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />

Beschluss: Einstimmig befürwortet.<br />

Gemeinderat am 13.12.2011:<br />

Beschluss: Antrag des Stadtrates einstimmig genehmigt.<br />

19.<br />

Straßenbau, Hauptplatz <strong>Gföhl</strong>, Vergleich über Mängelbehebung,<br />

6-VTVF-033-(07- Genehmigung Vereinbarung zwischen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong><br />

0149)0015-11 einerseits und der Firma Schubrig Gesellschaft m.b.H., 3500<br />

Krems an der Donau, Lastenstraße 7, Beschlussfassung<br />

58 020<br />

Straßenbau, Hauptplatz <strong>Gföhl</strong>, Vergleich über Mängelbehebung, Genehmigung Vereinbarung zwischen<br />

der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong> einerseits und der Firma Schubrig Gesellschaft m.b.H., 3500 Krems<br />

an der Donau, Lastenstraße 7, andererseits.<br />

Stadtrat am 06.12.2011:<br />

Antrag von StR. Siegtried König:<br />

Genehmigung der Vereinbarung zwischen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong> einerseits und der Firma Schubrig<br />

Gesellschaft m.b.H., 3500 Krems an der Donau, Lastenstraße 7, anderseits wie folgt:<br />

VERGLEICH<br />

1. Die Schubrig Gesellschaft m.b.H. verpflichtet sich auf eigene Kosten zur Sanierung des Bereiches der L55B zwischen<br />

den Fußgängerübergängen auf Höhe der Volksbank einerseits und der Trafik/Kirche andererseits entsprechend der<br />

Variante 2 der Kostenschätzung der Retter & Partner Ziviltechniker Ges.m.b.H. vom 14.10.2010. Sollte es sich aus<br />

technischen oder optischen Gründen als erforderlich erweisen, so sind in diese Sanierung auch die Fahrbahnübergänge<br />

einzubeziehen.<br />

Die Sanierung ist von der Schubrig Gesellschaft m.b.H. im 2. Halbjahr 2013 innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung<br />

durch die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong> zügig und ohne Unterbrechung vorzunehmen und abzuschließen. Der Zeitraum<br />

der Sanierung selbst darf 2 Wochen nicht überschreiten. Wird die Sanierung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Auf-<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong>, A-3542 <strong>Gföhl</strong>, Hauptplatz 3, Telefon +43 (0)2716 I 6326-0, Fax +43 (0)2716 I 6326-26,<br />

E-Mail: gemeinde@gfoehl.gv.at, Homepage: www.gfoehl.gv.at UID-Nr. ATU16219401, DVR.Nr.: 0389846,Statistik Nr.: 31311<br />

5 e i t e I 11

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