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In der 31. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juli ... - Drebach

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<strong>In</strong> <strong>der</strong> <strong>31.</strong> <strong>öffentlichen</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>am</strong> <strong>17.</strong> <strong>Juli</strong> 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 243/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> stimmt <strong>der</strong> örtlichen Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

2011 durch das Rechnungsprüfungs<strong>am</strong>t <strong>der</strong> Stadtverwaltung Marienberg zu.<br />

Beschluss-Nr.: 244/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt, den Ergänzungsbereich E 1,<br />

Thumer Straße/Hauptstraße, <strong>der</strong> Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke<br />

zur Ergänzung <strong>der</strong> im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortslage <strong>Drebach</strong> in<br />

seiner bisher eingereichten Form zu belassen, da bereits eine konkrete Bauvoranfrage <strong>der</strong><br />

F<strong>am</strong>ilie Nestler vorliegt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> F<strong>am</strong>ilie. Die<br />

Zufahrt zum Baugrundstück ist gesichert, da bereits ein Einf<strong>am</strong>ilienhaus auf dem<br />

Grundstück vorhanden ist. Der Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet „Erlengrund“ in<br />

Venusberg für die Errichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses kommt für F<strong>am</strong>ilie Nestler nicht in<br />

Betracht.<br />

Beschluss-Nr.: 245/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt, dass die zukünftigen Bauherren im<br />

Zuge <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Baugenehmigung bzw. Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde durch die<br />

Gemeindeverwaltung auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG<br />

hingewiesen werden, da die ges<strong>am</strong>te Ortslage als archäologisches Objekt registriert ist<br />

(historische Siedlungseinheit).<br />

Beschluss-Nr.: 246/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt, an den getroffenen Festlegungen<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung<br />

<strong>der</strong> im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortslage <strong>Drebach</strong> festzuhalten. Die hier verankerten<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind ausreichend. Sie wurden in Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren<br />

Naturschutzbehörde festgesetzt. Eine lockere, dorftypische Bebauung mit geringem<br />

Versiegelungsgrad wird grundsätzlich angestrebt. Es erfolgt eine Aufwertung <strong>der</strong><br />

Wiesenfläche durch das Anlegen von Hausgärten. Aufgrund des insges<strong>am</strong>t geringen<br />

Umfangs des Ergänzungsbereiches sind weitergehende For<strong>der</strong>ungen unverhältnismäßig.<br />

Eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes in <strong>der</strong> Gemeinde ist nicht möglich.<br />

Beschluss-Nr.: 247/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt, an den getroffenen Festlegungen<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung<br />

<strong>der</strong> im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortslage <strong>Drebach</strong> festzuhalten. Er hält die ausgereichten<br />

Unterlagen aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe <strong>der</strong> betroffenen Flächen und <strong>der</strong> örtlichen<br />

Gegebenheiten für ausreichend. Die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsmaßnahmen wurden mit <strong>der</strong><br />

Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Eine lockere, dorftypische Bebauung mit<br />

geringem Versiegelungsgrad wird grundsätzlich angestrebt. Es erfolgt eine Aufwertung <strong>der</strong><br />

Wiesenfläche durch das Anlegen von Hausgärten. Aufgrund <strong>der</strong> Größe des Ergänzungsbereiches<br />

sind weitergehende For<strong>der</strong>ungen unverhältnismäßig. Eine Erweiterung des<br />

Landschaftsschutzgebietes in <strong>der</strong> Gemeinde ist nicht möglich.


Beschluss-Nr.: 248/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt, an den getroffenen Festlegungen<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung<br />

<strong>der</strong> im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortslage <strong>Drebach</strong> festzuhalten. Er hält die ausgereichten<br />

Unterlagen aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe <strong>der</strong> betroffenen Flächen und <strong>der</strong><br />

örtlichen Verhältnisse für ausreichend. Die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsmaßnahmen wurden<br />

mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Eine lockere, dorftypische Bebauung mit<br />

geringem Versiegelungsgrad wird grundsätzlich angestrebt. Es erfolgt eine Aufwertung <strong>der</strong><br />

Wiesenfläche durch das Anlegen von Hausgärten. Aufgrund <strong>der</strong> Größe des Ergänzungsbereiches<br />

sind weitergehende For<strong>der</strong>ungen unverhältnismäßig. Eine Erweiterung des<br />

Landschaftsschutzgebietes in <strong>der</strong> Gemeinde ist nicht möglich.<br />

Beschluss-Nr.: 249/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> stimmt <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Austauschfläche im<br />

Gewerbegebiet <strong>Drebach</strong> im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens nach Abschnitt 8<br />

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) von 1.599 m² auf 1.730 m² entsprechend<br />

Anlage und mit zeitlicher Begrenzung von zwei Jahren zu.<br />

Beschluss-Nr.: 250/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> erteilt auf <strong>der</strong> Grundlage des Vergabevorschlages<br />

des <strong>In</strong>genieurbüros Gerlach und entsprechend Anlage <strong>der</strong> Firma M. Günther &<br />

Co. GmbH, Plantagenstraße 25 in 09217 Burgstädt, unter Einhaltung <strong>der</strong> Einspruchsfrist<br />

den Auftrag zur Ausführung <strong>der</strong> Bauleistung Revitalisierung Teilfläche <strong>der</strong> <strong>In</strong>dustriebrache<br />

Fe<strong>der</strong>nwerk I in Wilischthal, Los 1 – Abbrucharbeiten, zur Angebotssumme von<br />

281.796,03 €.<br />

Beschluss-Nr.: 251/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt den Verkauf einer Splitterfläche von<br />

ca. 130 m² zum Preis von 12,00 €/m² (Ges<strong>am</strong>tbetrag 1.560 €) zuzüglich Nebenkosten an<br />

Frank und Kati Weidauer, Ringweg 2 D in 09430 <strong>Drebach</strong>.

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