BPlan Ottmarsbocholter Straße Begründung Anlage C (Schallschutz)
BPlan Ottmarsbocholter Straße Begründung Anlage C (Schallschutz)
BPlan Ottmarsbocholter Straße Begründung Anlage C (Schallschutz)
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PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE<br />
GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden<br />
PDF Ausfertigung<br />
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />
- gemäß DIN 18005/07.02 <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau -<br />
Bebauungsplan<br />
Gemeinde Senden<br />
“<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
- Erstaufstellung<br />
Erläuterungsbericht<br />
erstellt im Auftrag der:<br />
Gemeinde Senden<br />
Fachbereich IV, Bauen und Planen<br />
Münsterstraße 30<br />
48303 Senden<br />
FON 02597 / 699 - 303 FAX 02597 / 699 – 666<br />
durch:<br />
Projekt-Nr. :<br />
60 983/11<br />
Planungsbüro für Lärmschutz<br />
Münsterstraße 9<br />
48308 Senden<br />
FON 0 25 97 / 93 99 77-0 FAX 0 25 97 / 93 99 77-50<br />
email: Planungsbuero.Laermschutz.MS@t-online.de<br />
bearbeitet:<br />
Dipl.-Ing. Andreas Timmermann<br />
aufgestellt:<br />
Senden, im März 2012
Unterlagenverzeichnis<br />
der schalltechnischen Untersuchung<br />
für den<br />
Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
Gemeinde Senden<br />
Erstaufstellung<br />
Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab<br />
Unterlage<br />
1 Erläuterungsbericht<br />
2 Übersichtslageplan 1 : 5.000<br />
3 Lageplan 1 : 1.000<br />
4 Zusammenstellung der Beurteilungspegel<br />
mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche<br />
gem. DIN 4109/11.89 - Tabelle 8<br />
5 Berechnung der Emissionspegel / Systemskizze<br />
Verkehrslärm<br />
6 Rasterlärm- / Isophonenkarte 1 : 1.000<br />
Verkehrslärm<br />
K:\aoffice\60983\983-V1.doc Stand: März 2012
Seite - 2 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t<br />
der schalltechnischen Untersuchung<br />
für den<br />
Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
Gemeinde Senden<br />
Erstaufstellung<br />
Gliederung<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Situation<br />
1.2 Aufgabe<br />
2 Beurteilungsgrundlagen<br />
2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien<br />
2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte<br />
3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit<br />
3.1 Verkehrslärm<br />
3.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />
3.1.2 Schiffsverkehr<br />
3.2 Gewerbelärm<br />
3.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />
4 Emissionen<br />
4.1 Verkehrslärm<br />
4.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />
4.1.2 Schiffsverkehr<br />
4.2 Gewerbelärm<br />
4.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />
5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 3 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Situation<br />
Die Gemeinde Senden beabsichtigt im Ortsteil Senden die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
²<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>² durchzuführen.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
den Neubau der Rettungswache an der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> geschaffen.<br />
Die innerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des<br />
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen.<br />
Unter Berücksichtigung der geplanten Strukturen sind Ausweisungen als:<br />
· - Fläche für den Gemeinbedarf<br />
Zweckbestimmung: “Öffentliche Verwaltung für Rettungswache und Polizei“<br />
vorgesehen.<br />
Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt über die L 844 (<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>)<br />
mittels einer neuen Anbindung (Zufahrt) an die L 844.<br />
Die Rettungswache an der Mühlenstraße ist aufgrund von neuen Ansprüchen nicht mehr<br />
zeitgemäß. Ein Ausbau / Anbau ist an dieser Stelle nicht möglich.<br />
Aus diesem Grund wurde es notwendig, einen neuen Standort für die Rettungswache zu<br />
suchen. Der Standort innerhalb des Plangebietes ist aufgrund seiner Lagegunst an den<br />
übergeordneten Verkehrswegen (u. a. B 235) und der daraus resultierenden guten Erreichbarkeit<br />
von Einsatzorten gewählt worden. Das Plangebiet ist am Ortsrand, direkt angrenzend sind<br />
nur wenige Wohnhäuser betroffen.<br />
Der Standort soll für die Rettungswagen des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung<br />
vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich um mit Kleintransportern vergleichbare Fahrzeuge.<br />
Dazu sind noch die PKW für den Notarztdienst zu berücksichtigen. Ebenfalls könnten an dem<br />
Standort auch Unterstellmöglichkeiten für die z. Zt. zwei Fahrzeuge des DRK-Ortsvereines<br />
geschaffen werden. Perspektivisch ist auch die Unterbringung einer Polizeistation denkbar. Die<br />
Rettungswache selbst wird die notwendigen Räume für die Leitstelle mit Büros, Sozial- und<br />
Waschräumen aufnehmen. Für die Fahrzeuge werden Stellplätze bzw. Garagen vorgesehen.<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 4 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
1.2 Aufgabe<br />
Die Aufgabe besteht einerseits darin, die von der B 235 (Gettruper <strong>Straße</strong>) sowie der L 844<br />
(<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>) und dem Dortmund-Ems-Kanal (Wasserstraße) ausgehenden<br />
Verkehrslärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an den im<br />
Geltungsbereich geplanten Gebäuden (hier: Baugrenzen) über einen Einzelpunktnachweis zu<br />
berechnen.<br />
Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage<br />
der RLS-90 (<strong>Straße</strong>). Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden <strong>Straße</strong>n<br />
sind den Ergebnislisten der amtlichen <strong>Straße</strong>nverkehrszählung 2010 zu entnehmen und auf<br />
den Prognosehorizont 2025 hochzurechnen.<br />
Für den Dortmund-Ems-Kanal ergibt sich das Schiffsaufkommen aus den Verkehrsstatistiken<br />
des Bundes. Die Erhebungen erfolgen dabei an den Schleusen im Zuge der Wasserstraße und<br />
werden über das Elektronische Wasserstraßen-Infomationssystem (ELWIS) veröffentlicht.<br />
Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den<br />
Baugrenzen (geplante Gebäude) innerhalb des Geltungsbereiches sind bei Überschreitung der<br />
maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 Beiblatt 1 zu Teil 1 die Lärmpegelbereiche<br />
nach DIN 4109/11.89 - Tabelle 8 zu bestimmen und Vorschläge für planungsrechtliche<br />
Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten.<br />
Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bebauungsplanes ist die DIN 18005/07.02 -<br />
<strong>Schallschutz</strong> im Städtebau - mit<br />
Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung<br />
Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren<br />
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung<br />
Teil 2 - Lärmkarten<br />
Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen<br />
Ergänzend zum Verkehrslärm sind die durch den Betrieb der geplanten Rettungswache (Neubau)<br />
verursachten Gewerbelärmimmissionen außerhalb des Planungsbereiches über einen<br />
Einzelpunktnachweis zu berechnen und gemäß TA Lärm zu beurteilen.<br />
Dies betrifft im Wesentlichen die vom Mitarbeiterparkplatz sowie den an- und abfahrenden RTW<br />
auf dem Betriebsgelände – Rettungswache - ausgehenden Lärmbelastungen.<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 5 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
2 Beurteilungsgrundlagen<br />
2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien<br />
DIN 4109<br />
DIN 18005<br />
DIN/ISO 9613-2<br />
VDI 2720<br />
RLS-90<br />
TA Lärm<br />
Heft 3<br />
(Unterreihe)<br />
Heft 192<br />
Heft 89<br />
<strong>Schallschutz</strong> im Hochbau<br />
Anforderungen und Nachweise,<br />
November 1989<br />
<strong>Schallschutz</strong> im Städtebau,<br />
Grundlagen und Hinweise für die Planung,<br />
Teil 1, Juli 2002<br />
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung<br />
Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987<br />
Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen<br />
Teil 2, September 1991<br />
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien<br />
Allgemeines Berechnungsverfahren,<br />
Teil 2, Oktober 1999<br />
<strong>Schallschutz</strong> durch Abschirmung im Freien<br />
Blatt 1, März 1997<br />
Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n<br />
BMV, Ausgabe 1990 - Korrigierte Fassung 1992<br />
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm<br />
vom 26. August 1998<br />
Technischer Bericht - Hessische Landesanstalt für Umwelt u. Geologie<br />
zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf<br />
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen<br />
und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere<br />
an Verbrauchermärkten, 2005<br />
Technischer Bericht - Hessische Landesanstalt für Umwelt<br />
zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf<br />
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen<br />
Mai 1995<br />
Parkplatzlärmstudie – LU Bayern<br />
Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen<br />
und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen.<br />
6. vollständig überarbeitete Auflage – 2007<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 6 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte<br />
DIN 18005/07.02<br />
- <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen<br />
Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 18005/05.87 - Beiblatt 1 zu Teil 1.<br />
Danach sind maßgebend:<br />
reines Wohngebiet (WR)<br />
50 dB(A) tags 40 dB(A) bzw. 35 dB(A) nachts<br />
allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
55 dB(A) tags 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) nachts<br />
Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI)<br />
60 dB(A) tags 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) nachts<br />
Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE)<br />
65 dB(A) tags 55 dB(A) bzw. 50 dB(A) nachts<br />
Industriegebiet (GI)<br />
-- dB(A) tags -- dB(A) nachts<br />
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm<br />
sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.<br />
Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und<br />
Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu<br />
verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten<br />
verglichen und nicht addiert werden.<br />
Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06.00 - 22.00 Uhr und nachts der<br />
Zeitraum von 22.00 - 06.00 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere<br />
Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 7 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
TA Lärm<br />
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm<br />
Die Anforderungen an die Geräusche gewerblicher <strong>Anlage</strong>n werden im Immissionsschutzrecht<br />
für genehmigungsbedürftige <strong>Anlage</strong>n nach der 4. BImSchV durch die TA Lärm/08.98 unter<br />
Nummer 6.1 konkretisiert.<br />
Die TA Lärm/08.98 gilt für <strong>Anlage</strong>n, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige<br />
<strong>Anlage</strong>n den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) unterliegen. Ausnahmen finden sich unter Nummer 1 der TA Lärm.<br />
In der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die<br />
nachfolgenden Immissionsrichtwerte genannt, die von den Geräuschen gewerblicher <strong>Anlage</strong>n<br />
nicht überschritten werden dürfen:<br />
Immissionsrichtwert<br />
Gebietsausweisung Buch- tags nachts<br />
(gem. Baunutzungsverordnung) stabe 06.00 - 22.00 Uhr 22.00 - 06.00 Uhr<br />
[dB(A)]<br />
[dB(A)]<br />
reines Wohngebiet WR e) 50 35<br />
allgemeines Wohngebiet WA d) 55 40<br />
Mischgebiet MI c) 60 45<br />
Gewerbegebiet GE b) 65 50<br />
Industriegebiet GI a) 70 70<br />
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr<br />
als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten - Nummer 6.1<br />
TA Lärm.<br />
Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte nach<br />
Nummer 6.3 für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb vom Gebäude in Gebieten<br />
nach Nummer 6.1 Buchstabe b bis e<br />
70 dB(A) tags 55 dB(A) nachts<br />
Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:<br />
06.00-22.00 Uhr tags 22.00-06.00 Uhr nachts<br />
Maßgebend für die Nacht ist die volle Nachtstunde (z.B. 01.00 bis 02.00 Uhr) mit dem höchsten<br />
Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende <strong>Anlage</strong> relevant beiträgt.<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
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Seite - 8 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit<br />
3.1 Verkehrslärm<br />
3.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />
Die Verkehrsmengen und -zusammensetzungen im Zuge der beiden Hauptverkehrswege, in<br />
dessen Einwirkungsbereich der Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ liegt, wurden den<br />
Ergebnislisten der amtlichen <strong>Straße</strong>nverkehrszählung (SVZ) 2010 entnommen.<br />
Für die rechnerische Ermittlung der im Geltungsbereich zu erwartenden Lärmbelastungen ist die<br />
Prognoseverkehrsmenge im Bezugsjahr 2025 zu berücksichtigen.<br />
Die Ergebnislisten der SVZ dokumentieren für die letzten Jahre nachfolgende durchschnittliche<br />
tägliche Verkehrsstärken DTV [Kfz/24h]:<br />
2000 2005 2010<br />
B 235 (Z 4110 2419) 12.613 12.357 15.422<br />
L 844 (Z 4111 1402) 4.429 3.979 4.759<br />
Für das Jahr 2025 gehen die Bedarfspläne derzeit von geringfügig reduzierten Verkehrsstärken<br />
(B 235 mit 12.132 Kfz/24h und L 844 mit 3.935 Kfz/24h) auf Basis der Ergebnisse der SVZ 2005<br />
aus.<br />
Die aus der Verkehrsentwicklung (SVZ) zwischen den Jahren 2000 und 2005 prognostizierten<br />
rückläufigen Verkehrsmengen wurden mit der aktuellen SVZ in 2010 nicht bestätigt, so dass für<br />
die vorliegende Untersuchung als Basis für die Prognose der DTV aus dem Jahr 2010 und die<br />
zugehörigen Lkw-Anteile zugrunde gelegt wurden.<br />
Zur Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung wurde für die Ermittlung der<br />
Prognoseverkehrsmenge eine jährliche Steigerung der täglichen Verkehrsmenge von 0,5 % in<br />
Ansatz gebracht. Der DTV für die L 844 ergibt sich mit einer Entwicklung über 15 Jahre und<br />
einer daraus resultierenden Gesamtsteigerung von 7,5 % zu 5.116 Kfz/24h. Der DTV wurde auf<br />
volle Hundert und der Lkw-Anteile auf volle Prozent aufgerundet.<br />
Für die Rettungswache ist gemäß Annahmen und Angaben des Kreis Coesfeld im Jahr von ca.<br />
1.200 Einsätzen auszugehen (i. M. 4 Einsätze pro Tag). Hinzu kommen die An- und Abfahrten<br />
zum Mitarbeiterparkplatz (2-Schicht-Betrieb), so dass sich aus dem Betrieb der Rettungswache<br />
eine Verkehrsbelastung von max. 40 Kfz/24h ergibt - Zusatzbelastung. Diese Zunahme der<br />
Verkehrsmenge ist in Bezug auf den DTV der L 844 von 5.116 Kfz/24h im Bezugsjahr 2025<br />
unbedenklich und mit der Aufrundung des DTV auf 5.200 Kfz/24h bereits erfasst.<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
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Seite - 9 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M wurde straßenklassifizierungsabhängig nach der<br />
Tab. 3 der RLS-90 berechnet. Für den maßgebenden Lkw-Anteil p liegen die projektbezogenen<br />
Daten auf der Grundlage der amtlichen <strong>Straße</strong>nverkehrszählung (SVZ) 2010 vor. Diese Daten<br />
basieren auf den Zählergebnissen der Zählstellen 4111 1402 (L 844) und 4110 2419 (B 235).<br />
In die Berechnung des Emissionspegels sollen vorrangig Daten aus projektbezogenen Untersuchungen<br />
zur Verkehrsbelastung einfließen. Liegen solche Untersuchungen nicht vor, können<br />
Angaben zum maßgebenden Lkw-Anteil p für bestehende <strong>Straße</strong>n aus den jeweils aktuellen<br />
<strong>Straße</strong>nverkehrszählungen als Grundlage für die Berechnungen herangezogen werden.<br />
Nachfolgende Prognoseverkehrsmengen im Bezugsjahr 2025 wurden den schalltechnischen<br />
Berechnungen zugrunde gelegt:<br />
<strong>Straße</strong> Zählstelle <strong>Straße</strong>nabschn. DTV 2025 M T p T M N p N<br />
Nr. Nr. Klassifi. [Kfz/24h] [Kfz/h] [%] [Kfz/h] [%]<br />
B 235<br />
nördlich L 844 Z 4110 2419 1.1 B 16.600 996 6,0 183 7,0<br />
südlich L 844 1.2 B 16.600 996 6,0 183 7,0<br />
L 844<br />
östlich B 235 Z 4111 1402 2.1 L 5.200 312 6,0 42 7,0<br />
Erläuterungen:<br />
DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h<br />
Mittelwert über alle Tage des Jahre der einen <strong>Straße</strong>nquerschnitt täglich passierenden<br />
Kraftfahrzeuge.<br />
M T/N :<br />
maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht<br />
Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres<br />
der einen <strong>Straße</strong>nquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge.<br />
p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht<br />
Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t in<br />
Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke.<br />
Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der<br />
Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen<br />
im Bereich der <strong>Straße</strong>nverkehrstechnik gelten andere Definitionen.<br />
B : Bundesstraße<br />
L : Landesstraße<br />
Die Zählstelle 4110 2419 (B 235) liegt zwischen L 844 und der K 4. In Richtung Lüdinghausen<br />
liegt die nächste Zählstelle (4110 2418) südlich der K 23. Da diese Zählstelle eine deutlich<br />
niedrigere Verkehrsbelastung dokumentiert, wurde für die B 235 auch südlich der L 844 die<br />
Verkehrsbelastung entsprechend den Ergebnissen der Zählstelle 4110 2419 berücksichtigt.<br />
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Seite - 10 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
3.1.2 Schiffsverkehr<br />
Als Grundlage der schalltechnischen Berechnungen zur Berücksichtigung des Dortmund-Ems-<br />
Kanal wurde die Verkehrsstatistik, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />
im Internet über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservive (ELWIS) zur Verfügung<br />
gestellt wird, in Ansatz gebracht.<br />
Der Belastungsfall wurde der Statistik 2010 entnommen. Die Statistik differenziert zwischen<br />
Schubleichtern (SL) und Motorschiffen (MS). Berg- und Talfahrt zeigen dabei ein relativ<br />
ausgewogenes Verhältnis. Die Erfassung für die Statistik erfolgt an der Schleuse Münster.<br />
Dieser Belastungsfall wurde der Situation in Senden gleichgestellt.<br />
Im Jahr 2010 wurden an der Schleuse Münster 585 Schubleichter (SL) und 14.958 Motorschiffe<br />
(MS) erfasst. Dies ergibt eine Gesamtbelastung von 15.543 gewerblichen Schiffen im<br />
Jahr. Dieser Wert liegt geringfügig unter dem jährlichen Durchschnitt der Verkehrsstatistik,<br />
gemittelt über die Jahre 2000 bis 2010, der mit 16.602 Schiffen ermittelt wurde.<br />
Da an Sonn- und Feiertagen kein Berufsverkehr stattfindet und auch die Fahrten in der Zeit<br />
zwischen 06.00 – 22.00 Uhr erfolgen, errechnet sich aus den o. g. Verkehrszahlen eine Tagesbelastung<br />
von rd. 60 Schiffen und damit eine maßgebende stündliche Verkehrsstärke M im<br />
Zuge des Dortmund-Ems-Kanal von bis zu 4 Schiffen (3,75 Schiffe/ Stunde).<br />
Die maximale Belastung wurde im Jahr 2000 erfasst und ergab 20.693 gewerbliche Schiffe,<br />
woraus eine Tagesbelastung von rd. 75 Schiffen (4,7 Schiffe/ Stunde) resultiert.<br />
Die Berechnungen wurden im vorliegenden Fall auf den Mittelwert von 16.602 Schiffen abgestellt,<br />
um in Bezug auf aktuellen Wert des Jahres 2010 eine mögliche Erhöhung (Prognose) der<br />
Fahrten zu berücksichtigen.<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 11 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
3.2 Gewerbelärm<br />
3.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />
Parkplatz<br />
Die Stellplätze der Rettungswache (Neubau) sind östlich des geplanten Gebäudes angeordnet<br />
und im Konzept mit 16 Pkw-Stellplätzen (Mitarbeiter) ausgestattet.<br />
Die Parkplatzlärmstudie Bayern gibt mit der Tabelle 33 Anhaltswerte N der Bewegungshäufigkeit<br />
bei verschiedenen Parkplatzarten für schalltechnische Prognosen vor.<br />
In der bayerischen Parkplatzlärmstudie wird eine Fahrzeug- bzw. Parkbewegung als Anfahrt<br />
oder Abfahrt einschließlich Rangieren, Türenschlagen usw. definiert; d. h. ein kompletter Parkvorgang<br />
mit Anfahrt und Abfahrt entspricht 2 Parkbewegungen. Damit liegt der Schallleistungspegel<br />
für eine Fahrzeugbewegung um 3 dB(A) niedriger als der für einen Parkvorgang. Die<br />
Belegung eines Parkplatzes ist die Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem<br />
Parkplatz geparkten Fahrzeuge.<br />
Das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist für Mitarbeiter-Parkplätze nur vereinzelt detailliert<br />
abzuschätzen. Von der Parkplatzart und der Charakteristik der zu erwartenden Schallereignisse<br />
kann der Mitarbeiterparkplatz den Kriterien für einen P+R-Parkplatz (u. a. Arbeitszeiten /<br />
Schichtwechsel) gleichgesetzt werden (s. Anmerkung im Anhang der Parkplatzlärmstudie).<br />
Im vorliegenden Fall wurden die Prognosewerte der Parkplatzlärmstudie (2007) für den Mitarbeiterparkplatz<br />
der Rettungswache mit der Bewegungshäufigkeit<br />
· N = 0,3 Fahrten je Stellplatz und Stunde 06 - 22 Uhr (Tag)<br />
· N = 0,1 Fahrten je Stellplatz und Stunde 22 - 06 Uhr (Nacht)<br />
· N = 0,5 Fahrten je Stellplatz und Stunde 05 - 06 Uhr (ungünstigste Nachtstunde)<br />
in Ansatz gebracht. Für die Bewegungshäufigkeit auf verschiedenen Parkplatztypen wurde in<br />
Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie der höchste ermittelte Zählwert aufgeführt. Eine<br />
Prognoseberechnung im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wird mit diesen Werten<br />
in der Regel auf der sicheren Seite liegen. Sie sollten bei Berechnungen verwendet werden,<br />
falls keine genaueren Zählergebnisse vorliegen.<br />
Der Schichtwechsel erfolgt um 06.00 und um 18.00 Uhr. Die Anfahrt der Frühschicht (2 Pkw)<br />
erfolgt damit in der ungünstigsten Nachtstunde. Bei 2 Pkw auf 16 Stellplätzen ergibt sich die<br />
Bewegungshäufigkeit N zu 0,25 Fahrten je Stellplatz und Stunde, so dass der gewählte Ansatz<br />
mit N = 0,5 eine worst case Betrachtung darstellt.<br />
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Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
RTW auf dem Betriebsgelände<br />
Für den Einsatz des RTW war bezogen auf die Vorgabe des Kreis Coesfeld mit rd. 1.200<br />
Einsätzen im Jahr von folgenden Fahrzeugmengen (An- und Abfahrt = Bewegungshäufigkeit)<br />
auszugehen. Die Fahrwege sowie die Rangierzone sind in der Unterlage 3 eingetragen:<br />
· Rettungswache (Neubau)<br />
Zeitblock Zeitraum Fahrten/<br />
LK < 105 kW<br />
I<br />
II<br />
06.00 - 07.00<br />
07.00 - 20.00<br />
---<br />
2<br />
Fahrten/<br />
LK ³ 105 kW<br />
---<br />
---<br />
Bemerkung<br />
Ruhezeit tags<br />
tags<br />
III<br />
20.00 - 22.00<br />
1<br />
---<br />
Ruhezeit tags<br />
IV<br />
22.00 - 06.00<br />
---<br />
nachts<br />
V<br />
ungünstigste<br />
1<br />
---<br />
ungünstigste<br />
Stunde<br />
Nachtstunde<br />
Hinweis: Nach Auswertung der Angaben des Kreis Coesfeld<br />
Aus den 1.200 Einsätzen im Jahr ergibt sich eine mögliche Anzahl von 4 Tageseinsätzen. Da<br />
der Einsatz in der Nachtzeit aufgrund der “Unvorhersehbarkeit“ dieses Ereignisses nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, wurde eine Einsatzfahrt in der ungünstigsten Nachtstunde in Ansatz<br />
gebracht.<br />
In Verbindung mit Fahrzeiten und dem Einsatz vor Ort kann nahezu ausgeschlossen werden,<br />
dass der RTW innerhalb einer Stunde von der Rettungswache aus den Einsatz beginnt, am<br />
Einsatzort zur Verfügung steht und dann wieder die Rettungswache als Einsatzbasis erreicht.<br />
Daher erfolgt nach der Abfahrt erst in der darauf folgenden Stunde oder später die Rückkehr<br />
des RTW vom notwendigen Einsatz.<br />
Die Abfahrt erfolgt aus der Halle auf direktem Weg zur <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>. Nach der<br />
Rückkehr befährt der RTW den Betriebshof und wird dann in Verbindung mit dem notwendigen<br />
Rangiervorgang rückwärts in die Garage gefahren, um für den nächsten Einsatz abfahrbereit zur<br />
Verfügung zu stehen, d. h. der Rangiervorgang erfolgt im selben Zeitfenster mit der Rück-kehr<br />
vom Einsatz.<br />
Der RTW ist mit der Zuordnung bzw. Ausführung als Kleintransporter der Leistungsklasse (LK)<br />
< 105 kW (lärmarm) zuzuordnen.<br />
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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
4 Emissionen<br />
4.1 Verkehrslärm<br />
Maßgebendes Regelwerk für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den<br />
Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n" - Ausgabe 1990 - RLS-90, herausgegeben vom Bundesminister für<br />
Verkehr.<br />
Die Berechnung wurde mit Anwendung des elektronischen Rechenprogramms "SoundPLAN"<br />
in der Version 6.50 vom 13.10.09 (letztes Update) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den<br />
Berechnungsunterlagen als Emissionspegel, Beurteilungspegel und Rasterlärmkarten dokumentiert.<br />
4.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />
In der DIN 18005/07.02 - ²<strong>Schallschutz</strong> im Städtebau Teil 1 – Grundlagen und Hinweise für die<br />
Planung² - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen<br />
nur sehr vereinfachend dargestellt - Schätzverfahren. Für die genaue Berechnung wird<br />
auf einschlägige Rechtsvorschriften und Regelwerke verwiesen.<br />
Aufgrund dieses Hinweises der DIN 18005/07.02 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen<br />
für den <strong>Straße</strong>nverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n - RLS-90.<br />
Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der<br />
Emissionspegel zugrunde.<br />
· D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde im Zuge der berücksichtigten<br />
<strong>Straße</strong>n mit den derzeit zulässigen Geschwindigkeiten wie folgt in Ansatz gebracht:<br />
<strong>Straße</strong>nabschnitt<br />
zul. Höchstgeschwindigkeit Pkw/Lkw<br />
[km/h]<br />
B 235 50 / 50<br />
L 844 50 / 50 (bis Stat. 0,8) bzw. 70 / 70<br />
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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
· D StrO Korrektur für unterschiedliche <strong>Straße</strong>noberflächen<br />
Da die <strong>Straße</strong>noberfläche der berücksichtigten <strong>Straße</strong>n aus Asphaltbeton besteht, geht nach<br />
RLS-90 - Tabelle 4 bzw. Ergänzung der Tabelle 4 - der Korrekturwert für unterschiedliche<br />
<strong>Straße</strong>noberflächen wie nachfolgend in die Berechnungen ein:<br />
D StrO = 0,0<br />
dB(A) bzw. - 2,0 dB(A) bei v > 60 km/h<br />
· D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle<br />
Die Längsneigungen aller in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen <strong>Straße</strong>n<br />
liegen unter 5 %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher nicht in Betracht.<br />
· D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von<br />
reflektierenden Flächen<br />
Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden<br />
Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer<br />
Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm ²SoundPLAN² eingebunden.<br />
Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle 2 - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und<br />
Einmündungen war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung für die Einmündungen<br />
der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> (L 844) in die Gettruper <strong>Straße</strong> (B 235) zu berücksichtigen.<br />
Der Einwirkungsbereich ist auf maximal 100 m vom Schnittpunkt der Bezugsachsen<br />
begrenzt. Die Bezugsachsen sind definiert als die Mitten der äußeren, durchgehenden Fahrstreifen.<br />
Eine Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion im Zuge der berücksichtigten d. h. emittierenden<br />
<strong>Straße</strong>n wurde dann in die Berechnungen aufgenommen, wenn die in den RLS-90 unter<br />
Abschnitt 4.4.1.4.1 genannten Bedingungen erfüllt waren.<br />
Eine Mehrfachreflexion hat sich in der vorliegenden Untersuchung nicht ergeben.<br />
Die Gebäude (Bestand) außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden aus<br />
dem digitalen amtlichen Liegenschaftskataster übernommen.<br />
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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
4.1.2 Dortmund-Ems-Kanal<br />
Wenn keine Messergebnisse vorliegen, kann die Schallimmission vom gewerblichen<br />
Schiffsverkehr auf Flüssen und Kanälen wie in der DIN 18005/07.02 angegeben, nach den<br />
Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n - RLS-90 berechnet werden.<br />
Für die schalltechnische Berechnung sind an Stelle eines Motorschiffes, Schleppzuges oder<br />
Schubverbandes 3 Lkw mit der Geschwindigkeit 80 km/h (entspricht L m,E = 52 dB) anzunehmen<br />
(DIN 18005/07.02 – 7.4).<br />
4.2 Gewerbelärm<br />
Das Berechnungsprinzip besteht darin, die flächen- und linienförmigen Schallquellen durch<br />
punktförmige Einzelschallquellen zu ersetzen. Die Voraussetzung hierfür ist nach DIN/ISO 9613-<br />
2 / 10.99 erfüllt, wenn die maximale Ausdehnung (Linie bzw. Fläche) höchstens das 0,5-fache<br />
der Entfernung zwischen Linien- bzw. Flächenschwerpunkt und Immissionsort beträgt.<br />
Bei Abschirmung darf nach VDI 2720 / 03.97 die größte Linien- bzw. Flächenausdehnung<br />
höchstens das 0,25-fache des Abstandes des jeweiligen Linien- bzw. Flächenschwerpunktes zur<br />
Abschirmkante betragen.<br />
Pegelsteigernde Reflexionen an den umliegenden Gebäudefronten wurden in die Ausbreitungsberechnungen<br />
aufgenommen. Die geplante Bebauung blieb bei der Ausbreitungsberechnung<br />
hinsichtlich Abschirmung und Reflexion unberücksichtigt.<br />
Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Schwerpunkt-Frequenz von 500 Hz zugrunde gelegt.<br />
Nach TA Lärm / 08.98 ist für die Emissionen am Tage in den Zeiten zwischen 06.00 und<br />
07.00 Uhr sowie 20.00 und 22.00 Uhr ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 dB(A) zu<br />
berücksichtigen, soweit die Bebauung in ausgewiesenen WR-, WA- oder Kleinsiedlungsgebieten<br />
liegt oder es sich um Krankenhäuser und Pflegeanstalten handelt.<br />
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4.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />
Parkplatz<br />
Der flächenbezogene Schallleistungspegel L w¢¢ eines Parkplatzes berechnet sich nach der<br />
Parkplatzlärmstudie (2007) im Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) mit:<br />
L w¢¢ = L wo + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B * N) – 10 lg (S/1 m²) [dB(A)]<br />
L w¢¢ = Flächenbezogener Schallleistungspegel<br />
L wo = 63 dB(A)<br />
Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h auf einem P+R -Parkplatz<br />
K PA = Zuschlag für die Parkplatzart nach Tabelle 34<br />
P+R Parkplätze<br />
0 dB(A) – Mitarbeiterparkplätze gleichgestellt<br />
K I = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren nach Tabelle 34<br />
K D = Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs<br />
KD = 2,5 * lg (f * B – 9)<br />
K StrO =<br />
f = 1,0 bei sonstigen Parkplätzen (P+R - Plätze, Mitarbeiterparkplätze u. ä.)<br />
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen<br />
N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde)<br />
Falls für N keine exakten Zählungen vorliegen, sind sinnvolle Annahmen zu treffen.<br />
Anhaltswerte für N sind in Tab. 33 zusammengestellt.<br />
B = Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert<br />
z. B. Anzahl der Stellplätze bei P+R - Plätzen, Netto-Verkaufsfläche in m² usw., s. Tabelle 33.<br />
Bei Aufteilung in Teilflächen: Anteil der Bezugsgröße.<br />
S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes [m²]<br />
Die erhöhte Lästigkeit der einzelnen Parkplatztypen fließt in Form des Lästigkeitszuschlages K PA<br />
und K I in die Berechnung ein, diese Zuschläge sind der Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie zu<br />
entnehmen. Die Lästigkeitszuschläge stehen in engem Zusammenhang mit den Spitzen-pegeln,<br />
die für die verschiedenen Fahrzeugarten und Abläufe des Parkvorganges ermittelt wurden und<br />
die bei der schalltechnischen Beurteilung nach TA Lärm zu berücksichtigen sind.<br />
Bei einer Beurteilung nach TA Lärm/08.98 ist zum Lästigkeitszuschlag K PA noch der Zuschlag K I<br />
in Höhe von<br />
· 4 dB(A) für P+R – Parkplätze bzw. Mitarbeiter-Parkplatz<br />
zu addieren.<br />
Um auch die Fahrten von Fahrzeugen des Deutschen Roten Kreuzes tags zu berücksichtigen,<br />
wurde die Bewegungshäufigkeit N von 0,3 auf 0,5 Bewegungen je Stellplatz und Stunde erhöht.<br />
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Fahrgeräusche der Lkw<br />
Bei der Prognose der Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat<br />
sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da bei der Planung eines<br />
Unternehmens meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den<br />
Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für<br />
alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die LKW sondern<br />
einzelne Abschnitte der Fahrtstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit<br />
bezogene Schallleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes errechnet sich nach:<br />
L WAr = L WA,1h + 10 lg n + 10 lg 1/1 m - 10 lg (T r / 1h)<br />
L WA,1h<br />
n<br />
l<br />
T r<br />
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 LKW pro Stunde und 1 m<br />
Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r<br />
Länge eines Streckenabschnittes in m, dabei soll die Länge des Teilstücks<br />
kleiner als der 0,5-fache Abstand zum Immissionsort sein<br />
Beurteilungszeit in h<br />
Der anzuwendende Emissionsansatz sollte dann sicherheitshalber den ungünstigsten<br />
Fahrzustand auf den Wegelementen berücksichtigen, so dass dann folgende auf eine Stunde<br />
und 1 m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel anzusetzen sind:<br />
Leistungsklasse<br />
alt<br />
[dB(A)]<br />
L WA,1h<br />
neu<br />
[dB(A)]<br />
für LKW < 105 kW 63 62<br />
für LKW ³ 105 kW 65 63<br />
Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird<br />
benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren. Eine<br />
frühere, veraltete Bezeichnung ist die Abkürzung Sanka für Sanitätskraftwagen.<br />
Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch<br />
in der Regelunkritischen Krankentransport vorgesehen ist, der Notarztwagen (NAW),<br />
der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist, sowie der<br />
Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem<br />
Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist<br />
Weit verbreitet sind im Rettungsdienst Fahrzeuge mit geräumigen Kofferaufbauten aus Alu-<br />
Sandwich-Platten, Plywood-Aufbau, Aluminium-Skelettbauweise oder glasfaserverstärktem<br />
Kunststoff (GFK). Das Fahrgestell bieten Lieferwagen (Kleintransporter) mit einem zulässigen<br />
Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,49 t. Überwiegend werden der Mercedes-Benz Sprinter,<br />
das fast baugleiche VW-Modell VW Crafter, der Iveco Daily, der Ford Transit, der Fiat Ducato<br />
und Opel-, Renault- oder Nissan-Fahrgestelle mit Kofferaufbau verwendet.<br />
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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Aufgrund der vorgenannten Fahrzeugtypen kann davon ausgegangen werden kann, dass an der<br />
Rettungswache im wesentlichen lärmarme Fahrzeuge (RTW) zum Einsatz kommen. Damit<br />
kann ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA,1h = 60 dB(A) zugrunde gelegt werden.<br />
Der Fahrweg verläuft zwischen Zufahrt (öffentliche Verkehrsfläche) und Einstellhalle (s. Unterlage<br />
3). Das Fahrzeug nimmt nicht mehr am öffentlichen Verkehr teil, wenn seine erste Achse<br />
den öffentlichen Verkehrsweg verlassen hat. Das Fahrzeug nimmt am öffentlichen Verkehr teil,<br />
sobald die letzte Achse sich auf dem öffentlichen Verkehrsweg befindet. Unter Verkehrsweg ist<br />
hier die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr zu verstehen, nicht der Fußgängerweg.<br />
Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse<br />
Für die Rangiergeräusche von Lkw auf Betriebsgeländen ist ein mittlerer Schallleistungspegel<br />
anzusetzen, der in Abhängigkeit von dem Umfang der erforderlichen Rangiertätigkeiten etwa<br />
3 - 5 dB(A) über dem Schallleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes liegt. Die Einwirkzeit<br />
ergibt sich aus der Länge der Rangierstrecke und einer mittleren Geschwindigkeit von £ 5 km/h.<br />
Für Einzelereignisse kann von folgenden mittleren Schallleistungspegeln ausgegangen werden:<br />
Vorgang<br />
L WA<br />
dB(A)<br />
Anlassen 100<br />
Türenschlagen 100<br />
Leerlauf 94<br />
Betriebsbremse 108<br />
Für das Rangieren des RTW im Bereich vor der Unterstellhalle für den RTW kann aufgrund des<br />
einfachen Rangiervorgangs von der Einwirkzeit von 1 Minute und von einem Schallleistungspegel<br />
von 95 dB(A) ausgegangen werden.<br />
Einzelereignisse, die vom Wartungsstand, Fahrbahnzustand und System abhängen wie z. B.<br />
Quietschen beim Bremsen, Ablassen von Bremsluft beim Abkuppeln, Schlagen und Quietschen<br />
von Aufbauten, entziehen sich daher allgemeinen Betrachtungen. Da bei Untersuchungen<br />
Schallleistungspegel von<br />
99 dB(A) £ L WA £ 125 dB(A)<br />
ermittelt wurden, sind diese Ereignisse je nach der zu beurteilenden Situation gesondert zu<br />
bewerten - Spitzenpegelkriterium.<br />
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5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse<br />
Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005/07.02 von<br />
65 / 55 bzw. 50 dB(A) für Gewerbegebiete (GE)<br />
durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die<br />
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109/11.89 zu beachten.<br />
Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der<br />
Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung<br />
auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.<br />
Für Flächen für den Gemeinbedarf gibt die DIN 18005/07.02 keine konkreten Orientierungswerte<br />
vor. Unter Beachtung der Zweckbestimmung “Öffentliche Verwaltung für Rettungswache<br />
und Polizei“ innerhalb dieser Fläche wurde der Schutzanspruch dem “Gewerbegebiet“ gleichgestellt.<br />
Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt in der Gliederung zunächst innerhalb des Geltungsbereiches<br />
soweit es sich um die Auswirkungen auf den Planungsbereich handelt. Mit der<br />
Beurteilung der Auswirkungen des Gewerbelärms und des vorhabenbezogenen Verkehrs aus<br />
dem Planungsbereich wird auf die Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches abgestellt.<br />
Verkehrslärm - ohne Lärmschutzeinrichtungen<br />
im Geltungsbereich<br />
Die maximalen Beurteilungspegel sind im Einwirkungsbereich der B 235 - Gettruper <strong>Straße</strong> - mit<br />
69 dB(A) tags 62 dB(A) nachts IP 02 (Baugrenze)<br />
bzw. im Zuge der L 844 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> – außerhalb des Einwirkungsbereich der<br />
Lichtsignalanlage mit<br />
64 dB(A) tags 56 dB(A) nachts IP 06 (Baugrenze)<br />
an den Baugrenzen zu erwarten.<br />
Eine Überschreitung der Orientierungswerte, die für ein Gewerbegebiet (GE) mit 65 dB(A) tags<br />
und 55 dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, ist damit gegeben, soweit die Baugrenzen im<br />
Verlauf der beiden <strong>Straße</strong>n geführt werden.<br />
Die zu erwartenden Lärmbelastungen liegen damit tags bis zu 4 dB(A) und nachts bis zu 7 dB(A)<br />
über den Orientierungswerten, die gemäß DIN 18005/07.02 für “Gewerbegebiete“ vor-gegeben<br />
werden. Ab welchem Abstand die Einhaltung der Orientierungswerte gewährleistet ist, kann der<br />
Unterlage 6 - Rasterlärmkarte – entnommen werden.<br />
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Die Anordnung einer Lärmschutzeinrichtung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Anforderungen<br />
an eine zumutbare Arbeits- bzw. Schlafruhe im Gebäude durch Maßnahmen des<br />
passiven <strong>Schallschutz</strong>es und/oder durch Grundrissgestaltung gewährleistet sind und im „Lärmschatten“<br />
gelegene Bereiche noch angemessenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die<br />
jedenfalls dort Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffnetem Fenster noch zulässt.<br />
Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten<br />
Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat eine Lärmschutzwand Pegelminderungen zur<br />
Folge. Sie ist jedoch zur Sicherung gesunder Arbeitsverhältnisse nicht zwingend erforderlich,<br />
wenn die weiter unten aufgezeigten passiven <strong>Schallschutz</strong>maßnahmen berücksichtigt werden.<br />
Die Außenwerte (Orientierungswerte) können abwägend geringfügig überschritten werden. In<br />
jedem Fall muss ein zumutbarer Innenpegel (z. B. durch passiven <strong>Schallschutz</strong>) gewährleistet<br />
sein. Insoweit ist nach der Rechtsprechung eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude<br />
bei Innenpegeln von 40 dB(A) am Tag (“Flüstersprache“) und 30 dB(A) in der Nacht (leichtes<br />
Blätterrauschen) noch gewahrt.<br />
Die geringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw.<br />
genannten Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der B 235 um bis zu 4 dB(A) tags bzw.<br />
7 dB(A) nachts dürfte damit noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz liegen ohne<br />
das Erfordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen.<br />
Aktive Lärmschutzmaßnahmen können aufgrund der Platzverhältnisse nur als Lärmschutzwand<br />
ausgeführt werden und müssten für das Gebäude der Rettungswache an der Emissionsquelle,<br />
d. h. an der südlichen Grundstücksgrenze und auch für die notwendige Überstandslänge auf der<br />
Kanalbrücke angeordnet werden. Eine Lärmschutzwand ist u. a. aus städtebaulicher und<br />
stadtgestalterischer Sicht abzulehnen, da das zu errichtende Gebäude (Rettungswache) zusammen<br />
mit der bestehenden Bebauung an der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> die Eingangssituation<br />
zu Senden bildet.<br />
Des Weiteren muss in Bezug auf die beabsichtigte Ampelvorrangschaltung an der Kreuzung<br />
Gettruper <strong>Straße</strong> / <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> für die Einsatzzentrale im Obergeschoss die Sicht<br />
zu den Verkehrswegen sichergestellt sein. Damit wäre eine transparente und damit kostenintensive<br />
Ausführung der Lärmschutzwand erforderlich. Mit der notwendigen Anordnung der<br />
Lärmschutzwand auf der Kanalbrücke würden zusätzliche Kosten durch entsprechende Ablösebeträge<br />
an die <strong>Straße</strong>nbauverwaltung anfallen.<br />
Sowohl das ortsuntypische Erscheinungsbild der Wand als auch die Kosten für die Herstellung<br />
sowie Ablösung der Lärmschutzwand würden somit dem Planungsziel entgegenstehen.<br />
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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Kann das Plangebiet durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht bzw. nicht<br />
ausreichend geschützt werden, ist die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die<br />
Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig.<br />
Die Aussagen zu erforderlichen Ausweisungen von Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten<br />
Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die zukünftige Verkehrsbelastung im Bezugsjahr<br />
(Prognosehorizont) 2025.<br />
Verkehrslärm - passiver Lärmschutz<br />
im Geltungsbereich<br />
Die Mindestwerte der Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand, erforderlichenfalls Dach,<br />
Fenster) oder der resultierenden Schalldämmung ist der DIN 4109/11.89 (Tabellen 8, 9 und 10)<br />
zu entnehmen.<br />
Unter Berücksichtigung des berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels innerhalb eines<br />
zugewiesenen Lärmpegelbereiches können die Mindestwerte des bewerteten Schalldämm -<br />
Maßes R' w (für Außenwände) bzw. R' w (für Fenster) oder des resultierenden Schalldämm -<br />
Maßes des Gesamtaußenbauteils R' w,res.<br />
entnommen werden. Aus der notwendigen Schalldämmung<br />
ergeben sich die <strong>Schallschutz</strong>klassen für die Fenster.<br />
In Einzelfällen kann es wegen der unterschiedlichen Raumgrößen, Tätigkeiten und<br />
Innenraumpegel in Büroräumen und bestimmten Unterrichtsräumen (z. B. Werkräume)<br />
zweckmäßig oder notwendig sein, die Schalldämmung der Außenwände und Fenster gesondert<br />
festzulegen. Es wird folgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen:<br />
"Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder<br />
Nutzungsänderung von Gebäuden, in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von<br />
Menschen vorgesehenen Räumen, die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß<br />
gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109/11.89 –<br />
<strong>Schallschutz</strong> im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden.<br />
Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend<br />
den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen:"<br />
Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß<br />
bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile<br />
nach DIN 4109 La [dB(A)] erf. R’w,res. [dB(A)]<br />
Wohnräume Büroräume<br />
IV 66 - 70 40 35<br />
V 71 - 75 45 40<br />
VI 76 - 80 50 45<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
Seite - 22 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach DIN<br />
4109/11.89 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren<br />
Lärmbelastung.<br />
Nach DIN 4109/11.89 wird für die verschiedenen Lärmquellen ein „maßgeblicher Außenlärmpegel“<br />
lediglich für die Tageszeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr ermittelt.<br />
Für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume (Ruheräume) sind bei Gebäudefronten<br />
mit Überschreitung der Orientierungswerte (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum<br />
Nacht und soweit die zu erwartenden Lärmbelastungen mehr als 45 dB(A) betragen, schallgedämmte<br />
Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz<br />
gegen Außenlärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und/ oder Türen bei Lärmeinwirkung<br />
geschlossen bleiben. Für die mit Lärmpegelbereichen gekennzeichneten Baugrenzen wird daher<br />
folgende Festsetzung empfohlen:<br />
“In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern im Bereich der gekennzeichneten<br />
Baugrenzen (Lärmpegelbereiche) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die<br />
das Schalldämm-Maß des Fensters nicht verschlechtern.“<br />
Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter<br />
Schlaf häufig nicht mehr möglich. Daher ist in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern<br />
in Schlafräumen (Ruheräumen) mit Fenstern an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen<br />
von mehr als 45 dB(A) vorzusehen.<br />
Im vorliegenden Fall ergibt sich die Forderung der schallgedämmten Lüftung für den Ruheraum<br />
des Personals während der Nacht.<br />
Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte<br />
sowie gegebenenfalls der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte<br />
Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden<br />
vorgesehen sind, die eine Lärmbelastung von weniger als 45 dB(A) aufweisen.<br />
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Seite - 23 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Gewerbelärm -<br />
außerhalb des Geltungsbereiches<br />
Die in Verbindung mit dem “ruhenden Verkehr“ (Mitarbeiterparkplatz) und den RTW Einsätzen<br />
(ohne Martinshorn) sowie den möglichen Bewegungen durch Fahrzeuge des Deutschen Roten<br />
Kreuzes verursachten Lärmbelastungen wurden außerhalb des Geltungsbereiches an der<br />
Bestandsbebauung südlich der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> mit<br />
35 dB(A) tags 39 dB(A) nachts <strong>Ottmarsbocholter</strong> Str. 8<br />
als maximale Lärmbelastung ermittelt. An den benachbarten Gebäuden fällt die Lärmbelastung<br />
mindestens noch 1 dB(A) geringer aus, da der Abstand zur Zufahrt bzw. zur Fahrlinie auf dem<br />
Betriebsgelände größer ausfällt, was zu einer reduzierten Lärmbelastung führt.<br />
Der Immissionsrichtwert, der mit 55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts für allgemeine Wohngebiete<br />
berücksichtigt wurde, ist damit nicht überschritten. Die nächtliche Lärmbelastung ergibt<br />
sich in Verbindung mit der Rückkehr des RTW vom Einsatz und dem zugehörigen Rangiervorgang,<br />
um das Fahrzeug rückwärts in die Unterstellhalle einfahren zu können. Die Lärmbelastung<br />
durch die Abfahrt fällt, da kein Rangiervorgang notwendig, geringer aus.<br />
Die Anordnung von Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz des Baugebietes ist nicht notwendig.<br />
Die Ein- und Ausfahrt wird begrenzt durch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Das Fahrzeug<br />
nimmt nicht mehr am öffentlichen Verkehr teil, wenn seine erste Achse den öffentlichen<br />
Verkehrsweg verlassen hat. Das Fahrzeug nimmt am öffentlichen Verkehr teil, sobald die letzte<br />
Achse sich auf dem öffentlichen Verkehrsweg befindet. Unter Verkehrsweg ist hier die Fahrbahn<br />
für den Kfz-Verkehr zu verstehen, nicht der Rad- und Fußgängerweg.<br />
Die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung aus dem Betrieb der Rettungswache erfolgte<br />
ohne Berücksichtigung des Einsatzes des Martinshorns. Bei dem Einsatz des Martinshorns ist<br />
von einem Schallleistungspegel mit bis zu 140 dB(A) auszugehen.<br />
Bei einer mittleren Geschwindigkeit auf dem Betriebsgelände von 15 km/h würde sich mit der<br />
Abfahrt des RTW zum Einsatz eine Einwirkzeit von 10 Sekunden pro Einsatz bzw. dann insgesamt<br />
40 Sekunden bei 4 Einsätzen pro Tag ergeben.<br />
Mit einem Einsatz innerhalb der ungünstigsten Nachtstunde sowie den 3 Tageseinsätzen ergibt<br />
sich an der Bestandsbebauung südlich der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> bei eingeschaltetem<br />
Martinshorn bei einem Schallleistungspegel mit 140 dB(A) eine maximale Lärmbelastung von<br />
70 dB(A) tags 74 dB(A) nachts <strong>Ottmarsbocholter</strong> Str. 8<br />
Die Position/ Höhe des Martinshorns ging mit 2,2 m in die Berechnung ein.<br />
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Seite - 24 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Damit ist für beide Beurteilungszeiträume mit dem Einsatz des Martinshorns eine erhebliche<br />
Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte festzustellen.<br />
In Bezug auf den Einsatz des Martinshorns gilt es den § 38 der STVO zu beachten:<br />
§ 38 der <strong>Straße</strong>nverkehrsordnung – Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht<br />
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste<br />
Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden<br />
abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es<br />
ordnet an: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“<br />
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur<br />
Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von<br />
Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.<br />
Mit dem Neubau der Rettungswache wird an der Ausfahrt zur <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> eine<br />
Ampelvorrangschaltung für die ausrückenden Rettungsfahrzeuge eingerichtet. Des Weiteren<br />
wird eine Vorrangschaltung für die Ampel Gettruper <strong>Straße</strong> / <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> realisiert.<br />
Damit ist gewährleistet, dass eine gesicherte Ausfahrt vom Betriebsgelände der Rettungswache<br />
auf die L 844 erfolgen kann ohne das Martinshorn am RTW einschalten zu müssen.<br />
Die Lichtsignalanlage an der Ausfahrt der Rettungswache ist als Bedarfsanlage einzustufen und<br />
gehört daher nicht zu den Lichtsignalanlagen, die nach den RLS-90 mit einem Korrekturwert zur<br />
Berücksichtigung der Störwirkung von Lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen<br />
in die Berechnungen zum Verkehrslärm (öffentliche Verkehrsflächen) eingehen.<br />
Die Parkplatzlärmstudie beinhaltet mit der Tabelle 37, soweit die Bedingungen der freien<br />
Schallausbreitung erfüllt sind, Mindestabstände zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem<br />
nächstgelegenen Immissionsort zur Nachtzeit. Dieser beträgt für allgemeine Wohngebiete bei<br />
einer Stellplatznutzung durch Pkw 28 m und ist daher in jedem Fall als Mindestabstand zum<br />
Bestandsbebauung südlich der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> als erfüllt anzusehen.<br />
Auch für das Tag-Maximalpegelkriterium sind unter Annahme der Maximalpegel nach Tab. 35<br />
der Parkplatzlärmstudie die horizontalen Mindestabstände zwischen schutzwürdiger Bebauung<br />
und dem Rand des Parkplatzes ermittelt worden. Sie liegen für Pkw-Parkplätze unter 1 m.<br />
Ein detaillierter rechnerischer Nachweis für den Spitzenpegel auf dem Pkw-Parkplatz wurde<br />
daher im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht vorgenommen.<br />
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Seite - 25 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Verkehrslärm -<br />
außerhalb des Geltungsbereiches<br />
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb eines Betriebsgrundstückes<br />
durch das der <strong>Anlage</strong> zuzuordnende Verkehrsaufkommen sind bei der Beurteilung gesondert<br />
von den anderen <strong>Anlage</strong>ngeräuschen zu betrachten und nur zu berücksichtigen, sofern sie nicht<br />
selten auftreten und im Zusammenhang mit dem Betrieb der <strong>Anlage</strong> den vorhandenen Pegel der<br />
Verkehrsgeräusche rechnerisch um mind. 3 dB(A) erhöhen und die Immissionsgrenz-werte der<br />
16. BImSchV erstmalig überschritten werden – s. Vorgaben der TA Lärm.<br />
Bei Berücksichtigung der Verkehrsstärke von 5.116 Kfz/24h - ohne Rettungswache - im Zuge<br />
der L 844 ist festzustellen, dass die Lärmbelastung an der vorhandenen Wohnbebauung südlich<br />
<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> durch die vorhabenbezogene zusätzliche Verkehrsstärke von<br />
rd. 40 Kfz/24h (mit 20 % Lkw-Anteil durch die RTW) um maximal 0,1 dB(A) erhöht wird.<br />
Die Erhöhung ist rechnerisch nachgewiesen, wird aber als akustische Veränderung nicht wahrnehmbar<br />
sein, da Veränderungen der Lärmbelastung nur ab einer Erhöhung oder Verringerung<br />
der Lärmbelastung von mehr als 2 dB(A) vom menschlichen Gehör wahrzunehmen sind.<br />
Der aus dem Neubau der Rettungswache resultierende Neuverkehr (vorhabenbezogener Verkehr)<br />
auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht der <strong>Anlage</strong> bzw. dem von der <strong>Anlage</strong><br />
ausgehenden Lärm zuzuordnen, da die Kriterien der TA Lärm nicht erfüllt sind.<br />
Prognosesicherheit<br />
Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine<br />
Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum<br />
Jahre 2025 ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu<br />
erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert.<br />
Mit der maximalen Lärmbelastung durch den von der Rettungswache ausgehenden Gewerbelärm<br />
von 38,1 dB(A) im Beurteilungszeitraum Nacht, wird der zulässige Immissionsrichtwert um<br />
rd. 2 dB(A) unterschritten. Damit ist eine ausreichende Prognosesicherheit gewährleistet.<br />
Bearbeitet: Senden, März 2012<br />
(Dipl.-Ing. A. Timmermann)<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge<br />
Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden<br />
Tel. 02597/93 99 77-0 - Fax 93 99 77-50<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9 - 48308 Senden
B 235<br />
L 844<br />
B 235<br />
Erläuterung:<br />
räumlicher<br />
Geltungsbereich<br />
des BBauplans<br />
Gemeinde Senden - Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
S C H A L L T E C H N I S C H E U N T E R S U C H U N G<br />
Übersichtslageplan M. 1 : 5.000 Unterlage: 2<br />
Blatt: 1 (1)
4<br />
498<br />
502<br />
503<br />
(1)<br />
243<br />
419<br />
422<br />
416<br />
288<br />
Zeichenerklärung<br />
4 c<br />
6<br />
Weg<br />
242<br />
241<br />
421<br />
423<br />
414<br />
424<br />
425<br />
415<br />
426<br />
1236<br />
1<br />
Anpflanzung 2<br />
386<br />
387<br />
Anpflanzung 1<br />
389<br />
388<br />
433<br />
385<br />
Anbauverbotszone<br />
20,00<br />
3<br />
L<br />
390<br />
442<br />
352<br />
374<br />
383<br />
(1)<br />
446<br />
436<br />
437<br />
435<br />
LSA<br />
434<br />
439<br />
440<br />
V<br />
V<br />
V<br />
IV<br />
40 m<br />
IV<br />
IV<br />
0,6<br />
o II<br />
441<br />
GH 8,00<br />
70 m<br />
3<br />
IV<br />
3<br />
100 m<br />
+ 60,39 m<br />
ü. NN<br />
IV<br />
<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />
349<br />
112<br />
350<br />
L 844<br />
(1)<br />
IV<br />
V<br />
VI<br />
(1)<br />
2<br />
447<br />
316<br />
444<br />
443<br />
8<br />
10<br />
(2)<br />
(1)<br />
(1)<br />
12<br />
4<br />
Am Kanal<br />
451<br />
455<br />
452<br />
453<br />
Gettruper <strong>Straße</strong><br />
3<br />
1 a<br />
(1)<br />
1<br />
445<br />
(1)<br />
(1)<br />
(2)<br />
470<br />
467<br />
2<br />
468<br />
(1) (2)<br />
409<br />
91<br />
4<br />
(1)<br />
(1)<br />
(1)<br />
(1)<br />
410<br />
95<br />
2<br />
109<br />
3<br />
6<br />
(2)<br />
1<br />
(1)<br />
(3)<br />
(1)<br />
1 a<br />
110<br />
108<br />
(1)<br />
(1)<br />
107<br />
111<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
<strong>Schallschutz</strong> an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen<br />
48308 Senden Münsterstraße 9 02597/ 93 99 77 0<br />
Senden<br />
März 2012<br />
438<br />
B 235<br />
5<br />
88<br />
89<br />
476<br />
477<br />
(1)<br />
(2)<br />
6 b<br />
6 a<br />
Eichendorffstraße<br />
5<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
105<br />
106<br />
S c h a l l t e c h n i s c h e<br />
Lageplan M. 1 : 1.000<br />
Unterlage: 3<br />
U n t e r s u c h u n g<br />
Blatt: 1(1)<br />
469<br />
87
PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH<br />
Sitz Senden<br />
UNTERLAGE 4<br />
· ZUSAMMENSTELLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL ·<br />
- mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche -<br />
- gem. DIN 4109 -<br />
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />
Gemeinde Senden Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ März 2012
Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm<br />
mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109<br />
Unterlage 4.1<br />
Punktname HFront SW Nutz ORW P Verkehr OW-Überschr. maßgeb. Lärmpeg.<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht AußenLP Bereich<br />
in dB(A) in dB(A) in dB(A) in dB(A)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
IP 01 W EG GE 65 55 67 60 1,8 4,7 70 IV<br />
1.OG GE 65 55 68 61 2,5 5,5 71 V<br />
IP 02 W EG GE 65 55 68 61 3,0 5,9 71 V<br />
1.OG GE 65 55 69 62 3,7 6,6 72 V<br />
IP 03 SW EG GE 65 55 67 59 1,7 3,9 70 IV<br />
1.OG GE 65 55 68 60 2,2 4,4 71 V<br />
IP 04 S EG GE 65 55 67 58 1,3 3,0 70 IV<br />
1.OG GE 65 55 67 58 1,2 2,9 70 IV<br />
IP 05 S EG GE 65 55 65 57 - 1,7 68 IV<br />
1.OG GE 65 55 65 57 - 1,6 68 IV<br />
IP 06 S EG GE 65 55 64 56 - 0,7 67 IV<br />
1.OG GE 65 55 64 56 - 0,6 67 IV<br />
IP 07 O EG GE 65 55 60 52 - - 63 III<br />
1.OG GE 65 55 61 52 - - 64 III<br />
IP 08 N EG GE 65 55 56 47 - - 59 II<br />
1.OG GE 65 55 56 47 - - 59 II<br />
IP 09 N EG GE 65 55 60 52 - - 63 III<br />
1.OG GE 65 55 60 53 - - 63 III<br />
IP 10 N EG GE 65 55 64 56 - 1,0 67 IV<br />
1.OG GE 65 55 64 57 - 1,6 67 IV<br />
Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0 Seite 1<br />
SoundPLAN 6.5
Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm<br />
mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109<br />
Unterlage 4.1<br />
Nummer Spalte Beschreibung<br />
1 Punktname Bezeichnung des Immissionsortes<br />
2 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite<br />
3 SW Stockwerk<br />
4 Nutz Gebietsnutzung<br />
5-6 ORW Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags/nachts<br />
7-8 P Verkehr Beurteilungspegel Prognose Verkehrslärm tags/nachts<br />
9-10 OW-Überschr. Überschreitung des Orientierungswertes durch Verkehrslärm tags/nachts<br />
11 maßgeb. maßgeblicher Außenlärmpegel gem. DIN 4109<br />
12 Lärmpeg. Lärmpegelbereich gem. Tabelle 8 DIN 4109<br />
Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0 Seite 2<br />
SoundPLAN 6.5
Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
Beurteilungspegel<br />
Ermittlung der Lärmbelastungen durch Gewerbelärm<br />
Unterlage 4.2<br />
Punktname HFront SW Nutz RW,T<br />
RW,N<br />
LrT<br />
LrN<br />
LrT,diff<br />
LrN,diff<br />
dB(A)<br />
dB(A)<br />
dB(A)<br />
dB(A)<br />
dB(A)<br />
IP 11 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 6 N EG WA 55 40 31,2 35,1 --- ---<br />
1. OG 55 40 32,6 36,5 --- ---<br />
IP 12 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 8 N EG WA 55 40 32,8 36,5 --- ---<br />
1. OG 55 40 34,5 38,1 --- ---<br />
IP 13 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 10 N EG WA 55 40 32,2 35,8 --- ---<br />
1. OG 55 40 33,9 37,3 --- ---<br />
IP 14 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 12 NW EG WA 55 40 30,0 33,8 --- ---<br />
1. OG 55 40 31,3 34,9 --- ---<br />
dB(A)<br />
Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0<br />
Seite 1<br />
SoundPLAN 6.5
Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
Beurteilungspegel<br />
Ermittlung der Lärmbelastungen durch Gewerbelärm<br />
Unterlage 4.2<br />
Legende<br />
Punktname<br />
Bezeichnung des Immissionsortes<br />
HFront<br />
Himmelsrichtung der Gebäudeseite<br />
SW<br />
Stockwerk<br />
Nutz<br />
Gebietsnutzung<br />
RW,T dB(A) Richtwert Tag<br />
RW,N dB(A) Richtwert Nacht<br />
LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag<br />
LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht<br />
LrT,diff dB(A) Richtwertüberschreitung für Zeitbereich LrT<br />
LrN,diff dB(A) Richtwertüberschreitung für Zeitbereich LrN<br />
Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0<br />
Seite 2<br />
SoundPLAN 6.5
PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH<br />
Sitz Senden<br />
UNTERLAGE 5<br />
· BERECHNUNG DER EMISSIONSPEGEL/ SYSTEMSKIZZE ·<br />
- Verkehrslärm -<br />
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />
Gemeinde Senden Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ März 2012
Berechnung der Emissionspegel LME für <strong>Straße</strong>nverkehr<br />
Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ - Gemeinde Senden<br />
LME-Berechnung <strong>Straße</strong> – Unterlage 5<br />
Abschnittsname : B 235 Gettruper <strong>Straße</strong> Werte nach RLS-90<br />
Verkehrswerte : 16600 Kfz/24h 6.0 %Lkw(t) Tags Nachts<br />
0.011 M nachts 7.0 %Lkw(n) L m<br />
(25) 64.3 57.4 dB(A)<br />
Geschwindigkeiten : Pkw 50 km/h Lkw 50 km/h D V<br />
-4.7 -4.5 dB(A)<br />
<strong>Straße</strong>noberfläche : T4.1) G.Asphalt A.Beton S.Masti D StrO<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
Steigung/Gefälle : 0.0 % D Stg<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
Mehrfachreflexion : Faktor 0 Höhe 0.0 Abstand 0.0 D Refl<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
L m,E<br />
Tags 64.3 dB(A) Nachts 57.4 dB(A)<br />
Abschnittsname : L 844 <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> Werte nach RLS-90<br />
Verkehrswerte : 5200 Kfz/24h 6.0 %Lkw(t) Tags Nachts<br />
0.008 M nachts 7.0 %Lkw(n) L m<br />
(25) 59.3 50.9 dB(A)<br />
Geschwindigkeiten : Pkw 50 km/h Lkw 50 km/h D V<br />
-4.7 -4.5 dB(A)<br />
<strong>Straße</strong>noberfläche : T4.1) G.Asphalt A.Beton S.Masti D StrO<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
Steigung/Gefälle : 0.0 % D Stg<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
Mehrfachreflexion : Faktor 0 Höhe 0.0 Abstand 0.0 D Refl<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
L m,E<br />
Tags 59.3 dB(A) Nachts 50.9 dB(A)<br />
Abschnittsname : L 844 <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> Werte nach RLS-90<br />
Verkehrswerte : 5200 Kfz/24h 6.0 %Lkw(t) Tags Nachts<br />
0.008 M nachts 7.0 %Lkw(n) L m<br />
(25) 59.5 51.1 dB(A)<br />
Geschwindigkeiten : Pkw 70 km/h Lkw 70 km/h D V<br />
-2.5 -2.3 dB(A)<br />
<strong>Straße</strong>noberfläche : T4.1) Asph.-Beton 0/11 o. Spl. D StrO<br />
-2.0 -2.0 dB(A)<br />
Steigung/Gefälle : 0.0 % D Stg<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
Mehrfachreflexion : Faktor 0 Höhe 0.0 Abstand 0.0 D Refl<br />
0.0 0.0 dB(A)<br />
L m,E<br />
Tags 59.5 dB(A) Nachts 51.1 dB(A)<br />
Projekt : Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ – Gemeinde Senden Datei : STRA.250<br />
Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0<br />
Seite<br />
1
Schematischer Verkehrsbelastungsplan<br />
Prognose 2025<br />
B 235<br />
Gettruper <strong>Straße</strong><br />
Dortmund-Ems-Kanal<br />
16.600 / 50<br />
6,0 / 7,0<br />
Zufahrt Plangebiet<br />
LSA<br />
5.200 / 50<br />
6,0 / 7,0<br />
5.200 / 70<br />
6,0 / 7,0<br />
L 844<br />
<strong>Ottmarsbocholter</strong> Str.<br />
16.600 / 50<br />
6,0 / 7,0<br />
B 235<br />
Gettruper <strong>Straße</strong><br />
Legende:<br />
19.420 / 50 DTV in KFZ/24h / V zul. in km/h<br />
4,6 / 3,8 LKW-Anteil p Tag / Nacht in %<br />
Unterlage 5<br />
Gemeinde Senden<br />
BBauPlan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“
PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH<br />
Sitz Senden<br />
UNTERLAGE 6<br />
· RASTERLÄRM- / ISOPHONENKARTE ·<br />
- Verkehrslärm -<br />
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />
Gemeinde Senden Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ März 2012
65<br />
60<br />
65<br />
60<br />
65<br />
65<br />
Gemeinde Senden<br />
Fachbereich IV, Bauen u. Planen<br />
Münsterstraße 30<br />
48308 Senden<br />
65<br />
Dortmund-Ems-Kanal<br />
65<br />
60<br />
60<br />
Bebauungsplan<br />
"<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
Gemeinde Senden<br />
Karte 1<br />
P<br />
60<br />
65<br />
Rasterlärmkarte M. 1: 1.000<br />
IO 10<br />
IO 09<br />
IO 08<br />
IO 7<br />
25<br />
B 235 Gettruper <strong>Straße</strong><br />
IO 2<br />
IO 1<br />
IO 6<br />
65<br />
Unterlage 6 - Blatt 1<br />
Stand: März 2012<br />
T<br />
LSA<br />
75<br />
70<br />
IO 3 IO 4<br />
Eichendorffstraße<br />
IO 5<br />
L 844 <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />
6 8 10 12<br />
Berechnung:<br />
Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n RLS-90<br />
Beurteilung:<br />
DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />
Beurteilungszeitraum Tag 06.00 - 22.00 Uhr<br />
Immissionsort: 4.0 m über Grund<br />
4<br />
1a 1<br />
2<br />
Beurteilungspegel<br />
in dB(A)<br />
< 35,0<br />
35,0 - 40,0<br />
40,0 - 45,0<br />
45,0 - 50,0<br />
50,0 - 55,0<br />
55,0 - 60,0<br />
60,0 - 65,0<br />
65,0 - 70,0<br />
70,0 - 75,0<br />
75,0 - 80,0<br />
>= 80,0<br />
Zeichenerklärung<br />
Hauptgebäude<br />
Nebengebäude<br />
Geltungsbereich<br />
Baugrenze<br />
Öffentliche Verwaltung<br />
(Rettungswache/ Polizei)<br />
Grünfläche<br />
Emissionslinie<br />
Lichtsignalanlage<br />
3<br />
Immissionsort<br />
Maßstab 1:1000<br />
0 5 10 20 30 40 50<br />
m<br />
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />
Münsterstraße 9<br />
48308 Senden<br />
FON 0 25 97 / 93 99 77-0 - FAX 0 25 97 / 93 99 77-50