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BPlan Ottmarsbocholter Straße Begründung Anlage C (Schallschutz)

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PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE<br />

GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden<br />

PDF Ausfertigung<br />

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />

- gemäß DIN 18005/07.02 <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau -<br />

Bebauungsplan<br />

Gemeinde Senden<br />

“<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

- Erstaufstellung<br />

Erläuterungsbericht<br />

erstellt im Auftrag der:<br />

Gemeinde Senden<br />

Fachbereich IV, Bauen und Planen<br />

Münsterstraße 30<br />

48303 Senden<br />

FON 02597 / 699 - 303 FAX 02597 / 699 – 666<br />

durch:<br />

Projekt-Nr. :<br />

60 983/11<br />

Planungsbüro für Lärmschutz<br />

Münsterstraße 9<br />

48308 Senden<br />

FON 0 25 97 / 93 99 77-0 FAX 0 25 97 / 93 99 77-50<br />

email: Planungsbuero.Laermschutz.MS@t-online.de<br />

bearbeitet:<br />

Dipl.-Ing. Andreas Timmermann<br />

aufgestellt:<br />

Senden, im März 2012


Unterlagenverzeichnis<br />

der schalltechnischen Untersuchung<br />

für den<br />

Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

Gemeinde Senden<br />

Erstaufstellung<br />

Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab<br />

Unterlage<br />

1 Erläuterungsbericht<br />

2 Übersichtslageplan 1 : 5.000<br />

3 Lageplan 1 : 1.000<br />

4 Zusammenstellung der Beurteilungspegel<br />

mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche<br />

gem. DIN 4109/11.89 - Tabelle 8<br />

5 Berechnung der Emissionspegel / Systemskizze<br />

Verkehrslärm<br />

6 Rasterlärm- / Isophonenkarte 1 : 1.000<br />

Verkehrslärm<br />

K:\aoffice\60983\983-V1.doc Stand: März 2012


Seite - 2 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t<br />

der schalltechnischen Untersuchung<br />

für den<br />

Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

Gemeinde Senden<br />

Erstaufstellung<br />

Gliederung<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Situation<br />

1.2 Aufgabe<br />

2 Beurteilungsgrundlagen<br />

2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien<br />

2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte<br />

3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit<br />

3.1 Verkehrslärm<br />

3.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />

3.1.2 Schiffsverkehr<br />

3.2 Gewerbelärm<br />

3.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />

4 Emissionen<br />

4.1 Verkehrslärm<br />

4.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />

4.1.2 Schiffsverkehr<br />

4.2 Gewerbelärm<br />

4.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />

5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 3 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Situation<br />

Die Gemeinde Senden beabsichtigt im Ortsteil Senden die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

²<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>² durchzuführen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

den Neubau der Rettungswache an der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> geschaffen.<br />

Die innerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des<br />

räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen.<br />

Unter Berücksichtigung der geplanten Strukturen sind Ausweisungen als:<br />

· - Fläche für den Gemeinbedarf<br />

Zweckbestimmung: “Öffentliche Verwaltung für Rettungswache und Polizei“<br />

vorgesehen.<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt über die L 844 (<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>)<br />

mittels einer neuen Anbindung (Zufahrt) an die L 844.<br />

Die Rettungswache an der Mühlenstraße ist aufgrund von neuen Ansprüchen nicht mehr<br />

zeitgemäß. Ein Ausbau / Anbau ist an dieser Stelle nicht möglich.<br />

Aus diesem Grund wurde es notwendig, einen neuen Standort für die Rettungswache zu<br />

suchen. Der Standort innerhalb des Plangebietes ist aufgrund seiner Lagegunst an den<br />

übergeordneten Verkehrswegen (u. a. B 235) und der daraus resultierenden guten Erreichbarkeit<br />

von Einsatzorten gewählt worden. Das Plangebiet ist am Ortsrand, direkt angrenzend sind<br />

nur wenige Wohnhäuser betroffen.<br />

Der Standort soll für die Rettungswagen des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung<br />

vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich um mit Kleintransportern vergleichbare Fahrzeuge.<br />

Dazu sind noch die PKW für den Notarztdienst zu berücksichtigen. Ebenfalls könnten an dem<br />

Standort auch Unterstellmöglichkeiten für die z. Zt. zwei Fahrzeuge des DRK-Ortsvereines<br />

geschaffen werden. Perspektivisch ist auch die Unterbringung einer Polizeistation denkbar. Die<br />

Rettungswache selbst wird die notwendigen Räume für die Leitstelle mit Büros, Sozial- und<br />

Waschräumen aufnehmen. Für die Fahrzeuge werden Stellplätze bzw. Garagen vorgesehen.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 4 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

1.2 Aufgabe<br />

Die Aufgabe besteht einerseits darin, die von der B 235 (Gettruper <strong>Straße</strong>) sowie der L 844<br />

(<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>) und dem Dortmund-Ems-Kanal (Wasserstraße) ausgehenden<br />

Verkehrslärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an den im<br />

Geltungsbereich geplanten Gebäuden (hier: Baugrenzen) über einen Einzelpunktnachweis zu<br />

berechnen.<br />

Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage<br />

der RLS-90 (<strong>Straße</strong>). Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden <strong>Straße</strong>n<br />

sind den Ergebnislisten der amtlichen <strong>Straße</strong>nverkehrszählung 2010 zu entnehmen und auf<br />

den Prognosehorizont 2025 hochzurechnen.<br />

Für den Dortmund-Ems-Kanal ergibt sich das Schiffsaufkommen aus den Verkehrsstatistiken<br />

des Bundes. Die Erhebungen erfolgen dabei an den Schleusen im Zuge der Wasserstraße und<br />

werden über das Elektronische Wasserstraßen-Infomationssystem (ELWIS) veröffentlicht.<br />

Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den<br />

Baugrenzen (geplante Gebäude) innerhalb des Geltungsbereiches sind bei Überschreitung der<br />

maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 Beiblatt 1 zu Teil 1 die Lärmpegelbereiche<br />

nach DIN 4109/11.89 - Tabelle 8 zu bestimmen und Vorschläge für planungsrechtliche<br />

Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten.<br />

Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bebauungsplanes ist die DIN 18005/07.02 -<br />

<strong>Schallschutz</strong> im Städtebau - mit<br />

Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung<br />

Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren<br />

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung<br />

Teil 2 - Lärmkarten<br />

Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen<br />

Ergänzend zum Verkehrslärm sind die durch den Betrieb der geplanten Rettungswache (Neubau)<br />

verursachten Gewerbelärmimmissionen außerhalb des Planungsbereiches über einen<br />

Einzelpunktnachweis zu berechnen und gemäß TA Lärm zu beurteilen.<br />

Dies betrifft im Wesentlichen die vom Mitarbeiterparkplatz sowie den an- und abfahrenden RTW<br />

auf dem Betriebsgelände – Rettungswache - ausgehenden Lärmbelastungen.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 5 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

2 Beurteilungsgrundlagen<br />

2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien<br />

DIN 4109<br />

DIN 18005<br />

DIN/ISO 9613-2<br />

VDI 2720<br />

RLS-90<br />

TA Lärm<br />

Heft 3<br />

(Unterreihe)<br />

Heft 192<br />

Heft 89<br />

<strong>Schallschutz</strong> im Hochbau<br />

Anforderungen und Nachweise,<br />

November 1989<br />

<strong>Schallschutz</strong> im Städtebau,<br />

Grundlagen und Hinweise für die Planung,<br />

Teil 1, Juli 2002<br />

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung<br />

Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987<br />

Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen<br />

Teil 2, September 1991<br />

Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien<br />

Allgemeines Berechnungsverfahren,<br />

Teil 2, Oktober 1999<br />

<strong>Schallschutz</strong> durch Abschirmung im Freien<br />

Blatt 1, März 1997<br />

Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n<br />

BMV, Ausgabe 1990 - Korrigierte Fassung 1992<br />

6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm<br />

vom 26. August 1998<br />

Technischer Bericht - Hessische Landesanstalt für Umwelt u. Geologie<br />

zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf<br />

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen<br />

und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere<br />

an Verbrauchermärkten, 2005<br />

Technischer Bericht - Hessische Landesanstalt für Umwelt<br />

zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf<br />

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen<br />

Mai 1995<br />

Parkplatzlärmstudie – LU Bayern<br />

Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen<br />

und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen.<br />

6. vollständig überarbeitete Auflage – 2007<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 6 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte<br />

DIN 18005/07.02<br />

- <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen<br />

Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 18005/05.87 - Beiblatt 1 zu Teil 1.<br />

Danach sind maßgebend:<br />

reines Wohngebiet (WR)<br />

50 dB(A) tags 40 dB(A) bzw. 35 dB(A) nachts<br />

allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

55 dB(A) tags 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) nachts<br />

Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI)<br />

60 dB(A) tags 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) nachts<br />

Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE)<br />

65 dB(A) tags 55 dB(A) bzw. 50 dB(A) nachts<br />

Industriegebiet (GI)<br />

-- dB(A) tags -- dB(A) nachts<br />

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm<br />

sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.<br />

Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und<br />

Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu<br />

verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten<br />

verglichen und nicht addiert werden.<br />

Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06.00 - 22.00 Uhr und nachts der<br />

Zeitraum von 22.00 - 06.00 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere<br />

Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

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Seite - 7 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

TA Lärm<br />

- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm<br />

Die Anforderungen an die Geräusche gewerblicher <strong>Anlage</strong>n werden im Immissionsschutzrecht<br />

für genehmigungsbedürftige <strong>Anlage</strong>n nach der 4. BImSchV durch die TA Lärm/08.98 unter<br />

Nummer 6.1 konkretisiert.<br />

Die TA Lärm/08.98 gilt für <strong>Anlage</strong>n, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige<br />

<strong>Anlage</strong>n den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) unterliegen. Ausnahmen finden sich unter Nummer 1 der TA Lärm.<br />

In der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die<br />

nachfolgenden Immissionsrichtwerte genannt, die von den Geräuschen gewerblicher <strong>Anlage</strong>n<br />

nicht überschritten werden dürfen:<br />

Immissionsrichtwert<br />

Gebietsausweisung Buch- tags nachts<br />

(gem. Baunutzungsverordnung) stabe 06.00 - 22.00 Uhr 22.00 - 06.00 Uhr<br />

[dB(A)]<br />

[dB(A)]<br />

reines Wohngebiet WR e) 50 35<br />

allgemeines Wohngebiet WA d) 55 40<br />

Mischgebiet MI c) 60 45<br />

Gewerbegebiet GE b) 65 50<br />

Industriegebiet GI a) 70 70<br />

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr<br />

als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten - Nummer 6.1<br />

TA Lärm.<br />

Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte nach<br />

Nummer 6.3 für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb vom Gebäude in Gebieten<br />

nach Nummer 6.1 Buchstabe b bis e<br />

70 dB(A) tags 55 dB(A) nachts<br />

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:<br />

06.00-22.00 Uhr tags 22.00-06.00 Uhr nachts<br />

Maßgebend für die Nacht ist die volle Nachtstunde (z.B. 01.00 bis 02.00 Uhr) mit dem höchsten<br />

Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende <strong>Anlage</strong> relevant beiträgt.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

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Seite - 8 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit<br />

3.1 Verkehrslärm<br />

3.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />

Die Verkehrsmengen und -zusammensetzungen im Zuge der beiden Hauptverkehrswege, in<br />

dessen Einwirkungsbereich der Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ liegt, wurden den<br />

Ergebnislisten der amtlichen <strong>Straße</strong>nverkehrszählung (SVZ) 2010 entnommen.<br />

Für die rechnerische Ermittlung der im Geltungsbereich zu erwartenden Lärmbelastungen ist die<br />

Prognoseverkehrsmenge im Bezugsjahr 2025 zu berücksichtigen.<br />

Die Ergebnislisten der SVZ dokumentieren für die letzten Jahre nachfolgende durchschnittliche<br />

tägliche Verkehrsstärken DTV [Kfz/24h]:<br />

2000 2005 2010<br />

B 235 (Z 4110 2419) 12.613 12.357 15.422<br />

L 844 (Z 4111 1402) 4.429 3.979 4.759<br />

Für das Jahr 2025 gehen die Bedarfspläne derzeit von geringfügig reduzierten Verkehrsstärken<br />

(B 235 mit 12.132 Kfz/24h und L 844 mit 3.935 Kfz/24h) auf Basis der Ergebnisse der SVZ 2005<br />

aus.<br />

Die aus der Verkehrsentwicklung (SVZ) zwischen den Jahren 2000 und 2005 prognostizierten<br />

rückläufigen Verkehrsmengen wurden mit der aktuellen SVZ in 2010 nicht bestätigt, so dass für<br />

die vorliegende Untersuchung als Basis für die Prognose der DTV aus dem Jahr 2010 und die<br />

zugehörigen Lkw-Anteile zugrunde gelegt wurden.<br />

Zur Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung wurde für die Ermittlung der<br />

Prognoseverkehrsmenge eine jährliche Steigerung der täglichen Verkehrsmenge von 0,5 % in<br />

Ansatz gebracht. Der DTV für die L 844 ergibt sich mit einer Entwicklung über 15 Jahre und<br />

einer daraus resultierenden Gesamtsteigerung von 7,5 % zu 5.116 Kfz/24h. Der DTV wurde auf<br />

volle Hundert und der Lkw-Anteile auf volle Prozent aufgerundet.<br />

Für die Rettungswache ist gemäß Annahmen und Angaben des Kreis Coesfeld im Jahr von ca.<br />

1.200 Einsätzen auszugehen (i. M. 4 Einsätze pro Tag). Hinzu kommen die An- und Abfahrten<br />

zum Mitarbeiterparkplatz (2-Schicht-Betrieb), so dass sich aus dem Betrieb der Rettungswache<br />

eine Verkehrsbelastung von max. 40 Kfz/24h ergibt - Zusatzbelastung. Diese Zunahme der<br />

Verkehrsmenge ist in Bezug auf den DTV der L 844 von 5.116 Kfz/24h im Bezugsjahr 2025<br />

unbedenklich und mit der Aufrundung des DTV auf 5.200 Kfz/24h bereits erfasst.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 9 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M wurde straßenklassifizierungsabhängig nach der<br />

Tab. 3 der RLS-90 berechnet. Für den maßgebenden Lkw-Anteil p liegen die projektbezogenen<br />

Daten auf der Grundlage der amtlichen <strong>Straße</strong>nverkehrszählung (SVZ) 2010 vor. Diese Daten<br />

basieren auf den Zählergebnissen der Zählstellen 4111 1402 (L 844) und 4110 2419 (B 235).<br />

In die Berechnung des Emissionspegels sollen vorrangig Daten aus projektbezogenen Untersuchungen<br />

zur Verkehrsbelastung einfließen. Liegen solche Untersuchungen nicht vor, können<br />

Angaben zum maßgebenden Lkw-Anteil p für bestehende <strong>Straße</strong>n aus den jeweils aktuellen<br />

<strong>Straße</strong>nverkehrszählungen als Grundlage für die Berechnungen herangezogen werden.<br />

Nachfolgende Prognoseverkehrsmengen im Bezugsjahr 2025 wurden den schalltechnischen<br />

Berechnungen zugrunde gelegt:<br />

<strong>Straße</strong> Zählstelle <strong>Straße</strong>nabschn. DTV 2025 M T p T M N p N<br />

Nr. Nr. Klassifi. [Kfz/24h] [Kfz/h] [%] [Kfz/h] [%]<br />

B 235<br />

nördlich L 844 Z 4110 2419 1.1 B 16.600 996 6,0 183 7,0<br />

südlich L 844 1.2 B 16.600 996 6,0 183 7,0<br />

L 844<br />

östlich B 235 Z 4111 1402 2.1 L 5.200 312 6,0 42 7,0<br />

Erläuterungen:<br />

DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h<br />

Mittelwert über alle Tage des Jahre der einen <strong>Straße</strong>nquerschnitt täglich passierenden<br />

Kraftfahrzeuge.<br />

M T/N :<br />

maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht<br />

Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres<br />

der einen <strong>Straße</strong>nquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge.<br />

p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht<br />

Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t in<br />

Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke.<br />

Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der<br />

Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen<br />

im Bereich der <strong>Straße</strong>nverkehrstechnik gelten andere Definitionen.<br />

B : Bundesstraße<br />

L : Landesstraße<br />

Die Zählstelle 4110 2419 (B 235) liegt zwischen L 844 und der K 4. In Richtung Lüdinghausen<br />

liegt die nächste Zählstelle (4110 2418) südlich der K 23. Da diese Zählstelle eine deutlich<br />

niedrigere Verkehrsbelastung dokumentiert, wurde für die B 235 auch südlich der L 844 die<br />

Verkehrsbelastung entsprechend den Ergebnissen der Zählstelle 4110 2419 berücksichtigt.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 10 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

3.1.2 Schiffsverkehr<br />

Als Grundlage der schalltechnischen Berechnungen zur Berücksichtigung des Dortmund-Ems-<br />

Kanal wurde die Verkehrsstatistik, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

im Internet über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservive (ELWIS) zur Verfügung<br />

gestellt wird, in Ansatz gebracht.<br />

Der Belastungsfall wurde der Statistik 2010 entnommen. Die Statistik differenziert zwischen<br />

Schubleichtern (SL) und Motorschiffen (MS). Berg- und Talfahrt zeigen dabei ein relativ<br />

ausgewogenes Verhältnis. Die Erfassung für die Statistik erfolgt an der Schleuse Münster.<br />

Dieser Belastungsfall wurde der Situation in Senden gleichgestellt.<br />

Im Jahr 2010 wurden an der Schleuse Münster 585 Schubleichter (SL) und 14.958 Motorschiffe<br />

(MS) erfasst. Dies ergibt eine Gesamtbelastung von 15.543 gewerblichen Schiffen im<br />

Jahr. Dieser Wert liegt geringfügig unter dem jährlichen Durchschnitt der Verkehrsstatistik,<br />

gemittelt über die Jahre 2000 bis 2010, der mit 16.602 Schiffen ermittelt wurde.<br />

Da an Sonn- und Feiertagen kein Berufsverkehr stattfindet und auch die Fahrten in der Zeit<br />

zwischen 06.00 – 22.00 Uhr erfolgen, errechnet sich aus den o. g. Verkehrszahlen eine Tagesbelastung<br />

von rd. 60 Schiffen und damit eine maßgebende stündliche Verkehrsstärke M im<br />

Zuge des Dortmund-Ems-Kanal von bis zu 4 Schiffen (3,75 Schiffe/ Stunde).<br />

Die maximale Belastung wurde im Jahr 2000 erfasst und ergab 20.693 gewerbliche Schiffe,<br />

woraus eine Tagesbelastung von rd. 75 Schiffen (4,7 Schiffe/ Stunde) resultiert.<br />

Die Berechnungen wurden im vorliegenden Fall auf den Mittelwert von 16.602 Schiffen abgestellt,<br />

um in Bezug auf aktuellen Wert des Jahres 2010 eine mögliche Erhöhung (Prognose) der<br />

Fahrten zu berücksichtigen.<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 11 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

3.2 Gewerbelärm<br />

3.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />

Parkplatz<br />

Die Stellplätze der Rettungswache (Neubau) sind östlich des geplanten Gebäudes angeordnet<br />

und im Konzept mit 16 Pkw-Stellplätzen (Mitarbeiter) ausgestattet.<br />

Die Parkplatzlärmstudie Bayern gibt mit der Tabelle 33 Anhaltswerte N der Bewegungshäufigkeit<br />

bei verschiedenen Parkplatzarten für schalltechnische Prognosen vor.<br />

In der bayerischen Parkplatzlärmstudie wird eine Fahrzeug- bzw. Parkbewegung als Anfahrt<br />

oder Abfahrt einschließlich Rangieren, Türenschlagen usw. definiert; d. h. ein kompletter Parkvorgang<br />

mit Anfahrt und Abfahrt entspricht 2 Parkbewegungen. Damit liegt der Schallleistungspegel<br />

für eine Fahrzeugbewegung um 3 dB(A) niedriger als der für einen Parkvorgang. Die<br />

Belegung eines Parkplatzes ist die Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem<br />

Parkplatz geparkten Fahrzeuge.<br />

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist für Mitarbeiter-Parkplätze nur vereinzelt detailliert<br />

abzuschätzen. Von der Parkplatzart und der Charakteristik der zu erwartenden Schallereignisse<br />

kann der Mitarbeiterparkplatz den Kriterien für einen P+R-Parkplatz (u. a. Arbeitszeiten /<br />

Schichtwechsel) gleichgesetzt werden (s. Anmerkung im Anhang der Parkplatzlärmstudie).<br />

Im vorliegenden Fall wurden die Prognosewerte der Parkplatzlärmstudie (2007) für den Mitarbeiterparkplatz<br />

der Rettungswache mit der Bewegungshäufigkeit<br />

· N = 0,3 Fahrten je Stellplatz und Stunde 06 - 22 Uhr (Tag)<br />

· N = 0,1 Fahrten je Stellplatz und Stunde 22 - 06 Uhr (Nacht)<br />

· N = 0,5 Fahrten je Stellplatz und Stunde 05 - 06 Uhr (ungünstigste Nachtstunde)<br />

in Ansatz gebracht. Für die Bewegungshäufigkeit auf verschiedenen Parkplatztypen wurde in<br />

Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie der höchste ermittelte Zählwert aufgeführt. Eine<br />

Prognoseberechnung im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wird mit diesen Werten<br />

in der Regel auf der sicheren Seite liegen. Sie sollten bei Berechnungen verwendet werden,<br />

falls keine genaueren Zählergebnisse vorliegen.<br />

Der Schichtwechsel erfolgt um 06.00 und um 18.00 Uhr. Die Anfahrt der Frühschicht (2 Pkw)<br />

erfolgt damit in der ungünstigsten Nachtstunde. Bei 2 Pkw auf 16 Stellplätzen ergibt sich die<br />

Bewegungshäufigkeit N zu 0,25 Fahrten je Stellplatz und Stunde, so dass der gewählte Ansatz<br />

mit N = 0,5 eine worst case Betrachtung darstellt.<br />

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Seite - 12 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

RTW auf dem Betriebsgelände<br />

Für den Einsatz des RTW war bezogen auf die Vorgabe des Kreis Coesfeld mit rd. 1.200<br />

Einsätzen im Jahr von folgenden Fahrzeugmengen (An- und Abfahrt = Bewegungshäufigkeit)<br />

auszugehen. Die Fahrwege sowie die Rangierzone sind in der Unterlage 3 eingetragen:<br />

· Rettungswache (Neubau)<br />

Zeitblock Zeitraum Fahrten/<br />

LK < 105 kW<br />

I<br />

II<br />

06.00 - 07.00<br />

07.00 - 20.00<br />

---<br />

2<br />

Fahrten/<br />

LK ³ 105 kW<br />

---<br />

---<br />

Bemerkung<br />

Ruhezeit tags<br />

tags<br />

III<br />

20.00 - 22.00<br />

1<br />

---<br />

Ruhezeit tags<br />

IV<br />

22.00 - 06.00<br />

---<br />

nachts<br />

V<br />

ungünstigste<br />

1<br />

---<br />

ungünstigste<br />

Stunde<br />

Nachtstunde<br />

Hinweis: Nach Auswertung der Angaben des Kreis Coesfeld<br />

Aus den 1.200 Einsätzen im Jahr ergibt sich eine mögliche Anzahl von 4 Tageseinsätzen. Da<br />

der Einsatz in der Nachtzeit aufgrund der “Unvorhersehbarkeit“ dieses Ereignisses nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, wurde eine Einsatzfahrt in der ungünstigsten Nachtstunde in Ansatz<br />

gebracht.<br />

In Verbindung mit Fahrzeiten und dem Einsatz vor Ort kann nahezu ausgeschlossen werden,<br />

dass der RTW innerhalb einer Stunde von der Rettungswache aus den Einsatz beginnt, am<br />

Einsatzort zur Verfügung steht und dann wieder die Rettungswache als Einsatzbasis erreicht.<br />

Daher erfolgt nach der Abfahrt erst in der darauf folgenden Stunde oder später die Rückkehr<br />

des RTW vom notwendigen Einsatz.<br />

Die Abfahrt erfolgt aus der Halle auf direktem Weg zur <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>. Nach der<br />

Rückkehr befährt der RTW den Betriebshof und wird dann in Verbindung mit dem notwendigen<br />

Rangiervorgang rückwärts in die Garage gefahren, um für den nächsten Einsatz abfahrbereit zur<br />

Verfügung zu stehen, d. h. der Rangiervorgang erfolgt im selben Zeitfenster mit der Rück-kehr<br />

vom Einsatz.<br />

Der RTW ist mit der Zuordnung bzw. Ausführung als Kleintransporter der Leistungsklasse (LK)<br />

< 105 kW (lärmarm) zuzuordnen.<br />

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Seite - 13 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

4 Emissionen<br />

4.1 Verkehrslärm<br />

Maßgebendes Regelwerk für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den<br />

Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n" - Ausgabe 1990 - RLS-90, herausgegeben vom Bundesminister für<br />

Verkehr.<br />

Die Berechnung wurde mit Anwendung des elektronischen Rechenprogramms "SoundPLAN"<br />

in der Version 6.50 vom 13.10.09 (letztes Update) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den<br />

Berechnungsunterlagen als Emissionspegel, Beurteilungspegel und Rasterlärmkarten dokumentiert.<br />

4.1.1 <strong>Straße</strong>nverkehr<br />

In der DIN 18005/07.02 - ²<strong>Schallschutz</strong> im Städtebau Teil 1 – Grundlagen und Hinweise für die<br />

Planung² - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen<br />

nur sehr vereinfachend dargestellt - Schätzverfahren. Für die genaue Berechnung wird<br />

auf einschlägige Rechtsvorschriften und Regelwerke verwiesen.<br />

Aufgrund dieses Hinweises der DIN 18005/07.02 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen<br />

für den <strong>Straße</strong>nverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n - RLS-90.<br />

Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der<br />

Emissionspegel zugrunde.<br />

· D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde im Zuge der berücksichtigten<br />

<strong>Straße</strong>n mit den derzeit zulässigen Geschwindigkeiten wie folgt in Ansatz gebracht:<br />

<strong>Straße</strong>nabschnitt<br />

zul. Höchstgeschwindigkeit Pkw/Lkw<br />

[km/h]<br />

B 235 50 / 50<br />

L 844 50 / 50 (bis Stat. 0,8) bzw. 70 / 70<br />

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Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

· D StrO Korrektur für unterschiedliche <strong>Straße</strong>noberflächen<br />

Da die <strong>Straße</strong>noberfläche der berücksichtigten <strong>Straße</strong>n aus Asphaltbeton besteht, geht nach<br />

RLS-90 - Tabelle 4 bzw. Ergänzung der Tabelle 4 - der Korrekturwert für unterschiedliche<br />

<strong>Straße</strong>noberflächen wie nachfolgend in die Berechnungen ein:<br />

D StrO = 0,0<br />

dB(A) bzw. - 2,0 dB(A) bei v > 60 km/h<br />

· D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle<br />

Die Längsneigungen aller in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen <strong>Straße</strong>n<br />

liegen unter 5 %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher nicht in Betracht.<br />

· D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von<br />

reflektierenden Flächen<br />

Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden<br />

Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer<br />

Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm ²SoundPLAN² eingebunden.<br />

Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle 2 - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und<br />

Einmündungen war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung für die Einmündungen<br />

der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> (L 844) in die Gettruper <strong>Straße</strong> (B 235) zu berücksichtigen.<br />

Der Einwirkungsbereich ist auf maximal 100 m vom Schnittpunkt der Bezugsachsen<br />

begrenzt. Die Bezugsachsen sind definiert als die Mitten der äußeren, durchgehenden Fahrstreifen.<br />

Eine Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion im Zuge der berücksichtigten d. h. emittierenden<br />

<strong>Straße</strong>n wurde dann in die Berechnungen aufgenommen, wenn die in den RLS-90 unter<br />

Abschnitt 4.4.1.4.1 genannten Bedingungen erfüllt waren.<br />

Eine Mehrfachreflexion hat sich in der vorliegenden Untersuchung nicht ergeben.<br />

Die Gebäude (Bestand) außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden aus<br />

dem digitalen amtlichen Liegenschaftskataster übernommen.<br />

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Seite - 15 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

4.1.2 Dortmund-Ems-Kanal<br />

Wenn keine Messergebnisse vorliegen, kann die Schallimmission vom gewerblichen<br />

Schiffsverkehr auf Flüssen und Kanälen wie in der DIN 18005/07.02 angegeben, nach den<br />

Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n - RLS-90 berechnet werden.<br />

Für die schalltechnische Berechnung sind an Stelle eines Motorschiffes, Schleppzuges oder<br />

Schubverbandes 3 Lkw mit der Geschwindigkeit 80 km/h (entspricht L m,E = 52 dB) anzunehmen<br />

(DIN 18005/07.02 – 7.4).<br />

4.2 Gewerbelärm<br />

Das Berechnungsprinzip besteht darin, die flächen- und linienförmigen Schallquellen durch<br />

punktförmige Einzelschallquellen zu ersetzen. Die Voraussetzung hierfür ist nach DIN/ISO 9613-<br />

2 / 10.99 erfüllt, wenn die maximale Ausdehnung (Linie bzw. Fläche) höchstens das 0,5-fache<br />

der Entfernung zwischen Linien- bzw. Flächenschwerpunkt und Immissionsort beträgt.<br />

Bei Abschirmung darf nach VDI 2720 / 03.97 die größte Linien- bzw. Flächenausdehnung<br />

höchstens das 0,25-fache des Abstandes des jeweiligen Linien- bzw. Flächenschwerpunktes zur<br />

Abschirmkante betragen.<br />

Pegelsteigernde Reflexionen an den umliegenden Gebäudefronten wurden in die Ausbreitungsberechnungen<br />

aufgenommen. Die geplante Bebauung blieb bei der Ausbreitungsberechnung<br />

hinsichtlich Abschirmung und Reflexion unberücksichtigt.<br />

Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Schwerpunkt-Frequenz von 500 Hz zugrunde gelegt.<br />

Nach TA Lärm / 08.98 ist für die Emissionen am Tage in den Zeiten zwischen 06.00 und<br />

07.00 Uhr sowie 20.00 und 22.00 Uhr ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 dB(A) zu<br />

berücksichtigen, soweit die Bebauung in ausgewiesenen WR-, WA- oder Kleinsiedlungsgebieten<br />

liegt oder es sich um Krankenhäuser und Pflegeanstalten handelt.<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

4.2.1 Rettungswache <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />

Parkplatz<br />

Der flächenbezogene Schallleistungspegel L w¢¢ eines Parkplatzes berechnet sich nach der<br />

Parkplatzlärmstudie (2007) im Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) mit:<br />

L w¢¢ = L wo + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B * N) – 10 lg (S/1 m²) [dB(A)]<br />

L w¢¢ = Flächenbezogener Schallleistungspegel<br />

L wo = 63 dB(A)<br />

Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h auf einem P+R -Parkplatz<br />

K PA = Zuschlag für die Parkplatzart nach Tabelle 34<br />

P+R Parkplätze<br />

0 dB(A) – Mitarbeiterparkplätze gleichgestellt<br />

K I = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren nach Tabelle 34<br />

K D = Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs<br />

KD = 2,5 * lg (f * B – 9)<br />

K StrO =<br />

f = 1,0 bei sonstigen Parkplätzen (P+R - Plätze, Mitarbeiterparkplätze u. ä.)<br />

Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen<br />

N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde)<br />

Falls für N keine exakten Zählungen vorliegen, sind sinnvolle Annahmen zu treffen.<br />

Anhaltswerte für N sind in Tab. 33 zusammengestellt.<br />

B = Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert<br />

z. B. Anzahl der Stellplätze bei P+R - Plätzen, Netto-Verkaufsfläche in m² usw., s. Tabelle 33.<br />

Bei Aufteilung in Teilflächen: Anteil der Bezugsgröße.<br />

S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes [m²]<br />

Die erhöhte Lästigkeit der einzelnen Parkplatztypen fließt in Form des Lästigkeitszuschlages K PA<br />

und K I in die Berechnung ein, diese Zuschläge sind der Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie zu<br />

entnehmen. Die Lästigkeitszuschläge stehen in engem Zusammenhang mit den Spitzen-pegeln,<br />

die für die verschiedenen Fahrzeugarten und Abläufe des Parkvorganges ermittelt wurden und<br />

die bei der schalltechnischen Beurteilung nach TA Lärm zu berücksichtigen sind.<br />

Bei einer Beurteilung nach TA Lärm/08.98 ist zum Lästigkeitszuschlag K PA noch der Zuschlag K I<br />

in Höhe von<br />

· 4 dB(A) für P+R – Parkplätze bzw. Mitarbeiter-Parkplatz<br />

zu addieren.<br />

Um auch die Fahrten von Fahrzeugen des Deutschen Roten Kreuzes tags zu berücksichtigen,<br />

wurde die Bewegungshäufigkeit N von 0,3 auf 0,5 Bewegungen je Stellplatz und Stunde erhöht.<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Fahrgeräusche der Lkw<br />

Bei der Prognose der Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat<br />

sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da bei der Planung eines<br />

Unternehmens meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den<br />

Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für<br />

alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die LKW sondern<br />

einzelne Abschnitte der Fahrtstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit<br />

bezogene Schallleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes errechnet sich nach:<br />

L WAr = L WA,1h + 10 lg n + 10 lg 1/1 m - 10 lg (T r / 1h)<br />

L WA,1h<br />

n<br />

l<br />

T r<br />

zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 LKW pro Stunde und 1 m<br />

Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r<br />

Länge eines Streckenabschnittes in m, dabei soll die Länge des Teilstücks<br />

kleiner als der 0,5-fache Abstand zum Immissionsort sein<br />

Beurteilungszeit in h<br />

Der anzuwendende Emissionsansatz sollte dann sicherheitshalber den ungünstigsten<br />

Fahrzustand auf den Wegelementen berücksichtigen, so dass dann folgende auf eine Stunde<br />

und 1 m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel anzusetzen sind:<br />

Leistungsklasse<br />

alt<br />

[dB(A)]<br />

L WA,1h<br />

neu<br />

[dB(A)]<br />

für LKW < 105 kW 63 62<br />

für LKW ³ 105 kW 65 63<br />

Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird<br />

benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren. Eine<br />

frühere, veraltete Bezeichnung ist die Abkürzung Sanka für Sanitätskraftwagen.<br />

Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch<br />

in der Regelunkritischen Krankentransport vorgesehen ist, der Notarztwagen (NAW),<br />

der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist, sowie der<br />

Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem<br />

Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist<br />

Weit verbreitet sind im Rettungsdienst Fahrzeuge mit geräumigen Kofferaufbauten aus Alu-<br />

Sandwich-Platten, Plywood-Aufbau, Aluminium-Skelettbauweise oder glasfaserverstärktem<br />

Kunststoff (GFK). Das Fahrgestell bieten Lieferwagen (Kleintransporter) mit einem zulässigen<br />

Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,49 t. Überwiegend werden der Mercedes-Benz Sprinter,<br />

das fast baugleiche VW-Modell VW Crafter, der Iveco Daily, der Ford Transit, der Fiat Ducato<br />

und Opel-, Renault- oder Nissan-Fahrgestelle mit Kofferaufbau verwendet.<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Aufgrund der vorgenannten Fahrzeugtypen kann davon ausgegangen werden kann, dass an der<br />

Rettungswache im wesentlichen lärmarme Fahrzeuge (RTW) zum Einsatz kommen. Damit<br />

kann ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA,1h = 60 dB(A) zugrunde gelegt werden.<br />

Der Fahrweg verläuft zwischen Zufahrt (öffentliche Verkehrsfläche) und Einstellhalle (s. Unterlage<br />

3). Das Fahrzeug nimmt nicht mehr am öffentlichen Verkehr teil, wenn seine erste Achse<br />

den öffentlichen Verkehrsweg verlassen hat. Das Fahrzeug nimmt am öffentlichen Verkehr teil,<br />

sobald die letzte Achse sich auf dem öffentlichen Verkehrsweg befindet. Unter Verkehrsweg ist<br />

hier die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr zu verstehen, nicht der Fußgängerweg.<br />

Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse<br />

Für die Rangiergeräusche von Lkw auf Betriebsgeländen ist ein mittlerer Schallleistungspegel<br />

anzusetzen, der in Abhängigkeit von dem Umfang der erforderlichen Rangiertätigkeiten etwa<br />

3 - 5 dB(A) über dem Schallleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes liegt. Die Einwirkzeit<br />

ergibt sich aus der Länge der Rangierstrecke und einer mittleren Geschwindigkeit von £ 5 km/h.<br />

Für Einzelereignisse kann von folgenden mittleren Schallleistungspegeln ausgegangen werden:<br />

Vorgang<br />

L WA<br />

dB(A)<br />

Anlassen 100<br />

Türenschlagen 100<br />

Leerlauf 94<br />

Betriebsbremse 108<br />

Für das Rangieren des RTW im Bereich vor der Unterstellhalle für den RTW kann aufgrund des<br />

einfachen Rangiervorgangs von der Einwirkzeit von 1 Minute und von einem Schallleistungspegel<br />

von 95 dB(A) ausgegangen werden.<br />

Einzelereignisse, die vom Wartungsstand, Fahrbahnzustand und System abhängen wie z. B.<br />

Quietschen beim Bremsen, Ablassen von Bremsluft beim Abkuppeln, Schlagen und Quietschen<br />

von Aufbauten, entziehen sich daher allgemeinen Betrachtungen. Da bei Untersuchungen<br />

Schallleistungspegel von<br />

99 dB(A) £ L WA £ 125 dB(A)<br />

ermittelt wurden, sind diese Ereignisse je nach der zu beurteilenden Situation gesondert zu<br />

bewerten - Spitzenpegelkriterium.<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse<br />

Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005/07.02 von<br />

65 / 55 bzw. 50 dB(A) für Gewerbegebiete (GE)<br />

durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die<br />

Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109/11.89 zu beachten.<br />

Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der<br />

Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung<br />

auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.<br />

Für Flächen für den Gemeinbedarf gibt die DIN 18005/07.02 keine konkreten Orientierungswerte<br />

vor. Unter Beachtung der Zweckbestimmung “Öffentliche Verwaltung für Rettungswache<br />

und Polizei“ innerhalb dieser Fläche wurde der Schutzanspruch dem “Gewerbegebiet“ gleichgestellt.<br />

Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt in der Gliederung zunächst innerhalb des Geltungsbereiches<br />

soweit es sich um die Auswirkungen auf den Planungsbereich handelt. Mit der<br />

Beurteilung der Auswirkungen des Gewerbelärms und des vorhabenbezogenen Verkehrs aus<br />

dem Planungsbereich wird auf die Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches abgestellt.<br />

Verkehrslärm - ohne Lärmschutzeinrichtungen<br />

im Geltungsbereich<br />

Die maximalen Beurteilungspegel sind im Einwirkungsbereich der B 235 - Gettruper <strong>Straße</strong> - mit<br />

69 dB(A) tags 62 dB(A) nachts IP 02 (Baugrenze)<br />

bzw. im Zuge der L 844 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> – außerhalb des Einwirkungsbereich der<br />

Lichtsignalanlage mit<br />

64 dB(A) tags 56 dB(A) nachts IP 06 (Baugrenze)<br />

an den Baugrenzen zu erwarten.<br />

Eine Überschreitung der Orientierungswerte, die für ein Gewerbegebiet (GE) mit 65 dB(A) tags<br />

und 55 dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, ist damit gegeben, soweit die Baugrenzen im<br />

Verlauf der beiden <strong>Straße</strong>n geführt werden.<br />

Die zu erwartenden Lärmbelastungen liegen damit tags bis zu 4 dB(A) und nachts bis zu 7 dB(A)<br />

über den Orientierungswerten, die gemäß DIN 18005/07.02 für “Gewerbegebiete“ vor-gegeben<br />

werden. Ab welchem Abstand die Einhaltung der Orientierungswerte gewährleistet ist, kann der<br />

Unterlage 6 - Rasterlärmkarte – entnommen werden.<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Die Anordnung einer Lärmschutzeinrichtung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Anforderungen<br />

an eine zumutbare Arbeits- bzw. Schlafruhe im Gebäude durch Maßnahmen des<br />

passiven <strong>Schallschutz</strong>es und/oder durch Grundrissgestaltung gewährleistet sind und im „Lärmschatten“<br />

gelegene Bereiche noch angemessenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die<br />

jedenfalls dort Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffnetem Fenster noch zulässt.<br />

Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten<br />

Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat eine Lärmschutzwand Pegelminderungen zur<br />

Folge. Sie ist jedoch zur Sicherung gesunder Arbeitsverhältnisse nicht zwingend erforderlich,<br />

wenn die weiter unten aufgezeigten passiven <strong>Schallschutz</strong>maßnahmen berücksichtigt werden.<br />

Die Außenwerte (Orientierungswerte) können abwägend geringfügig überschritten werden. In<br />

jedem Fall muss ein zumutbarer Innenpegel (z. B. durch passiven <strong>Schallschutz</strong>) gewährleistet<br />

sein. Insoweit ist nach der Rechtsprechung eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude<br />

bei Innenpegeln von 40 dB(A) am Tag (“Flüstersprache“) und 30 dB(A) in der Nacht (leichtes<br />

Blätterrauschen) noch gewahrt.<br />

Die geringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw.<br />

genannten Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der B 235 um bis zu 4 dB(A) tags bzw.<br />

7 dB(A) nachts dürfte damit noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz liegen ohne<br />

das Erfordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen.<br />

Aktive Lärmschutzmaßnahmen können aufgrund der Platzverhältnisse nur als Lärmschutzwand<br />

ausgeführt werden und müssten für das Gebäude der Rettungswache an der Emissionsquelle,<br />

d. h. an der südlichen Grundstücksgrenze und auch für die notwendige Überstandslänge auf der<br />

Kanalbrücke angeordnet werden. Eine Lärmschutzwand ist u. a. aus städtebaulicher und<br />

stadtgestalterischer Sicht abzulehnen, da das zu errichtende Gebäude (Rettungswache) zusammen<br />

mit der bestehenden Bebauung an der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> die Eingangssituation<br />

zu Senden bildet.<br />

Des Weiteren muss in Bezug auf die beabsichtigte Ampelvorrangschaltung an der Kreuzung<br />

Gettruper <strong>Straße</strong> / <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> für die Einsatzzentrale im Obergeschoss die Sicht<br />

zu den Verkehrswegen sichergestellt sein. Damit wäre eine transparente und damit kostenintensive<br />

Ausführung der Lärmschutzwand erforderlich. Mit der notwendigen Anordnung der<br />

Lärmschutzwand auf der Kanalbrücke würden zusätzliche Kosten durch entsprechende Ablösebeträge<br />

an die <strong>Straße</strong>nbauverwaltung anfallen.<br />

Sowohl das ortsuntypische Erscheinungsbild der Wand als auch die Kosten für die Herstellung<br />

sowie Ablösung der Lärmschutzwand würden somit dem Planungsziel entgegenstehen.<br />

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DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Kann das Plangebiet durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht bzw. nicht<br />

ausreichend geschützt werden, ist die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die<br />

Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig.<br />

Die Aussagen zu erforderlichen Ausweisungen von Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten<br />

Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die zukünftige Verkehrsbelastung im Bezugsjahr<br />

(Prognosehorizont) 2025.<br />

Verkehrslärm - passiver Lärmschutz<br />

im Geltungsbereich<br />

Die Mindestwerte der Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand, erforderlichenfalls Dach,<br />

Fenster) oder der resultierenden Schalldämmung ist der DIN 4109/11.89 (Tabellen 8, 9 und 10)<br />

zu entnehmen.<br />

Unter Berücksichtigung des berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels innerhalb eines<br />

zugewiesenen Lärmpegelbereiches können die Mindestwerte des bewerteten Schalldämm -<br />

Maßes R' w (für Außenwände) bzw. R' w (für Fenster) oder des resultierenden Schalldämm -<br />

Maßes des Gesamtaußenbauteils R' w,res.<br />

entnommen werden. Aus der notwendigen Schalldämmung<br />

ergeben sich die <strong>Schallschutz</strong>klassen für die Fenster.<br />

In Einzelfällen kann es wegen der unterschiedlichen Raumgrößen, Tätigkeiten und<br />

Innenraumpegel in Büroräumen und bestimmten Unterrichtsräumen (z. B. Werkräume)<br />

zweckmäßig oder notwendig sein, die Schalldämmung der Außenwände und Fenster gesondert<br />

festzulegen. Es wird folgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen:<br />

"Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder<br />

Nutzungsänderung von Gebäuden, in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von<br />

Menschen vorgesehenen Räumen, die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß<br />

gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109/11.89 –<br />

<strong>Schallschutz</strong> im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden.<br />

Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend<br />

den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen:"<br />

Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß<br />

bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile<br />

nach DIN 4109 La [dB(A)] erf. R’w,res. [dB(A)]<br />

Wohnräume Büroräume<br />

IV 66 - 70 40 35<br />

V 71 - 75 45 40<br />

VI 76 - 80 50 45<br />

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Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 22 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach DIN<br />

4109/11.89 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren<br />

Lärmbelastung.<br />

Nach DIN 4109/11.89 wird für die verschiedenen Lärmquellen ein „maßgeblicher Außenlärmpegel“<br />

lediglich für die Tageszeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr ermittelt.<br />

Für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume (Ruheräume) sind bei Gebäudefronten<br />

mit Überschreitung der Orientierungswerte (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum<br />

Nacht und soweit die zu erwartenden Lärmbelastungen mehr als 45 dB(A) betragen, schallgedämmte<br />

Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz<br />

gegen Außenlärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und/ oder Türen bei Lärmeinwirkung<br />

geschlossen bleiben. Für die mit Lärmpegelbereichen gekennzeichneten Baugrenzen wird daher<br />

folgende Festsetzung empfohlen:<br />

“In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern im Bereich der gekennzeichneten<br />

Baugrenzen (Lärmpegelbereiche) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die<br />

das Schalldämm-Maß des Fensters nicht verschlechtern.“<br />

Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter<br />

Schlaf häufig nicht mehr möglich. Daher ist in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern<br />

in Schlafräumen (Ruheräumen) mit Fenstern an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen<br />

von mehr als 45 dB(A) vorzusehen.<br />

Im vorliegenden Fall ergibt sich die Forderung der schallgedämmten Lüftung für den Ruheraum<br />

des Personals während der Nacht.<br />

Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte<br />

sowie gegebenenfalls der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte<br />

Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden<br />

vorgesehen sind, die eine Lärmbelastung von weniger als 45 dB(A) aufweisen.<br />

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Münsterstraße 9 - 48308 Senden


Seite - 23 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Gewerbelärm -<br />

außerhalb des Geltungsbereiches<br />

Die in Verbindung mit dem “ruhenden Verkehr“ (Mitarbeiterparkplatz) und den RTW Einsätzen<br />

(ohne Martinshorn) sowie den möglichen Bewegungen durch Fahrzeuge des Deutschen Roten<br />

Kreuzes verursachten Lärmbelastungen wurden außerhalb des Geltungsbereiches an der<br />

Bestandsbebauung südlich der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> mit<br />

35 dB(A) tags 39 dB(A) nachts <strong>Ottmarsbocholter</strong> Str. 8<br />

als maximale Lärmbelastung ermittelt. An den benachbarten Gebäuden fällt die Lärmbelastung<br />

mindestens noch 1 dB(A) geringer aus, da der Abstand zur Zufahrt bzw. zur Fahrlinie auf dem<br />

Betriebsgelände größer ausfällt, was zu einer reduzierten Lärmbelastung führt.<br />

Der Immissionsrichtwert, der mit 55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts für allgemeine Wohngebiete<br />

berücksichtigt wurde, ist damit nicht überschritten. Die nächtliche Lärmbelastung ergibt<br />

sich in Verbindung mit der Rückkehr des RTW vom Einsatz und dem zugehörigen Rangiervorgang,<br />

um das Fahrzeug rückwärts in die Unterstellhalle einfahren zu können. Die Lärmbelastung<br />

durch die Abfahrt fällt, da kein Rangiervorgang notwendig, geringer aus.<br />

Die Anordnung von Lärmschutzeinrichtungen zum Schutz des Baugebietes ist nicht notwendig.<br />

Die Ein- und Ausfahrt wird begrenzt durch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Das Fahrzeug<br />

nimmt nicht mehr am öffentlichen Verkehr teil, wenn seine erste Achse den öffentlichen<br />

Verkehrsweg verlassen hat. Das Fahrzeug nimmt am öffentlichen Verkehr teil, sobald die letzte<br />

Achse sich auf dem öffentlichen Verkehrsweg befindet. Unter Verkehrsweg ist hier die Fahrbahn<br />

für den Kfz-Verkehr zu verstehen, nicht der Rad- und Fußgängerweg.<br />

Die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung aus dem Betrieb der Rettungswache erfolgte<br />

ohne Berücksichtigung des Einsatzes des Martinshorns. Bei dem Einsatz des Martinshorns ist<br />

von einem Schallleistungspegel mit bis zu 140 dB(A) auszugehen.<br />

Bei einer mittleren Geschwindigkeit auf dem Betriebsgelände von 15 km/h würde sich mit der<br />

Abfahrt des RTW zum Einsatz eine Einwirkzeit von 10 Sekunden pro Einsatz bzw. dann insgesamt<br />

40 Sekunden bei 4 Einsätzen pro Tag ergeben.<br />

Mit einem Einsatz innerhalb der ungünstigsten Nachtstunde sowie den 3 Tageseinsätzen ergibt<br />

sich an der Bestandsbebauung südlich der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> bei eingeschaltetem<br />

Martinshorn bei einem Schallleistungspegel mit 140 dB(A) eine maximale Lärmbelastung von<br />

70 dB(A) tags 74 dB(A) nachts <strong>Ottmarsbocholter</strong> Str. 8<br />

Die Position/ Höhe des Martinshorns ging mit 2,2 m in die Berechnung ein.<br />

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Seite - 24 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Damit ist für beide Beurteilungszeiträume mit dem Einsatz des Martinshorns eine erhebliche<br />

Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte festzustellen.<br />

In Bezug auf den Einsatz des Martinshorns gilt es den § 38 der STVO zu beachten:<br />

§ 38 der <strong>Straße</strong>nverkehrsordnung – Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht<br />

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste<br />

Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden<br />

abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es<br />

ordnet an: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“<br />

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur<br />

Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von<br />

Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.<br />

Mit dem Neubau der Rettungswache wird an der Ausfahrt zur <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> eine<br />

Ampelvorrangschaltung für die ausrückenden Rettungsfahrzeuge eingerichtet. Des Weiteren<br />

wird eine Vorrangschaltung für die Ampel Gettruper <strong>Straße</strong> / <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> realisiert.<br />

Damit ist gewährleistet, dass eine gesicherte Ausfahrt vom Betriebsgelände der Rettungswache<br />

auf die L 844 erfolgen kann ohne das Martinshorn am RTW einschalten zu müssen.<br />

Die Lichtsignalanlage an der Ausfahrt der Rettungswache ist als Bedarfsanlage einzustufen und<br />

gehört daher nicht zu den Lichtsignalanlagen, die nach den RLS-90 mit einem Korrekturwert zur<br />

Berücksichtigung der Störwirkung von Lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen<br />

in die Berechnungen zum Verkehrslärm (öffentliche Verkehrsflächen) eingehen.<br />

Die Parkplatzlärmstudie beinhaltet mit der Tabelle 37, soweit die Bedingungen der freien<br />

Schallausbreitung erfüllt sind, Mindestabstände zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem<br />

nächstgelegenen Immissionsort zur Nachtzeit. Dieser beträgt für allgemeine Wohngebiete bei<br />

einer Stellplatznutzung durch Pkw 28 m und ist daher in jedem Fall als Mindestabstand zum<br />

Bestandsbebauung südlich der <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> als erfüllt anzusehen.<br />

Auch für das Tag-Maximalpegelkriterium sind unter Annahme der Maximalpegel nach Tab. 35<br />

der Parkplatzlärmstudie die horizontalen Mindestabstände zwischen schutzwürdiger Bebauung<br />

und dem Rand des Parkplatzes ermittelt worden. Sie liegen für Pkw-Parkplätze unter 1 m.<br />

Ein detaillierter rechnerischer Nachweis für den Spitzenpegel auf dem Pkw-Parkplatz wurde<br />

daher im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht vorgenommen.<br />

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Seite - 25 - Erläuterungsbericht zum Projekt 60 983/11<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Verkehrslärm -<br />

außerhalb des Geltungsbereiches<br />

Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb eines Betriebsgrundstückes<br />

durch das der <strong>Anlage</strong> zuzuordnende Verkehrsaufkommen sind bei der Beurteilung gesondert<br />

von den anderen <strong>Anlage</strong>ngeräuschen zu betrachten und nur zu berücksichtigen, sofern sie nicht<br />

selten auftreten und im Zusammenhang mit dem Betrieb der <strong>Anlage</strong> den vorhandenen Pegel der<br />

Verkehrsgeräusche rechnerisch um mind. 3 dB(A) erhöhen und die Immissionsgrenz-werte der<br />

16. BImSchV erstmalig überschritten werden – s. Vorgaben der TA Lärm.<br />

Bei Berücksichtigung der Verkehrsstärke von 5.116 Kfz/24h - ohne Rettungswache - im Zuge<br />

der L 844 ist festzustellen, dass die Lärmbelastung an der vorhandenen Wohnbebauung südlich<br />

<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> durch die vorhabenbezogene zusätzliche Verkehrsstärke von<br />

rd. 40 Kfz/24h (mit 20 % Lkw-Anteil durch die RTW) um maximal 0,1 dB(A) erhöht wird.<br />

Die Erhöhung ist rechnerisch nachgewiesen, wird aber als akustische Veränderung nicht wahrnehmbar<br />

sein, da Veränderungen der Lärmbelastung nur ab einer Erhöhung oder Verringerung<br />

der Lärmbelastung von mehr als 2 dB(A) vom menschlichen Gehör wahrzunehmen sind.<br />

Der aus dem Neubau der Rettungswache resultierende Neuverkehr (vorhabenbezogener Verkehr)<br />

auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht der <strong>Anlage</strong> bzw. dem von der <strong>Anlage</strong><br />

ausgehenden Lärm zuzuordnen, da die Kriterien der TA Lärm nicht erfüllt sind.<br />

Prognosesicherheit<br />

Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine<br />

Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum<br />

Jahre 2025 ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu<br />

erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert.<br />

Mit der maximalen Lärmbelastung durch den von der Rettungswache ausgehenden Gewerbelärm<br />

von 38,1 dB(A) im Beurteilungszeitraum Nacht, wird der zulässige Immissionsrichtwert um<br />

rd. 2 dB(A) unterschritten. Damit ist eine ausreichende Prognosesicherheit gewährleistet.<br />

Bearbeitet: Senden, März 2012<br />

(Dipl.-Ing. A. Timmermann)<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge<br />

Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden<br />

Tel. 02597/93 99 77-0 - Fax 93 99 77-50<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9 - 48308 Senden


B 235<br />

L 844<br />

B 235<br />

Erläuterung:<br />

räumlicher<br />

Geltungsbereich<br />

des BBauplans<br />

Gemeinde Senden - Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

S C H A L L T E C H N I S C H E U N T E R S U C H U N G<br />

Übersichtslageplan M. 1 : 5.000 Unterlage: 2<br />

Blatt: 1 (1)


4<br />

498<br />

502<br />

503<br />

(1)<br />

243<br />

419<br />

422<br />

416<br />

288<br />

Zeichenerklärung<br />

4 c<br />

6<br />

Weg<br />

242<br />

241<br />

421<br />

423<br />

414<br />

424<br />

425<br />

415<br />

426<br />

1236<br />

1<br />

Anpflanzung 2<br />

386<br />

387<br />

Anpflanzung 1<br />

389<br />

388<br />

433<br />

385<br />

Anbauverbotszone<br />

20,00<br />

3<br />

L<br />

390<br />

442<br />

352<br />

374<br />

383<br />

(1)<br />

446<br />

436<br />

437<br />

435<br />

LSA<br />

434<br />

439<br />

440<br />

V<br />

V<br />

V<br />

IV<br />

40 m<br />

IV<br />

IV<br />

0,6<br />

o II<br />

441<br />

GH 8,00<br />

70 m<br />

3<br />

IV<br />

3<br />

100 m<br />

+ 60,39 m<br />

ü. NN<br />

IV<br />

<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />

349<br />

112<br />

350<br />

L 844<br />

(1)<br />

IV<br />

V<br />

VI<br />

(1)<br />

2<br />

447<br />

316<br />

444<br />

443<br />

8<br />

10<br />

(2)<br />

(1)<br />

(1)<br />

12<br />

4<br />

Am Kanal<br />

451<br />

455<br />

452<br />

453<br />

Gettruper <strong>Straße</strong><br />

3<br />

1 a<br />

(1)<br />

1<br />

445<br />

(1)<br />

(1)<br />

(2)<br />

470<br />

467<br />

2<br />

468<br />

(1) (2)<br />

409<br />

91<br />

4<br />

(1)<br />

(1)<br />

(1)<br />

(1)<br />

410<br />

95<br />

2<br />

109<br />

3<br />

6<br />

(2)<br />

1<br />

(1)<br />

(3)<br />

(1)<br />

1 a<br />

110<br />

108<br />

(1)<br />

(1)<br />

107<br />

111<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

<strong>Schallschutz</strong> an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen<br />

48308 Senden Münsterstraße 9 02597/ 93 99 77 0<br />

Senden<br />

März 2012<br />

438<br />

B 235<br />

5<br />

88<br />

89<br />

476<br />

477<br />

(1)<br />

(2)<br />

6 b<br />

6 a<br />

Eichendorffstraße<br />

5<br />

(2)<br />

(1)<br />

(2)<br />

105<br />

106<br />

S c h a l l t e c h n i s c h e<br />

Lageplan M. 1 : 1.000<br />

Unterlage: 3<br />

U n t e r s u c h u n g<br />

Blatt: 1(1)<br />

469<br />

87


PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH<br />

Sitz Senden<br />

UNTERLAGE 4<br />

· ZUSAMMENSTELLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL ·<br />

- mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche -<br />

- gem. DIN 4109 -<br />

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />

Gemeinde Senden Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ März 2012


Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm<br />

mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109<br />

Unterlage 4.1<br />

Punktname HFront SW Nutz ORW P Verkehr OW-Überschr. maßgeb. Lärmpeg.<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht AußenLP Bereich<br />

in dB(A) in dB(A) in dB(A) in dB(A)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

IP 01 W EG GE 65 55 67 60 1,8 4,7 70 IV<br />

1.OG GE 65 55 68 61 2,5 5,5 71 V<br />

IP 02 W EG GE 65 55 68 61 3,0 5,9 71 V<br />

1.OG GE 65 55 69 62 3,7 6,6 72 V<br />

IP 03 SW EG GE 65 55 67 59 1,7 3,9 70 IV<br />

1.OG GE 65 55 68 60 2,2 4,4 71 V<br />

IP 04 S EG GE 65 55 67 58 1,3 3,0 70 IV<br />

1.OG GE 65 55 67 58 1,2 2,9 70 IV<br />

IP 05 S EG GE 65 55 65 57 - 1,7 68 IV<br />

1.OG GE 65 55 65 57 - 1,6 68 IV<br />

IP 06 S EG GE 65 55 64 56 - 0,7 67 IV<br />

1.OG GE 65 55 64 56 - 0,6 67 IV<br />

IP 07 O EG GE 65 55 60 52 - - 63 III<br />

1.OG GE 65 55 61 52 - - 64 III<br />

IP 08 N EG GE 65 55 56 47 - - 59 II<br />

1.OG GE 65 55 56 47 - - 59 II<br />

IP 09 N EG GE 65 55 60 52 - - 63 III<br />

1.OG GE 65 55 60 53 - - 63 III<br />

IP 10 N EG GE 65 55 64 56 - 1,0 67 IV<br />

1.OG GE 65 55 64 57 - 1,6 67 IV<br />

Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0 Seite 1<br />

SoundPLAN 6.5


Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm<br />

mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109<br />

Unterlage 4.1<br />

Nummer Spalte Beschreibung<br />

1 Punktname Bezeichnung des Immissionsortes<br />

2 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite<br />

3 SW Stockwerk<br />

4 Nutz Gebietsnutzung<br />

5-6 ORW Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags/nachts<br />

7-8 P Verkehr Beurteilungspegel Prognose Verkehrslärm tags/nachts<br />

9-10 OW-Überschr. Überschreitung des Orientierungswertes durch Verkehrslärm tags/nachts<br />

11 maßgeb. maßgeblicher Außenlärmpegel gem. DIN 4109<br />

12 Lärmpeg. Lärmpegelbereich gem. Tabelle 8 DIN 4109<br />

Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0 Seite 2<br />

SoundPLAN 6.5


Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

Beurteilungspegel<br />

Ermittlung der Lärmbelastungen durch Gewerbelärm<br />

Unterlage 4.2<br />

Punktname HFront SW Nutz RW,T<br />

RW,N<br />

LrT<br />

LrN<br />

LrT,diff<br />

LrN,diff<br />

dB(A)<br />

dB(A)<br />

dB(A)<br />

dB(A)<br />

dB(A)<br />

IP 11 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 6 N EG WA 55 40 31,2 35,1 --- ---<br />

1. OG 55 40 32,6 36,5 --- ---<br />

IP 12 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 8 N EG WA 55 40 32,8 36,5 --- ---<br />

1. OG 55 40 34,5 38,1 --- ---<br />

IP 13 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 10 N EG WA 55 40 32,2 35,8 --- ---<br />

1. OG 55 40 33,9 37,3 --- ---<br />

IP 14 - <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> 12 NW EG WA 55 40 30,0 33,8 --- ---<br />

1. OG 55 40 31,3 34,9 --- ---<br />

dB(A)<br />

Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0<br />

Seite 1<br />

SoundPLAN 6.5


Bebauungsplan "<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

Beurteilungspegel<br />

Ermittlung der Lärmbelastungen durch Gewerbelärm<br />

Unterlage 4.2<br />

Legende<br />

Punktname<br />

Bezeichnung des Immissionsortes<br />

HFront<br />

Himmelsrichtung der Gebäudeseite<br />

SW<br />

Stockwerk<br />

Nutz<br />

Gebietsnutzung<br />

RW,T dB(A) Richtwert Tag<br />

RW,N dB(A) Richtwert Nacht<br />

LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag<br />

LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht<br />

LrT,diff dB(A) Richtwertüberschreitung für Zeitbereich LrT<br />

LrN,diff dB(A) Richtwertüberschreitung für Zeitbereich LrN<br />

Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0<br />

Seite 2<br />

SoundPLAN 6.5


PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH<br />

Sitz Senden<br />

UNTERLAGE 5<br />

· BERECHNUNG DER EMISSIONSPEGEL/ SYSTEMSKIZZE ·<br />

- Verkehrslärm -<br />

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />

Gemeinde Senden Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ März 2012


Berechnung der Emissionspegel LME für <strong>Straße</strong>nverkehr<br />

Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ - Gemeinde Senden<br />

LME-Berechnung <strong>Straße</strong> – Unterlage 5<br />

Abschnittsname : B 235 Gettruper <strong>Straße</strong> Werte nach RLS-90<br />

Verkehrswerte : 16600 Kfz/24h 6.0 %Lkw(t) Tags Nachts<br />

0.011 M nachts 7.0 %Lkw(n) L m<br />

(25) 64.3 57.4 dB(A)<br />

Geschwindigkeiten : Pkw 50 km/h Lkw 50 km/h D V<br />

-4.7 -4.5 dB(A)<br />

<strong>Straße</strong>noberfläche : T4.1) G.Asphalt A.Beton S.Masti D StrO<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

Steigung/Gefälle : 0.0 % D Stg<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

Mehrfachreflexion : Faktor 0 Höhe 0.0 Abstand 0.0 D Refl<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

L m,E<br />

Tags 64.3 dB(A) Nachts 57.4 dB(A)<br />

Abschnittsname : L 844 <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> Werte nach RLS-90<br />

Verkehrswerte : 5200 Kfz/24h 6.0 %Lkw(t) Tags Nachts<br />

0.008 M nachts 7.0 %Lkw(n) L m<br />

(25) 59.3 50.9 dB(A)<br />

Geschwindigkeiten : Pkw 50 km/h Lkw 50 km/h D V<br />

-4.7 -4.5 dB(A)<br />

<strong>Straße</strong>noberfläche : T4.1) G.Asphalt A.Beton S.Masti D StrO<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

Steigung/Gefälle : 0.0 % D Stg<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

Mehrfachreflexion : Faktor 0 Höhe 0.0 Abstand 0.0 D Refl<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

L m,E<br />

Tags 59.3 dB(A) Nachts 50.9 dB(A)<br />

Abschnittsname : L 844 <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong> Werte nach RLS-90<br />

Verkehrswerte : 5200 Kfz/24h 6.0 %Lkw(t) Tags Nachts<br />

0.008 M nachts 7.0 %Lkw(n) L m<br />

(25) 59.5 51.1 dB(A)<br />

Geschwindigkeiten : Pkw 70 km/h Lkw 70 km/h D V<br />

-2.5 -2.3 dB(A)<br />

<strong>Straße</strong>noberfläche : T4.1) Asph.-Beton 0/11 o. Spl. D StrO<br />

-2.0 -2.0 dB(A)<br />

Steigung/Gefälle : 0.0 % D Stg<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

Mehrfachreflexion : Faktor 0 Höhe 0.0 Abstand 0.0 D Refl<br />

0.0 0.0 dB(A)<br />

L m,E<br />

Tags 59.5 dB(A) Nachts 51.1 dB(A)<br />

Projekt : Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ – Gemeinde Senden Datei : STRA.250<br />

Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden (0 25 97) 93 99 77-0<br />

Seite<br />

1


Schematischer Verkehrsbelastungsplan<br />

Prognose 2025<br />

B 235<br />

Gettruper <strong>Straße</strong><br />

Dortmund-Ems-Kanal<br />

16.600 / 50<br />

6,0 / 7,0<br />

Zufahrt Plangebiet<br />

LSA<br />

5.200 / 50<br />

6,0 / 7,0<br />

5.200 / 70<br />

6,0 / 7,0<br />

L 844<br />

<strong>Ottmarsbocholter</strong> Str.<br />

16.600 / 50<br />

6,0 / 7,0<br />

B 235<br />

Gettruper <strong>Straße</strong><br />

Legende:<br />

19.420 / 50 DTV in KFZ/24h / V zul. in km/h<br />

4,6 / 3,8 LKW-Anteil p Tag / Nacht in %<br />

Unterlage 5<br />

Gemeinde Senden<br />

BBauPlan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“


PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH<br />

Sitz Senden<br />

UNTERLAGE 6<br />

· RASTERLÄRM- / ISOPHONENKARTE ·<br />

- Verkehrslärm -<br />

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG<br />

Gemeinde Senden Bebauungsplan “<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>“ März 2012


65<br />

60<br />

65<br />

60<br />

65<br />

65<br />

Gemeinde Senden<br />

Fachbereich IV, Bauen u. Planen<br />

Münsterstraße 30<br />

48308 Senden<br />

65<br />

Dortmund-Ems-Kanal<br />

65<br />

60<br />

60<br />

Bebauungsplan<br />

"<strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

Gemeinde Senden<br />

Karte 1<br />

P<br />

60<br />

65<br />

Rasterlärmkarte M. 1: 1.000<br />

IO 10<br />

IO 09<br />

IO 08<br />

IO 7<br />

25<br />

B 235 Gettruper <strong>Straße</strong><br />

IO 2<br />

IO 1<br />

IO 6<br />

65<br />

Unterlage 6 - Blatt 1<br />

Stand: März 2012<br />

T<br />

LSA<br />

75<br />

70<br />

IO 3 IO 4<br />

Eichendorffstraße<br />

IO 5<br />

L 844 <strong>Ottmarsbocholter</strong> <strong>Straße</strong><br />

6 8 10 12<br />

Berechnung:<br />

Richtlinien für den Lärmschutz an <strong>Straße</strong>n RLS-90<br />

Beurteilung:<br />

DIN 18005/07.02 - <strong>Schallschutz</strong> im Städtebau<br />

Beurteilungszeitraum Tag 06.00 - 22.00 Uhr<br />

Immissionsort: 4.0 m über Grund<br />

4<br />

1a 1<br />

2<br />

Beurteilungspegel<br />

in dB(A)<br />

< 35,0<br />

35,0 - 40,0<br />

40,0 - 45,0<br />

45,0 - 50,0<br />

50,0 - 55,0<br />

55,0 - 60,0<br />

60,0 - 65,0<br />

65,0 - 70,0<br />

70,0 - 75,0<br />

75,0 - 80,0<br />

>= 80,0<br />

Zeichenerklärung<br />

Hauptgebäude<br />

Nebengebäude<br />

Geltungsbereich<br />

Baugrenze<br />

Öffentliche Verwaltung<br />

(Rettungswache/ Polizei)<br />

Grünfläche<br />

Emissionslinie<br />

Lichtsignalanlage<br />

3<br />

Immissionsort<br />

Maßstab 1:1000<br />

0 5 10 20 30 40 50<br />

m<br />

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH<br />

Münsterstraße 9<br />

48308 Senden<br />

FON 0 25 97 / 93 99 77-0 - FAX 0 25 97 / 93 99 77-50

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