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Beteiligungsrechte des Schulpersonalrats - Gew-da-land.de

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Einstellungsverfahren in <strong>de</strong>n hessischen Schuldienst, Quereinsteiger<br />

Verordnung über <strong>da</strong>s beson<strong>de</strong>re berufsbegleiten<strong>de</strong> Verfahren zum Erwerb<br />

einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation v. 21.07.2009; ABl.0/09<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten dieser Einstellung<br />

- Ein Quereinsteiger besetzt eine Planstelle. Diese ist min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens in <strong>de</strong>n nächsten 3 bis<br />

5 Jahren, ggf. <strong>de</strong>utlich länger, nicht mehr durch eine ausgebil<strong>de</strong>te Lehrkraft<br />

besetzbar.<br />

- Ein Quereinsteiger stellt erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen an die Mitarbeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Kollegiums und<br />

<strong>de</strong>n Personalrat.<br />

- Der Personalrat hat nur zu Beginn ein Mitbestimmungsrecht. Nach <strong>de</strong>m<br />

erfolgreichen Examen (auch mit Note „ausreichend“) ist die Stelle (an <strong>de</strong>r Schule?)<br />

besetzt.<br />

Aufgaben für <strong>de</strong>n Schulpersonalrat nach <strong>de</strong>m HPVG<br />

A. Erörterungspunkte vor <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung eines Quereinsteigers in <strong>de</strong>r<br />

gemeinsamen Sitzung mit <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Schulleiter/in<br />

- Wie wird <strong>da</strong>s schulische Mangelfach begrün<strong>de</strong>t?<br />

- Beleg, <strong>da</strong>ss Rangliste leer ist (VO §4(4))<br />

- Einsatznotwendigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Quereinsteigers<br />

- Geplantes Anfor<strong>de</strong>rungsprofil (Anhörungsrecht <strong><strong>de</strong>s</strong> PR; VO §4(4); HPVG § 81(3)<br />

- …<br />

B. Falls die Stelle ausgeschrieben wer<strong>de</strong>n sollte, besteht ein Informationsanspruch<br />

nach Eingang <strong>de</strong>r Bewerbungen<br />

- Liste <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n zugelassenen Bewerbungen aus <strong>de</strong>r ZPM (VO§4(5))<br />

- Bewerbungsunterlagen, vollständige, aller Bewerber, rechtzeitig; d.h. vor <strong>de</strong>m<br />

geplanten Überprüfungsverfahren (HPVG §62(2); VO § 4(8))<br />

- Auswahlkriterien für die Einladung zum Überprüfungsverfahren und Begründung <strong>de</strong>r<br />

Vorauslese <strong>de</strong>r VO §4(8)<br />

- …


C. Überprüfungsgespräch<br />

- PR entschei<strong>de</strong>t, wer von ihnen zum Überprüfungsverfahren geht (Beschluss) (HPVG<br />

§62(3))<br />

- Gleiche Rolle wie bei allen Überprüfungen: auf Gleichbehandlung achten<br />

- Sinnvoll: Umfangreiche Notizen während <strong><strong>de</strong>s</strong> Überprüfungsgesprächs aber: <strong>de</strong>r PR ist<br />

kein Protokollführer!<br />

Äußerung zu <strong>de</strong>n Kandi<strong>da</strong>ten erst nach Beratung im PR. Formale Verstöße sollten am<br />

En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Überprüfung zu Protokolle gegeben wer<strong>de</strong>n (z:B. unterschiedliche<br />

Fragestellungen, unangemessene Fragen, unterschiedlich eingeräumte Zeiten,…)<br />

D. Erörterung im Personalrat<br />

- Bericht <strong><strong>de</strong>s</strong> teilnehmen<strong>de</strong>n PR-Mitglieds und Vor-Diskussion im PR<br />

E. Erörterung in <strong>de</strong>r Gemeinsamen Sitzung mit <strong>de</strong>m Schulleiter<br />

- Begründung <strong>de</strong>r Auswahl (Abwägungsbericht, in Kopie <strong>de</strong>m PR, rechtzeitig vor <strong>de</strong>r<br />

Sitzung, nach<strong>de</strong>m <strong>da</strong>s Schulamt rechtlich geprüft hat VO §4(10))<br />

- Vorlage geplanter Arbeitsvertrag<br />

- Vorlage festgesetzter Qualifizierungs-Auflagen <strong><strong>de</strong>s</strong> AfL<br />

VO: Die Qualifizierungsziele, die sich auf die fachwissenschaftlichen und fachdi<strong>da</strong>ktischen<br />

Kompetenzen, die schulrechtlichen und schulorganisatorischen sowie die pä<strong>da</strong>gogischen<br />

Kompetenzen gemäß § 1 Abs. 1 und 2 <strong><strong>de</strong>s</strong> Hessischen Lehrerbildungsgesetzes in <strong>de</strong>r jeweils<br />

gültigen Fassung für <strong>da</strong>s angestrebte Lehramt in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Fächern o<strong>de</strong>r Fachrichtungen<br />

beziehen und aus <strong>de</strong>nen sich die Qualifizierungsauflagen nach §§ 5 und 6 ableiten, sind <strong>de</strong>m<br />

Arbeitsvertrag als Bestandteil beizufügen.<br />

- Geplanter Einsatz <strong><strong>de</strong>s</strong> Quereinsteigers<br />

- Geplante Betreuung. Mentor, bzw. Mentoren (2 Fächer). Entlastung<br />

- Geplante Regelungen während <strong>de</strong>r Weiterqualifikationen (Vertretung)<br />

- …<br />

F. Entscheidung <strong><strong>de</strong>s</strong> Personalrats<br />

- Nach Abschluss <strong>de</strong>r Erörterung mit <strong>de</strong>r Schulleitung (d.h. alle Fragen sind<br />

beantwortet) entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r PR innerhalb von zwei Wochen, ob er zustimmt<br />

(HPVG § 69(2))<br />

- Sollte er ablehnen, muss die Ablehnung innerhalb <strong>de</strong>r zwei Wochen schriftlich<br />

begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Ablehnungsgrün<strong>de</strong> nach §77 (4) HPVG z.B. siehe Anlage


G. Der Schulpersonalrat ist auch Personalvertretung <strong><strong>de</strong>s</strong> Quereinsteigers!<br />

- Fairer Unterrichtseinsatz<br />

- Angemessene Betreuung<br />

- Möglichkeit (Zeit) für die Weiterqualifikationsmaßnahmen<br />

- Information <strong><strong>de</strong>s</strong> PRs innerhalb <strong><strong>de</strong>s</strong> ersten halben Jahres (HPVG § 60(4)), ob die<br />

Qualifizierung befürwortet wird (VO §5(1)) – am besten einen Tagesordnungspunkt<br />

für die gemeinsame Sitzung mit <strong>de</strong>m Schulleiter ansetzen.<br />

PR-Schulung „Einstellungsverfahren“ Ulla Hess, GEW, August 2009

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