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26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!<br />

GEWERKSCHAFT DER POLIZEI (<strong>GdP</strong>) K r e i s g r u p p e M a n n h e i m Ausgabe 4 / <strong>25</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />

Unsere Themen:<br />

Vor Ort:<br />

<strong>GdP</strong> besucht seinen<br />

Kooperationspartner<br />

( Titelseite )<br />

Bundesweite<br />

Anti-Gewalt-Kampagne<br />

gestartet:<br />

<strong>GdP</strong> fordert § 115<br />

gegen Übergriffe<br />

auf Polizisten<br />

( Seite 2 bis 4 )<br />

<strong>GdP</strong> Kritik zur öffentlichen<br />

Berichterstattung:<br />

Beamte haben mehr<br />

Vermögen als<br />

Angestellte<br />

( Seite 5 )<br />

Landtagsanfrage:<br />

Grüne Fraktion im<br />

Landtag will bessere<br />

Finanzausstattung<br />

und Personalsituation<br />

bei der Polizei<br />

in Baden-<br />

Württemberg<br />

( Seite 6 )<br />

Auf gute Zusammenarbeit v.l.: Verkaufsdirektor Winfried Lampert (Signal Iduna), Michael Klump (stv. KG-<br />

Vorsitzender, <strong>GdP</strong> <strong>Mannheim</strong>), Thomas Mohr (KG-Vorsitzender, <strong>GdP</strong> <strong>Mannheim</strong>), Filialdirektor Andreas Geibel<br />

(Signal Iduna, Filialdirektion <strong>Mannheim</strong>) und Manfred Eichert (Direktionsbevollmächtigter Signal Iduna).<br />

Spenden-Aktion<br />

Haiti:<br />

Das Kennwort DRK<br />

als SMS an die<br />

Telefonnummer<br />

8 11 90<br />

Führt zu einer Spende<br />

in Höhe von 5 Euro.<br />

Vielen Dank!<br />

Impressum:<br />

Gewerkschaft der Polizei<br />

Kreisgruppe <strong>Mannheim</strong>,<br />

Vorstandschaft, B 6, 4-5<br />

68159 <strong>Mannheim</strong><br />

Tel.: 0621/174-4226<br />

Fax: 0621/174-3999<br />

info@gdpmannheim.de<br />

www.gdpmannheim.de<br />

Redaktion:<br />

Thomas Mohr<br />

<strong>GdP</strong> besucht seinen<br />

Kooperationspartner<br />

<strong>Mannheim</strong>: Diese Woche fand in der<br />

Filialdirektion unseres Kooperationspartner<br />

Signal Iduna ein Informationstreffen<br />

statt. Dabei informierte<br />

sich Michael Klump (stv. Kreisgruppenvorsitzender)<br />

und Thomas Mohr<br />

(Kreisgruppenvorsitzender) über die<br />

Vorteile für <strong>GdP</strong>-Mitglieder bei der<br />

PVAG, die zu 49 Prozent der <strong>GdP</strong> gehört.<br />

Für <strong>GdP</strong>-Mitglieder gibt es besondere<br />

Vorteile. In den Bereichen<br />

z.B. Unfall, Privat-Haftpflicht, Hausrat<br />

und Wohngebäude einen Beitragsnachlass<br />

von 5 Prozent.<br />

Bei dem Besuch wurde der Filialdirektor<br />

Andreas Geibel traditionell mit<br />

einem <strong>GdP</strong>-Schal in die große Familie<br />

der Gewerkschaft der Polizei aufgenommen.<br />

Über diese Geste hat sich Filialdirektor<br />

Andreas Geibel sehr gefreut<br />

und versicherte, dass auch künftig,<br />

auf freundschaftlicher Basis, der Kontakt<br />

gepflegt werde.<br />

Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung. Wer einen findet, darf ihn behalten. Wir haben genug davon.


Bundesweite Anti-Gewalt-Kampagne gestartet:<br />

<strong>GdP</strong> fordert § 115 gegen Übergriffe auf Polizisten<br />

Berlin. <strong>GdP</strong>-Vorsitzender Konrad<br />

Freiberg: „Jeden Tag werden in<br />

Deutschland Polizeibeamte tätlich<br />

angegriffen und zum Teil schwer<br />

verletzt. Immer häufiger werden<br />

solche Übergriffe völlig unvermittelt<br />

verübt.“ Das Strafgesetzbuch, so<br />

die Gewerkschaft der Polizei, sei<br />

dringend ergänzungsbedürftig.<br />

Freiberg: „Wir fordern die Einführung<br />

eines Paragraphen<br />

115 StGB, der einen solchen<br />

Angriff aus dem<br />

Nichts auch dann bestraft,<br />

wenn der Beamte<br />

oder die Beamtin nicht<br />

verletzt wird. Damit bekommen<br />

wir insbesondere<br />

hinterhältige Attacken<br />

besser in den Griff.“<br />

Die bisherige Regelung<br />

setzte voraus, dass sich<br />

der Beamte bei dem Angriff<br />

in jedem Fall in einer<br />

„Vollstreckungssituation“<br />

befindet, zum Beispiel bei<br />

einer Festnahme oder<br />

einer Räumung. Unvermittelte<br />

Attacken auf<br />

nichtsahnende Streifenbeamte<br />

im täglichen<br />

Dienst wurden von der<br />

Strafbarkeit bisher nicht<br />

erfasst. Der tätliche Angriff<br />

auf Polizeivollzugsbeamte<br />

soll künftig deutlich<br />

härter bestraft werden,<br />

als die bisherige Widerstandshandlung.<br />

Vor vielen Jahren<br />

schützte die Uniform den<br />

Polizeibeamten, denn sie<br />

verlieh Autorität und<br />

stellte so klar, wer das<br />

Sagen hat, auf der Straße,<br />

in jedem Einsatz. Heute wird<br />

sie innerhalb der Polizei noch immer<br />

gerne getragen, aber sie ist<br />

zunehmend auch zu einem Gefahrenpunkt<br />

für die Gesundheit des<br />

Uniformträgers geworden. Es gibt<br />

zu viele Mitbürger, die den Menschen<br />

in Uniform provozieren und<br />

ständig herausfinden wollen, wer<br />

der Stärkere ist. Der Endpunkt vieler<br />

Provokationen ist die Attacke<br />

auf den Uniformträger. Kolleginnen<br />

und Kollegen, insbesondere in den<br />

Ballungsräumen, wissen ganz genau,<br />

dass der tägliche Einsatz, vor<br />

allem an den Wochenende, nahezu<br />

ständig davon geprägt ist, die eigene<br />

Haut zu Markte zu tragen. Der<br />

Uniform, und allem was dahinter<br />

steht - von Gewaltmonopol bist<br />

Schutz des Schwächeren - muss zu<br />

jeder Zeit Geltung verschafft werden.<br />

Natürlich ist das `Spiel` zwischen<br />

der Polizei und dem polizeilichen<br />

Gegenüber uralt. Das `Spiel`<br />

um die Frage, wie weit die Autorität<br />

der Polizei reicht und wie stark sie<br />

in Frage gestellt werden kann, bis<br />

es Konsequenzen gibt. Aber während<br />

es noch vor zehn Jahren kaum<br />

Angriffe aus dem Nichts gegen Polizeibeamte<br />

gab, so sind diese Übergriffe<br />

heute zur traurigen Realität<br />

des Berufsalltags geworden. Während<br />

vor Jahren im Kiez noch ungeschriebene<br />

Gesetze galten, die klar<br />

stellten, dass jede Rangelei mit der<br />

Polizei auch ein Ende finden muss,<br />

Festgenommene im Funkwagen zu<br />

verbleiben haben und die Polizei<br />

nicht hinterrücks angegriffen wird,<br />

so ist heute festzustellen, dass es<br />

diese ungeschriebenen<br />

Spielregeln nicht mehr zu<br />

geben scheint. Wie anders<br />

kann jedenfalls erklärt<br />

werden, warum die<br />

Zahl der Widerstandsstraftaten<br />

kontinuierlich<br />

steigt, warum die Übergriffe<br />

auf Polizeibeamte<br />

immer häufiger und brutaler<br />

ausfallen oder warum<br />

die strafbewährte<br />

Gefangenenbefreiungen<br />

von Festgenommenen in<br />

manchen Stadtteilen der<br />

Großstädte beinahe Alltag<br />

sind? Der Schutz durch<br />

die Uniform, der durch<br />

den gesellschaftlichen<br />

Konsens über die Autorität<br />

der Polizei entstand,<br />

ist dahin. Heute gefährdet<br />

die Uniform ihren Träger,<br />

weil sie den Polizeibeamten<br />

erkennbar macht und<br />

dem aggressiven polizeilichen<br />

Gegenüber die Möglichkeit<br />

zur Zielerkennung<br />

gibt.<br />

Diese bedrohlichen Veränderungen<br />

im Berufsalltag<br />

vor allem der großstädtischen<br />

Polizeibeamten<br />

müssen erkannt, auf<br />

sie muss angemessen,<br />

aber wirkungsvoll reagiert werden.<br />

Deshalb hat der Bundesvorstand<br />

der Gewerkschaft der Polizei (<strong>GdP</strong>)<br />

in seiner Sitzung am 12. November<br />

2009 beschlossen, die Schaffung<br />

einer neuen Strafrechtsnorm „§<br />

115 StGB – tätlicher Angriff auf<br />

einen Vollstreckungsbeamten“ zu<br />

fordern. Die <strong>GdP</strong> hat zugleich einen<br />

Formulierungsvorschlag für diesen<br />

neuen Straftatbestand in die politi-<br />

PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!


Fortsetzung von Seite 2<br />

„Wir brauchen einen speziellen Straftatbestand '§ 115 im Strafgesetzbuch - Tätlicher<br />

Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten", forderte der Landesvorsitzende der<br />

<strong>GdP</strong>-Niedersachsen, Bernhard Witthaut, auf der Pressekonferenz der <strong>GdP</strong>-<br />

Niedersachsen im niedersächsischen Landtag am 20. Januar <strong>2<strong>01</strong>0</strong>.<br />

Foto: Uwe Robra<br />

sche Debatte eingebracht. Dabei ist<br />

sich der <strong>GdP</strong>-Bundesvorstand bewusst,<br />

dass allein ein Straftatbestand<br />

und damit eine Strafverschärfung<br />

keine gesellschaftliche<br />

Herausforderung vollumfänglich<br />

lösen kann. Aber der Gesetzgeber<br />

ist aufgefordert, alles zu unternehmen,<br />

was geeignet und umsetzbar<br />

ist, um Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte<br />

besser zu schützen. Und<br />

wenn wir fehlende Spielregeln beklagen,<br />

ist es nur folgerichtig, dass<br />

wir andere Spielregeln fordern.<br />

Der heute existierende § 113<br />

StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte<br />

- in derzeitiger Fassung<br />

knüpft die Strafbarkeit von<br />

Widerstandshandlungen an eine<br />

Vollstreckungssituation an, d.h.<br />

ohne Vollstreckung oder unmittelbar<br />

bevorstehende Vollstreckungshandlung<br />

keine Strafbarkeit. Unvermittelte<br />

Angriffe aus dem Nichts<br />

werden daher strafrechtlich von §<br />

113 StGB nicht erfasst. Sie sind<br />

allenfalls als einfache oder gefährliche<br />

Körperverletzung strafbar. Der<br />

rechtspolitische Ansatz der <strong>GdP</strong><br />

geht hingegen weiter.<br />

Mit einem § 115 StGB wird die<br />

feindliche Motivation des Straftäters,<br />

der gegen einen Vollstreckungsbeamten<br />

vorgeht, strafrechtlich<br />

miterfasst, weil allein der<br />

tätliche Angriff auch ohne Vollstreckungshandlung<br />

strafbar wird. Unter<br />

tätlichem Angriff ist nämlich<br />

eine unmittelbar auf den Körper<br />

zielende gewaltsame Einwirkung zu<br />

verstehen, die nicht zur Körperverletzung<br />

führen muss. Zur Tatbestandsverwirklichung<br />

reicht deshalb<br />

auch der gezielte Wurf mit einem<br />

Gegenstand aus, der z.B. nicht zu<br />

einem Treffer führt. Auch der zielverfehlende<br />

Wurf fällt daher als<br />

tätlicher Angriff unter die Strafbarkeit<br />

des §115 StGB, wenngleich er<br />

mangels Verletzung keine Körperverletzung<br />

darstellt. § 115 StGB<br />

schützt also die körperliche Unversehrtheit<br />

der Kolleginnen und Kollegen<br />

besser als die klassischen<br />

Körperverletzungsdelikte, da die<br />

strafbare Handlung vorverlegt wird<br />

und nicht vom Ergebnis abhängt.<br />

Andere, zur Zeit im politischen<br />

Raum diskutierte, Änderungsvorschläge<br />

reihen die strafbare Handlung<br />

des tätlichen Angriffs außerhalb<br />

von Vollstreckungshandlungen<br />

als einen Unterfall des Widerstands<br />

im Sinne des § 113 StGB ein. Dadurch<br />

wird aber der besondere Unwertgehalt<br />

des tätlichen Angriffs<br />

verwischt. Im Übrigen ist Widerstand<br />

an sich oftmals sprachlich<br />

durchaus positiv besetzt, Widerstandleisten<br />

gilt in besonderen Situationen<br />

auch als Tugend. Deshalb<br />

wird die Wirkung des strafbaren<br />

Widerstandes gegen Polizeibeamte<br />

oftmals `auf die leichte Schulter<br />

genommen`. Die <strong>GdP</strong> will diesen<br />

Effekt beenden und setzt auf einen<br />

eigenen Paragraphen, der sich<br />

sprachlich als „tätlicher Angriff auf<br />

einen Vollstreckungsbeamten“ klar<br />

vom strafbaren Widerstand absetzt.<br />

Dem polizeilichen Gegenüber<br />

muss deutlich vermittelt werden,<br />

dass tätliche Angriffe auf Polizeibeamte<br />

nicht verharmlost werden.<br />

Der <strong>GdP</strong>-Vorschlag zu § 115<br />

StGB passt ins strafrechtliche System,<br />

denn das StGB kennt den gesetzlichen<br />

Schutz besonderer Berufsgruppen<br />

oder Rechtssubjekte,<br />

z. B. § 316a StGB – räuberischer<br />

Angriff auf einen Kraftfahrer. Es ist<br />

auch nicht hinnehmbar, einerseits<br />

die Tatsache der Amtsträgerschaft<br />

als Polizeibeamter im Rahmen der<br />

Amtsdelikte (Körperverletzung im<br />

Amt) als besonderen Strafschärfungsgrund<br />

gesetzlich zu erfassen,<br />

aber andererseits den besonderen<br />

PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!


Fortsetzung von Seite 2<br />

strafrechtlichen Schutz für Vollstreckungsbeamte,<br />

der ja auch an die<br />

Amtsträgerschaft anknüpft, zu verweigern.<br />

Solange das Uniformtragen<br />

zu einem erhöhten Risiko<br />

führt, Opfer einer Straftat zu werden,<br />

solange ist es nicht nur gerechtfertigt,<br />

sondern vielmehr geboten,<br />

den Vollstreckungsbeamten<br />

besonders zu schützen.<br />

Der Staat muss allen Mitbürgern,<br />

die meinen, für sie gäbe es keine<br />

Autorität und sie könnten alle gesellschaftlichen<br />

Grenzen ausloten<br />

und für sich selbst neu setzen, klar<br />

aufzeigen, dass der staatliche Ordnungsanspruch<br />

durchgesetzt wird.<br />

Ein neuer Straftatbestand § 115<br />

StGB ist ein Baustein in dem Bemühen,<br />

der Gewalt gegen die Polizei<br />

entgegenzutreten. Jeder, der<br />

einen Polizisten tätlich angreift,<br />

muss dafür auch strafrechtlich zur<br />

Verantwortung gezogen werden.<br />

§ 115 StGB (neu)<br />

– Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten<br />

1. Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr,<br />

der zur Vollstreckung von Gesetzen,<br />

Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen<br />

oder Verfügungen berufen ist, während der Ausübung<br />

seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen<br />

Dienst tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe<br />

von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.<br />

2. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />

von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.<br />

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,<br />

wenn<br />

1. der Täter eine Waffe oder ein anderes<br />

gefährliches Werkzeug bei sich führt, um<br />

diese bei der Tat zu verwenden, oder<br />

2. die Tat mit einem anderen Beteiligten<br />

gemeinschaftlich begeht oder<br />

3. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den<br />

Angegriffenen in die Gefahr des Todes<br />

oder einer schweren Gesundheitsschädigung<br />

bringt.<br />

PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!


<strong>GdP</strong> Kritik zur öffentlichen Berichterstattung:<br />

Beamte haben mehr Vermögen als Angestellte<br />

Quelle: Badische Zeitung<br />

Vom 19.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />

Beamte haben mehr<br />

Eine Studie des Deutschen<br />

Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

belegt offenbar große<br />

Unterschiede bei Pensionsansprüchen.<br />

Beamte haben<br />

deutlich mehr Vermögen<br />

als Angestellte und seien<br />

"doppelt privilegiert".<br />

Zum einen seien ihre Altersbezüge<br />

deutlich höher als<br />

bei Angestellten, zum anderen<br />

müssten sie keine eigenen<br />

Beiträge in die Altersversorge<br />

einzahlen.<br />

Die Berliner Forscher gehen<br />

davon aus, dass die Vermögensungleichheit<br />

auch künftig zunimmt<br />

- nicht zuletzt durch<br />

Rentenreformen. Zudem steige<br />

das Risiko von Altersarmut.<br />

Leserbrief unseres <strong>GdP</strong>-Landesseniorenvorsitzender<br />

H. Werner<br />

Fischer an die „Badische Zeitung“:<br />

Das Märchen ist offensichtlich<br />

nicht aus den Köpfen verschiedener<br />

Menschen in dieser Republik zu bekommen:<br />

Die Beamten seien privilegiert!<br />

Nach einer neuerlichen Studie<br />

wird erneut gebetsmühlenartig<br />

diese Behauptung aufgestellt – und<br />

das von wichtigen (?)<br />

Leuten, diesmal angeblich von<br />

Studienleiter Grabka aus dem<br />

Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung!<br />

Wann begreifen es solche<br />

wichtigen Menschen – einschließlich<br />

mancher Berichterstatter<br />

in den Medien - endlich: Die Altersversorgung<br />

von Beamten und von<br />

Rentnern sind zwei völlig getrennte<br />

Berechnungs- und Bezahlungsverfahren<br />

(was übrigens das Bundesverfassungsbericht<br />

schon mehrfach<br />

„zementiert“ hat). Beamte bekommen<br />

vom ersten Tag ihrer Anstellung<br />

im Öffentlichen Dienst die Beträge<br />

für ihre Altersversorgung (bei<br />

Rentnern: gesetzliche Rente plus<br />

betriebliche Zusatzrente) nicht ausbezahlt;<br />

sie werden einbehalten<br />

und sollten eigentlich von den Regierungen<br />

zurück gelegt werden,<br />

um daraus die Altersversorgung<br />

(Pension) zu bezahlen. Leider ist<br />

dies über viele Jahrzehnte nicht<br />

gemacht worden – erst vor wenigen<br />

Jahren hat man damit begonnen!<br />

Und dass die Pensionen der Beamten<br />

höher liegen als der Rentendurchschnitt<br />

hat eben auch was mit<br />

der Qualifikation der beamteten<br />

Staatsdiener zu tun: Privat beschäftigte<br />

Arbeitnehmer haben teilweise<br />

keinen beruflichen Abschluss<br />

und nur verhältnismäßig Wenige<br />

einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.<br />

Außerdem werden<br />

nur die gesetzlichen Renten der<br />

Beamtenversorgung gegenüber<br />

gestellt – die betriebliche Zusatzversorgung<br />

der Rentner bleibt unberücksichtigt.<br />

Die Probleme einer<br />

ausreichenden Rente für das Alter<br />

liegen wohl zunehmend mehr im<br />

„Geschäftsmodell Ausbeutung“ der<br />

Arbeitgeber in der Privatwirtschaft<br />

– Stichwort „Schlecker“.<br />

Und übrigens: Deutschland hat nur<br />

etwa 14 Prozent der Gesamtzahl<br />

der Arbeitnehmer als Staatsbedienstete<br />

(Schweden rund 34,<br />

Großbritannien 20 und selbst die<br />

USA haben 16 Prozent). Nur etwa<br />

ein Drittel dieser Staatsdiener sind<br />

Beamte oder Richter; zwei Drittel<br />

sind Beschäftigte, die dem allgemeinen<br />

Tarif- und Rentenrecht unterliegen.<br />

H. Werner Fischer<br />

Landesseniorenvorsitzender<br />

Gewerkschaft der Polizei<br />

Baden-Württemberg“<br />

Rüdiger Seidenspinner<br />

Landesvorsitzender<br />

<strong>GdP</strong>-Kandidat für den HPR<br />

PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!


Landtagsanfrage:<br />

Grüne Fraktion im Landtag will bessere Finanzausstattung<br />

und Personalsituation bei der Polizei in Baden-Württemberg<br />

Finanzausstattung und Personalsituation<br />

der baden-württembergischen<br />

Polizei und die Analysen der Polizeigewerkschaften<br />

Der Landtag wolle beschließen,<br />

die Landesregierung zu ersuchen<br />

zu berichten,<br />

7. wie sie die in diesem Zusammenhang<br />

von zunehmenden Teilen der<br />

Öffentlichkeit geäußerten Besorgnisse<br />

über die Innere Sicherheit<br />

bewertet und welche Argumente sie<br />

im Dialog mit Bevölkerung und<br />

Medien für ihr Sicherheitskonzept<br />

präsentieren will;<br />

1. ob, und wenn ja welche Polizeipräsidien<br />

oder -Direktionen im Jahr<br />

2009 kein auskömmliches Budget<br />

hatten, und welche von diesen<br />

daraufhin zusätzliche Finanzmittel<br />

in welcher Höhe erhielten;<br />

8. wie sie die Kritik der Polizeigewerkschaften<br />

an den Plänen des Innenministeriums<br />

zu Einsparungen im<br />

Bereich der Polizei bewertet.<br />

13.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />

Die Grünen im Landtag setzen<br />

sich auch im neuen Jahr für eine<br />

schonungslose Bestandsaufnahme<br />

und für Verbesserungsschritte der<br />

Personal- und Arbeitsausstattung<br />

der Polizei ein.<br />

Das machte der Landtagsabgeordnete<br />

Uli Sckerl (Foto) vor dem<br />

Hintergrund der derzeit laufenden<br />

Verhandlung über den Doppelhaushalt<br />

<strong>2<strong>01</strong>0</strong>/11 deutlich.<br />

„Wir müssen zwar angesichts<br />

gravierender Steuerausfälle und<br />

struktureller Haushaltslücken von<br />

jährlich 2 Mio € eisern sparen,<br />

dürfen dabei aber die Kernaufgaben<br />

des Landes, zu denen die Innere<br />

Sicherheit gehört, nicht aus<br />

den Augen verlieren“ sagte der<br />

Abgeordnete. Es sei für die Polizei<br />

erfreulich, dass es in der ersten<br />

Runde der Beratungen gelungen<br />

sei, z.B. durch einen einstimmigen<br />

Beschluss des Finanzausschusses<br />

des Landtags die Polizeiausbildungszulage<br />

zu erhalten.<br />

Diese war von der Haushaltsstrukturkommission<br />

der Landesregierung<br />

zur Streichung vorgesehen<br />

gewesen. Auch die zusätzlichen<br />

Mittel zur besseren Ausstattungen<br />

der Präsidien und Reviere<br />

sehen die Grünen als notwendig<br />

an, verlangen aber eine gerechte<br />

Verteilung nach Notwendigkeiten<br />

2. ob es zutrifft, dass infolge nicht<br />

auskömmlicher Budgets regelmäßige<br />

Polizeiaufgaben wie Drogen-,<br />

Alkoholkontrollen und andere Tätigkeiten<br />

nicht durchgeführt werden<br />

konnten, wenn ja, welche Aufgaben<br />

wann und wo betroffen waren;<br />

3. ob es zutrifft, dass wegen fehlender<br />

Mittel polizeiliche Schießübungen<br />

reduziert werden mussten;<br />

4. welcher Stand bei der Umsetzung<br />

des Stellenabbaus im Vollzugs- und<br />

Nichtvollzugbereich bis zum<br />

31.12.2009 erreicht worden ist;<br />

5. welche Maßnahmen zum Stellenabbau<br />

wo in den Jahren <strong>2<strong>01</strong>0</strong> und<br />

2<strong>01</strong>1 umgesetzt werden sollen<br />

6. wann und wie es den vom Innenminister<br />

mehrfach zugesagten Ausgleich<br />

für die Polizeipräsidien und –<br />

Direktionen geben wird, die im<br />

Nichtvollzugsbereich ihr Plansoll,<br />

bzw. den für das Land festgelegten<br />

Standard übererfüllt haben;<br />

Sckerl, Kretschmann, Lösch, Oelmayer,<br />

Wölfle GRÜNE<br />

Begründung:<br />

In der baden-württembergischen Öffentlichkeit<br />

mehren sich die kritischen Stimmen<br />

über den Kurs der Landesregierung<br />

bei der Ausstattung der Polizei. Insbesondere<br />

die Polizeigewerkschaften haben<br />

in letzter Zeit massive Kritik an den Einsparplänen<br />

des Innenministeriums geübt.<br />

Den Polizeigewerkschaften darf mit Fug<br />

und Recht zugebilligt werden, dass sie<br />

über eine intime und konkrete Sachkenntnis<br />

der Arbeitsbedingungen der<br />

Polizei in allen Präsidien und Direktionen<br />

verfügen. Dennoch verhält sich die Landesregierung<br />

in öffentlichen Erklärungen<br />

stets so, als wäre die Gewerkschaftskritik<br />

nicht von dieser Welt.<br />

und nicht nach dem Gieskannenprinzip.<br />

Die Grünen stehen auch<br />

hinter den Maßnahmen zum besseren<br />

Schutz von Polizistinnen<br />

und Polizisten. Sckerl, der die<br />

Grünen auch als Obmann im Sonderausschuss<br />

Amoklauf Winnenden<br />

/Wendlingen vertritt, sagte,<br />

dass an dieser Notwendigkeit gerade<br />

bei Auswertung des Polizeieinsatzes<br />

in Winnenden kein Weg<br />

mehr vorbei führe. Gleichzeitig<br />

wollen die Grünen im Landtag<br />

Klarheit über die Gesamtsituation<br />

der Polizei zum Jahreswechsel.<br />

Sie haben deswegen einen Antrag<br />

eingebracht, der hier nachgelesen<br />

werden kann.<br />

PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!

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