Publisher GdP aktiv 2010-01-25 - GdP Mannheim
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26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!<br />
GEWERKSCHAFT DER POLIZEI (<strong>GdP</strong>) K r e i s g r u p p e M a n n h e i m Ausgabe 4 / <strong>25</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />
Unsere Themen:<br />
Vor Ort:<br />
<strong>GdP</strong> besucht seinen<br />
Kooperationspartner<br />
( Titelseite )<br />
Bundesweite<br />
Anti-Gewalt-Kampagne<br />
gestartet:<br />
<strong>GdP</strong> fordert § 115<br />
gegen Übergriffe<br />
auf Polizisten<br />
( Seite 2 bis 4 )<br />
<strong>GdP</strong> Kritik zur öffentlichen<br />
Berichterstattung:<br />
Beamte haben mehr<br />
Vermögen als<br />
Angestellte<br />
( Seite 5 )<br />
Landtagsanfrage:<br />
Grüne Fraktion im<br />
Landtag will bessere<br />
Finanzausstattung<br />
und Personalsituation<br />
bei der Polizei<br />
in Baden-<br />
Württemberg<br />
( Seite 6 )<br />
Auf gute Zusammenarbeit v.l.: Verkaufsdirektor Winfried Lampert (Signal Iduna), Michael Klump (stv. KG-<br />
Vorsitzender, <strong>GdP</strong> <strong>Mannheim</strong>), Thomas Mohr (KG-Vorsitzender, <strong>GdP</strong> <strong>Mannheim</strong>), Filialdirektor Andreas Geibel<br />
(Signal Iduna, Filialdirektion <strong>Mannheim</strong>) und Manfred Eichert (Direktionsbevollmächtigter Signal Iduna).<br />
Spenden-Aktion<br />
Haiti:<br />
Das Kennwort DRK<br />
als SMS an die<br />
Telefonnummer<br />
8 11 90<br />
Führt zu einer Spende<br />
in Höhe von 5 Euro.<br />
Vielen Dank!<br />
Impressum:<br />
Gewerkschaft der Polizei<br />
Kreisgruppe <strong>Mannheim</strong>,<br />
Vorstandschaft, B 6, 4-5<br />
68159 <strong>Mannheim</strong><br />
Tel.: 0621/174-4226<br />
Fax: 0621/174-3999<br />
info@gdpmannheim.de<br />
www.gdpmannheim.de<br />
Redaktion:<br />
Thomas Mohr<br />
<strong>GdP</strong> besucht seinen<br />
Kooperationspartner<br />
<strong>Mannheim</strong>: Diese Woche fand in der<br />
Filialdirektion unseres Kooperationspartner<br />
Signal Iduna ein Informationstreffen<br />
statt. Dabei informierte<br />
sich Michael Klump (stv. Kreisgruppenvorsitzender)<br />
und Thomas Mohr<br />
(Kreisgruppenvorsitzender) über die<br />
Vorteile für <strong>GdP</strong>-Mitglieder bei der<br />
PVAG, die zu 49 Prozent der <strong>GdP</strong> gehört.<br />
Für <strong>GdP</strong>-Mitglieder gibt es besondere<br />
Vorteile. In den Bereichen<br />
z.B. Unfall, Privat-Haftpflicht, Hausrat<br />
und Wohngebäude einen Beitragsnachlass<br />
von 5 Prozent.<br />
Bei dem Besuch wurde der Filialdirektor<br />
Andreas Geibel traditionell mit<br />
einem <strong>GdP</strong>-Schal in die große Familie<br />
der Gewerkschaft der Polizei aufgenommen.<br />
Über diese Geste hat sich Filialdirektor<br />
Andreas Geibel sehr gefreut<br />
und versicherte, dass auch künftig,<br />
auf freundschaftlicher Basis, der Kontakt<br />
gepflegt werde.<br />
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung. Wer einen findet, darf ihn behalten. Wir haben genug davon.
Bundesweite Anti-Gewalt-Kampagne gestartet:<br />
<strong>GdP</strong> fordert § 115 gegen Übergriffe auf Polizisten<br />
Berlin. <strong>GdP</strong>-Vorsitzender Konrad<br />
Freiberg: „Jeden Tag werden in<br />
Deutschland Polizeibeamte tätlich<br />
angegriffen und zum Teil schwer<br />
verletzt. Immer häufiger werden<br />
solche Übergriffe völlig unvermittelt<br />
verübt.“ Das Strafgesetzbuch, so<br />
die Gewerkschaft der Polizei, sei<br />
dringend ergänzungsbedürftig.<br />
Freiberg: „Wir fordern die Einführung<br />
eines Paragraphen<br />
115 StGB, der einen solchen<br />
Angriff aus dem<br />
Nichts auch dann bestraft,<br />
wenn der Beamte<br />
oder die Beamtin nicht<br />
verletzt wird. Damit bekommen<br />
wir insbesondere<br />
hinterhältige Attacken<br />
besser in den Griff.“<br />
Die bisherige Regelung<br />
setzte voraus, dass sich<br />
der Beamte bei dem Angriff<br />
in jedem Fall in einer<br />
„Vollstreckungssituation“<br />
befindet, zum Beispiel bei<br />
einer Festnahme oder<br />
einer Räumung. Unvermittelte<br />
Attacken auf<br />
nichtsahnende Streifenbeamte<br />
im täglichen<br />
Dienst wurden von der<br />
Strafbarkeit bisher nicht<br />
erfasst. Der tätliche Angriff<br />
auf Polizeivollzugsbeamte<br />
soll künftig deutlich<br />
härter bestraft werden,<br />
als die bisherige Widerstandshandlung.<br />
Vor vielen Jahren<br />
schützte die Uniform den<br />
Polizeibeamten, denn sie<br />
verlieh Autorität und<br />
stellte so klar, wer das<br />
Sagen hat, auf der Straße,<br />
in jedem Einsatz. Heute wird<br />
sie innerhalb der Polizei noch immer<br />
gerne getragen, aber sie ist<br />
zunehmend auch zu einem Gefahrenpunkt<br />
für die Gesundheit des<br />
Uniformträgers geworden. Es gibt<br />
zu viele Mitbürger, die den Menschen<br />
in Uniform provozieren und<br />
ständig herausfinden wollen, wer<br />
der Stärkere ist. Der Endpunkt vieler<br />
Provokationen ist die Attacke<br />
auf den Uniformträger. Kolleginnen<br />
und Kollegen, insbesondere in den<br />
Ballungsräumen, wissen ganz genau,<br />
dass der tägliche Einsatz, vor<br />
allem an den Wochenende, nahezu<br />
ständig davon geprägt ist, die eigene<br />
Haut zu Markte zu tragen. Der<br />
Uniform, und allem was dahinter<br />
steht - von Gewaltmonopol bist<br />
Schutz des Schwächeren - muss zu<br />
jeder Zeit Geltung verschafft werden.<br />
Natürlich ist das `Spiel` zwischen<br />
der Polizei und dem polizeilichen<br />
Gegenüber uralt. Das `Spiel`<br />
um die Frage, wie weit die Autorität<br />
der Polizei reicht und wie stark sie<br />
in Frage gestellt werden kann, bis<br />
es Konsequenzen gibt. Aber während<br />
es noch vor zehn Jahren kaum<br />
Angriffe aus dem Nichts gegen Polizeibeamte<br />
gab, so sind diese Übergriffe<br />
heute zur traurigen Realität<br />
des Berufsalltags geworden. Während<br />
vor Jahren im Kiez noch ungeschriebene<br />
Gesetze galten, die klar<br />
stellten, dass jede Rangelei mit der<br />
Polizei auch ein Ende finden muss,<br />
Festgenommene im Funkwagen zu<br />
verbleiben haben und die Polizei<br />
nicht hinterrücks angegriffen wird,<br />
so ist heute festzustellen, dass es<br />
diese ungeschriebenen<br />
Spielregeln nicht mehr zu<br />
geben scheint. Wie anders<br />
kann jedenfalls erklärt<br />
werden, warum die<br />
Zahl der Widerstandsstraftaten<br />
kontinuierlich<br />
steigt, warum die Übergriffe<br />
auf Polizeibeamte<br />
immer häufiger und brutaler<br />
ausfallen oder warum<br />
die strafbewährte<br />
Gefangenenbefreiungen<br />
von Festgenommenen in<br />
manchen Stadtteilen der<br />
Großstädte beinahe Alltag<br />
sind? Der Schutz durch<br />
die Uniform, der durch<br />
den gesellschaftlichen<br />
Konsens über die Autorität<br />
der Polizei entstand,<br />
ist dahin. Heute gefährdet<br />
die Uniform ihren Träger,<br />
weil sie den Polizeibeamten<br />
erkennbar macht und<br />
dem aggressiven polizeilichen<br />
Gegenüber die Möglichkeit<br />
zur Zielerkennung<br />
gibt.<br />
Diese bedrohlichen Veränderungen<br />
im Berufsalltag<br />
vor allem der großstädtischen<br />
Polizeibeamten<br />
müssen erkannt, auf<br />
sie muss angemessen,<br />
aber wirkungsvoll reagiert werden.<br />
Deshalb hat der Bundesvorstand<br />
der Gewerkschaft der Polizei (<strong>GdP</strong>)<br />
in seiner Sitzung am 12. November<br />
2009 beschlossen, die Schaffung<br />
einer neuen Strafrechtsnorm „§<br />
115 StGB – tätlicher Angriff auf<br />
einen Vollstreckungsbeamten“ zu<br />
fordern. Die <strong>GdP</strong> hat zugleich einen<br />
Formulierungsvorschlag für diesen<br />
neuen Straftatbestand in die politi-<br />
PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!
Fortsetzung von Seite 2<br />
„Wir brauchen einen speziellen Straftatbestand '§ 115 im Strafgesetzbuch - Tätlicher<br />
Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten", forderte der Landesvorsitzende der<br />
<strong>GdP</strong>-Niedersachsen, Bernhard Witthaut, auf der Pressekonferenz der <strong>GdP</strong>-<br />
Niedersachsen im niedersächsischen Landtag am 20. Januar <strong>2<strong>01</strong>0</strong>.<br />
Foto: Uwe Robra<br />
sche Debatte eingebracht. Dabei ist<br />
sich der <strong>GdP</strong>-Bundesvorstand bewusst,<br />
dass allein ein Straftatbestand<br />
und damit eine Strafverschärfung<br />
keine gesellschaftliche<br />
Herausforderung vollumfänglich<br />
lösen kann. Aber der Gesetzgeber<br />
ist aufgefordert, alles zu unternehmen,<br />
was geeignet und umsetzbar<br />
ist, um Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte<br />
besser zu schützen. Und<br />
wenn wir fehlende Spielregeln beklagen,<br />
ist es nur folgerichtig, dass<br />
wir andere Spielregeln fordern.<br />
Der heute existierende § 113<br />
StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte<br />
- in derzeitiger Fassung<br />
knüpft die Strafbarkeit von<br />
Widerstandshandlungen an eine<br />
Vollstreckungssituation an, d.h.<br />
ohne Vollstreckung oder unmittelbar<br />
bevorstehende Vollstreckungshandlung<br />
keine Strafbarkeit. Unvermittelte<br />
Angriffe aus dem Nichts<br />
werden daher strafrechtlich von §<br />
113 StGB nicht erfasst. Sie sind<br />
allenfalls als einfache oder gefährliche<br />
Körperverletzung strafbar. Der<br />
rechtspolitische Ansatz der <strong>GdP</strong><br />
geht hingegen weiter.<br />
Mit einem § 115 StGB wird die<br />
feindliche Motivation des Straftäters,<br />
der gegen einen Vollstreckungsbeamten<br />
vorgeht, strafrechtlich<br />
miterfasst, weil allein der<br />
tätliche Angriff auch ohne Vollstreckungshandlung<br />
strafbar wird. Unter<br />
tätlichem Angriff ist nämlich<br />
eine unmittelbar auf den Körper<br />
zielende gewaltsame Einwirkung zu<br />
verstehen, die nicht zur Körperverletzung<br />
führen muss. Zur Tatbestandsverwirklichung<br />
reicht deshalb<br />
auch der gezielte Wurf mit einem<br />
Gegenstand aus, der z.B. nicht zu<br />
einem Treffer führt. Auch der zielverfehlende<br />
Wurf fällt daher als<br />
tätlicher Angriff unter die Strafbarkeit<br />
des §115 StGB, wenngleich er<br />
mangels Verletzung keine Körperverletzung<br />
darstellt. § 115 StGB<br />
schützt also die körperliche Unversehrtheit<br />
der Kolleginnen und Kollegen<br />
besser als die klassischen<br />
Körperverletzungsdelikte, da die<br />
strafbare Handlung vorverlegt wird<br />
und nicht vom Ergebnis abhängt.<br />
Andere, zur Zeit im politischen<br />
Raum diskutierte, Änderungsvorschläge<br />
reihen die strafbare Handlung<br />
des tätlichen Angriffs außerhalb<br />
von Vollstreckungshandlungen<br />
als einen Unterfall des Widerstands<br />
im Sinne des § 113 StGB ein. Dadurch<br />
wird aber der besondere Unwertgehalt<br />
des tätlichen Angriffs<br />
verwischt. Im Übrigen ist Widerstand<br />
an sich oftmals sprachlich<br />
durchaus positiv besetzt, Widerstandleisten<br />
gilt in besonderen Situationen<br />
auch als Tugend. Deshalb<br />
wird die Wirkung des strafbaren<br />
Widerstandes gegen Polizeibeamte<br />
oftmals `auf die leichte Schulter<br />
genommen`. Die <strong>GdP</strong> will diesen<br />
Effekt beenden und setzt auf einen<br />
eigenen Paragraphen, der sich<br />
sprachlich als „tätlicher Angriff auf<br />
einen Vollstreckungsbeamten“ klar<br />
vom strafbaren Widerstand absetzt.<br />
Dem polizeilichen Gegenüber<br />
muss deutlich vermittelt werden,<br />
dass tätliche Angriffe auf Polizeibeamte<br />
nicht verharmlost werden.<br />
Der <strong>GdP</strong>-Vorschlag zu § 115<br />
StGB passt ins strafrechtliche System,<br />
denn das StGB kennt den gesetzlichen<br />
Schutz besonderer Berufsgruppen<br />
oder Rechtssubjekte,<br />
z. B. § 316a StGB – räuberischer<br />
Angriff auf einen Kraftfahrer. Es ist<br />
auch nicht hinnehmbar, einerseits<br />
die Tatsache der Amtsträgerschaft<br />
als Polizeibeamter im Rahmen der<br />
Amtsdelikte (Körperverletzung im<br />
Amt) als besonderen Strafschärfungsgrund<br />
gesetzlich zu erfassen,<br />
aber andererseits den besonderen<br />
PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!
Fortsetzung von Seite 2<br />
strafrechtlichen Schutz für Vollstreckungsbeamte,<br />
der ja auch an die<br />
Amtsträgerschaft anknüpft, zu verweigern.<br />
Solange das Uniformtragen<br />
zu einem erhöhten Risiko<br />
führt, Opfer einer Straftat zu werden,<br />
solange ist es nicht nur gerechtfertigt,<br />
sondern vielmehr geboten,<br />
den Vollstreckungsbeamten<br />
besonders zu schützen.<br />
Der Staat muss allen Mitbürgern,<br />
die meinen, für sie gäbe es keine<br />
Autorität und sie könnten alle gesellschaftlichen<br />
Grenzen ausloten<br />
und für sich selbst neu setzen, klar<br />
aufzeigen, dass der staatliche Ordnungsanspruch<br />
durchgesetzt wird.<br />
Ein neuer Straftatbestand § 115<br />
StGB ist ein Baustein in dem Bemühen,<br />
der Gewalt gegen die Polizei<br />
entgegenzutreten. Jeder, der<br />
einen Polizisten tätlich angreift,<br />
muss dafür auch strafrechtlich zur<br />
Verantwortung gezogen werden.<br />
§ 115 StGB (neu)<br />
– Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten<br />
1. Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr,<br />
der zur Vollstreckung von Gesetzen,<br />
Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen<br />
oder Verfügungen berufen ist, während der Ausübung<br />
seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen<br />
Dienst tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe<br />
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.<br />
2. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.<br />
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,<br />
wenn<br />
1. der Täter eine Waffe oder ein anderes<br />
gefährliches Werkzeug bei sich führt, um<br />
diese bei der Tat zu verwenden, oder<br />
2. die Tat mit einem anderen Beteiligten<br />
gemeinschaftlich begeht oder<br />
3. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den<br />
Angegriffenen in die Gefahr des Todes<br />
oder einer schweren Gesundheitsschädigung<br />
bringt.<br />
PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!
<strong>GdP</strong> Kritik zur öffentlichen Berichterstattung:<br />
Beamte haben mehr Vermögen als Angestellte<br />
Quelle: Badische Zeitung<br />
Vom 19.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />
Beamte haben mehr<br />
Eine Studie des Deutschen<br />
Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
belegt offenbar große<br />
Unterschiede bei Pensionsansprüchen.<br />
Beamte haben<br />
deutlich mehr Vermögen<br />
als Angestellte und seien<br />
"doppelt privilegiert".<br />
Zum einen seien ihre Altersbezüge<br />
deutlich höher als<br />
bei Angestellten, zum anderen<br />
müssten sie keine eigenen<br />
Beiträge in die Altersversorge<br />
einzahlen.<br />
Die Berliner Forscher gehen<br />
davon aus, dass die Vermögensungleichheit<br />
auch künftig zunimmt<br />
- nicht zuletzt durch<br />
Rentenreformen. Zudem steige<br />
das Risiko von Altersarmut.<br />
Leserbrief unseres <strong>GdP</strong>-Landesseniorenvorsitzender<br />
H. Werner<br />
Fischer an die „Badische Zeitung“:<br />
Das Märchen ist offensichtlich<br />
nicht aus den Köpfen verschiedener<br />
Menschen in dieser Republik zu bekommen:<br />
Die Beamten seien privilegiert!<br />
Nach einer neuerlichen Studie<br />
wird erneut gebetsmühlenartig<br />
diese Behauptung aufgestellt – und<br />
das von wichtigen (?)<br />
Leuten, diesmal angeblich von<br />
Studienleiter Grabka aus dem<br />
Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung!<br />
Wann begreifen es solche<br />
wichtigen Menschen – einschließlich<br />
mancher Berichterstatter<br />
in den Medien - endlich: Die Altersversorgung<br />
von Beamten und von<br />
Rentnern sind zwei völlig getrennte<br />
Berechnungs- und Bezahlungsverfahren<br />
(was übrigens das Bundesverfassungsbericht<br />
schon mehrfach<br />
„zementiert“ hat). Beamte bekommen<br />
vom ersten Tag ihrer Anstellung<br />
im Öffentlichen Dienst die Beträge<br />
für ihre Altersversorgung (bei<br />
Rentnern: gesetzliche Rente plus<br />
betriebliche Zusatzrente) nicht ausbezahlt;<br />
sie werden einbehalten<br />
und sollten eigentlich von den Regierungen<br />
zurück gelegt werden,<br />
um daraus die Altersversorgung<br />
(Pension) zu bezahlen. Leider ist<br />
dies über viele Jahrzehnte nicht<br />
gemacht worden – erst vor wenigen<br />
Jahren hat man damit begonnen!<br />
Und dass die Pensionen der Beamten<br />
höher liegen als der Rentendurchschnitt<br />
hat eben auch was mit<br />
der Qualifikation der beamteten<br />
Staatsdiener zu tun: Privat beschäftigte<br />
Arbeitnehmer haben teilweise<br />
keinen beruflichen Abschluss<br />
und nur verhältnismäßig Wenige<br />
einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.<br />
Außerdem werden<br />
nur die gesetzlichen Renten der<br />
Beamtenversorgung gegenüber<br />
gestellt – die betriebliche Zusatzversorgung<br />
der Rentner bleibt unberücksichtigt.<br />
Die Probleme einer<br />
ausreichenden Rente für das Alter<br />
liegen wohl zunehmend mehr im<br />
„Geschäftsmodell Ausbeutung“ der<br />
Arbeitgeber in der Privatwirtschaft<br />
– Stichwort „Schlecker“.<br />
Und übrigens: Deutschland hat nur<br />
etwa 14 Prozent der Gesamtzahl<br />
der Arbeitnehmer als Staatsbedienstete<br />
(Schweden rund 34,<br />
Großbritannien 20 und selbst die<br />
USA haben 16 Prozent). Nur etwa<br />
ein Drittel dieser Staatsdiener sind<br />
Beamte oder Richter; zwei Drittel<br />
sind Beschäftigte, die dem allgemeinen<br />
Tarif- und Rentenrecht unterliegen.<br />
H. Werner Fischer<br />
Landesseniorenvorsitzender<br />
Gewerkschaft der Polizei<br />
Baden-Württemberg“<br />
Rüdiger Seidenspinner<br />
Landesvorsitzender<br />
<strong>GdP</strong>-Kandidat für den HPR<br />
PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!
Landtagsanfrage:<br />
Grüne Fraktion im Landtag will bessere Finanzausstattung<br />
und Personalsituation bei der Polizei in Baden-Württemberg<br />
Finanzausstattung und Personalsituation<br />
der baden-württembergischen<br />
Polizei und die Analysen der Polizeigewerkschaften<br />
Der Landtag wolle beschließen,<br />
die Landesregierung zu ersuchen<br />
zu berichten,<br />
7. wie sie die in diesem Zusammenhang<br />
von zunehmenden Teilen der<br />
Öffentlichkeit geäußerten Besorgnisse<br />
über die Innere Sicherheit<br />
bewertet und welche Argumente sie<br />
im Dialog mit Bevölkerung und<br />
Medien für ihr Sicherheitskonzept<br />
präsentieren will;<br />
1. ob, und wenn ja welche Polizeipräsidien<br />
oder -Direktionen im Jahr<br />
2009 kein auskömmliches Budget<br />
hatten, und welche von diesen<br />
daraufhin zusätzliche Finanzmittel<br />
in welcher Höhe erhielten;<br />
8. wie sie die Kritik der Polizeigewerkschaften<br />
an den Plänen des Innenministeriums<br />
zu Einsparungen im<br />
Bereich der Polizei bewertet.<br />
13.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />
Die Grünen im Landtag setzen<br />
sich auch im neuen Jahr für eine<br />
schonungslose Bestandsaufnahme<br />
und für Verbesserungsschritte der<br />
Personal- und Arbeitsausstattung<br />
der Polizei ein.<br />
Das machte der Landtagsabgeordnete<br />
Uli Sckerl (Foto) vor dem<br />
Hintergrund der derzeit laufenden<br />
Verhandlung über den Doppelhaushalt<br />
<strong>2<strong>01</strong>0</strong>/11 deutlich.<br />
„Wir müssen zwar angesichts<br />
gravierender Steuerausfälle und<br />
struktureller Haushaltslücken von<br />
jährlich 2 Mio € eisern sparen,<br />
dürfen dabei aber die Kernaufgaben<br />
des Landes, zu denen die Innere<br />
Sicherheit gehört, nicht aus<br />
den Augen verlieren“ sagte der<br />
Abgeordnete. Es sei für die Polizei<br />
erfreulich, dass es in der ersten<br />
Runde der Beratungen gelungen<br />
sei, z.B. durch einen einstimmigen<br />
Beschluss des Finanzausschusses<br />
des Landtags die Polizeiausbildungszulage<br />
zu erhalten.<br />
Diese war von der Haushaltsstrukturkommission<br />
der Landesregierung<br />
zur Streichung vorgesehen<br />
gewesen. Auch die zusätzlichen<br />
Mittel zur besseren Ausstattungen<br />
der Präsidien und Reviere<br />
sehen die Grünen als notwendig<br />
an, verlangen aber eine gerechte<br />
Verteilung nach Notwendigkeiten<br />
2. ob es zutrifft, dass infolge nicht<br />
auskömmlicher Budgets regelmäßige<br />
Polizeiaufgaben wie Drogen-,<br />
Alkoholkontrollen und andere Tätigkeiten<br />
nicht durchgeführt werden<br />
konnten, wenn ja, welche Aufgaben<br />
wann und wo betroffen waren;<br />
3. ob es zutrifft, dass wegen fehlender<br />
Mittel polizeiliche Schießübungen<br />
reduziert werden mussten;<br />
4. welcher Stand bei der Umsetzung<br />
des Stellenabbaus im Vollzugs- und<br />
Nichtvollzugbereich bis zum<br />
31.12.2009 erreicht worden ist;<br />
5. welche Maßnahmen zum Stellenabbau<br />
wo in den Jahren <strong>2<strong>01</strong>0</strong> und<br />
2<strong>01</strong>1 umgesetzt werden sollen<br />
6. wann und wie es den vom Innenminister<br />
mehrfach zugesagten Ausgleich<br />
für die Polizeipräsidien und –<br />
Direktionen geben wird, die im<br />
Nichtvollzugsbereich ihr Plansoll,<br />
bzw. den für das Land festgelegten<br />
Standard übererfüllt haben;<br />
Sckerl, Kretschmann, Lösch, Oelmayer,<br />
Wölfle GRÜNE<br />
Begründung:<br />
In der baden-württembergischen Öffentlichkeit<br />
mehren sich die kritischen Stimmen<br />
über den Kurs der Landesregierung<br />
bei der Ausstattung der Polizei. Insbesondere<br />
die Polizeigewerkschaften haben<br />
in letzter Zeit massive Kritik an den Einsparplänen<br />
des Innenministeriums geübt.<br />
Den Polizeigewerkschaften darf mit Fug<br />
und Recht zugebilligt werden, dass sie<br />
über eine intime und konkrete Sachkenntnis<br />
der Arbeitsbedingungen der<br />
Polizei in allen Präsidien und Direktionen<br />
verfügen. Dennoch verhält sich die Landesregierung<br />
in öffentlichen Erklärungen<br />
stets so, als wäre die Gewerkschaftskritik<br />
nicht von dieser Welt.<br />
und nicht nach dem Gieskannenprinzip.<br />
Die Grünen stehen auch<br />
hinter den Maßnahmen zum besseren<br />
Schutz von Polizistinnen<br />
und Polizisten. Sckerl, der die<br />
Grünen auch als Obmann im Sonderausschuss<br />
Amoklauf Winnenden<br />
/Wendlingen vertritt, sagte,<br />
dass an dieser Notwendigkeit gerade<br />
bei Auswertung des Polizeieinsatzes<br />
in Winnenden kein Weg<br />
mehr vorbei führe. Gleichzeitig<br />
wollen die Grünen im Landtag<br />
Klarheit über die Gesamtsituation<br />
der Polizei zum Jahreswechsel.<br />
Sie haben deswegen einen Antrag<br />
eingebracht, der hier nachgelesen<br />
werden kann.<br />
PERSONALRATSWAHLEN vom 26. bis 29. April <strong>2<strong>01</strong>0</strong>. Deine Stimme zählt!