Artenschutzrechtliche Prüfung zu Fledermäusen - Gemeinde Senden
Artenschutzrechtliche Prüfung zu Fledermäusen - Gemeinde Senden
Artenschutzrechtliche Prüfung zu Fledermäusen - Gemeinde Senden
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5. Erweiterung des Gewerbegebiets <strong>Senden</strong><br />
<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Fledermäusen</strong><br />
Umfang: 27 Seiten und Anhang<br />
Anlage: 2 Kartenblätter und ASP-Protokolle<br />
Münster, im Januar 2011<br />
bearbeitet für:<br />
öKon<br />
angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH<br />
Dorotheenstraße 26a<br />
48143 Münster<br />
Echolot GbR<br />
Marientalstraße 48<br />
48149 Münster<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Landschaftsökol. L. Grosche<br />
unter Mitarbeit von<br />
Dipl. Landschaftsökologen J. Schulz & S. Pawlik
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 1<br />
2 Gebietsbeschreibung sowie potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
Fledermausfauna 2<br />
3 Material und Methoden 3<br />
3.1 Untersuchungszeiten 3<br />
3.2 Suche mit einem „Bat-Detektor“ 4<br />
3.3 Beobachtung des Flug- und Jagdverhaltens 5<br />
3.4 Rufaufzeichnung und Rufanalyse am PC 5<br />
3.5 Horchboxen 5<br />
3.6 Netzfänge 7<br />
3.7 Kartografische Darstellung 8<br />
4 Ergebnisse 9<br />
4.1 Artenspektrum und Häufigkeiten 9<br />
4.2 Ergebnisse der Horchboxen 10<br />
4.3 Mögliche weitere Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und Gefährdung der<br />
Fledermausarten 16<br />
4.4 Beschreibung der Fledermaus-Funktionsräume im Untersuchungsgebiet 17<br />
5 Naturschutzfachliche Bewertung 20<br />
6 Auswirkung des Planvorhabens auf die Fledermausfauna 21<br />
7 Kompensationsmaßnahmen 22<br />
7.1 Minderungsmaßnahmen 23<br />
8 Fazit 24<br />
9 Literaturverzeichnis 25<br />
Anhang 28<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Fledermausaktivität im Jahresverlauf ..................................................................................... 3<br />
Tabelle 2: Angaben <strong>zu</strong>r Kontinuität der nachgewiesenen Fledermaustaxa während der<br />
Detektorbegehungen ............................................................................................................................. 10<br />
Tabelle 3: Ergebnisse der Netzfänge .................................................................................................... 10<br />
Tabelle 4: Ergebnisse der Horchboxenuntersuchung ........................................................................... 11<br />
Tabelle 5: Erhaltungs<strong>zu</strong>stände, Gefährdungs- und Schutzkategorien der Fledermausarten im<br />
Untersuchungsgebiet............................................................................................................................. 17<br />
Tabelle 6: Habitatansprüche der nachgewiesenen und laut Messtischblattabfrage (Blatt 4110 und<br />
4111) vorkommenden Fledermausarten. .............................................................................................. 20<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 1 aus insgesamt 4<br />
Horchboxen ........................................................................................................................................... 13<br />
Abbildung 2: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 2 aus insgesamt 4<br />
Horchboxen ........................................................................................................................................... 13<br />
Abbildung 3: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 3 aus insgesamt 3<br />
Horchboxen ........................................................................................................................................... 14<br />
Abbildung 4: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 4 aus insgesamt 4<br />
Horchboxen ........................................................................................................................................... 15<br />
Abbildung 5: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 5 aus insgesamt 3<br />
Horchboxen ........................................................................................................................................... 16
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 1<br />
1 Einleitung<br />
Im Rahmen der 11. Änderung des FNP und Aufstellung eines Bebauungsplans der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> soll das „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“ um ca. sechs Hektar erweitert werden.<br />
Zur Überprüfung, ob durch das Vorhaben ggf. planungsrelevante Arten betroffen sind, wurde<br />
die Echolot GbR von der „öKon GmbH“ für die Bearbeitung des Teilbereichs „Erfassung der<br />
Fledermausfauna“ beauftragt.<br />
Im Jahr 1992 hat die Europäische Union <strong>zu</strong>m Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa die<br />
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verabschiedet (RL 92/43/EWG des Rates vom 21.<br />
Mai 1992 <strong>zu</strong>r Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und<br />
Pflanzen). Das Gesamtziel besteht für die FFH-Arten darin, einen günstigen<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand <strong>zu</strong> bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten langfristig <strong>zu</strong><br />
sichern. Um dieses Ziel <strong>zu</strong> erreichen, hat die EU über die genannte Richtlinie zwei<br />
Schutzinstrumente eingeführt: Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 sowie die strengen<br />
Bestimmungen <strong>zu</strong>m Artenschutz.<br />
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen dabei sowohl den physischen Schutz von<br />
Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten gemäß Art. 12<br />
FFH-RL für alle FFH-Arten des Anhangs IV. Anders als das Schutzgebietssystem NATURA<br />
2000 gelten die strengen Artenschutzregelungen flächendeckend – also überall dort, wo die<br />
betroffenen Arten vorkommen. Die für alle Mitgliedsstaaten der EU geltenden Bestimmungen<br />
der FFH-Richlinie werden durch das Bundesnaturschutzgesetz (aktuelle Fassung:<br />
BNatSchG 2010) in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Dort behandelt der Abschnitt 3 des<br />
5. Kapitels den besonderen Artenschutz (§§ 44 ff.)<br />
In § 44 (1) BNatSchG ist ein umfassender Katalog an Verbotstatbeständen bezüglich der<br />
besonders- und streng geschützten Arten und deren Lebensstätten aufgeführt. So ist es<br />
beispielsweise untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten <strong>zu</strong> fangen, <strong>zu</strong><br />
verletzen oder <strong>zu</strong> töten sowie ihre Entwicklungsformen aus der Natur <strong>zu</strong> entnehmen, <strong>zu</strong><br />
beschädigen oder <strong>zu</strong> zerstören. Ebenso dürfen ihre Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten nicht<br />
beschädigt oder zerstört werden. Bei den streng geschützten Arten gilt <strong>zu</strong>sätzlich ein<br />
Störungsverbot. Demnach ist es während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeit verboten, die Tiere so erheblich <strong>zu</strong> stören, dass sich<br />
der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population verschlechtert.<br />
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Vorgaben der Eingriffsregelung, nach denen Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft <strong>zu</strong> unterlassen bzw. <strong>zu</strong> kompensieren sind (vgl. §§ 13 -<br />
16 BNatSchG).<br />
Besonders seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 kommt<br />
<strong>Fledermäusen</strong> in der naturschutzfachlichen Planung eine hohe Bedeutung <strong>zu</strong>, da sie von<br />
den artenschutzrelevanten Regelungen als höchst schutzbedürftig und planungsrelevant<br />
eingestuft werden (vgl. MUNLV 2007). Dabei soll der „Günstige Erhaltungs<strong>zu</strong>stand“ der<br />
Arten gem. Artikel 1 der FFH – Richtlinie als Gradmesser dienen: „Der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
wird als „günstig“ betrachtet, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art<br />
an<strong>zu</strong>nehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes,<br />
dem sie angehört, bildet und langfristig weiter bilden wird, das natürliche Verbreitungsgebiet<br />
dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 2<br />
genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein<br />
wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art <strong>zu</strong> sichern.“<br />
Im Artikel 1 wird der „Erhaltungs<strong>zu</strong>stand einer Art“ wie folgt definiert: „...die Gesamtheit der<br />
Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der<br />
betreffenden Arten [...] auswirken können.“<br />
Die „streng geschützten Arten“ sind in § 7 Abs. 2 Nr. 14b BNatSchG definiert. Es handelt<br />
sich um besonders geschützte Arten, die in<br />
a) Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung, EUArtSchV),<br />
b) Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitatrichtline, FFH-RL),<br />
c) einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 (Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV)<br />
aufgeführt sind.<br />
Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG)<br />
geführt und zählen somit gemäß § 7 (2) Nr. 14b <strong>zu</strong> den „besonders- und streng geschützten<br />
Arten“. Fledermäuse reagieren auf Veränderungen der Landschaft sensibel (WEISHAAR<br />
1992). Sie besitzen einen Stoffwechsel auf sehr hohem Niveau und benötigen deshalb sehr<br />
viel Nahrung. Diese finden sie aber nur in Gebieten, die aufgrund einer hohen Vielfalt in der<br />
kleinräumigen Struktur eine große Diversität an Nahrungstieren hervorbringt. Zudem<br />
benötigen Fledermäuse auch Rück<strong>zu</strong>gsquartiere (Sommer- und Winter- sowie<br />
Zwischenquartiere), die je nach Art weiteren Aufschluss über besondere strukturelle<br />
Ausprägungen von Biotopen (z. B. Höhlenreichtum im Wald) geben können. Ihr Auftreten an<br />
solchen Orten zeigt somit eine Strukturvielfalt an, die auch für andere Tierarten von großer<br />
Bedeutung ist (vgl. hier<strong>zu</strong> BRINKMANN et al. 1996). Zwischen den Fledermaus-Teilhabitaten<br />
benötigen die Tiere <strong>zu</strong>dem geeignete Durchflugskorridore, die möglichst Leitstrukturen<br />
enthalten müssen, die besonders die Struktur-gebundenen Arten <strong>zu</strong>r Orientierung im Raum<br />
benötigen.<br />
Für die aktuelle Planung gilt es also <strong>zu</strong> klären, ob durch den Eingriff Teilhabitate der lokalen<br />
Fledermauspopulationen beeinträchtigt werden, bzw. ob die Tiere unmittelbar geschädigt<br />
werden.<br />
2 Gebietsbeschreibung sowie potenzielle Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf die Fledermausfauna<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt im Süden der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>, auf der südlichen Seite des<br />
Kanals. Die geplante Gewerbegebietserweiterung grenzt direkt an bereits bebaute<br />
Gewerbeflächen an und bildet die Mitte des Untersuchungsgebiets. Diese Fläche umfasst<br />
knapp 5 ha und wird ackerbaulich genutzt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet ca. 30 ha<br />
groß und besteht aus landwirtschaftlich geprägten Flächen, vier landwirtschaftlichen<br />
Gebäudekomplexen, einem kleineren Teil des schon bestehenden Gewerbegebiets sowie
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 3<br />
zwei Waldstücken. Die beiden Waldstücke werden über einen Graben mit begleitender<br />
Heckenstruktur verbunden. Im Untersuchungsjahr war die Hecke auf den Stock gesetzt, der<br />
Graben bildete jedoch aufgrund seines Hochstaudenbewuchses trotzdem eine potenziell für<br />
Fledermäuse geeignete Leitstruktur.<br />
Im Südwesten, im Bereich des Hofes Schulze-Messing sind entlang der Wege und der<br />
Gräfte ebenfalls zahlreiche Strukturen, vornehmlich Baumreihen, <strong>zu</strong> finden. Nördlich und<br />
westlich (alte Fahrt) des Untersuchungsgebiets befindet sich in geringer Entfernung der<br />
Dortmund-Ems-Kanal, westlich ebenfalls die Stever. Aufgrund des Gewässer- und<br />
Strukturreichtums ist an<strong>zu</strong>nehmen, dass die Umgebung, in der sich das<br />
Untersuchungsgebiet befindet, einen attraktiven Fledermauslebensraum darstellt.<br />
Im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets soll die bisherige Freifläche<br />
zwischen den beiden Waldstücken bebaut werden. Schon in der Vorbetrachtung der<br />
Untersuchung ließ sich vermuten, dass eine Bebauung zwischen den Waldstücken die<br />
Qualität des Untersuchungsgebiets als Fledermaushabitat verringert. Beide Waldstücke sind<br />
bisher vermutlich ein <strong>zu</strong>sammenhängendes Habitat und würden durch die Bebauung<br />
voneinander getrennt. Als „Verkehrsweg“ für die Fledermäuse (sog. Flugstraße) zwischen<br />
den beiden Waldstücken wurde im Voraus bereits die Heckenstruktur zwischen den beiden<br />
Waldstücken vermutet. Ein bedeutender Aspekt dieser Untersuchung bestand daher darin,<br />
die Funktion des Eingriffsraums als Transferkorridor für Fledermäuse fest<strong>zu</strong>stellen. Für eine<br />
artenschutzrechtliche Betrachtung ist die Feststellung des Artenspektrums und der Status<br />
der Tiere (vor Allem innerhalb der angrenzenden Wälder) ebenfalls unerlässlich, da<br />
möglicherweise Fortpflan<strong>zu</strong>ngsgesellschaften von <strong>Fledermäusen</strong> durch den Eingriff<br />
beeinträchtigt werden könnten.<br />
3 Material und Methoden<br />
Im Folgenden werden die angewandten Methoden und die zeitlichen Abläufe dargestellt, die<br />
für die Untersuchung der lokalen Fledermausfauna im Feld angewandt wurden.<br />
3.1 Untersuchungszeiten<br />
Da sich die Nut<strong>zu</strong>ng eines Gebietes aufgrund der Jahresphänologie der heimischen<br />
Fledermäuse ändern kann (s. Tabelle 1) und auch artspezifisch unterschiedlich ist, wurde<br />
der von der Planung betroffene Bereich von Mai bis September untersucht.<br />
Tabelle 1: Fledermausaktivität im Jahresverlauf<br />
Zeitraum<br />
Fledermausaktivität<br />
Anfang März-Ende April Verlassen des Winterquartiers, Wanderungen, Nut<strong>zu</strong>ng<br />
von Zwischenquartieren<br />
Mitte April-Anfang Juni<br />
Formierung der Wochenstubengesellschaften<br />
Anfang Juni-Mitte August Geburt und Auf<strong>zu</strong>cht der Jungtiere<br />
Mitte August-Anfang November Auflösungsphase der Wochenstubenquartiere, Wanderungen,<br />
Balz, Paarung, Nut<strong>zu</strong>ng von Zwischenquartieren,<br />
Schwärmen an Winterquartieren<br />
Mitte September-Ende<br />
Einflug ins Winterquartier, Balz, Paarung<br />
Dezember<br />
Mitte September-Ende März teilweise unterbrochene Winterlethargie, Paarungen
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 4<br />
3.2 Suche mit einem „Bat-Detektor“<br />
Ultraschall- oder Bat-Detektoren sind Geräte, die die Ortungslaute der Fledermäuse in für<br />
Menschen hörbare Frequenzen umwandeln. Solche Detektoren werden in der Fledermaus-<br />
Erfassung schon lange mit Erfolg eingesetzt, da die Geräte die Möglichkeit bieten die Tiere<br />
selbst bei vollkommener Dunkelheit auf<strong>zu</strong>finden. Allerdings ist die Reichweite dieser Geräte<br />
bedingt durch die Lautstärke der Ortungslaute der Fledermäuse vergleichsweise gering. Sie<br />
reicht von wenigen Metern bei „flüsternden“ Arten, wie der Bechsteinfledermaus und dem<br />
Braunen Langohr bis <strong>zu</strong> 150 Metern bei laut rufenden Arten, wie dem Großen Abendsegler<br />
bei der Jagd im freien Luftraum (<strong>zu</strong>m Einsatz von Detektoren vgl. WEID & V. HELVERSEN<br />
1987, JÜDES 1989, MÜHLBACH 1993a, b, SKIBA 2009). Eingesetzt wurde der Bat-Detektor der<br />
Firma „Pettersson „D-240x“ (Mischer und Zeitdehner mit Digitalanzeige). Diese Geräte<br />
ermöglichen eine genaue Bestimmung der Hauptfrequenz der Fledermauslaute, was für die<br />
Abgren<strong>zu</strong>ng einiger ähnlich rufender Arten notwendig ist.<br />
Der Bat-Detektor dient neben der Arterfassung auch <strong>zu</strong>m Nachweis der jeweiligen Aktivität<br />
der Fledermäuse. Bei der Beurteilung eines Gebietes spielt es eine Rolle, ob Fledermäuse<br />
dort regelmäßig jagen oder das Gebiet beim Überflug zwischen Teillebensräumen<br />
durchqueren. Neben Sichtbeobachtungen von jagenden <strong>Fledermäusen</strong> gibt der Detektor<br />
Aufschluss über Jagdaktivität wenn so genannte „Final Buzz“ Sequenzen (WEID & V.<br />
HELVERSEN 1987, GEBHARD 1997) <strong>zu</strong> hören sind. Ein „Final Buzz“ (auch terminal buzz,<br />
feeding buzz) bezeichnet die stark beschleunigte Abfolge der Ortungsrufe unmittelbar vor<br />
einer Fanghandlung<br />
Zudem besteht im Spätsommer die Möglichkeit, niederfrequente Balzlaute <strong>zu</strong> erfassen.<br />
Balzaktivität kann ein Hinweis auf Reproduktionstätigkeit im Gebiet sein. Fledermäuse<br />
umschwärmen <strong>zu</strong> unterschiedlichen Nachtzeiten in teilweise auffälligem Verhalten ihre<br />
Quartiere. Auch dieses Quartier anzeigende Verhalten kann mit dem Ultraschall-Detektor<br />
und unter Zuhilfenahme eines Scheinwerfers mit Rotlichtfilter erfasst werden.<br />
Im Untersuchungszeitraum wurde das Gebiet an drei Terminen halbnächtig mit dem<br />
Ultraschall-Detektor auf dort vorkommende Fledermausarten kartiert (s. u.). In dem Rahmen<br />
wurde u. a. entlang der Waldränder nach sich an diesen orientierenden <strong>Fledermäusen</strong><br />
geschaut, da solche Randstrukturen häufig als Leitlinien (auch Flugstraßen) zwischen<br />
Wohnstätten und Nahrungslebensräumen genutzt werden. Fledermaus-Flugstraßen sind<br />
<strong>zu</strong>meist linienhafte Vegetationsstrukturen wie Hecken, Alleen und Waldränder, die von<br />
zahlreichen <strong>Fledermäusen</strong>, <strong>zu</strong>m Beispiel einer Fortpflan<strong>zu</strong>ngsgemeinschaft, regelmäßig und<br />
in kurzer Abfolge unmittelbar nach dem abendlichen Ausflug aus ihrem Tagesquartier auf<br />
dem Weg in ihre Nahrungshabitate <strong>zu</strong>r Orientierung beflogen werden. Diese traditionellen<br />
Flugstraßen sind, teilweise etwas weniger intensiv frequentiert, morgens <strong>zu</strong>rück in Richtung<br />
des Tagesquartiers an derselben Struktur wieder <strong>zu</strong> erfassen. Dies kann ebenfalls nahe<br />
gelegene Quartiere andeuten.<br />
Weiterhin wurde nach weiteren Hinweisen auf Fledermausquartiere angrenzend <strong>zu</strong> der<br />
geplanten Gewerbegebietsfläche z.B. durch aus Baumhöhlen balzende oder auffällig im<br />
Bereich von relevanten Bäumen fliegende Tiere gesucht. Im weiteren Verlauf der<br />
Begehungen wurden relevante Bereiche auf das Vorhandensein von<br />
Fledermausjagdgebieten kartiert.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 5<br />
3.3 Beobachtung des Flug- und Jagdverhaltens<br />
Da die Rufe einzelner Arten innerhalb der Gattungen sehr ähnlich sind, sind der Erfassung<br />
mit einem „Bat-Detektor“ Grenzen gesetzt. So sind in den Gattungen Myotis und Plecotus die<br />
Ortungsrufe der einzelnen Arten derart ähnlich, dass eine sichere Artbestimmung trotz viel<br />
Erfahrung häufig nicht möglich ist. Aus diesem Grund werden die Tiere dieser Gattung, wenn<br />
möglich, <strong>zu</strong>sätzlich mit einem Handscheinwerfer angeleuchtet und beobachtet.<br />
In einigen Fällen ist auf Grund des arttypischen Flug- und Jagdverhaltens eine nähere<br />
Determination möglich. Auch auf diese Weise sind jedoch die Arten häufig nicht genau <strong>zu</strong><br />
bestimmen.<br />
3.4 Rufaufzeichnung und Rufanalyse am PC<br />
Im Feld nicht oder nicht genau <strong>zu</strong> determinierende Ortungsrufe und Balzlaute wurden mit<br />
Hilfe eines Aufnahme-Gerätes (Archos Gmini) aufgenommen, um sie später am PC mit Hilfe<br />
einer Analysesoftware aus<strong>zu</strong>werten. („BatSound“ Fa. PETTERSSON oder bcAnalyze, FA.<br />
ECOOBS). Dies geschieht über die Analyse von zeitgedehnten Fledermauslauten.<br />
Mit dieser Rufanalyse ist es unter günstigen Bedingungen möglich (ausreichende<br />
Lautintensität und Dauer der Aufnahme, typisches Jagdverhalten) auch Vertreter der<br />
Gattung Myotis und im Feld nicht sicher bestimmbare Rufe anderer Arten <strong>zu</strong> determinieren.<br />
Die beiden Bartfledermausarten Kleine und Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M.<br />
brandtii) sowie Braunes und Graues Langohr (Plecotus auritus, P. austriacus) können<br />
allerdings auch mit dieser Methode nicht differenziert werden.<br />
3.5 Horchboxen<br />
Um ergänzende Aussagen <strong>zu</strong>r Aktivität der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet treffen <strong>zu</strong><br />
können, wurden dort so genannte „Horchboxen“ aufgestellt. Dies erfolgte vor allem an<br />
Standorten, die im Hinblick auf Transferflüge untersucht werden sollten.<br />
Horchboxen dienen der automatischen Rufaufzeichnung. Dabei werden an einem Stereo-<br />
Mischer-Detektor ein oder zwei Frequenzen vorgewählt. Der Detektor wird mit einem<br />
Aufzeichnungsgerät verbunden, welches die Aktivitäten über den gesamten Zeitraum in<br />
Echtzeit als MP3-Datei aufnimmt. Zusammen mit der Stromversorgung befinden sich die<br />
Geräte in einer Kunststoffbox, woraus nur die zwei Mikrofone ragen. Diese gesamte<br />
Apparatur wird als Horchbox bezeichnet.<br />
Als Detektor kam der CDP102 R3 der Firma CIEL-ELECTRONIQUE <strong>zu</strong>m Einsatz. Dieser<br />
speziell für den professionellen Horchboxeneinsatz entwickelte Detektor kann wahlweise im<br />
Stereo oder dualen Modus betrieben werden. Als Stereo Detektor wird dieselbe Frequenz für<br />
beide Kanäle eingestellt. So erlaubt der Detektor nicht nur die Erfassung der Art, sondern<br />
auch die der Flugrichtung. Auf diese Weise kann ein Nachweis von Flugstraßen erfolgen,<br />
wenn die Aktivität nach oder vor dem Sonnenaufgang stark ansteigt.<br />
Im dualen Modus werden pro Kanal unterschiedliche Frequenzen eingestellt. Durch die<br />
Erfassung der Aktivität <strong>zu</strong>sammen mit den Aktionen kann ebenso ein vorsichtiger<br />
Rückschluss auf eine Flugstraße erfolgen, jedoch bleibt die Richtung dabei unklar.<br />
Während dieser Untersuchung wurden ausschließlich Horchboxen im dualen Modus gestellt,<br />
um mehrere Artengruppen erfassen <strong>zu</strong> können.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 6<br />
Bereits bei Voreinstellung von zwei Frequenzen können alle erwarteten<br />
Fledermausgattungen (Nyctalus, Eptesicus, Myotis und Pipistrellus) erfasst werden. In<br />
einigen Fällen gestatten Horchboxen auch die Erfassung bis auf das Artniveau.<br />
Beim Einsatz von Horchboxen ist <strong>zu</strong> beachten, dass die daraus entstehenden Daten nur<br />
Anhaltspunkte <strong>zu</strong>r Fledermausaktivität geben und nicht überbewertet werden dürfen.<br />
Besonders quantitative Aussagen sind in den meisten Fällen schwer <strong>zu</strong> treffen, da ohne<br />
<strong>zu</strong>sätzliche Sichtbeobachtungen schwierig beurteilt werden kann, ob es sich bei den<br />
aufgezeichneten Fledermausrufen derselben Art um ein oder mehrere Individuen handelt.<br />
Beim Einsatz von Horchboxen handelt es sich also lediglich um eine unterstützende<br />
Methode.<br />
Zum Teil können die Daten entsprechend interpretiert werden, wenn sich z. B. in der<br />
abendlichen Ausflugszeit die aufgezeichneten Sequenzen stark häufen. Dieser Fall könnte<br />
auf eine Fledermaus-Flugstraße (von zahlreichen <strong>Fledermäusen</strong> einer Quartiergemeinschaft<br />
am Abend traditionell genutzter Flugweg (<strong>zu</strong>meist eine linienhafte Vegetationsstruktur) vom<br />
Quartier in die Nahrungshabitate sowie Flugweg morgens <strong>zu</strong>rück in Richtung Quartier)<br />
hinweisen. Wenn sich <strong>zu</strong>r Ausflugszeit im Stereobetrieb eine Vor<strong>zu</strong>gsrichtung abzeichnet,<br />
deutet dies umso mehr auf eine Flugstraße hin. Bei mehreren Rufsequenzen derselben Art<br />
innerhalb eines kurzen Zeitraums im weiteren Verlauf der Nacht handelt es sich hingegen<br />
häufig um jagende Einzelindividuen. Häufig kann die Jagdaktivität anhand aufgezeichneter<br />
„Feeding-Buzz“-Sequenzen (s. o.) belegt werden. Auch können Sozial- und Balzlaute von<br />
<strong>Fledermäusen</strong> aufgezeichnet werden. Bei zahlreichen Kontakten derselben Gattung<br />
innerhalb eines kurzen Zeitraumes ist es ebenfalls wahrscheinlich, dass es sich um jagende<br />
Tiere handelt. Ohne Feeding-Buzz-Sequenzen kann aufgrund mangelnder Belegbarkeit dies<br />
jedoch nicht als Jagdaktivität gewertet werden. Daher sind die Daten der Horchboxen<br />
teilweise nur ungenau <strong>zu</strong> interpretieren. Die Horchboxen wurden jeweils an Stellen <strong>zu</strong><br />
erwartender Flugstraßen eingesetzt.<br />
Technische Probleme führen gelegentlich da<strong>zu</strong>, dass eine Horchbox nicht oder nur<br />
unvollständig aufzeichnet. Da die Geräte während der Aufzeichnung sich selbst überlassen<br />
sind, kann dies erst <strong>zu</strong>m Ende der Aufzeichnung oder aber bei der Auswertung am PC<br />
festgestellt und somit nicht mehr korrigiert werden. Im Laufe der Untersuchung wurden 20<br />
Horchboxen parallel <strong>zu</strong> den Netzfängen gestellt, jeweils fünf pro Termin. Davon konnten 18<br />
Aufnahmen ausgewertet werden.<br />
Um eine grobe Einschät<strong>zu</strong>ng der mittels Horchboxen festgestellten Aktivität durchführen <strong>zu</strong><br />
können, wurde aufgrund der oben genannten Problematik eine Klassifizierung der<br />
Ergebnisse durchgeführt. Dafür wurden so genannte Aktivitätspunkte (AP) wie folgt<br />
vergeben:<br />
Pro nachgewiesener Gattung: 1 Punkt<br />
Anzahl der gesamten Fledermauskontakte:<br />
• 1-10 Kontakte 1 Punkt<br />
• 11-20 Kontakte 2 Punkte<br />
• 21-50 Kontakte 3 Punkte<br />
• über 50 Kontakte 4 Punkte
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 7<br />
bei nachgewiesener Jagdaktivität <strong>zu</strong>sätzlich über alle Arten/Gattungen bis <strong>zu</strong> 4 Punkte<br />
analog dem obigen Schema<br />
für nachgewiesene Soziallaute oder Balzaktivität ebenfalls <strong>zu</strong>sätzlich über alle Arten bis <strong>zu</strong> 4<br />
Punkte analog dem obigen Schema<br />
Die Vergabe nur eines Aktivitätspunktes kann aufgrund dieses Vergabeschemas nicht<br />
erfolgen: Zum Beispiel wird bei der Aufzeichnung eines Rufkontaktes ein Punkt für den<br />
aufgezeichneten Kontakt und ein <strong>zu</strong>sätzlicher für das Vorkommen einer Gattung bzw. Art<br />
vergeben.<br />
Um die Aktivitätspunkte-Vergabe der im Rahmen dieses Projektes eingesetzten Horchboxen<br />
grob einordnen <strong>zu</strong> können, wurden für alle geeigneten Horchboxen (gleiche Ausstattung der<br />
Geräte) der letzten beiden Untersuchungsjahre von Echolot (2008/2009, Anzahl 385 HB`s,<br />
Einsatzorte, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) der Median und die Quartile<br />
berechnet.<br />
Die Auswertung der Aktivitätspunkte für die 385 Horchboxen erfolgte mit dem<br />
Statistikprogramm "R" (The R Foundation for Statistical Computing). Das untere Quartil<br />
reichte von 0-3, das obere von 8-16.<br />
50% der Aktivitätspunkte lagen also in dem Bereich von 4-7. Indices, die in diesen Bereich<br />
fallen werden als durchschnittlich angenommen. Eine unterdurchschnittliche Aktivität liegt<br />
demnach vor, wenn der Index 0-3 beträgt, eine überdurchschnittliche Aktivität bei<br />
Indexwerten von 8-15.<br />
1-4 AP = Klasse I = unterdurchschnittliche Aktivität<br />
5 – 9 AP = Klasse II = durchschnittliche Aktivität<br />
> 10 AP = Klasse III = überdurchschnittliche Aktivität<br />
Karte 2 gibt einen Überblick über die Verteilung der mittels Horchboxen aufgezeichneten<br />
Aktivitätsklassen<br />
3.6 Netzfänge<br />
Netzfänge bieten die Möglichkeit, Fledermausarten in einem Gebiet nach<strong>zu</strong>weisen, die mit<br />
dem Fledermaus-Detektor kaum oder nicht <strong>zu</strong> hören (z. B. Langohrfledermäuse,<br />
Bechsteinfledermaus) oder nicht sicher <strong>zu</strong> bestimmen sind (z. B. Langohrfledermäuse,<br />
Große und Kleine Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus). Darüber hinaus können von allen<br />
gefangenen <strong>Fledermäusen</strong> Bioparameter erhoben werden, die neben der Geschlechts- und<br />
Altersbestimmung auch wichtige Aussagen <strong>zu</strong>m Fortpflan<strong>zu</strong>ngsstatus <strong>zu</strong>lassen. All diese<br />
Angaben sind notwendig, um Aussagen <strong>zu</strong>r Bedeutung eines Gebietes für die<br />
Fledermauspopulation <strong>zu</strong> treffen.<br />
Werden Fledermäuse gefangen, so werden sie unverzüglich aus dem Netz befreit, auf ihre<br />
Bioparameter untersucht und an der Fangstelle wieder freigelassen. Während der<br />
Fangeinsätze werden die Netze in der Abenddämmerung auf- und in der morgendlichen<br />
Dämmerung abgebaut, um <strong>zu</strong> vermeiden, dass sich Vögel darin verfangen.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 8<br />
Zum Einsatz kamen für den Fledermausfang umgebaute Singvogelnetze unterschiedlicher<br />
Längen von 6 bis 18 m und Höhen von 2,5 bzw. 5 m. Zudem wurden so genannte<br />
Puppenhaarnetze (Länge 5 bis 8 m, Höhe 2,5 bzw. 5 m) eingesetzt.<br />
Je nach Begebenheiten am jeweiligen Fangplatz wurden zwischen 307,5 m² und 425 m²<br />
Netzfläche aufgestellt. Es ergab sich bei einer vorausgesetzten Standard-Netzhöhe von<br />
2,5 m eine durchschnittliche Gesamtnetzlänge von etwa 144 m pro Fang.<br />
Die fünf durchgeführten Fangeinsätze wurden zwischen Mitte Mai und Ende August (19.05.,<br />
16.06., 01.07., 18.08. und 31.08.2010) durchgeführt und fallen somit in die<br />
Hauptaktivitätsphase der Fledermäuse.<br />
Insgesamt wurden vier unterschiedliche Fangplätze befangen (Karte. 1). Die Wahl des<br />
Fangplatzes ist abhängig von den Strukturen vor Ort. Bei der vorliegenden Untersuchung<br />
wurden Fangstellen derart gewählt, dass sie verteilt im Gebiet lagen und unterschiedliche<br />
Strukturen (Waldränder, Lichtungen, verschieden strukturierte Baumbestände) des<br />
Untersuchungsgebietes repräsentierten. Die Netze wurden im Regelfall vor der<br />
Abenddämmerung aufgebaut und in der morgendlichen Dämmerung abgebaut.<br />
3.7 Kartografische Darstellung<br />
Um <strong>zu</strong>m einen die Fledermausnachweise und vor allem deren Funktionsräume im<br />
Untersuchungsgebiet dar<strong>zu</strong>stellen, wurden eine Karte angefertigt (s. Anhang). Dabei steht<br />
jeder Punkt für eine mit dem Detektor nachgewiesene Fledermaus. Es ist <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />
dass die Darstellungen der Fledermausbeobachtungen nicht punktgenau in der Karte<br />
eingetragen sind. Die Eintragungen der Fundpunkte in der Karte stellen vielmehr den<br />
Standort des Kartierenden dar, an dem die Beobachtung getätigt wurde. Dies ergibt sich aus<br />
folgenden Gründen:<br />
• Ein Fledermausnachweis erfolgt unter Umständen nur akustisch mit dem Detektor<br />
und die Fledermaus kann dabei nicht immer lokalisiert werden<br />
• des Weiteren bewegen sich Fledermäuse im Luftraum, so dass eine punktgenaue<br />
Darstellung nur modellhaft sein kann<br />
• Zusätzlich ergibt sich hierbei je nach Art ein Umkreis, in dem sich die Fledermaus<br />
aufgehalten haben kann. Dies ist durch die Reichweite des Detektors bedingt.<br />
Bei den Kontakt-Punkten auf der Karte handelt es sich nicht immer unbedingt um<br />
verschiedene Individuen, da bei unterschiedlichen Begehungen ein und dasselbe Tier erfasst<br />
worden sein könnte. Um die einzelnen Fundpunkte den jeweiligen Begehungsterminen<br />
<strong>zu</strong>ordnen <strong>zu</strong> können, wurden die Termine durchnummeriert und die Fundpunkte mit den<br />
<strong>zu</strong>gehörigen Nummern (= Datum der Erfassung) versehen. Jagende Fledermäuse werden<br />
grau hinterlegt dargestellt.<br />
Um die Bedeutung des Untersuchungsgebietes im Be<strong>zu</strong>g auf Transferwege der<br />
Fledermäuse noch deutlicher auf<strong>zu</strong>zeigen, wurden diese in der Karte gesondert dargestellt.<br />
Hierbei stellen die farblich unterschiedlichen Linien Flugstraßen der verschiedenen<br />
Fledermausarten und -gattungen dar. Die einzelnen Linien stellen dabei Flugwege von<br />
mehreren Individuen einer oder mehrerer Arten dar.<br />
In Karte 1 sind <strong>zu</strong>dem die Ergebnisse der Netzfänge dokumentiert.<br />
Karte 2 zeigt die Standorte der aufgestellten Horchboxen und die jeweils festgestellten<br />
Aktivitätsklassen.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 9<br />
4 Ergebnisse<br />
Nachfolgend werden die Ergebnisse, die mit Hilfe der durchgeführten Methoden ermittelt<br />
wurden, aufgeführt.<br />
4.1 Artenspektrum und Häufigkeiten<br />
Während der Detektorbegehungen konnten fünf Arten sicher nachgewiesen werden.<br />
Daneben fanden sich noch weitere nicht näher bestimmbare Tiere der Gattungen Myotis<br />
bzw. Myotis oder Plecotus. Weitere 4 Tiere konnten keiner Gattung <strong>zu</strong>geordnet werden.<br />
Während der Netzfänge konnten u. a. zwei Wasserfledermäuse am „Fangplatz 3“ gefangen<br />
werden (Karte 1). Die Wasserfledermaus (M. daubentonii) wiederum gehört <strong>zu</strong>r Gattung<br />
Myotis und könnte daher auch als Myotis spec. detektiert worden sein. Weiterhin wurden mit<br />
Hilfe der Horchboxen zahlreiche Rufe der Gattung Nyctalus spec. aufgezeichnet<br />
(Abendsegler). Bei diesen handelte es sich vermutlich <strong>zu</strong> einem Großteil um den großen<br />
Abendsegler (N. noctula). Mit Hilfe aller angewandten Methoden wurde <strong>zu</strong>sammenfassend<br />
das folgende Artenspektrum nachgewiesen:<br />
Zwergfledermaus (Pipstrellus pipistrellus)<br />
Rauhaufledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
Gattung Mausohrfledermäuse (Myotis spec.)<br />
Gattung Mausohrfledermäuse oder Langohren (Myotis/Plecotus spec.)<br />
Braunes Langohr…(Plecotus auritus)<br />
Während der Detektorbegehungen war die dominante Art innerhalb des<br />
Untersuchungsgebiets die Zwergfledermaus. Über 80 % der Detektorkontakte waren<br />
Zwergfledermäuse und sie ist die einzige Art die während jeder Begehung nachgewiesen<br />
wurde.<br />
In Tabelle 2 sind die <strong>zu</strong>sammengefassten Ergebnisse der Untersuchungen mit dem<br />
Ultraschall-Detektor <strong>zu</strong> sehen. Es finden sich hier Angaben <strong>zu</strong> den Anzahlen der Kontakte<br />
der nachgewiesenen Arten oder Gattungen an dem entsprechenden Untersuchungstermin<br />
sowie <strong>zu</strong>r Kontinuität der Art bzw. Gattung im Gebiet im entsprechenden<br />
Untersuchungszeitraum. Bei den in der Tabelle aufgeführten Kontakten wurde nicht<br />
zwischen jagenden und vorbei fliegenden Tieren unterschieden. Neben Zwergfledermäusen<br />
wurden vereinzelt Breitflügelfledermäuse und Vertreter der Gattung Myotis erfasst. Alle<br />
übrigen Arten konnten nur einmal detektiert werden. Dass Braune Langohren während<br />
Detektoruntersuchungen deutlich unterrepräsentiert sind, zeigen die Netzfänge. Von den<br />
sechs gefangen Tieren waren immerhin zwei Braune Langohren (Tabelle 3). Beide<br />
gefangenen Individuen sind als Reproduktionsnachweis <strong>zu</strong> werten, da es sich um ein adultes<br />
Weibchen handelte, welches in diesem Jahr ein Jungtier aufgezogen hatte, sowie um ein<br />
diesjähriges Tier. Da Braune Langohren einen geringen Aktionsradius um ihr
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 10<br />
Sommerquartier haben, ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass sich in einem Radius von maximal<br />
einem Kilometer eine Wochenstube der Art befindet.<br />
Auch im Falle der Wasserfledermaus wurde ein trächtiges Weibchen gefangen, was auf eine<br />
Wochenstube in der näheren Umgebung hindeutet. Wasserfledermausweibchen haben<br />
während der Wochenstubenzeit im Vergleich <strong>zu</strong> braunen Langohren jedoch einen deutlich<br />
größeren Aktionsraum. Weibchen nutzen Jagdgebiete in einem 6 – 10 km-Radius um ihr<br />
Quartier. Im Mittel entfernen sie sich <strong>zu</strong>r Jagd 2,3 km von ihrer Wochenstube (ARNOLD ET AL.<br />
1998, ENCARNACAO ET AL. 2005. Beide zitiert in DIETZ ET AL. 2007).<br />
Tabelle 2: Angaben <strong>zu</strong>r Kontinuität der nachgewiesenen Fledermaustaxa während der<br />
Detektorbegehungen<br />
20.07.2010<br />
27.07.2010<br />
09.09.2010<br />
Kontinuität<br />
Kontinuität<br />
in %<br />
∑<br />
Art<br />
∑ %<br />
Zwergfledermaus 28 19 22 69 80,2 3/3 100<br />
Rauhautfledermaus 1 1 1,2 1/3 33,3<br />
Kleineabendsegler 1 1 1,2 1/3 33,3<br />
Breitflügelfledermaus 4 4 4,7 1/3 33,3<br />
Myotis spec. 1 4 5 5,8 2/3 66,6<br />
Myotis/Plecotus spec. 1 1 1,2 1/3 33,3<br />
Braunes Langohr 1 1 1,2 1/3 33,3<br />
unbestimmbare Art 4 4 4,7 1/3 33,3<br />
Gesamt 31 31 24 86<br />
Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Fangergebnisse während dieser Untersuchung. Die<br />
genauen Fangplätze sind der Karte 1 (Anhang) <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
Tabelle 3: Ergebnisse der Netzfänge<br />
Datum von bis<br />
Netzfläche<br />
(m²) Art Geschl. Alter Status<br />
19.05.10 21:45 04:00 315 kein Fangerfolg<br />
16.06.10 22:45 04:00 307,5 kein Fangerfolg<br />
01.07.10 22:30 04:15 397,5 Wasserfledermaus m adult unauffällig<br />
Wasserfledermaus w adult trächtig<br />
18.08.10 21:00 06:00 425 Breitflügelfledermaus m adult unauffällig<br />
31.08.10 20:30 06:15 355 Zwergfledermaus w adult<br />
hat Jungtier<br />
aufgezogen<br />
Braunes Langohr w adult<br />
hat Jungtier<br />
aufgezogen<br />
Braunes Langohr w juvenil unauffällig<br />
4.2 Ergebnisse der Horchboxen<br />
In der Auswertung der Horchboxen konnten die Gattungen Pipistrellus, Nyctalus, Eptesicus<br />
und Myotis sicher nachgewiesen werden. Daneben ist auch möglich, dass die Gattung<br />
Plectotus aufgezeichnet wurde, da es in einigen Fällen nicht sicher möglich war zwischen<br />
den Gattungen Myotis und Plectotus <strong>zu</strong> unterschieden. Außerdem konnte bei einigen Tieren<br />
nicht zwischen Nyctalus und Eptesicus unterschieden werden und einige Tiere konnten gar
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 11<br />
keiner Gattung <strong>zu</strong>geordnet werden (UFO = unbestimmtes Fledermausobjekt). Ein Großteil<br />
der UFOs stammt aus der letzten Horchbox des „Standorts 2“. Hier wurde auf einem Kanal<br />
aus technischen Gründen nur Rauschen aufgenommen, so dass viele Tiere nicht <strong>zu</strong>geordnet<br />
werden konnten.<br />
Hohe Aktivitäten konnten nahe<strong>zu</strong> durchgehend an den Standorten 1 und 2 registriert werden.<br />
Auch am Standort 3 wurde am 31.8. überdurchschnittlich hohe Aktivität registriert, wobei am<br />
ersten Termin die Horchbox ausgefallen war. Die Horchboxenstandorte mit<br />
überdurchschnittlich hoher Aktivität lagen allesamt strukturfern auf dem Weizenfeld zwischen<br />
den beiden Waldstücken (vgl. Karte 2). An den Standorten 4 und 5, die beide im Nahbereich<br />
von Strukturen liegen, wurde durchgehend durchschnittliche Fledermausaktivität auf den<br />
Horchboxen registriert.<br />
Tabelle 4: Ergebnisse der Horchboxenuntersuchung<br />
Standort Standort 1 Standort 2 Standort 3<br />
Datum 19.05 01.07 18.08 31.08 19.05 01.07 18.08 31.08 19.05 01.07 18.08 31.08<br />
Nr. Anhang 2 2 6 14 18 4 9 12 15° - 8 13 17<br />
P 25 25 7 29 34 27 45 9 - 3 8 23<br />
N 23 24 14 35 7 16 12 35 - 8 9 32<br />
E 1 20 3 7 1 6 17 17 - 1 7 10<br />
M 3 2 1 3 4 6 1 - 2 3<br />
Pl/M 4 -<br />
N/E 1 4 2 4 - 2<br />
UFO 5 33 - 1<br />
Gesamt 53 75 26 72 45 57 89 95 - 16 27 66<br />
Aktivitäts-<br />
Klasse<br />
3 3 2 3 2 3 3 3 - 2 2 3<br />
Standort Standort 4 Standort 5<br />
Datum 19.05 01.07 18.08 31.08 19.05 01.07 18.08 31.08<br />
Nr. Anhang 2 3 5 10* 16 1 7 11 -<br />
∑<br />
% an<br />
Gesamtaktivität<br />
P 32 25 1 17 51 18 9 - 388 46,58 18/18 100<br />
N 1 4 2 5 4 1 - 232 27,85 17/18 94<br />
E 2 7 3 3 1 6 1 - 113 13,57 18/18 100<br />
M 3 1 5 2 - 36 4,32 13/18 72<br />
Pl/M 1 - 5 0,60<br />
N/E 4 - 17 2,04<br />
UFO 1 1 1 - 42 5,04<br />
Gesamt 38 37 8 26 58 28 17 - 833 100<br />
kont.<br />
abs.<br />
kont.<br />
%<br />
Aktivitäts-<br />
Klasse<br />
Bemerkung:<br />
2 2 2 2 2 2 2 -<br />
*Schlecht Auswertbar durch Heuschreckengeräusche; wahrscheinlich Tiere überhört<br />
° Signal sehr stark gestört, vor Allem der obere Ka nal kaum auswertbar<br />
P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., M = Myotis spec. Pl/M = Plecotus/Myotis spec., N/E =<br />
Nyctalus/Eptesicus spec., UFO = unbestimmte Fledermaus, kont. abs.= Kontinuität absolut, kont. % = relative Kontinuität<br />
Die meisten Aktivitätskontakte konnten insgesamt von der Gattung Pipistrellus festgestellt<br />
werden. Hier wird es sich größtenteils um die Zwergfledermaus handeln. Es konnten<br />
allerdings auch einige Kontakte sicher als Rauhautfledermaus identifiziert werden. Im<br />
Vergleich <strong>zu</strong> den Detektorkontakten ist der relative Anteil der Pipistrellen mit knapp 48 % <strong>zu</strong><br />
80 % vergleichsweise gering. Etwa 28% der Kontakte entfallen auf die Gattung Nyctalus.<br />
Damit nehmen Abendsegler den zweithäufigsten mittels Horchboxen ermittelten<br />
Aktivitätsanteil ein. Während der Detektorbegehungen wurde nur 1 Tier dieser Gattung<br />
nachgewiesen. Hierbei handelte es sich um einen Kleinabendsegler. Die aufgezeichneten
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 12<br />
Kontakte aus der Horchboxenuntersuchung stammen jedoch vermutlich <strong>zu</strong> einem<br />
überwiegenden Teil von Großen Abendseglern (N. noctula). Die Gattung Eptesicus wurde<br />
mit 100 % Kontinuität ebenfalls deutlich häufiger auf den Horchboxen nachgewiesen als<br />
durch die Detektorbegehungen. Kontakte der Gattungen Myotis und Plecotus nehmen<br />
weniger als 5% der aufgezeichneten Gesamtaktivität ein. Diese Gattungen sind methodisch<br />
bedingt bei Detektoruntersuchungen jedoch generell unterrepräsentiert (vgl. Tabelle 4).<br />
Die folgenden Diagramme stellen die standortspezifische relative Art<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng als<br />
Ergebnis der Horchboxenuntersuchung dar. Diese Betrachtung ist sinnvoll, da die<br />
unterschiedlichen aufgezeichneten Fledermaustaxa sich hinsichtlich ihrer Ökologie stark<br />
unterscheiden.<br />
Die ersten beiden Horchboxenstandorte liegen mittig in der Eingriffsfläche, auf Höhe der<br />
engsten Stelle zwischen den südlich und nördlich gelegenen Waldstücken.<br />
Standort 3 unterscheidet sich diesbezüglich geringfügig. Dem südlich gelegenen Waldstück<br />
ist hier noch eine Grünlandbrache vorgelagert, so dass der Abstand zwischen den Wäldern<br />
größer ist. Außerdem endet das südlich gelegene Waldstück etwa an dieser Stelle. Die<br />
weiter östlich gelegenen Standorte 4 und 5 sind beide an Heckenstrukturen gelegen, wobei<br />
die Bach begleitende Struktur im Untersuchungsjahr auf den Stock gesetzt war und lediglich<br />
Hochstauden eine Landschaftsmarke über dem Bodenniveau darstellten. Beide Standorte<br />
haben gemeinsam, dass weiter südlich Ackerflächen angrenzen. (Karte 2).<br />
Standort 1 ist der westlichste Horchboxenstandort. Er befindet sich auf Höhe der westlichen<br />
Waldkante der beiden angrenzenden Waldstücke, mitten auf dem Getreideacker. Auf 3 der 4<br />
ausgebrachten Horchboxen wurde überdurchschnittlich hohe Fledermausaktivität registriert.<br />
Diese wird <strong>zu</strong> einem Großenteil von Abendseglern ausgemacht (Abb. 1). Die Arten dieser<br />
Gattung sind bekannt für ihre Jagd im freien Luftraum, ohne direkte Strukturbindung.<br />
Auch Vertreter der Gattung Pipistrellus, vermutlich vornehmlich Zwergfledermäuse, aber<br />
auch Breitflügelfledermäuse (einziger nachgewiesner Vertreter der Gattung Eptesicus im<br />
Münsterland) wurden an diesem Standort regelmäßig registriert. Diese weisen eine deutlich<br />
höhere Strukturbindung als Abendsegler auf, sind jedoch ebenfalls in der Lage, im Offenland<br />
<strong>zu</strong> jagen. Vertreter der Gattungen Myotis/Plecotus wurden sicher nur mit einem geringen<br />
relativen Anteil von 3% an diesem Standort registriert. Die absoluten Nachweiszahlen<br />
unterschieden sich jedoch nicht wesentlich von den anderen Standorten (vgl. Tabelle 4).<br />
Die festgestellte Fledermausaktivität an Standort 2 war vergleichbar mit der des Standorts 1.<br />
Auch hier dominieren die Gattungen Pipistrellus, Nyctalus und Eptesicus deutlich, wobei<br />
durch einen technischen Defekt während des letzten Untersuchungstermins sehr viele<br />
Kontakte unbestimmt blieben. Dominant war die Gattung Pipistrellus fest<strong>zu</strong>stellen (Abb. 2,<br />
Tabelle 4).<br />
Insgesamt wurde an diesem Standort mit Abstand die höchste Fledermausaktivität<br />
gemessen. Auch die in Relation wenig erscheinenden Gattungen Myotis/Plecotus wurden an<br />
keinem anderen Standort während dieser Untersuchung häufiger nachgewiesen (Tabelle 4).
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 13<br />
Standort 1<br />
4 HBs<br />
n=226<br />
3% 3% P N E M/P U<br />
14%<br />
38%<br />
42%<br />
Abbildung 1: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 1 aus insgesamt 4<br />
Horchboxen<br />
P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />
n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />
Standort 2<br />
4 HBs<br />
n=282<br />
P N E M/P U<br />
15%<br />
6%<br />
40%<br />
14%<br />
25%<br />
Abbildung 2: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 2 aus insgesamt 4<br />
Horchboxen<br />
P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />
n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 14<br />
Standort 3<br />
3 HBs<br />
n=109<br />
5% 3% P N E M/P U<br />
17%<br />
31%<br />
44%<br />
Abbildung 3: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 3 aus insgesamt 3<br />
Horchboxen<br />
P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />
n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />
An Standort 3 wurde nur während der letzten Beprobung überdurchschnittliche<br />
Fledermausaktivität registriert (Tabelle 3). Hinsichtlich der nachgewiesenen Gattungen<br />
dominiert an dieser Stelle an allen Terminen die Gattung Nyctalus.<br />
Auch Vertreter der Gattungen Pipistrellus und Eptesicus wurden regelmäßig registriert.<br />
Vertreter der Gattungen Myotis/Plecotus wurden in vergleichbarer Dimension der vorherigen<br />
Standorte registriert (Abb. 3). So ergibt sich ein vergleichbares Bild <strong>zu</strong> den Standorten 1 und<br />
2, jedoch insgesamt mit geringerer festgestellter Fledermausaktivität (Tabelle 4).<br />
Die folgenden Standorte unterscheiden sich von den vorherigen, da beide an linienhaften<br />
Strukturen gelegen sind (s. o.). Die Bach begleitende Struktur am Standort 4 war im<br />
Untersuchungsjahr jedoch auf den Stock gesetzt, wodurch eine weniger starke Bindung<br />
einiger Fledermausarten an diese <strong>zu</strong> erwarten war.<br />
Die relative Zusammenset<strong>zu</strong>ng des Gattungsspektrums unterscheidet sich an beiden<br />
Standorten deutlich von den vorherigen. Vertreter der Pipistrellen dominieren hier deutlich,<br />
vor Allem am Standort 5 (Abb. 5).<br />
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen haben gezeigt, dass im Nahbereich dieser beiden<br />
Horchboxenstandorte eine Zwergfledermaus-Flugstraße verläuft. Zudem ist davon<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, dass vereinzelt Tiere dieser Art die Strukturen <strong>zu</strong>r Jagd befliegen.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 15<br />
Standort 4<br />
4 HBs<br />
n=109<br />
P N E M/P U<br />
5% 2%<br />
14%<br />
11%<br />
68%<br />
Abbildung 4: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 4 aus insgesamt 4<br />
Horchboxen<br />
P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />
n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />
Insgesamt wurde an Standort 4 die geringste Fledermausaktivität während dieser<br />
Untersuchung registriert, die jedoch im regionalen Vergleich nie unterdurchschnittlich war<br />
(Abb. 4, Tabelle 4). Dieser Umstand kann damit <strong>zu</strong>sammen hängen, dass die Bach<br />
begleitende Heckenstruktur auf den Stock gesetzt und daher für strukturgebunden jagende<br />
Fledermausarten unattraktiv als Jagdgebiet war. Die beobachteten Zwergfledermäuse der<br />
Flugstraße querten die Ackerfläche z. T. ebenfalls losgelöst von der Struktur, was dafür<br />
spricht, dass der Hochstaudenbewuchs als Leitstruktur für Fledermäuse von untergeordneter<br />
Bedeutung war. Der verhältnismäßig hohe Anteil aufgezeichneter Breitflügelfledermausrufe<br />
kann daraus resultieren, dass z. T. Tiere der festgestellten Breitflügelfledermaus-Flugstraße<br />
noch von den Horchboxen erfasst wurden (Karte 1).<br />
Die Anzahl der festgestellten Myotis/Plecotus Kontakte an den Standorten 4 und 5 ist<br />
vergleichbar mit der an den anderen Standorten festgestellten.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 16<br />
Standort 5<br />
3 HBs<br />
n=103<br />
P N E M/P U<br />
7%<br />
5%<br />
8%<br />
5%<br />
75%<br />
Abbildung 5: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 5 aus insgesamt 3<br />
Horchboxen<br />
P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />
n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />
4.3 Mögliche weitere Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und<br />
Gefährdung der Fledermausarten<br />
Gemäß des Fachinformationssystems „streng geschützte Arten“ des LANUV (2010) ist das<br />
Vorkommen folgender Fledermausarten in den beiden für die vorliegende Untersuchung<br />
relevanten Messtischblätter (MTB) 4110 (<strong>Senden</strong>) und 4111 (Ottmarsbocholt) bekannt. Es<br />
wurden beide Messtischblätter für die Darstellung des Artenspektrums im Raum ausgewählt,<br />
da das Eingriffsgebiet in unmittelbarer Nähe der Grenze von MTB 4110 <strong>zu</strong> MTB 4111 liegt.<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />
Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />
Von den zehn Arten, die laut der Messtischblattabfrage in der näheren Umgebung<br />
vorkommen, wurden sieben sicher im Zuge dieser Untersuchung nachgewiesen. Ebenso<br />
bieten die angrenzenden Wäldchen mit ihren Randstrukturen potenzielle Habitate für<br />
Fransenfledermäuse und kleine Bartfledermäuse, so dass mit dem gelegentlichen<br />
Vorkommen dieser Arten <strong>zu</strong> rechnen ist.<br />
Mit dem Vorkommen von Teichfledermäusen im Untersuchungsgebiet ist nicht <strong>zu</strong> rechnen.<br />
Die Nachweise dieser Art in den relevanten Messtischblättern stammen vermutlich vom nahe<br />
gelegenen Kanal oder aus Winterquartierkontrollen.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 17<br />
Die Gefährdungskategorien und Erhaltungs<strong>zu</strong>stände der entsprechenden Fledermausarten<br />
sind der Tabelle 5 <strong>zu</strong> entnehmen. In dieser werden die während der Untersuchung<br />
nachgewiesenen und die gemäß Messtischblattabfrage LANUV in der näheren Umgebung<br />
vorkommenden Arten dargestellt. Angaben <strong>zu</strong>r Ökologie der Arten und <strong>zu</strong> ihrer Verbreitung<br />
in NRW sind dem Anhang A2 <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
Tabelle 5: Erhaltungs<strong>zu</strong>stände, Gefährdungs- und Schutzkategorien der Fledermausarten im<br />
Untersuchungsgebiet<br />
deutscher Name<br />
wissenschaftlicher Name<br />
Rote<br />
Liste<br />
NRW<br />
Schutzstatus<br />
Rote<br />
Liste Anhang<br />
BRD FFH-RL<br />
NRW<br />
atlant.<br />
Messtischblatt(MTB)<br />
BRD<br />
atlant. 4110 4111<br />
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * IV G FV x x<br />
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii I * IV G FV x x<br />
Großer Abendsegler Nyctalus noctula I V IV G FV x x<br />
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 D IV U U1 x x<br />
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G IV G U1 x x<br />
Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 * IV G FV x x<br />
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 V IV G U1 x<br />
Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 * IV G FV x x<br />
Teichfledermaus Myotis dasycneme I D II+IV G FV x<br />
Braunes Langohr Plecotus auritus 3 V IV G FV x x<br />
Kategorisierung des Erhaltungs<strong>zu</strong>stands und die Nachweise für das Messtischblatt sind dem Fachinformationssystem<br />
„geschützte Arten in NRW“ (LANUV 2010) und für die BRD dem„Nationalen Bericht-Bewertung der FFH-Arten“ (BFN 2007)<br />
entnommen. Die im Untersuchungsgebiet sicher nachgewiesenen Arten werden in Fettdruck dargestellt.<br />
Rote-Liste-Status in NRW nach FELDMANN ET AL. (1999), Rote-Liste-Status Deutschland nach MEINIG ET AL. (2009) und<br />
Kategorie in der FFH-Richtlinie gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 <strong>zu</strong>r Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.<br />
Rote Liste Status: * = ungefährdet, D = Daten un<strong>zu</strong>reichend, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung unbekannten<br />
Ausmaßes, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, I = gefährdete wandernde Art<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stände: G = günstig, U = ungünstig/un<strong>zu</strong>reichend, FV = günstig, U1 = ungünstig – un<strong>zu</strong>reichend<br />
Schwarze Schrift: sicher nachgewiesene Arten, Graue Schrift: in der nähren Umgebung nachgewiesene Arten<br />
4.4 Beschreibung der Fledermaus-Funktionsräume im Untersuchungsgebiet<br />
Die im Zuge der Untersuchung festgestellten Fledermaus-Funktionsräume werden im<br />
Folgenden in einer Art für Art-Betrachtung beschrieben.<br />
Zwergfledermaus<br />
Jagdgebiete von Zwergfledermäusen wurden während der Detektorbegehungen vornehmlich<br />
an den Waldrändern und entlang des Messingwegs festgestellt. Diese Art jagt seltener<br />
inmitten von Wäldern, sondern bevor<strong>zu</strong>gt offenere Bereiche und linienhafte<br />
Vegetationsstrukturen (vgl. Tabelle 4 und Anhang A2). An solchen Strukturen orientiert sie<br />
sich auch, um von ihren Quartieren <strong>zu</strong> den Nahrungshabitaten <strong>zu</strong> gelangen. Dieses<br />
Verhalten ließ sich während der Detektorbegehungen auch entlang der den Graben<br />
begleitenden Struktur im zentralen Eingriffsbereich beobachten. Parallel <strong>zu</strong> dieser verlief<br />
eine Zwergfledermausflugstraße, entlang derer die Tiere abends aus nördlicher Richtung<br />
kommend in weiter südlich gelegene Jagdgebiete flogen. Allerdings wurde beobachtet, dass<br />
sich einige Individuen von der Struktur lösten und über den freien Acker flogen. Aus den<br />
Ergebnissen der Horchboxen lässt sich die Existenz einer stark frequentierten Flugstraße an<br />
dieser Stelle nicht ableiten. Die aufgezeichnete Aktivität von Pipistrellen war im Nachtverlauf<br />
am Standort 4 relativ homogen. Die Horchboxen der Standorte 1 - 3 belegen Aktivität von<br />
Zwergfledermäusen mitten über der Ackerfläche, fern von Strukturen. Hierbei handelt es sich<br />
vermutlich ebenfalls <strong>zu</strong> einem Großteil um Transferflüge. Besonders an Standort 2 wurden<br />
an 3 Terminen Aktivitätsmaxima von Pipistrellen <strong>zu</strong> den Ausflugs- bzw. Einflugszeiten der
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 18<br />
Tiere registriert, was – ähnlich wie bei den Flugstraßen - auf Transferflüge im Offenland<br />
schließen lässt. (Anhang A1) Auch am Horchboxenstandort 5 wurde während der ersten<br />
Begehung stark erhöhte Aktivität dieser Gattung <strong>zu</strong>r Ausflugszeit registriert. Dies kann als<br />
Hinweis darauf gewertet werden, dass entlang der angrenzenden Struktur eine zeitweilig<br />
ausgeprägte Flugstraße besteht.<br />
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Eingriffsfläche einen regelmäßig genutzten<br />
Transferkorridor für Zwergfledermäuse darstellt, Dabei fliegen die Tiere auch über offenes<br />
Feld. Jagdgebiete befinden sich erwartungsgemäß im Bereich von Randstrukturen.<br />
Der Fang eines Weibchens, welches im Untersuchungsjahr ein Jungtier aufgezogen hatte,<br />
gibt einen Hinweis auf eine nahe gelegene Wochenstube dieser Art. Quartiere sind vor Allem<br />
in den nahe gelegenen Wohnsiedlungen und an den Gehöften <strong>zu</strong> erwarten.<br />
Rauhautfledermaus<br />
Lediglich am letzten Begehungstermin Mitte September wurde eine Rauhautfledermaus<br />
gehört. Das Tier flog entlang des südlichen Waldrandes des nördlichen Waldstücks.<br />
Daneben wurden am 18.08.2010 einige Kontakte mittels Horchbox registriert, die mit großer<br />
Wahrscheinlichkeit von Rauhautfledermäusen stammten. Diese wurden auf der Horchbox 12<br />
am Standort 2, mitten auf der Ackerfläche, festgestellt. Mittels aufgezeichneter Feedingbuzzes<br />
wurde dort Jagdaktivität für die Art nachgewiesen.<br />
Ob und in welcher Intensität die Art mit Hilfe der übrigen Horchboxen aufgezeichnet wurde,<br />
kann aufgrund der methodischen Probleme nicht beantwortet werden.<br />
Die Nachweise von Rauhautfledermäusen ab Mitte August können darauf hindeuten, dass<br />
die Art das Gebiet vornehmlich durchwandert.<br />
Großer und kleiner Abendsegler<br />
Im Untersuchungsgebiet konnte per Detektor nur einmalig ein Kleinabendsegler auf den<br />
Ackerflächen westlich der geplanten Erweiterung festgestellt werden.<br />
Daneben wurde allerdings regelmäßig, z. T. hohe Aktivität (u. a. auch jagende Tiere) von<br />
Abendseglern durch die Horchboxen nachgewiesen. Dabei handelte es sich in der Mehrzahl<br />
um große Abendsegler. Genaue Angaben <strong>zu</strong>r Häufigkeit beider Arten im Gebiet sind<br />
aufgrund methodischer Grenzen jedoch nicht möglich (s. o.). Besonders hohe<br />
Aktivitätskontakte der Gattung konnten an den Horchboxstandorten 1 und 2 nachgewiesen<br />
werden (vgl. Tabelle 4). Daraus lässt sich ableiten, dass das für die Erweiterung<br />
vorgesehene Gebiet von Abendseglern regelmäßig <strong>zu</strong>r Jagd genutzt wird. Ob und in welcher<br />
Intensität die Tiere das Gebiet durchwandern, kann nicht beantwortet werden.<br />
Abendsegler bevor<strong>zu</strong>gen Jagdgebiete in strukturierter Offenlandschaft. Zwischen Quartier<br />
und Jagdgebiet legen sie mitunter große Strecken <strong>zu</strong>rück (vgl. Tabelle 4 und Anhang). Im<br />
Gegensatz <strong>zu</strong> den beiden <strong>zu</strong>vor besprochenen Arten suchen beide Abendseglerarten ihre<br />
Quartiere vor<strong>zu</strong>gsweise in Baumhöhlen uaf. Es konnten jedoch während der Untersuchung<br />
keine Hinweise auf Abendseglerquartiere im Untersuchungsgebiet festgestellt werden.<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Breitflügelfledermäuse wurden im Zuge der Detektorbegehungen nur bei einer Begehung<br />
zwischen den beiden Waldgebieten festgestellt. Während eines Netzfangs am 31.8. wurde<br />
<strong>zu</strong>dem eine Flugstraße von mindestens 8 Individuen beobachtet. Die Tiere flogen von<br />
Norden kommend weiter nach Westen, direkt in die Eingriffsfläche hinein (Karte 1).<br />
Jagdgebiete konnten während der Detektorbegehungen nicht festgestellt werden, allerdings
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 19<br />
wurde die Art mit Hilfe der Horchboxen an allen Standorten und auf allen auswertbaren<br />
Horchboxen registriert. Hierbei handelte es sich z. T. auch um jagende Tiere, was durch<br />
aufgezeichnete „Feeding buzzes“ eindeutig belegt werden kann. Die Planfläche fungiert<br />
somit für die Art als Transferkorridor und als Nahrungshabitat.<br />
Quartiere von Breitflügelfledermäusen befinden sich fast ausschließlich in Gebäuden. Diese<br />
werden, wie bei den Zwergfledermäusen, aufgrund der beobachteten Flugrichtung nördlich<br />
der Eingriffsfläche vermutet.<br />
Gattung Myotis<br />
Die Gattung Myotis wurde sowohl durch die Detektorbegehungen als auch durch die<br />
Horchboxen in geringen Individuendichten, aber dafür regelmäßig, nachgewiesen. Mit dem<br />
Detektor wurden vereinzelt jagende Tiere an den Waldrändern erfasst. Zudem nutzen<br />
einzelne Tiere den Grabenverlauf um die Eingriffsfläche <strong>zu</strong> queren. Die Ergebnisse der<br />
Horchboxen sprechen dafür, dass ebenfalls Angehörige dieser Gattung Struktur ungebunden<br />
die zentral gelegene Ackerfläche queren.<br />
Bei den Netzfängen wurden zwei Wasserfledermäuse gefangen. Hierbei wurde durch den<br />
Fang eines trächtigen Weibchens ein Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweis erzielt. Es ist davon<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, dass Wasserfledermäuse die Eingriffsfläche beim Transferflug zwischen<br />
Quartier und Jagdgebiet queren, da sich im Untersuchungsgebiet keine idealen Jagdgebiete<br />
für die Art befinden.<br />
Bei den jagenden Vertretern der Gattung Myotis handelte es sich aufgrund der<br />
geografischen Lage des Gebiets und dessen Habitatstruktur vermutlich um Bart- und/oder<br />
Fransenfledermäuse.<br />
Es besteht <strong>zu</strong>dem die Möglichkeit, dass sich Quartiere von Myotis-Arten in den<br />
angrenzenden Waldbeständen befinden.<br />
Braunes Langohr<br />
Während des Detektierens konnten zwei Langohren dabei beobachtet werden, wie sie<br />
entlang der Grabenstruktur zwischen den Wäldern flogen. Daneben wurden sowohl durch<br />
die Detektorbegehungen und durch die Horchboxen einige Tiere nachgewiesen die entweder<br />
der Gattung Myotis oder der Gattung Plecotus <strong>zu</strong>geordnet werden können. Langohren rufen<br />
allerdings relativ leise, so dass diese Fledermäuse durch Detektoren nur schwer erfasst<br />
werden können (s. o.). Dass sich Langohren regelmäßig im Untersuchungsgebiet aufhalten<br />
untermauern die Netzfänge, in denen Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweise erzielt wurden. Aufgrund des<br />
geringen Aktionsraums der Art in der Fortpflan<strong>zu</strong>ngszeit ist die Wahrscheinlichkeit groß,<br />
dass sich in den angrenzenden Wäldern Quartiere befinden. Es ist <strong>zu</strong>dem mit dem<br />
Vorkommen von Jagdgebieten in den angrenzenden Wäldern <strong>zu</strong> rechnen, die methodisch<br />
bedingt nicht erfasst wurden.<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ungefähren Habitatansprüche der<br />
nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Fledermausarten.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 20<br />
Tabelle 6: Habitatansprüche der nachgewiesenen und laut Messtischblattabfrage (Blatt 4110<br />
und 4111) vorkommenden Fledermausarten.<br />
Sommer<br />
Quartiere<br />
Winter<br />
deutscher Name Baum Gebäude Baum Gebäude<br />
Höhlen/<br />
Stollen<br />
Jagdhabitate<br />
strukturierte<br />
Offenlandschaft<br />
Zwergfledermaus x xxx - xxx xxx xxx xx<br />
Rauhautfledermaus xxx x xxx x x xxx xxx<br />
Großer Abendsegler xxx x xxx xx x xxx -<br />
Kleiner Abendsegler xxx x xxx xx - xxx xxx<br />
Breitflügelfledermaus x xxx - xxx x xxx xx<br />
Fransenfledermaus xxx xxx x x xxx xx xxx<br />
Kleine Bartfledermaus xx xx - - xxx xxx xx<br />
Wasserfledermaus xxx x xxx - xxx xxx (Gewässer) x<br />
Teichfledermaus x xxx - x (Keller) xxx xxx (Gewässer)<br />
Braunes Langohr xxx x xxx xx xx xx xxx<br />
xxx = sehr häufig, xx = regelmäßig, x = selten<br />
Schwarze Schrift: sicher nachgewiesene Arten, Graue Schrift: in der nähren Umgebung nachgewiesene Arten<br />
Wald<br />
5 Naturschutzfachliche Bewertung<br />
Im Untersuchungsgebiet wurde mit den mindestens 7 Fledermausarten ein typisches<br />
Artenspektrum für halboffene Landschaften nachgewiesen.<br />
WEISHAAR (1992) bewertet die ökologische Bedeutung eines Gebietes für die Artengruppe<br />
Fledermäuse umso höher, je größer die Anzahl der in einem bestimmten Gebiet jagenden<br />
Fledermausarten ist. Das Untersuchungsgebiet ist in dieser Hinsicht als durchschnittlich <strong>zu</strong><br />
bewerten. Zwar wurden keine extrem seltenen Arten nachgewiesen, jedoch lässt sich aus<br />
dem regelmäßigen Vorkommen von mindestens 7 Arten eine gewisse Qualität ableiten. Dies<br />
ist zweifelsfrei durch das Vorhandensein der angrenzenden Waldbestände <strong>zu</strong> begründen.<br />
Im Zuge der Detektorbegehungen wurden nur Zwergfledermäuse und Tiere der Gattung<br />
Myotis jagend nachgewiesen. Hierbei ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die Begehungshäufigkeit<br />
mit 3 Begehungen sehr gering war, da für die Fragestellung in dieser Untersuchung<br />
vor<strong>zu</strong>gsweise andere Methoden angewandt wurden. Durch die parallel <strong>zu</strong> den Netzfängen<br />
ausgebrachten Horchboxen konnten die Gattungen Pipistrellus, Nyctalus, Eptesicus und<br />
Myotis regelmäßig auch jagend festgestellt werden. Dies zeigt, dass die Planfläche die<br />
Funktion als Jagdgebiet erfüllt. Besonders der westliche Bereich, in dem die angrenzenden<br />
Waldstücke nur etwa 100 m voneinander entfernt sind, hat eine große Bedeutung für<br />
Fledermäuse. Hier ist trotz der zwischengelagerten Ackerfläche von einem großen<br />
Insektenangebot aus<strong>zu</strong>gehen. Zudem scheinen die Tiere diese verhältnismäßig geringe<br />
Distanz problemlos auch ohne das Vorhandensein von Leitstrukturen überbrücken <strong>zu</strong><br />
können. Weiter östlich nimmt die Qualität als Fledermaushabitat ab. Dies ist damit <strong>zu</strong><br />
begründen, dass das südlich gelagerte Waldstück dort endet und die weiterführende<br />
Gehölzstruktur von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen umsäumt wird. Das<br />
Angebot an Nahrungsinsekten nimmt hier stark ab, so dass sich die relative Verteilung des<br />
Artenspektrums stark <strong>zu</strong> Gunsten von Zwergfledermäusen verschiebt. Diese Beobachtungen<br />
unterstreichen die hohe Bedeutung von Wäldern als Nahrungshabitat für Fledermäuse.<br />
Insbesondere im westlichen Teil der Planfläche bedarf es der Kompensation der<br />
Eingriffsfolgen.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 21<br />
6 Auswirkung des Planvorhabens auf die Fledermausfauna<br />
Die vorliegende Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor. Diese sollen die<br />
bisherigen Ackerflächen zwischen den nördlich und südlich anschließenden Waldflächen<br />
einnehmen. Die Gehölze bleiben dabei nach jetzigem Kenntnisstand unbeeinträchtigt. Es ist<br />
bislang nicht bekannt, welche Art von Gewerbe sich im Plangebiet ansiedeln wird. Dennoch<br />
sind mehrere Folgen auf die Fledermausfauna ab<strong>zu</strong>leiten.<br />
Durch die Bebauung der bislang offenen Ackerfläche ist mit einer starken Barrierewirkung für<br />
Fledermäuse auf Transferflügen <strong>zu</strong> rechnen. Diese betrifft vor Allem Zwerg- und<br />
Breitflügelfledermäuse, sowie Vertreter der Gattungen Myotis und Plecotus. Die Daten der<br />
Untersuchung deuten darauf hin, dass vor Allem im westlichen Bereich der Einriffsfläche die<br />
beiden Waldgebiete von den <strong>Fledermäusen</strong> als <strong>zu</strong>sammenhängendes Habitat<br />
wahrgenommen und genutzt werden. Bei zwischen gelagerter Bebauung wird dieses Habitat<br />
zerschnitten. Vor Allem das südlich gelegene Waldstück erfährt hierdurch eine große<br />
Entwertung, da es eine verhältnismäßig geringe Größe aufweist und ein starker<br />
Isolationseffekt durch die Bebauung <strong>zu</strong> erwarten ist. Die <strong>zu</strong>m Teil alten Bäume in diesem<br />
Bestand lassen jedoch auf das Vorhandensein von Baumhöhlen schließen, die von<br />
<strong>Fledermäusen</strong> als Quartier genutzt werden können. Sind diese potenziellen<br />
Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse durch Barrierewirkung nicht mehr <strong>zu</strong>gänglich, ist mit<br />
einer starken Entwertung der Lebensstätte für einige Arten <strong>zu</strong> rechnen. Davon betroffen ist<br />
insbesondere das Braune Langohr, da mit dem Vorhandensein von Quartieren dieser Art im<br />
unmittelbaren Nahbereich um die Planfläche gerechnet wird. Weiterhin können die Arten der<br />
Gattung Myotis durch diesen Effekt eine Beeinträchtigung erfahren, da diese in besonderem<br />
Maß auf ein ausreichendes Angebot an Baumquartieren angewiesen sind, gleichzeitig aber<br />
geeignete Transferkorridore benötigen.<br />
Durch die Isolation eines potenziellen Quartierstandorts wenig betroffen sind die beiden<br />
Abendseglerarten. Diese nutzen zwar bevor<strong>zu</strong>gt Baumhöhlen als Lebensstätte, jedoch sind<br />
sie besser als die voran genannten Arten in der Lage, die Bebauung <strong>zu</strong> umfliegen, da sie in<br />
geringerem Maße auf dunkele, unbebaute Korridore angewiesen sind.<br />
Neben dem potenziellen Verlust von Quartieren durch Barrierewirkung ist ebenso von einem<br />
Verlust von Jagdgebieten für die Arten der Gattung Myotis und für Braune Langohren<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, wenn diese nicht mehr von den Tieren erreicht werden können.<br />
Durch die Bebauung nahe an die Waldrandstrukturen heran ist <strong>zu</strong>dem mit dem direkten<br />
Verlust von Jagdgebieten <strong>zu</strong> rechnen. Durch die starke Bodenversiegelung ist von einer<br />
Abnahme der Zahl verfügbarer Nahrungsinsekten aus<strong>zu</strong>gehen. Dies betrifft vor Allem von<br />
Zwergfledermäusen genutzte Jagdgebiete an den Waldrändern, aber auch die Jagdgebiete<br />
von Abendseglern und Breitflügelfledermäusen zwischen den Waldstücken.<br />
Dieser Effekt wird als nicht erheblich eingestuft, jedoch ist der verloren gegangene Jagdraum<br />
durch Aufwertungsmaßnahmen auf angrenzenden Flächen <strong>zu</strong> ersetzen.<br />
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Fledermausfauna wird durch die Auswirkung von<br />
Beleuchtung innerhalb der Gewerbeflächen erwartet. Diese hat <strong>zu</strong>r Folge, dass Insekten aus<br />
angrenzenden, dunklen Bereichen <strong>zu</strong> den Lichtquellen gelockt werden und infolge dessen<br />
einigen Fledermausarten nicht mehr als Nahrung <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Besonders Braune<br />
Langohren und Vertreter der Gattung Myotis agieren extrem lichtscheu, so dass sie keine
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 22<br />
Jagdgebiete in beleuchteten oder stark aufgehellten Bereichen aufsuchen. Somit wird den<br />
Tieren einerseits ein Teil der Nahrungsgrundlage entzogen, andererseits werden<br />
Jagdgebiete im Waldrandbereich direkt durch Beleuchtung entwertet, da sie von einigen<br />
Arten gemieden werden. Darüber hinaus wirkt künstliche Beleuchtung für die lichtscheuen<br />
Arten als <strong>zu</strong>sätzliche Barriere im Hinblick auf Transferflüge.<br />
In der Literatur gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass Fledermäuse sich durch Licht<br />
gestört fühlen.<br />
So beschreiben beispielsweise STONE ET AL. (2009) den drastischen Einbruch einer<br />
Flugstraße von Kleinhufeisennasen (Rinolophus hipposiderus), wenn diese dem Licht von<br />
Straßenlaternen ausgesetzt wird. Auch Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii) und die<br />
ökologisch eng verwandten Teichfledermäuse (M. dasycneme) reagieren nachweislich sehr<br />
empfindlich auf Licht, so dass sie <strong>zu</strong>m Teil auf ihren Flugstraßen umkehren, wenn diese<br />
beleuchtet werden. Oder sie müssen ungeschützte oder weite Umwege in Kauf nehmen um<br />
das Hindernis <strong>zu</strong> umfliegen (RIEGER & ALDER 1993, KUIJPER ET AL. 2008). Bei einem<br />
Experiment an Teichfledermäusen drehten die meisten Tiere in Distanzen von 15-10m <strong>zu</strong>r<br />
Lichtquelle bereits bei Lichtintensitäten von ca. 0,6 – 3,2 Lux um (KUIJPER ET AL. 2008). Dies<br />
sind z. T. Licht-Level nur leicht über den natürlichen Werten (z.B. Mondlicht ~ 0,12 Lux (VAN<br />
DER VEGTE 2005)). Somit können durch Beleuchtung schnell Barriereeffekte entstehen.<br />
Wenn Wasserfledermäuse eine mit Laternen beleuchtete Straße queren müssen, nutzen sie<br />
immer die dunkelste Stelle zwischen 2 Laternen (RIEGER & ALDER 1993).<br />
Es ist daher ein geeignetes Lichtmanagement <strong>zu</strong> entwickeln um diesen Auswirkungen<br />
entgegen <strong>zu</strong> wirken.<br />
Zwergfledermäuse, Abendsegler (beide Arten) und z. T. Breitflügelfledermäuse werden<br />
mitunter bei der Jagd nahe von Beleuchtungskörpern beobachtet. Diese Arten zeigen eine<br />
weniger starke Lichtempfindlichkeit, bevor<strong>zu</strong>gen generell aber dunkele Bereiche.<br />
7 Kompensationsmaßnahmen<br />
Die vorherigen Kapitel haben gezeigt, dass es durch die Errichtung von Gewerbeflächen im<br />
Plangebiet <strong>zu</strong>r Beeinträchtigung einzelner Fledermausarten kommt. Das Ausmaß der<br />
Störung ist schwer ab<strong>zu</strong>sehen, erreicht jedoch die Erheblichkeitsschwelle, sollte das südlich<br />
der Eingriffsfläche gelegene Waldstück Teil eines Quartiergebiets für Wald bewohnende<br />
Arten sein. In jedem Fall ist durch Bebauung zwischen den Waldstücken eine<br />
Barrierewirkung <strong>zu</strong> erwarten, die mit <strong>zu</strong>nehmender Bauhöhe und <strong>zu</strong>nehmender<br />
Beleuchtungsintensität verstärkt wird. Des Weiteren werden der Verlust oder die Entwertung<br />
von Jagdgebieten mit <strong>zu</strong>nehmender Beleuchtung und <strong>zu</strong>nehmendem Versieglungsgrad<br />
verstärkt.<br />
Die Eingriffsfolgen können bei Umset<strong>zu</strong>ng des Vorhabens voraussichtlich nicht gänzlich<br />
vermieden werden, da der überplante Bereich momentan über eine größere Fläche hinweg<br />
von <strong>Fledermäusen</strong> als Transferweg und Jagdgebiet genutzt wird. Aus diesem Grund sind<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong>r Eingriffsminderung notwendig.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 23<br />
7.1 Minderungsmaßnahmen<br />
Diese Maßnahmen dienen der Verminderung von Barrierewirkungen und dem Verlust von<br />
Jagdgebieten.<br />
Es ist eine Leitstruktur zwischen den Waldbeständen <strong>zu</strong> schaffen, die es den <strong>Fledermäusen</strong><br />
weiterhin ermöglicht, zwischen diesen <strong>zu</strong> wechseln. Diese darf nicht inmitten des<br />
Gewerbegebiets liegen, da sie dann aufgrund der Beleuchtungswirkung des Gewerbegebiets<br />
von den Myotis-Arten und Braunen Langohren nicht genutzt werden würde.<br />
Daher ist die Leitstruktur am westlichen Rand der Eingriffsfläche an<strong>zu</strong>legen. Es sind<br />
heimische, hoch wachsende Gehölze <strong>zu</strong> verwenden um eine möglichst große<br />
Lichtabschirmung gegenüber dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong> erzielen. Werden hochstämmige<br />
Baumarten verwendet, ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass diese mit Sträuchern unterpflanzt werden,<br />
so dass auch im Stammraum eine große Lichtabschirmung erzielt wird. Die Struktur ist<br />
mehrreihig an<strong>zu</strong>legen. Es ist ein mindestens 10 – 20 m breiter Gehölzstreifen notwendig.<br />
Vor<strong>zu</strong>gsweise sollte der Gehölzstreifen durch einen artenreichen Hochstaudensaum<br />
abgeschlossen werden.<br />
Die bestehenden Waldränder und im Süden die weiterführende Heckenstruktur sind in ihrer<br />
Funktion als Leitlinie und Jagdgebiet <strong>zu</strong> erhalten. Dafür ist es notwendig, einen artenreichen,<br />
mit heimischen Pflanzen bewachsenen Pufferstreifen zwischen den Waldrändern und der<br />
Bebauung <strong>zu</strong> belassen. Dies ist u. A. bedeutsam, um auch für Arten des Halboffenlandes,<br />
die keine hohe Strukturbindung aufweisen und einen hindernisfreien Luftraum benötigen (im<br />
Besonderen: Breitflügel- und Zwergfedermaus), einen Transferkorridor entlang des<br />
Waldrandes <strong>zu</strong> ermöglichen. Des Weiteren bleiben so die Jagdgebiete von<br />
Zwergfledermäusen entlang der Waldränder erhalten. Dieser Pufferstreifen ist auf einer<br />
Breite von mindestens 10 m an<strong>zu</strong>legen und möglichst von Licht ab<strong>zu</strong>schirmen. Daher wird<br />
eine mindestens einreihige Baumbepflan<strong>zu</strong>ng (vor<strong>zu</strong>gsweise Stieleichen) zwischen dem<br />
Pufferstreifen und der Gewerbebebauung empfohlen. Durch diese Maßnahme werden<br />
gleichzeitig Auswirkungen auf Jagdgebiete von Tieren der Gattung Myotis und Braune<br />
Langohren in Waldrandnähe gemindert.<br />
Weitere Auswirkungen sind vor Allem durch ein geeignetes Lichtkonzept innerhalb der<br />
Gewerbefläche <strong>zu</strong> mindern. Alle Beleuchtungskörper sind so an<strong>zu</strong>legen, dass sie das Licht<br />
in das Innere der Gewerbefläche und nach unten abstrahlen. Dabei sind möglichst niedrige<br />
Laternenmasten <strong>zu</strong> verwenden. Es ist darauf <strong>zu</strong> achten, Dunkelräume <strong>zu</strong> erhalten. Dies<br />
betrifft insbesondere die randlichen Transferkorridore für Fledermäuse. Auf beleuchtete<br />
Werbeflächen und Lichtreklame ist <strong>zu</strong> verzichten. Als Leuchtmittel sind Lampen ein<strong>zu</strong>setzen,<br />
die eine geringe Attraktionswirkung auf Insekten haben. (vgl. EISENBEIS & HASSEL 2000,<br />
GEIGER & WOIKE 2007, STADTWERKE DÜSSELDORF, 14.05.2009) Als geeignet haben sich<br />
spezielle Natrium-Hochdruck-Dampflampen oder andere innovative Techniken (z.B. LED)<br />
erwiesen. Diese sollten auf den Boden leuchten, um eine starke Anziehungskraft von<br />
Insekten aus der Landschaft <strong>zu</strong> vermeiden (EISENBEIS & HASSEL 2000).<br />
Bei einer Korrekten Umset<strong>zu</strong>ng der vorgeschlagenen Maßnahmen wird <strong>zu</strong>gleich ein Verlust<br />
von Jagdgebieten kompensiert. Die Jagdgebiete in Waldrandnähe bleiben durch die<br />
Lichtabschirmung und die Pufferstreifen erhalten. Des Weiteren wird der Insektenreichtum<br />
durch den neu angelegten Gehölzstreifen erhöht, dass in diesem Bereich Fledermäuse neue<br />
Jagdgebiete erschließen können.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 24<br />
Bei allen genannten Maßnahmen muss eine lückenlose Funktionalität gewährleistet sein.<br />
Daher ist die Anlage der Leitstrukturen und Transferkorridore vor Beginn der Bauarbeiten<br />
vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
8 Fazit<br />
Die Nut<strong>zu</strong>ng der Planfläche stellt ohne <strong>zu</strong>sätzliche Maßnahmen einen Eingriff für<br />
Fledermäuse dar. Dieser besteht vor Allem in einer starken Barrierewirkung die <strong>zu</strong>r Isolation<br />
des südlich gelegenen Waldbestandes führen kann. Besonders für strukturabhängige,<br />
Baumhöhlen bewohnende Arten kann diese Störung erheblich sein, wenn ein Teil des<br />
genutzten Quartierangebotes un<strong>zu</strong>gänglich wird. Davon betroffen sind in dieser Planung<br />
Braune Langohren und evtl. Wasserfledermäuse, die sich in der Umgebung um das<br />
Eingriffsgebiet fortpflanzen.<br />
Auch für Breitflügelfledermäuse ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> erwarten, wenn keine geeigneten<br />
Flugkorridore verbleiben.<br />
Eine Barrierewirkung kann vermindert werden, wenn ungestörte Dunkelräume als<br />
Transferkorridore geschaffen werden. Diese müssen einerseits einen freien Flugraum<br />
enthalten, andererseits aber auch von Leitstrukturen begleitet werden. Die entsprechenden<br />
Transferkorridore müssen ihre Funktion erfüllen, bevor das Gewerbegebiet gebaut wird.<br />
Für den Betrieb des Gewerbegebiets leitet sich daraus ein geeignetes Lichtmanagement ab.
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 25<br />
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1127
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 27<br />
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WEISHAAR, M. (1992): Landschaftsbewertung anhand von Fledermausvorkommen. Dendrocopos 19, 19 - 25.<br />
Dieses Gutachten wurde vom Unterzeicher nach bestem Wissen und Gewissen unter<br />
Verwendung der angegebenen Quellen angefertigt.<br />
Münster, den 07.01.11<br />
Lena Grosche, Echolot GbR
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 28<br />
Anhang<br />
A1<br />
mittels Horchboxen aufgezeichnete Aktivitätsverläufe in 20-Minuten-Intervallen<br />
Standort 1, HB 2, 19.5.10<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
04:00<br />
04:20<br />
04:40<br />
Standort 1 HB 6, 1.7.10<br />
12<br />
10<br />
8<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
04:00<br />
04:20<br />
04:40
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 29<br />
Standort 1, HB 14, 18.8.10<br />
4<br />
3<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
UFO<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
21:20<br />
22:00<br />
22:40<br />
23:20<br />
00:00<br />
00:40<br />
01:20<br />
02:00<br />
02:40<br />
03:20<br />
04:00<br />
04:40<br />
05:20<br />
Standort 1, HB 18, 31.8.10<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
19:20<br />
20:00<br />
20:40<br />
21:20<br />
22:00<br />
22:40<br />
23:20<br />
00:00<br />
00:40<br />
01:20<br />
02:00<br />
02:40<br />
03:20
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 30<br />
Standort 2, HB 4, 19.5.10<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
20:00<br />
20:20<br />
20:40<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
Standort 2, HB 9, 1.7.10<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
21:20<br />
22:00<br />
22:40<br />
23:20<br />
00:00<br />
00:40<br />
01:20<br />
02:00<br />
02:40<br />
03:20<br />
04:00<br />
04:40<br />
05:20
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 31<br />
Standort 2, HB 12, 18.8.10<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
Plec/Myo. sp.<br />
UFO<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
20:20<br />
21:00<br />
21:40<br />
22:20<br />
23:00<br />
23:40<br />
00:20<br />
01:00<br />
01:40<br />
02:20<br />
03:00<br />
03:40<br />
04:20<br />
05:00<br />
05:40<br />
Standort 2 HB 15, 31.8.10<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
20:20<br />
21:00<br />
21:40<br />
22:20<br />
23:00<br />
23:40<br />
00:20<br />
01:00<br />
01:40<br />
02:20<br />
03:00<br />
03:40<br />
04:20
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 32<br />
Standort 3, HB 8, 1.7.10<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
04:00<br />
04:20<br />
04:40<br />
Standort 3, HB 13 , 18.8.10<br />
5<br />
4<br />
3<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
20:20<br />
21:00<br />
21:40<br />
22:20<br />
23:00<br />
23:40<br />
00:20<br />
01:00<br />
01:40<br />
02:20<br />
03:00<br />
03:40<br />
04:20<br />
05:00<br />
05:40
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 33<br />
Standort 3, HB 17, 31.8.10<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
UFO<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
20:00<br />
20:20<br />
20:40<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
Standort 4, HB 3, 19.5.10<br />
6<br />
5<br />
4<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
20:00<br />
20:20<br />
20:40<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 34<br />
Standort 4, HB 5, 1.7.10<br />
5<br />
4<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
04:00<br />
04:20<br />
04:40<br />
05:00<br />
05:20<br />
05:40<br />
Standort 4, HB 10, 18.08.10<br />
3,5<br />
3<br />
2,5<br />
2<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. ser.<br />
Plec/Myo. sp.<br />
UFO<br />
1,5<br />
1<br />
0,5<br />
0<br />
Zeit<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
04:00<br />
04:20<br />
04:40
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 35<br />
Standort 4, HB 16, 31.8.10<br />
4<br />
3<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
UFO<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
20:00<br />
20:20<br />
20:40<br />
21:00<br />
21:20<br />
21:40<br />
22:00<br />
22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
Standort 5, HB1, 19.5.10<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
Pip. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Zeit<br />
21:20<br />
22:00<br />
22:40<br />
23:20<br />
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01:20<br />
02:00<br />
02:40<br />
03:20<br />
04:00<br />
04:40<br />
05:20
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 36<br />
Standort 5, HB 7, 1.7.10<br />
4<br />
3<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
21:00<br />
21:20<br />
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22:20<br />
22:40<br />
23:00<br />
23:20<br />
23:40<br />
00:00<br />
00:20<br />
00:40<br />
01:00<br />
01:20<br />
01:40<br />
02:00<br />
02:20<br />
02:40<br />
03:00<br />
03:20<br />
03:40<br />
04:00<br />
04:20<br />
04:40<br />
Standort 5, HB 11, 18.8.10<br />
5<br />
4<br />
3<br />
Pip. sp.<br />
Nyc. sp.<br />
Ept. sp.<br />
Myotis sp.<br />
UFO<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Zeit<br />
20:20<br />
21:00<br />
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01:40<br />
02:20<br />
03:00<br />
03:40<br />
04:20<br />
05:00<br />
05:40
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 37<br />
A2<br />
Artsteckbriefe und Verbreitung in NRW der nachgewiesenen Fledermausarten<br />
Zwergfledermaus<br />
Die Zwergfledermaus ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. Erst vor wenigen Jahren wurde die<br />
Mückenfledermaus als eigenständige Art erkannt und von den Zwergfledermäusen<br />
abgegrenzt. Auch mit der Rauhautfledermaus kam es in der Vergangenheit <strong>zu</strong><br />
Verwechslungen (DIETZ ET AL. 2007).<br />
In ihrer Lebensraumwahl zeigt sich die Zwergfledermaus recht flexibel (OAKELEY & JONES<br />
1998) und kommt in fast allen Habitattypen vor. Sie bezieht als Kulturfolger gerne kleine<br />
Ritzen und Spalten in und an Häusern. Die Jagdgebiete von Zwergfledermäusen befinden<br />
sich meistens in einem Radius von 2 km um das Tagesquartier (BOYE & MEINIG 2004).<br />
Somit handelt es sich um eine ortstreue Art. Zwischen den Winter- und Sommerquartieren,<br />
die sich <strong>zu</strong>m Beispiel unter Flachdächern, in Rollladenkästen, hinter Hausverkleidungen und<br />
in Zwischendecken befinden, werden selten mehr als 20 km <strong>zu</strong>rückgelegt. Häufig finden sich<br />
die Winterquartiere in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong> den Sommerquartieren. Als Winterquartier nutzt<br />
die Zwergfledermaus ebenfalls Verstecke in Häusern, <strong>zu</strong>sätzlich werden jedoch auch<br />
Felsspalten, Tunnel und Höhlen gerne genommen (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998,<br />
MAYWALD & POTT 1988, RICHARZ & LIMMBRUNNER 1999, GEBHARD 1997, DIETZ ET AL. 2007).<br />
Der Jagdflug der Art ist wendig und kurvenreich und konzentriert sich auf linienhafte<br />
Strukturen wie Hecken, Waldränder und Alleebäume. Dabei wird überwiegend eine Höhe<br />
von ca. drei bis fünf Metern über dem Boden beflogen, die Tiere steigen aber auch<br />
regelmäßig bis in Baumwipfelhöhe auf. Als Nahrung dienen der Zwergfledermaus<br />
verschiedenste Insektenarten, wobei jedoch Zweiflügler wie Zuckmücken und Fliegen<br />
bevor<strong>zu</strong>gt werden (ARNOLD ET AL 2003).<br />
Die Zwergfledermaus gilt gemäß der Roten Liste derzeit in NRW als nicht gefährdet, ist<br />
jedoch von Naturschutzmaßnahmen abhängig (FELDMANN ET AL. 1999). Die Flexibilität bei<br />
der Wahl der Jagdgebiete, das große nutzbare Nahrungsspektrum und die<br />
Anpassungsfähigkeit bei der Quartierwahl machen die Zwergfledermaus <strong>zu</strong> einer ökologisch<br />
sehr konkurrenzfähigen und erfolgreichen Art. Dennoch ist sie lokal von<br />
Quartierzerstörungen und Pestizideinsätzen bedroht.<br />
Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen (VIERHAUS<br />
1997, FELDMANN ET AL. 1999) und zeigt in weiten Teilen Ausbreitungstendenzen. Im Bereich<br />
des Untersuchungsgebiets gilt sie gemäß des Fachinformationssystems (FIS) „geschützte<br />
Arten in NRW“ bereits als nachgewiesen (LANUV 2010). In NRW befindet sich die<br />
Zwergfledermaus in der atlantischen Region in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV<br />
2007, LANUV 2010).<br />
Rauhautfledermaus<br />
Die Rauhautfledermaus ist eine wandernde Art, die in ganz Mitteleuropa verbreitet ist. Als<br />
Lebensraum dienen Parklandschaften und vor Allem strukturreiche natürliche Waldgebiete<br />
wie Laubmisch- und Auwälder, die oft in der Nähe von Gewässern liegen.<br />
Bei der Jagd werden Waldränder und Gewässerläufe in drei bis zwanzig Meter Höhe<br />
beflogen, wobei sich die Tiere auf lineare Strukturen wie Wege und Schneisen<br />
konzentrieren. Die Nahrung setzt sich aus verschiedenen Fluginsekten, vor Allem aus an<br />
Gewässer gebundenen Arten wie Zuck-, Stech- und Kriebelmücken, <strong>zu</strong>sammen (DIETZ ET AL.<br />
2007).
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 38<br />
Die Tagesquartiere sind überwiegend in Baumhöhlen, an Gebäuden und in Fledermaus- und<br />
Vogelkästen <strong>zu</strong> finden. Als Winterunterkünfte dienen Baumhöhlen und Holzstapel, seltener<br />
Spalten in Felswänden und an Gebäuden.<br />
Die Aktionsräume der Rauhautfledermäuse im Sommer liegen zwischen 10 und 22 km²<br />
(SCHORCHT ET AL. 2002 in: PETERSEN ET AL. 2004), Kolonien nutzen einen gemeinsamen<br />
Aktionsraum von etwa 80 km² (MESCHEDE & HELLER 2000, ARNOLD & BRAUN 2002 in:<br />
PETERSEN ET AL. 2004). Quartiere und Jagdgebiete sind bis <strong>zu</strong> 6,5 km voneinander entfernt.<br />
In den bis <strong>zu</strong> 20 km² großen Jagdgebieten werden vier bis elf nur wenige Hektar große<br />
Teiljagdgebiete beflogen (ARNOLD & BRAUN 2002, SCHORCHT ET AL. 2002 in: DIETZ ET AL.<br />
2007).<br />
Im Herbst bricht die Rauhautfledermaus <strong>zu</strong> Langstreckenwanderungen zwischen den<br />
Sommer- und Winterquartieren in meist südwestlicher Richtung auf, wobei sie sich an<br />
auffälligen Geländestrukturen wie Flusstälern und Küstenlinien orientiert. Auch Gebirge<br />
werden überflogen. Während des Zuges legt die Rauhautfledermaus wahrscheinlich<br />
Strecken zwischen 29 und 48 km, z. T. sogar bis <strong>zu</strong> 80 km pro Nacht <strong>zu</strong>rück (DIETZ ET AL.<br />
2007). Bisher sind 1905 km als maximale Zugdistanz nachgewiesen (PETERSONS 2004 in:<br />
DIETZ ET AL. 2007). Während der Wanderung wird die Art oft <strong>zu</strong>m Opfer von Autoverkehr und<br />
Windkraftanlagen. Auch von Pestizideinsätzen geht eine Gefahr aus, allerdings kann in<br />
Deutschland gebietsweise eine Zunahme und Ausdehnung der Bestände beobachtet<br />
werden.<br />
Rauhautfledermäuse können in geeigneten Habitaten in ganz NRW als Durchzügler bzw.<br />
Sommergast nachgewiesen werden. In Deutschland sowie in NRW gelten sie gemäß Roter<br />
Liste als „gefährdete wandernde Art“.<br />
TAAKE & VIERHAUS (1984) erwähnen Fundschwerpunkte im Kreis Minden-Lübbecke und im<br />
Bereich nördlich von Recklinghausen. Dort konnten Rauhautfledermäuse in Nistkästen an<br />
der Lippe bei Haltern gefunden werden. Auch in den letzten Jahren wurden dort bis <strong>zu</strong> 150<br />
Rauhautfledermäuse gefunden (BEHLERT mündl. Mitt.). Bei Haltern wurde auch eine<br />
Wochenstube entdeckt (PENNEKAMP mündl. Mitt.). Neuere Untersuchungen zeigen, dass<br />
diese Art wohl wesentlich weiter verbreitet ist, als bisher angenommen wurde (TRAPPMANN<br />
1996, 2001, VIERHAUS 1997, EBENAU mündl. Mitt., WOHLGEMUTH mündl. Mitt. Sichere<br />
aktuelle Nachweise aus dem Kreis Minden-Lübbecke gibt es durch Funde in<br />
Fledermauskästen an der Weser bei Ilvese und im Bereich Bad Oeynhausen (MEIER, eigene<br />
Beobachtungen), da die Art offensichtlich entlang der Weser zieht. Laut LANUV 2010 gilt die<br />
Art laut Messtischblattabfrage bereits als nachgewiesen. Sie befindet sich in NRW in einem<br />
günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007, LANUV 2010).<br />
Großer Abendsegler<br />
Der Große Abendsegler ist eine wandernde Art, die in ganz Mitteleuropa verbreitet ist.<br />
Zwischen Sommer- und Winterhabitat werden Strecken von mehreren hundert Kilometern<br />
<strong>zu</strong>rückgelegt. Ursprüngliches Habitat der Art sind Laubwälder, heute werden auch Auwälder<br />
und mediterrane Eichenwälder bis hin <strong>zu</strong> Stadtgebieten besiedelt, wenn diese dichte<br />
Baumbestände oder hohe Insektendichten aufweisen (DIETZ ET AL. 2007).<br />
Große Abendsegler, besonders Wochenstubenkolonien, wechseln oft ihre Baumquartiere,<br />
die bis <strong>zu</strong> 12 km voneinander entfernt liegen können (DIETZ ET AL. 2007).<br />
Die Flughöhe des Großen Abendseglers variiert oft in Höhen von 10 – 50 m, kann aber auch<br />
100 m durchaus übersteigen. Der Jagdflug ist sehr schnell (bis über 50 km/h) und findet im<br />
freien Luftraum über Wiesen, Wäldern und Gewässern statt. Oft können Sturzflüge <strong>zu</strong>m
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 39<br />
Ergreifen der Beute beobachtet werden. Gerade im Herbst und Winter können jagende<br />
Abendsegler auch am Tag beobachtet werden.<br />
Als Nahrung dienen je nach Angebot Zweiflügler, Wanzen, Köcherfliegen, Käfer und<br />
Schmetterlinge, wobei besonders gerne Insekten bejagt werden, die im Massenaspekt<br />
auftreten.<br />
KRONWITTER (1988) fand heraus, dass sich die Tiere <strong>zu</strong>r Nahrungssuche bis <strong>zu</strong> 26 km vom<br />
Quartier entfernt aufhalten können.<br />
Der Große Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus und bezieht sowohl als Sommerals<br />
auch als Winterquartiere fast ausschließlich Specht-, seltener andere Baumhöhlen.<br />
Merkmale für besetzte Quartiere sind am Einflugloch herab rinnende Urinstreifen und<br />
Soziallaute (Gezeter), das die Tiere tagsüber von sich geben.<br />
Der Große Abendsegler gehört in NRW <strong>zu</strong> den gefährdeten wandernden Arten (FELDMANN<br />
ET AL. 1999). Er ist besonders während der Zugzeit in Nordrhein-Westfalen häufig<br />
an<strong>zu</strong>treffen. Während der Wochenstubenzeit in den Sommermonaten sind meist nur<br />
einzelne Männchen <strong>zu</strong> finden (SCHULTE & VIERHAUS 1984, TRAPPMANN 2001, ENNING-<br />
HARMANN 2004). Im Spätsommer locken diese mit ihren Balzlauten durchziehende Weibchen<br />
an. Daher ist der Große Abendsegler besonders im April/Mai und im August/September gut<br />
an größeren Waldgebieten bei der Jagd <strong>zu</strong> beobachten. In Nordrhein-Westfalen gilt die Art<br />
als in Flachlandgebieten flächendeckend verbreitet. Auch im Messtischblatt des<br />
Untersuchungsgebiets ist der Große Abendsegler gemäß des „FIS streng geschützte Arten“<br />
(LANUV 2010) bereits nachgewiesen. In NRW befindet sich der Große Abendsegler in der<br />
biogeografisch atlantischen Region in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007,<br />
LANUV 2010).<br />
Der Kleinabendsegler kommt in ganz Mitteleuropa vor und besiedelt im Gegensatz <strong>zu</strong> den<br />
Großen Abendseglern auch Gebiete bis in die Gebirgsregionen. Bei der Art handelt es sich<br />
ebenfalls um eine typische Waldfledermaus, die ihren Lebensraum in Mitteleuropa<br />
schwerpunktmäßig in Laubwäldern, besonders in altholzreichen Buchenmischwäldern<br />
bezieht. Dabei werden Astlöcher oder durch Fäulnis und Blitzschlag entstandene Höhlen<br />
bevor<strong>zu</strong>gt. Auch Fledermauskästen werden gerne und schnell angenommen. Die<br />
Winterquartiere werden ebenfalls in Baumhöhlen, aber auch in Gebäuden bezogen (DIETZ ET<br />
AL. 2007).<br />
Die Jagd der Kleinabendsegler kann im Spätherbst auch am Spätnachmittag beobachtet<br />
werden. Sie findet im freien Luftraum im Bereich der Baumkronen, über Gewässern oder<br />
entlang von Wegen und Schneisen statt. Zusätzlich können innerstädtische Flächen <strong>zu</strong>r<br />
Jagd genutzt werden. Der Kleinabendsegler jagt dort besonders gerne über<br />
Beleuchtungskörpern, wie z.B. Straßenlaternen. Dabei werden vor Allem Nachtfalter, aber<br />
auch Zweiflügler und Köcherfliegen erbeutet. Insgesamt kann man die Art als<br />
opportunistischen Konsumenten von Fluginsekten bezeichnen (BOGDANOWICZ & RUPRECHT<br />
2004).<br />
Der Kleinabendsegler gehört <strong>zu</strong> den wandernden Arten. Der Zug in die Winterquartiere findet<br />
wohl hauptsächlich in süd-westlicher Richtung, einige Populationen könnten jedoch auch<br />
ortstreu sein. Männchen verbleiben öfters in den Durch<strong>zu</strong>gs- und Wintergebieten<br />
(HELVERSEN & HELVERSEN 1994).<br />
In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „stark gefährdet“ (FELDMANN ET AL. 1999), wobei sich<br />
aktuell eine Bestandes<strong>zu</strong>nahme sowie eine Arealerweiterung andeuten (VIERHAUS 1997). Bis<br />
1984 lag lediglich ein Nachweis dieser Art in Westfalen vor (VIERHAUS & SCHRÖPFER 1984).
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 40<br />
Mittlerweile existieren etliche Nachweise von Kleinabendseglern (TRAPPMANN 2001). Dies<br />
hat einerseits methodische Gründe, da der Kleinabendsegler früher mit Sicherheit oft<br />
übersehen worden ist, andererseits lässt sich auch ein eindeutiger Ausbreitungstrend<br />
feststellen (VIERHAUS 1997). Aus allen Naturräumen NRWs liegen Fundmeldungen mit<br />
einigen Wochenstuben vor, die ein zerstreutes Verbreitungsbild mit einem Schwerpunkt im<br />
Flachland ergeben. Im Bereich um das Untersuchungsgebiet gilt der Kleinabendsegler<br />
bereits als nachgewiesen. In NRW befindet sich die Art in einem un<strong>zu</strong>reichenden<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007, LANUV 2010).<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Die Breitflügelfledermaus ist in ganz Mitteleuropa verbreitet und bewohnt fast alle<br />
Habitattypen. Die Art jagt in der strukturreichen offenen Landschaft über Wiesen, Weiden, an<br />
Waldrändern und über Gewässern und ist dabei <strong>zu</strong>r Orientierung in besonderem Maße auf<br />
Leitlinien in der Landschaft angewiesen (SCHOBER & GRIMMBERGER 1987, MAYWALD & POTT<br />
1988, RICHARZ & LIMMBRUNNER 1992, GEBHARD 1997). Besonders auffällig ist die intensive<br />
Nut<strong>zu</strong>ng von Weidegrünland durch Breitflügelfledermäuse (SIMON ET AL. 2004). Außerdem ist<br />
sie auch in Dörfern, Städten und Großstädten <strong>zu</strong> finden, wobei sie anscheinend auf einen<br />
lockeren Laubbaumbestand angewiesen ist. Die Beute wird entlang von<br />
Vegetationsstrukturen, im Flug um Einzelbäume oder auch im freien Luftraum bejagt. Häufig<br />
ist auch die Jagd an einzelnen Straßenlaternen. Als Nahrung dienen, je nach Verfügbarkeit<br />
z.B. bei Massenaspekten, verschiedene Insekten, die auch direkt vom Boden oder von der<br />
Vegetation abgesammelt werden können. Das Nahrungsspektrum reicht von Mai-, Dungund<br />
Junikäfern über Nachtfalter, Schlupfwespen und Wanzen bis hin <strong>zu</strong> Maulwurfsgrillen.<br />
Die Jagdgebiete der Weibchen sind meistens in einem 4,5 km-Radius um das Quartier,<br />
manchmal sogar bis <strong>zu</strong> 12 km. Da ein Tier 2-10 verschiedene Teiljagdgebiete hat, sind<br />
Leitlinien wie Hecken, Gewässer oder Wege besonders wichtig um diese miteinander <strong>zu</strong><br />
verbinden (DIETZ ET AL. 2007).<br />
DENSE (1992) wies nach, dass die Jagdgebiete der Breitflügelfledermäuse in der Regel bis<br />
<strong>zu</strong> drei Kilometer, im Extremfall auch über sechs Kilometer von der Wochenstube entfernt<br />
liegen können. SIMON ET AL. (2004) weisen eine mittlere Entfernung der Tiere vom<br />
Wochenstubenquartier von 1250 m nach.<br />
Die Wochenstuben, Sommer- und Winterquartiere werden überwiegend in den<br />
verschiedensten Versteckmöglichkeiten in und an Gebäuden bezogen. Die Tiere finden sich<br />
ab Anfang Mai bis August in 10-60 Tiere umfassenden Kolonien <strong>zu</strong>sammen. Ein Quartier<br />
wird im Normalfall den ganzen Sommer über genutzt Einzelne Tiere, oder selten kleine<br />
Gruppen, überwintern auch in Höhlen. Hier werden trockene, kalte Stellen in Spalten oder im<br />
Bodengeröll bevor<strong>zu</strong>gt. Die Entfernungen zwischen Sommer- und Winterquartieren sind<br />
meist gering. (DIETZ ET AL 2007)<br />
Die Breitflügelfledermaus ist nach der Roten Liste in NRW gefährdet (FELDMANN ET AL.<br />
1999). Sie ist im Siedlungsbereich regelmäßig verbreitet, meidet aber das Bergland (TAAKE &<br />
VIERHAUS 1984, VIERHAUS 1997). Eine Gefahr für die Art besteht im Rückgang von extensiv<br />
genutztem Grünland und Streuobstwiesen in der Umgebung der Quartiere. Lokal können<br />
Gebäudesanierungen und Pestizideinsätze Schaden verursachen (DIETZ ET AL. 2007).<br />
Gemäß des „FIS streng geschützte Arten“ (LANUV 2010) gilt die Breitflügelfledermaus im<br />
Messtischblatt des Untersuchungsgebiets bereits als nachgewiesen. Die Art befindet sich in<br />
NRW in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007, LANUV 2010).
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 41<br />
Braunes Langohr<br />
Das Braune Langohr ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. Es ist eine typische Waldart und<br />
besiedelt verschiedenste Waldtypen und andere gehölzreiche Gebiete wie Parks und Gärten<br />
und kommt nach MESCHEDE & HELLER (2000) in unseren Breiten auch mit strukturierten<br />
Habitaten außerhalb des Waldes <strong>zu</strong>recht.<br />
Das Braune Langohr ist ein so genannter „Flüsterer“, der mit sehr leisen Ultraschallrufen<br />
ortet und daher mit dem Detektor nur schwer nach<strong>zu</strong>weisen ist. Der Ausflug <strong>zu</strong>m<br />
Nahrungserwerb erfolgt meist erst bei vollständiger Dunkelheit. Bei der Jagd werden zwei<br />
Strategien verfolgt: Entweder werden die Beutetiere im langsamen und gaukelnden<br />
Rüttelflug direkt von der Vegetationsoberfläche aufgelesen (ANDERSON & RACEY 1993), oder<br />
die Insekten werden im Flug, teilweise unter Zuhilfenahme der Schwanzflughaut, gefangen.<br />
Durch das Auflesen der Beute von der Vegetationsoberfläche können sie die ganze Nacht<br />
über jagen und es lassen sich keine auffälligen Aktivitätsschwerpunkte während der<br />
Dämmerung erkennen (MESCHEDE & HELLER 2000). Die Nahrung besteht vor allem aus<br />
Nachtfaltern, aber auch aus Zweiflüglern, Heuschrecken, Wanzen, Spinnen, Weberknechten,<br />
Ohrwürmern sowie Raupen. Die Tiere fliegen <strong>zu</strong>meist bodennah, können aber bis <strong>zu</strong><br />
Baumwipfelhöhe aufsteigen (BRAUN & HÄUSSLER 2003, eig. Beob.). Nach MESCHEDE &<br />
HELLER (2000) gelten Braune Langohren als relativ flexibel in ihrer Nahrungswahl. Als<br />
Jagdgebiete sind neben (lichten) Wäldern auch isolierte Bäume in Parks (Friedhöfe) und<br />
Gärten von Bedeutung (DIETZ ET AL. 2007), in waldarmen Gebieten (Irland) jagen sie primär<br />
über Wiesen, die Tiere werden bei der Jagd auch an Waldrändern, Gebüschen und<br />
Straßenbegleitgrün nachgewiesen (MESCHEDE & HELLER 2000). Kernjagdgebiete bestehen<br />
manchmal lediglich aus einzelnen Baumgruppen (DIETZ et al. 2007).<br />
Braune Langohren haben als Anpassung an den langsamen Flug relativ breite Flügel. Die<br />
Flüssigkeitsverluste über die Flughaut und die Ohren sind so hoch, dass die Tiere pro Nacht<br />
2 – 5 g Wasser aufnehmen, welches meist direkt im Flug von der Wasseroberfläche<br />
aufgenommen wird (WEBB ET AL.1993, 1995).<br />
Das Braune Langohr ist eine sehr ortsgebunden Art, so dass Wanderungen über 30 km<br />
selten sind. Die Tiere verbringen die meiste Zeit in einem Umkreis von 500 m um das<br />
Quartier. So liegen auch die, bis <strong>zu</strong> 4 ha (selten auch bis 11 ha) großen, Jagdgebiete nahe<br />
bei den Wochenstuben. (DIETZ ET AL. 2007). Nach MESCHEDE & HELLER (2000) ist das<br />
Braune Langohr eine Art, die auf Langfristigkeit und eine hohe Konstanz ihrer Lebensräume<br />
angewiesen ist.<br />
Die Weibchen finden sich ab April bis September in 5-50 Tiere umfassenden Wochenstuben<br />
<strong>zu</strong>sammen. Es scheint eine Bevor<strong>zu</strong>gung der westlichen Population vor<strong>zu</strong>liegen, im Sommer<br />
Gebäudequartiere und im Winter unterirdische Verstecke <strong>zu</strong> nutzen, während die<br />
Ostpopulation sowohl im Sommer wie auch im Winter Baumhöhlen vorzieht.<br />
Gebäudewochenstuben werden oft das ganze Sommerhalbjahr über genutzt, während<br />
Baum- und Kastenquartiere alle 1- 5 Tage im Umkreis weniger hundert Meter gewechselt<br />
werden. In den Winterquartieren hängen die Tiere meistens alleine, oder in Kleingruppen von<br />
bis <strong>zu</strong> fünf Tieren. Durch die geringe Kopfstärke sind sowohl Sommer- als auch<br />
Winterquartiere häufig schwer <strong>zu</strong> finden. (DIETZ ET AL. 2007).<br />
Die Art zählt mit einem bisher nachgewiesenen Höchstalter von 30 Jahren <strong>zu</strong> den<br />
Fledermausarten, die sehr alt werden können. Somit ist die Art besonders auf eine hohe<br />
Konstanz ihrer Lebensräume angewiesen (MESCHEDE & HELLER 2000).<br />
Auf der „Roten Liste der gefährdeten Säugetierarten in NRW“ ist das Braune Langohr als<br />
„gefährdet“, eingestuft (vgl. FELDMANN et al. 1999). Eine Gefährdung der Art geht von
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 42<br />
intensiver Forstwirtschaft und der Sanierung und Vergitterung von Dachböden aus. Nach<br />
DIETZ ET AL. (2007) gilt, dass insbesondere für die Gebäudewochenstuben vegetationsreiche<br />
Ortsränder und Streuobstbereiche wichtige Jagdgebiete darstellen und diese erhalten<br />
werden müssen. Durch den tiefen und sehr langsamen Flug ist das Braune Langohr in<br />
besonderem Maße vom Autoverkehr betroffen und zählt <strong>zu</strong> den häufigsten Verkehrsopfern<br />
unter den <strong>Fledermäusen</strong>. (DIETZ ET AL. 2007). Das Braune Langohr befindet sich gemäß<br />
Ampelbewertung (MUNLV 2007, LANUV 2010) in der atlantischen Region in einem günstigen<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand. Im Messtischblatt um das Untersuchungsgebiet gilt es als bereits<br />
nachgewiesen (LANUV 2010).<br />
Wasserfledermaus<br />
Die Wasserfledermaus ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. Ihre Lebensraumansprüche<br />
beschränken sich im Wesentlichen auf Gewässer und Wald (DIETZ ET AL. 2007). Dabei jagen<br />
die Tiere flach über der Wasseroberfläche und greifen mit den Füßen auf dem Wasser<br />
sitzende Insekten auf (SCHOBER & GRIMMBERGER 1987, MAYWALD & POTT 1988, RICHARZ &<br />
LIMMBRUNNER 1999). Die Jagd findet zwar überwiegend über Gewässern statt, allerdings<br />
kann man die Tiere auch in Wäldern bei der Nahrungssuche beobachten (RIEGER 1995). Zu<br />
den Beutetieren zählen vor Allem Zuckmücken und andere Zweiflüglerarten. Dabei ist die<br />
bevor<strong>zu</strong>gte Beutegröße ungefähr 7,2 mm (TRESS et al. 2004).<br />
Wasserfledermäuse sind typische „trawling bats“: Sie greifen ihre Beute in schnellem und<br />
wenigem Jagdflug <strong>zu</strong>meist direkt von der Wasseroberfläche ab. Erst kurz vor dem Anflug<br />
einer Beute werden Füße und Schwanz abgesenkt, die Fledermaus richtet sich auf und<br />
schlägt bei Berührung der Beute mit der Schwanzflughaut die Füße <strong>zu</strong>sammen, um die<br />
Beute <strong>zu</strong> ergreifen. Durch „Abkugeln“ im Flug wird das Futter aus der Schwanzflughaut bzw.<br />
den Klauen geborgen. So können auch größere Beutetiere wie Schmetterlinge oder kleine<br />
Fische gefangen werden (DIETZ ET AL. 2007).<br />
Die Wasserfledermaus entfernt sich bei ihren Jagdflügen bis <strong>zu</strong> sieben Kilometer von ihren<br />
Wochenstubenquartieren (EBENAU 1995), wobei Weibchen durchschnittlich 2,3 km,<br />
Männchen hingegen 3,7 km weite Entfernungen überbrücken (DIETZ ET AL. 2007). Dabei<br />
nutzt die Art traditionelle Flugstraßen und orientiert sie sich in besonderem Maße an linearen<br />
Strukturen wie Wassergräben und Hecken. Gejagt wird meist in zwei bis acht Teilgebieten<br />
mit einer Größe von 0,1 bis 7,5 ha (ARNOLD ET AL. 1998).<br />
Die Sommerquartiere werden meist in Baumhöhlen und Fledermauskästen, seltener auch in<br />
Dehnungsrissen und Gewölbespalten bezogen. Ab August bis Ende September beginnen<br />
sich die Tiere in großer Zahl an Massenüberwinterungsquartieren <strong>zu</strong> versammeln und <strong>zu</strong><br />
schwärmen (KALLASCH & LEHNERT 1995), wobei es schon <strong>zu</strong>r Schwärmzeit der Tiere <strong>zu</strong>r<br />
Paarungen kommt, die aber noch den ganzen Winter über stattfinden können.<br />
Die Winterquartiere befinden sich in unterirdischen Quartieren wie Höhlen, Stollen und<br />
Brunnenschächten.<br />
Sommer- und Winterquartiere liegen meist weniger als 150 km voneinander entfernt. Dabei<br />
wandern Tiere der Tieflandspopulationen weiter als die der Bergregionen (TRESS et al. 2004<br />
in DIETZ ET AL. 2007).<br />
In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „gefährdet“, kommt jedoch in allen Naturräumen in der<br />
nähe geeigneter Jagdgewässer nahe<strong>zu</strong> flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken<br />
bestehen im Bergland. Die Wasserfledermaus ist eine in Westfalen weit verbreitete Art, die<br />
praktisch an jedem größeren Gewässer gefunden werden kann. Bislang konnten jedoch
11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 43<br />
kaum Wochenstuben, die meist versteckt in Bäumen <strong>zu</strong> finden sind, nachgewiesen werden<br />
(STEINBORN & VIERHAUS 1984, GROSCHE 2005). Im MTB des Untersuchungsgebiets gilt die<br />
Wasserfledermaus gemäß „FIS streng geschützte Arten“ (LANUV 2010) bereits als<br />
nachgewiesen. Sie befindet sich in NRW in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV<br />
2007, LANUV 2010).<br />
Anlagen:<br />
• Karte 1: Fledermausnachweise<br />
• Karte 2: Horchboxenuntersuchung<br />
• ASP-Bögen<br />
-Zwergfledermaus<br />
-Rauhautfledermaus<br />
-Breitflügelfledermaus<br />
-Großer Abendsegler<br />
-Kleinabendsegler<br />
-Braunes Langohr<br />
-Wasserfledermaus<br />
-Gattung Myotis
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
*<br />
*<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Zwergfledermäuse wurden flächendeckend im UG nachgewiesen. Jagdgebiete konzentrierten sich entlang von<br />
Randstrukturen. Die Tiere queren die Eingriffsfläche z.T. strukturfern auf Transferflügen. (vgl. Gutachten). Durch<br />
die Bebauung und Beleuchtung der Gewerbeflächen entsteht eine Barrierewirkung und Jagdgebiete werden<br />
beeinträchtigt. Zwergfledermäuse sind von allen nachgewiesenen Arten jedoch am besten in der Lage sich den<br />
neuen Gegebenheiten an<strong>zu</strong>passen. Sie jagen regelmäßig unter Beleuchtungskörpern und können auch<br />
Flugwege in Häuserschluchten erschließen.<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Eine Barrierewirkung ist <strong>zu</strong> vermindern, indem eine geeignete Leitstruktur am westlichen Rand<br />
der Planfläche geschaffen wird, die die umgebenden Waldstücke miteinander verbindet.<br />
Weiterhin sind mindestens 10m breite Pufferstreifen entlang der Waldränder ein<strong>zu</strong>planen, um<br />
keine Jagdgebiete <strong>zu</strong> zerstören. Zwergfledermäuse profitieren im Wesentlich von den für die<br />
anderen Arten notwendigen Maßnahmen.<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Nach Umset<strong>zu</strong>ng der beschriebenen Maßnahmen sind keine weiteren Auswirkungen<br />
auf Zwergfledermäuse <strong>zu</strong> erwarten<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
*<br />
I<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Lediglich am letzten Begehungstermin Mitte September wurde eine Rauhautfledermaus gehört. Das Tier flog entlang des<br />
südlichen Waldrandes des nördlichen Waldstücks. Daneben wurden am 18.08.2010 einige Kontakte mittels Horchbox registriert,<br />
die mit großer Wahrscheinlichkeit von Rauhautfledermäusen stammten. Mittels aufgezeichneter Feeding-buzzes wurde dort<br />
Jagdaktivität für die Art nachgewiesen.<br />
Die Nachweise von Rauhautfledermäusen ab Mitte August können darauf hindeuten, dass die Art das Gebiet vornehmlich<br />
durchwandert. Durch das Vorhaben ist eine Barrierewirkung unbekannten Ausmaßes an<strong>zu</strong>nehmen.(vgl. Gutachten Echolot 2011)<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Eine Barrierewirkung ist <strong>zu</strong> vermindern, indem eine geeignete Leitstruktur am westlichen Rand der<br />
Planfläche geschaffen wird, die die umgebenden Waldstücke miteinander verbindet.<br />
Weiterhin sind mindestens 10m breite Pufferstreifen entlang der Waldränder ein<strong>zu</strong>planen, der mit einer<br />
Baumbepflan<strong>zu</strong>ng gegen das Gewerbegebiet abgeschirmt wird. Rauhautfledermäuse profitieren im<br />
Wesentlich von den für Braune Langohren und Arten der Gattung Myotis notwendigen Maßnahmen.<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Nach Umset<strong>zu</strong>ng der beschriebenen Maßnahmen sind keine weiteren Auswirkungen<br />
auf Rauhautfledermäuse <strong>zu</strong> erwarten<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
G<br />
3<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Breitflügelfledermäuse wurden im Zuge der Detektorbegehungen an einem Termin zwischen den beiden<br />
Waldgebieten festgestellt. Während eines Netzfangs am 31.8. wurde <strong>zu</strong>dem eine Flugstraße von mindestens<br />
8 Individuen beobachtet. Auf allen Horchboxen war diese Art vertreten, z.T. auch jagend. Die Planfläche<br />
fungiert somit für die Art als Transferkorridor und als Nahrungshabitat. Durch das Vorhaben ist vor Allem mit<br />
einer Barrierewirkung <strong>zu</strong> rechnen. Weiterhin ist der Verlust von Jagdlebensraum <strong>zu</strong> erwarten<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Durch die Anlage von Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern. Angaben hier<strong>zu</strong><br />
finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />
Entlang der geschaffenen Flugkorridore können auch Jagdgebiete von Breitflügelfledermäusen<br />
erschlossen werden, so dass hinsichtlich diesen Aspekts keine weiteren Maßnahmen<br />
notwendig sind.<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />
liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
V<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
I<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Große Abendsegler wurden regelmäßig mit Hilfe der Horchboxenuntersuchung festgestellt. Vor<br />
Allem im Bereich zwischen den beiden Waldstücken scheinen regelmäßig Tiere <strong>zu</strong> jagen. Eine<br />
Beeinträchtigung der Art ist durch das Vorhaben nicht ab<strong>zu</strong>leiten, da Abendsegler nicht auf<br />
Leitstrukturen angewiesen und z.T. im Bereich von Beleuchtugskörpern jagend an<strong>zu</strong>treffen<br />
sind.<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Spezielle für den Großen Abendsegler sind keine <strong>zu</strong>sätzlichen Maßnahmen notwendig<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
grün günstig<br />
■<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
D<br />
2<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Im Untersuchungsgebiet konnte per Detektor nur einmalig ein Kleinabendsegler auf den<br />
Ackerflächen westlich der geplanten Erweiterung festgestellt werden. Darüber hinaus ist davon<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, dass Vertreter dieser Art per Horchbox aufgezeichnet wurden. Hinsichtlich der<br />
Beeinträchtigung durch den Eingriff gelten die gleichen Angaben wie für den großen<br />
Abendsegler gemacht.<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Spezielle für den Kleinabendsegler sind keine <strong>zu</strong>sätzlichen Maßnahmen notwendig<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
V<br />
3<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Vereinzelt wurden Langohren dabei beobachtet, wie sie entlang der Grabenstruktur zwischen den Wäldern flogen. Daneben wurden einige Tiere<br />
nachgewiesen, die entweder der Gattung Myotis oder der Gattung Plecotus <strong>zu</strong>geordnet werden können. Langohren sind aufgrund ihrer leisen<br />
Ortungsweise bei Detektoruntersuchungen stark unterrepräsentiert. Durch die Netzfänge wurden Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweise erzielt. Aufgrund des<br />
geringen Aktionsraums der Art in der Fortpflan<strong>zu</strong>ngszeit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich in den angrenzenden Wäldern Quartiere befinden.<br />
Es ist <strong>zu</strong>dem mit dem Vorkommen von Jagdgebieten in den angrenzenden Wäldern <strong>zu</strong> rechnen, die methodisch bedingt nicht erfasst wurden.<br />
Für die Art ist ein starker Barriereeffekt durch das Vorhaben <strong>zu</strong> erwarten. Möglicherweise werden <strong>zu</strong>sammenhängende Quartiergebiete voneinander<br />
getrennt und/oder Jagdgebiete von einer Teilkolonie abgeschnitten.<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Durch die Anlage von Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern.<br />
Ein fledermausfreundliches Beleuchtungskonzept vermindert die negative Auswirkung<br />
von Lichtemissionen auf angrenzende Jagdgebiete. Ausführliche Angaben hier<strong>zu</strong><br />
finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />
liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
V<br />
3<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
4110<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Bei den Netzfängen wurden zwei Wasserfledermäuse gefangen. Hierbei wurde durch den Fang eines trächtigen<br />
Weibchens ein Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweis erzielt. Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Wasserfledermäuse die Eingriffsfläche<br />
beim Transferflug zwischen Quartier und Jagdgebiet queren, da sich im Untersuchungsgebiet keine idealen<br />
Jagdgebiete für die Art befinden. Möglicherweise werden die angrenzenden Wälder als Quartiergebiet genutzt.<br />
Durch das Vorhaben ist mit einer Barrierewirkung auf die Art <strong>zu</strong> rechnen. Diese wird durch die Beleuchtung des<br />
Gewerbegebiets verstärkt.<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Durch die Anlage von dunklen Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern.<br />
Ausführliche Angaben hier<strong>zu</strong> finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />
liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
B.)<br />
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />
Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />
Gattung Myotis<br />
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />
■<br />
FFH-Anhang IV-Art<br />
europäische Vogelart<br />
Rote Liste-Status<br />
Deutschland<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Messtischblatt<br />
4110<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />
■<br />
atlantische Region kontinentale Region<br />
■<br />
■<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />
rot ungünstig / schlecht<br />
Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />
A günstig / hervorragend<br />
B günstig / gut<br />
C<br />
ungünstig / mittel-schlecht<br />
Arbeitsschritt II.1:<br />
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Während der Untersuchung wurden vereinzelt unbestimmte Vertreter der Gattung Myotis nachgewiesen.<br />
Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Bart- und/oder Fransenfledermäuse. Von den 3 in<br />
Frage kommenden Arten wird die große Bartfledermaus in einen ungünstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand eingestuft,<br />
Kleine Bart- und Fransenfledermaus in einen günstigen. Auf alle Arten gehen die selben Probleme durch das<br />
Vorhaben aus, wie bei dem Braunen Langohr und der Wasserfledermaus beschrieben.<br />
Arbeitsschritt II.2:<br />
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />
Durch die Anlage von dunklen Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern.<br />
Ebenso ist eine negative Wirkung von Lichtemissionen auf angrenzende Jagdgebiete<br />
<strong>zu</strong> vermindern.<br />
Ausführliche Angaben hier<strong>zu</strong> finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />
Arbeitsschritt II.3:<br />
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />
Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />
liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />
(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />
der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />
3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
■<br />
■<br />
■<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein
Arbeitsschritt III:<br />
Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />
entfällt<br />
ja<br />
nein<br />
2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />
entfällt<br />
3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />
ja<br />
nein<br />
entfällt
!( 1<br />
Fangplatz 1<br />
19.05.2010<br />
kein Fangerfolg<br />
Fangplatz 3<br />
01.07.2010<br />
Wasserfledermaus, m, ad, unauffällig<br />
Wasserfledermaus, w, ad, trächtig<br />
Fangplatz 2<br />
16.05.2010<br />
kein Fangerfolg<br />
!( 1<br />
!( 1<br />
!(!( !(#* 11<br />
!( 1<br />
!( 1<br />
!(!(<br />
) 1<br />
!( 1<br />
!( 1<br />
!( 1<br />
!( 2<br />
!(!(<br />
!( 2<br />
!( 2 #*!(<br />
!( 2<br />
%, 2%,<br />
2<br />
%,<br />
2<br />
%,#*<br />
2 2<br />
1 1<br />
1<br />
!(<br />
!( 2<br />
!( 3<br />
!( 2 !(<br />
!( !(<br />
3<br />
!( 3<br />
!( 3<br />
!( 3<br />
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2 2<br />
2<br />
!( 1<br />
!( 1<br />
#* !(<br />
1 ’’ 1<br />
#* 3<br />
!( 1<br />
Fangplatz 4<br />
18.08.2010<br />
Breitflügelfledermaus,<br />
m, ad, unauffällig<br />
Fangplatz 5<br />
31.08.2010<br />
Zwergfledermaus w, ad, hat Juntier aufgezogen<br />
Braunes Langohr w, ad. hat Jungtier aufgezogen<br />
Braunes Langohr w, juv, unauffällig<br />
!( 2<br />
#*!( 2<br />
!( 3<br />
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1<br />
1<br />
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3<br />
1 1<br />
!( 2<br />
!(3<br />
!(!( 2<br />
!( 3<br />
!( 3<br />
!( 2<br />
!( 3<br />
!( 3<br />
!( 3<br />
100 50 0 100 Meter<br />
¯<br />
Detektorkontakte<br />
%, Breitflügelfledermaus<br />
#* Gattung Mausohrfledermaus<br />
#* Gattung Mausohren oder Langohren<br />
) Kleinabendsegler<br />
’ Braunes Langohr<br />
!( Rauhautfledermaus<br />
!( Zwergfledermaus<br />
!( Nicht bestimmbar<br />
!( Jagdaktivität<br />
Flugstraßen<br />
Zwergfledermaus<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Braunes Langohr<br />
Gattung Mausohren oder Langohren<br />
Fangplätze<br />
Ziffern1 bis 3:<br />
Begehungsdatum<br />
1 - 20.07.2010<br />
2 - 27.07.2010<br />
3 - 09.09.2010<br />
11. Änderung des FNP der<br />
<strong>Gemeinde</strong> und Aufstellung des B-Plan<br />
"5. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>"<br />
, <strong>Senden</strong><br />
Karte 1: Fledermausnachweise<br />
Im Auftrag von:<br />
Flugstraßen:<br />
20.07.10:<br />
7 Zwergfledermäuse<br />
2 Braune Langohren<br />
27.07.10:<br />
8 Zwergfledermäuse<br />
31.08.10:<br />
8 Breitflügelfledermäuse<br />
09.09.10:<br />
9 Zwergfledermäuse<br />
1 Gattung Mausohren<br />
oder Langohren<br />
Echolot GBR<br />
Marientalstraße 48<br />
48149 Münster<br />
Tel.: 0251/2848830<br />
www.buero-echolot.de<br />
ökon GmbH<br />
Dorotheenstraße 26a<br />
48145 Münster<br />
Maßstab: 1:5000<br />
Bearbeiter: Lena Grosche<br />
Karte: Johannes Schulz<br />
Oktober 2010
Standort 1<br />
6<br />
!(<br />
14<br />
!( 18<br />
!(<br />
2<br />
!(<br />
Standort 2<br />
9<br />
!(<br />
12<br />
!( 15<br />
!(<br />
Standort 3<br />
17<br />
!(<br />
8<br />
!(<br />
13<br />
!(<br />
Standort 4<br />
5<br />
!(<br />
10 16<br />
!( !(<br />
Standort 5<br />
Aufgezeichnete Fledermausaktivität<br />
in Klassen dargestellt<br />
!(<br />
!(<br />
!(<br />
geringe Aktivität<br />
mittlere Aktivität<br />
hohe Aktivität<br />
Nr. Datum Gattung<br />
1 19.05.10 P, E, M<br />
2 19.05.10 P, N, E, M<br />
3 19.05.10 P, E, M<br />
4 19.05.10 P, N, E, M<br />
5 01.07.10 P, N, E, M<br />
6 01.07.10 P, N, E, M<br />
7 01.07.10 P, N, E<br />
8 01.07.10 P, N, E, M<br />
9 01.07.10 P, N, E, M<br />
10 18.08.10 P, N, E, PLM<br />
11 18.08.10 P, N, E, M<br />
12 18.08.10 P, N, E, M, PLM<br />
13 18.08.10 P, N, E, M<br />
14 18.08.10 P, N, E<br />
15 31.08.10 P, N, E, M<br />
16 31.08.10 P, N, E<br />
17 31.08.10 P, N, E<br />
18 31.08.10 P, N, E, M<br />
In der Tabelle verwendete Abkür<strong>zu</strong>ngen<br />
P = Gattung Pipistrellus<br />
N = Gattung Nyctalus<br />
E = Gattung Eptesicus<br />
M = Gattung Myotis<br />
PLM = Gattung Myotis oder Gattung Plecotus<br />
!( 4 3<br />
!(<br />
1<br />
!(<br />
11<br />
!(<br />
7<br />
!(<br />
11. Änderung des FNP der<br />
<strong>Gemeinde</strong> und Aufstellung des<br />
B-Plan "5. Erweiterung<br />
Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>", <strong>Senden</strong><br />
Karte 2: Horchboxenuntersuchung<br />
Echolot GBR<br />
Marientalstraße 48<br />
48149 Münster<br />
Tel.: 0251/2848830<br />
www.buero-echolot.de<br />
¯<br />
100<br />
50 0 100 Meter<br />
Im Auftrag von:<br />
ökon GmbH<br />
Dorotheenstraße 26a<br />
48145 Münster<br />
Maßstab: 1:2000<br />
Bearbeiter: Lena Grosche<br />
Karte: Johannes Schulz<br />
Oktober 2010