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Artenschutzrechtliche Prüfung zu Fledermäusen - Gemeinde Senden

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5. Erweiterung des Gewerbegebiets <strong>Senden</strong><br />

<strong>Artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Fledermäusen</strong><br />

Umfang: 27 Seiten und Anhang<br />

Anlage: 2 Kartenblätter und ASP-Protokolle<br />

Münster, im Januar 2011<br />

bearbeitet für:<br />

öKon<br />

angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH<br />

Dorotheenstraße 26a<br />

48143 Münster<br />

Echolot GbR<br />

Marientalstraße 48<br />

48149 Münster<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Landschaftsökol. L. Grosche<br />

unter Mitarbeit von<br />

Dipl. Landschaftsökologen J. Schulz & S. Pawlik


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 1<br />

2 Gebietsbeschreibung sowie potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Fledermausfauna 2<br />

3 Material und Methoden 3<br />

3.1 Untersuchungszeiten 3<br />

3.2 Suche mit einem „Bat-Detektor“ 4<br />

3.3 Beobachtung des Flug- und Jagdverhaltens 5<br />

3.4 Rufaufzeichnung und Rufanalyse am PC 5<br />

3.5 Horchboxen 5<br />

3.6 Netzfänge 7<br />

3.7 Kartografische Darstellung 8<br />

4 Ergebnisse 9<br />

4.1 Artenspektrum und Häufigkeiten 9<br />

4.2 Ergebnisse der Horchboxen 10<br />

4.3 Mögliche weitere Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und Gefährdung der<br />

Fledermausarten 16<br />

4.4 Beschreibung der Fledermaus-Funktionsräume im Untersuchungsgebiet 17<br />

5 Naturschutzfachliche Bewertung 20<br />

6 Auswirkung des Planvorhabens auf die Fledermausfauna 21<br />

7 Kompensationsmaßnahmen 22<br />

7.1 Minderungsmaßnahmen 23<br />

8 Fazit 24<br />

9 Literaturverzeichnis 25<br />

Anhang 28<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Fledermausaktivität im Jahresverlauf ..................................................................................... 3<br />

Tabelle 2: Angaben <strong>zu</strong>r Kontinuität der nachgewiesenen Fledermaustaxa während der<br />

Detektorbegehungen ............................................................................................................................. 10<br />

Tabelle 3: Ergebnisse der Netzfänge .................................................................................................... 10<br />

Tabelle 4: Ergebnisse der Horchboxenuntersuchung ........................................................................... 11<br />

Tabelle 5: Erhaltungs<strong>zu</strong>stände, Gefährdungs- und Schutzkategorien der Fledermausarten im<br />

Untersuchungsgebiet............................................................................................................................. 17<br />

Tabelle 6: Habitatansprüche der nachgewiesenen und laut Messtischblattabfrage (Blatt 4110 und<br />

4111) vorkommenden Fledermausarten. .............................................................................................. 20<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 1 aus insgesamt 4<br />

Horchboxen ........................................................................................................................................... 13<br />

Abbildung 2: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 2 aus insgesamt 4<br />

Horchboxen ........................................................................................................................................... 13<br />

Abbildung 3: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 3 aus insgesamt 3<br />

Horchboxen ........................................................................................................................................... 14<br />

Abbildung 4: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 4 aus insgesamt 4<br />

Horchboxen ........................................................................................................................................... 15<br />

Abbildung 5: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 5 aus insgesamt 3<br />

Horchboxen ........................................................................................................................................... 16


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 1<br />

1 Einleitung<br />

Im Rahmen der 11. Änderung des FNP und Aufstellung eines Bebauungsplans der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> soll das „Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>“ um ca. sechs Hektar erweitert werden.<br />

Zur Überprüfung, ob durch das Vorhaben ggf. planungsrelevante Arten betroffen sind, wurde<br />

die Echolot GbR von der „öKon GmbH“ für die Bearbeitung des Teilbereichs „Erfassung der<br />

Fledermausfauna“ beauftragt.<br />

Im Jahr 1992 hat die Europäische Union <strong>zu</strong>m Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa die<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verabschiedet (RL 92/43/EWG des Rates vom 21.<br />

Mai 1992 <strong>zu</strong>r Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und<br />

Pflanzen). Das Gesamtziel besteht für die FFH-Arten darin, einen günstigen<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand <strong>zu</strong> bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten langfristig <strong>zu</strong><br />

sichern. Um dieses Ziel <strong>zu</strong> erreichen, hat die EU über die genannte Richtlinie zwei<br />

Schutzinstrumente eingeführt: Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 sowie die strengen<br />

Bestimmungen <strong>zu</strong>m Artenschutz.<br />

Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen dabei sowohl den physischen Schutz von<br />

Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten gemäß Art. 12<br />

FFH-RL für alle FFH-Arten des Anhangs IV. Anders als das Schutzgebietssystem NATURA<br />

2000 gelten die strengen Artenschutzregelungen flächendeckend – also überall dort, wo die<br />

betroffenen Arten vorkommen. Die für alle Mitgliedsstaaten der EU geltenden Bestimmungen<br />

der FFH-Richlinie werden durch das Bundesnaturschutzgesetz (aktuelle Fassung:<br />

BNatSchG 2010) in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Dort behandelt der Abschnitt 3 des<br />

5. Kapitels den besonderen Artenschutz (§§ 44 ff.)<br />

In § 44 (1) BNatSchG ist ein umfassender Katalog an Verbotstatbeständen bezüglich der<br />

besonders- und streng geschützten Arten und deren Lebensstätten aufgeführt. So ist es<br />

beispielsweise untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten <strong>zu</strong> fangen, <strong>zu</strong><br />

verletzen oder <strong>zu</strong> töten sowie ihre Entwicklungsformen aus der Natur <strong>zu</strong> entnehmen, <strong>zu</strong><br />

beschädigen oder <strong>zu</strong> zerstören. Ebenso dürfen ihre Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten nicht<br />

beschädigt oder zerstört werden. Bei den streng geschützten Arten gilt <strong>zu</strong>sätzlich ein<br />

Störungsverbot. Demnach ist es während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeit verboten, die Tiere so erheblich <strong>zu</strong> stören, dass sich<br />

der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population verschlechtert.<br />

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Vorgaben der Eingriffsregelung, nach denen Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft <strong>zu</strong> unterlassen bzw. <strong>zu</strong> kompensieren sind (vgl. §§ 13 -<br />

16 BNatSchG).<br />

Besonders seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 kommt<br />

<strong>Fledermäusen</strong> in der naturschutzfachlichen Planung eine hohe Bedeutung <strong>zu</strong>, da sie von<br />

den artenschutzrelevanten Regelungen als höchst schutzbedürftig und planungsrelevant<br />

eingestuft werden (vgl. MUNLV 2007). Dabei soll der „Günstige Erhaltungs<strong>zu</strong>stand“ der<br />

Arten gem. Artikel 1 der FFH – Richtlinie als Gradmesser dienen: „Der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

wird als „günstig“ betrachtet, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art<br />

an<strong>zu</strong>nehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes,<br />

dem sie angehört, bildet und langfristig weiter bilden wird, das natürliche Verbreitungsgebiet<br />

dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 2<br />

genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein<br />

wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art <strong>zu</strong> sichern.“<br />

Im Artikel 1 wird der „Erhaltungs<strong>zu</strong>stand einer Art“ wie folgt definiert: „...die Gesamtheit der<br />

Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der<br />

betreffenden Arten [...] auswirken können.“<br />

Die „streng geschützten Arten“ sind in § 7 Abs. 2 Nr. 14b BNatSchG definiert. Es handelt<br />

sich um besonders geschützte Arten, die in<br />

a) Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung, EUArtSchV),<br />

b) Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitatrichtline, FFH-RL),<br />

c) einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 (Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV)<br />

aufgeführt sind.<br />

Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG)<br />

geführt und zählen somit gemäß § 7 (2) Nr. 14b <strong>zu</strong> den „besonders- und streng geschützten<br />

Arten“. Fledermäuse reagieren auf Veränderungen der Landschaft sensibel (WEISHAAR<br />

1992). Sie besitzen einen Stoffwechsel auf sehr hohem Niveau und benötigen deshalb sehr<br />

viel Nahrung. Diese finden sie aber nur in Gebieten, die aufgrund einer hohen Vielfalt in der<br />

kleinräumigen Struktur eine große Diversität an Nahrungstieren hervorbringt. Zudem<br />

benötigen Fledermäuse auch Rück<strong>zu</strong>gsquartiere (Sommer- und Winter- sowie<br />

Zwischenquartiere), die je nach Art weiteren Aufschluss über besondere strukturelle<br />

Ausprägungen von Biotopen (z. B. Höhlenreichtum im Wald) geben können. Ihr Auftreten an<br />

solchen Orten zeigt somit eine Strukturvielfalt an, die auch für andere Tierarten von großer<br />

Bedeutung ist (vgl. hier<strong>zu</strong> BRINKMANN et al. 1996). Zwischen den Fledermaus-Teilhabitaten<br />

benötigen die Tiere <strong>zu</strong>dem geeignete Durchflugskorridore, die möglichst Leitstrukturen<br />

enthalten müssen, die besonders die Struktur-gebundenen Arten <strong>zu</strong>r Orientierung im Raum<br />

benötigen.<br />

Für die aktuelle Planung gilt es also <strong>zu</strong> klären, ob durch den Eingriff Teilhabitate der lokalen<br />

Fledermauspopulationen beeinträchtigt werden, bzw. ob die Tiere unmittelbar geschädigt<br />

werden.<br />

2 Gebietsbeschreibung sowie potenzielle Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Fledermausfauna<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im Süden der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>, auf der südlichen Seite des<br />

Kanals. Die geplante Gewerbegebietserweiterung grenzt direkt an bereits bebaute<br />

Gewerbeflächen an und bildet die Mitte des Untersuchungsgebiets. Diese Fläche umfasst<br />

knapp 5 ha und wird ackerbaulich genutzt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet ca. 30 ha<br />

groß und besteht aus landwirtschaftlich geprägten Flächen, vier landwirtschaftlichen<br />

Gebäudekomplexen, einem kleineren Teil des schon bestehenden Gewerbegebiets sowie


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 3<br />

zwei Waldstücken. Die beiden Waldstücke werden über einen Graben mit begleitender<br />

Heckenstruktur verbunden. Im Untersuchungsjahr war die Hecke auf den Stock gesetzt, der<br />

Graben bildete jedoch aufgrund seines Hochstaudenbewuchses trotzdem eine potenziell für<br />

Fledermäuse geeignete Leitstruktur.<br />

Im Südwesten, im Bereich des Hofes Schulze-Messing sind entlang der Wege und der<br />

Gräfte ebenfalls zahlreiche Strukturen, vornehmlich Baumreihen, <strong>zu</strong> finden. Nördlich und<br />

westlich (alte Fahrt) des Untersuchungsgebiets befindet sich in geringer Entfernung der<br />

Dortmund-Ems-Kanal, westlich ebenfalls die Stever. Aufgrund des Gewässer- und<br />

Strukturreichtums ist an<strong>zu</strong>nehmen, dass die Umgebung, in der sich das<br />

Untersuchungsgebiet befindet, einen attraktiven Fledermauslebensraum darstellt.<br />

Im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets soll die bisherige Freifläche<br />

zwischen den beiden Waldstücken bebaut werden. Schon in der Vorbetrachtung der<br />

Untersuchung ließ sich vermuten, dass eine Bebauung zwischen den Waldstücken die<br />

Qualität des Untersuchungsgebiets als Fledermaushabitat verringert. Beide Waldstücke sind<br />

bisher vermutlich ein <strong>zu</strong>sammenhängendes Habitat und würden durch die Bebauung<br />

voneinander getrennt. Als „Verkehrsweg“ für die Fledermäuse (sog. Flugstraße) zwischen<br />

den beiden Waldstücken wurde im Voraus bereits die Heckenstruktur zwischen den beiden<br />

Waldstücken vermutet. Ein bedeutender Aspekt dieser Untersuchung bestand daher darin,<br />

die Funktion des Eingriffsraums als Transferkorridor für Fledermäuse fest<strong>zu</strong>stellen. Für eine<br />

artenschutzrechtliche Betrachtung ist die Feststellung des Artenspektrums und der Status<br />

der Tiere (vor Allem innerhalb der angrenzenden Wälder) ebenfalls unerlässlich, da<br />

möglicherweise Fortpflan<strong>zu</strong>ngsgesellschaften von <strong>Fledermäusen</strong> durch den Eingriff<br />

beeinträchtigt werden könnten.<br />

3 Material und Methoden<br />

Im Folgenden werden die angewandten Methoden und die zeitlichen Abläufe dargestellt, die<br />

für die Untersuchung der lokalen Fledermausfauna im Feld angewandt wurden.<br />

3.1 Untersuchungszeiten<br />

Da sich die Nut<strong>zu</strong>ng eines Gebietes aufgrund der Jahresphänologie der heimischen<br />

Fledermäuse ändern kann (s. Tabelle 1) und auch artspezifisch unterschiedlich ist, wurde<br />

der von der Planung betroffene Bereich von Mai bis September untersucht.<br />

Tabelle 1: Fledermausaktivität im Jahresverlauf<br />

Zeitraum<br />

Fledermausaktivität<br />

Anfang März-Ende April Verlassen des Winterquartiers, Wanderungen, Nut<strong>zu</strong>ng<br />

von Zwischenquartieren<br />

Mitte April-Anfang Juni<br />

Formierung der Wochenstubengesellschaften<br />

Anfang Juni-Mitte August Geburt und Auf<strong>zu</strong>cht der Jungtiere<br />

Mitte August-Anfang November Auflösungsphase der Wochenstubenquartiere, Wanderungen,<br />

Balz, Paarung, Nut<strong>zu</strong>ng von Zwischenquartieren,<br />

Schwärmen an Winterquartieren<br />

Mitte September-Ende<br />

Einflug ins Winterquartier, Balz, Paarung<br />

Dezember<br />

Mitte September-Ende März teilweise unterbrochene Winterlethargie, Paarungen


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 4<br />

3.2 Suche mit einem „Bat-Detektor“<br />

Ultraschall- oder Bat-Detektoren sind Geräte, die die Ortungslaute der Fledermäuse in für<br />

Menschen hörbare Frequenzen umwandeln. Solche Detektoren werden in der Fledermaus-<br />

Erfassung schon lange mit Erfolg eingesetzt, da die Geräte die Möglichkeit bieten die Tiere<br />

selbst bei vollkommener Dunkelheit auf<strong>zu</strong>finden. Allerdings ist die Reichweite dieser Geräte<br />

bedingt durch die Lautstärke der Ortungslaute der Fledermäuse vergleichsweise gering. Sie<br />

reicht von wenigen Metern bei „flüsternden“ Arten, wie der Bechsteinfledermaus und dem<br />

Braunen Langohr bis <strong>zu</strong> 150 Metern bei laut rufenden Arten, wie dem Großen Abendsegler<br />

bei der Jagd im freien Luftraum (<strong>zu</strong>m Einsatz von Detektoren vgl. WEID & V. HELVERSEN<br />

1987, JÜDES 1989, MÜHLBACH 1993a, b, SKIBA 2009). Eingesetzt wurde der Bat-Detektor der<br />

Firma „Pettersson „D-240x“ (Mischer und Zeitdehner mit Digitalanzeige). Diese Geräte<br />

ermöglichen eine genaue Bestimmung der Hauptfrequenz der Fledermauslaute, was für die<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng einiger ähnlich rufender Arten notwendig ist.<br />

Der Bat-Detektor dient neben der Arterfassung auch <strong>zu</strong>m Nachweis der jeweiligen Aktivität<br />

der Fledermäuse. Bei der Beurteilung eines Gebietes spielt es eine Rolle, ob Fledermäuse<br />

dort regelmäßig jagen oder das Gebiet beim Überflug zwischen Teillebensräumen<br />

durchqueren. Neben Sichtbeobachtungen von jagenden <strong>Fledermäusen</strong> gibt der Detektor<br />

Aufschluss über Jagdaktivität wenn so genannte „Final Buzz“ Sequenzen (WEID & V.<br />

HELVERSEN 1987, GEBHARD 1997) <strong>zu</strong> hören sind. Ein „Final Buzz“ (auch terminal buzz,<br />

feeding buzz) bezeichnet die stark beschleunigte Abfolge der Ortungsrufe unmittelbar vor<br />

einer Fanghandlung<br />

Zudem besteht im Spätsommer die Möglichkeit, niederfrequente Balzlaute <strong>zu</strong> erfassen.<br />

Balzaktivität kann ein Hinweis auf Reproduktionstätigkeit im Gebiet sein. Fledermäuse<br />

umschwärmen <strong>zu</strong> unterschiedlichen Nachtzeiten in teilweise auffälligem Verhalten ihre<br />

Quartiere. Auch dieses Quartier anzeigende Verhalten kann mit dem Ultraschall-Detektor<br />

und unter Zuhilfenahme eines Scheinwerfers mit Rotlichtfilter erfasst werden.<br />

Im Untersuchungszeitraum wurde das Gebiet an drei Terminen halbnächtig mit dem<br />

Ultraschall-Detektor auf dort vorkommende Fledermausarten kartiert (s. u.). In dem Rahmen<br />

wurde u. a. entlang der Waldränder nach sich an diesen orientierenden <strong>Fledermäusen</strong><br />

geschaut, da solche Randstrukturen häufig als Leitlinien (auch Flugstraßen) zwischen<br />

Wohnstätten und Nahrungslebensräumen genutzt werden. Fledermaus-Flugstraßen sind<br />

<strong>zu</strong>meist linienhafte Vegetationsstrukturen wie Hecken, Alleen und Waldränder, die von<br />

zahlreichen <strong>Fledermäusen</strong>, <strong>zu</strong>m Beispiel einer Fortpflan<strong>zu</strong>ngsgemeinschaft, regelmäßig und<br />

in kurzer Abfolge unmittelbar nach dem abendlichen Ausflug aus ihrem Tagesquartier auf<br />

dem Weg in ihre Nahrungshabitate <strong>zu</strong>r Orientierung beflogen werden. Diese traditionellen<br />

Flugstraßen sind, teilweise etwas weniger intensiv frequentiert, morgens <strong>zu</strong>rück in Richtung<br />

des Tagesquartiers an derselben Struktur wieder <strong>zu</strong> erfassen. Dies kann ebenfalls nahe<br />

gelegene Quartiere andeuten.<br />

Weiterhin wurde nach weiteren Hinweisen auf Fledermausquartiere angrenzend <strong>zu</strong> der<br />

geplanten Gewerbegebietsfläche z.B. durch aus Baumhöhlen balzende oder auffällig im<br />

Bereich von relevanten Bäumen fliegende Tiere gesucht. Im weiteren Verlauf der<br />

Begehungen wurden relevante Bereiche auf das Vorhandensein von<br />

Fledermausjagdgebieten kartiert.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 5<br />

3.3 Beobachtung des Flug- und Jagdverhaltens<br />

Da die Rufe einzelner Arten innerhalb der Gattungen sehr ähnlich sind, sind der Erfassung<br />

mit einem „Bat-Detektor“ Grenzen gesetzt. So sind in den Gattungen Myotis und Plecotus die<br />

Ortungsrufe der einzelnen Arten derart ähnlich, dass eine sichere Artbestimmung trotz viel<br />

Erfahrung häufig nicht möglich ist. Aus diesem Grund werden die Tiere dieser Gattung, wenn<br />

möglich, <strong>zu</strong>sätzlich mit einem Handscheinwerfer angeleuchtet und beobachtet.<br />

In einigen Fällen ist auf Grund des arttypischen Flug- und Jagdverhaltens eine nähere<br />

Determination möglich. Auch auf diese Weise sind jedoch die Arten häufig nicht genau <strong>zu</strong><br />

bestimmen.<br />

3.4 Rufaufzeichnung und Rufanalyse am PC<br />

Im Feld nicht oder nicht genau <strong>zu</strong> determinierende Ortungsrufe und Balzlaute wurden mit<br />

Hilfe eines Aufnahme-Gerätes (Archos Gmini) aufgenommen, um sie später am PC mit Hilfe<br />

einer Analysesoftware aus<strong>zu</strong>werten. („BatSound“ Fa. PETTERSSON oder bcAnalyze, FA.<br />

ECOOBS). Dies geschieht über die Analyse von zeitgedehnten Fledermauslauten.<br />

Mit dieser Rufanalyse ist es unter günstigen Bedingungen möglich (ausreichende<br />

Lautintensität und Dauer der Aufnahme, typisches Jagdverhalten) auch Vertreter der<br />

Gattung Myotis und im Feld nicht sicher bestimmbare Rufe anderer Arten <strong>zu</strong> determinieren.<br />

Die beiden Bartfledermausarten Kleine und Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M.<br />

brandtii) sowie Braunes und Graues Langohr (Plecotus auritus, P. austriacus) können<br />

allerdings auch mit dieser Methode nicht differenziert werden.<br />

3.5 Horchboxen<br />

Um ergänzende Aussagen <strong>zu</strong>r Aktivität der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet treffen <strong>zu</strong><br />

können, wurden dort so genannte „Horchboxen“ aufgestellt. Dies erfolgte vor allem an<br />

Standorten, die im Hinblick auf Transferflüge untersucht werden sollten.<br />

Horchboxen dienen der automatischen Rufaufzeichnung. Dabei werden an einem Stereo-<br />

Mischer-Detektor ein oder zwei Frequenzen vorgewählt. Der Detektor wird mit einem<br />

Aufzeichnungsgerät verbunden, welches die Aktivitäten über den gesamten Zeitraum in<br />

Echtzeit als MP3-Datei aufnimmt. Zusammen mit der Stromversorgung befinden sich die<br />

Geräte in einer Kunststoffbox, woraus nur die zwei Mikrofone ragen. Diese gesamte<br />

Apparatur wird als Horchbox bezeichnet.<br />

Als Detektor kam der CDP102 R3 der Firma CIEL-ELECTRONIQUE <strong>zu</strong>m Einsatz. Dieser<br />

speziell für den professionellen Horchboxeneinsatz entwickelte Detektor kann wahlweise im<br />

Stereo oder dualen Modus betrieben werden. Als Stereo Detektor wird dieselbe Frequenz für<br />

beide Kanäle eingestellt. So erlaubt der Detektor nicht nur die Erfassung der Art, sondern<br />

auch die der Flugrichtung. Auf diese Weise kann ein Nachweis von Flugstraßen erfolgen,<br />

wenn die Aktivität nach oder vor dem Sonnenaufgang stark ansteigt.<br />

Im dualen Modus werden pro Kanal unterschiedliche Frequenzen eingestellt. Durch die<br />

Erfassung der Aktivität <strong>zu</strong>sammen mit den Aktionen kann ebenso ein vorsichtiger<br />

Rückschluss auf eine Flugstraße erfolgen, jedoch bleibt die Richtung dabei unklar.<br />

Während dieser Untersuchung wurden ausschließlich Horchboxen im dualen Modus gestellt,<br />

um mehrere Artengruppen erfassen <strong>zu</strong> können.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 6<br />

Bereits bei Voreinstellung von zwei Frequenzen können alle erwarteten<br />

Fledermausgattungen (Nyctalus, Eptesicus, Myotis und Pipistrellus) erfasst werden. In<br />

einigen Fällen gestatten Horchboxen auch die Erfassung bis auf das Artniveau.<br />

Beim Einsatz von Horchboxen ist <strong>zu</strong> beachten, dass die daraus entstehenden Daten nur<br />

Anhaltspunkte <strong>zu</strong>r Fledermausaktivität geben und nicht überbewertet werden dürfen.<br />

Besonders quantitative Aussagen sind in den meisten Fällen schwer <strong>zu</strong> treffen, da ohne<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Sichtbeobachtungen schwierig beurteilt werden kann, ob es sich bei den<br />

aufgezeichneten Fledermausrufen derselben Art um ein oder mehrere Individuen handelt.<br />

Beim Einsatz von Horchboxen handelt es sich also lediglich um eine unterstützende<br />

Methode.<br />

Zum Teil können die Daten entsprechend interpretiert werden, wenn sich z. B. in der<br />

abendlichen Ausflugszeit die aufgezeichneten Sequenzen stark häufen. Dieser Fall könnte<br />

auf eine Fledermaus-Flugstraße (von zahlreichen <strong>Fledermäusen</strong> einer Quartiergemeinschaft<br />

am Abend traditionell genutzter Flugweg (<strong>zu</strong>meist eine linienhafte Vegetationsstruktur) vom<br />

Quartier in die Nahrungshabitate sowie Flugweg morgens <strong>zu</strong>rück in Richtung Quartier)<br />

hinweisen. Wenn sich <strong>zu</strong>r Ausflugszeit im Stereobetrieb eine Vor<strong>zu</strong>gsrichtung abzeichnet,<br />

deutet dies umso mehr auf eine Flugstraße hin. Bei mehreren Rufsequenzen derselben Art<br />

innerhalb eines kurzen Zeitraums im weiteren Verlauf der Nacht handelt es sich hingegen<br />

häufig um jagende Einzelindividuen. Häufig kann die Jagdaktivität anhand aufgezeichneter<br />

„Feeding-Buzz“-Sequenzen (s. o.) belegt werden. Auch können Sozial- und Balzlaute von<br />

<strong>Fledermäusen</strong> aufgezeichnet werden. Bei zahlreichen Kontakten derselben Gattung<br />

innerhalb eines kurzen Zeitraumes ist es ebenfalls wahrscheinlich, dass es sich um jagende<br />

Tiere handelt. Ohne Feeding-Buzz-Sequenzen kann aufgrund mangelnder Belegbarkeit dies<br />

jedoch nicht als Jagdaktivität gewertet werden. Daher sind die Daten der Horchboxen<br />

teilweise nur ungenau <strong>zu</strong> interpretieren. Die Horchboxen wurden jeweils an Stellen <strong>zu</strong><br />

erwartender Flugstraßen eingesetzt.<br />

Technische Probleme führen gelegentlich da<strong>zu</strong>, dass eine Horchbox nicht oder nur<br />

unvollständig aufzeichnet. Da die Geräte während der Aufzeichnung sich selbst überlassen<br />

sind, kann dies erst <strong>zu</strong>m Ende der Aufzeichnung oder aber bei der Auswertung am PC<br />

festgestellt und somit nicht mehr korrigiert werden. Im Laufe der Untersuchung wurden 20<br />

Horchboxen parallel <strong>zu</strong> den Netzfängen gestellt, jeweils fünf pro Termin. Davon konnten 18<br />

Aufnahmen ausgewertet werden.<br />

Um eine grobe Einschät<strong>zu</strong>ng der mittels Horchboxen festgestellten Aktivität durchführen <strong>zu</strong><br />

können, wurde aufgrund der oben genannten Problematik eine Klassifizierung der<br />

Ergebnisse durchgeführt. Dafür wurden so genannte Aktivitätspunkte (AP) wie folgt<br />

vergeben:<br />

Pro nachgewiesener Gattung: 1 Punkt<br />

Anzahl der gesamten Fledermauskontakte:<br />

• 1-10 Kontakte 1 Punkt<br />

• 11-20 Kontakte 2 Punkte<br />

• 21-50 Kontakte 3 Punkte<br />

• über 50 Kontakte 4 Punkte


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 7<br />

bei nachgewiesener Jagdaktivität <strong>zu</strong>sätzlich über alle Arten/Gattungen bis <strong>zu</strong> 4 Punkte<br />

analog dem obigen Schema<br />

für nachgewiesene Soziallaute oder Balzaktivität ebenfalls <strong>zu</strong>sätzlich über alle Arten bis <strong>zu</strong> 4<br />

Punkte analog dem obigen Schema<br />

Die Vergabe nur eines Aktivitätspunktes kann aufgrund dieses Vergabeschemas nicht<br />

erfolgen: Zum Beispiel wird bei der Aufzeichnung eines Rufkontaktes ein Punkt für den<br />

aufgezeichneten Kontakt und ein <strong>zu</strong>sätzlicher für das Vorkommen einer Gattung bzw. Art<br />

vergeben.<br />

Um die Aktivitätspunkte-Vergabe der im Rahmen dieses Projektes eingesetzten Horchboxen<br />

grob einordnen <strong>zu</strong> können, wurden für alle geeigneten Horchboxen (gleiche Ausstattung der<br />

Geräte) der letzten beiden Untersuchungsjahre von Echolot (2008/2009, Anzahl 385 HB`s,<br />

Einsatzorte, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) der Median und die Quartile<br />

berechnet.<br />

Die Auswertung der Aktivitätspunkte für die 385 Horchboxen erfolgte mit dem<br />

Statistikprogramm "R" (The R Foundation for Statistical Computing). Das untere Quartil<br />

reichte von 0-3, das obere von 8-16.<br />

50% der Aktivitätspunkte lagen also in dem Bereich von 4-7. Indices, die in diesen Bereich<br />

fallen werden als durchschnittlich angenommen. Eine unterdurchschnittliche Aktivität liegt<br />

demnach vor, wenn der Index 0-3 beträgt, eine überdurchschnittliche Aktivität bei<br />

Indexwerten von 8-15.<br />

1-4 AP = Klasse I = unterdurchschnittliche Aktivität<br />

5 – 9 AP = Klasse II = durchschnittliche Aktivität<br />

> 10 AP = Klasse III = überdurchschnittliche Aktivität<br />

Karte 2 gibt einen Überblick über die Verteilung der mittels Horchboxen aufgezeichneten<br />

Aktivitätsklassen<br />

3.6 Netzfänge<br />

Netzfänge bieten die Möglichkeit, Fledermausarten in einem Gebiet nach<strong>zu</strong>weisen, die mit<br />

dem Fledermaus-Detektor kaum oder nicht <strong>zu</strong> hören (z. B. Langohrfledermäuse,<br />

Bechsteinfledermaus) oder nicht sicher <strong>zu</strong> bestimmen sind (z. B. Langohrfledermäuse,<br />

Große und Kleine Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus). Darüber hinaus können von allen<br />

gefangenen <strong>Fledermäusen</strong> Bioparameter erhoben werden, die neben der Geschlechts- und<br />

Altersbestimmung auch wichtige Aussagen <strong>zu</strong>m Fortpflan<strong>zu</strong>ngsstatus <strong>zu</strong>lassen. All diese<br />

Angaben sind notwendig, um Aussagen <strong>zu</strong>r Bedeutung eines Gebietes für die<br />

Fledermauspopulation <strong>zu</strong> treffen.<br />

Werden Fledermäuse gefangen, so werden sie unverzüglich aus dem Netz befreit, auf ihre<br />

Bioparameter untersucht und an der Fangstelle wieder freigelassen. Während der<br />

Fangeinsätze werden die Netze in der Abenddämmerung auf- und in der morgendlichen<br />

Dämmerung abgebaut, um <strong>zu</strong> vermeiden, dass sich Vögel darin verfangen.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 8<br />

Zum Einsatz kamen für den Fledermausfang umgebaute Singvogelnetze unterschiedlicher<br />

Längen von 6 bis 18 m und Höhen von 2,5 bzw. 5 m. Zudem wurden so genannte<br />

Puppenhaarnetze (Länge 5 bis 8 m, Höhe 2,5 bzw. 5 m) eingesetzt.<br />

Je nach Begebenheiten am jeweiligen Fangplatz wurden zwischen 307,5 m² und 425 m²<br />

Netzfläche aufgestellt. Es ergab sich bei einer vorausgesetzten Standard-Netzhöhe von<br />

2,5 m eine durchschnittliche Gesamtnetzlänge von etwa 144 m pro Fang.<br />

Die fünf durchgeführten Fangeinsätze wurden zwischen Mitte Mai und Ende August (19.05.,<br />

16.06., 01.07., 18.08. und 31.08.2010) durchgeführt und fallen somit in die<br />

Hauptaktivitätsphase der Fledermäuse.<br />

Insgesamt wurden vier unterschiedliche Fangplätze befangen (Karte. 1). Die Wahl des<br />

Fangplatzes ist abhängig von den Strukturen vor Ort. Bei der vorliegenden Untersuchung<br />

wurden Fangstellen derart gewählt, dass sie verteilt im Gebiet lagen und unterschiedliche<br />

Strukturen (Waldränder, Lichtungen, verschieden strukturierte Baumbestände) des<br />

Untersuchungsgebietes repräsentierten. Die Netze wurden im Regelfall vor der<br />

Abenddämmerung aufgebaut und in der morgendlichen Dämmerung abgebaut.<br />

3.7 Kartografische Darstellung<br />

Um <strong>zu</strong>m einen die Fledermausnachweise und vor allem deren Funktionsräume im<br />

Untersuchungsgebiet dar<strong>zu</strong>stellen, wurden eine Karte angefertigt (s. Anhang). Dabei steht<br />

jeder Punkt für eine mit dem Detektor nachgewiesene Fledermaus. Es ist <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />

dass die Darstellungen der Fledermausbeobachtungen nicht punktgenau in der Karte<br />

eingetragen sind. Die Eintragungen der Fundpunkte in der Karte stellen vielmehr den<br />

Standort des Kartierenden dar, an dem die Beobachtung getätigt wurde. Dies ergibt sich aus<br />

folgenden Gründen:<br />

• Ein Fledermausnachweis erfolgt unter Umständen nur akustisch mit dem Detektor<br />

und die Fledermaus kann dabei nicht immer lokalisiert werden<br />

• des Weiteren bewegen sich Fledermäuse im Luftraum, so dass eine punktgenaue<br />

Darstellung nur modellhaft sein kann<br />

• Zusätzlich ergibt sich hierbei je nach Art ein Umkreis, in dem sich die Fledermaus<br />

aufgehalten haben kann. Dies ist durch die Reichweite des Detektors bedingt.<br />

Bei den Kontakt-Punkten auf der Karte handelt es sich nicht immer unbedingt um<br />

verschiedene Individuen, da bei unterschiedlichen Begehungen ein und dasselbe Tier erfasst<br />

worden sein könnte. Um die einzelnen Fundpunkte den jeweiligen Begehungsterminen<br />

<strong>zu</strong>ordnen <strong>zu</strong> können, wurden die Termine durchnummeriert und die Fundpunkte mit den<br />

<strong>zu</strong>gehörigen Nummern (= Datum der Erfassung) versehen. Jagende Fledermäuse werden<br />

grau hinterlegt dargestellt.<br />

Um die Bedeutung des Untersuchungsgebietes im Be<strong>zu</strong>g auf Transferwege der<br />

Fledermäuse noch deutlicher auf<strong>zu</strong>zeigen, wurden diese in der Karte gesondert dargestellt.<br />

Hierbei stellen die farblich unterschiedlichen Linien Flugstraßen der verschiedenen<br />

Fledermausarten und -gattungen dar. Die einzelnen Linien stellen dabei Flugwege von<br />

mehreren Individuen einer oder mehrerer Arten dar.<br />

In Karte 1 sind <strong>zu</strong>dem die Ergebnisse der Netzfänge dokumentiert.<br />

Karte 2 zeigt die Standorte der aufgestellten Horchboxen und die jeweils festgestellten<br />

Aktivitätsklassen.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 9<br />

4 Ergebnisse<br />

Nachfolgend werden die Ergebnisse, die mit Hilfe der durchgeführten Methoden ermittelt<br />

wurden, aufgeführt.<br />

4.1 Artenspektrum und Häufigkeiten<br />

Während der Detektorbegehungen konnten fünf Arten sicher nachgewiesen werden.<br />

Daneben fanden sich noch weitere nicht näher bestimmbare Tiere der Gattungen Myotis<br />

bzw. Myotis oder Plecotus. Weitere 4 Tiere konnten keiner Gattung <strong>zu</strong>geordnet werden.<br />

Während der Netzfänge konnten u. a. zwei Wasserfledermäuse am „Fangplatz 3“ gefangen<br />

werden (Karte 1). Die Wasserfledermaus (M. daubentonii) wiederum gehört <strong>zu</strong>r Gattung<br />

Myotis und könnte daher auch als Myotis spec. detektiert worden sein. Weiterhin wurden mit<br />

Hilfe der Horchboxen zahlreiche Rufe der Gattung Nyctalus spec. aufgezeichnet<br />

(Abendsegler). Bei diesen handelte es sich vermutlich <strong>zu</strong> einem Großteil um den großen<br />

Abendsegler (N. noctula). Mit Hilfe aller angewandten Methoden wurde <strong>zu</strong>sammenfassend<br />

das folgende Artenspektrum nachgewiesen:<br />

Zwergfledermaus (Pipstrellus pipistrellus)<br />

Rauhaufledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

Gattung Mausohrfledermäuse (Myotis spec.)<br />

Gattung Mausohrfledermäuse oder Langohren (Myotis/Plecotus spec.)<br />

Braunes Langohr…(Plecotus auritus)<br />

Während der Detektorbegehungen war die dominante Art innerhalb des<br />

Untersuchungsgebiets die Zwergfledermaus. Über 80 % der Detektorkontakte waren<br />

Zwergfledermäuse und sie ist die einzige Art die während jeder Begehung nachgewiesen<br />

wurde.<br />

In Tabelle 2 sind die <strong>zu</strong>sammengefassten Ergebnisse der Untersuchungen mit dem<br />

Ultraschall-Detektor <strong>zu</strong> sehen. Es finden sich hier Angaben <strong>zu</strong> den Anzahlen der Kontakte<br />

der nachgewiesenen Arten oder Gattungen an dem entsprechenden Untersuchungstermin<br />

sowie <strong>zu</strong>r Kontinuität der Art bzw. Gattung im Gebiet im entsprechenden<br />

Untersuchungszeitraum. Bei den in der Tabelle aufgeführten Kontakten wurde nicht<br />

zwischen jagenden und vorbei fliegenden Tieren unterschieden. Neben Zwergfledermäusen<br />

wurden vereinzelt Breitflügelfledermäuse und Vertreter der Gattung Myotis erfasst. Alle<br />

übrigen Arten konnten nur einmal detektiert werden. Dass Braune Langohren während<br />

Detektoruntersuchungen deutlich unterrepräsentiert sind, zeigen die Netzfänge. Von den<br />

sechs gefangen Tieren waren immerhin zwei Braune Langohren (Tabelle 3). Beide<br />

gefangenen Individuen sind als Reproduktionsnachweis <strong>zu</strong> werten, da es sich um ein adultes<br />

Weibchen handelte, welches in diesem Jahr ein Jungtier aufgezogen hatte, sowie um ein<br />

diesjähriges Tier. Da Braune Langohren einen geringen Aktionsradius um ihr


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 10<br />

Sommerquartier haben, ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass sich in einem Radius von maximal<br />

einem Kilometer eine Wochenstube der Art befindet.<br />

Auch im Falle der Wasserfledermaus wurde ein trächtiges Weibchen gefangen, was auf eine<br />

Wochenstube in der näheren Umgebung hindeutet. Wasserfledermausweibchen haben<br />

während der Wochenstubenzeit im Vergleich <strong>zu</strong> braunen Langohren jedoch einen deutlich<br />

größeren Aktionsraum. Weibchen nutzen Jagdgebiete in einem 6 – 10 km-Radius um ihr<br />

Quartier. Im Mittel entfernen sie sich <strong>zu</strong>r Jagd 2,3 km von ihrer Wochenstube (ARNOLD ET AL.<br />

1998, ENCARNACAO ET AL. 2005. Beide zitiert in DIETZ ET AL. 2007).<br />

Tabelle 2: Angaben <strong>zu</strong>r Kontinuität der nachgewiesenen Fledermaustaxa während der<br />

Detektorbegehungen<br />

20.07.2010<br />

27.07.2010<br />

09.09.2010<br />

Kontinuität<br />

Kontinuität<br />

in %<br />

∑<br />

Art<br />

∑ %<br />

Zwergfledermaus 28 19 22 69 80,2 3/3 100<br />

Rauhautfledermaus 1 1 1,2 1/3 33,3<br />

Kleineabendsegler 1 1 1,2 1/3 33,3<br />

Breitflügelfledermaus 4 4 4,7 1/3 33,3<br />

Myotis spec. 1 4 5 5,8 2/3 66,6<br />

Myotis/Plecotus spec. 1 1 1,2 1/3 33,3<br />

Braunes Langohr 1 1 1,2 1/3 33,3<br />

unbestimmbare Art 4 4 4,7 1/3 33,3<br />

Gesamt 31 31 24 86<br />

Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Fangergebnisse während dieser Untersuchung. Die<br />

genauen Fangplätze sind der Karte 1 (Anhang) <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

Tabelle 3: Ergebnisse der Netzfänge<br />

Datum von bis<br />

Netzfläche<br />

(m²) Art Geschl. Alter Status<br />

19.05.10 21:45 04:00 315 kein Fangerfolg<br />

16.06.10 22:45 04:00 307,5 kein Fangerfolg<br />

01.07.10 22:30 04:15 397,5 Wasserfledermaus m adult unauffällig<br />

Wasserfledermaus w adult trächtig<br />

18.08.10 21:00 06:00 425 Breitflügelfledermaus m adult unauffällig<br />

31.08.10 20:30 06:15 355 Zwergfledermaus w adult<br />

hat Jungtier<br />

aufgezogen<br />

Braunes Langohr w adult<br />

hat Jungtier<br />

aufgezogen<br />

Braunes Langohr w juvenil unauffällig<br />

4.2 Ergebnisse der Horchboxen<br />

In der Auswertung der Horchboxen konnten die Gattungen Pipistrellus, Nyctalus, Eptesicus<br />

und Myotis sicher nachgewiesen werden. Daneben ist auch möglich, dass die Gattung<br />

Plectotus aufgezeichnet wurde, da es in einigen Fällen nicht sicher möglich war zwischen<br />

den Gattungen Myotis und Plectotus <strong>zu</strong> unterschieden. Außerdem konnte bei einigen Tieren<br />

nicht zwischen Nyctalus und Eptesicus unterschieden werden und einige Tiere konnten gar


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 11<br />

keiner Gattung <strong>zu</strong>geordnet werden (UFO = unbestimmtes Fledermausobjekt). Ein Großteil<br />

der UFOs stammt aus der letzten Horchbox des „Standorts 2“. Hier wurde auf einem Kanal<br />

aus technischen Gründen nur Rauschen aufgenommen, so dass viele Tiere nicht <strong>zu</strong>geordnet<br />

werden konnten.<br />

Hohe Aktivitäten konnten nahe<strong>zu</strong> durchgehend an den Standorten 1 und 2 registriert werden.<br />

Auch am Standort 3 wurde am 31.8. überdurchschnittlich hohe Aktivität registriert, wobei am<br />

ersten Termin die Horchbox ausgefallen war. Die Horchboxenstandorte mit<br />

überdurchschnittlich hoher Aktivität lagen allesamt strukturfern auf dem Weizenfeld zwischen<br />

den beiden Waldstücken (vgl. Karte 2). An den Standorten 4 und 5, die beide im Nahbereich<br />

von Strukturen liegen, wurde durchgehend durchschnittliche Fledermausaktivität auf den<br />

Horchboxen registriert.<br />

Tabelle 4: Ergebnisse der Horchboxenuntersuchung<br />

Standort Standort 1 Standort 2 Standort 3<br />

Datum 19.05 01.07 18.08 31.08 19.05 01.07 18.08 31.08 19.05 01.07 18.08 31.08<br />

Nr. Anhang 2 2 6 14 18 4 9 12 15° - 8 13 17<br />

P 25 25 7 29 34 27 45 9 - 3 8 23<br />

N 23 24 14 35 7 16 12 35 - 8 9 32<br />

E 1 20 3 7 1 6 17 17 - 1 7 10<br />

M 3 2 1 3 4 6 1 - 2 3<br />

Pl/M 4 -<br />

N/E 1 4 2 4 - 2<br />

UFO 5 33 - 1<br />

Gesamt 53 75 26 72 45 57 89 95 - 16 27 66<br />

Aktivitäts-<br />

Klasse<br />

3 3 2 3 2 3 3 3 - 2 2 3<br />

Standort Standort 4 Standort 5<br />

Datum 19.05 01.07 18.08 31.08 19.05 01.07 18.08 31.08<br />

Nr. Anhang 2 3 5 10* 16 1 7 11 -<br />

∑<br />

% an<br />

Gesamtaktivität<br />

P 32 25 1 17 51 18 9 - 388 46,58 18/18 100<br />

N 1 4 2 5 4 1 - 232 27,85 17/18 94<br />

E 2 7 3 3 1 6 1 - 113 13,57 18/18 100<br />

M 3 1 5 2 - 36 4,32 13/18 72<br />

Pl/M 1 - 5 0,60<br />

N/E 4 - 17 2,04<br />

UFO 1 1 1 - 42 5,04<br />

Gesamt 38 37 8 26 58 28 17 - 833 100<br />

kont.<br />

abs.<br />

kont.<br />

%<br />

Aktivitäts-<br />

Klasse<br />

Bemerkung:<br />

2 2 2 2 2 2 2 -<br />

*Schlecht Auswertbar durch Heuschreckengeräusche; wahrscheinlich Tiere überhört<br />

° Signal sehr stark gestört, vor Allem der obere Ka nal kaum auswertbar<br />

P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., M = Myotis spec. Pl/M = Plecotus/Myotis spec., N/E =<br />

Nyctalus/Eptesicus spec., UFO = unbestimmte Fledermaus, kont. abs.= Kontinuität absolut, kont. % = relative Kontinuität<br />

Die meisten Aktivitätskontakte konnten insgesamt von der Gattung Pipistrellus festgestellt<br />

werden. Hier wird es sich größtenteils um die Zwergfledermaus handeln. Es konnten<br />

allerdings auch einige Kontakte sicher als Rauhautfledermaus identifiziert werden. Im<br />

Vergleich <strong>zu</strong> den Detektorkontakten ist der relative Anteil der Pipistrellen mit knapp 48 % <strong>zu</strong><br />

80 % vergleichsweise gering. Etwa 28% der Kontakte entfallen auf die Gattung Nyctalus.<br />

Damit nehmen Abendsegler den zweithäufigsten mittels Horchboxen ermittelten<br />

Aktivitätsanteil ein. Während der Detektorbegehungen wurde nur 1 Tier dieser Gattung<br />

nachgewiesen. Hierbei handelte es sich um einen Kleinabendsegler. Die aufgezeichneten


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 12<br />

Kontakte aus der Horchboxenuntersuchung stammen jedoch vermutlich <strong>zu</strong> einem<br />

überwiegenden Teil von Großen Abendseglern (N. noctula). Die Gattung Eptesicus wurde<br />

mit 100 % Kontinuität ebenfalls deutlich häufiger auf den Horchboxen nachgewiesen als<br />

durch die Detektorbegehungen. Kontakte der Gattungen Myotis und Plecotus nehmen<br />

weniger als 5% der aufgezeichneten Gesamtaktivität ein. Diese Gattungen sind methodisch<br />

bedingt bei Detektoruntersuchungen jedoch generell unterrepräsentiert (vgl. Tabelle 4).<br />

Die folgenden Diagramme stellen die standortspezifische relative Art<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng als<br />

Ergebnis der Horchboxenuntersuchung dar. Diese Betrachtung ist sinnvoll, da die<br />

unterschiedlichen aufgezeichneten Fledermaustaxa sich hinsichtlich ihrer Ökologie stark<br />

unterscheiden.<br />

Die ersten beiden Horchboxenstandorte liegen mittig in der Eingriffsfläche, auf Höhe der<br />

engsten Stelle zwischen den südlich und nördlich gelegenen Waldstücken.<br />

Standort 3 unterscheidet sich diesbezüglich geringfügig. Dem südlich gelegenen Waldstück<br />

ist hier noch eine Grünlandbrache vorgelagert, so dass der Abstand zwischen den Wäldern<br />

größer ist. Außerdem endet das südlich gelegene Waldstück etwa an dieser Stelle. Die<br />

weiter östlich gelegenen Standorte 4 und 5 sind beide an Heckenstrukturen gelegen, wobei<br />

die Bach begleitende Struktur im Untersuchungsjahr auf den Stock gesetzt war und lediglich<br />

Hochstauden eine Landschaftsmarke über dem Bodenniveau darstellten. Beide Standorte<br />

haben gemeinsam, dass weiter südlich Ackerflächen angrenzen. (Karte 2).<br />

Standort 1 ist der westlichste Horchboxenstandort. Er befindet sich auf Höhe der westlichen<br />

Waldkante der beiden angrenzenden Waldstücke, mitten auf dem Getreideacker. Auf 3 der 4<br />

ausgebrachten Horchboxen wurde überdurchschnittlich hohe Fledermausaktivität registriert.<br />

Diese wird <strong>zu</strong> einem Großenteil von Abendseglern ausgemacht (Abb. 1). Die Arten dieser<br />

Gattung sind bekannt für ihre Jagd im freien Luftraum, ohne direkte Strukturbindung.<br />

Auch Vertreter der Gattung Pipistrellus, vermutlich vornehmlich Zwergfledermäuse, aber<br />

auch Breitflügelfledermäuse (einziger nachgewiesner Vertreter der Gattung Eptesicus im<br />

Münsterland) wurden an diesem Standort regelmäßig registriert. Diese weisen eine deutlich<br />

höhere Strukturbindung als Abendsegler auf, sind jedoch ebenfalls in der Lage, im Offenland<br />

<strong>zu</strong> jagen. Vertreter der Gattungen Myotis/Plecotus wurden sicher nur mit einem geringen<br />

relativen Anteil von 3% an diesem Standort registriert. Die absoluten Nachweiszahlen<br />

unterschieden sich jedoch nicht wesentlich von den anderen Standorten (vgl. Tabelle 4).<br />

Die festgestellte Fledermausaktivität an Standort 2 war vergleichbar mit der des Standorts 1.<br />

Auch hier dominieren die Gattungen Pipistrellus, Nyctalus und Eptesicus deutlich, wobei<br />

durch einen technischen Defekt während des letzten Untersuchungstermins sehr viele<br />

Kontakte unbestimmt blieben. Dominant war die Gattung Pipistrellus fest<strong>zu</strong>stellen (Abb. 2,<br />

Tabelle 4).<br />

Insgesamt wurde an diesem Standort mit Abstand die höchste Fledermausaktivität<br />

gemessen. Auch die in Relation wenig erscheinenden Gattungen Myotis/Plecotus wurden an<br />

keinem anderen Standort während dieser Untersuchung häufiger nachgewiesen (Tabelle 4).


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 13<br />

Standort 1<br />

4 HBs<br />

n=226<br />

3% 3% P N E M/P U<br />

14%<br />

38%<br />

42%<br />

Abbildung 1: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 1 aus insgesamt 4<br />

Horchboxen<br />

P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />

n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />

Standort 2<br />

4 HBs<br />

n=282<br />

P N E M/P U<br />

15%<br />

6%<br />

40%<br />

14%<br />

25%<br />

Abbildung 2: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 2 aus insgesamt 4<br />

Horchboxen<br />

P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />

n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 14<br />

Standort 3<br />

3 HBs<br />

n=109<br />

5% 3% P N E M/P U<br />

17%<br />

31%<br />

44%<br />

Abbildung 3: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 3 aus insgesamt 3<br />

Horchboxen<br />

P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />

n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />

An Standort 3 wurde nur während der letzten Beprobung überdurchschnittliche<br />

Fledermausaktivität registriert (Tabelle 3). Hinsichtlich der nachgewiesenen Gattungen<br />

dominiert an dieser Stelle an allen Terminen die Gattung Nyctalus.<br />

Auch Vertreter der Gattungen Pipistrellus und Eptesicus wurden regelmäßig registriert.<br />

Vertreter der Gattungen Myotis/Plecotus wurden in vergleichbarer Dimension der vorherigen<br />

Standorte registriert (Abb. 3). So ergibt sich ein vergleichbares Bild <strong>zu</strong> den Standorten 1 und<br />

2, jedoch insgesamt mit geringerer festgestellter Fledermausaktivität (Tabelle 4).<br />

Die folgenden Standorte unterscheiden sich von den vorherigen, da beide an linienhaften<br />

Strukturen gelegen sind (s. o.). Die Bach begleitende Struktur am Standort 4 war im<br />

Untersuchungsjahr jedoch auf den Stock gesetzt, wodurch eine weniger starke Bindung<br />

einiger Fledermausarten an diese <strong>zu</strong> erwarten war.<br />

Die relative Zusammenset<strong>zu</strong>ng des Gattungsspektrums unterscheidet sich an beiden<br />

Standorten deutlich von den vorherigen. Vertreter der Pipistrellen dominieren hier deutlich,<br />

vor Allem am Standort 5 (Abb. 5).<br />

Die Ergebnisse der Detektorbegehungen haben gezeigt, dass im Nahbereich dieser beiden<br />

Horchboxenstandorte eine Zwergfledermaus-Flugstraße verläuft. Zudem ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass vereinzelt Tiere dieser Art die Strukturen <strong>zu</strong>r Jagd befliegen.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 15<br />

Standort 4<br />

4 HBs<br />

n=109<br />

P N E M/P U<br />

5% 2%<br />

14%<br />

11%<br />

68%<br />

Abbildung 4: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 4 aus insgesamt 4<br />

Horchboxen<br />

P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />

n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />

Insgesamt wurde an Standort 4 die geringste Fledermausaktivität während dieser<br />

Untersuchung registriert, die jedoch im regionalen Vergleich nie unterdurchschnittlich war<br />

(Abb. 4, Tabelle 4). Dieser Umstand kann damit <strong>zu</strong>sammen hängen, dass die Bach<br />

begleitende Heckenstruktur auf den Stock gesetzt und daher für strukturgebunden jagende<br />

Fledermausarten unattraktiv als Jagdgebiet war. Die beobachteten Zwergfledermäuse der<br />

Flugstraße querten die Ackerfläche z. T. ebenfalls losgelöst von der Struktur, was dafür<br />

spricht, dass der Hochstaudenbewuchs als Leitstruktur für Fledermäuse von untergeordneter<br />

Bedeutung war. Der verhältnismäßig hohe Anteil aufgezeichneter Breitflügelfledermausrufe<br />

kann daraus resultieren, dass z. T. Tiere der festgestellten Breitflügelfledermaus-Flugstraße<br />

noch von den Horchboxen erfasst wurden (Karte 1).<br />

Die Anzahl der festgestellten Myotis/Plecotus Kontakte an den Standorten 4 und 5 ist<br />

vergleichbar mit der an den anderen Standorten festgestellten.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 16<br />

Standort 5<br />

3 HBs<br />

n=103<br />

P N E M/P U<br />

7%<br />

5%<br />

8%<br />

5%<br />

75%<br />

Abbildung 5: relative Aktivitätsanteile der Fledermausgattungen an Standort 5 aus insgesamt 3<br />

Horchboxen<br />

P = Pipistrellus spec., N = Nyctalus spec., E = Eptesicus spec., Pl/M = Plecotus/Myotis spec., UFO = unbestimmte Fledermaus,<br />

n = Gesamtanzahl der Kontakte an diesem Standort<br />

4.3 Mögliche weitere Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und<br />

Gefährdung der Fledermausarten<br />

Gemäß des Fachinformationssystems „streng geschützte Arten“ des LANUV (2010) ist das<br />

Vorkommen folgender Fledermausarten in den beiden für die vorliegende Untersuchung<br />

relevanten Messtischblätter (MTB) 4110 (<strong>Senden</strong>) und 4111 (Ottmarsbocholt) bekannt. Es<br />

wurden beide Messtischblätter für die Darstellung des Artenspektrums im Raum ausgewählt,<br />

da das Eingriffsgebiet in unmittelbarer Nähe der Grenze von MTB 4110 <strong>zu</strong> MTB 4111 liegt.<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />

Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

Von den zehn Arten, die laut der Messtischblattabfrage in der näheren Umgebung<br />

vorkommen, wurden sieben sicher im Zuge dieser Untersuchung nachgewiesen. Ebenso<br />

bieten die angrenzenden Wäldchen mit ihren Randstrukturen potenzielle Habitate für<br />

Fransenfledermäuse und kleine Bartfledermäuse, so dass mit dem gelegentlichen<br />

Vorkommen dieser Arten <strong>zu</strong> rechnen ist.<br />

Mit dem Vorkommen von Teichfledermäusen im Untersuchungsgebiet ist nicht <strong>zu</strong> rechnen.<br />

Die Nachweise dieser Art in den relevanten Messtischblättern stammen vermutlich vom nahe<br />

gelegenen Kanal oder aus Winterquartierkontrollen.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 17<br />

Die Gefährdungskategorien und Erhaltungs<strong>zu</strong>stände der entsprechenden Fledermausarten<br />

sind der Tabelle 5 <strong>zu</strong> entnehmen. In dieser werden die während der Untersuchung<br />

nachgewiesenen und die gemäß Messtischblattabfrage LANUV in der näheren Umgebung<br />

vorkommenden Arten dargestellt. Angaben <strong>zu</strong>r Ökologie der Arten und <strong>zu</strong> ihrer Verbreitung<br />

in NRW sind dem Anhang A2 <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

Tabelle 5: Erhaltungs<strong>zu</strong>stände, Gefährdungs- und Schutzkategorien der Fledermausarten im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

deutscher Name<br />

wissenschaftlicher Name<br />

Rote<br />

Liste<br />

NRW<br />

Schutzstatus<br />

Rote<br />

Liste Anhang<br />

BRD FFH-RL<br />

NRW<br />

atlant.<br />

Messtischblatt(MTB)<br />

BRD<br />

atlant. 4110 4111<br />

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * IV G FV x x<br />

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii I * IV G FV x x<br />

Großer Abendsegler Nyctalus noctula I V IV G FV x x<br />

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 D IV U U1 x x<br />

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G IV G U1 x x<br />

Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 * IV G FV x x<br />

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 V IV G U1 x<br />

Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 * IV G FV x x<br />

Teichfledermaus Myotis dasycneme I D II+IV G FV x<br />

Braunes Langohr Plecotus auritus 3 V IV G FV x x<br />

Kategorisierung des Erhaltungs<strong>zu</strong>stands und die Nachweise für das Messtischblatt sind dem Fachinformationssystem<br />

„geschützte Arten in NRW“ (LANUV 2010) und für die BRD dem„Nationalen Bericht-Bewertung der FFH-Arten“ (BFN 2007)<br />

entnommen. Die im Untersuchungsgebiet sicher nachgewiesenen Arten werden in Fettdruck dargestellt.<br />

Rote-Liste-Status in NRW nach FELDMANN ET AL. (1999), Rote-Liste-Status Deutschland nach MEINIG ET AL. (2009) und<br />

Kategorie in der FFH-Richtlinie gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 <strong>zu</strong>r Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.<br />

Rote Liste Status: * = ungefährdet, D = Daten un<strong>zu</strong>reichend, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung unbekannten<br />

Ausmaßes, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, I = gefährdete wandernde Art<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stände: G = günstig, U = ungünstig/un<strong>zu</strong>reichend, FV = günstig, U1 = ungünstig – un<strong>zu</strong>reichend<br />

Schwarze Schrift: sicher nachgewiesene Arten, Graue Schrift: in der nähren Umgebung nachgewiesene Arten<br />

4.4 Beschreibung der Fledermaus-Funktionsräume im Untersuchungsgebiet<br />

Die im Zuge der Untersuchung festgestellten Fledermaus-Funktionsräume werden im<br />

Folgenden in einer Art für Art-Betrachtung beschrieben.<br />

Zwergfledermaus<br />

Jagdgebiete von Zwergfledermäusen wurden während der Detektorbegehungen vornehmlich<br />

an den Waldrändern und entlang des Messingwegs festgestellt. Diese Art jagt seltener<br />

inmitten von Wäldern, sondern bevor<strong>zu</strong>gt offenere Bereiche und linienhafte<br />

Vegetationsstrukturen (vgl. Tabelle 4 und Anhang A2). An solchen Strukturen orientiert sie<br />

sich auch, um von ihren Quartieren <strong>zu</strong> den Nahrungshabitaten <strong>zu</strong> gelangen. Dieses<br />

Verhalten ließ sich während der Detektorbegehungen auch entlang der den Graben<br />

begleitenden Struktur im zentralen Eingriffsbereich beobachten. Parallel <strong>zu</strong> dieser verlief<br />

eine Zwergfledermausflugstraße, entlang derer die Tiere abends aus nördlicher Richtung<br />

kommend in weiter südlich gelegene Jagdgebiete flogen. Allerdings wurde beobachtet, dass<br />

sich einige Individuen von der Struktur lösten und über den freien Acker flogen. Aus den<br />

Ergebnissen der Horchboxen lässt sich die Existenz einer stark frequentierten Flugstraße an<br />

dieser Stelle nicht ableiten. Die aufgezeichnete Aktivität von Pipistrellen war im Nachtverlauf<br />

am Standort 4 relativ homogen. Die Horchboxen der Standorte 1 - 3 belegen Aktivität von<br />

Zwergfledermäusen mitten über der Ackerfläche, fern von Strukturen. Hierbei handelt es sich<br />

vermutlich ebenfalls <strong>zu</strong> einem Großteil um Transferflüge. Besonders an Standort 2 wurden<br />

an 3 Terminen Aktivitätsmaxima von Pipistrellen <strong>zu</strong> den Ausflugs- bzw. Einflugszeiten der


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 18<br />

Tiere registriert, was – ähnlich wie bei den Flugstraßen - auf Transferflüge im Offenland<br />

schließen lässt. (Anhang A1) Auch am Horchboxenstandort 5 wurde während der ersten<br />

Begehung stark erhöhte Aktivität dieser Gattung <strong>zu</strong>r Ausflugszeit registriert. Dies kann als<br />

Hinweis darauf gewertet werden, dass entlang der angrenzenden Struktur eine zeitweilig<br />

ausgeprägte Flugstraße besteht.<br />

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Eingriffsfläche einen regelmäßig genutzten<br />

Transferkorridor für Zwergfledermäuse darstellt, Dabei fliegen die Tiere auch über offenes<br />

Feld. Jagdgebiete befinden sich erwartungsgemäß im Bereich von Randstrukturen.<br />

Der Fang eines Weibchens, welches im Untersuchungsjahr ein Jungtier aufgezogen hatte,<br />

gibt einen Hinweis auf eine nahe gelegene Wochenstube dieser Art. Quartiere sind vor Allem<br />

in den nahe gelegenen Wohnsiedlungen und an den Gehöften <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Rauhautfledermaus<br />

Lediglich am letzten Begehungstermin Mitte September wurde eine Rauhautfledermaus<br />

gehört. Das Tier flog entlang des südlichen Waldrandes des nördlichen Waldstücks.<br />

Daneben wurden am 18.08.2010 einige Kontakte mittels Horchbox registriert, die mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit von Rauhautfledermäusen stammten. Diese wurden auf der Horchbox 12<br />

am Standort 2, mitten auf der Ackerfläche, festgestellt. Mittels aufgezeichneter Feedingbuzzes<br />

wurde dort Jagdaktivität für die Art nachgewiesen.<br />

Ob und in welcher Intensität die Art mit Hilfe der übrigen Horchboxen aufgezeichnet wurde,<br />

kann aufgrund der methodischen Probleme nicht beantwortet werden.<br />

Die Nachweise von Rauhautfledermäusen ab Mitte August können darauf hindeuten, dass<br />

die Art das Gebiet vornehmlich durchwandert.<br />

Großer und kleiner Abendsegler<br />

Im Untersuchungsgebiet konnte per Detektor nur einmalig ein Kleinabendsegler auf den<br />

Ackerflächen westlich der geplanten Erweiterung festgestellt werden.<br />

Daneben wurde allerdings regelmäßig, z. T. hohe Aktivität (u. a. auch jagende Tiere) von<br />

Abendseglern durch die Horchboxen nachgewiesen. Dabei handelte es sich in der Mehrzahl<br />

um große Abendsegler. Genaue Angaben <strong>zu</strong>r Häufigkeit beider Arten im Gebiet sind<br />

aufgrund methodischer Grenzen jedoch nicht möglich (s. o.). Besonders hohe<br />

Aktivitätskontakte der Gattung konnten an den Horchboxstandorten 1 und 2 nachgewiesen<br />

werden (vgl. Tabelle 4). Daraus lässt sich ableiten, dass das für die Erweiterung<br />

vorgesehene Gebiet von Abendseglern regelmäßig <strong>zu</strong>r Jagd genutzt wird. Ob und in welcher<br />

Intensität die Tiere das Gebiet durchwandern, kann nicht beantwortet werden.<br />

Abendsegler bevor<strong>zu</strong>gen Jagdgebiete in strukturierter Offenlandschaft. Zwischen Quartier<br />

und Jagdgebiet legen sie mitunter große Strecken <strong>zu</strong>rück (vgl. Tabelle 4 und Anhang). Im<br />

Gegensatz <strong>zu</strong> den beiden <strong>zu</strong>vor besprochenen Arten suchen beide Abendseglerarten ihre<br />

Quartiere vor<strong>zu</strong>gsweise in Baumhöhlen uaf. Es konnten jedoch während der Untersuchung<br />

keine Hinweise auf Abendseglerquartiere im Untersuchungsgebiet festgestellt werden.<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Breitflügelfledermäuse wurden im Zuge der Detektorbegehungen nur bei einer Begehung<br />

zwischen den beiden Waldgebieten festgestellt. Während eines Netzfangs am 31.8. wurde<br />

<strong>zu</strong>dem eine Flugstraße von mindestens 8 Individuen beobachtet. Die Tiere flogen von<br />

Norden kommend weiter nach Westen, direkt in die Eingriffsfläche hinein (Karte 1).<br />

Jagdgebiete konnten während der Detektorbegehungen nicht festgestellt werden, allerdings


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 19<br />

wurde die Art mit Hilfe der Horchboxen an allen Standorten und auf allen auswertbaren<br />

Horchboxen registriert. Hierbei handelte es sich z. T. auch um jagende Tiere, was durch<br />

aufgezeichnete „Feeding buzzes“ eindeutig belegt werden kann. Die Planfläche fungiert<br />

somit für die Art als Transferkorridor und als Nahrungshabitat.<br />

Quartiere von Breitflügelfledermäusen befinden sich fast ausschließlich in Gebäuden. Diese<br />

werden, wie bei den Zwergfledermäusen, aufgrund der beobachteten Flugrichtung nördlich<br />

der Eingriffsfläche vermutet.<br />

Gattung Myotis<br />

Die Gattung Myotis wurde sowohl durch die Detektorbegehungen als auch durch die<br />

Horchboxen in geringen Individuendichten, aber dafür regelmäßig, nachgewiesen. Mit dem<br />

Detektor wurden vereinzelt jagende Tiere an den Waldrändern erfasst. Zudem nutzen<br />

einzelne Tiere den Grabenverlauf um die Eingriffsfläche <strong>zu</strong> queren. Die Ergebnisse der<br />

Horchboxen sprechen dafür, dass ebenfalls Angehörige dieser Gattung Struktur ungebunden<br />

die zentral gelegene Ackerfläche queren.<br />

Bei den Netzfängen wurden zwei Wasserfledermäuse gefangen. Hierbei wurde durch den<br />

Fang eines trächtigen Weibchens ein Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweis erzielt. Es ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass Wasserfledermäuse die Eingriffsfläche beim Transferflug zwischen<br />

Quartier und Jagdgebiet queren, da sich im Untersuchungsgebiet keine idealen Jagdgebiete<br />

für die Art befinden.<br />

Bei den jagenden Vertretern der Gattung Myotis handelte es sich aufgrund der<br />

geografischen Lage des Gebiets und dessen Habitatstruktur vermutlich um Bart- und/oder<br />

Fransenfledermäuse.<br />

Es besteht <strong>zu</strong>dem die Möglichkeit, dass sich Quartiere von Myotis-Arten in den<br />

angrenzenden Waldbeständen befinden.<br />

Braunes Langohr<br />

Während des Detektierens konnten zwei Langohren dabei beobachtet werden, wie sie<br />

entlang der Grabenstruktur zwischen den Wäldern flogen. Daneben wurden sowohl durch<br />

die Detektorbegehungen und durch die Horchboxen einige Tiere nachgewiesen die entweder<br />

der Gattung Myotis oder der Gattung Plecotus <strong>zu</strong>geordnet werden können. Langohren rufen<br />

allerdings relativ leise, so dass diese Fledermäuse durch Detektoren nur schwer erfasst<br />

werden können (s. o.). Dass sich Langohren regelmäßig im Untersuchungsgebiet aufhalten<br />

untermauern die Netzfänge, in denen Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweise erzielt wurden. Aufgrund des<br />

geringen Aktionsraums der Art in der Fortpflan<strong>zu</strong>ngszeit ist die Wahrscheinlichkeit groß,<br />

dass sich in den angrenzenden Wäldern Quartiere befinden. Es ist <strong>zu</strong>dem mit dem<br />

Vorkommen von Jagdgebieten in den angrenzenden Wäldern <strong>zu</strong> rechnen, die methodisch<br />

bedingt nicht erfasst wurden.<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ungefähren Habitatansprüche der<br />

nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Fledermausarten.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 20<br />

Tabelle 6: Habitatansprüche der nachgewiesenen und laut Messtischblattabfrage (Blatt 4110<br />

und 4111) vorkommenden Fledermausarten.<br />

Sommer<br />

Quartiere<br />

Winter<br />

deutscher Name Baum Gebäude Baum Gebäude<br />

Höhlen/<br />

Stollen<br />

Jagdhabitate<br />

strukturierte<br />

Offenlandschaft<br />

Zwergfledermaus x xxx - xxx xxx xxx xx<br />

Rauhautfledermaus xxx x xxx x x xxx xxx<br />

Großer Abendsegler xxx x xxx xx x xxx -<br />

Kleiner Abendsegler xxx x xxx xx - xxx xxx<br />

Breitflügelfledermaus x xxx - xxx x xxx xx<br />

Fransenfledermaus xxx xxx x x xxx xx xxx<br />

Kleine Bartfledermaus xx xx - - xxx xxx xx<br />

Wasserfledermaus xxx x xxx - xxx xxx (Gewässer) x<br />

Teichfledermaus x xxx - x (Keller) xxx xxx (Gewässer)<br />

Braunes Langohr xxx x xxx xx xx xx xxx<br />

xxx = sehr häufig, xx = regelmäßig, x = selten<br />

Schwarze Schrift: sicher nachgewiesene Arten, Graue Schrift: in der nähren Umgebung nachgewiesene Arten<br />

Wald<br />

5 Naturschutzfachliche Bewertung<br />

Im Untersuchungsgebiet wurde mit den mindestens 7 Fledermausarten ein typisches<br />

Artenspektrum für halboffene Landschaften nachgewiesen.<br />

WEISHAAR (1992) bewertet die ökologische Bedeutung eines Gebietes für die Artengruppe<br />

Fledermäuse umso höher, je größer die Anzahl der in einem bestimmten Gebiet jagenden<br />

Fledermausarten ist. Das Untersuchungsgebiet ist in dieser Hinsicht als durchschnittlich <strong>zu</strong><br />

bewerten. Zwar wurden keine extrem seltenen Arten nachgewiesen, jedoch lässt sich aus<br />

dem regelmäßigen Vorkommen von mindestens 7 Arten eine gewisse Qualität ableiten. Dies<br />

ist zweifelsfrei durch das Vorhandensein der angrenzenden Waldbestände <strong>zu</strong> begründen.<br />

Im Zuge der Detektorbegehungen wurden nur Zwergfledermäuse und Tiere der Gattung<br />

Myotis jagend nachgewiesen. Hierbei ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die Begehungshäufigkeit<br />

mit 3 Begehungen sehr gering war, da für die Fragestellung in dieser Untersuchung<br />

vor<strong>zu</strong>gsweise andere Methoden angewandt wurden. Durch die parallel <strong>zu</strong> den Netzfängen<br />

ausgebrachten Horchboxen konnten die Gattungen Pipistrellus, Nyctalus, Eptesicus und<br />

Myotis regelmäßig auch jagend festgestellt werden. Dies zeigt, dass die Planfläche die<br />

Funktion als Jagdgebiet erfüllt. Besonders der westliche Bereich, in dem die angrenzenden<br />

Waldstücke nur etwa 100 m voneinander entfernt sind, hat eine große Bedeutung für<br />

Fledermäuse. Hier ist trotz der zwischengelagerten Ackerfläche von einem großen<br />

Insektenangebot aus<strong>zu</strong>gehen. Zudem scheinen die Tiere diese verhältnismäßig geringe<br />

Distanz problemlos auch ohne das Vorhandensein von Leitstrukturen überbrücken <strong>zu</strong><br />

können. Weiter östlich nimmt die Qualität als Fledermaushabitat ab. Dies ist damit <strong>zu</strong><br />

begründen, dass das südlich gelagerte Waldstück dort endet und die weiterführende<br />

Gehölzstruktur von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen umsäumt wird. Das<br />

Angebot an Nahrungsinsekten nimmt hier stark ab, so dass sich die relative Verteilung des<br />

Artenspektrums stark <strong>zu</strong> Gunsten von Zwergfledermäusen verschiebt. Diese Beobachtungen<br />

unterstreichen die hohe Bedeutung von Wäldern als Nahrungshabitat für Fledermäuse.<br />

Insbesondere im westlichen Teil der Planfläche bedarf es der Kompensation der<br />

Eingriffsfolgen.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 21<br />

6 Auswirkung des Planvorhabens auf die Fledermausfauna<br />

Die vorliegende Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor. Diese sollen die<br />

bisherigen Ackerflächen zwischen den nördlich und südlich anschließenden Waldflächen<br />

einnehmen. Die Gehölze bleiben dabei nach jetzigem Kenntnisstand unbeeinträchtigt. Es ist<br />

bislang nicht bekannt, welche Art von Gewerbe sich im Plangebiet ansiedeln wird. Dennoch<br />

sind mehrere Folgen auf die Fledermausfauna ab<strong>zu</strong>leiten.<br />

Durch die Bebauung der bislang offenen Ackerfläche ist mit einer starken Barrierewirkung für<br />

Fledermäuse auf Transferflügen <strong>zu</strong> rechnen. Diese betrifft vor Allem Zwerg- und<br />

Breitflügelfledermäuse, sowie Vertreter der Gattungen Myotis und Plecotus. Die Daten der<br />

Untersuchung deuten darauf hin, dass vor Allem im westlichen Bereich der Einriffsfläche die<br />

beiden Waldgebiete von den <strong>Fledermäusen</strong> als <strong>zu</strong>sammenhängendes Habitat<br />

wahrgenommen und genutzt werden. Bei zwischen gelagerter Bebauung wird dieses Habitat<br />

zerschnitten. Vor Allem das südlich gelegene Waldstück erfährt hierdurch eine große<br />

Entwertung, da es eine verhältnismäßig geringe Größe aufweist und ein starker<br />

Isolationseffekt durch die Bebauung <strong>zu</strong> erwarten ist. Die <strong>zu</strong>m Teil alten Bäume in diesem<br />

Bestand lassen jedoch auf das Vorhandensein von Baumhöhlen schließen, die von<br />

<strong>Fledermäusen</strong> als Quartier genutzt werden können. Sind diese potenziellen<br />

Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse durch Barrierewirkung nicht mehr <strong>zu</strong>gänglich, ist mit<br />

einer starken Entwertung der Lebensstätte für einige Arten <strong>zu</strong> rechnen. Davon betroffen ist<br />

insbesondere das Braune Langohr, da mit dem Vorhandensein von Quartieren dieser Art im<br />

unmittelbaren Nahbereich um die Planfläche gerechnet wird. Weiterhin können die Arten der<br />

Gattung Myotis durch diesen Effekt eine Beeinträchtigung erfahren, da diese in besonderem<br />

Maß auf ein ausreichendes Angebot an Baumquartieren angewiesen sind, gleichzeitig aber<br />

geeignete Transferkorridore benötigen.<br />

Durch die Isolation eines potenziellen Quartierstandorts wenig betroffen sind die beiden<br />

Abendseglerarten. Diese nutzen zwar bevor<strong>zu</strong>gt Baumhöhlen als Lebensstätte, jedoch sind<br />

sie besser als die voran genannten Arten in der Lage, die Bebauung <strong>zu</strong> umfliegen, da sie in<br />

geringerem Maße auf dunkele, unbebaute Korridore angewiesen sind.<br />

Neben dem potenziellen Verlust von Quartieren durch Barrierewirkung ist ebenso von einem<br />

Verlust von Jagdgebieten für die Arten der Gattung Myotis und für Braune Langohren<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, wenn diese nicht mehr von den Tieren erreicht werden können.<br />

Durch die Bebauung nahe an die Waldrandstrukturen heran ist <strong>zu</strong>dem mit dem direkten<br />

Verlust von Jagdgebieten <strong>zu</strong> rechnen. Durch die starke Bodenversiegelung ist von einer<br />

Abnahme der Zahl verfügbarer Nahrungsinsekten aus<strong>zu</strong>gehen. Dies betrifft vor Allem von<br />

Zwergfledermäusen genutzte Jagdgebiete an den Waldrändern, aber auch die Jagdgebiete<br />

von Abendseglern und Breitflügelfledermäusen zwischen den Waldstücken.<br />

Dieser Effekt wird als nicht erheblich eingestuft, jedoch ist der verloren gegangene Jagdraum<br />

durch Aufwertungsmaßnahmen auf angrenzenden Flächen <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

Eine wesentliche Beeinträchtigung der Fledermausfauna wird durch die Auswirkung von<br />

Beleuchtung innerhalb der Gewerbeflächen erwartet. Diese hat <strong>zu</strong>r Folge, dass Insekten aus<br />

angrenzenden, dunklen Bereichen <strong>zu</strong> den Lichtquellen gelockt werden und infolge dessen<br />

einigen Fledermausarten nicht mehr als Nahrung <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Besonders Braune<br />

Langohren und Vertreter der Gattung Myotis agieren extrem lichtscheu, so dass sie keine


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 22<br />

Jagdgebiete in beleuchteten oder stark aufgehellten Bereichen aufsuchen. Somit wird den<br />

Tieren einerseits ein Teil der Nahrungsgrundlage entzogen, andererseits werden<br />

Jagdgebiete im Waldrandbereich direkt durch Beleuchtung entwertet, da sie von einigen<br />

Arten gemieden werden. Darüber hinaus wirkt künstliche Beleuchtung für die lichtscheuen<br />

Arten als <strong>zu</strong>sätzliche Barriere im Hinblick auf Transferflüge.<br />

In der Literatur gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass Fledermäuse sich durch Licht<br />

gestört fühlen.<br />

So beschreiben beispielsweise STONE ET AL. (2009) den drastischen Einbruch einer<br />

Flugstraße von Kleinhufeisennasen (Rinolophus hipposiderus), wenn diese dem Licht von<br />

Straßenlaternen ausgesetzt wird. Auch Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii) und die<br />

ökologisch eng verwandten Teichfledermäuse (M. dasycneme) reagieren nachweislich sehr<br />

empfindlich auf Licht, so dass sie <strong>zu</strong>m Teil auf ihren Flugstraßen umkehren, wenn diese<br />

beleuchtet werden. Oder sie müssen ungeschützte oder weite Umwege in Kauf nehmen um<br />

das Hindernis <strong>zu</strong> umfliegen (RIEGER & ALDER 1993, KUIJPER ET AL. 2008). Bei einem<br />

Experiment an Teichfledermäusen drehten die meisten Tiere in Distanzen von 15-10m <strong>zu</strong>r<br />

Lichtquelle bereits bei Lichtintensitäten von ca. 0,6 – 3,2 Lux um (KUIJPER ET AL. 2008). Dies<br />

sind z. T. Licht-Level nur leicht über den natürlichen Werten (z.B. Mondlicht ~ 0,12 Lux (VAN<br />

DER VEGTE 2005)). Somit können durch Beleuchtung schnell Barriereeffekte entstehen.<br />

Wenn Wasserfledermäuse eine mit Laternen beleuchtete Straße queren müssen, nutzen sie<br />

immer die dunkelste Stelle zwischen 2 Laternen (RIEGER & ALDER 1993).<br />

Es ist daher ein geeignetes Lichtmanagement <strong>zu</strong> entwickeln um diesen Auswirkungen<br />

entgegen <strong>zu</strong> wirken.<br />

Zwergfledermäuse, Abendsegler (beide Arten) und z. T. Breitflügelfledermäuse werden<br />

mitunter bei der Jagd nahe von Beleuchtungskörpern beobachtet. Diese Arten zeigen eine<br />

weniger starke Lichtempfindlichkeit, bevor<strong>zu</strong>gen generell aber dunkele Bereiche.<br />

7 Kompensationsmaßnahmen<br />

Die vorherigen Kapitel haben gezeigt, dass es durch die Errichtung von Gewerbeflächen im<br />

Plangebiet <strong>zu</strong>r Beeinträchtigung einzelner Fledermausarten kommt. Das Ausmaß der<br />

Störung ist schwer ab<strong>zu</strong>sehen, erreicht jedoch die Erheblichkeitsschwelle, sollte das südlich<br />

der Eingriffsfläche gelegene Waldstück Teil eines Quartiergebiets für Wald bewohnende<br />

Arten sein. In jedem Fall ist durch Bebauung zwischen den Waldstücken eine<br />

Barrierewirkung <strong>zu</strong> erwarten, die mit <strong>zu</strong>nehmender Bauhöhe und <strong>zu</strong>nehmender<br />

Beleuchtungsintensität verstärkt wird. Des Weiteren werden der Verlust oder die Entwertung<br />

von Jagdgebieten mit <strong>zu</strong>nehmender Beleuchtung und <strong>zu</strong>nehmendem Versieglungsgrad<br />

verstärkt.<br />

Die Eingriffsfolgen können bei Umset<strong>zu</strong>ng des Vorhabens voraussichtlich nicht gänzlich<br />

vermieden werden, da der überplante Bereich momentan über eine größere Fläche hinweg<br />

von <strong>Fledermäusen</strong> als Transferweg und Jagdgebiet genutzt wird. Aus diesem Grund sind<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Eingriffsminderung notwendig.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 23<br />

7.1 Minderungsmaßnahmen<br />

Diese Maßnahmen dienen der Verminderung von Barrierewirkungen und dem Verlust von<br />

Jagdgebieten.<br />

Es ist eine Leitstruktur zwischen den Waldbeständen <strong>zu</strong> schaffen, die es den <strong>Fledermäusen</strong><br />

weiterhin ermöglicht, zwischen diesen <strong>zu</strong> wechseln. Diese darf nicht inmitten des<br />

Gewerbegebiets liegen, da sie dann aufgrund der Beleuchtungswirkung des Gewerbegebiets<br />

von den Myotis-Arten und Braunen Langohren nicht genutzt werden würde.<br />

Daher ist die Leitstruktur am westlichen Rand der Eingriffsfläche an<strong>zu</strong>legen. Es sind<br />

heimische, hoch wachsende Gehölze <strong>zu</strong> verwenden um eine möglichst große<br />

Lichtabschirmung gegenüber dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong> erzielen. Werden hochstämmige<br />

Baumarten verwendet, ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass diese mit Sträuchern unterpflanzt werden,<br />

so dass auch im Stammraum eine große Lichtabschirmung erzielt wird. Die Struktur ist<br />

mehrreihig an<strong>zu</strong>legen. Es ist ein mindestens 10 – 20 m breiter Gehölzstreifen notwendig.<br />

Vor<strong>zu</strong>gsweise sollte der Gehölzstreifen durch einen artenreichen Hochstaudensaum<br />

abgeschlossen werden.<br />

Die bestehenden Waldränder und im Süden die weiterführende Heckenstruktur sind in ihrer<br />

Funktion als Leitlinie und Jagdgebiet <strong>zu</strong> erhalten. Dafür ist es notwendig, einen artenreichen,<br />

mit heimischen Pflanzen bewachsenen Pufferstreifen zwischen den Waldrändern und der<br />

Bebauung <strong>zu</strong> belassen. Dies ist u. A. bedeutsam, um auch für Arten des Halboffenlandes,<br />

die keine hohe Strukturbindung aufweisen und einen hindernisfreien Luftraum benötigen (im<br />

Besonderen: Breitflügel- und Zwergfedermaus), einen Transferkorridor entlang des<br />

Waldrandes <strong>zu</strong> ermöglichen. Des Weiteren bleiben so die Jagdgebiete von<br />

Zwergfledermäusen entlang der Waldränder erhalten. Dieser Pufferstreifen ist auf einer<br />

Breite von mindestens 10 m an<strong>zu</strong>legen und möglichst von Licht ab<strong>zu</strong>schirmen. Daher wird<br />

eine mindestens einreihige Baumbepflan<strong>zu</strong>ng (vor<strong>zu</strong>gsweise Stieleichen) zwischen dem<br />

Pufferstreifen und der Gewerbebebauung empfohlen. Durch diese Maßnahme werden<br />

gleichzeitig Auswirkungen auf Jagdgebiete von Tieren der Gattung Myotis und Braune<br />

Langohren in Waldrandnähe gemindert.<br />

Weitere Auswirkungen sind vor Allem durch ein geeignetes Lichtkonzept innerhalb der<br />

Gewerbefläche <strong>zu</strong> mindern. Alle Beleuchtungskörper sind so an<strong>zu</strong>legen, dass sie das Licht<br />

in das Innere der Gewerbefläche und nach unten abstrahlen. Dabei sind möglichst niedrige<br />

Laternenmasten <strong>zu</strong> verwenden. Es ist darauf <strong>zu</strong> achten, Dunkelräume <strong>zu</strong> erhalten. Dies<br />

betrifft insbesondere die randlichen Transferkorridore für Fledermäuse. Auf beleuchtete<br />

Werbeflächen und Lichtreklame ist <strong>zu</strong> verzichten. Als Leuchtmittel sind Lampen ein<strong>zu</strong>setzen,<br />

die eine geringe Attraktionswirkung auf Insekten haben. (vgl. EISENBEIS & HASSEL 2000,<br />

GEIGER & WOIKE 2007, STADTWERKE DÜSSELDORF, 14.05.2009) Als geeignet haben sich<br />

spezielle Natrium-Hochdruck-Dampflampen oder andere innovative Techniken (z.B. LED)<br />

erwiesen. Diese sollten auf den Boden leuchten, um eine starke Anziehungskraft von<br />

Insekten aus der Landschaft <strong>zu</strong> vermeiden (EISENBEIS & HASSEL 2000).<br />

Bei einer Korrekten Umset<strong>zu</strong>ng der vorgeschlagenen Maßnahmen wird <strong>zu</strong>gleich ein Verlust<br />

von Jagdgebieten kompensiert. Die Jagdgebiete in Waldrandnähe bleiben durch die<br />

Lichtabschirmung und die Pufferstreifen erhalten. Des Weiteren wird der Insektenreichtum<br />

durch den neu angelegten Gehölzstreifen erhöht, dass in diesem Bereich Fledermäuse neue<br />

Jagdgebiete erschließen können.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 24<br />

Bei allen genannten Maßnahmen muss eine lückenlose Funktionalität gewährleistet sein.<br />

Daher ist die Anlage der Leitstrukturen und Transferkorridore vor Beginn der Bauarbeiten<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

8 Fazit<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng der Planfläche stellt ohne <strong>zu</strong>sätzliche Maßnahmen einen Eingriff für<br />

Fledermäuse dar. Dieser besteht vor Allem in einer starken Barrierewirkung die <strong>zu</strong>r Isolation<br />

des südlich gelegenen Waldbestandes führen kann. Besonders für strukturabhängige,<br />

Baumhöhlen bewohnende Arten kann diese Störung erheblich sein, wenn ein Teil des<br />

genutzten Quartierangebotes un<strong>zu</strong>gänglich wird. Davon betroffen sind in dieser Planung<br />

Braune Langohren und evtl. Wasserfledermäuse, die sich in der Umgebung um das<br />

Eingriffsgebiet fortpflanzen.<br />

Auch für Breitflügelfledermäuse ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> erwarten, wenn keine geeigneten<br />

Flugkorridore verbleiben.<br />

Eine Barrierewirkung kann vermindert werden, wenn ungestörte Dunkelräume als<br />

Transferkorridore geschaffen werden. Diese müssen einerseits einen freien Flugraum<br />

enthalten, andererseits aber auch von Leitstrukturen begleitet werden. Die entsprechenden<br />

Transferkorridore müssen ihre Funktion erfüllen, bevor das Gewerbegebiet gebaut wird.<br />

Für den Betrieb des Gewerbegebiets leitet sich daraus ein geeignetes Lichtmanagement ab.


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 25<br />

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1127


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Dieses Gutachten wurde vom Unterzeicher nach bestem Wissen und Gewissen unter<br />

Verwendung der angegebenen Quellen angefertigt.<br />

Münster, den 07.01.11<br />

Lena Grosche, Echolot GbR


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 28<br />

Anhang<br />

A1<br />

mittels Horchboxen aufgezeichnete Aktivitätsverläufe in 20-Minuten-Intervallen<br />

Standort 1, HB 2, 19.5.10<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

04:00<br />

04:20<br />

04:40<br />

Standort 1 HB 6, 1.7.10<br />

12<br />

10<br />

8<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

04:00<br />

04:20<br />

04:40


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 29<br />

Standort 1, HB 14, 18.8.10<br />

4<br />

3<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

UFO<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

21:20<br />

22:00<br />

22:40<br />

23:20<br />

00:00<br />

00:40<br />

01:20<br />

02:00<br />

02:40<br />

03:20<br />

04:00<br />

04:40<br />

05:20<br />

Standort 1, HB 18, 31.8.10<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

19:20<br />

20:00<br />

20:40<br />

21:20<br />

22:00<br />

22:40<br />

23:20<br />

00:00<br />

00:40<br />

01:20<br />

02:00<br />

02:40<br />

03:20


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 30<br />

Standort 2, HB 4, 19.5.10<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

20:00<br />

20:20<br />

20:40<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

Standort 2, HB 9, 1.7.10<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

21:20<br />

22:00<br />

22:40<br />

23:20<br />

00:00<br />

00:40<br />

01:20<br />

02:00<br />

02:40<br />

03:20<br />

04:00<br />

04:40<br />

05:20


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 31<br />

Standort 2, HB 12, 18.8.10<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

Plec/Myo. sp.<br />

UFO<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

20:20<br />

21:00<br />

21:40<br />

22:20<br />

23:00<br />

23:40<br />

00:20<br />

01:00<br />

01:40<br />

02:20<br />

03:00<br />

03:40<br />

04:20<br />

05:00<br />

05:40<br />

Standort 2 HB 15, 31.8.10<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

20:20<br />

21:00<br />

21:40<br />

22:20<br />

23:00<br />

23:40<br />

00:20<br />

01:00<br />

01:40<br />

02:20<br />

03:00<br />

03:40<br />

04:20


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 32<br />

Standort 3, HB 8, 1.7.10<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

04:00<br />

04:20<br />

04:40<br />

Standort 3, HB 13 , 18.8.10<br />

5<br />

4<br />

3<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

20:20<br />

21:00<br />

21:40<br />

22:20<br />

23:00<br />

23:40<br />

00:20<br />

01:00<br />

01:40<br />

02:20<br />

03:00<br />

03:40<br />

04:20<br />

05:00<br />

05:40


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 33<br />

Standort 3, HB 17, 31.8.10<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

UFO<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

20:00<br />

20:20<br />

20:40<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

Standort 4, HB 3, 19.5.10<br />

6<br />

5<br />

4<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

20:00<br />

20:20<br />

20:40<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 34<br />

Standort 4, HB 5, 1.7.10<br />

5<br />

4<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

04:00<br />

04:20<br />

04:40<br />

05:00<br />

05:20<br />

05:40<br />

Standort 4, HB 10, 18.08.10<br />

3,5<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. ser.<br />

Plec/Myo. sp.<br />

UFO<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

Zeit<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

04:00<br />

04:20<br />

04:40


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 35<br />

Standort 4, HB 16, 31.8.10<br />

4<br />

3<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

UFO<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

20:00<br />

20:20<br />

20:40<br />

21:00<br />

21:20<br />

21:40<br />

22:00<br />

22:20<br />

22:40<br />

23:00<br />

23:20<br />

23:40<br />

00:00<br />

00:20<br />

00:40<br />

01:00<br />

01:20<br />

01:40<br />

02:00<br />

02:20<br />

02:40<br />

03:00<br />

03:20<br />

03:40<br />

Standort 5, HB1, 19.5.10<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

Pip. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Zeit<br />

21:20<br />

22:00<br />

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00:00<br />

00:40<br />

01:20<br />

02:00<br />

02:40<br />

03:20<br />

04:00<br />

04:40<br />

05:20


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 36<br />

Standort 5, HB 7, 1.7.10<br />

4<br />

3<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

21:00<br />

21:20<br />

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23:00<br />

23:20<br />

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00:00<br />

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00:40<br />

01:00<br />

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02:00<br />

02:20<br />

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03:00<br />

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03:40<br />

04:00<br />

04:20<br />

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Standort 5, HB 11, 18.8.10<br />

5<br />

4<br />

3<br />

Pip. sp.<br />

Nyc. sp.<br />

Ept. sp.<br />

Myotis sp.<br />

UFO<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Zeit<br />

20:20<br />

21:00<br />

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01:00<br />

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05:00<br />

05:40


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 37<br />

A2<br />

Artsteckbriefe und Verbreitung in NRW der nachgewiesenen Fledermausarten<br />

Zwergfledermaus<br />

Die Zwergfledermaus ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. Erst vor wenigen Jahren wurde die<br />

Mückenfledermaus als eigenständige Art erkannt und von den Zwergfledermäusen<br />

abgegrenzt. Auch mit der Rauhautfledermaus kam es in der Vergangenheit <strong>zu</strong><br />

Verwechslungen (DIETZ ET AL. 2007).<br />

In ihrer Lebensraumwahl zeigt sich die Zwergfledermaus recht flexibel (OAKELEY & JONES<br />

1998) und kommt in fast allen Habitattypen vor. Sie bezieht als Kulturfolger gerne kleine<br />

Ritzen und Spalten in und an Häusern. Die Jagdgebiete von Zwergfledermäusen befinden<br />

sich meistens in einem Radius von 2 km um das Tagesquartier (BOYE & MEINIG 2004).<br />

Somit handelt es sich um eine ortstreue Art. Zwischen den Winter- und Sommerquartieren,<br />

die sich <strong>zu</strong>m Beispiel unter Flachdächern, in Rollladenkästen, hinter Hausverkleidungen und<br />

in Zwischendecken befinden, werden selten mehr als 20 km <strong>zu</strong>rückgelegt. Häufig finden sich<br />

die Winterquartiere in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong> den Sommerquartieren. Als Winterquartier nutzt<br />

die Zwergfledermaus ebenfalls Verstecke in Häusern, <strong>zu</strong>sätzlich werden jedoch auch<br />

Felsspalten, Tunnel und Höhlen gerne genommen (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998,<br />

MAYWALD & POTT 1988, RICHARZ & LIMMBRUNNER 1999, GEBHARD 1997, DIETZ ET AL. 2007).<br />

Der Jagdflug der Art ist wendig und kurvenreich und konzentriert sich auf linienhafte<br />

Strukturen wie Hecken, Waldränder und Alleebäume. Dabei wird überwiegend eine Höhe<br />

von ca. drei bis fünf Metern über dem Boden beflogen, die Tiere steigen aber auch<br />

regelmäßig bis in Baumwipfelhöhe auf. Als Nahrung dienen der Zwergfledermaus<br />

verschiedenste Insektenarten, wobei jedoch Zweiflügler wie Zuckmücken und Fliegen<br />

bevor<strong>zu</strong>gt werden (ARNOLD ET AL 2003).<br />

Die Zwergfledermaus gilt gemäß der Roten Liste derzeit in NRW als nicht gefährdet, ist<br />

jedoch von Naturschutzmaßnahmen abhängig (FELDMANN ET AL. 1999). Die Flexibilität bei<br />

der Wahl der Jagdgebiete, das große nutzbare Nahrungsspektrum und die<br />

Anpassungsfähigkeit bei der Quartierwahl machen die Zwergfledermaus <strong>zu</strong> einer ökologisch<br />

sehr konkurrenzfähigen und erfolgreichen Art. Dennoch ist sie lokal von<br />

Quartierzerstörungen und Pestizideinsätzen bedroht.<br />

Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen (VIERHAUS<br />

1997, FELDMANN ET AL. 1999) und zeigt in weiten Teilen Ausbreitungstendenzen. Im Bereich<br />

des Untersuchungsgebiets gilt sie gemäß des Fachinformationssystems (FIS) „geschützte<br />

Arten in NRW“ bereits als nachgewiesen (LANUV 2010). In NRW befindet sich die<br />

Zwergfledermaus in der atlantischen Region in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV<br />

2007, LANUV 2010).<br />

Rauhautfledermaus<br />

Die Rauhautfledermaus ist eine wandernde Art, die in ganz Mitteleuropa verbreitet ist. Als<br />

Lebensraum dienen Parklandschaften und vor Allem strukturreiche natürliche Waldgebiete<br />

wie Laubmisch- und Auwälder, die oft in der Nähe von Gewässern liegen.<br />

Bei der Jagd werden Waldränder und Gewässerläufe in drei bis zwanzig Meter Höhe<br />

beflogen, wobei sich die Tiere auf lineare Strukturen wie Wege und Schneisen<br />

konzentrieren. Die Nahrung setzt sich aus verschiedenen Fluginsekten, vor Allem aus an<br />

Gewässer gebundenen Arten wie Zuck-, Stech- und Kriebelmücken, <strong>zu</strong>sammen (DIETZ ET AL.<br />

2007).


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 38<br />

Die Tagesquartiere sind überwiegend in Baumhöhlen, an Gebäuden und in Fledermaus- und<br />

Vogelkästen <strong>zu</strong> finden. Als Winterunterkünfte dienen Baumhöhlen und Holzstapel, seltener<br />

Spalten in Felswänden und an Gebäuden.<br />

Die Aktionsräume der Rauhautfledermäuse im Sommer liegen zwischen 10 und 22 km²<br />

(SCHORCHT ET AL. 2002 in: PETERSEN ET AL. 2004), Kolonien nutzen einen gemeinsamen<br />

Aktionsraum von etwa 80 km² (MESCHEDE & HELLER 2000, ARNOLD & BRAUN 2002 in:<br />

PETERSEN ET AL. 2004). Quartiere und Jagdgebiete sind bis <strong>zu</strong> 6,5 km voneinander entfernt.<br />

In den bis <strong>zu</strong> 20 km² großen Jagdgebieten werden vier bis elf nur wenige Hektar große<br />

Teiljagdgebiete beflogen (ARNOLD & BRAUN 2002, SCHORCHT ET AL. 2002 in: DIETZ ET AL.<br />

2007).<br />

Im Herbst bricht die Rauhautfledermaus <strong>zu</strong> Langstreckenwanderungen zwischen den<br />

Sommer- und Winterquartieren in meist südwestlicher Richtung auf, wobei sie sich an<br />

auffälligen Geländestrukturen wie Flusstälern und Küstenlinien orientiert. Auch Gebirge<br />

werden überflogen. Während des Zuges legt die Rauhautfledermaus wahrscheinlich<br />

Strecken zwischen 29 und 48 km, z. T. sogar bis <strong>zu</strong> 80 km pro Nacht <strong>zu</strong>rück (DIETZ ET AL.<br />

2007). Bisher sind 1905 km als maximale Zugdistanz nachgewiesen (PETERSONS 2004 in:<br />

DIETZ ET AL. 2007). Während der Wanderung wird die Art oft <strong>zu</strong>m Opfer von Autoverkehr und<br />

Windkraftanlagen. Auch von Pestizideinsätzen geht eine Gefahr aus, allerdings kann in<br />

Deutschland gebietsweise eine Zunahme und Ausdehnung der Bestände beobachtet<br />

werden.<br />

Rauhautfledermäuse können in geeigneten Habitaten in ganz NRW als Durchzügler bzw.<br />

Sommergast nachgewiesen werden. In Deutschland sowie in NRW gelten sie gemäß Roter<br />

Liste als „gefährdete wandernde Art“.<br />

TAAKE & VIERHAUS (1984) erwähnen Fundschwerpunkte im Kreis Minden-Lübbecke und im<br />

Bereich nördlich von Recklinghausen. Dort konnten Rauhautfledermäuse in Nistkästen an<br />

der Lippe bei Haltern gefunden werden. Auch in den letzten Jahren wurden dort bis <strong>zu</strong> 150<br />

Rauhautfledermäuse gefunden (BEHLERT mündl. Mitt.). Bei Haltern wurde auch eine<br />

Wochenstube entdeckt (PENNEKAMP mündl. Mitt.). Neuere Untersuchungen zeigen, dass<br />

diese Art wohl wesentlich weiter verbreitet ist, als bisher angenommen wurde (TRAPPMANN<br />

1996, 2001, VIERHAUS 1997, EBENAU mündl. Mitt., WOHLGEMUTH mündl. Mitt. Sichere<br />

aktuelle Nachweise aus dem Kreis Minden-Lübbecke gibt es durch Funde in<br />

Fledermauskästen an der Weser bei Ilvese und im Bereich Bad Oeynhausen (MEIER, eigene<br />

Beobachtungen), da die Art offensichtlich entlang der Weser zieht. Laut LANUV 2010 gilt die<br />

Art laut Messtischblattabfrage bereits als nachgewiesen. Sie befindet sich in NRW in einem<br />

günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007, LANUV 2010).<br />

Großer Abendsegler<br />

Der Große Abendsegler ist eine wandernde Art, die in ganz Mitteleuropa verbreitet ist.<br />

Zwischen Sommer- und Winterhabitat werden Strecken von mehreren hundert Kilometern<br />

<strong>zu</strong>rückgelegt. Ursprüngliches Habitat der Art sind Laubwälder, heute werden auch Auwälder<br />

und mediterrane Eichenwälder bis hin <strong>zu</strong> Stadtgebieten besiedelt, wenn diese dichte<br />

Baumbestände oder hohe Insektendichten aufweisen (DIETZ ET AL. 2007).<br />

Große Abendsegler, besonders Wochenstubenkolonien, wechseln oft ihre Baumquartiere,<br />

die bis <strong>zu</strong> 12 km voneinander entfernt liegen können (DIETZ ET AL. 2007).<br />

Die Flughöhe des Großen Abendseglers variiert oft in Höhen von 10 – 50 m, kann aber auch<br />

100 m durchaus übersteigen. Der Jagdflug ist sehr schnell (bis über 50 km/h) und findet im<br />

freien Luftraum über Wiesen, Wäldern und Gewässern statt. Oft können Sturzflüge <strong>zu</strong>m


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 39<br />

Ergreifen der Beute beobachtet werden. Gerade im Herbst und Winter können jagende<br />

Abendsegler auch am Tag beobachtet werden.<br />

Als Nahrung dienen je nach Angebot Zweiflügler, Wanzen, Köcherfliegen, Käfer und<br />

Schmetterlinge, wobei besonders gerne Insekten bejagt werden, die im Massenaspekt<br />

auftreten.<br />

KRONWITTER (1988) fand heraus, dass sich die Tiere <strong>zu</strong>r Nahrungssuche bis <strong>zu</strong> 26 km vom<br />

Quartier entfernt aufhalten können.<br />

Der Große Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus und bezieht sowohl als Sommerals<br />

auch als Winterquartiere fast ausschließlich Specht-, seltener andere Baumhöhlen.<br />

Merkmale für besetzte Quartiere sind am Einflugloch herab rinnende Urinstreifen und<br />

Soziallaute (Gezeter), das die Tiere tagsüber von sich geben.<br />

Der Große Abendsegler gehört in NRW <strong>zu</strong> den gefährdeten wandernden Arten (FELDMANN<br />

ET AL. 1999). Er ist besonders während der Zugzeit in Nordrhein-Westfalen häufig<br />

an<strong>zu</strong>treffen. Während der Wochenstubenzeit in den Sommermonaten sind meist nur<br />

einzelne Männchen <strong>zu</strong> finden (SCHULTE & VIERHAUS 1984, TRAPPMANN 2001, ENNING-<br />

HARMANN 2004). Im Spätsommer locken diese mit ihren Balzlauten durchziehende Weibchen<br />

an. Daher ist der Große Abendsegler besonders im April/Mai und im August/September gut<br />

an größeren Waldgebieten bei der Jagd <strong>zu</strong> beobachten. In Nordrhein-Westfalen gilt die Art<br />

als in Flachlandgebieten flächendeckend verbreitet. Auch im Messtischblatt des<br />

Untersuchungsgebiets ist der Große Abendsegler gemäß des „FIS streng geschützte Arten“<br />

(LANUV 2010) bereits nachgewiesen. In NRW befindet sich der Große Abendsegler in der<br />

biogeografisch atlantischen Region in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007,<br />

LANUV 2010).<br />

Der Kleinabendsegler kommt in ganz Mitteleuropa vor und besiedelt im Gegensatz <strong>zu</strong> den<br />

Großen Abendseglern auch Gebiete bis in die Gebirgsregionen. Bei der Art handelt es sich<br />

ebenfalls um eine typische Waldfledermaus, die ihren Lebensraum in Mitteleuropa<br />

schwerpunktmäßig in Laubwäldern, besonders in altholzreichen Buchenmischwäldern<br />

bezieht. Dabei werden Astlöcher oder durch Fäulnis und Blitzschlag entstandene Höhlen<br />

bevor<strong>zu</strong>gt. Auch Fledermauskästen werden gerne und schnell angenommen. Die<br />

Winterquartiere werden ebenfalls in Baumhöhlen, aber auch in Gebäuden bezogen (DIETZ ET<br />

AL. 2007).<br />

Die Jagd der Kleinabendsegler kann im Spätherbst auch am Spätnachmittag beobachtet<br />

werden. Sie findet im freien Luftraum im Bereich der Baumkronen, über Gewässern oder<br />

entlang von Wegen und Schneisen statt. Zusätzlich können innerstädtische Flächen <strong>zu</strong>r<br />

Jagd genutzt werden. Der Kleinabendsegler jagt dort besonders gerne über<br />

Beleuchtungskörpern, wie z.B. Straßenlaternen. Dabei werden vor Allem Nachtfalter, aber<br />

auch Zweiflügler und Köcherfliegen erbeutet. Insgesamt kann man die Art als<br />

opportunistischen Konsumenten von Fluginsekten bezeichnen (BOGDANOWICZ & RUPRECHT<br />

2004).<br />

Der Kleinabendsegler gehört <strong>zu</strong> den wandernden Arten. Der Zug in die Winterquartiere findet<br />

wohl hauptsächlich in süd-westlicher Richtung, einige Populationen könnten jedoch auch<br />

ortstreu sein. Männchen verbleiben öfters in den Durch<strong>zu</strong>gs- und Wintergebieten<br />

(HELVERSEN & HELVERSEN 1994).<br />

In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „stark gefährdet“ (FELDMANN ET AL. 1999), wobei sich<br />

aktuell eine Bestandes<strong>zu</strong>nahme sowie eine Arealerweiterung andeuten (VIERHAUS 1997). Bis<br />

1984 lag lediglich ein Nachweis dieser Art in Westfalen vor (VIERHAUS & SCHRÖPFER 1984).


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 40<br />

Mittlerweile existieren etliche Nachweise von Kleinabendseglern (TRAPPMANN 2001). Dies<br />

hat einerseits methodische Gründe, da der Kleinabendsegler früher mit Sicherheit oft<br />

übersehen worden ist, andererseits lässt sich auch ein eindeutiger Ausbreitungstrend<br />

feststellen (VIERHAUS 1997). Aus allen Naturräumen NRWs liegen Fundmeldungen mit<br />

einigen Wochenstuben vor, die ein zerstreutes Verbreitungsbild mit einem Schwerpunkt im<br />

Flachland ergeben. Im Bereich um das Untersuchungsgebiet gilt der Kleinabendsegler<br />

bereits als nachgewiesen. In NRW befindet sich die Art in einem un<strong>zu</strong>reichenden<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007, LANUV 2010).<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Die Breitflügelfledermaus ist in ganz Mitteleuropa verbreitet und bewohnt fast alle<br />

Habitattypen. Die Art jagt in der strukturreichen offenen Landschaft über Wiesen, Weiden, an<br />

Waldrändern und über Gewässern und ist dabei <strong>zu</strong>r Orientierung in besonderem Maße auf<br />

Leitlinien in der Landschaft angewiesen (SCHOBER & GRIMMBERGER 1987, MAYWALD & POTT<br />

1988, RICHARZ & LIMMBRUNNER 1992, GEBHARD 1997). Besonders auffällig ist die intensive<br />

Nut<strong>zu</strong>ng von Weidegrünland durch Breitflügelfledermäuse (SIMON ET AL. 2004). Außerdem ist<br />

sie auch in Dörfern, Städten und Großstädten <strong>zu</strong> finden, wobei sie anscheinend auf einen<br />

lockeren Laubbaumbestand angewiesen ist. Die Beute wird entlang von<br />

Vegetationsstrukturen, im Flug um Einzelbäume oder auch im freien Luftraum bejagt. Häufig<br />

ist auch die Jagd an einzelnen Straßenlaternen. Als Nahrung dienen, je nach Verfügbarkeit<br />

z.B. bei Massenaspekten, verschiedene Insekten, die auch direkt vom Boden oder von der<br />

Vegetation abgesammelt werden können. Das Nahrungsspektrum reicht von Mai-, Dungund<br />

Junikäfern über Nachtfalter, Schlupfwespen und Wanzen bis hin <strong>zu</strong> Maulwurfsgrillen.<br />

Die Jagdgebiete der Weibchen sind meistens in einem 4,5 km-Radius um das Quartier,<br />

manchmal sogar bis <strong>zu</strong> 12 km. Da ein Tier 2-10 verschiedene Teiljagdgebiete hat, sind<br />

Leitlinien wie Hecken, Gewässer oder Wege besonders wichtig um diese miteinander <strong>zu</strong><br />

verbinden (DIETZ ET AL. 2007).<br />

DENSE (1992) wies nach, dass die Jagdgebiete der Breitflügelfledermäuse in der Regel bis<br />

<strong>zu</strong> drei Kilometer, im Extremfall auch über sechs Kilometer von der Wochenstube entfernt<br />

liegen können. SIMON ET AL. (2004) weisen eine mittlere Entfernung der Tiere vom<br />

Wochenstubenquartier von 1250 m nach.<br />

Die Wochenstuben, Sommer- und Winterquartiere werden überwiegend in den<br />

verschiedensten Versteckmöglichkeiten in und an Gebäuden bezogen. Die Tiere finden sich<br />

ab Anfang Mai bis August in 10-60 Tiere umfassenden Kolonien <strong>zu</strong>sammen. Ein Quartier<br />

wird im Normalfall den ganzen Sommer über genutzt Einzelne Tiere, oder selten kleine<br />

Gruppen, überwintern auch in Höhlen. Hier werden trockene, kalte Stellen in Spalten oder im<br />

Bodengeröll bevor<strong>zu</strong>gt. Die Entfernungen zwischen Sommer- und Winterquartieren sind<br />

meist gering. (DIETZ ET AL 2007)<br />

Die Breitflügelfledermaus ist nach der Roten Liste in NRW gefährdet (FELDMANN ET AL.<br />

1999). Sie ist im Siedlungsbereich regelmäßig verbreitet, meidet aber das Bergland (TAAKE &<br />

VIERHAUS 1984, VIERHAUS 1997). Eine Gefahr für die Art besteht im Rückgang von extensiv<br />

genutztem Grünland und Streuobstwiesen in der Umgebung der Quartiere. Lokal können<br />

Gebäudesanierungen und Pestizideinsätze Schaden verursachen (DIETZ ET AL. 2007).<br />

Gemäß des „FIS streng geschützte Arten“ (LANUV 2010) gilt die Breitflügelfledermaus im<br />

Messtischblatt des Untersuchungsgebiets bereits als nachgewiesen. Die Art befindet sich in<br />

NRW in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV 2007, LANUV 2010).


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 41<br />

Braunes Langohr<br />

Das Braune Langohr ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. Es ist eine typische Waldart und<br />

besiedelt verschiedenste Waldtypen und andere gehölzreiche Gebiete wie Parks und Gärten<br />

und kommt nach MESCHEDE & HELLER (2000) in unseren Breiten auch mit strukturierten<br />

Habitaten außerhalb des Waldes <strong>zu</strong>recht.<br />

Das Braune Langohr ist ein so genannter „Flüsterer“, der mit sehr leisen Ultraschallrufen<br />

ortet und daher mit dem Detektor nur schwer nach<strong>zu</strong>weisen ist. Der Ausflug <strong>zu</strong>m<br />

Nahrungserwerb erfolgt meist erst bei vollständiger Dunkelheit. Bei der Jagd werden zwei<br />

Strategien verfolgt: Entweder werden die Beutetiere im langsamen und gaukelnden<br />

Rüttelflug direkt von der Vegetationsoberfläche aufgelesen (ANDERSON & RACEY 1993), oder<br />

die Insekten werden im Flug, teilweise unter Zuhilfenahme der Schwanzflughaut, gefangen.<br />

Durch das Auflesen der Beute von der Vegetationsoberfläche können sie die ganze Nacht<br />

über jagen und es lassen sich keine auffälligen Aktivitätsschwerpunkte während der<br />

Dämmerung erkennen (MESCHEDE & HELLER 2000). Die Nahrung besteht vor allem aus<br />

Nachtfaltern, aber auch aus Zweiflüglern, Heuschrecken, Wanzen, Spinnen, Weberknechten,<br />

Ohrwürmern sowie Raupen. Die Tiere fliegen <strong>zu</strong>meist bodennah, können aber bis <strong>zu</strong><br />

Baumwipfelhöhe aufsteigen (BRAUN & HÄUSSLER 2003, eig. Beob.). Nach MESCHEDE &<br />

HELLER (2000) gelten Braune Langohren als relativ flexibel in ihrer Nahrungswahl. Als<br />

Jagdgebiete sind neben (lichten) Wäldern auch isolierte Bäume in Parks (Friedhöfe) und<br />

Gärten von Bedeutung (DIETZ ET AL. 2007), in waldarmen Gebieten (Irland) jagen sie primär<br />

über Wiesen, die Tiere werden bei der Jagd auch an Waldrändern, Gebüschen und<br />

Straßenbegleitgrün nachgewiesen (MESCHEDE & HELLER 2000). Kernjagdgebiete bestehen<br />

manchmal lediglich aus einzelnen Baumgruppen (DIETZ et al. 2007).<br />

Braune Langohren haben als Anpassung an den langsamen Flug relativ breite Flügel. Die<br />

Flüssigkeitsverluste über die Flughaut und die Ohren sind so hoch, dass die Tiere pro Nacht<br />

2 – 5 g Wasser aufnehmen, welches meist direkt im Flug von der Wasseroberfläche<br />

aufgenommen wird (WEBB ET AL.1993, 1995).<br />

Das Braune Langohr ist eine sehr ortsgebunden Art, so dass Wanderungen über 30 km<br />

selten sind. Die Tiere verbringen die meiste Zeit in einem Umkreis von 500 m um das<br />

Quartier. So liegen auch die, bis <strong>zu</strong> 4 ha (selten auch bis 11 ha) großen, Jagdgebiete nahe<br />

bei den Wochenstuben. (DIETZ ET AL. 2007). Nach MESCHEDE & HELLER (2000) ist das<br />

Braune Langohr eine Art, die auf Langfristigkeit und eine hohe Konstanz ihrer Lebensräume<br />

angewiesen ist.<br />

Die Weibchen finden sich ab April bis September in 5-50 Tiere umfassenden Wochenstuben<br />

<strong>zu</strong>sammen. Es scheint eine Bevor<strong>zu</strong>gung der westlichen Population vor<strong>zu</strong>liegen, im Sommer<br />

Gebäudequartiere und im Winter unterirdische Verstecke <strong>zu</strong> nutzen, während die<br />

Ostpopulation sowohl im Sommer wie auch im Winter Baumhöhlen vorzieht.<br />

Gebäudewochenstuben werden oft das ganze Sommerhalbjahr über genutzt, während<br />

Baum- und Kastenquartiere alle 1- 5 Tage im Umkreis weniger hundert Meter gewechselt<br />

werden. In den Winterquartieren hängen die Tiere meistens alleine, oder in Kleingruppen von<br />

bis <strong>zu</strong> fünf Tieren. Durch die geringe Kopfstärke sind sowohl Sommer- als auch<br />

Winterquartiere häufig schwer <strong>zu</strong> finden. (DIETZ ET AL. 2007).<br />

Die Art zählt mit einem bisher nachgewiesenen Höchstalter von 30 Jahren <strong>zu</strong> den<br />

Fledermausarten, die sehr alt werden können. Somit ist die Art besonders auf eine hohe<br />

Konstanz ihrer Lebensräume angewiesen (MESCHEDE & HELLER 2000).<br />

Auf der „Roten Liste der gefährdeten Säugetierarten in NRW“ ist das Braune Langohr als<br />

„gefährdet“, eingestuft (vgl. FELDMANN et al. 1999). Eine Gefährdung der Art geht von


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 42<br />

intensiver Forstwirtschaft und der Sanierung und Vergitterung von Dachböden aus. Nach<br />

DIETZ ET AL. (2007) gilt, dass insbesondere für die Gebäudewochenstuben vegetationsreiche<br />

Ortsränder und Streuobstbereiche wichtige Jagdgebiete darstellen und diese erhalten<br />

werden müssen. Durch den tiefen und sehr langsamen Flug ist das Braune Langohr in<br />

besonderem Maße vom Autoverkehr betroffen und zählt <strong>zu</strong> den häufigsten Verkehrsopfern<br />

unter den <strong>Fledermäusen</strong>. (DIETZ ET AL. 2007). Das Braune Langohr befindet sich gemäß<br />

Ampelbewertung (MUNLV 2007, LANUV 2010) in der atlantischen Region in einem günstigen<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand. Im Messtischblatt um das Untersuchungsgebiet gilt es als bereits<br />

nachgewiesen (LANUV 2010).<br />

Wasserfledermaus<br />

Die Wasserfledermaus ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. Ihre Lebensraumansprüche<br />

beschränken sich im Wesentlichen auf Gewässer und Wald (DIETZ ET AL. 2007). Dabei jagen<br />

die Tiere flach über der Wasseroberfläche und greifen mit den Füßen auf dem Wasser<br />

sitzende Insekten auf (SCHOBER & GRIMMBERGER 1987, MAYWALD & POTT 1988, RICHARZ &<br />

LIMMBRUNNER 1999). Die Jagd findet zwar überwiegend über Gewässern statt, allerdings<br />

kann man die Tiere auch in Wäldern bei der Nahrungssuche beobachten (RIEGER 1995). Zu<br />

den Beutetieren zählen vor Allem Zuckmücken und andere Zweiflüglerarten. Dabei ist die<br />

bevor<strong>zu</strong>gte Beutegröße ungefähr 7,2 mm (TRESS et al. 2004).<br />

Wasserfledermäuse sind typische „trawling bats“: Sie greifen ihre Beute in schnellem und<br />

wenigem Jagdflug <strong>zu</strong>meist direkt von der Wasseroberfläche ab. Erst kurz vor dem Anflug<br />

einer Beute werden Füße und Schwanz abgesenkt, die Fledermaus richtet sich auf und<br />

schlägt bei Berührung der Beute mit der Schwanzflughaut die Füße <strong>zu</strong>sammen, um die<br />

Beute <strong>zu</strong> ergreifen. Durch „Abkugeln“ im Flug wird das Futter aus der Schwanzflughaut bzw.<br />

den Klauen geborgen. So können auch größere Beutetiere wie Schmetterlinge oder kleine<br />

Fische gefangen werden (DIETZ ET AL. 2007).<br />

Die Wasserfledermaus entfernt sich bei ihren Jagdflügen bis <strong>zu</strong> sieben Kilometer von ihren<br />

Wochenstubenquartieren (EBENAU 1995), wobei Weibchen durchschnittlich 2,3 km,<br />

Männchen hingegen 3,7 km weite Entfernungen überbrücken (DIETZ ET AL. 2007). Dabei<br />

nutzt die Art traditionelle Flugstraßen und orientiert sie sich in besonderem Maße an linearen<br />

Strukturen wie Wassergräben und Hecken. Gejagt wird meist in zwei bis acht Teilgebieten<br />

mit einer Größe von 0,1 bis 7,5 ha (ARNOLD ET AL. 1998).<br />

Die Sommerquartiere werden meist in Baumhöhlen und Fledermauskästen, seltener auch in<br />

Dehnungsrissen und Gewölbespalten bezogen. Ab August bis Ende September beginnen<br />

sich die Tiere in großer Zahl an Massenüberwinterungsquartieren <strong>zu</strong> versammeln und <strong>zu</strong><br />

schwärmen (KALLASCH & LEHNERT 1995), wobei es schon <strong>zu</strong>r Schwärmzeit der Tiere <strong>zu</strong>r<br />

Paarungen kommt, die aber noch den ganzen Winter über stattfinden können.<br />

Die Winterquartiere befinden sich in unterirdischen Quartieren wie Höhlen, Stollen und<br />

Brunnenschächten.<br />

Sommer- und Winterquartiere liegen meist weniger als 150 km voneinander entfernt. Dabei<br />

wandern Tiere der Tieflandspopulationen weiter als die der Bergregionen (TRESS et al. 2004<br />

in DIETZ ET AL. 2007).<br />

In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „gefährdet“, kommt jedoch in allen Naturräumen in der<br />

nähe geeigneter Jagdgewässer nahe<strong>zu</strong> flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken<br />

bestehen im Bergland. Die Wasserfledermaus ist eine in Westfalen weit verbreitete Art, die<br />

praktisch an jedem größeren Gewässer gefunden werden kann. Bislang konnten jedoch


11. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong> - Fledermäuse 43<br />

kaum Wochenstuben, die meist versteckt in Bäumen <strong>zu</strong> finden sind, nachgewiesen werden<br />

(STEINBORN & VIERHAUS 1984, GROSCHE 2005). Im MTB des Untersuchungsgebiets gilt die<br />

Wasserfledermaus gemäß „FIS streng geschützte Arten“ (LANUV 2010) bereits als<br />

nachgewiesen. Sie befindet sich in NRW in einem günstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand (MUNLV<br />

2007, LANUV 2010).<br />

Anlagen:<br />

• Karte 1: Fledermausnachweise<br />

• Karte 2: Horchboxenuntersuchung<br />

• ASP-Bögen<br />

-Zwergfledermaus<br />

-Rauhautfledermaus<br />

-Breitflügelfledermaus<br />

-Großer Abendsegler<br />

-Kleinabendsegler<br />

-Braunes Langohr<br />

-Wasserfledermaus<br />

-Gattung Myotis


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

*<br />

*<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Zwergfledermäuse wurden flächendeckend im UG nachgewiesen. Jagdgebiete konzentrierten sich entlang von<br />

Randstrukturen. Die Tiere queren die Eingriffsfläche z.T. strukturfern auf Transferflügen. (vgl. Gutachten). Durch<br />

die Bebauung und Beleuchtung der Gewerbeflächen entsteht eine Barrierewirkung und Jagdgebiete werden<br />

beeinträchtigt. Zwergfledermäuse sind von allen nachgewiesenen Arten jedoch am besten in der Lage sich den<br />

neuen Gegebenheiten an<strong>zu</strong>passen. Sie jagen regelmäßig unter Beleuchtungskörpern und können auch<br />

Flugwege in Häuserschluchten erschließen.<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Eine Barrierewirkung ist <strong>zu</strong> vermindern, indem eine geeignete Leitstruktur am westlichen Rand<br />

der Planfläche geschaffen wird, die die umgebenden Waldstücke miteinander verbindet.<br />

Weiterhin sind mindestens 10m breite Pufferstreifen entlang der Waldränder ein<strong>zu</strong>planen, um<br />

keine Jagdgebiete <strong>zu</strong> zerstören. Zwergfledermäuse profitieren im Wesentlich von den für die<br />

anderen Arten notwendigen Maßnahmen.<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Nach Umset<strong>zu</strong>ng der beschriebenen Maßnahmen sind keine weiteren Auswirkungen<br />

auf Zwergfledermäuse <strong>zu</strong> erwarten<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

*<br />

I<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Lediglich am letzten Begehungstermin Mitte September wurde eine Rauhautfledermaus gehört. Das Tier flog entlang des<br />

südlichen Waldrandes des nördlichen Waldstücks. Daneben wurden am 18.08.2010 einige Kontakte mittels Horchbox registriert,<br />

die mit großer Wahrscheinlichkeit von Rauhautfledermäusen stammten. Mittels aufgezeichneter Feeding-buzzes wurde dort<br />

Jagdaktivität für die Art nachgewiesen.<br />

Die Nachweise von Rauhautfledermäusen ab Mitte August können darauf hindeuten, dass die Art das Gebiet vornehmlich<br />

durchwandert. Durch das Vorhaben ist eine Barrierewirkung unbekannten Ausmaßes an<strong>zu</strong>nehmen.(vgl. Gutachten Echolot 2011)<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Eine Barrierewirkung ist <strong>zu</strong> vermindern, indem eine geeignete Leitstruktur am westlichen Rand der<br />

Planfläche geschaffen wird, die die umgebenden Waldstücke miteinander verbindet.<br />

Weiterhin sind mindestens 10m breite Pufferstreifen entlang der Waldränder ein<strong>zu</strong>planen, der mit einer<br />

Baumbepflan<strong>zu</strong>ng gegen das Gewerbegebiet abgeschirmt wird. Rauhautfledermäuse profitieren im<br />

Wesentlich von den für Braune Langohren und Arten der Gattung Myotis notwendigen Maßnahmen.<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Nach Umset<strong>zu</strong>ng der beschriebenen Maßnahmen sind keine weiteren Auswirkungen<br />

auf Rauhautfledermäuse <strong>zu</strong> erwarten<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

G<br />

3<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Breitflügelfledermäuse wurden im Zuge der Detektorbegehungen an einem Termin zwischen den beiden<br />

Waldgebieten festgestellt. Während eines Netzfangs am 31.8. wurde <strong>zu</strong>dem eine Flugstraße von mindestens<br />

8 Individuen beobachtet. Auf allen Horchboxen war diese Art vertreten, z.T. auch jagend. Die Planfläche<br />

fungiert somit für die Art als Transferkorridor und als Nahrungshabitat. Durch das Vorhaben ist vor Allem mit<br />

einer Barrierewirkung <strong>zu</strong> rechnen. Weiterhin ist der Verlust von Jagdlebensraum <strong>zu</strong> erwarten<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Durch die Anlage von Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern. Angaben hier<strong>zu</strong><br />

finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />

Entlang der geschaffenen Flugkorridore können auch Jagdgebiete von Breitflügelfledermäusen<br />

erschlossen werden, so dass hinsichtlich diesen Aspekts keine weiteren Maßnahmen<br />

notwendig sind.<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />

liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

V<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

I<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Große Abendsegler wurden regelmäßig mit Hilfe der Horchboxenuntersuchung festgestellt. Vor<br />

Allem im Bereich zwischen den beiden Waldstücken scheinen regelmäßig Tiere <strong>zu</strong> jagen. Eine<br />

Beeinträchtigung der Art ist durch das Vorhaben nicht ab<strong>zu</strong>leiten, da Abendsegler nicht auf<br />

Leitstrukturen angewiesen und z.T. im Bereich von Beleuchtugskörpern jagend an<strong>zu</strong>treffen<br />

sind.<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Spezielle für den Großen Abendsegler sind keine <strong>zu</strong>sätzlichen Maßnahmen notwendig<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

grün günstig<br />

■<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

D<br />

2<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Im Untersuchungsgebiet konnte per Detektor nur einmalig ein Kleinabendsegler auf den<br />

Ackerflächen westlich der geplanten Erweiterung festgestellt werden. Darüber hinaus ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass Vertreter dieser Art per Horchbox aufgezeichnet wurden. Hinsichtlich der<br />

Beeinträchtigung durch den Eingriff gelten die gleichen Angaben wie für den großen<br />

Abendsegler gemacht.<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Spezielle für den Kleinabendsegler sind keine <strong>zu</strong>sätzlichen Maßnahmen notwendig<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

V<br />

3<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Vereinzelt wurden Langohren dabei beobachtet, wie sie entlang der Grabenstruktur zwischen den Wäldern flogen. Daneben wurden einige Tiere<br />

nachgewiesen, die entweder der Gattung Myotis oder der Gattung Plecotus <strong>zu</strong>geordnet werden können. Langohren sind aufgrund ihrer leisen<br />

Ortungsweise bei Detektoruntersuchungen stark unterrepräsentiert. Durch die Netzfänge wurden Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweise erzielt. Aufgrund des<br />

geringen Aktionsraums der Art in der Fortpflan<strong>zu</strong>ngszeit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich in den angrenzenden Wäldern Quartiere befinden.<br />

Es ist <strong>zu</strong>dem mit dem Vorkommen von Jagdgebieten in den angrenzenden Wäldern <strong>zu</strong> rechnen, die methodisch bedingt nicht erfasst wurden.<br />

Für die Art ist ein starker Barriereeffekt durch das Vorhaben <strong>zu</strong> erwarten. Möglicherweise werden <strong>zu</strong>sammenhängende Quartiergebiete voneinander<br />

getrennt und/oder Jagdgebiete von einer Teilkolonie abgeschnitten.<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Durch die Anlage von Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern.<br />

Ein fledermausfreundliches Beleuchtungskonzept vermindert die negative Auswirkung<br />

von Lichtemissionen auf angrenzende Jagdgebiete. Ausführliche Angaben hier<strong>zu</strong><br />

finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />

liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

V<br />

3<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

4110<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Bei den Netzfängen wurden zwei Wasserfledermäuse gefangen. Hierbei wurde durch den Fang eines trächtigen<br />

Weibchens ein Fortpflan<strong>zu</strong>ngshinweis erzielt. Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass Wasserfledermäuse die Eingriffsfläche<br />

beim Transferflug zwischen Quartier und Jagdgebiet queren, da sich im Untersuchungsgebiet keine idealen<br />

Jagdgebiete für die Art befinden. Möglicherweise werden die angrenzenden Wälder als Quartiergebiet genutzt.<br />

Durch das Vorhaben ist mit einer Barrierewirkung auf die Art <strong>zu</strong> rechnen. Diese wird durch die Beleuchtung des<br />

Gewerbegebiets verstärkt.<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Durch die Anlage von dunklen Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern.<br />

Ausführliche Angaben hier<strong>zu</strong> finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />

liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


B.)<br />

Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)<br />

Angaben <strong>zu</strong>r Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:<br />

Gattung Myotis<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

■<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Messtischblatt<br />

4110<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand in Nordrhein-Westfalen<br />

■<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

■<br />

■<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / un<strong>zu</strong>reichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population<br />

(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)<br />

oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C<br />

ungünstig / mittel-schlecht<br />

Arbeitsschritt II.1:<br />

Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Während der Untersuchung wurden vereinzelt unbestimmte Vertreter der Gattung Myotis nachgewiesen.<br />

Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Bart- und/oder Fransenfledermäuse. Von den 3 in<br />

Frage kommenden Arten wird die große Bartfledermaus in einen ungünstigen Erhaltungs<strong>zu</strong>stand eingestuft,<br />

Kleine Bart- und Fransenfledermaus in einen günstigen. Auf alle Arten gehen die selben Probleme durch das<br />

Vorhaben aus, wie bei dem Braunen Langohr und der Wasserfledermaus beschrieben.<br />

Arbeitsschritt II.2:<br />

Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Durch die Anlage von dunklen Flugkorridoren ist eine Barrierewirkung <strong>zu</strong> vermindern.<br />

Ebenso ist eine negative Wirkung von Lichtemissionen auf angrenzende Jagdgebiete<br />

<strong>zu</strong> vermindern.<br />

Ausführliche Angaben hier<strong>zu</strong> finden sich im Gutachten (Echolot 2011).<br />

Arbeitsschritt II.3:<br />

Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Vorausset<strong>zu</strong>ng der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Wenn die im Gutachten unter Kapitel 7 angeführten Maßnahmen umgesetzt werden,<br />

liegt keine Beeinträchtigung für die Art vor.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verlet<strong>zu</strong>ngen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand<br />

der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen<br />

beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren<br />

ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

■<br />

■<br />

■<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


Arbeitsschritt III:<br />

Beurteilung der Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)<br />

1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?<br />

entfällt<br />

ja<br />

nein<br />

2. Können <strong>zu</strong>mutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein<br />

entfällt<br />

3. Wird der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

ja<br />

nein<br />

entfällt


!( 1<br />

Fangplatz 1<br />

19.05.2010<br />

kein Fangerfolg<br />

Fangplatz 3<br />

01.07.2010<br />

Wasserfledermaus, m, ad, unauffällig<br />

Wasserfledermaus, w, ad, trächtig<br />

Fangplatz 2<br />

16.05.2010<br />

kein Fangerfolg<br />

!( 1<br />

!( 1<br />

!(!( !(#* 11<br />

!( 1<br />

!( 1<br />

!(!(<br />

) 1<br />

!( 1<br />

!( 1<br />

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2<br />

%,<br />

2<br />

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1 1<br />

1<br />

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!( 2<br />

!( 3<br />

!( 2 !(<br />

!( !(<br />

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!( 3<br />

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!( 3<br />

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2<br />

!( 1<br />

!( 1<br />

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1 ’’ 1<br />

#* 3<br />

!( 1<br />

Fangplatz 4<br />

18.08.2010<br />

Breitflügelfledermaus,<br />

m, ad, unauffällig<br />

Fangplatz 5<br />

31.08.2010<br />

Zwergfledermaus w, ad, hat Juntier aufgezogen<br />

Braunes Langohr w, ad. hat Jungtier aufgezogen<br />

Braunes Langohr w, juv, unauffällig<br />

!( 2<br />

#*!( 2<br />

!( 3<br />

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1<br />

1<br />

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!( 2<br />

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!(!( 2<br />

!( 3<br />

!( 3<br />

!( 2<br />

!( 3<br />

!( 3<br />

!( 3<br />

100 50 0 100 Meter<br />

¯<br />

Detektorkontakte<br />

%, Breitflügelfledermaus<br />

#* Gattung Mausohrfledermaus<br />

#* Gattung Mausohren oder Langohren<br />

) Kleinabendsegler<br />

’ Braunes Langohr<br />

!( Rauhautfledermaus<br />

!( Zwergfledermaus<br />

!( Nicht bestimmbar<br />

!( Jagdaktivität<br />

Flugstraßen<br />

Zwergfledermaus<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Braunes Langohr<br />

Gattung Mausohren oder Langohren<br />

Fangplätze<br />

Ziffern1 bis 3:<br />

Begehungsdatum<br />

1 - 20.07.2010<br />

2 - 27.07.2010<br />

3 - 09.09.2010<br />

11. Änderung des FNP der<br />

<strong>Gemeinde</strong> und Aufstellung des B-Plan<br />

"5. Erweiterung Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>"<br />

, <strong>Senden</strong><br />

Karte 1: Fledermausnachweise<br />

Im Auftrag von:<br />

Flugstraßen:<br />

20.07.10:<br />

7 Zwergfledermäuse<br />

2 Braune Langohren<br />

27.07.10:<br />

8 Zwergfledermäuse<br />

31.08.10:<br />

8 Breitflügelfledermäuse<br />

09.09.10:<br />

9 Zwergfledermäuse<br />

1 Gattung Mausohren<br />

oder Langohren<br />

Echolot GBR<br />

Marientalstraße 48<br />

48149 Münster<br />

Tel.: 0251/2848830<br />

www.buero-echolot.de<br />

ökon GmbH<br />

Dorotheenstraße 26a<br />

48145 Münster<br />

Maßstab: 1:5000<br />

Bearbeiter: Lena Grosche<br />

Karte: Johannes Schulz<br />

Oktober 2010


Standort 1<br />

6<br />

!(<br />

14<br />

!( 18<br />

!(<br />

2<br />

!(<br />

Standort 2<br />

9<br />

!(<br />

12<br />

!( 15<br />

!(<br />

Standort 3<br />

17<br />

!(<br />

8<br />

!(<br />

13<br />

!(<br />

Standort 4<br />

5<br />

!(<br />

10 16<br />

!( !(<br />

Standort 5<br />

Aufgezeichnete Fledermausaktivität<br />

in Klassen dargestellt<br />

!(<br />

!(<br />

!(<br />

geringe Aktivität<br />

mittlere Aktivität<br />

hohe Aktivität<br />

Nr. Datum Gattung<br />

1 19.05.10 P, E, M<br />

2 19.05.10 P, N, E, M<br />

3 19.05.10 P, E, M<br />

4 19.05.10 P, N, E, M<br />

5 01.07.10 P, N, E, M<br />

6 01.07.10 P, N, E, M<br />

7 01.07.10 P, N, E<br />

8 01.07.10 P, N, E, M<br />

9 01.07.10 P, N, E, M<br />

10 18.08.10 P, N, E, PLM<br />

11 18.08.10 P, N, E, M<br />

12 18.08.10 P, N, E, M, PLM<br />

13 18.08.10 P, N, E, M<br />

14 18.08.10 P, N, E<br />

15 31.08.10 P, N, E, M<br />

16 31.08.10 P, N, E<br />

17 31.08.10 P, N, E<br />

18 31.08.10 P, N, E, M<br />

In der Tabelle verwendete Abkür<strong>zu</strong>ngen<br />

P = Gattung Pipistrellus<br />

N = Gattung Nyctalus<br />

E = Gattung Eptesicus<br />

M = Gattung Myotis<br />

PLM = Gattung Myotis oder Gattung Plecotus<br />

!( 4 3<br />

!(<br />

1<br />

!(<br />

11<br />

!(<br />

7<br />

!(<br />

11. Änderung des FNP der<br />

<strong>Gemeinde</strong> und Aufstellung des<br />

B-Plan "5. Erweiterung<br />

Gewerbegebiet <strong>Senden</strong>", <strong>Senden</strong><br />

Karte 2: Horchboxenuntersuchung<br />

Echolot GBR<br />

Marientalstraße 48<br />

48149 Münster<br />

Tel.: 0251/2848830<br />

www.buero-echolot.de<br />

¯<br />

100<br />

50 0 100 Meter<br />

Im Auftrag von:<br />

ökon GmbH<br />

Dorotheenstraße 26a<br />

48145 Münster<br />

Maßstab: 1:2000<br />

Bearbeiter: Lena Grosche<br />

Karte: Johannes Schulz<br />

Oktober 2010

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