Bericht als PDF herunterladen - Bereich Gesundheitsschutz
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Kant. Laboratorium BS Seite 1 von 2<br />
Saucen / Fettgehalt, Fettsäuren, Milchprotein, GVO, Konservierungsmittel und<br />
Deklaration<br />
Anzahl untersuchte Proben: 44 beanstandet: 9<br />
Beanstandungsgründe: Zusammensetzung (4), Deklaration (8)<br />
Einleitung<br />
Sauce, auch Soße, (v. franz.: sauce Tunke, Brühe; latein.: s<strong>als</strong>a<br />
gesalzene Brühe → sal, Salz) ist im <strong>Bereich</strong> Lebensmittel eine<br />
flüssig bis sämig gebundene Beigabe zu verschiedenen Gerichten,<br />
Salaten, Desserts, etc. Saucen verfeinern viele Speisen. Die guten<br />
Köche bereiten sie meist selbst zu. Man kann aber Saucen zum<br />
Wärmen oder Kaltessen auch fixfertig kaufen oder sich ein Pulver<br />
oder Konzentrat besorgen, welches zur Vollendung noch mit<br />
Wasser, Rahm oder Milch angerührt und aufgekocht wird.<br />
Untersuchungsziele<br />
Die Untersuchungskampagne hatte zum Ziel, den deklarierten Fettgehalt zu überprüfen, <strong>als</strong><br />
Olivenöl deklariertes Öl <strong>als</strong> solches zu identifizieren, nicht deklarierte Milchproteine und<br />
Konservierungsmittel aufzuspüren, allfällig vorhandene gentechnisch veränderte Soja<br />
nachzuweisen und die Deklarationsvorschriften zu überprüfen.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Sauce ist ein Erzeugnis aus Zutaten wie Bouillons, Getreide- oder Leguminosenmehlen,<br />
Stärkemehlen, Eiern oder Milch (LMV Art. 129 Abs. 6). Es sind einige Zusatzstoffe zugelassen<br />
darunter auch die Konservierungsmittel Sorbin- und Benzoesäure in folgenden Mengen:<br />
Zusatzstoff E-Nummern Max. Bemerkung<br />
Sorbinsäure / Sorbate E200, 202, 203 2 g/kg Für emulgierte Saucen (Fett < 60%)<br />
Sorbinsäure / Sorbate E200, 202, 203 1 g/kg Für emulgierte Saucen (Fett > 60%)<br />
Sorbinsäure / Sorbate E200, 202, 203 1 g/kg Für nicht emulgierte Saucen<br />
Benzoesäure / Benzoate E210-213 1 g/kg Für nicht emulgierte Saucen<br />
Es gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften (LMV 5. Kapitel Art. 19 bis 36).<br />
Probenbeschreibung<br />
In 12 Geschäften wurden 44 Produkte, davon 4 Bio-Produkte, erhoben. 28 Fertigsaucenwaren<br />
waren abgepackt im Glas, 6 Saucen im Beutel und 2 weitere im Tetrapack. 8 Pulver für die<br />
Zubereitung von Saucen befanden sich in einem Beutel oder einer Dose. Die Saucen wurden in<br />
den verschiedensten Ländern hergestellt: Italien (10), Schweiz (7), Thailand (7), Deutschland (5),<br />
Fürstentum Lichtenstein (2), Holland (2), Frankreich (1), Grossbritannien (1), Malaysia (1), Hong<br />
Kong (1), Kroatien (1), Tunesien (1), Türkei (1). Bei 4 Proben fehlte eine entsprechende Angabe.<br />
Prüfverfahren<br />
Zur Bestimmung des Fettgehalts wurden die Proben mit Salzsäure in Gegenwart von Toluol<br />
aufgeschlossen und das Fett zugleich extrahiert. Ein Aliquot der organischen Phase wurde im<br />
Stickstoffstrom eingedampft und der Fettrückstand gewogen. Zur Bestätigung des abweichenden<br />
Wertes wurde die betroffene Probe mit Salzsäure aufgeschlossen, säurefrei filtriert und das Fett<br />
mittels Petroleumbenzin (Soxhlet) extrahiert, dann getrocknet und gewogen (SLMB 22/5.1). Die<br />
Bestimmung der ölsortentypischen Fettsäurezusammensetzung erfolgte nach Überführung der<br />
Fettsäuren in ihre Methylester und Analyse mittels GC-FID. Milchproteine liessen sich mit einem<br />
ELISA Verfahren aufspüren. Gentechnisch veränderte Organismen können durch ein Screening<br />
nach dem 35S-Promotor und dem NOS-Terminator molekularbiologisch mittels real-time PCR<br />
nachgewiesen werden. Die quantitative Bestimmung der Konservierungsmittel Sorbin- und<br />
Benzoesäure bzw. deren Salze erfolgte mittels HPLC und UV-Detektion.<br />
Saucen2004.doc erstellt: 21.01.04 10:50
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Ergebnisse<br />
• Eine Tomatensauce enthielt 10-mal weniger Fett <strong>als</strong> deklariert (0.2 statt 2 %). Dies mag für<br />
Linienbewusste ein Vorteil sein. Dass es sich bei dem Öl jedoch nicht, wie deklariert um ein<br />
Olivenöl handelte, ist zusätzlich täuschend. Das Produkt musste beanstandet werden.<br />
• Ein Produkt enthielt mehr <strong>als</strong> 1 g Milchprotein/kg. In der Zutatenliste wurden jedoch keine<br />
Milchbestandteile deklariert; sie war somit nicht vollständig. Da Milchproteine Allergien<br />
auslösen können, ist deren korrekte Deklaration äusserst wichtig für Allergiker. Bei dem<br />
Produkt fehlte zudem die Deklaration des Produktionslandes. Diese Spaghetti Sauce wurde<br />
beanstandet.<br />
• Zwei Saucen enthielten ohne entsprechende Deklaration das Konservierungsmittel<br />
Benzoesäure (E210) oder ein Benzoat (E211 -213) in einer Menge von 1.3 g/kg, resp. 0.3 g/kg.<br />
Die Produkte mussten beanstandet werden.<br />
• Insgesamt wiesen 8 Proben Deklarationsmängel auf. Es fehlten Sachbezeichnungen,<br />
Zutatenlisten in einer Amtssprache, Datierungen, Firmenadressen, Produktionsländer oder die<br />
Mengenangabe einer hervorgehobenen Zutat. Die Proben wurden beanstandet oder zur<br />
Beanstandung an die für den Hersteller oder Importeur zuständigen Kantonalen Laboratorien<br />
überwiesen.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Die Beanstandungsquote liegt bei 20 %. Da offensichtlich, bei den heute auf dem Markt<br />
erhältlichen Produkten, neben den allgemeinen Deklarationsmängeln auch die Zusammensetzung<br />
teilweise mangelhaft deklariert wird, werden Saucen auch in Zukunft kontrolliert werden müssen.<br />
Saucen2004.doc erstellt: 21.01.04 10:50