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Zulassungsantrag für alle Studiengänge (PDF | 316 kB) - Institut für ...

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Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium / zur Eignungsprüfung<br />

und auf Immatrikulation<br />

1. Antrags- und Ausschlussfristen<br />

Der Antrag mit <strong>alle</strong>n geforderten Unterlagen muss bei Bewerbern mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB)<br />

zu folgenden Terminen an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) eingegangen sein:<br />

<strong>für</strong> das Wintersemester bis zum<br />

<strong>für</strong> das Sommersemester bis zum<br />

30.04. 30.11.<br />

• <strong>für</strong> <strong>Studiengänge</strong> mit Eignungs- oder Feststellungsprüfung • <strong>für</strong> <strong>Studiengänge</strong> mit Eignungs- oder Feststellungsprüfung<br />

31.05. 30.11.<br />

• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />

vor dem 16. Januar des jeweiligen<br />

Jahres erworben wurde<br />

• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />

vor dem 16. Juli des Vorjahres<br />

erworben wurde<br />

• <strong>für</strong> Engineering Design und Interaction Design<br />

15.07. 15.01.<br />

• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />

nach dem 16. Januar des jeweiligen<br />

Jahres erworben wurde<br />

• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />

nach dem 16. Juli des Vorjahres<br />

erworben wurde<br />

15.09. 15.03.<br />

• <strong>für</strong> freie <strong>Studiengänge</strong><br />

• <strong>für</strong> freie <strong>Studiengänge</strong><br />

Bei weiterbildenden und berufsbegleitenden <strong>Studiengänge</strong>n informieren Sie sich bitte unter www.hs-magdeburg.de und<br />

beim jeweiligen Studiengangkoordinator.<br />

Achtung:<br />

Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Bewerbungsfrist, die <strong>für</strong> den von Ihnen gewählten Studiengang zutrifft, im Internet unter<br />

www.hs-magdeburg.de oder bei der Studienberatung, Tel.: 0391/8864106.<br />

Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag<br />

oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.<br />

Fehlende Unterlagen sind unaufgefordert nachzureichen. Nachgereichte Unterlagen werden<br />

• <strong>für</strong> das WS, wenn die HZB vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 15. Juni, andernfalls bis zum 25. Juli und<br />

• <strong>für</strong> das SoS, wenn die HZB vor dem 16. Juli des Vorjahres erworben wurde, bis zum 15. Dezember des Vorjahres, andernfalls<br />

bis zum 31. Januar<br />

berücksichtigt, solange der Verfahrensablauf dies noch zulässt.<br />

Die Versendung der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt Anfang August (WS) bzw. Anfang Februar (SoS).<br />

Hinweise <strong>für</strong> Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen<br />

Für Studienbewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, gelten grundsätzlich folgende<br />

Bewerbungsmodalitäten – Detailinformationen finden Sie im Internet unter: www.hs-magdeburg.de<br />

1. Die Prüfung Ihrer Vorbildungsnachweise (Schulische Ausbildung, Hochschulausbildung, Sprachkenntnisse etc.) muss bei<br />

ASSIST e.V. (Arbeits- und Servicestelle <strong>für</strong> internationale Studienbewerbungen e.V.) erfolgen.<br />

2. Die Bewerbung ist daher zu richten an: Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />

c/o ASSIST e.V.<br />

Helmholtzstr. 2-9<br />

10587 Berlin<br />

3. Die Prüfung Ihrer Vorbildungsnachweise ist kostenpflichtig. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter<br />

www.uni-assist.de<br />

4. Folgende Bewerbungsfristen werden <strong>für</strong> die Einreichung der Bewerbungsunterlagen<br />

Wintersemester Sommersemester<br />

bei ASSIST empfohlen:<br />

<strong>Studiengänge</strong> mit Eignungsprüfung: 31.03. 31.10.<br />

<strong>Studiengänge</strong> mit Zulassungsbeschränkung: 31.05. 30.11.<br />

<strong>Studiengänge</strong> ohne Zulassungsbeschränkung: 31.07. 31.01.<br />

5. Ausgenommen von diesem Verfahren sind nur Bewerber, deren Unterlagen bereits geprüft wurden und bei denen ein<br />

entsprechender Hochschulzugang anerkannt wurde.<br />

Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens frühestens Ende Oktober (WS) bzw. Ende April (SoS)<br />

und nur dann zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beiliegt.<br />

Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Es wird keine Gewähr <strong>für</strong> eingesandte<br />

Originalzeugnisse und -bescheinigungen übernommen.<br />

2. Antragsformular<br />

Das Antragsformular ist vollständig und leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen. Der Antrag ist von dem bzw. der Antragstellenden<br />

zu unterschreiben. Stellt ein Bewerber mehrere Zulassungsanträge, wird nur der zuletzt eingegangene Antrag berücksichtigt.<br />

Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.<br />

Die o. g. Fristen gelten ebenfalls <strong>für</strong> Anträge, die ergänzend zum <strong>Zulassungsantrag</strong> gestellt werden können (z. B. Antrag auf<br />

Zulassung im Rahmen der Härtequote, Antrag auf Nachteilsausgleich nach Wartezeit/Qualifikation). Falls ein Härteantrag gestellt<br />

wird, muss dieser zusammen mit der Bewerbung eingereicht und ausführlich begründet werden. Amtliche Nachweise (z. B. fachärztliches<br />

Gutachten, Gutachten des Jugend-/Sozialamtes, der Schule etc.) sind beizufügen.<br />

Stand: April 2009 Seite 5 von 6

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