Zulassungsantrag für alle Studiengänge (PDF | 316 kB) - Institut für ...
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Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium / zur Eignungsprüfung<br />
und auf Immatrikulation<br />
1. Antrags- und Ausschlussfristen<br />
Der Antrag mit <strong>alle</strong>n geforderten Unterlagen muss bei Bewerbern mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB)<br />
zu folgenden Terminen an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) eingegangen sein:<br />
<strong>für</strong> das Wintersemester bis zum<br />
<strong>für</strong> das Sommersemester bis zum<br />
30.04. 30.11.<br />
• <strong>für</strong> <strong>Studiengänge</strong> mit Eignungs- oder Feststellungsprüfung • <strong>für</strong> <strong>Studiengänge</strong> mit Eignungs- oder Feststellungsprüfung<br />
31.05. 30.11.<br />
• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />
vor dem 16. Januar des jeweiligen<br />
Jahres erworben wurde<br />
• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />
vor dem 16. Juli des Vorjahres<br />
erworben wurde<br />
• <strong>für</strong> Engineering Design und Interaction Design<br />
15.07. 15.01.<br />
• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />
nach dem 16. Januar des jeweiligen<br />
Jahres erworben wurde<br />
• <strong>für</strong> zulassungsbeschränkte <strong>Studiengänge</strong>, wenn die Hochschulzugangsberechtigung<br />
nach dem 16. Juli des Vorjahres<br />
erworben wurde<br />
15.09. 15.03.<br />
• <strong>für</strong> freie <strong>Studiengänge</strong><br />
• <strong>für</strong> freie <strong>Studiengänge</strong><br />
Bei weiterbildenden und berufsbegleitenden <strong>Studiengänge</strong>n informieren Sie sich bitte unter www.hs-magdeburg.de und<br />
beim jeweiligen Studiengangkoordinator.<br />
Achtung:<br />
Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Bewerbungsfrist, die <strong>für</strong> den von Ihnen gewählten Studiengang zutrifft, im Internet unter<br />
www.hs-magdeburg.de oder bei der Studienberatung, Tel.: 0391/8864106.<br />
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag<br />
oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.<br />
Fehlende Unterlagen sind unaufgefordert nachzureichen. Nachgereichte Unterlagen werden<br />
• <strong>für</strong> das WS, wenn die HZB vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 15. Juni, andernfalls bis zum 25. Juli und<br />
• <strong>für</strong> das SoS, wenn die HZB vor dem 16. Juli des Vorjahres erworben wurde, bis zum 15. Dezember des Vorjahres, andernfalls<br />
bis zum 31. Januar<br />
berücksichtigt, solange der Verfahrensablauf dies noch zulässt.<br />
Die Versendung der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt Anfang August (WS) bzw. Anfang Februar (SoS).<br />
Hinweise <strong>für</strong> Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen<br />
Für Studienbewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, gelten grundsätzlich folgende<br />
Bewerbungsmodalitäten – Detailinformationen finden Sie im Internet unter: www.hs-magdeburg.de<br />
1. Die Prüfung Ihrer Vorbildungsnachweise (Schulische Ausbildung, Hochschulausbildung, Sprachkenntnisse etc.) muss bei<br />
ASSIST e.V. (Arbeits- und Servicestelle <strong>für</strong> internationale Studienbewerbungen e.V.) erfolgen.<br />
2. Die Bewerbung ist daher zu richten an: Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)<br />
c/o ASSIST e.V.<br />
Helmholtzstr. 2-9<br />
10587 Berlin<br />
3. Die Prüfung Ihrer Vorbildungsnachweise ist kostenpflichtig. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter<br />
www.uni-assist.de<br />
4. Folgende Bewerbungsfristen werden <strong>für</strong> die Einreichung der Bewerbungsunterlagen<br />
Wintersemester Sommersemester<br />
bei ASSIST empfohlen:<br />
<strong>Studiengänge</strong> mit Eignungsprüfung: 31.03. 31.10.<br />
<strong>Studiengänge</strong> mit Zulassungsbeschränkung: 31.05. 30.11.<br />
<strong>Studiengänge</strong> ohne Zulassungsbeschränkung: 31.07. 31.01.<br />
5. Ausgenommen von diesem Verfahren sind nur Bewerber, deren Unterlagen bereits geprüft wurden und bei denen ein<br />
entsprechender Hochschulzugang anerkannt wurde.<br />
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens frühestens Ende Oktober (WS) bzw. Ende April (SoS)<br />
und nur dann zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beiliegt.<br />
Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Es wird keine Gewähr <strong>für</strong> eingesandte<br />
Originalzeugnisse und -bescheinigungen übernommen.<br />
2. Antragsformular<br />
Das Antragsformular ist vollständig und leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen. Der Antrag ist von dem bzw. der Antragstellenden<br />
zu unterschreiben. Stellt ein Bewerber mehrere Zulassungsanträge, wird nur der zuletzt eingegangene Antrag berücksichtigt.<br />
Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.<br />
Die o. g. Fristen gelten ebenfalls <strong>für</strong> Anträge, die ergänzend zum <strong>Zulassungsantrag</strong> gestellt werden können (z. B. Antrag auf<br />
Zulassung im Rahmen der Härtequote, Antrag auf Nachteilsausgleich nach Wartezeit/Qualifikation). Falls ein Härteantrag gestellt<br />
wird, muss dieser zusammen mit der Bewerbung eingereicht und ausführlich begründet werden. Amtliche Nachweise (z. B. fachärztliches<br />
Gutachten, Gutachten des Jugend-/Sozialamtes, der Schule etc.) sind beizufügen.<br />
Stand: April 2009 Seite 5 von 6