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Rundschreiben 01/ 2003 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...

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10.02.<strong>2003</strong><br />

<strong>Rundschreiben</strong> <strong>01</strong>/ <strong>2003</strong><br />

1. TAPETEN & friends<br />

In wenigen Tagen, am 21.02.<strong>2003</strong>, findet in Bochum die erste Regionalveranstaltung mit<br />

Ihren Kunden, den Malern und Raumausstattern statt. Die bisherigen Anmeldungen sind sehr<br />

ermutigend.<br />

Zu Ihrer Vorab-Information übersenden wir Ihnen in den Anlagen o. Nr. die Unterlagen, die<br />

auf der dortigen Veranstaltung Ihren Kunden ausgehändigt werden.<br />

Sie sollten sich mit dem Profi-Tapetenwerkzeug-Koffer vertraut machen. In den Unterlagen<br />

wird ein GH-Abgabepreis genannt und in dem Brief von Pajarito der zugehörige<br />

Einstandspreis.<br />

Eine Meinung sollten Sie sich auch zu dem Tapeten-Präsentationsset bilden. Ob Sie dieses<br />

selbst erwerben wollen, um es im Bedarfsfall verleihen/vermieten zu können, oder ob Sie eine<br />

mögliche Nachfrage direkt an Rasch, den Lieferanten, durchreichen wollen.<br />

Ab jetzt erwarten wir Ihre konkreten kostenpflichtigen (50,00 €/Person) Anmeldungen für<br />

die verschiedenen Regionalveranstaltungen auf dem beiliegenden Formblatt (Anlage 1).<br />

2. LIFO-Bewertungsmethode: Koalition setzt erste Signale für Bewegung<br />

Die massive Kritik an den Steuervorschlägen der Bundesregierung zeigt auch bei der LIFO-<br />

Methode Wirkung. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen<br />

Bundestages am 15. Januar <strong>2003</strong> wurde von den befragten Experten einhellige Kritik an der<br />

geplanten Streichung der LIFO-Methode vorgebracht. Im Nachgang zur Anhörung erklärte<br />

der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg-Otto Spiller, am 17. Januar<br />

<strong>2003</strong>, dass zumindest für Unternehmen, die Nichteisenmetalle (z. B. Edelmetalle) verarbeiten,<br />

die<br />

LIFO-Methode erhalten bleiben soll. Begründet wurde das mit dem Hinweis, dass dies wegen<br />

der besonderen Problematik der Vorratshaltung dieser Unternehmen und den hohen<br />

Preisschwankungen eine notwendige und sachgerechte Lösung sei.<br />

Die Beibehaltung der LIFO-Methode für Nichteisenmetalle ist ein erstes begrüßenswertes<br />

Signal, allerdings aus Sicht des BGA völlig unzureichend. Für die Unternehmen des Großund<br />

Außenhandels ist das Vorratsvermögen existenzielles Betriebskapital. Nach einer<br />

aktuellen Umfrage bewerten fast 30 Prozent der Unternehmen des Groß- und Außenhandels<br />

ihre Warenvorräte nach der<br />

LIFO-Methode. Für fast 60 Prozent der Unternehmen führt die Streichung zu massiven, zum<br />

Teil sogar existenzbedrohenden Mehrbelastungen. Würde die Streichung tatsächlich realisiert,<br />

wären dadurch bis zu 14.000 Arbeitsplätze gefährdet. Betroffen sind im Groß- und<br />

Außenhandel neben der Bewertung von Metallen auch die Bewertung von Vorräten, im<br />

Handel beispielsweise mit Baustoffen, Holz, Tabak, Kaffee, Schmuck, Baumwolle und<br />

agrargewerbliche Waren.<br />

Der BGA hat im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Beratungen im Deutschen<br />

Bundestag nochmals die Initiative ergriffen und den dringenden Appell an<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 1


Bundesfinanzminister Eichel, Bundeswirtschaftsminister Clement sowie die wirtschafts- und<br />

finanzpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien gerichtet, von der geplanten<br />

Streichung der LIFO-Methode oder einer Einschränkung zum Nachteil der vielen<br />

Unternehmen des Groß- und Außenhandels Abstand zu nehmen. Der BGA wird darauf<br />

drängen, dass auch für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels weiterhin eine<br />

akzeptable, sachgerechte Bewertung von Vorratsvermögen möglich ist.<br />

3. LKW-Maut<br />

Mit den vom Verkehrsministerium am 17. Januar vorgelegten Verordnungsentwürfen zur<br />

Umsetzung der LKW-Maut soll die Einführung einer zusätzlichen, nutzerabhängigen<br />

Verkehrsabgabe zu einem konjunkturell denkbar schlechten Zeitpunkt umgesetzt werden. Im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr kommt bereits heute nur noch jeder vierte LKW aus<br />

Deutschland, an den Grenzen zu Polen und Tschechien ist es gar nur noch jeder Zehnte. Die<br />

Maut wird diese Wettbewerbsposition noch weiter verschärfen.<br />

Die Verordnungsentwürfe zeigen dem aufmerksamen Leser, dass längst eine<br />

Verselbständigung fleißiger Verwaltungsexperten stattgefunden hat, die das ursprüngliche<br />

Ziel der Einführung der LKW-Maut nun durch Koppelung ökologisch motivierter<br />

Wunschvorstellungen zu überbieten versuchen: Im Dreijahreszyklus sollen die derzeitig<br />

höchsten Schadstoffklassen in eine ungünstigere Mautklasse gerückt werden, so dass<br />

Transport- und Handelsunternehmen alle drei Jahre zu Neuinvestitionen in einen neuen<br />

Fuhrpark angehalten werden, und dies obwohl noch keine gesetzliche Regelungen für diese<br />

neuen Schadstoffklassen vorliegen.<br />

Deutsche Transport- und Handelsunternehmen haben im innereuropäischen Wettbewerb<br />

keinen Spielraum mehr, so dass die Preiseffekte der LKW-Maut in erster Linie das<br />

einheimische Gewerbe stärker treffen werden. Lapidar verweist der Schreiber des<br />

Verordnungsentwurfes darauf hin, die Auslastung der LKW sei durch optimierte<br />

Routenplanungen und niedrige Leerfahrtenquoten zu erhöhen!<br />

Was noch als Naivität belächelt werden könnte, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung aber<br />

als Beschäftigungstherapie für ein Heer von Beamten und Hilfsangestellten: Tankquittungen<br />

und Mautbelege sind für jeden LKW einzureichen und dann wird erst einmal gerechnet. Für<br />

in Deutschland entrichtete 4,29 Cent Mineralölsteuer und nachweislich je gefahrenen<br />

Mautkilometer gibt es eine Gutschrift von 1,3 Cent auf die im kommenden Jahr zu<br />

entrichtende<br />

LKW-Maut. Bis die von der Politik versprochenen Kompensationen für das deutsche<br />

Transportgewerbe als Freifahrten genutzt werden dürfen, kann leicht über ein Jahr ins Land<br />

ziehen. Bis dahin fahren aber die meisten LKW auf Deutschlands Straßen mit ausländischen<br />

Kennzeichen.<br />

• Mautgebührentabellen vom<br />

<strong>Bundesverband</strong> Güterverkehr und Logistik<br />

BGL und BSL haben Gebührentabellen zur Weiterberechnung der LKW-Maut an die<br />

Verlader bzw. Auftraggeber erstellt. Sie geben lediglich eine Orientierung und haben seit<br />

der Reform im Transportgüterrecht aus dem Jahre 1998 keine verbindliche tarifliche<br />

Bindungswirkung.<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 2


Sie geben aber realistische Anhaltspunkte zur kalkulatorischen Erfassung der Mautgebühren.<br />

Grundsätzlich ist zu beachten, dass insbesondere im Nahverkehr kaum mautpflichtige LKW<br />

(d. h. oberhalb von 12 Tonnen zulässig. Gesamtgewicht) eingesetzt werden und der Anteil an<br />

Autobahnfahrten sich weiter verringert. Auch berücksichtigen die Tabellen in keiner Weise<br />

die Kompensationen, die sich durch den Wegfall der Eurovignette und die<br />

"Mineralölsteuererstattung für Autobahnfahrten" ergeben.<br />

• ADSp Kurzfassung der Neuerungen zum <strong>01</strong>. Januar <strong>2003</strong><br />

Für Verkehrsverträge, die nach dem 1. Januar <strong>2003</strong> abgeschlossen werden, gelten neue<br />

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp), soweit bisher schon ADSp<br />

verwendet wurden. Dadurch treten für Spediteure und Verlader gravierende Veränderungen<br />

ein. Für Speditions-, Lager und Frachtverträge, die vor dem<br />

31. Dezember 2002 abgeschlossen worden sind, gelten die alten ADSp weiter.<br />

Mit den ADSp <strong>2003</strong> entfällt der Versicherungsautomatismus. Bisher schloss der Spediteur<br />

bei Auftragsannahme automatisch eine Spediteur-Schadenversicherung für seinen Kunden<br />

gegen Verlust oder Schäden ab – außer der Auftraggeber verzichtete ausdrücklich darauf.<br />

Künftig hat der Spediteur eine Warentransportversicherung abzuschließen, wenn der Kunde<br />

ihn hiermit beauftragt oder dies im Interesse des Kunden liegt (Vermutungsregelung).<br />

Die Vermutung zum Abschluss einer Warentransportversicherung durch den Spediteur<br />

besteht laut Ziffer 21.2 ADSp dann, wenn bei einem früheren Verkehrsauftrag eine<br />

Versicherung bereits besorgt wurde oder der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert<br />

angegeben hat. Für die Verlader wird dieser neue Abschluss einer Versicherung teurer.<br />

Galt bisher überwiegend in der EU ein Einheitssatz für alle Güter von 0,7 Promille des<br />

Warenwertes, kann sich dieser für sensible Güter leicht verdrei- oder vervierfachen. Für<br />

hochwertige Güter sind noch höhere Prämien angekündigt – teilweise mit erheblichen<br />

Sicherheitsauflagen.<br />

Unverändert bleibt die Höchsthaftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung mit 5<br />

EUR je Kilogramm. Dagegen erhöht sich die Haftung für Vermögensschäden auf das<br />

Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch 100 000<br />

EUR. Bisher belief sich dieser Betrag auf das Dreifache des Spediteurentgeltes. Reduziert<br />

wurde die Höchsthaftung je Schadenereignis von 5 Mio. auf 2 Mio. EUR.<br />

4. Die VOB 2002<br />

ist nicht nur umbenannt worden in "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen",<br />

sondern es wurden auch die neuen Bestimmungen aus dem Schuldrecht eingearbeitet. Neu<br />

erschienen sind deshalb die Teile A und B. Eingearbeitet wurde die Mangelfreiheit eines<br />

Werkes, die zugesicherten Eigenschaften und die Verjährungsfrist. Sie wurde von 2 auf 4<br />

Jahre verlängert. Die Neufassung der VOB der Teile A und B ersetzt die bisherigen VOB-<br />

Bestimmungen vom 30.05.2000. Eine Bestellung der 235 Seiten umfassenden Broschüre ist<br />

<strong>beim</strong> Bundesanzeiger Verlag, Postfach 10 05 34,<br />

50445 Köln, Fax: (02 21)9 76 68-115 möglich. Der Preis beträgt 16,60 €.<br />

5. Umfrage über die GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2003</strong><br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 3


Die BBE-Unternehmensberatung führt eine Umfrage über die GmbH-Geschäftsführer-<br />

Vergütungen <strong>2003</strong> durch. Es geht um die Angemessenheit der Bezüge von Gesellschafter<br />

Geschäftsführern. Die Teilnahme ist kostenlos; jeder Teilnehmer erhält ohne Berechnung<br />

einen Auswertungsbericht. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Der Fragebogen<br />

steht auf Abruf unter dem Stichwort "GmbH-Umfrage <strong>2003</strong>" zur Verfügung bei der BBE-<br />

Unternehmensberatung, Postfach 25 04 25, 50520 Köln, Fax: (02 21)9 36 55-112 oder ist<br />

herunterladbar über www.bbe-verlag.de .<br />

6. Der Bericht über die Untersuchung der Einkommensstruktur leitender Mitarbeiter<br />

im Großhandel 2002<br />

liegt jetzt vor. Wer die hauseigene Einkommensgestaltung seiner leitenden Mitarbeiter<br />

abgleichen will mit Zahlen aus unserer Wirtschaftsstufe für<br />

11 unterschiedliche Funktionen vom Geschäftsführer bis zum Leiter EDV, kann den Bericht<br />

bestellen zum Preis von 195,00 € + USt bei der UBG Hannover,<br />

Tel: (05 11) 32 93 30, Fax (05 11) 3 63 29 30, E-mail: ubgvw@aol.com.<br />

7. Großhandel-Konjunktur<br />

Unser politischer Spitzenverband BGA hat auf seiner jüngsten Pressekonferenz die Lage im<br />

Großhandel (branchenübergreifend) dargestellt. (Vgl. Anlage 2). Die Umfrageergebnisse<br />

geben auch in den anderen Branchen ein düsteres Bild.<br />

Verstärkt wird diese Tatsache durch die politisch gewollte EU-Osterweiterung, wie der<br />

Leitartikel einer noch umfassenderen Darstellung von Trends & Analysen im Großhandel<br />

zeigt. (Vgl. Artikel unter Nachrichten bei www.GHF-online.de).<br />

8. Betriebssicherheitsverordnung<br />

Eine Vielzahl von Vorschriften zur Benutzung von Arbeitsmitteln und zum Betrieb<br />

überwachungsbedürftiger Anlagen führte dazu, dass am 31. Juli 2002 vom Bundeskabinett<br />

eine entsprechende Neuordnung der Betriebs- und Anlagensicherheit in Form einer<br />

Artikelverordnung verabschiedet wurde. Mit dieser Neuordnung soll das Ziel eines modernen,<br />

EG-konformen und anwenderfreundlichen Betriebs- und Anlagen- Sicherheitsrechts erreicht<br />

werden.<br />

Nach Artikel 1 sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bisherige<br />

Verordnungen aus dem Gerätesicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz in<br />

4 Abschnitten zusammengefasst:<br />

1. Allgemeine Vorschriften §§ 1-2<br />

2. Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel §§ 3-11<br />

3. Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen §§ 12-23 4.<br />

Schlussvorschriften §§ 24-27<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 4


Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung am 03. Oktober 2002 treten die<br />

Gashochdruckleitungs- und Arbeitsmittelbenutzungsverordnung außer Kraft. Die Vorschriften<br />

für überwachungsbedürftige Anlagen gelten erst ab dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2003</strong>, womit die<br />

Dampfkessel-, Druckbehälter-, Aufzugs-, Elex-, Acetylenverordnung und die VbF außer Kraft<br />

treten.<br />

Die Betriebssicherheitsverordnung wird sich insbesondere auf die Überwachung und<br />

Beratung sowie die Erarbeitung von Vorschriften und Regeln auswirken und zukünftig etwa<br />

90 % aller Unfallverhütungsvorschriften berühren. Neu ist, dass zukünftig eine Prüfung von<br />

Arbeitsmitteln hinsichtlich sicherheitsrelevanter Belange durch eine befähigte Person<br />

durchgeführt werden sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation des Prüfvorgangs erstellt<br />

werden muss. Die befähigte Person soll durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung<br />

und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von<br />

Arbeitsmitteln verfügen. Das gilt auch für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen im<br />

Bereich Druck (ehemals Sachkundiger nach DruckbehV) und im Bereich Explosionsschutz.<br />

Die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen muss nach der<br />

Betriebssicherheitsverordnung nicht mehr durch einen Sachverständigen erfolgen, sondern<br />

durch eine zugelassene Stelle. Zudem muss anstelle einer Komponentenprüfung innerhalb<br />

einer bestimmten Frist die ganze Anlage geprüft werden. Die Behörden sollen hierzu ein<br />

Anlagenkataster führen.<br />

Für die VbF-Anlagen hat die Artikelverordnung Auswirkungen auf die Änderung von<br />

Anlagen zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, die Erlaubnis- und Prüfpflichten, die<br />

Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten und deren Anwendung. Nach<br />

Betriebssicherheitsverordnung sind "VbF-Anlagen" Teilmenge der Arbeitsmittel und<br />

fallen nur unter den Begriff "Überwachungsbedürftige Anlagen", wenn sie bestimmte<br />

Anlagen zur Lagerung und zum Umschlag sind. Darunter fallen Anlagen, die folgende<br />

Kriterien erfüllen:<br />

♦ Lagerung > 10.000 L in ortsfesten Behältern oder in ortsbeweglichen Behältern<br />

♦ Füllstellen >1.000 L/h<br />

♦ Tankstellen<br />

♦ Flugfeldbetankungsanlagen<br />

♦ Entleerstellen > 1.000 Uh<br />

In der Betriebssicherheitsverordnung sind grundlegende Sicherheitsanforderungen sowie die<br />

Einteilung der brennbaren Flüssigkeiten in Gefahrklassen nicht enthalten. Damit ist der<br />

Spielraum für sicherheitstechnisch angemessene Lösungen, die vom technischen Regelwerk<br />

abweichen, durchaus größer als bisher. Die Betreiberverantwortung wächst dadurch und setzt<br />

eine hohe Fachkompetenz bei Betreibern oder ggf. unter Beteiligung von Experten voraus.<br />

Die Betriebsanforderungen durch die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten<br />

(TRbF <strong>01</strong>; 20; 30; 40; 50 und 60) sind an dem Aufbau des bisherigen Anhangs II VbF<br />

angepasst. Als wesentliche Änderung ist anzumerken, dass zukünftig die Querverweise zu<br />

anderen TRbF entfallen und keine Anwendung mehrerer TRbF nebeneinander erforderlich ist.<br />

Das technische TRbF-Regelwerk ist gleichermaßen an die BetrSichV und an die<br />

GefStoffV angebunden<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 5


9. Strenge Regeln für Internet-AGB<br />

Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet tun gut daran, ihre Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) mit jedem einzelnen Angebot zu verknüpfen, das potenzielle<br />

Käufer anklicken. Nur so können sie sicher sein, dass die aktuellen AGB´ auch<br />

wahrgenommen und auf elektronischem Weg wirksam vereinbart werden. Details vergleichen<br />

Anlage 3.<br />

10. Branchen-Nachschlagwerk für Bodenleger<br />

(Le) Erstmals ist vom SN-Verlag in Hamburg ein Adressbuch mit dem Titel "Bodenbeläge,<br />

Fußboden-Technik, Estriche" herausgegeben worden. Dieses Werk bietet mit rund 1.275<br />

Einträgen in 275 Rubriken auf 540 Seiten einen umfangreichen und detaillierten<br />

Marktüberblick für den Verarbeiter.<br />

Das Adressbuch gliedert sich im Wesentlichen in 2 Teile:<br />

! Im firmenalphabetisch aufgebauten Adressteil sind alle namhaften Zulieferer des<br />

Boden-, Estrich- und Parkettlegergewerbes sowie des Industriebodenbaus – mit<br />

detaillierter Adressierung – aufgeführt. Darüber hinaus wird zu jedem Anbieter<br />

eine Übersicht zu dessen Gesamtsortiment gegeben.<br />

! Im zweiten Teil des Werkes befinden sich die Produktgruppen. Dadurch wird eine<br />

schnelle und gezielte Suche nach Anbietern bestimmter Sortimentsbereiche<br />

möglich.<br />

Am Ende des Adressbuches befindet sich eine Übersicht zur Organisationsstruktur<br />

der Branche. Diese Übersicht beinhaltet Angaben zu Verbänden, Organisationen,<br />

Ausbildungseinrichtungen, Prüfungsinstituten und Sachverständigen.<br />

Das Nachschlagewerk im Katalog-Format kann zum Einzelpreis von 35,00 € zzgl.<br />

MwSt. vom SN-Verlag bezogen werden.<br />

(Fax.-Nr.: 0 40/ 2 80 37 88)<br />

Wir weisen Sie auf die Einladung des Industrieverbandes Klebstoffe hin. (Anlage<br />

4)<br />

11. Neuer Finanzausgleich innerhalb der Berufsgenossenschaften<br />

Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

hat auf ihrer Sitzung am 28./29. November 2002 in Karlsruhe ein Konzept zur Finanzierung<br />

hoch belasteter Berufsgenossenschaften verabschiedet. Die in dem Hauptverband der<br />

gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) organisierten gesetzlichen<br />

Unfallversicherungen einigten sich auf einen neuen internen Lastenausgleich. Der<br />

Hauptverband kommt damit einem Tätigwerden des Gesetzgebers zuvor, weil sich dies nach<br />

aller Wahrscheinlichkeit deutlich negativer auf die einzelnen Berufsgenossenschaften und<br />

letztlich auf die Betriebe ausgewirkt hätte.<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 6


Durch eine Reform des Lastenausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften der<br />

verschiedenen Branchen sollen vor allem die Träger der gesetzlichen Unfallsversicherung im<br />

Baubereich jährlich um bis zu 75 Millionen Euro entlastet werden. Ursache für die derzeitige<br />

Finanzkrise der Bauberufsgenossenschaften ist der dramatische Beschäftigungsrückgang in<br />

der Branche seit Mitte der 90er Jahre. Allein im Bauhauptgewerbe schrumpfte die Zahl der<br />

Arbeitsplätze seit 1995 von 1,4 Millionen auf 954.000. Gleich blieben jedoch die Kosten für<br />

Arbeitsunfälle und Renten wegen Berufskrankheiten, was zur Folge hatte, dass die Umlage<br />

der Bauunternehmen zur Unfallversicherung auf im Durchschnitt über 3,5 Prozent stieg. Der<br />

Durchschnittbeitrag in der gesamten Unfallversicherung liegt derzeit bei 1,3 Prozent.<br />

Nach dem von der Mitgliederversammlung der HVBG beschlossenen Konzept werden unter<br />

anderem die Berufsgenossenschaften, die eine hohe Belastung mit sog. Altlastenfällen<br />

aufweisen, vom Lastenausgleich für die Bergbau-Berufsgenossenschaft befreit. Zudem<br />

erhalten sie weitere finanzielle Hilfen, wenn ihre Beiträge in kurzer Zeit stark ansteigen.<br />

Allerdings soll die Zusatzbelastung der Bau-Berufsgenossenschaften nicht voll ausgeglichen<br />

werden, weil weiterhin ein Anreiz zur Erhöhung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie<br />

zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten bestehen bleiben soll.<br />

Für die bislang sieben regional gegliederten Bauberufsgenossenschaften und die bundesweite<br />

Tiefbau-Berufsgenossenschaft bedeutet dies, dass sie zu einer einzigen<br />

Bauberufsgenossenschaft fusionieren müssen, um auf diesem Wege die Verwaltungskosten zu<br />

senken.<br />

Der neue Lastenausgleich führt allein bei der Großhandels- und<br />

Lagerei-Berufsgenossenschaft (GROLA) zu zusätzlichen Belastungen in Höhe von 9,4<br />

Millionen Euro. Ob diese zusätzlichen Belastungen weitere Beitragserhöhungen<br />

erforderlich machen oder aus dem bestehenden Vermögen der GROLA finanziert<br />

werden können, ist derzeit noch offen.<br />

12. GHF-Termine auf einen Blick<br />

Die aktuellen Veranstaltungen des GHF entnehmen Sie bitte der Anlage 5.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Anlagen<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 7


An den<br />

<strong>Bundesverband</strong><br />

Großhandel <strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />

Memeler Straße 30<br />

42781 Haan<br />

Fax-Nr. (0 21 29) 5 57 09-9<br />

Tel.-Nr. (0 21 29) 5 57 09-0<br />

TAPETEN & friends<br />

Verbindliche Anmeldungen zu den Regionalveranstaltungen<br />

Für die einzelnen Regionalveranstaltungen melden wir eigene Mitarbeiter und Kunden an:<br />

21.02.<strong>2003</strong> Bochum .......Personen<br />

28.02.<strong>2003</strong> Mannheim ........Personen<br />

21.03.<strong>2003</strong> Leipzig ........Personen<br />

28.03.<strong>2003</strong> Hamburg ........Personen<br />

Für jeden Teilnehmer werden uns 50,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.<br />

Datum: Firma Unterschrift<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 8


Pressestatement<br />

Anton F. Börner<br />

Präsident des <strong>Bundesverband</strong>es des<br />

Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. (BGA)<br />

Die wirtschaftliche Situation und Perspektive im Großhandel<br />

Ergebnisse der BGA-Unternehmerumfrage –<br />

Die schwache wirtschaftliche Dynamik hat den Großhandel in die Zange genommen:<br />

Produktionsseitig und nachfrageseitig.<br />

Er hat ein katastrophales Jahr hinter sich: Im zweiten Jahr in Folge sind die<br />

Großhandelsumsätze massiv eingebrochen. Um real 3,7 Prozent im Jahr 2002 nach einem<br />

Rückgang um 3,9 Prozent im Jahr davor.<br />

Erstmals präsentiert der BGA empirische und belastbare Einschätzungen, ob und in welchem<br />

Maße die jüngsten politischen Beschlüsse und Vorhaben die konkreten Probleme überwinden<br />

helfen.<br />

Die Ergebnisse sind ernüchternd.<br />

Über die Hälfte unserer Unternehmen verzeichnen rückläufige Umsätze. Bei rund einem<br />

Drittel stagnieren die Umsatzzahlen auf einem niedrigen Niveau. Auch für die nächsten<br />

Monate erwarten annähernd 80 Prozent unserer Unternehmen keine Besserung. (Grafik 2 und<br />

3)<br />

Der BGA stellt der Öffentlichkeit erstmals seinen Großhandelsindikator vor. Dieser spiegelt<br />

die Einschätzung und Geschäftswicklung im Großhandel wider. Im Boomjahr 2000 erreichte<br />

der Großhandelsindikator 120,8 Punkte. Heute ist er auf 75,1 Punkte zurückgefallen.<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 9


Tabelle 2: Entwicklung des Großhandelsindikators seit 2000<br />

Jahr<br />

1. HJ. 1<br />

2000<br />

2. HJ. 2<br />

2000<br />

1. HJ<br />

20<strong>01</strong><br />

2 HJ.<br />

20<strong>01</strong><br />

1. HJ<br />

2002<br />

2. HJ<br />

2002<br />

1. HJ.<br />

<strong>2003</strong><br />

Großhandelsindikator 111,8 120,8 115,8 97,3 92,8 81,7 75,1<br />

zukünftige Geschäftslage 122,5 121,2 113,9 106 97,8 102,8 87,6<br />

aktuelle Geschäftslage 108,8 119,1 110,7 83,2 81,1 68,2 64,4<br />

Quelle. Darstellung des BGA, 1 erstes Halbjahr, 2 zweites Halbjahr<br />

Der Indikator besteht aus den Indizes der aktuellen und zukünftigen Geschäftslage. Diese<br />

werden aus verschiedenen Komponenten, wie beispielsweise den Investions-absichten, der<br />

Auftragslage und anderen Wirtschaftsdaten gebildet. Werte unter 100 bedeuten, dass die<br />

negativen Einschätzungen überwiegen. Werte oberhalb der 100-Punkte-Marke zeigen eine<br />

positive Geschäftserwartung an.<br />

Die aktuelle Geschäftslage im Großhandel wird mit 64,4 Punkten äußerst negativ<br />

beurteilt. Die zukünftigen Geschäftserwartungen sind im Vergleich zum zweiten<br />

Halbjahr 2002 mit 87,6 Punkten in den negativen Bereich abgestürzt.<br />

Dieses Ergebnis bestätigen auch andere realwirtschaftliche Indikatoren: Knapp 40 Prozent der<br />

Großhändler klagen über unausgelastete Kapazitäten. Bei rund der Hälfte sind die<br />

Bestellungen rückläufig. Eine Belebung der Wirtschaftsaktivität im kommenden Halbjahr ist<br />

nicht in Sicht.<br />

Die Umsatzeinbußen dämpfen die Investitionsneigung (Grafik 4 und 5) und das<br />

Einstellungsverhalten im Großhandel (Grafik 10) . Bei den im vergangenen Halbjahr<br />

getätigten Investitionen handelte es sich in erster Linie um Ersatz- und<br />

Rationalisierungsinvestitionen (Grafik 4). Gut die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass<br />

sich das trübe Investitionsklima weiterhin verschlechtert.<br />

In den zurückliegenden Monaten mussten knapp 50 Prozent der Unternehmen insgesamt<br />

25.000 Entlassungen vornehmen(Grafik 10). Ein Drittel der Händler wird innerhalb der<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 10


kommenden 6 Monate weitere Stellen abbauen(Grafik 10). Es ist zu befürchten, dass in<br />

diesem Jahr weitere 25.000 Arbeitsplätze gefährdet sind. Im gesamten Handel – unter<br />

Hinzuziehung der Arbeitsplätze im Einzelhandel – sind somit in diesem Jahr über 55.000<br />

Arbeitsplätze akut bedroht.<br />

Die Regierung ist aufgefordert, endlich die notwendigen Reformen anzupacken.<br />

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OLG Hamburg: Nur anklickbare Geschäftsbedingungen nicht in Vertrag einbezogen<br />

GHF-Termine auf einen Blick<br />

21. Februar <strong>2003</strong><br />

Bochum<br />

28. Februar <strong>2003</strong><br />

Mannheim<br />

21. März <strong>2003</strong><br />

Leipzig<br />

28. März <strong>2003</strong><br />

Hamburg<br />

29.- 30. April <strong>2003</strong><br />

Frankfurt<br />

Queens Hotel<br />

23. – 24. Oktober <strong>2003</strong><br />

Düsseldorf<br />

05. – 16.<strong>01</strong>.2004<br />

Goslar<br />

Regionalveranstaltung WEST<br />

TAPETEN & friends<br />

(Zielgruppe: Handwerk)<br />

Regionalveranstaltung SÜD<br />

TAPETEN & friends<br />

(Zielgruppe: Handwerk)<br />

Regionalveranstaltung OST<br />

TAPETEN & friends<br />

(Zielgruppe: Handwerk)<br />

Regionalveranstaltung NORD<br />

TAPETEN & friends<br />

(Zielgruppe: Handwerk)<br />

Sitzungen der Interessengemeinschaften<br />

Farben & Lacke/Tapeten<br />

Boden/Stoffe<br />

(Einladungsunterlagen folgen)<br />

GHF-Jahreshauptversammlung<br />

im Lindner Congress Hotel, Düsseldorf<br />

Grundlagenkurs "Werkstoffkunde für Anfänger"<br />

im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.,<br />

Goslar<br />

19. – 30.<strong>01</strong>.2004<br />

Goslar<br />

Grundlagenkurs "Werkstoffkunde für<br />

Fortgeschrittene"<br />

im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.,<br />

Goslar<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 14


Strenge Regeln für Internet -AG B<br />

HANDELSBLATT,2.10. 02<br />

Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet tun gut<br />

daran, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit<br />

jedem einzelnen Angebot zu verknüpfen, das potenzielle Käufer<br />

anklicken. Nur so können sie sicher sein, dass die aktuellen<br />

AGB´ auch wahrgenommen und augelektronischem Weg<br />

wirksam vereinbart werden. Nach einem Urteil des<br />

Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg genügt es nämlich nicht,<br />

dass der Vertragspartner nur die Möglichkeit hat, anlässlich<br />

einer Recherche in einem Internetshop mehr oder weniger<br />

zufällig auf die AGB des Anbieters zu stoßen. Konsequenz: Der<br />

Vertrag kommt dann zwar zu Stande -aber eben ohne die AGB-<br />

Inhalte.<br />

In dem entschiedenen Fall hatte<br />

die Fotoredakteurin einer TV-Zeitschrift auf Grund eines<br />

Angebots im Internet Bilder von Häusern Prominenter auf<br />

Mallorca bei dem späteren Kläger per Telefax bestellt. Die<br />

Bilder wurden teilweise in der TV-Zeitschrift, aber auch im<br />

Internet veröffentlicht. Für die Internetnutzung der Paparazzi-<br />

Fotos hatte der Kläger allerdings keine Genehmigung erteilt. Er<br />

berief sich auf seine AGB, wonach für diesen Fall eine<br />

Vertragsstrafe in Höhe von über 20 000 Euro fällig sei. Auf<br />

seinem Internetangebot fielen die AGB allerdings nicht auf den<br />

ersten Blick auf. Er könne aber beweisen, dass er, der Kläger,<br />

die AGB zusammen mit dem Bildmaterial übermittelt habe.<br />

Doch die Hamburger Richter befanden: Aus den vorgelegten<br />

Unterlagen gehe nicht eindeutig hervor,<br />

dass es sich bei den übermittelten Vertragsinhalten<br />

gerade um die behauptete Fassung der AGB gehandelt<br />

habe.<br />

Der Einzelverbindungsnachweis belege nur, dass Zu<br />

fraglichen Zeitpunkt eine ISDN-Verbindung bestanden<br />

das so genannte Leonardo-Protokoll registriere lediglic<br />

Angaben über Größe und Eigenschaften der zugesandte<br />

Dateien. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, d<br />

Rahmen des Übertragungsvorgangs oder während eine<br />

Standleitung Beschädigungen und Verluste an den Dat<br />

einschließlich der AGB aufgetreten seien.<br />

Auch die grundsätzlich mögliche Kenntnisnahme<br />

der aktuellgültigen AGB über den Internetauftritt des<br />

Beklagten reicht nach Ansicht der Hamburger Richter<br />

nicht aus,<br />

weil der Text dem Nutzer nicht direkt auffällt. Das lasse<br />

daraufschließen ,dass dem Verwender der AGB der<br />

"Einbeziehungswille" fehle. Insoweit sei es erforderlich,<br />

dass der Internetanbieter entweder jedes Einzelangebot<br />

mit seinen AGB-Bedingungen verbindet oder aber für eine<br />

wirklich sichere Kenntnisnahme sorgt. "Dies könnte etwa<br />

durch die Verknüpfung des AGB-Textes mit den<br />

Angeboten oder! durch eindeutigen Hinweis hierauf an<br />

einer Stelle. die jeder Nutzer passieren muss, erfolgen,"<br />

erläutert das Gericht. .Im konkreten Fall sei auch<br />

zuberbücksichtigen, dass der Vertrag gar nicht im<br />

Internet zu Stande gekommen sei.<br />

E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 15

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