Rundschreiben 01/ 2003 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...
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10.02.<strong>2003</strong><br />
<strong>Rundschreiben</strong> <strong>01</strong>/ <strong>2003</strong><br />
1. TAPETEN & friends<br />
In wenigen Tagen, am 21.02.<strong>2003</strong>, findet in Bochum die erste Regionalveranstaltung mit<br />
Ihren Kunden, den Malern und Raumausstattern statt. Die bisherigen Anmeldungen sind sehr<br />
ermutigend.<br />
Zu Ihrer Vorab-Information übersenden wir Ihnen in den Anlagen o. Nr. die Unterlagen, die<br />
auf der dortigen Veranstaltung Ihren Kunden ausgehändigt werden.<br />
Sie sollten sich mit dem Profi-Tapetenwerkzeug-Koffer vertraut machen. In den Unterlagen<br />
wird ein GH-Abgabepreis genannt und in dem Brief von Pajarito der zugehörige<br />
Einstandspreis.<br />
Eine Meinung sollten Sie sich auch zu dem Tapeten-Präsentationsset bilden. Ob Sie dieses<br />
selbst erwerben wollen, um es im Bedarfsfall verleihen/vermieten zu können, oder ob Sie eine<br />
mögliche Nachfrage direkt an Rasch, den Lieferanten, durchreichen wollen.<br />
Ab jetzt erwarten wir Ihre konkreten kostenpflichtigen (50,00 €/Person) Anmeldungen für<br />
die verschiedenen Regionalveranstaltungen auf dem beiliegenden Formblatt (Anlage 1).<br />
2. LIFO-Bewertungsmethode: Koalition setzt erste Signale für Bewegung<br />
Die massive Kritik an den Steuervorschlägen der Bundesregierung zeigt auch bei der LIFO-<br />
Methode Wirkung. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen<br />
Bundestages am 15. Januar <strong>2003</strong> wurde von den befragten Experten einhellige Kritik an der<br />
geplanten Streichung der LIFO-Methode vorgebracht. Im Nachgang zur Anhörung erklärte<br />
der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg-Otto Spiller, am 17. Januar<br />
<strong>2003</strong>, dass zumindest für Unternehmen, die Nichteisenmetalle (z. B. Edelmetalle) verarbeiten,<br />
die<br />
LIFO-Methode erhalten bleiben soll. Begründet wurde das mit dem Hinweis, dass dies wegen<br />
der besonderen Problematik der Vorratshaltung dieser Unternehmen und den hohen<br />
Preisschwankungen eine notwendige und sachgerechte Lösung sei.<br />
Die Beibehaltung der LIFO-Methode für Nichteisenmetalle ist ein erstes begrüßenswertes<br />
Signal, allerdings aus Sicht des BGA völlig unzureichend. Für die Unternehmen des Großund<br />
Außenhandels ist das Vorratsvermögen existenzielles Betriebskapital. Nach einer<br />
aktuellen Umfrage bewerten fast 30 Prozent der Unternehmen des Groß- und Außenhandels<br />
ihre Warenvorräte nach der<br />
LIFO-Methode. Für fast 60 Prozent der Unternehmen führt die Streichung zu massiven, zum<br />
Teil sogar existenzbedrohenden Mehrbelastungen. Würde die Streichung tatsächlich realisiert,<br />
wären dadurch bis zu 14.000 Arbeitsplätze gefährdet. Betroffen sind im Groß- und<br />
Außenhandel neben der Bewertung von Metallen auch die Bewertung von Vorräten, im<br />
Handel beispielsweise mit Baustoffen, Holz, Tabak, Kaffee, Schmuck, Baumwolle und<br />
agrargewerbliche Waren.<br />
Der BGA hat im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Beratungen im Deutschen<br />
Bundestag nochmals die Initiative ergriffen und den dringenden Appell an<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 1
Bundesfinanzminister Eichel, Bundeswirtschaftsminister Clement sowie die wirtschafts- und<br />
finanzpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien gerichtet, von der geplanten<br />
Streichung der LIFO-Methode oder einer Einschränkung zum Nachteil der vielen<br />
Unternehmen des Groß- und Außenhandels Abstand zu nehmen. Der BGA wird darauf<br />
drängen, dass auch für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels weiterhin eine<br />
akzeptable, sachgerechte Bewertung von Vorratsvermögen möglich ist.<br />
3. LKW-Maut<br />
Mit den vom Verkehrsministerium am 17. Januar vorgelegten Verordnungsentwürfen zur<br />
Umsetzung der LKW-Maut soll die Einführung einer zusätzlichen, nutzerabhängigen<br />
Verkehrsabgabe zu einem konjunkturell denkbar schlechten Zeitpunkt umgesetzt werden. Im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr kommt bereits heute nur noch jeder vierte LKW aus<br />
Deutschland, an den Grenzen zu Polen und Tschechien ist es gar nur noch jeder Zehnte. Die<br />
Maut wird diese Wettbewerbsposition noch weiter verschärfen.<br />
Die Verordnungsentwürfe zeigen dem aufmerksamen Leser, dass längst eine<br />
Verselbständigung fleißiger Verwaltungsexperten stattgefunden hat, die das ursprüngliche<br />
Ziel der Einführung der LKW-Maut nun durch Koppelung ökologisch motivierter<br />
Wunschvorstellungen zu überbieten versuchen: Im Dreijahreszyklus sollen die derzeitig<br />
höchsten Schadstoffklassen in eine ungünstigere Mautklasse gerückt werden, so dass<br />
Transport- und Handelsunternehmen alle drei Jahre zu Neuinvestitionen in einen neuen<br />
Fuhrpark angehalten werden, und dies obwohl noch keine gesetzliche Regelungen für diese<br />
neuen Schadstoffklassen vorliegen.<br />
Deutsche Transport- und Handelsunternehmen haben im innereuropäischen Wettbewerb<br />
keinen Spielraum mehr, so dass die Preiseffekte der LKW-Maut in erster Linie das<br />
einheimische Gewerbe stärker treffen werden. Lapidar verweist der Schreiber des<br />
Verordnungsentwurfes darauf hin, die Auslastung der LKW sei durch optimierte<br />
Routenplanungen und niedrige Leerfahrtenquoten zu erhöhen!<br />
Was noch als Naivität belächelt werden könnte, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung aber<br />
als Beschäftigungstherapie für ein Heer von Beamten und Hilfsangestellten: Tankquittungen<br />
und Mautbelege sind für jeden LKW einzureichen und dann wird erst einmal gerechnet. Für<br />
in Deutschland entrichtete 4,29 Cent Mineralölsteuer und nachweislich je gefahrenen<br />
Mautkilometer gibt es eine Gutschrift von 1,3 Cent auf die im kommenden Jahr zu<br />
entrichtende<br />
LKW-Maut. Bis die von der Politik versprochenen Kompensationen für das deutsche<br />
Transportgewerbe als Freifahrten genutzt werden dürfen, kann leicht über ein Jahr ins Land<br />
ziehen. Bis dahin fahren aber die meisten LKW auf Deutschlands Straßen mit ausländischen<br />
Kennzeichen.<br />
• Mautgebührentabellen vom<br />
<strong>Bundesverband</strong> Güterverkehr und Logistik<br />
BGL und BSL haben Gebührentabellen zur Weiterberechnung der LKW-Maut an die<br />
Verlader bzw. Auftraggeber erstellt. Sie geben lediglich eine Orientierung und haben seit<br />
der Reform im Transportgüterrecht aus dem Jahre 1998 keine verbindliche tarifliche<br />
Bindungswirkung.<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 2
Sie geben aber realistische Anhaltspunkte zur kalkulatorischen Erfassung der Mautgebühren.<br />
Grundsätzlich ist zu beachten, dass insbesondere im Nahverkehr kaum mautpflichtige LKW<br />
(d. h. oberhalb von 12 Tonnen zulässig. Gesamtgewicht) eingesetzt werden und der Anteil an<br />
Autobahnfahrten sich weiter verringert. Auch berücksichtigen die Tabellen in keiner Weise<br />
die Kompensationen, die sich durch den Wegfall der Eurovignette und die<br />
"Mineralölsteuererstattung für Autobahnfahrten" ergeben.<br />
• ADSp Kurzfassung der Neuerungen zum <strong>01</strong>. Januar <strong>2003</strong><br />
Für Verkehrsverträge, die nach dem 1. Januar <strong>2003</strong> abgeschlossen werden, gelten neue<br />
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp), soweit bisher schon ADSp<br />
verwendet wurden. Dadurch treten für Spediteure und Verlader gravierende Veränderungen<br />
ein. Für Speditions-, Lager und Frachtverträge, die vor dem<br />
31. Dezember 2002 abgeschlossen worden sind, gelten die alten ADSp weiter.<br />
Mit den ADSp <strong>2003</strong> entfällt der Versicherungsautomatismus. Bisher schloss der Spediteur<br />
bei Auftragsannahme automatisch eine Spediteur-Schadenversicherung für seinen Kunden<br />
gegen Verlust oder Schäden ab – außer der Auftraggeber verzichtete ausdrücklich darauf.<br />
Künftig hat der Spediteur eine Warentransportversicherung abzuschließen, wenn der Kunde<br />
ihn hiermit beauftragt oder dies im Interesse des Kunden liegt (Vermutungsregelung).<br />
Die Vermutung zum Abschluss einer Warentransportversicherung durch den Spediteur<br />
besteht laut Ziffer 21.2 ADSp dann, wenn bei einem früheren Verkehrsauftrag eine<br />
Versicherung bereits besorgt wurde oder der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert<br />
angegeben hat. Für die Verlader wird dieser neue Abschluss einer Versicherung teurer.<br />
Galt bisher überwiegend in der EU ein Einheitssatz für alle Güter von 0,7 Promille des<br />
Warenwertes, kann sich dieser für sensible Güter leicht verdrei- oder vervierfachen. Für<br />
hochwertige Güter sind noch höhere Prämien angekündigt – teilweise mit erheblichen<br />
Sicherheitsauflagen.<br />
Unverändert bleibt die Höchsthaftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung mit 5<br />
EUR je Kilogramm. Dagegen erhöht sich die Haftung für Vermögensschäden auf das<br />
Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch 100 000<br />
EUR. Bisher belief sich dieser Betrag auf das Dreifache des Spediteurentgeltes. Reduziert<br />
wurde die Höchsthaftung je Schadenereignis von 5 Mio. auf 2 Mio. EUR.<br />
4. Die VOB 2002<br />
ist nicht nur umbenannt worden in "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen",<br />
sondern es wurden auch die neuen Bestimmungen aus dem Schuldrecht eingearbeitet. Neu<br />
erschienen sind deshalb die Teile A und B. Eingearbeitet wurde die Mangelfreiheit eines<br />
Werkes, die zugesicherten Eigenschaften und die Verjährungsfrist. Sie wurde von 2 auf 4<br />
Jahre verlängert. Die Neufassung der VOB der Teile A und B ersetzt die bisherigen VOB-<br />
Bestimmungen vom 30.05.2000. Eine Bestellung der 235 Seiten umfassenden Broschüre ist<br />
<strong>beim</strong> Bundesanzeiger Verlag, Postfach 10 05 34,<br />
50445 Köln, Fax: (02 21)9 76 68-115 möglich. Der Preis beträgt 16,60 €.<br />
5. Umfrage über die GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen <strong>2003</strong><br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 3
Die BBE-Unternehmensberatung führt eine Umfrage über die GmbH-Geschäftsführer-<br />
Vergütungen <strong>2003</strong> durch. Es geht um die Angemessenheit der Bezüge von Gesellschafter<br />
Geschäftsführern. Die Teilnahme ist kostenlos; jeder Teilnehmer erhält ohne Berechnung<br />
einen Auswertungsbericht. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Der Fragebogen<br />
steht auf Abruf unter dem Stichwort "GmbH-Umfrage <strong>2003</strong>" zur Verfügung bei der BBE-<br />
Unternehmensberatung, Postfach 25 04 25, 50520 Köln, Fax: (02 21)9 36 55-112 oder ist<br />
herunterladbar über www.bbe-verlag.de .<br />
6. Der Bericht über die Untersuchung der Einkommensstruktur leitender Mitarbeiter<br />
im Großhandel 2002<br />
liegt jetzt vor. Wer die hauseigene Einkommensgestaltung seiner leitenden Mitarbeiter<br />
abgleichen will mit Zahlen aus unserer Wirtschaftsstufe für<br />
11 unterschiedliche Funktionen vom Geschäftsführer bis zum Leiter EDV, kann den Bericht<br />
bestellen zum Preis von 195,00 € + USt bei der UBG Hannover,<br />
Tel: (05 11) 32 93 30, Fax (05 11) 3 63 29 30, E-mail: ubgvw@aol.com.<br />
7. Großhandel-Konjunktur<br />
Unser politischer Spitzenverband BGA hat auf seiner jüngsten Pressekonferenz die Lage im<br />
Großhandel (branchenübergreifend) dargestellt. (Vgl. Anlage 2). Die Umfrageergebnisse<br />
geben auch in den anderen Branchen ein düsteres Bild.<br />
Verstärkt wird diese Tatsache durch die politisch gewollte EU-Osterweiterung, wie der<br />
Leitartikel einer noch umfassenderen Darstellung von Trends & Analysen im Großhandel<br />
zeigt. (Vgl. Artikel unter Nachrichten bei www.GHF-online.de).<br />
8. Betriebssicherheitsverordnung<br />
Eine Vielzahl von Vorschriften zur Benutzung von Arbeitsmitteln und zum Betrieb<br />
überwachungsbedürftiger Anlagen führte dazu, dass am 31. Juli 2002 vom Bundeskabinett<br />
eine entsprechende Neuordnung der Betriebs- und Anlagensicherheit in Form einer<br />
Artikelverordnung verabschiedet wurde. Mit dieser Neuordnung soll das Ziel eines modernen,<br />
EG-konformen und anwenderfreundlichen Betriebs- und Anlagen- Sicherheitsrechts erreicht<br />
werden.<br />
Nach Artikel 1 sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bisherige<br />
Verordnungen aus dem Gerätesicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz in<br />
4 Abschnitten zusammengefasst:<br />
1. Allgemeine Vorschriften §§ 1-2<br />
2. Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel §§ 3-11<br />
3. Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen §§ 12-23 4.<br />
Schlussvorschriften §§ 24-27<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 4
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung am 03. Oktober 2002 treten die<br />
Gashochdruckleitungs- und Arbeitsmittelbenutzungsverordnung außer Kraft. Die Vorschriften<br />
für überwachungsbedürftige Anlagen gelten erst ab dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2003</strong>, womit die<br />
Dampfkessel-, Druckbehälter-, Aufzugs-, Elex-, Acetylenverordnung und die VbF außer Kraft<br />
treten.<br />
Die Betriebssicherheitsverordnung wird sich insbesondere auf die Überwachung und<br />
Beratung sowie die Erarbeitung von Vorschriften und Regeln auswirken und zukünftig etwa<br />
90 % aller Unfallverhütungsvorschriften berühren. Neu ist, dass zukünftig eine Prüfung von<br />
Arbeitsmitteln hinsichtlich sicherheitsrelevanter Belange durch eine befähigte Person<br />
durchgeführt werden sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation des Prüfvorgangs erstellt<br />
werden muss. Die befähigte Person soll durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung<br />
und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von<br />
Arbeitsmitteln verfügen. Das gilt auch für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen im<br />
Bereich Druck (ehemals Sachkundiger nach DruckbehV) und im Bereich Explosionsschutz.<br />
Die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen muss nach der<br />
Betriebssicherheitsverordnung nicht mehr durch einen Sachverständigen erfolgen, sondern<br />
durch eine zugelassene Stelle. Zudem muss anstelle einer Komponentenprüfung innerhalb<br />
einer bestimmten Frist die ganze Anlage geprüft werden. Die Behörden sollen hierzu ein<br />
Anlagenkataster führen.<br />
Für die VbF-Anlagen hat die Artikelverordnung Auswirkungen auf die Änderung von<br />
Anlagen zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, die Erlaubnis- und Prüfpflichten, die<br />
Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten und deren Anwendung. Nach<br />
Betriebssicherheitsverordnung sind "VbF-Anlagen" Teilmenge der Arbeitsmittel und<br />
fallen nur unter den Begriff "Überwachungsbedürftige Anlagen", wenn sie bestimmte<br />
Anlagen zur Lagerung und zum Umschlag sind. Darunter fallen Anlagen, die folgende<br />
Kriterien erfüllen:<br />
♦ Lagerung > 10.000 L in ortsfesten Behältern oder in ortsbeweglichen Behältern<br />
♦ Füllstellen >1.000 L/h<br />
♦ Tankstellen<br />
♦ Flugfeldbetankungsanlagen<br />
♦ Entleerstellen > 1.000 Uh<br />
In der Betriebssicherheitsverordnung sind grundlegende Sicherheitsanforderungen sowie die<br />
Einteilung der brennbaren Flüssigkeiten in Gefahrklassen nicht enthalten. Damit ist der<br />
Spielraum für sicherheitstechnisch angemessene Lösungen, die vom technischen Regelwerk<br />
abweichen, durchaus größer als bisher. Die Betreiberverantwortung wächst dadurch und setzt<br />
eine hohe Fachkompetenz bei Betreibern oder ggf. unter Beteiligung von Experten voraus.<br />
Die Betriebsanforderungen durch die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten<br />
(TRbF <strong>01</strong>; 20; 30; 40; 50 und 60) sind an dem Aufbau des bisherigen Anhangs II VbF<br />
angepasst. Als wesentliche Änderung ist anzumerken, dass zukünftig die Querverweise zu<br />
anderen TRbF entfallen und keine Anwendung mehrerer TRbF nebeneinander erforderlich ist.<br />
Das technische TRbF-Regelwerk ist gleichermaßen an die BetrSichV und an die<br />
GefStoffV angebunden<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 5
9. Strenge Regeln für Internet-AGB<br />
Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet tun gut daran, ihre Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB) mit jedem einzelnen Angebot zu verknüpfen, das potenzielle<br />
Käufer anklicken. Nur so können sie sicher sein, dass die aktuellen AGB´ auch<br />
wahrgenommen und auf elektronischem Weg wirksam vereinbart werden. Details vergleichen<br />
Anlage 3.<br />
10. Branchen-Nachschlagwerk für Bodenleger<br />
(Le) Erstmals ist vom SN-Verlag in Hamburg ein Adressbuch mit dem Titel "Bodenbeläge,<br />
Fußboden-Technik, Estriche" herausgegeben worden. Dieses Werk bietet mit rund 1.275<br />
Einträgen in 275 Rubriken auf 540 Seiten einen umfangreichen und detaillierten<br />
Marktüberblick für den Verarbeiter.<br />
Das Adressbuch gliedert sich im Wesentlichen in 2 Teile:<br />
! Im firmenalphabetisch aufgebauten Adressteil sind alle namhaften Zulieferer des<br />
Boden-, Estrich- und Parkettlegergewerbes sowie des Industriebodenbaus – mit<br />
detaillierter Adressierung – aufgeführt. Darüber hinaus wird zu jedem Anbieter<br />
eine Übersicht zu dessen Gesamtsortiment gegeben.<br />
! Im zweiten Teil des Werkes befinden sich die Produktgruppen. Dadurch wird eine<br />
schnelle und gezielte Suche nach Anbietern bestimmter Sortimentsbereiche<br />
möglich.<br />
Am Ende des Adressbuches befindet sich eine Übersicht zur Organisationsstruktur<br />
der Branche. Diese Übersicht beinhaltet Angaben zu Verbänden, Organisationen,<br />
Ausbildungseinrichtungen, Prüfungsinstituten und Sachverständigen.<br />
Das Nachschlagewerk im Katalog-Format kann zum Einzelpreis von 35,00 € zzgl.<br />
MwSt. vom SN-Verlag bezogen werden.<br />
(Fax.-Nr.: 0 40/ 2 80 37 88)<br />
Wir weisen Sie auf die Einladung des Industrieverbandes Klebstoffe hin. (Anlage<br />
4)<br />
11. Neuer Finanzausgleich innerhalb der Berufsgenossenschaften<br />
Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
hat auf ihrer Sitzung am 28./29. November 2002 in Karlsruhe ein Konzept zur Finanzierung<br />
hoch belasteter Berufsgenossenschaften verabschiedet. Die in dem Hauptverband der<br />
gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) organisierten gesetzlichen<br />
Unfallversicherungen einigten sich auf einen neuen internen Lastenausgleich. Der<br />
Hauptverband kommt damit einem Tätigwerden des Gesetzgebers zuvor, weil sich dies nach<br />
aller Wahrscheinlichkeit deutlich negativer auf die einzelnen Berufsgenossenschaften und<br />
letztlich auf die Betriebe ausgewirkt hätte.<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 6
Durch eine Reform des Lastenausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften der<br />
verschiedenen Branchen sollen vor allem die Träger der gesetzlichen Unfallsversicherung im<br />
Baubereich jährlich um bis zu 75 Millionen Euro entlastet werden. Ursache für die derzeitige<br />
Finanzkrise der Bauberufsgenossenschaften ist der dramatische Beschäftigungsrückgang in<br />
der Branche seit Mitte der 90er Jahre. Allein im Bauhauptgewerbe schrumpfte die Zahl der<br />
Arbeitsplätze seit 1995 von 1,4 Millionen auf 954.000. Gleich blieben jedoch die Kosten für<br />
Arbeitsunfälle und Renten wegen Berufskrankheiten, was zur Folge hatte, dass die Umlage<br />
der Bauunternehmen zur Unfallversicherung auf im Durchschnitt über 3,5 Prozent stieg. Der<br />
Durchschnittbeitrag in der gesamten Unfallversicherung liegt derzeit bei 1,3 Prozent.<br />
Nach dem von der Mitgliederversammlung der HVBG beschlossenen Konzept werden unter<br />
anderem die Berufsgenossenschaften, die eine hohe Belastung mit sog. Altlastenfällen<br />
aufweisen, vom Lastenausgleich für die Bergbau-Berufsgenossenschaft befreit. Zudem<br />
erhalten sie weitere finanzielle Hilfen, wenn ihre Beiträge in kurzer Zeit stark ansteigen.<br />
Allerdings soll die Zusatzbelastung der Bau-Berufsgenossenschaften nicht voll ausgeglichen<br />
werden, weil weiterhin ein Anreiz zur Erhöhung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie<br />
zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten bestehen bleiben soll.<br />
Für die bislang sieben regional gegliederten Bauberufsgenossenschaften und die bundesweite<br />
Tiefbau-Berufsgenossenschaft bedeutet dies, dass sie zu einer einzigen<br />
Bauberufsgenossenschaft fusionieren müssen, um auf diesem Wege die Verwaltungskosten zu<br />
senken.<br />
Der neue Lastenausgleich führt allein bei der Großhandels- und<br />
Lagerei-Berufsgenossenschaft (GROLA) zu zusätzlichen Belastungen in Höhe von 9,4<br />
Millionen Euro. Ob diese zusätzlichen Belastungen weitere Beitragserhöhungen<br />
erforderlich machen oder aus dem bestehenden Vermögen der GROLA finanziert<br />
werden können, ist derzeit noch offen.<br />
12. GHF-Termine auf einen Blick<br />
Die aktuellen Veranstaltungen des GHF entnehmen Sie bitte der Anlage 5.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Anlagen<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 7
An den<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
Großhandel <strong>Heim</strong> & Farbe e.V.<br />
Memeler Straße 30<br />
42781 Haan<br />
Fax-Nr. (0 21 29) 5 57 09-9<br />
Tel.-Nr. (0 21 29) 5 57 09-0<br />
TAPETEN & friends<br />
Verbindliche Anmeldungen zu den Regionalveranstaltungen<br />
Für die einzelnen Regionalveranstaltungen melden wir eigene Mitarbeiter und Kunden an:<br />
21.02.<strong>2003</strong> Bochum .......Personen<br />
28.02.<strong>2003</strong> Mannheim ........Personen<br />
21.03.<strong>2003</strong> Leipzig ........Personen<br />
28.03.<strong>2003</strong> Hamburg ........Personen<br />
Für jeden Teilnehmer werden uns 50,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.<br />
Datum: Firma Unterschrift<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 8
Pressestatement<br />
Anton F. Börner<br />
Präsident des <strong>Bundesverband</strong>es des<br />
Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. (BGA)<br />
Die wirtschaftliche Situation und Perspektive im Großhandel<br />
Ergebnisse der BGA-Unternehmerumfrage –<br />
Die schwache wirtschaftliche Dynamik hat den Großhandel in die Zange genommen:<br />
Produktionsseitig und nachfrageseitig.<br />
Er hat ein katastrophales Jahr hinter sich: Im zweiten Jahr in Folge sind die<br />
Großhandelsumsätze massiv eingebrochen. Um real 3,7 Prozent im Jahr 2002 nach einem<br />
Rückgang um 3,9 Prozent im Jahr davor.<br />
Erstmals präsentiert der BGA empirische und belastbare Einschätzungen, ob und in welchem<br />
Maße die jüngsten politischen Beschlüsse und Vorhaben die konkreten Probleme überwinden<br />
helfen.<br />
Die Ergebnisse sind ernüchternd.<br />
Über die Hälfte unserer Unternehmen verzeichnen rückläufige Umsätze. Bei rund einem<br />
Drittel stagnieren die Umsatzzahlen auf einem niedrigen Niveau. Auch für die nächsten<br />
Monate erwarten annähernd 80 Prozent unserer Unternehmen keine Besserung. (Grafik 2 und<br />
3)<br />
Der BGA stellt der Öffentlichkeit erstmals seinen Großhandelsindikator vor. Dieser spiegelt<br />
die Einschätzung und Geschäftswicklung im Großhandel wider. Im Boomjahr 2000 erreichte<br />
der Großhandelsindikator 120,8 Punkte. Heute ist er auf 75,1 Punkte zurückgefallen.<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 9
Tabelle 2: Entwicklung des Großhandelsindikators seit 2000<br />
Jahr<br />
1. HJ. 1<br />
2000<br />
2. HJ. 2<br />
2000<br />
1. HJ<br />
20<strong>01</strong><br />
2 HJ.<br />
20<strong>01</strong><br />
1. HJ<br />
2002<br />
2. HJ<br />
2002<br />
1. HJ.<br />
<strong>2003</strong><br />
Großhandelsindikator 111,8 120,8 115,8 97,3 92,8 81,7 75,1<br />
zukünftige Geschäftslage 122,5 121,2 113,9 106 97,8 102,8 87,6<br />
aktuelle Geschäftslage 108,8 119,1 110,7 83,2 81,1 68,2 64,4<br />
Quelle. Darstellung des BGA, 1 erstes Halbjahr, 2 zweites Halbjahr<br />
Der Indikator besteht aus den Indizes der aktuellen und zukünftigen Geschäftslage. Diese<br />
werden aus verschiedenen Komponenten, wie beispielsweise den Investions-absichten, der<br />
Auftragslage und anderen Wirtschaftsdaten gebildet. Werte unter 100 bedeuten, dass die<br />
negativen Einschätzungen überwiegen. Werte oberhalb der 100-Punkte-Marke zeigen eine<br />
positive Geschäftserwartung an.<br />
Die aktuelle Geschäftslage im Großhandel wird mit 64,4 Punkten äußerst negativ<br />
beurteilt. Die zukünftigen Geschäftserwartungen sind im Vergleich zum zweiten<br />
Halbjahr 2002 mit 87,6 Punkten in den negativen Bereich abgestürzt.<br />
Dieses Ergebnis bestätigen auch andere realwirtschaftliche Indikatoren: Knapp 40 Prozent der<br />
Großhändler klagen über unausgelastete Kapazitäten. Bei rund der Hälfte sind die<br />
Bestellungen rückläufig. Eine Belebung der Wirtschaftsaktivität im kommenden Halbjahr ist<br />
nicht in Sicht.<br />
Die Umsatzeinbußen dämpfen die Investitionsneigung (Grafik 4 und 5) und das<br />
Einstellungsverhalten im Großhandel (Grafik 10) . Bei den im vergangenen Halbjahr<br />
getätigten Investitionen handelte es sich in erster Linie um Ersatz- und<br />
Rationalisierungsinvestitionen (Grafik 4). Gut die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass<br />
sich das trübe Investitionsklima weiterhin verschlechtert.<br />
In den zurückliegenden Monaten mussten knapp 50 Prozent der Unternehmen insgesamt<br />
25.000 Entlassungen vornehmen(Grafik 10). Ein Drittel der Händler wird innerhalb der<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 10
kommenden 6 Monate weitere Stellen abbauen(Grafik 10). Es ist zu befürchten, dass in<br />
diesem Jahr weitere 25.000 Arbeitsplätze gefährdet sind. Im gesamten Handel – unter<br />
Hinzuziehung der Arbeitsplätze im Einzelhandel – sind somit in diesem Jahr über 55.000<br />
Arbeitsplätze akut bedroht.<br />
Die Regierung ist aufgefordert, endlich die notwendigen Reformen anzupacken.<br />
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E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 12
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 13
OLG Hamburg: Nur anklickbare Geschäftsbedingungen nicht in Vertrag einbezogen<br />
GHF-Termine auf einen Blick<br />
21. Februar <strong>2003</strong><br />
Bochum<br />
28. Februar <strong>2003</strong><br />
Mannheim<br />
21. März <strong>2003</strong><br />
Leipzig<br />
28. März <strong>2003</strong><br />
Hamburg<br />
29.- 30. April <strong>2003</strong><br />
Frankfurt<br />
Queens Hotel<br />
23. – 24. Oktober <strong>2003</strong><br />
Düsseldorf<br />
05. – 16.<strong>01</strong>.2004<br />
Goslar<br />
Regionalveranstaltung WEST<br />
TAPETEN & friends<br />
(Zielgruppe: Handwerk)<br />
Regionalveranstaltung SÜD<br />
TAPETEN & friends<br />
(Zielgruppe: Handwerk)<br />
Regionalveranstaltung OST<br />
TAPETEN & friends<br />
(Zielgruppe: Handwerk)<br />
Regionalveranstaltung NORD<br />
TAPETEN & friends<br />
(Zielgruppe: Handwerk)<br />
Sitzungen der Interessengemeinschaften<br />
Farben & Lacke/Tapeten<br />
Boden/Stoffe<br />
(Einladungsunterlagen folgen)<br />
GHF-Jahreshauptversammlung<br />
im Lindner Congress Hotel, Düsseldorf<br />
Grundlagenkurs "Werkstoffkunde für Anfänger"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.,<br />
Goslar<br />
19. – 30.<strong>01</strong>.2004<br />
Goslar<br />
Grundlagenkurs "Werkstoffkunde für<br />
Fortgeschrittene"<br />
im Bildungszentrum Groß- und Außenhandel Goslar e.V.,<br />
Goslar<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 14
Strenge Regeln für Internet -AG B<br />
HANDELSBLATT,2.10. 02<br />
Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet tun gut<br />
daran, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit<br />
jedem einzelnen Angebot zu verknüpfen, das potenzielle Käufer<br />
anklicken. Nur so können sie sicher sein, dass die aktuellen<br />
AGB´ auch wahrgenommen und augelektronischem Weg<br />
wirksam vereinbart werden. Nach einem Urteil des<br />
Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg genügt es nämlich nicht,<br />
dass der Vertragspartner nur die Möglichkeit hat, anlässlich<br />
einer Recherche in einem Internetshop mehr oder weniger<br />
zufällig auf die AGB des Anbieters zu stoßen. Konsequenz: Der<br />
Vertrag kommt dann zwar zu Stande -aber eben ohne die AGB-<br />
Inhalte.<br />
In dem entschiedenen Fall hatte<br />
die Fotoredakteurin einer TV-Zeitschrift auf Grund eines<br />
Angebots im Internet Bilder von Häusern Prominenter auf<br />
Mallorca bei dem späteren Kläger per Telefax bestellt. Die<br />
Bilder wurden teilweise in der TV-Zeitschrift, aber auch im<br />
Internet veröffentlicht. Für die Internetnutzung der Paparazzi-<br />
Fotos hatte der Kläger allerdings keine Genehmigung erteilt. Er<br />
berief sich auf seine AGB, wonach für diesen Fall eine<br />
Vertragsstrafe in Höhe von über 20 000 Euro fällig sei. Auf<br />
seinem Internetangebot fielen die AGB allerdings nicht auf den<br />
ersten Blick auf. Er könne aber beweisen, dass er, der Kläger,<br />
die AGB zusammen mit dem Bildmaterial übermittelt habe.<br />
Doch die Hamburger Richter befanden: Aus den vorgelegten<br />
Unterlagen gehe nicht eindeutig hervor,<br />
dass es sich bei den übermittelten Vertragsinhalten<br />
gerade um die behauptete Fassung der AGB gehandelt<br />
habe.<br />
Der Einzelverbindungsnachweis belege nur, dass Zu<br />
fraglichen Zeitpunkt eine ISDN-Verbindung bestanden<br />
das so genannte Leonardo-Protokoll registriere lediglic<br />
Angaben über Größe und Eigenschaften der zugesandte<br />
Dateien. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, d<br />
Rahmen des Übertragungsvorgangs oder während eine<br />
Standleitung Beschädigungen und Verluste an den Dat<br />
einschließlich der AGB aufgetreten seien.<br />
Auch die grundsätzlich mögliche Kenntnisnahme<br />
der aktuellgültigen AGB über den Internetauftritt des<br />
Beklagten reicht nach Ansicht der Hamburger Richter<br />
nicht aus,<br />
weil der Text dem Nutzer nicht direkt auffällt. Das lasse<br />
daraufschließen ,dass dem Verwender der AGB der<br />
"Einbeziehungswille" fehle. Insoweit sei es erforderlich,<br />
dass der Internetanbieter entweder jedes Einzelangebot<br />
mit seinen AGB-Bedingungen verbindet oder aber für eine<br />
wirklich sichere Kenntnisnahme sorgt. "Dies könnte etwa<br />
durch die Verknüpfung des AGB-Textes mit den<br />
Angeboten oder! durch eindeutigen Hinweis hierauf an<br />
einer Stelle. die jeder Nutzer passieren muss, erfolgen,"<br />
erläutert das Gericht. .Im konkreten Fall sei auch<br />
zuberbücksichtigen, dass der Vertrag gar nicht im<br />
Internet zu Stande gekommen sei.<br />
E:\Gemeinsame Daten\Übergabedateien für Internet\Aktuelles <strong>Rundschreiben</strong>\Gesamt ohne T&f.doc, 10.02.<strong>2003</strong> 15