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Hintergrundinformation zur Krankenhausfinanzierung (PDF, 52 kB)

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MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES<br />

PRESSESTELLE<br />

<br />

Die Gewährleistung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine öffentliche<br />

Aufgabe. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern im<br />

ausreichenden Umfang Gesundheitsleistungen <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Die<br />

Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung ist Aufgabe der Länder. Es<br />

obliegt ihrer Entscheidung, ob sie Krankenhäuser selbst vorhalten oder ob sie Dritte mit<br />

der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen. Sie haben aber dafür Sorge zu tragen,<br />

dass Krankenhäuser im erforderlichen Umfang bereit stehen.<br />

Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit<br />

leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten und eigenverantwortlich wirtschaftenden<br />

Krankenhäusern sowie <strong>zur</strong> Gewährleistung einer medizinisch zweckmäßigen und<br />

ausreichenden Versorgung des Patienten im Krankenhaus erstellen die Länder<br />

Krankenhauspläne. Der Krankenhausplan stellt die für eine leistungsfähige und<br />

wirtschaftliche Versorgung in den Ländern erforderlichen Krankenhäuser dar<br />

(bedarfsgerechte Krankenhäuser). Im Landeskrankenhausausschuss, den das<br />

zuständige Ministerium bildet und dem unter anderem Vertreter der<br />

Krankenhausgesellschaft, der Landesverbände der Krankenkassen und der<br />

Kommunalen Landesverbände angehören, wird auch der jeweilige Krankenhausplan<br />

beraten. Dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den Mitgliedern anzustreben. Nur<br />

die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan erwähnt sind, erhalten einen<br />

Versorgungsvertrag, der sie berechtigt, mit allen gesetzlichen Krankenkassen<br />

Leistungen ab<strong>zur</strong>echnen.<br />

Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt seit 1972 aus zwei Quellen (duale<br />

Finanzierung). Die Investitionskosten wie beispielsweise für Neu- und<br />

Schellingstraße 15 · 70174 Stuttgart · Telefon 0711 123-35<strong>52</strong> · Fax 0711 123-3996<br />

presse@sm.bwl.de · www.sozialministerium-bw.de · www.baden-wuerttemberg.de


- 2 -<br />

Erweiterungsbauten werden von den Ländern finanziert. Die Betriebskosten bezahlen<br />

dagegen die Krankenkassen. Seit 2004 erhalten die Krankenhäuser nicht mehr die<br />

Selbstkosten erstattet sondern erhalten Entgelte für die erbrachten Leistungen. Diese<br />

werden mit dem vor drei Jahren eingeführten fallpauschalenbezogenen<br />

Vergütungssystem DRG (Diagnosis Related Groups) berechnet.<br />

Bei einer Änderung des Finanzierungssystems hin zu einer monistischen Finanzierung,<br />

soll die Finanzierung der Krankenhäuser komplett den Krankenkassen übertragen<br />

werden. Damit müssten die Krankenkassen künftig sowohl für die Betriebs- als auch für<br />

die Investitionskosten aufkommen. Eine monistische Finanzierung wäre in zwei Formen<br />

denkbar. Entweder bezahlen die Krankenkassen – wie bisher die Länder – per<br />

Einzelförderung oder die Finanzierung der Investitionen erfolgt pauschal über eine<br />

Erhöhung der Fallpauschalen.

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