Brot mit verschiedenen Körnern / Allergene und GVO
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Kant. Laboratorium BS Seite 1 von 2<br />
Autor: Dr. Evelyn Ilg Hampe<br />
<strong>Brot</strong> <strong>mit</strong> <strong>verschiedenen</strong> <strong>Körnern</strong> / <strong>Allergene</strong> <strong>und</strong> <strong>GVO</strong><br />
Anzahl untersuchte Proben: 20 beanstandet: 0<br />
Hinweise zu <strong>Allergene</strong>n: 4<br />
Ausgangslage<br />
Die Prävalenz von Nahrungs<strong>mit</strong>telallergien liegt gemäss<br />
5. Schweizerischem Ernährungsbericht bei Kleinkindern bei<br />
5 bis 7.5% <strong>und</strong> bei Erwachsenen bei ca. 2%. Zur<br />
Vermeidung von allergischen Reaktionen, die zum Teil<br />
lebensbedrohlich sein können (anaphylaktischer Schock),<br />
müssen sich die Allergiker auf die Zutatenlisten von<br />
vorverpackten Lebens<strong>mit</strong>teln verlassen können. Aber auch<br />
bei offen angebotenen Lebens<strong>mit</strong>teln, sei es im Restaurant,<br />
der Bäckerei oder an Marktständen, hat der Konsument das<br />
Recht, sich über die Zusammensetzung zu informieren.<br />
Untersuchungsziele<br />
Im Rahmen der Kampagne wurde der Frage nachgegangen, ob das Verkaufspersonal im<br />
Offenverkauf zuverlässig über die Zusammensetzung <strong>und</strong> potentielle Verunreinigung eines<br />
Produktes <strong>mit</strong> <strong>Allergene</strong>n Auskunft geben kann. Es wurden folgende Parameter untersucht:<br />
• <strong>Allergene</strong> (Milch, Ei, Nüsse, Sesam, Lupinen <strong>und</strong> Soja)<br />
• Gentechnisch veränderte Organismen (<strong>GVO</strong>)<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Für <strong>Allergene</strong> gelten gemäss Lebens<strong>mit</strong>telkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende<br />
Regelungen:<br />
Zutaten (Lebens<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen<br />
auslösende Stoffe (nach Anhang 1) sind oder aus solchen gewonnen wurden, müssen in jedem<br />
Fall im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Auf diese Zutaten muss auch dann<br />
hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern unbeabsichtigt in<br />
ein anderes Lebens<strong>mit</strong>tel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder Kontaminationen),<br />
sofern ihr Anteil, z.B. im Falle von Haselnuss, 1 g pro Kilogramm oder Liter genussfertiges<br />
Lebens<strong>mit</strong>tel übersteigen könnte. Hinweise, wie „kann Spuren von Haselnuss enthalten“ sind<br />
un<strong>mit</strong>telbar nach dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.<br />
Lebens<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Zusatzstoffe, die gentechnisch veränderte Organismen (<strong>GVO</strong>) sind oder<br />
daraus gewonnen wurden, dürfen nach Artikel 22 der Lebens<strong>mit</strong>tel- <strong>und</strong><br />
Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) nur <strong>mit</strong> einer Bewilligung des B<strong>und</strong>esamtes für<br />
Ges<strong>und</strong>heit (BAG) in Verkehr gebracht werden. Lebens<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Zusatzstoffe, die bewilligte<br />
<strong>GVO</strong>-Erzeugnisse sind, sind <strong>mit</strong> dem Hinweis „aus gentechnisch/genetisch verändertem X<br />
hergestellt“ zu kennzeichnen. Auf diesen Hinweis kann verzichtet werden, wenn keine Zutat<br />
solches Material im Umfang von mehr als 0.9 Massenprozent enthält <strong>und</strong> belegt werden kann,<br />
dass die geeigneten Massnahmen ergriffen wurden, um das Vorhandensein solchen Materials<br />
in der Zutat zu vermeiden.<br />
Probenbeschreibung<br />
In sieben <strong>verschiedenen</strong> Geschäften wurden zwanzig <strong>Brot</strong>sorten <strong>mit</strong> <strong>verschiedenen</strong> <strong>Körnern</strong><br />
erhoben. Alle Produkte wurden im Offenverkauf angeboten.<br />
Prüfverfahren<br />
Nach den <strong>Allergene</strong>n Sesam, Haselnuss, Mandel, Walnuss, Cashewnuss, Pistazie, Erdnuss,<br />
Paranuss, Pecannuss, Macadamianuss, Lupine <strong>und</strong> Soja sowie gentechnisch veränderten<br />
x_Kornbrot_2011.doc erstellt: 19.12.2011 14:13:00
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Genabschnitten wurde <strong>mit</strong>tels real-time PCR-Verfahren gesucht. Die <strong>Allergene</strong> Ei <strong>und</strong> Milch<br />
wurden <strong>mit</strong>tels ELISA-Verfahren quantifiziert.<br />
Ergebnisse <strong>und</strong> Massnahmen<br />
<strong>Allergene</strong><br />
In vier Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung oder mündlichem Hinweis bei der<br />
Erhebung konnten Milchbestandteile in Mengen unterhalb von 0.1% nachgewiesen werden. In<br />
einem dieser <strong>Brot</strong>e konnte zudem Ei, Soja <strong>und</strong> Sesam nachgewiesen werden. Da die<br />
nachgewiesenen Mengen unterhalb der Deklarationsli<strong>mit</strong>e lagen, musste kein Produkt<br />
beanstandet werden. Nichts desto trotz wurden die Verkaufsstellen über die gef<strong>und</strong>enen<br />
<strong>Allergene</strong> informiert. Andere <strong>Allergene</strong> konnten nur nachgewiesen werden, wenn diese<br />
entsprechend schriftlich oder mündlich deklariert wurden.<br />
<strong>GVO</strong><br />
In allen <strong>Brot</strong>sorten wurde nach den genetischen Elementen 35S-Promotor <strong>und</strong> NOS-Terminator<br />
gescreent. Diese Gensequenzen konnten nicht nachgewiesen werden.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Da es zu keinen Beanstandungen kam, erübrigt sich eine baldige Nachkontrolle von<br />
Mehrkornbroten.<br />
x_Kornbrot_2011.doc erstellt: 19.12.2011 14:13:00