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Brot mit verschiedenen Körnern / Allergene und GVO

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Kant. Laboratorium BS Seite 1 von 2<br />

Autor: Dr. Evelyn Ilg Hampe<br />

<strong>Brot</strong> <strong>mit</strong> <strong>verschiedenen</strong> <strong>Körnern</strong> / <strong>Allergene</strong> <strong>und</strong> <strong>GVO</strong><br />

Anzahl untersuchte Proben: 20 beanstandet: 0<br />

Hinweise zu <strong>Allergene</strong>n: 4<br />

Ausgangslage<br />

Die Prävalenz von Nahrungs<strong>mit</strong>telallergien liegt gemäss<br />

5. Schweizerischem Ernährungsbericht bei Kleinkindern bei<br />

5 bis 7.5% <strong>und</strong> bei Erwachsenen bei ca. 2%. Zur<br />

Vermeidung von allergischen Reaktionen, die zum Teil<br />

lebensbedrohlich sein können (anaphylaktischer Schock),<br />

müssen sich die Allergiker auf die Zutatenlisten von<br />

vorverpackten Lebens<strong>mit</strong>teln verlassen können. Aber auch<br />

bei offen angebotenen Lebens<strong>mit</strong>teln, sei es im Restaurant,<br />

der Bäckerei oder an Marktständen, hat der Konsument das<br />

Recht, sich über die Zusammensetzung zu informieren.<br />

Untersuchungsziele<br />

Im Rahmen der Kampagne wurde der Frage nachgegangen, ob das Verkaufspersonal im<br />

Offenverkauf zuverlässig über die Zusammensetzung <strong>und</strong> potentielle Verunreinigung eines<br />

Produktes <strong>mit</strong> <strong>Allergene</strong>n Auskunft geben kann. Es wurden folgende Parameter untersucht:<br />

• <strong>Allergene</strong> (Milch, Ei, Nüsse, Sesam, Lupinen <strong>und</strong> Soja)<br />

• Gentechnisch veränderte Organismen (<strong>GVO</strong>)<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Für <strong>Allergene</strong> gelten gemäss Lebens<strong>mit</strong>telkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende<br />

Regelungen:<br />

Zutaten (Lebens<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen<br />

auslösende Stoffe (nach Anhang 1) sind oder aus solchen gewonnen wurden, müssen in jedem<br />

Fall im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Auf diese Zutaten muss auch dann<br />

hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern unbeabsichtigt in<br />

ein anderes Lebens<strong>mit</strong>tel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder Kontaminationen),<br />

sofern ihr Anteil, z.B. im Falle von Haselnuss, 1 g pro Kilogramm oder Liter genussfertiges<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel übersteigen könnte. Hinweise, wie „kann Spuren von Haselnuss enthalten“ sind<br />

un<strong>mit</strong>telbar nach dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Zusatzstoffe, die gentechnisch veränderte Organismen (<strong>GVO</strong>) sind oder<br />

daraus gewonnen wurden, dürfen nach Artikel 22 der Lebens<strong>mit</strong>tel- <strong>und</strong><br />

Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) nur <strong>mit</strong> einer Bewilligung des B<strong>und</strong>esamtes für<br />

Ges<strong>und</strong>heit (BAG) in Verkehr gebracht werden. Lebens<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Zusatzstoffe, die bewilligte<br />

<strong>GVO</strong>-Erzeugnisse sind, sind <strong>mit</strong> dem Hinweis „aus gentechnisch/genetisch verändertem X<br />

hergestellt“ zu kennzeichnen. Auf diesen Hinweis kann verzichtet werden, wenn keine Zutat<br />

solches Material im Umfang von mehr als 0.9 Massenprozent enthält <strong>und</strong> belegt werden kann,<br />

dass die geeigneten Massnahmen ergriffen wurden, um das Vorhandensein solchen Materials<br />

in der Zutat zu vermeiden.<br />

Probenbeschreibung<br />

In sieben <strong>verschiedenen</strong> Geschäften wurden zwanzig <strong>Brot</strong>sorten <strong>mit</strong> <strong>verschiedenen</strong> <strong>Körnern</strong><br />

erhoben. Alle Produkte wurden im Offenverkauf angeboten.<br />

Prüfverfahren<br />

Nach den <strong>Allergene</strong>n Sesam, Haselnuss, Mandel, Walnuss, Cashewnuss, Pistazie, Erdnuss,<br />

Paranuss, Pecannuss, Macadamianuss, Lupine <strong>und</strong> Soja sowie gentechnisch veränderten<br />

x_Kornbrot_2011.doc erstellt: 19.12.2011 14:13:00


Kant. Laboratorium BS Seite 2 von 2<br />

Genabschnitten wurde <strong>mit</strong>tels real-time PCR-Verfahren gesucht. Die <strong>Allergene</strong> Ei <strong>und</strong> Milch<br />

wurden <strong>mit</strong>tels ELISA-Verfahren quantifiziert.<br />

Ergebnisse <strong>und</strong> Massnahmen<br />

<strong>Allergene</strong><br />

In vier Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung oder mündlichem Hinweis bei der<br />

Erhebung konnten Milchbestandteile in Mengen unterhalb von 0.1% nachgewiesen werden. In<br />

einem dieser <strong>Brot</strong>e konnte zudem Ei, Soja <strong>und</strong> Sesam nachgewiesen werden. Da die<br />

nachgewiesenen Mengen unterhalb der Deklarationsli<strong>mit</strong>e lagen, musste kein Produkt<br />

beanstandet werden. Nichts desto trotz wurden die Verkaufsstellen über die gef<strong>und</strong>enen<br />

<strong>Allergene</strong> informiert. Andere <strong>Allergene</strong> konnten nur nachgewiesen werden, wenn diese<br />

entsprechend schriftlich oder mündlich deklariert wurden.<br />

<strong>GVO</strong><br />

In allen <strong>Brot</strong>sorten wurde nach den genetischen Elementen 35S-Promotor <strong>und</strong> NOS-Terminator<br />

gescreent. Diese Gensequenzen konnten nicht nachgewiesen werden.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Da es zu keinen Beanstandungen kam, erübrigt sich eine baldige Nachkontrolle von<br />

Mehrkornbroten.<br />

x_Kornbrot_2011.doc erstellt: 19.12.2011 14:13:00

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