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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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• Die Proben ohne Deklaration wiesen im Durchschnitt einen 20- bis 40-fach geringeren<br />

Paraffingehalt gegenüber den deklarierten Kosmetika auf. Bei den deklarierten Proben,<br />

dazu gehören auch alle Kinderschminken, überwog zudem der Gehalt an unerwünschten<br />

Paraffinen (Abbildung 3).<br />

600<br />

* *<br />

500<br />

*<br />

*<br />

g/kg Probe<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

4<br />

4<br />

109<br />

140<br />

159<br />

201<br />

> 480 Da<br />

< 480 Da<br />

nicht deklariert<br />

n = 36<br />

deklariert<br />

n = 45<br />

Kinderschminke<br />

n = 30<br />

Abbildung 3: Mittlerer Gehalt und Höchstwerte (*) von unerwünschten<br />

(< 480 Da) und unbedenklichen (> 480 Da) Paraffinen in 81<br />

Kosmetikproben mit und ohne Deklaration.<br />

Schlussfolgerungen und Massnahmen<br />

Die Untersuchung zeigt, dass Mineralparaffine häufig in grossen Mengen und von unterschiedlicher<br />

Qualität in kosmetischen Produkten eingesetzt werden. Insbesondere überwiegt der Anteil<br />

von resorbierbaren, dünnflüssigen Paraffinölen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass<br />

neben der Nahrung auch eine wesentliche Aufnahme von Mineralparaffinen aus Kosmetika<br />

über die Haut möglich sein könnte. Leider sind uns keine Studien zur Resorbierbarkeit von Paraffinen<br />

über die Haut bekannt. Für eine fundierte Risikoeinschätzung und allfällige Massnahmen<br />

sind weitere Abklärungen zur Aufnahme und zur Toxikologie der Paraffine nötig. Immerhin<br />

zeigen unsere Resultate, dass die Paraffine oberhalb einer Konzentration von etwa einem Prozent<br />

konsequent auf der Verpackung deklariert werden. Somit besteht zumindest die Möglichkeit,<br />

durch entsprechende Produktewahl eine hohe Paraffinexposition zu vermeiden.<br />

2.3.3 Nagellack / Phthalate<br />

Eine Zollkampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Kantonalen<br />

<strong>Laboratorium</strong>s Basel-Stadt<br />

Anzahl untersuchte Proben: 32 beanstandet: 4<br />

verbotener Inhaltsstoff<br />

Ausgangslage<br />

Nagellacken werden Weichmacher zugesetzt, um die Elastizität der Lackschicht zu erhöhen.<br />

Damit soll verhindert werden, dass der Lack zu schnell von den Nägel abblättert. Früher wurde<br />

zu diesem Zwecke häufig Dibutylphthalat (DBP) eingesetzt.<br />

In den letzten Jahren wurde allerdings erkannt, dass gewisse Phthalate reproduktionstoxisch<br />

sind. Die erhöhte Exposition gegenüber solchen Stoffen kann bei Kindern im frühen<br />

Entwicklungstadium zu Schädigungen der Fortpflanzungsorgane führen. Sowohl in der EU, <strong>als</strong><br />

auch in der Schweiz dürfen die 4 Phthalate Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP),<br />

Benzylbutylphthalat (BBP) und Dimethoxyphthalat (DMEP) in Kosmetika nicht mehr verwendet<br />

werden. Dieses Verbot gilt in der Schweiz seit November 2005.<br />

Im aussereuropäischem Raum gilt dieses Verbot nicht. Unsere letztjährige Kampagne hat dann<br />

auch gezeigt, dass von 17 erhobenen Nagellacken 10 verbotene Phthalate in Gehalten<br />

zwischen 0,02 % bis fast 8 % aufwiesen. Bei den Produkten mit Phthalatgehalten unter 1 %<br />

Seite 94 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

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