Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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• Die Proben ohne Deklaration wiesen im Durchschnitt einen 20- bis 40-fach geringeren<br />
Paraffingehalt gegenüber den deklarierten Kosmetika auf. Bei den deklarierten Proben,<br />
dazu gehören auch alle Kinderschminken, überwog zudem der Gehalt an unerwünschten<br />
Paraffinen (Abbildung 3).<br />
600<br />
* *<br />
500<br />
*<br />
*<br />
g/kg Probe<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
4<br />
4<br />
109<br />
140<br />
159<br />
201<br />
> 480 Da<br />
< 480 Da<br />
nicht deklariert<br />
n = 36<br />
deklariert<br />
n = 45<br />
Kinderschminke<br />
n = 30<br />
Abbildung 3: Mittlerer Gehalt und Höchstwerte (*) von unerwünschten<br />
(< 480 Da) und unbedenklichen (> 480 Da) Paraffinen in 81<br />
Kosmetikproben mit und ohne Deklaration.<br />
Schlussfolgerungen und Massnahmen<br />
Die Untersuchung zeigt, dass Mineralparaffine häufig in grossen Mengen und von unterschiedlicher<br />
Qualität in kosmetischen Produkten eingesetzt werden. Insbesondere überwiegt der Anteil<br />
von resorbierbaren, dünnflüssigen Paraffinölen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass<br />
neben der Nahrung auch eine wesentliche Aufnahme von Mineralparaffinen aus Kosmetika<br />
über die Haut möglich sein könnte. Leider sind uns keine Studien zur Resorbierbarkeit von Paraffinen<br />
über die Haut bekannt. Für eine fundierte Risikoeinschätzung und allfällige Massnahmen<br />
sind weitere Abklärungen zur Aufnahme und zur Toxikologie der Paraffine nötig. Immerhin<br />
zeigen unsere Resultate, dass die Paraffine oberhalb einer Konzentration von etwa einem Prozent<br />
konsequent auf der Verpackung deklariert werden. Somit besteht zumindest die Möglichkeit,<br />
durch entsprechende Produktewahl eine hohe Paraffinexposition zu vermeiden.<br />
2.3.3 Nagellack / Phthalate<br />
Eine Zollkampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Kantonalen<br />
<strong>Laboratorium</strong>s Basel-Stadt<br />
Anzahl untersuchte Proben: 32 beanstandet: 4<br />
verbotener Inhaltsstoff<br />
Ausgangslage<br />
Nagellacken werden Weichmacher zugesetzt, um die Elastizität der Lackschicht zu erhöhen.<br />
Damit soll verhindert werden, dass der Lack zu schnell von den Nägel abblättert. Früher wurde<br />
zu diesem Zwecke häufig Dibutylphthalat (DBP) eingesetzt.<br />
In den letzten Jahren wurde allerdings erkannt, dass gewisse Phthalate reproduktionstoxisch<br />
sind. Die erhöhte Exposition gegenüber solchen Stoffen kann bei Kindern im frühen<br />
Entwicklungstadium zu Schädigungen der Fortpflanzungsorgane führen. Sowohl in der EU, <strong>als</strong><br />
auch in der Schweiz dürfen die 4 Phthalate Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP),<br />
Benzylbutylphthalat (BBP) und Dimethoxyphthalat (DMEP) in Kosmetika nicht mehr verwendet<br />
werden. Dieses Verbot gilt in der Schweiz seit November 2005.<br />
Im aussereuropäischem Raum gilt dieses Verbot nicht. Unsere letztjährige Kampagne hat dann<br />
auch gezeigt, dass von 17 erhobenen Nagellacken 10 verbotene Phthalate in Gehalten<br />
zwischen 0,02 % bis fast 8 % aufwiesen. Bei den Produkten mit Phthalatgehalten unter 1 %<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS