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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Massnahmen<br />

Diethylhexylphthalat (DEHP)<br />

DEHP ist <strong>als</strong> reproduktionstoxisch (beeinträchtigt die Fortpflanzung), Klasse 2 eingestuft (Anhang<br />

I der EU - Richtlinie 67/548/EWG).<br />

Gemäss VKos, Artikel 2 Absatz 4 dürfen Stoffe mit der oben erwähnten Einstufung in kosmetischen<br />

Mitteln nicht verwendet werden. Zwar wurde DEHP den Produkten jeweils nicht zugesetzt.<br />

Die Konzentrationen lagen aber um das 2- bis 65-fache über dem in der Opinion des<br />

Scientific commitee on Consumer Products (SCCP) der EU vom 27.3.07 <strong>als</strong> sicher bezeichneten<br />

Wert von 0.01% (100 ppm). (http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_-<br />

sccp/docs/sccp_o_106.pdf)<br />

Gemäss LGV, Artikel 36 dürfen Verpackungen kosmetischer Mittel an diese nur Stoffe in<br />

Mengen abgeben, welche gesundheitlich unbedenklich und technisch vermeidbar sind. Die gefundenen<br />

Mengen an DEHP liegen deutlich über dem oben erwähnten Wert des SCCP. Auf<br />

dem Markt sind viele Weichmacher vorhanden, welche weniger toxisch sind <strong>als</strong> DEHP. Die<br />

Verwendung von DEHP <strong>als</strong> Weichmacher in kosmetischen Verpackungen ist <strong>als</strong>o technisch<br />

vermeidbar.<br />

Auf Grund dieser Überlegungen wurde der Verkauf der DEHP-haltigen Produkte verboten.<br />

Diisononylphthalat (DINP)<br />

Im Gegensatz zu DEHP ist DINP nicht <strong>als</strong> reproduktionstoxisch eingestuft und damit auch nicht<br />

verboten. Der NOAEL (No observed adverse effect level) von 15 mg/kg Körpergewicht/Tag von<br />

DINP beträgt das Dreifache des NOAEL von DEHP. Das Bundesamt für Gesundheit hat<br />

deswegen eine provisorische Limite von 0.03% vorgeschlagen. Weitergehende toxikologische<br />

Abklärungen sind im Gange.<br />

Gemäss LGV, Artikel 36 dürfen Verpackungen kosmetischer Mittel an diese nur Stoffe in<br />

Mengen abgeben, welche gesundheitlich unbedenklich und technisch vermeidbar sind. Die<br />

gefundenen Mengen von bis zu 1% DINP sind für eine Verunreinigung bereits relativ hohe<br />

Konzentrationen und betragen bis das 30-fache der vorgeschlagenen Limite. Mit den<br />

vorliegenden Konzentrationen wird der TDI (tolerable daily intake) für DINP zu 25 – 75%<br />

(berechnet nach den Angaben der SCCP opinion) ausgeschöpft. Auf dem Markt sind viele<br />

Weichmacher vorhanden, welche deutlich weniger toxisch sind <strong>als</strong> DINP. Die Verwendung von<br />

DINP in kosmetischen Verpackungen wäre unseres Erachtens technisch vermeidbar.<br />

Auf Grund dieser Überlegungen wurden die Verkaufsstellen oder Importeure um eine<br />

Einschätzung der Sachlage gebeten.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Es ist kaum überraschend, dass die phthalathaltigen Produkte nicht von den üblichen<br />

Kosmetikherstellern stammen. Es ist davon auszugehen, dass zumindest europäische<br />

Kosmetikfirmen heutzutage das nötige Know-how in Verpackungsfragen besitzen, um solche<br />

Probleme zu vermeiden.<br />

Ob weichgemachtes PVC ein sinnvolles Verpackungsmaterial für tensidhaltige Kosmetika<br />

darstellt bleibe dahingestellt. Auf jeden Fall sollten die <strong>als</strong> Weichmacher verwendeten Phthalate<br />

durch weniger toxische und weniger stark migrierende Stoffe ersetzt werden. Auf Grund unserer<br />

Analysenresultate ist zu vermuten, dass gewisse Hersteller in der Zwischenzeit die Produktion<br />

bereits umgestellt haben und andere Weichmacher verwenden. Auf einer Verpackung stand<br />

denn auch der Vermerk „weichmacherfrei“, was zwar so nicht stimmt, aber die Produkte<br />

enthalten tatsächlich keine Phthalate. Welche Weichmacher <strong>als</strong> Ersatz verwendet werden ist<br />

Ziel weiterer Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse lassen erwarten, dass auch die<br />

Ersatzstoffe in grösseren Mengen in die Kosmetika übergehen.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 91 von 212

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