Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Massnahmen<br />
Diethylhexylphthalat (DEHP)<br />
DEHP ist <strong>als</strong> reproduktionstoxisch (beeinträchtigt die Fortpflanzung), Klasse 2 eingestuft (Anhang<br />
I der EU - Richtlinie 67/548/EWG).<br />
Gemäss VKos, Artikel 2 Absatz 4 dürfen Stoffe mit der oben erwähnten Einstufung in kosmetischen<br />
Mitteln nicht verwendet werden. Zwar wurde DEHP den Produkten jeweils nicht zugesetzt.<br />
Die Konzentrationen lagen aber um das 2- bis 65-fache über dem in der Opinion des<br />
Scientific commitee on Consumer Products (SCCP) der EU vom 27.3.07 <strong>als</strong> sicher bezeichneten<br />
Wert von 0.01% (100 ppm). (http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_-<br />
sccp/docs/sccp_o_106.pdf)<br />
Gemäss LGV, Artikel 36 dürfen Verpackungen kosmetischer Mittel an diese nur Stoffe in<br />
Mengen abgeben, welche gesundheitlich unbedenklich und technisch vermeidbar sind. Die gefundenen<br />
Mengen an DEHP liegen deutlich über dem oben erwähnten Wert des SCCP. Auf<br />
dem Markt sind viele Weichmacher vorhanden, welche weniger toxisch sind <strong>als</strong> DEHP. Die<br />
Verwendung von DEHP <strong>als</strong> Weichmacher in kosmetischen Verpackungen ist <strong>als</strong>o technisch<br />
vermeidbar.<br />
Auf Grund dieser Überlegungen wurde der Verkauf der DEHP-haltigen Produkte verboten.<br />
Diisononylphthalat (DINP)<br />
Im Gegensatz zu DEHP ist DINP nicht <strong>als</strong> reproduktionstoxisch eingestuft und damit auch nicht<br />
verboten. Der NOAEL (No observed adverse effect level) von 15 mg/kg Körpergewicht/Tag von<br />
DINP beträgt das Dreifache des NOAEL von DEHP. Das Bundesamt für Gesundheit hat<br />
deswegen eine provisorische Limite von 0.03% vorgeschlagen. Weitergehende toxikologische<br />
Abklärungen sind im Gange.<br />
Gemäss LGV, Artikel 36 dürfen Verpackungen kosmetischer Mittel an diese nur Stoffe in<br />
Mengen abgeben, welche gesundheitlich unbedenklich und technisch vermeidbar sind. Die<br />
gefundenen Mengen von bis zu 1% DINP sind für eine Verunreinigung bereits relativ hohe<br />
Konzentrationen und betragen bis das 30-fache der vorgeschlagenen Limite. Mit den<br />
vorliegenden Konzentrationen wird der TDI (tolerable daily intake) für DINP zu 25 – 75%<br />
(berechnet nach den Angaben der SCCP opinion) ausgeschöpft. Auf dem Markt sind viele<br />
Weichmacher vorhanden, welche deutlich weniger toxisch sind <strong>als</strong> DINP. Die Verwendung von<br />
DINP in kosmetischen Verpackungen wäre unseres Erachtens technisch vermeidbar.<br />
Auf Grund dieser Überlegungen wurden die Verkaufsstellen oder Importeure um eine<br />
Einschätzung der Sachlage gebeten.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Es ist kaum überraschend, dass die phthalathaltigen Produkte nicht von den üblichen<br />
Kosmetikherstellern stammen. Es ist davon auszugehen, dass zumindest europäische<br />
Kosmetikfirmen heutzutage das nötige Know-how in Verpackungsfragen besitzen, um solche<br />
Probleme zu vermeiden.<br />
Ob weichgemachtes PVC ein sinnvolles Verpackungsmaterial für tensidhaltige Kosmetika<br />
darstellt bleibe dahingestellt. Auf jeden Fall sollten die <strong>als</strong> Weichmacher verwendeten Phthalate<br />
durch weniger toxische und weniger stark migrierende Stoffe ersetzt werden. Auf Grund unserer<br />
Analysenresultate ist zu vermuten, dass gewisse Hersteller in der Zwischenzeit die Produktion<br />
bereits umgestellt haben und andere Weichmacher verwenden. Auf einer Verpackung stand<br />
denn auch der Vermerk „weichmacherfrei“, was zwar so nicht stimmt, aber die Produkte<br />
enthalten tatsächlich keine Phthalate. Welche Weichmacher <strong>als</strong> Ersatz verwendet werden ist<br />
Ziel weiterer Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse lassen erwarten, dass auch die<br />
Ersatzstoffe in grösseren Mengen in die Kosmetika übergehen.<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 91 von 212