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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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** < BG: Werte unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze<br />

*** die Summe der polychlorierten Butadienen umfasst folgende Substanzen:<br />

1,1,2,3-Tetrachlor-1,3-butadien<br />

1,1,4,4-Tetrachlor-1,3-butadien<br />

1,2,3,4-Tetrachlor-1,3-butadien<br />

1,1,2,4 & 1,1,3,4-Tetrachlor-1,3-butadien<br />

1,1,2,4,4-Pentachlor-1,3-butadien<br />

1,1,2,3,4-Pentachlor-1,3-butadien<br />

Die Resultate lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Der Summentoleranzwert für flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe wurde in allen Proben<br />

eingehalten.<br />

• Tetrachlorethen (Perchlorethen) war vor Inbetriebnahme des Aktivkohlenfilters in allen zehn<br />

Proben nachweisbar. Die Ausschöpfung des Grenzwertes betrug maximal 0.5 %. Bei der<br />

Probenahme nach Inbetriebnahme des Aktivkohlenfilter ist diese ubiquitäre Umweltkontaminante<br />

im Basler Trinkwasser nicht mehr nachweisbar.<br />

• In allen Proben waren geringe Spuren von Chloroform nachweisbar. Die Ausschöpfung des<br />

Grenzwertes beträgt maximal 0.2 %.<br />

• Hexachlorbutadien wurde vor Inbetriebnahme des Aktivkohlenfilters in Konzentrationen bis<br />

zu 15ng/L nachgewiesen. Die maximale Ausschöpfung des TTC-Wertes betrug 0.25 %.<br />

Nach Inbetriebnahme des Aktivkohlenfilters war diese Substanz nicht mehr nachweisbar.<br />

• Polychlorierte Butadiene wurden in der Probenahme vom September 2007 vereinzelt und in<br />

der Probenahme vom Januar 2008 in allen fünf erhobenen Proben in Spuren nachgewiesen.<br />

Der gemessene Unterschied zwischen diesen beiden Probenahmen beruht zur Hauptsache<br />

in der zwischenzeitlichen Verbesserung der Analytik. Die maximale Ausschöpfung des TTC-<br />

Wertes betrug 125 %. Nach Inbetriebnahme des Aktivkohlenfilters war diese Substanzklasse<br />

im Basler Trinkwasser nicht mehr nachweisbar.<br />

• 26 von 30 untersuchten Halogenkohlenwasserstoffen waren in keiner Probe nachweisbar.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Die Untersuchung bestätigt, dass im Basler Trinkwasser minimale Spuren von flüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen<br />

vorkommen. Die nachgewiesenen Spuren liegen weit unter dem entsprechenden<br />

Summen-Toleranzwert von 20 µg/L (20'000 ng/L). Neben gut charakterisierten<br />

Substanzen wie Chloroform und Perchlorethen, die den lebensmittelrechtlichen Grenzwert maximal<br />

zu 0.5 % ausschöpften, wurden auch wenig charakterisierte Substanzen nachgewiesen,<br />

über deren Toxizität wenig bekannt ist. Dazu zählt insbesondere die Substanzklasse der polychlorierten<br />

Butadiene, für welche ein tiefer TTC-Wert von 75 ng/L festgelegt wurde. Die Ausschöpfung<br />

des TTC-Wertes der polychlorierten Butadiene betrug bei der Probenerhebung vom<br />

Januar 2008 maximal 125 %, so dass die Wasserversorgung von Basel Massnahmen ergriff,<br />

um die Konzentration dieser Substanzklasse zu senken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig<br />

darauf hinzuweisen, dass TTC-Werte im lebensmittelrechtlichen Kontext nicht Grenzwerte<br />

darstellen, bei deren Überschreitung eine potentielle Gesundheitsgefährdung bestehen würde,<br />

sondern Toleranzwerte, bei deren Überschreitung die gute Herstellungspraxis nicht mehr eingehalten<br />

wird.<br />

Die Probenahme vom Mai 2008 nach Inbetriebnahme des Aktivkohlenfilters in den Langen Erlen<br />

ergab, dass die polychlorierten Butadiene wie auch Perchlorethen im Basler Trinkwasser<br />

nicht mehr nachweisbar sind. Daraus lässt sich folgern, dass die Passage des Trinkwassers<br />

über einen Aktivkohlenfilter die Konzentration von Halogenkohlenwasserstoffen effizient zu verringern<br />

mag. Die Funktionstüchtigkeit des im Frühjahr 2008 in Betrieb genommenen Aktivkohlenfilters<br />

wird auch künftig durch regelmässige Untersuchungen zu überprüfen sein.<br />

Seite 88 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

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