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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Schwerpunkt Radioaktivität<br />

In den meisten Lebensmitteln, wie z.B. Obst, Gemüse oder Getreide, sind die langlebigen<br />

Radionuklide Cäsium-137 ( 137 Cs) und Strontium-90 ( 90 Sr) des Tschernobyl-Fallout heute<br />

immer noch nachweisbar. Beide Radionuklide entstehen bei der Kernspaltung im Atomkraftwerk<br />

und zerfallen unter Aussendung von β-Strahlung und γ-Strahlung mit einer physikalischen<br />

Halbwertszeit von ca. 30 Jahren. Aufgrund dieser langen Halbwertszeiten ist es nicht<br />

verwunderlich, dass auch heute noch Radioaktivität aus Tschernobyl in unserer Umwelt<br />

messbar ist. Die daraus resultierende radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln hängt<br />

einerseits von der Art des Lebensmittels und andererseits von der Herkunft bzw. der regionalen<br />

Bodenbelastung ab. Aufgrund ihres Gefährdungspotenti<strong>als</strong> sind für uns die natürlichen<br />

Alphastrahler Uran, Thorium, Polonium und Radium von besonderem Interesse.<br />

Das BAG koordiniert die Radioaktivitätsüberwachung in der Schweiz. Das Kantonale<br />

<strong>Laboratorium</strong> nimmt an den Untersuchungsprogrammen teil und übermittelt dem Bund die<br />

Resultate zur Erstellung einer Gesamtübersicht. Die Überwachung orientiert sich für die<br />

Umweltproben an den Frei- und Bewilligungsgrenzwerten der Strahlenschutzverordnung (StSV)<br />

und für die Lebensmittel an den Toleranz- und Grenzwerten der Verordnung über Fremd- und<br />

Inhaltsstoffe (FIV). Mit seinem abgeschirmten, unterirdischen AC-Labor gewährleistet das<br />

Kantonale <strong>Laboratorium</strong> auch in einer Katastrophensituation von der Aussenwelt unbeeinflusste<br />

Radioaktivitätsmessungen. Für diese Analysen steht dem Kantonalen Labor ein umfangreiches<br />

Instrumentarium an α-, β- und γ-Spektrometern zur Verfügung.<br />

Im Rahmen des Überwachungsprogrammes des Bundes wurden die jährlichen Messungen von<br />

Kulturböden, Gras und Milch der Kantone Baselland, Jura und Tessin durchgeführt (<strong>Bericht</strong><br />

siehe unter 2.2.24).Von 21 untersuchten Wildbeeren und Pilzen aus Nord-/Osteuropa erfüllten<br />

alle den Toleranzwert für Cäsiumisotope (bis 98 Bq/kg). Beim Strontium-90 waren drei<br />

Heidelbeerproben über dem Toleranzwert von 1 Bq/kg; der Grenzwert war jedoch eingehalten.<br />

Eine Honigprobe aus Österreich wies 24 Bq/kg 137 Cs auf und musste beanstandet werden.<br />

Zwei Heilerden (Kieselerden), die oral eingenommen werden, wurden wegen<br />

Grenzwertüberschreitungen der Verordnung für Fremd- und Inhaltsstoffe bei Radionukliden<br />

der natürlichen Zerfallsreihen des Urans und Thoriums an die zuständige Vollzugsbehörde<br />

SwissMedic zur Beurteilung überwiesen. Die SwissMedic entschied die Kieselerden wie<br />

Lebensmittel zu beurteilen und beanstandete die beiden Proben. Die durch Einnahme der<br />

Präparate aufgenommenen Dosen betrugen im Höchstfalle bis zur Hälfte der zulässigen<br />

Jahresdosis für nichtberuflich strahlenexponierter Personen von 1 mSv.<br />

Weiter wurden folgende Lebensmittel auf Radionuklide untersucht:<br />

Gammanuklide in Getreide und Müllereiprodukten (siehe 2.2.8)<br />

Gammanuklide in Corn Flakes (siehe 2.2.17.)<br />

2.2.21 Gewürze / Mykotoxine, Radioaktivität, Begasungsmittel und<br />

Sudanfarbstoffe<br />

Gemeinsame Kampagne der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt<br />

(Schwerpunktslabor)<br />

Anzahl untersuchte Proben: 42 beanstandet: 1<br />

Beanstandungsgrund:<br />

Deklaration<br />

Ausgangslage<br />

Gewürze können Mykotoxine enthalten, dies sind giftige Schimmelpilz-Stoffwechselprodukte.<br />

So wurden wiederholt in Paprika, Curries, Muskatnuss und verschiedenen Pfeffersorten<br />

Aflatoxine und Ochratoxin A in gesetzlich nicht konformen Gehalten nachgewiesen. Beide<br />

Mykotoxingruppen wirken chronisch toxisch. Aflatoxine sind Lebergifte, Ochratoxin A schädigt<br />

die Nieren. Sudanfarbstoffe sind synthetische, fettlösliche, meist rote Azo-Farbstoffe, welche in<br />

der Schweiz und der EU <strong>als</strong> Lebensmittelfarbstoffe nicht zugelassen sind. Die Farbstoffe<br />

Sudan I, II III und IV und deren Abbauprodukte können erbschädigend wirken und lösen im<br />

Tierversuch Krebs aus.<br />

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Jahresbericht 2008 KL BS

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