Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Schwerpunkt Radioaktivität<br />
In den meisten Lebensmitteln, wie z.B. Obst, Gemüse oder Getreide, sind die langlebigen<br />
Radionuklide Cäsium-137 ( 137 Cs) und Strontium-90 ( 90 Sr) des Tschernobyl-Fallout heute<br />
immer noch nachweisbar. Beide Radionuklide entstehen bei der Kernspaltung im Atomkraftwerk<br />
und zerfallen unter Aussendung von β-Strahlung und γ-Strahlung mit einer physikalischen<br />
Halbwertszeit von ca. 30 Jahren. Aufgrund dieser langen Halbwertszeiten ist es nicht<br />
verwunderlich, dass auch heute noch Radioaktivität aus Tschernobyl in unserer Umwelt<br />
messbar ist. Die daraus resultierende radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln hängt<br />
einerseits von der Art des Lebensmittels und andererseits von der Herkunft bzw. der regionalen<br />
Bodenbelastung ab. Aufgrund ihres Gefährdungspotenti<strong>als</strong> sind für uns die natürlichen<br />
Alphastrahler Uran, Thorium, Polonium und Radium von besonderem Interesse.<br />
Das BAG koordiniert die Radioaktivitätsüberwachung in der Schweiz. Das Kantonale<br />
<strong>Laboratorium</strong> nimmt an den Untersuchungsprogrammen teil und übermittelt dem Bund die<br />
Resultate zur Erstellung einer Gesamtübersicht. Die Überwachung orientiert sich für die<br />
Umweltproben an den Frei- und Bewilligungsgrenzwerten der Strahlenschutzverordnung (StSV)<br />
und für die Lebensmittel an den Toleranz- und Grenzwerten der Verordnung über Fremd- und<br />
Inhaltsstoffe (FIV). Mit seinem abgeschirmten, unterirdischen AC-Labor gewährleistet das<br />
Kantonale <strong>Laboratorium</strong> auch in einer Katastrophensituation von der Aussenwelt unbeeinflusste<br />
Radioaktivitätsmessungen. Für diese Analysen steht dem Kantonalen Labor ein umfangreiches<br />
Instrumentarium an α-, β- und γ-Spektrometern zur Verfügung.<br />
Im Rahmen des Überwachungsprogrammes des Bundes wurden die jährlichen Messungen von<br />
Kulturböden, Gras und Milch der Kantone Baselland, Jura und Tessin durchgeführt (<strong>Bericht</strong><br />
siehe unter 2.2.24).Von 21 untersuchten Wildbeeren und Pilzen aus Nord-/Osteuropa erfüllten<br />
alle den Toleranzwert für Cäsiumisotope (bis 98 Bq/kg). Beim Strontium-90 waren drei<br />
Heidelbeerproben über dem Toleranzwert von 1 Bq/kg; der Grenzwert war jedoch eingehalten.<br />
Eine Honigprobe aus Österreich wies 24 Bq/kg 137 Cs auf und musste beanstandet werden.<br />
Zwei Heilerden (Kieselerden), die oral eingenommen werden, wurden wegen<br />
Grenzwertüberschreitungen der Verordnung für Fremd- und Inhaltsstoffe bei Radionukliden<br />
der natürlichen Zerfallsreihen des Urans und Thoriums an die zuständige Vollzugsbehörde<br />
SwissMedic zur Beurteilung überwiesen. Die SwissMedic entschied die Kieselerden wie<br />
Lebensmittel zu beurteilen und beanstandete die beiden Proben. Die durch Einnahme der<br />
Präparate aufgenommenen Dosen betrugen im Höchstfalle bis zur Hälfte der zulässigen<br />
Jahresdosis für nichtberuflich strahlenexponierter Personen von 1 mSv.<br />
Weiter wurden folgende Lebensmittel auf Radionuklide untersucht:<br />
Gammanuklide in Getreide und Müllereiprodukten (siehe 2.2.8)<br />
Gammanuklide in Corn Flakes (siehe 2.2.17.)<br />
2.2.21 Gewürze / Mykotoxine, Radioaktivität, Begasungsmittel und<br />
Sudanfarbstoffe<br />
Gemeinsame Kampagne der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt<br />
(Schwerpunktslabor)<br />
Anzahl untersuchte Proben: 42 beanstandet: 1<br />
Beanstandungsgrund:<br />
Deklaration<br />
Ausgangslage<br />
Gewürze können Mykotoxine enthalten, dies sind giftige Schimmelpilz-Stoffwechselprodukte.<br />
So wurden wiederholt in Paprika, Curries, Muskatnuss und verschiedenen Pfeffersorten<br />
Aflatoxine und Ochratoxin A in gesetzlich nicht konformen Gehalten nachgewiesen. Beide<br />
Mykotoxingruppen wirken chronisch toxisch. Aflatoxine sind Lebergifte, Ochratoxin A schädigt<br />
die Nieren. Sudanfarbstoffe sind synthetische, fettlösliche, meist rote Azo-Farbstoffe, welche in<br />
der Schweiz und der EU <strong>als</strong> Lebensmittelfarbstoffe nicht zugelassen sind. Die Farbstoffe<br />
Sudan I, II III und IV und deren Abbauprodukte können erbschädigend wirken und lösen im<br />
Tierversuch Krebs aus.<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS