Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Schwerpunkt Allergene<br />
Für Lebensmittelallergiker ist bis heute das strikte Vermeiden von Lebensmitteln, die<br />
Allergene enthalten, das einzige Mittel, eine allergische Reaktion zu verhindern. Nichtdeklarierte<br />
oder „versteckte“ Allergene stellen in diesem Sinn ein erhebliches<br />
Gesundheitsrisiko für allergische Personen dar. Art. 8 der Kennzeichnungsverordnung<br />
(http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_022_21.html) schreibt die Deklaration der bekannten<br />
Lebensmittelallergene wie z.B. glutenhaltige Getreide, Erdnuss, Haselnuss, Milch, Eier oder<br />
Sojabohnen vor, auch wenn sie unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen. Im Offenverkauf<br />
muss entsprechend mündlich Auskunft gegeben werden können. Im <strong>Bericht</strong>sjahr wurden<br />
Glutenfreie Lebensmittel in einer separaten Kampagne untersucht. Im Weiteren wurden<br />
folgende Allergene untersucht:<br />
Sellerie und Ei in Lebensmitteln mit Fleischanteil (siehe 2.2.2)<br />
Milchprotein in Marzipan (siehe 2.2.10)<br />
Sellerie in Essiggurken und anderen Gemüsekonserven (siehe 2.2.12)<br />
Gesetzlich vorgeschriebene Auskunftspflicht bei Lebensmitteln im Euro-Look (siehe 2.2.13)<br />
Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine in Chips und Salzgebäck (siehe 2.2.1.)<br />
Haselnuss, Erdnuss, Mandel, Soja und Sesam in Cornflakes (siehe 2.2.17)<br />
Sellerie und Milch in Fleischersatzprodukten (siehe 2.2.18)<br />
2.2.20 Glutenfreie Lebensmittel / Gliadin und Deklaration<br />
Anzahl untersuchte Proben: 19 beanstandet: 0<br />
Ausgangslage<br />
Die Zöliakie ist eine Krankheit, die durch Getreideeiweisskomponenten<br />
(Gluten), in erster Linie durch das in Weizen enthaltene Klebereiweiss<br />
Gliadin sowie durch ähnliche Proteine in Roggen, Gerste und Hafer, bei<br />
entsprechender erblicher Veranlagung, ausgelöst wird. Die Aufnahme<br />
dieser Proteine führt zu funktionellen und morphologischen Veränderungen<br />
der Dünndarmschleimhaut, wodurch die Funktion des Dünndarms deutlich<br />
beeinträchtigt werden kann. Als Folge davon leiden die Zöliakiepatienten<br />
unter Mangelzuständen (z.B. Anämie durch Eisenmangel).<br />
Die strikt glutenfreie Ernährung lebenslang ist die einzige zur Verfügung stehende Behandlung.<br />
Verträgliche Getreide sind z.B. Mais, Reis, Buchweizen und Hirse, welche meistens <strong>als</strong> Ersatz<br />
für Weizen in glutenfreien Speziallebensmitteln wie Mehlen, Broten, Gebäck und Teigwaren<br />
enthalten sind. Früher waren diese Lebensmittel vor allem in Apotheken, Drogerien und<br />
Reformhäusern erhältlich. Seit 2004 verkaufen auch die Grossverteiler diese<br />
Speziallebensmittel.<br />
Untersuchungsziele<br />
• Enthalten die glutenfreien Lebensmittel Gliadin?<br />
• Werden die allgemeinen Anforderungen an die Deklaration eingehalten?<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Verordnung über Speziallebensmittel Art. 9<br />
Ein Lebensmittel gilt <strong>als</strong> glutenfrei, wenn dessen glutenhaltiger Rohstoff (Weizen, Roggen,<br />
Hafer, Gerste usw.) durch einen von Natur aus glutenfreien Rohstoff (Mais, Hirse, Reis,<br />
Kartoffeln, Buchweizen, Soja usw.) oder durch einen glutenfrei gemachten Rohstoff ersetzt<br />
worden ist. Der Gehalt an Prolamin (Gliadin) darf 10 mg pro 100 g Trockenmasse nicht<br />
übersteigen. Glutenfreie Teigwaren können, in Abweichung von Teigwaren gemäss der<br />
Verordnung über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenproteine und deren Erzeugnisse, ganz oder<br />
teilweise aus Stärke hergestellt sein. Bestehen glutenfreie Teigwaren vorwiegend aus Stärke,<br />
so ist dies in der Sachbezeichnung entsprechend anzugeben (z.B. Stärketeigwaren).<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS