Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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hergestellt. In der Schweiz darf Absinth seit 2005 wieder verkauft werden. Das Kantonale<br />
<strong>Laboratorium</strong> Neuchâtel (KL NE) führte eine Untersuchungskampagne durch, bei der<br />
Importeure von Absinth auf die Parameter Thujon und Alkoholgehalt untersucht wurden. Das<br />
Kantonale <strong>Laboratorium</strong> Waadt untersuchte zusätzlich ein Aliquot von gefärbten Proben auf<br />
künstliche Farbstoffe.<br />
Untersuchungsziele<br />
Das Untersuchungsziel war die Überprüfung, ob in die Schweiz importierter Absinth den<br />
gesetzlichen Vorlagen bezüglich Thujon entspricht. Im Weiteren sollte überprüft werden, ob die<br />
Deklaration des Alkoholgehaltes korrekt ist und ob allenfalls nicht zulässige künstliche<br />
Farbstoffe vorhanden sind.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Der Grenzwert für Thujon (alpha und beta) ist in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung bei 35<br />
mg/kg festgelegt.<br />
Gemäss der Verordnung über alkoholische Getränke darf der deklarierte Alkoholgehalt (in vol-<br />
%) vom tatsächlichen Alkoholgehalt nicht um mehr <strong>als</strong> 0.5 vol-% abweichen.<br />
Die Verwendung von künstlichen Farbstoffen in Absinth ist in der Schweiz gemäss<br />
Zusatzstoffverordnung nicht zulässig.<br />
Probenbeschreibung<br />
In Basel gibt es einen einzigen Absinth-Importeur, bei dem sieben verschiedene<br />
Absinthprodukte erhoben wurden. Die Absinthproben enthalten allesamt über 60 vol-% Alkohol.<br />
Ergebnisse<br />
Eine Probe wurde wegen einem gegenüber der Deklaration zu tiefen Alkoholgehalt (65.3 vol-%<br />
statt wie deklariert 68 vol-%) beanstandet. Eine zweite Probe wurde beanstandet, weil sie die in<br />
Absinth nicht erlaubten künstlichen Farbstoffe E102 (Tartrazin), E129 (Allurarot AC) und E133<br />
(Brillantblau FCF) enthielt.<br />
Schlussfolgerung<br />
Die Untersuchung zeigt, dass im importierten Absinth der Gehalt an Thujon unproblematisch ist.<br />
Allerdings war in zwei Proben die Deklaration ungenügend. Abhängig von den Resultaten aus<br />
den anderen Kantonen, ist eine Wiederholung dieser Untersuchungskampagne in Erwägung zu<br />
ziehen.<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 71 von 212