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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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hergestellt. In der Schweiz darf Absinth seit 2005 wieder verkauft werden. Das Kantonale<br />

<strong>Laboratorium</strong> Neuchâtel (KL NE) führte eine Untersuchungskampagne durch, bei der<br />

Importeure von Absinth auf die Parameter Thujon und Alkoholgehalt untersucht wurden. Das<br />

Kantonale <strong>Laboratorium</strong> Waadt untersuchte zusätzlich ein Aliquot von gefärbten Proben auf<br />

künstliche Farbstoffe.<br />

Untersuchungsziele<br />

Das Untersuchungsziel war die Überprüfung, ob in die Schweiz importierter Absinth den<br />

gesetzlichen Vorlagen bezüglich Thujon entspricht. Im Weiteren sollte überprüft werden, ob die<br />

Deklaration des Alkoholgehaltes korrekt ist und ob allenfalls nicht zulässige künstliche<br />

Farbstoffe vorhanden sind.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Der Grenzwert für Thujon (alpha und beta) ist in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung bei 35<br />

mg/kg festgelegt.<br />

Gemäss der Verordnung über alkoholische Getränke darf der deklarierte Alkoholgehalt (in vol-<br />

%) vom tatsächlichen Alkoholgehalt nicht um mehr <strong>als</strong> 0.5 vol-% abweichen.<br />

Die Verwendung von künstlichen Farbstoffen in Absinth ist in der Schweiz gemäss<br />

Zusatzstoffverordnung nicht zulässig.<br />

Probenbeschreibung<br />

In Basel gibt es einen einzigen Absinth-Importeur, bei dem sieben verschiedene<br />

Absinthprodukte erhoben wurden. Die Absinthproben enthalten allesamt über 60 vol-% Alkohol.<br />

Ergebnisse<br />

Eine Probe wurde wegen einem gegenüber der Deklaration zu tiefen Alkoholgehalt (65.3 vol-%<br />

statt wie deklariert 68 vol-%) beanstandet. Eine zweite Probe wurde beanstandet, weil sie die in<br />

Absinth nicht erlaubten künstlichen Farbstoffe E102 (Tartrazin), E129 (Allurarot AC) und E133<br />

(Brillantblau FCF) enthielt.<br />

Schlussfolgerung<br />

Die Untersuchung zeigt, dass im importierten Absinth der Gehalt an Thujon unproblematisch ist.<br />

Allerdings war in zwei Proben die Deklaration ungenügend. Abhängig von den Resultaten aus<br />

den anderen Kantonen, ist eine Wiederholung dieser Untersuchungskampagne in Erwägung zu<br />

ziehen.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 71 von 212

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