10.11.2013 Aufrufe

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

mit einer Menge zwischen 0.6 und 12.0 g/100 g jeweils korrekt deklariert. Die Deklaration des<br />

Zuckergehaltes erfolgte bei 17 der 20 Produkte und war ebenfalls bei allen Proben korrekt. Die<br />

Zuckermengen lagen im Bereich von 4.0 bis 55.7 g/100 g. Somit kam es bezüglich<br />

Nährwertkennzeichnung zu keiner Beanstandung.<br />

Allergene<br />

Bei 15 der 20 Proben konnte DNA extrahiert werden. Erdnuss- und Sesam-DNA war in keiner<br />

Probe nachweisbar, Haselnuss- und Mandel-DNA konnte in jeweils einer Probe in geringsten<br />

Spuren, deutlich unterhalb der Deklarationslimite für Verunreinigungen von 0.1%,<br />

nachgewiesen werden. Soja-DNA konnte nur in der Probe nachgewiesen werden, welche in der<br />

Zutatenliste die Zutat Soja aufführte. Es musste somit keine Probe beanstandet werden.<br />

GVO<br />

In einer der 15 untersuchten Proben konnte ein GVO-Anteil von rund 0.5% (35S und NOS)<br />

bezogen auf den Mais-Anteil bestimmt werden. Es waren sowohl die bewilligten GVO-<br />

Maissorten Bt11- wie auch MON810-DNA nachweisbar, nicht jedoch Soja, sowie die andere<br />

GVO-Maissorten Mon863, T25, NK603, 59122, Starlink, TC 1507, Mir604 und GA-21. Der<br />

verantwortliche Betrieb wurde auf die Untersuchungsergebnisse aufmerksam gemacht und<br />

aufgefordert, darzulegen, ob ein Selbstkontrollkonzept vorliegt, welches zeigen kann, dass es<br />

sich hierbei um eine unvermeidbare GVO-Kontamination handelt.<br />

Radioaktivität<br />

In keiner Probe konnten Cäsiumnuklide nachgewiesen werden (< 0.5 Bq/kg).<br />

In 12 von 20 Proben konnte Radium ( 226 Ra) mit einem Mittelwert von 3.6 Bq/kg bestimmt<br />

werden. Der höchste Wert von 6.0 Bq/kg wies ein Vollkornprodukt auf. Der Grenzwert von 50<br />

Bq/kg wurde jedoch in keinem Fall überschritten. Auch bezüglich der Cäsium-Nuklide waren<br />

sämtliche Proben in Ordnung.<br />

DON<br />

3 Proben enthielten DON in einer Menge unterhalb des Grenzwertes zwischen 0.2 und<br />

0.4 mg/kg. In den restlichen Proben war kein Deoxynivalenol nachweisbar (Bestimmungsgrenze<br />

0.1 mg/kg).<br />

Deklaration<br />

In Folge von Deklarationsmängeln kam es zu folgenden Überweisungen an die zuständigen<br />

kantonalen Ämter.<br />

• Abbildung einer nicht enthaltenen Zutat, was zur Täuschung Anlass geben kann (1)<br />

• Fehlende Mengenangabe (QUID) einer speziell hervorgehobenen Zutat (1)<br />

• Von drei untersuchten Verpackungen, welche Spielzeug enthielt, fehlten in zwei Fällen die<br />

erforderlichen Warnhinweise in allen drei Amtsprachen sowie die Begründung für den<br />

Warnhinweis.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Abgesehen von kleineren Deklarationsmängeln entsprachen die Frühstückscerealien der<br />

Gesetzgebung. Weitere analytische Kontrollen sind in der nächsten Zeit nicht erforderlich. Bei<br />

Spielzeug, das Lebensmitteln zugesetzt wird, muss jedoch weiterhin auf die Einhaltung der<br />

gesetzlichen Bestimmungen geachtet werden.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 67 von 212

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!