Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Kaffee-Extrakt darf, auf die Trockensubstanz bezogen, höchstens 0,3 Massenprozent Coffein<br />
enthalten.<br />
Zichorien-Extrakt (löslicher Zichorien-Extrakt, lösliche Zichorie, Instant-Zichorie) ist Extrakt, der<br />
ausschliesslich durch wässerige Extraktion aus gerösteter Zichorie gewonnen wird.<br />
Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Weiter<br />
gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.<br />
Probenbeschreibung<br />
Die in sechs verschiedenen Geschäften erhobenen Produkte wurden in erster Linie im Inland<br />
(22), aber auch in Deutschland (drei), Österreich (eine), Grossbritannien (eine), Frankreich<br />
(eine), Belgien (eine) und Italien (eine) produziert. Es handelte sich um coffeinfreien Kaffee<br />
(sieben), Kaffeeersatzprodukte (vier), Schokoladen mit Kaffee (vier), Kaffee-Joghurts (sechs),<br />
Kaffee-Joghurtdrinks (zwei), Kaffee-Speiseeis (drei) und andere Produkte mit Kaffeeanteilen<br />
(vier). Die Zutaten von zwei Proben stammten aus biologischem Anbau.<br />
Prüfverfahren<br />
Für die Bestimmung des Proteingehaltes wurde das Kjeldahl-Verfahren angewandt.<br />
Zur Bestimmung des Fettgehalts wurden die Proben mit Salzsäure in Gegenwart von Toluol<br />
aufgeschlossen und das Fett zugleich extrahiert. Ein Aliquot der organischen Phase wurde im<br />
Stickstoffstrom eingedampft und der Fettrückstand gewogen.<br />
Coffein wurde mit verdünnter ammoniakalkalischer Lösung aus der homogenisierten Probe extrahiert<br />
und nach Carrez-Klärung und Filtration mittels isokratischer HPLC mit UV-Detektion<br />
bestimmt.<br />
Ergebnisse und Massnahmen<br />
Proteingehalt<br />
Bei 15 Proben mit Nährwertkennzeichnung wurde die Proteinmenge korrekt angegeben. Bei<br />
zwei Proben stimmte der deklarierte Gehalt nicht: 4.1 statt 2.5 g/100 g bei einem Kaffeeersatzprodukt<br />
und 3.4 statt 8 g/100 g bei einem Tiramisu. Beide Proben wurden beanstandet.<br />
Fettgehalt<br />
Bei den 17 Proben mit Nährwertkennzeichnung entsprachen die gemessenen Fettmengen der<br />
Deklaration.<br />
Coffeingehalt<br />
Die Schokoladen enthielten 430 bis 1’310 mg/kg Coffein, die Speiseeisproben 120 bis<br />
530 mg/kg Coffein, die Kaffee-Joghurts oder -Drinks 70 bis 190 mg/kg Coffein. Somit hat man<br />
mit einer Tafel Schokolade, einem grossen Becher Mocca-Eis oder 3 Joghurts oder Joghurtdrinks<br />
in etwa die Coffeinmenge einer Tasse Kaffee eingenommen.<br />
Die coffeinfreien Kaffees und die Kaffeeersatzprodukte sowie ein Joghurt „coffeinfrei“ waren,<br />
wie deklariert, coffeinfrei.<br />
Deklaration<br />
Es kam zu folgenden Beanstandungen wegen Deklarationsmängeln:<br />
• Kaum lesbare Etiketten (drei)<br />
• Unklare Sachbezeichnung bzw. fehlende Zutatenliste (eine)<br />
• Fehlende Deklaration in einer Amtssprache (eine)<br />
Schlussfolgerungen<br />
Da die Beanstandungsquote bei 23% liegt, werden Lebensmittel mit Kaffeeanteilen bzw. Kaffeeersatzprodukte<br />
zu einem späteren Zeitpunkt wieder kontrolliert.<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS