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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Deklaration<br />

Es kam zu folgenden Beanstandungen wegen Deklarationsmängeln:<br />

• Fehlende Angabe des Gesamtzuckergehaltes bei zwei Produkten<br />

• Kaum lesbare Etikette<br />

• Keine Angabe des Produktionslandes<br />

• Zusatzstoffdeklaration ohne Angabe der Gattungsbezeichnung<br />

• Fehlende Angabe der Sachbezeichnung in einer Amtssprache<br />

Schlussfolgerungen<br />

Da die Beanstandungsquote bei 20% liegt, werden Konfitüren bei Gelegenheit wieder<br />

kontrolliert.<br />

Ergänzender Kommentar des Vereins "Gesünder Basel":<br />

http://www.gsuenderbasel.ch<br />

2.2.16 Lebensmittel mit Kaffeeanteilen und Kaffeeersatzprodukte / Protein-, Fett-,<br />

Coffeingehalt und Deklaration<br />

Anzahl untersuchte Proben: 30 Beanstandet: 7<br />

Beanstandungsgründe: Zusammensetzung (2), Deklaration (5)<br />

Ausgangslage<br />

Die anregende Wirkung des Kaffees liegt am darin enthaltenen<br />

Alkaloid Coffein (1,3,7-Trimethylxanthin). Gemäss Schweizerischem<br />

Lebensmittelbuch liegt der Coffeingehalt von gerösteten<br />

Kaffeebohnen (Trockenmasse) der Sorte Arabica bei 0.8 bis<br />

1.6% (8000 bis 16'000 mg/kg) und kann bei Robusta-Sorten bis<br />

auf 3.0% (30'000 mg/kg) ansteigen. Daraus erzeugte Kaffeegetränke<br />

enthalten erfahrungsgemäss 25 bis 300 mg/dl Coffein. Die<br />

Verträglichkeit von Coffein ist individuell sehr verschieden, weshalb<br />

viele Konsumenten coffeinfreien Kaffee vorziehen. Entcoffeinierte<br />

Kaffeebohnen enthalten höchstens 1000 mg Coffein<br />

bezogen auf ein Kilo Trockenmasse.<br />

Daraus erzeugte Kaffeegetränke enthalten somit weniger <strong>als</strong> ca.<br />

10 mg/dl Coffein.<br />

Untersuchungsziele<br />

Den Protein-, Fett- und Coffeingehalt von diversen Lebensmitteln mit Kaffee und von Kaffeeersatzprodukten<br />

galt es zu messen um damit allfällige Fehldeklarationen zu entdecken.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

In Kapitel 11 der Verordnung über alkoholfreie Getränke wird Roh- und Röstkaffee, entcoffeinierter<br />

Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakt definiert (Art. 54 bis 67):<br />

Rohkaffee (grüner Kaffee) ist der von der Fruchtschale vollständig und von der Samenschale<br />

nahezu vollständig befreite reife Samen des Kaffeestrauches (Gattung Coffea). Rohkaffee darf<br />

nicht mehr <strong>als</strong> 13 Massenprozent Wasser sowie nicht mehr <strong>als</strong> 5 Massenprozent Verunreinigungen<br />

(schwarze oder sonst wie verdorbene oder beschädigte Kaffeebohnen, Schalen oder<br />

Fremdkörper) enthalten.<br />

Röstkaffee ist gerösteter Rohkaffee. Er darf nicht mehr <strong>als</strong> 1 Massenprozent verkohlte Bohnen<br />

und nicht mehr <strong>als</strong> 5 Massenprozent Wasser enthalten.<br />

Entcoffeinierter Kaffee (coffeinfreier Kaffee) ist Roh- oder Röstkaffee, welcher nach der Röstung<br />

einen Coffeingehalt von höchstens 0,1 Massenprozent, bezogen auf die Trockensubstanz, aufweist.<br />

Kaffee-Extrakt (löslicher Kaffee-Extrakt, löslicher Kaffee, Instant-Kaffee) ist der mehr oder weniger<br />

konzentrierte Extrakt, der ausschliesslich durch wässerige Extraktion von Röstkaffee gewonnen<br />

wird. Kaffee-Extrakt darf, ausser fabrikationstechnisch nicht vermeidbaren unlöslichen<br />

Stoffen, lediglich die löslichen und aromatischen Anteile des Kaffees enthalten. Coffeinfreier<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 63 von 212

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