Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Deklaration<br />
Es kam zu folgenden Beanstandungen wegen Deklarationsmängeln:<br />
• Fehlende Angabe des Gesamtzuckergehaltes bei zwei Produkten<br />
• Kaum lesbare Etikette<br />
• Keine Angabe des Produktionslandes<br />
• Zusatzstoffdeklaration ohne Angabe der Gattungsbezeichnung<br />
• Fehlende Angabe der Sachbezeichnung in einer Amtssprache<br />
Schlussfolgerungen<br />
Da die Beanstandungsquote bei 20% liegt, werden Konfitüren bei Gelegenheit wieder<br />
kontrolliert.<br />
Ergänzender Kommentar des Vereins "Gesünder Basel":<br />
http://www.gsuenderbasel.ch<br />
2.2.16 Lebensmittel mit Kaffeeanteilen und Kaffeeersatzprodukte / Protein-, Fett-,<br />
Coffeingehalt und Deklaration<br />
Anzahl untersuchte Proben: 30 Beanstandet: 7<br />
Beanstandungsgründe: Zusammensetzung (2), Deklaration (5)<br />
Ausgangslage<br />
Die anregende Wirkung des Kaffees liegt am darin enthaltenen<br />
Alkaloid Coffein (1,3,7-Trimethylxanthin). Gemäss Schweizerischem<br />
Lebensmittelbuch liegt der Coffeingehalt von gerösteten<br />
Kaffeebohnen (Trockenmasse) der Sorte Arabica bei 0.8 bis<br />
1.6% (8000 bis 16'000 mg/kg) und kann bei Robusta-Sorten bis<br />
auf 3.0% (30'000 mg/kg) ansteigen. Daraus erzeugte Kaffeegetränke<br />
enthalten erfahrungsgemäss 25 bis 300 mg/dl Coffein. Die<br />
Verträglichkeit von Coffein ist individuell sehr verschieden, weshalb<br />
viele Konsumenten coffeinfreien Kaffee vorziehen. Entcoffeinierte<br />
Kaffeebohnen enthalten höchstens 1000 mg Coffein<br />
bezogen auf ein Kilo Trockenmasse.<br />
Daraus erzeugte Kaffeegetränke enthalten somit weniger <strong>als</strong> ca.<br />
10 mg/dl Coffein.<br />
Untersuchungsziele<br />
Den Protein-, Fett- und Coffeingehalt von diversen Lebensmitteln mit Kaffee und von Kaffeeersatzprodukten<br />
galt es zu messen um damit allfällige Fehldeklarationen zu entdecken.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
In Kapitel 11 der Verordnung über alkoholfreie Getränke wird Roh- und Röstkaffee, entcoffeinierter<br />
Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakt definiert (Art. 54 bis 67):<br />
Rohkaffee (grüner Kaffee) ist der von der Fruchtschale vollständig und von der Samenschale<br />
nahezu vollständig befreite reife Samen des Kaffeestrauches (Gattung Coffea). Rohkaffee darf<br />
nicht mehr <strong>als</strong> 13 Massenprozent Wasser sowie nicht mehr <strong>als</strong> 5 Massenprozent Verunreinigungen<br />
(schwarze oder sonst wie verdorbene oder beschädigte Kaffeebohnen, Schalen oder<br />
Fremdkörper) enthalten.<br />
Röstkaffee ist gerösteter Rohkaffee. Er darf nicht mehr <strong>als</strong> 1 Massenprozent verkohlte Bohnen<br />
und nicht mehr <strong>als</strong> 5 Massenprozent Wasser enthalten.<br />
Entcoffeinierter Kaffee (coffeinfreier Kaffee) ist Roh- oder Röstkaffee, welcher nach der Röstung<br />
einen Coffeingehalt von höchstens 0,1 Massenprozent, bezogen auf die Trockensubstanz, aufweist.<br />
Kaffee-Extrakt (löslicher Kaffee-Extrakt, löslicher Kaffee, Instant-Kaffee) ist der mehr oder weniger<br />
konzentrierte Extrakt, der ausschliesslich durch wässerige Extraktion von Röstkaffee gewonnen<br />
wird. Kaffee-Extrakt darf, ausser fabrikationstechnisch nicht vermeidbaren unlöslichen<br />
Stoffen, lediglich die löslichen und aromatischen Anteile des Kaffees enthalten. Coffeinfreier<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 63 von 212