Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Parameter<br />
Sorbinsäure und Salze (E200ff)<br />
Benzoesäure und Salze (E210ff)<br />
Erlaubte Menge*<br />
1 g/kg<br />
0.5 g/kg<br />
*Einzel oder <strong>als</strong> Summe von E200, 202, 203, 210, 211, 212 und 213, ausgedrückt <strong>als</strong> freie Säure.<br />
Die Gelatine ist kein Zusatzstoff und darf <strong>als</strong> Zutat einem Produkt beigegeben werden, sofern<br />
sie in der Zutatenliste aufgeführt ist.<br />
Probenbeschreibung<br />
Die in zehn verschiedenen Geschäften erhobenen Produkte wurden in erster Linie im Inland<br />
(13), aber auch in Frankreich (sechs), Deutschland (vier), Österreich (drei), Grossbritannien<br />
(eine), Belgien (eine), Ungarn (eine) und der Türkei (eine) produziert. Es handelte sich um<br />
Konfitüren (14), Konfitüren extra (elf), Gelée (eine) und Fruchtaufstriche (vier), jeweils mit den<br />
Fruchtsorten Erdbeere (14), Himbeere (elf), Brombeere (zwei), Sauerkirsche (zwei) oder<br />
Heidelbeere (eine). Die Zutaten von sechs Proben stammten aus biologischem Anbau.<br />
Prüfverfahren<br />
Die Zuckerarten Glucose, Fructose, Lactose, Saccharose und Maltose wurden mittels<br />
Ionenchromatographie (Anionenaustauscher) quantitativ bestimmt.<br />
Die Bestimmung der Konservierungsmittel Sorbin- und Benzoesäure bzw. deren Salze erfolgte<br />
mittels HPLC und PDA-Detektion.<br />
Hydroxyprolin, eine Aminosäure, die fast ausschliesslich in Gelatine vorkommt, wurde nach<br />
einer Farbreaktion photometrisch quantifiziert.<br />
Zur Analyse des Gehaltes an Ergosterol wurde die Probe mit ethanolischer Kalilauge verseift.<br />
Das freigesetzte Ergosterol wurde anschliessend mit Hexan extrahiert und nach einer<br />
Nachreinigung über eine Festphase mit HPLC und UV-Detektion quantifiziert.<br />
Ergebnisse und Massnahmen<br />
Zuckerarten<br />
Die Zuckermengen lagen im Bereich von 35% bis 68%. Bei drei Proben konnte die Hauptzutat<br />
oder zweithäufigste Zutat, die Saccharose, nicht, oder nur in Spuren nachgewiesen werden. In<br />
einem Fall konnte durch die Herstellerfirma gezeigt werden, dass sich die bei der Produktion<br />
einer Sauerkirschkonfitüre eingesetzte Saccharose auf Grund des tiefen pH-Wertes von 3.1<br />
vollständig zu Glucose und Fructose invertiert hatte. Die zwei anderen Fälle (eine Brombeerund<br />
eine Erdbeerkonfitüre) waren zu beanstanden.<br />
Sorbin- und Benzoesäure<br />
Eine energieverminderte Konfitüre enthielt Kaliumsorbat in zulässigen Mengen und deklarierte<br />
dies korrekt <strong>als</strong> Konservierungsmittel in der Zutatenliste. In einer Brombeerenkonfitüre konnte<br />
ein Salz der Benzoesäure nachweisen werden ohne entsprechende Deklaration. Diese Probe<br />
wurde beanstandet.<br />
Gelatine<br />
Gelatine wurde in keinem Produkt <strong>als</strong> Zutat deklariert und konnte auch in keinem Produkt<br />
nachgewiesen werden.<br />
Ergosterol<br />
Ergosterol wird spezifisch von Chitinpilzen gebildet und kann deshalb <strong>als</strong> Indikator für den<br />
Verderb von Lebensmitteln durch Verschimmelung verwendet werden. Derzeit existiert in der<br />
Schweiz kein Toleranz- oder Grenzwert für Ergosterol. In italienischen und türkischen<br />
Publikationen stösst man jedoch auf einen Qualitätsindex von max. 0.75 mg/kg für Tomaten.<br />
Für Beeren haben wir aufgrund eigener Versuchsreihen eine Beurteilung ausgearbeitet. Ab<br />
einem Gehalt von 15 mg/kg Trockenmasse erachten wir die Beeren eindeutig <strong>als</strong> im Wert<br />
vermindert und eine Beanstandung ist in Betracht zu ziehen. Die Ergosterolgehalte waren nur in<br />
zwei Proben leicht erhöht (5 mg/kg Trockenmasse). Wir teilten den Befund den Verkäufern mit.<br />
Zu einer Beanstandung kam es nicht.<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS