Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Probenbeschreibung<br />
In fünf verschiedenen Geschäften wurden 20 unterschiedliche Gemüsekonserven erhoben. Es<br />
handelte sich um Gurken (sieben), Maiskölbchen (zwei), Artischocken (zwei), Peperoncini<br />
(zwei), Zwiebeln (eine), Knoblauch (eine), Kapern (eine), Kardonen (eine) und eine<br />
Gemüsemischung. In Ergänzung wurden zwei Proben eingelegte Pilze (Eierschwämme und<br />
Champignons) erhoben. Die Produkte stammten aus der Schweiz (fünf), Italien (fünf),<br />
Deutschland (vier), Spanien (zwei), Portugal (zwei), Österreich (eine) und der Türkei (eine).<br />
Prüfverfahren<br />
Die quantitative Bestimmung der Konservierungsmittel Sorbin- und Benzoesäure bzw. deren<br />
Salze erfolgte mittels HPLC und UV-Detektion. Nach Selleriebestandteilen wurde mittels realtime<br />
PCR gesucht.<br />
Ergebnisse und Massnahmen<br />
• In einer Probe konnte Sorbat nachgewiesen werden, welches zur Konservierung eingesetzt<br />
wurde. In der Zutatenliste wurden jedoch keine Zusatzstoffe aufgelistet. Die Probe wurde<br />
gemäss LGV Art. 10 beanstandet. In einer anderen Probe konnte Benzoat detektiert werden.<br />
Das Konservierungsmittel Natriumbenzoat (E211) wurde aber korrekt auf der Etikette<br />
deklariert. In den anderen Proben konnten weder Sorbate noch Benzoate nachgewiesen<br />
werden.<br />
• In keiner der 20 Proben wurde auf die Zutat Sellerie oder eine mögliche Verunreinigung mit<br />
Sellerie hingewiesen. Es konnte auch in keiner Probe Sellerie nachgewiesen werden.<br />
• Die Etikettierungen der Probe mit Sorbat war auch bezüglich den allgemeinen<br />
Deklarationsvorschriften nicht korrekt: Es fehlte die Angabe der Sachbezeichnung in einer<br />
Amtssprache. Auch die Datierungsform war nicht richtig.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Da es nur zu einer Beanstandung kam, müssen Gemüsekonserven in nächster Zukunft nicht<br />
mehr untersucht werden.<br />
2.2.13 Lebensmittel im Fussball-Euro-Look / Sorbin- und Benzoesäure,<br />
Selbstkontrolle, Deklaration<br />
Anzahl untersuchte Proben: 8 beanstandet: 1<br />
Beanstandungsgründe:<br />
Selbstkontrolle / enthaltenes Allergen<br />
Ausgangslage<br />
Während der Fussball-Europameisterschaft in diesem Frühsommer<br />
wurden diverse Maskottchen und andere Waren im Euro-Look<br />
vermarktet. Auch Lebensmittel wie Brote, Schokoladen, Marzipan etc.<br />
bekamen spezielle Fussball-Farben und -Formen. Die Einmaligkeit des<br />
Ereignisses liess befürchten, dass der Einhaltung der<br />
Lebensmittelgesetzgebung weniger Sorgfalt <strong>als</strong> normal beigemessen<br />
werden könnte.<br />
Untersuchungsziele<br />
Die Kampagne hatte zum Ziel, die Euro-Lebensmittel bezüglich den<br />
Konservierungsmitteln Sorbin- und Benzoesäure zu analysieren und bei<br />
vorverpackten Produkten die allgemeinen Deklarationen auf den<br />
Verpackungen zu prüfen. Bei Produkten im Offenverkauf wurde die Auskunftsfähigkeit des<br />
Verkaufperson<strong>als</strong> untersucht.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Weiter<br />
gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der Kennzeichnungsverordnung (LKV). Bei<br />
offen angebotenen Lebensmitteln kann auf die schriftlichen Angaben verzichtet werden, wenn<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 57 von 212