10.11.2013 Aufrufe

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.2.12 Essiggurken und andere Gemüsekonserven / Konservierungsmittel,<br />

Sorbin- und Benzoesäure, Selleriebestandteile und Deklaration<br />

Anzahl untersuchte Proben: 20 beanstandet: 1<br />

Beanstandungsgründe:<br />

Zusammensetzung und Etikettierung<br />

Ausgangslage<br />

Das Einlegen von Gemüse in Essig und Kräutern, gegebenenfalls Zucker<br />

und Salz, ist eine altbewährte Methode zur Konservierung und zur<br />

speziellen Geschmacksgebung.<br />

Untersuchungsziele<br />

Im Rahmen der Kampagne wurde folgenden Fragen nachgegangen:<br />

• Enthalten die Proben Konservierungsmittel und werden diese in der<br />

Zutatenliste korrekt deklariert?<br />

• Enthalten die Gemüsekonserven Selleriebestandteile, die für<br />

entsprechende Allergiker problematisch sein könnten?<br />

• Erfüllen die allgemeinen Deklarationen auf der Etikette die gesetzlichen Vorschriften?<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemüsekonserven werden in Art. 8 der Verordnung über Obst, Gemüse, Konfitüre und<br />

konfitüreähnliche Produkte definiert: Gemüsekonserven sind Konserven aus Gemüse, deren<br />

Haltbarkeit und Lagerfähigkeit durch geeignete Verfahren verlängert wurden. In Art. 9 werden<br />

folgende Verfahren aufgelistet: Tiefkühlung, Pasteurisation, Sterilisation, Einlegen in<br />

Flüssigkeiten oder Lösungen, Trocknung, Gärung und andere. Sterilisierte Gemüsekonserven<br />

müssen z.B. in Gläsern oder Metalldosen keimdicht verschlossen sein. Nass-Konserven<br />

(schwach sauer oder sauer) dürfen gemäss Art. 10 <strong>als</strong> Zutaten zur Haltbarmachung<br />

Spirituosen, pflanzliche Öle, Gärungsessig, Speisesalz sowie Zuckerarten enthalten. Zudem<br />

dürfen Zutaten wie Gewürze oder Kräuter zugegeben werden.<br />

In der Zusatzstoffverordnung werden die zulässigen Zusatzstoffe unter Ziffer 20.06<br />

festgehalten.<br />

Gruppe Zugelassen Bemerkung<br />

Farbstoffe E101, 140, 141, 150a, b, c, d, 160a, 162, 163 gemäss GHP<br />

Konservierungsmittel Sorbate: E200, 202, 203<br />

Benzoate: E210, 211, 212, 213<br />

Sulfite: E220, 221, 222, 223, 224, 226, 227, 228<br />

mit Mengenbegrenzung<br />

Für Allergene gibt es gemäss Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende<br />

Regelungen:<br />

Zutaten (Lebensmittel und Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen<br />

auslösende Stoffe nach Anhang 1 sind oder aus solchen gewonnen wurden und die, wenn auch<br />

möglicherweise in veränderter Form, im Endprodukt vorhanden bleiben, müssen in jedem Fall<br />

im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Auf diese Zutaten muss auch dann<br />

hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern unbeabsichtigt in<br />

ein Lebensmittel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder Kontaminationen), sofern<br />

ihr Anteil, z.B. im Falle von Sellerie, 1 g pro Kilogramm oder Liter genussfertiges Lebensmittel<br />

übersteigen könnte. Hinweise, wie „kann Sellerie enthalten“ sind unmittelbar nach dem<br />

Verzeichnis der Zutaten anzubringen.<br />

Die verantwortliche Person muss belegen können, dass alle im Rahmen der Guten<br />

Herstellungspraxis gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten<br />

Vermischungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.<br />

Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Es<br />

gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.<br />

Seite 56 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!