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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Bezogen auf ARfD von Maneb (BfR 2007)<br />

Nicht notwendig (BfR 2007)<br />

Bezogen auf ARfD von BfR 2007 resp. WHO 2000 (2006 bestätigt)<br />

Kein ARfD festgelegt<br />

Bezogen auf ARfD von BfR 2007 resp. WHO 2007<br />

Bezogen auf ARfD WHO 1997 (von BfR kein Wert festgelegt)<br />

Unter Berücksichtigung der aktuellen, von den nationalen deutschen Behörden (BfR)<br />

festgelegten Werte lag die Ausschöpfung der ARfD mehrheitlich deutlich unter 100 %. Unter<br />

Berücksichtigung der entsprechenden internationalen WHO-Werte lag die berechnete ARfD-<br />

Ausschöpfung auch für die Rückstände von Deltamethrin und Procymidon unter 100 %. Daher<br />

kann davon ausgegangen werden, dass bei den nachgewiesenen Pestizidrückständen trotz der<br />

überschrittenen Höchstmengen bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr dieser<br />

Lebensmittel kein gesundheitliches Risiko ausgeht. In den vorliegenden Fällen wäre die<br />

Schlussfolgerung, dass bereits aufgrund der Überschreitung des ARfD-Wertes vom BfR eine<br />

Gesundheitsgefährdung vorliegt, mit Sicherheit medienwirksam verwertbar, aber unter<br />

Berücksichtigung des eingangs erwähnten Spielraums bei der Festlegung der ARfD durch die<br />

Expertengruppen der WHO und des BfR nach unserem Dafürhalten nicht ausreichend fundiert<br />

belegt.<br />

Herkunft und übrige Deklaration<br />

Eine Probe Kopfsalat war infolge f<strong>als</strong>cher Herkunftsdeklaration zu beanstanden; die Ware<br />

stammte aus Italien und nicht wie am Schild im Offenverkauf angegeben, aus inländischer<br />

Produktion.<br />

Zusätzlich hatten bei einer Probe Kopfsalat aus Italien fehlende Angaben zum Warenlos bei der<br />

Abgabe der Ware an die Konsumentinnen eine Beanstandung zur Folge. Da anlässlich der<br />

Probenahme keine Originaletikette/-gebinde oder andere Geschäftspapiere (z.B. Lieferschein)<br />

mehr vorhanden waren, fehlten wichtige Informationen, die z.B. im Falle einer<br />

Höchstwertüberschreitung die gesetzlich geforderte Rückverfolgbarkeit bis zum<br />

verantwortlichen Produzenten ermöglichen würden.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Gemessen an der hohen Beanstandungsquote infolge Überschreitung der<br />

Höchstkonzentrationen und der hohen Anzahl Proben mit Mehrfachrückständen war die<br />

Rückstandssituation bei Blattsalaten in den Monaten Januar bis März auch 2008 erneut<br />

schlecht. Im Vergleich zu den Vorjahren war keine merkliche Verbesserung zu verzeichnen.<br />

Erfreulicherweise musste wiederum keine in der Schweiz produzierte Ware wegen zu hohen<br />

Rückstandskonzentrationen beanstandet werden. Das Risiko einer gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigung durch Pestizidrückstände auf Blattsalate in den Wintermonaten ist bei den<br />

üblichen Verzehrsgewohnheiten sehr gering. Wer trotzdem Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

vermeiden will, sollte zu dieser Jahreszeit das saisonale Angebot (z.B. Endivien, Chicorée)<br />

berücksichtigen.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 43 von 212

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