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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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2.2.6 Salat / Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln<br />

Gemeinsame Kampagne Aargau (Schwerpunktslabor 1), Basel-Landschaft und Basel-<br />

Stadt (Schwerpunktslabor 2)<br />

Anzahl untersuchte Proben: 88 beanstandet: 12 (14%)<br />

Beanstandungsgründe: Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln (10),<br />

Deklaration (2)<br />

Ausgangslage<br />

Vor allem beim konventionellen Anbau werden die Gemüsekulturen zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten während der Vegetationsperiode wiederholt und intensiv mit<br />

Pflanzenbehandlungsmitteln behandelt. Diese müssen durch die Behörden zugelassen sein,<br />

wobei die Bewilligungen die einzelnen Pflanzenbehandlungsmittel und deren Anwendung auf<br />

bestimmte Gemüsearten umfasst. Die verschiedenen Wirkstoffe sind unterschiedlich schnell<br />

abbaubar und insbesondere dann, wenn Pflanzenbehandlungsmittel kurz vor der Ernte<br />

eingesetzt werden und wenn die Wirkstoffe langlebig sind, können auf den Lebensmitteln bei<br />

der Abgabe an die Konsumenten/innen Reste von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten<br />

vorhanden sein. Diese lassen sich zum Teil selbst bei guter landwirtschaftlicher Praxis nicht<br />

völlig vermeiden; die Rückstände müssen aber in so niedrigen Konzentrationen vorliegen, dass<br />

sie die Gesundheit nicht gefährden. Umfragen zeigen immer wieder, dass die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten bei Lebensmitteln Rückstände von Pestiziden <strong>als</strong> Risiko Nummer Eins<br />

empfinden. Diese Wahrnehmung wird auch durch stets wiederkehrende, reisserische<br />

Schlagzeilen in der Tagespresse, wie z.B. "Millionen von giftigen Kopfsalaten verkauft", (Zitat<br />

aus news.ch, Meldung vom 07. April 2008) verstärkt oder zumindest genährt. Die<br />

Untersuchungen der amtlichen Laboratorien der letzten Jahre zeigen, dass im Bereich Obst und<br />

Gemüse bei bestimmten Produkten regelmässig vergleichsweise hohe Verunreinigungen mit<br />

Pestizidrückständen festgestellt werden. Dies trifft insbesondere für Blattsalate während den<br />

Wintermonaten zu und ist eine Folge der intensiven Bekämpfung der zahlreichen Schädlinge<br />

(z.B. Spinnmilben, Blattläuse, Erdraupen, Schnecken) und Krankheiten (z.B. F<strong>als</strong>cher Mehltau,<br />

Grau- und Schwarzfäule), vor allem in Gewächshauskulturen. Aufgrund des ungünstigen<br />

Verhältnisses von Oberfläche zu Gewicht treten bei den Blattsalaten oft deutlich höhere<br />

Rückstandsgehalte auf <strong>als</strong> bei anderen Gemüsearten. Im Gegensatz zu den im Freiland<br />

angebauten Salatköpfen weisen die in der kalten Jahreszeit in überdeckten Kulturen<br />

(Gewächshaus-, Tunnelanbau) erzeugten Salate lockere Köpfe und Rosetten auf.<br />

Die Beanstandungsquoten der gemeinsamen Blattsalatkampagnen der Kantone Aargau, Basel-<br />

Landschaft und Basel-Stadt der Vorjahre 2006/2007 lagen bei 12 % resp. 16 %. Den<br />

Hauptgrund für die Beanstandungen bildeten Toleranzwerteüberschreitungen von<br />

Pestizidrückständen, d.h. Mängel die durch eine ungenügende Einhaltung der guten<br />

landwirtschaftlichen Praxis bedingt waren; in seltenen Fällen lag die Überschreitung eines<br />

Grenzwertes vor, d.h. das Produkt war aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung nicht<br />

mehr für die menschliche Ernährung geeignet.<br />

Untersuchungsziele<br />

Das Hauptziel der risikobasierten gemeinsamen Kampagne bildete die Überprüfung der<br />

Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte für Pestizidrückstände in Blattsalaten während den<br />

Wintermonaten Januar bis März 2008. Im Zentrum der Untersuchungen standen erneut vor<br />

allem die erfahrungsgemäss stark belasteten Produkte Kopf-, Batavia-, Lollo- und<br />

Eichblattsalat, ergänzt durch einige andere Blattsalate, aus Gewächshausanbau des In- und<br />

Auslands.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Höchstkonzentrationen für Pflanzenbehandlungsmittelrückstände in und auf Lebensmitteln<br />

sind in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) geregelt. Für Primärprodukte aus<br />

einheimischer Produktion sind ausserdem die Zulassungen gemäss<br />

Pflanzenschutzmittelverzeichnis sowie gegebenenfalls labelspezifische Richtlinien zu beachten.<br />

Bei Wirkstoffen, für welche in der FIV für das untersuchte Lebensmittel keine<br />

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Jahresbericht 2008 KL BS

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