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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Schlussfolgerungen<br />

Die Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 mit zahlreichen Beanstandungen wegen<br />

CO-behandeltem Thunfisch scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Die Produzenten<br />

bzw. Exporteure auf den Philippinen wissen um die Kontrollen in der Schweiz und sind darauf<br />

bedacht, nur noch unbehandelte Ware in die Schweiz zu liefern.<br />

2.2.5 Melamin in Lebensmitteln asiatischen Ursprungs<br />

Anzahl untersuchte Proben: 18 beanstandet: 0 (0%)<br />

Beanstandungsgründe: -<br />

Ausgangslage<br />

Mitte September 2008 wurde in den Medien berichtet, dass hohe Melamingehalte in<br />

Kindermilch und anderen Milchprodukten zu gravierenden gesundheitlichen Effekten bei<br />

chinesischen Kindern führte. Von über 50'000 erkrankten Kleinkindern mussten über 10'000<br />

stationär behandelt werden. Mindestens drei Kinder sind bislang an Nierenversagen gestorben.<br />

Melamin wird normalerweise zur Herstellung von Kunststoff verwendet, wurde aber in diesem<br />

Fall vermutlich eingesetzt, um in mit Wasser verdünnter Milch analytisch einen höheren<br />

Eiweissgehalt vorzutäuschen.<br />

Milch und Milchprodukte aus China dürfen weder in die EU noch in die Schweiz importiert<br />

werden; zugelassen sind hingegen verarbeitete Lebensmittel, welche Milchpulver enthalten.<br />

Eine Überprüfung der Oberzolldirektion hat gezeigt, dass seit Frühjahr 2008 nur kleinste<br />

Mengen solcher Lebensmittel in die Schweiz importiert wurden. Anfang Oktober 2008 haben<br />

Untersuchungen im umliegenden Ausland jedoch gezeigt, dass in einigen wenigen Produkten<br />

Melamin in Mengen vorhanden ist, welche toxikologisch relevant sind.<br />

Untersuchungsziele<br />

Überwachung der Situation bezüglich Melamin in Produkten, welche Milchpulver enthalten und<br />

speziell aus dem asiatischen Raum stammen.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemäss Art. 8 der LGV dürfen Lebensmittel die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Die<br />

chinesische Regierung hat einen Höchstwert für Melamin in Lebensmitteln festgelegt, der auch<br />

in der Schweiz zur Beurteilung von Produkten herbeigezogen wird. Der erlaubte Grenzwert in<br />

Milchprodukten für Kinder beträgt 1 mg/kg. Für andere Produkte liegt der Grenzwert bei 2.5<br />

mg/kg.<br />

Probenbeschreibung<br />

Die 18 Proben wurden in sechs verschiedenen Lebensmittelgeschäften im Kanton Basel-Stadt<br />

erhoben. Nachdem bekannt wurde, dass auch in Europa Lebensmittel mit einem erhöhten<br />

Melamingehalt auf den Markt gekommen sind, durchforsteten unsere Lebensmittelinspektoren<br />

und -kontrolleure Lebensmittelgeschäfte und vor allem Geschäfte mit asiatischen Ursprung auf<br />

Backwaren, Süssigkeiten usw., etc, die Milchpulver enthalten und in Asien (speziell in China)<br />

produziert wurden. Es konnten nur wenige Produkte gefunden werden, die in China produziert<br />

wurden und substanzielle Mengen an Milchpulver enthalten. Bei den untersuchten Proben<br />

handelt es sich vor allem um Süssigkeiten, Backwaren, Fertiggerichte und Dauerbackwaren. In<br />

einem asiatischen Lebensmittelgeschäft wurden Milchpulver erhoben, bei denen sich nach<br />

genauerer Abklärung zeigte, dass sie spanischen Ursprungs sind.<br />

Herkunft<br />

Anzahl<br />

China 6<br />

Thailand 2<br />

Indonesien 1<br />

Sri Lanka 2<br />

Spanien 6<br />

Belgien 1<br />

Total 18<br />

Seite 34 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

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