Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Schlussfolgerungen<br />
Die Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 mit zahlreichen Beanstandungen wegen<br />
CO-behandeltem Thunfisch scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Die Produzenten<br />
bzw. Exporteure auf den Philippinen wissen um die Kontrollen in der Schweiz und sind darauf<br />
bedacht, nur noch unbehandelte Ware in die Schweiz zu liefern.<br />
2.2.5 Melamin in Lebensmitteln asiatischen Ursprungs<br />
Anzahl untersuchte Proben: 18 beanstandet: 0 (0%)<br />
Beanstandungsgründe: -<br />
Ausgangslage<br />
Mitte September 2008 wurde in den Medien berichtet, dass hohe Melamingehalte in<br />
Kindermilch und anderen Milchprodukten zu gravierenden gesundheitlichen Effekten bei<br />
chinesischen Kindern führte. Von über 50'000 erkrankten Kleinkindern mussten über 10'000<br />
stationär behandelt werden. Mindestens drei Kinder sind bislang an Nierenversagen gestorben.<br />
Melamin wird normalerweise zur Herstellung von Kunststoff verwendet, wurde aber in diesem<br />
Fall vermutlich eingesetzt, um in mit Wasser verdünnter Milch analytisch einen höheren<br />
Eiweissgehalt vorzutäuschen.<br />
Milch und Milchprodukte aus China dürfen weder in die EU noch in die Schweiz importiert<br />
werden; zugelassen sind hingegen verarbeitete Lebensmittel, welche Milchpulver enthalten.<br />
Eine Überprüfung der Oberzolldirektion hat gezeigt, dass seit Frühjahr 2008 nur kleinste<br />
Mengen solcher Lebensmittel in die Schweiz importiert wurden. Anfang Oktober 2008 haben<br />
Untersuchungen im umliegenden Ausland jedoch gezeigt, dass in einigen wenigen Produkten<br />
Melamin in Mengen vorhanden ist, welche toxikologisch relevant sind.<br />
Untersuchungsziele<br />
Überwachung der Situation bezüglich Melamin in Produkten, welche Milchpulver enthalten und<br />
speziell aus dem asiatischen Raum stammen.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Gemäss Art. 8 der LGV dürfen Lebensmittel die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Die<br />
chinesische Regierung hat einen Höchstwert für Melamin in Lebensmitteln festgelegt, der auch<br />
in der Schweiz zur Beurteilung von Produkten herbeigezogen wird. Der erlaubte Grenzwert in<br />
Milchprodukten für Kinder beträgt 1 mg/kg. Für andere Produkte liegt der Grenzwert bei 2.5<br />
mg/kg.<br />
Probenbeschreibung<br />
Die 18 Proben wurden in sechs verschiedenen Lebensmittelgeschäften im Kanton Basel-Stadt<br />
erhoben. Nachdem bekannt wurde, dass auch in Europa Lebensmittel mit einem erhöhten<br />
Melamingehalt auf den Markt gekommen sind, durchforsteten unsere Lebensmittelinspektoren<br />
und -kontrolleure Lebensmittelgeschäfte und vor allem Geschäfte mit asiatischen Ursprung auf<br />
Backwaren, Süssigkeiten usw., etc, die Milchpulver enthalten und in Asien (speziell in China)<br />
produziert wurden. Es konnten nur wenige Produkte gefunden werden, die in China produziert<br />
wurden und substanzielle Mengen an Milchpulver enthalten. Bei den untersuchten Proben<br />
handelt es sich vor allem um Süssigkeiten, Backwaren, Fertiggerichte und Dauerbackwaren. In<br />
einem asiatischen Lebensmittelgeschäft wurden Milchpulver erhoben, bei denen sich nach<br />
genauerer Abklärung zeigte, dass sie spanischen Ursprungs sind.<br />
Herkunft<br />
Anzahl<br />
China 6<br />
Thailand 2<br />
Indonesien 1<br />
Sri Lanka 2<br />
Spanien 6<br />
Belgien 1<br />
Total 18<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS