10.11.2013 Aufrufe

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Untersuchungsziele<br />

Die Untersuchung erfolgte im Rahmen<br />

des<br />

risikobasierten<br />

Schwerpunktsprogramms im Auftrag<br />

des Bundesamtes für Veterinärwesen.<br />

Die Resultate sollten zeigen, ob die<br />

Untersuchungen in den Jahren 2005<br />

und 2006 mit zahlreichen<br />

Beanstandungen wegen CObehandeltem<br />

Thunfisch von den<br />

Philippinen Wirkung gezeigt haben<br />

und nun nur noch diesbezüglich<br />

konforme Ware importiert wird.<br />

Gleichzeitig wurden die Proben auf Unterschiedliche Farben von CO-behandeltem (A) und<br />

den Verderbnisindikator Histamin<br />

unbehandeltem (B) Thunfisch nach Tiefkühllagerung<br />

untersucht, um zu prüfen, ob der diesbezüglich geltende Grenzwert eingehalten wird.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Kohlenmonoxid ist nach Art. 1 Abs. 1 der Zusatzstoffverordnung (ZuV) <strong>als</strong> Zusatzstoff nicht<br />

zugelassen. Mit Kohlenmonoxid behandelte Ware ist dementsprechend in der Schweiz nicht<br />

verkehrsfähig. Da „tasteless smoke“ nebst anderen Stoffen ca. 15% Kohlenmonoxid enthält, gilt<br />

seine Anwendung <strong>als</strong> indirekte Möglichkeit, dem Lebensmittel Kohlenmonoxid zuzusetzen und<br />

ist ebenfalls unzulässig. Als Entscheidungsgrenze hat sich ein maximaler Gehalt von<br />

200 µg CO/kg zur Unterscheidung von unbehandeltem und behandeltem Fischfleisch<br />

mancherorts etabliert, so auch in der Schweiz (siehe Informationsschreiben des Bundesamtes<br />

für Gesundheit Nr. 115 vom 9.3.2006).<br />

Für Histamin in Fischereierzeugnissen von Fischen, bei denen ein hoher Gehalt an Histidin<br />

auftritt (z.B. Thunfisch) gilt gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) ein Grenzwert von<br />

100 mg/kg für in Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer.<br />

Probenbeschreibung<br />

Die Probenerhebung durch die Grenztierärzte an den Flughafenzollämtern Zürich (12) und Genf<br />

(5) sowie bei Frigo St. Johann (2) erfolgte im Zeitraum Juli bis August. Neben 18<br />

Thunfischproben wurde auch eine Probe Blauer Marlin erhoben.<br />

Fischart Ursprungsland Anzahl Proben<br />

Thunfisch (Thunnus albacares) Philippinen (17), Sri Lanka (1) 18<br />

Blauer Marlin (Makaira mazara) Philippinen 1<br />

Total 19<br />

Prüfverfahren<br />

Der Nachweis einer Kohlenmonoxidbehandlung erfolgte nach wässeriger Extraktion der<br />

homogenisierten Probe und Freisetzung von gebundenem Kohlenmonoxid durch Ansäuern<br />

mittels Headspace-GC/MS.<br />

Die Histamin-Bestimmung erfolgte mittels ELISA-Verfahren.<br />

Ergebnisse<br />

• Alle untersuchten Thunfischproben wiesen CO-Konzentrationen unterhalb der<br />

Entscheidungsgrenze von 200 µg/kg auf. Die Resultate gaben dementsprechend keinen<br />

Hinweis auf eine Behandlung mit Kohlenmonoxid oder tasteless smoke.<br />

• Die tiefste CO-Konzentration (11 µg/kg) wurde in der einzigen Probe Blauer Marlin<br />

gemessen.<br />

• Es wurde keine Überschreitung des Grenzwerts für Histamin von 100 mg/kg festgestellt. Die<br />

Resultate lagen gar allesamt unterhalb von 5 mg/kg und damit in einem erfreulich tiefen<br />

Bereich.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 33 von 212

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!