Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Gegenwart von Toluol aufgeschlossen und das Fett zugleich extrahiert. Ein Aliquot der<br />
organischen Phase wurde im Stickstoffstrom eingedampft und der Fettrückstand gewogen.<br />
Zur Bestätigung der abweichenden Werte wurden die betroffenen Proben mit Salzsäure<br />
aufgeschlossen, säurefrei filtriert und das Fett mittels Petroleumbenzin extrahiert (Soxhlet),<br />
dann getrocknet und gewogen (SLMB 22/5.1). Für die Bestimmung des Proteingehaltes wurde<br />
das Kjeldahl-Verfahren angewandt. Sellerie-Spuren liessen sich mit einer real-time PCR-<br />
Methode nachweisen, Ei-Spuren mit einer ELISA-Methode quantifizieren.<br />
Ergebnisse und Massnahmen<br />
• Die in der Zutatenliste deklarierten Tierarten konnten nachgewiesen werden. Ohne<br />
entsprechenden Hinweis enthielten neun Proben geringste Spuren (< 0.01%) Huhn oder<br />
Truthahn. Rind und Schwein konnte in den Proben ohne entsprechenden Hinweis nicht<br />
nachgewiesen werden.<br />
• Die Fettgehalte lagen im Bereich von 0.2 bis 15.4%. Bei drei Proben stimmte der in der<br />
Nährwertdeklaration angegebene Fettgehalt nicht: 2.5 statt 0.5%, 2.6 statt 6.0% und 4.0 statt<br />
7.0% Fett. Die Proben wurden beanstandet.<br />
• Die Proteingehalte lagen im Bereich von 2.5 bis 18.7%. Bei allen Proben entsprach der<br />
deklarierte Eiweissgehalt dem tatsächlichen Eiweissgehalt.<br />
• Keine der 14 Proben ohne Deklaration der Zutat Ei enthielt mehr <strong>als</strong> 1 mg/kg Eiklarprotein.<br />
• In keiner der 15 Proben ohne Deklaration von Selleriebestandteilen konnte Sellerie<br />
nachgewiesen werden, mit Ausnahme von einer Probe, welche nur geringste Spuren<br />
(< 0.01%) enthielt, was keine Deklaration erzwingt.<br />
• Bei einer Suppe gab es verschiedene Etikettenversionen bei gleicher Datierung und<br />
Lotnummer: Eine Version deklarierte drei verschiedene Geschmacksverstärker, einen<br />
Energiegehalt von 10 kcal und einen Eiweissgehalt von 1.5 g / 100 g, die andere Version nur<br />
einen Geschmacksverstärker, einen Energiegehalt von 19 kcal und einen Eiweissgehalt von<br />
2.5 g / 100 g. Bei der einen Version konnte somit der Inhalt nicht mit der Deklaration<br />
übereinstimmen. Die Probe wurde beanstandet. Mittlerweile sind nur noch korrekte Etiketten<br />
im Umlauf.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Da es zu vier (14%) Beanstandungen kam, werden Lebensmittel mit Fleisch bei Gelegenheit<br />
wieder untersucht.<br />
2.2.3 Kalbsbratwürste / Tierartenbestimmung im Fleischanteil<br />
Gemeinsame Kampagne Aargau (Schwerpunktlabor), Basel-Landschaft, Basel-Stadt und<br />
Solothurn<br />
Anzahl untersuchte Proben: 51 beanstandet: 19 (37%)<br />
Beanstandungsgründe:<br />
Ungenügender Kalbfleischgehalt (16), nicht deklarierte<br />
Tierart (2), übrige Kennzeichnung (1)<br />
Ausgangslage<br />
Beim Kauf von Kalbsbratwürsten erwarten die Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund<br />
dieser Produktbezeichnung (Sachbezeichnung), dass in diesem Lebensmittel ein hoher Anteil<br />
hochwertiges Kalbfleisch enthalten ist. Von Gesetzes wegen muss mindestens 50 % des<br />
Fleischanteils vom Kalb stammen. Zudem können sich die Verbraucher anhand der Angaben<br />
im Zutatenverzeichnis informieren, von welchen Tierarten Fleisch für die Produktion der Wurst<br />
verwendet wurde. Bei Ware im Offenverkauf müssen diese Informationen für die Kunden auf<br />
andere Weise verfügbar sein, z.B. durch mündliche Auskunft. Die Hinweise zu den Tierarten<br />
der verwendeten Fleischanteile kann nur mit Hilfe der Genanalytik zuverlässig überprüft<br />
werden.<br />
Untersuchungsziele<br />
Enthalten die Kalbsbratwürste einen genügend hohen Anteil an Kalbfleisch?<br />
Enthalten die Würste weitere nicht deklarierte Tierarten?<br />
Ist die Kennzeichnung entsprechend der Lebensmittelgesetzgebung?<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS