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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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wegen zu geringem Milchfettgehalt sowie wegen Zumischung von Fremdfett beanstandet werden.<br />

Um die Situation noch weiter zu verbessern, ist eine punktuelle Nachkontrolle angebracht.<br />

2.2.2 Lebensmittel mit Fleischanteil / Tierart des Fleischanteils, Fettgehalt,<br />

Proteingehalt, Allergene, Sellerie, Ei und Deklaration<br />

Anzahl untersuchte Proben: 29 beanstandet: 4<br />

Beanstandungsgründe: Fettgehalt (3), Etikettierung (1)<br />

Ausgangslage<br />

Bei zusammengesetzten Lebensmitteln sind die einzelnen<br />

Zutaten meist kaum sichtbar oder geschmacklich erkennbar.<br />

Personen, die aus religiösen oder diätetischen Gründen<br />

bestimmte Tierarten meiden, verlassen sich auf die deklarierte<br />

Zutatenliste. Auch Allergiker müssen sich auf die Deklaration<br />

der Zutaten oder auf die Hinweise für Allergiker, wie z.B. „kann<br />

Spuren von Sellerie enthalten“, verlassen können.<br />

Untersuchungsziele<br />

Im Rahmen der Kampagne wurde folgenden Fragen nachgegangen:<br />

• Stimmen die enthaltenen Tierarten mit der Deklaration überein?<br />

• Wie hoch sind der Fett- und der Proteingehalt und ist der deklarierte Gehalt korrekt?<br />

• Können in den Proben ohne entsprechende Deklaration Sellerie und Ei nachgewiesen<br />

werden?<br />

• Erfüllen die allgemeinen Deklarationen auf der Etikette die gesetzlichen Vorschriften?<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Es<br />

gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.<br />

Für Allergene gibt es gemäss Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende<br />

Regelungen:<br />

Zutaten (Lebensmittel und Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen<br />

auslösende Stoffe nach Anhang 1 enthalten oder aus solchen gewonnen wurden, und die,<br />

wenn auch möglicherweise in veränderter Form, im Endprodukt vorhanden bleiben, müssen in<br />

jedem Fall im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Auf diese Zutaten muss<br />

auch dann hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern<br />

unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder<br />

Kontaminationen), sofern ihr Anteil, z.B. im Falle von Sellerie oder Ei, 1 g pro Kilogramm oder<br />

Liter genussfertiges Lebensmittel übersteigen könnte. Hinweise, wie „kann Sellerie enthalten“<br />

sind unmittelbar nach dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.<br />

Die verantwortliche Person muss belegen können, dass alle im Rahmen der guten<br />

Herstellungspraxis gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten<br />

Vermischungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.<br />

Probenbeschreibung<br />

In fünf verschiedenen Geschäften wurden 29 unterschiedliche Lebensmittel mit Fleisch<br />

erhoben. Es handelte sich um verschiedene Fertigmenüs (8), Teigwaren mit Fleisch (9),<br />

Suppen (6), Saucen (3) und Pastetchenfüllungen (3). 24 Produkte enthielten die Zutat<br />

Rindfleisch, zwölf Produkte die Zutat Schwein, fünf Produkte die Zutat Huhn und zwei die Zutat<br />

Pute / Trute. Die Produkte stammten aus dem Fürstentum Lichtenstein (12), der Schweiz (10),<br />

Deutschland (4) und Italien (3).<br />

Prüfverfahren<br />

Die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute/Trute wurden mit einer Multiplex-real-time PCR-<br />

Methode nachgewiesen. Zur Bestimmung des Fettgehalts wurden die Proben mit Salzsäure in<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 29 von 212

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