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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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3.3 CHEMIKALIENKONTROLLE<br />

3.3.1 Generelle Aspekte und Überblick<br />

Das Schweizer Chemikalienrecht ist aufgrund der aktuellen Neuordnung des Chemikalienrechts<br />

in der Europäischen Union einem raschen Wandel unterworfen. Obwohl erst 2005 in Kraft<br />

gesetzt mit dem Hauptziel, eine Harmonisierung mit dem EU-Recht zu erreichen, ist es bereits<br />

in erheblichem Mass renovationsbedürftig. Inzwischen wurden in der EU die REACH- und die<br />

GHS-Verordnungen verabschiedet, welche neue Regelungen für die Registrierung und die<br />

Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen einführen. Somit besteht bereits drei Jahren<br />

nach Einführung des Chemikalienrechts in der Schweiz kein mit der EU harmonisiertes Recht<br />

mehr, was zur Bildung technischer Handelshemmnisse führt. Die Chemikalienverordnung<br />

wurde deshalb 2008 revidiert, um die notwendigen Elemente von REACH und GHS zu<br />

übernehmen, damit so wenige Handelshemmnisse wie möglich entstehen.<br />

In diesem vom Wandel geprägten Umfeld besteht die Aufgabe des Kantons einerseits darin,<br />

sich regelmässig über die neusten Entwicklungen des Chemikalienrechts in der EU zu<br />

informieren. So hat die „chemsuisse“ – die Vereinigung der kantonalen Fachstellen für<br />

Chemikalien – im November ein Kurs über die Einstufungs- und Kennzeichnungsmethoden<br />

nach GHS organisiert. Dieser zweitägige Kurs fand in Basel statt und wurde von 45 Mitarbeitern<br />

der kantonalen Fachstellen und der Bundesämter besucht. Andererseits sind Stellungnahmen<br />

bei Anhörungen von Verordnungsänderungen zu erstellen. Dabei ist dem Aufrechterhalten des<br />

Schutzniveaus grosse Aufmerksamkeit zu schenken, damit nicht der Abbau von technischen<br />

Handelshemmnissen auf Kosten des Gesundheits- und des Umweltschutzes erfolgt. Wir haben<br />

2008 zu den Änderungen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung<br />

Stellung genommen. Dank einer guten Koordination konnten die kantonalen Fachstellen für<br />

Chemikalien zahlreiche Korrekturen im Entwurf der revidierten Chemikalienverordnung zu<br />

Gunsten des Gesundheitsschutzes veranlassen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die interkantonale Zusammenarbeit zur<br />

Effizienzsteigerung des kantonalen Vollzugs. In Zusammenarbeit mit anderen kantonalen<br />

Fachstellen für Chemikalien wurde ein Selbstkontrollkonzept entworfen, das 2009 Hersteller<br />

und Importeure von Chemikalien unterstützen soll, ihre in der Chemikaliengesetzgebung<br />

festgelegten Pflichten zu erfüllen. Mit diesem Selbstkontrollkonzept soll insbesondere den<br />

kleinen und mittleren Betrieben, die Chemikalien auf den Markt bringen, ein konkretes<br />

Hilfsmittel zur Erfüllung ihrer Pflichten in die Hand gegeben werden. Die kantonalen Fachstellen<br />

reagieren damit auf die vielen nicht rechtskonformen Produkte, die anlässlich der<br />

Marktkontrollen seit der Einführung des neuen Chemikalienrechts beanstandet werden<br />

mussten.<br />

Der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung kann in zwei Haupttätigkeiten eingeteilt werden. Bei<br />

der Marktüberwachung werden Stoffe und Zubereitungen, die sich auf dem Markt befinden,<br />

erhoben und deren Rechtskonformität überprüft. Bei Stoffen und Zubereitungen, die von Firmen<br />

aus anderen Kantonen hergestellt werden, werden die Resultate unserer Überprüfung nicht<br />

dem Hersteller mitgeteilt, sondern der zuständigen Fachstelle. Die zweite Haupttätigkeit<br />

umfasst die Kontrolle des Umgangs mit Chemikalien. Dabei werden Inspektionen in Betrieben<br />

durchgeführt, um die Einhaltung der Umgangsbestimmungen des Chemikalienrechts zu<br />

überprüfen. Die Betriebskontrollen obliegen in erster Linie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit.<br />

Die KCB kontrolliert nur Betriebe, wenn sie Hersteller oder Abgabestellen von Chemikalien sind<br />

oder wenn sie fachbewilligungspflichtig sind. Die nachstehende Tabelle fasst die zwischen dem<br />

1. Dezember 2007 und dem 30. November 2008 durchgeführten Kontrollen und Inspektionen<br />

zusammen:<br />

Marktkontrolle<br />

Anzahl der erhobenen Produkte 87<br />

Anzahl der Meldungen an andere kantonale Fachstellen 13<br />

Umgang mit Chemikalien Anzahl der durchgeführten Inspektionen 6<br />

Seite 203 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

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