Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Fluorescence- Activated<br />
Cell Sorter (FACS):<br />
Je nach Modell können<br />
daraus infektiöse<br />
Aerosole freigesetzt<br />
werden. Aus räumlichen<br />
Gründen kann das Gerät<br />
meist nicht in eine<br />
Sicherheitswerkbank<br />
platziert werden.<br />
Foto: Becton Dickinson<br />
Inspektionen und sonstige Betriebskontrollen<br />
Die periodischen Inspektionen gem. Art. 20 ESV wurden gemäss Kontrollplan für das laufende<br />
Jahr durchgeführt (siehe auch Halbjahresbericht 2008 zu den Biosicherheitsinspektionen auf<br />
der Homepage des KLBS, <strong>Bericht</strong> Nr. 27 15 ). Bei 11 von insgesamt 14 Inspektionen gab es<br />
Beanstandungen. Die vom jeweiligen Betrieb zu ergreifenden Massnahmen wurden entweder in<br />
Form von Auflagen (gesamthaft 13) ausgesprochen oder es wurden entsprechende<br />
Vereinbarungen (gesamthaft 34) getroffen. Die festgestellten Mängel waren nicht gravierend.<br />
Beispielsweise musste bei einem Forschungslabor der Sicherheitsstufe 3 die fehlende<br />
Inaktivierung des Autoklavenkondensates moniert werden: dies wurde mit einer technischen<br />
Nachrüstung nachgeholt.<br />
Bei einem Betrieb, der neu in Basel ansässig ist und mehrere Tätigkeiten im Geltungsbereich<br />
der ESV ausführt, wurden verschiedene Mängel bei den organisatorischen Massnahmen<br />
vorgefunden. So fehlten u.a. ein betriebliches Sicherheitskonzept und ein Überblick über die<br />
meldepflichtigen Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen. Die Abklärung ergab<br />
mehrere meldepflichtige Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, die noch nicht<br />
registriert waren. Die Auflagen der KCB, diese Mängel zu bereinigen, wurden bereits<br />
grösstenteils umgesetzt. In einem weiteren Fall wurde dafür gesorgt, dass die Anreicherung von<br />
potentiell infektiösen Organismen aus Umweltproben wie erforderlich in einem Labor der<br />
Sicherheitsstufe 2 durchgeführt wird.<br />
Ein besonderes Augenmerk bei den Inspektionen galt den Autoklaven (Geräte zur Inaktivierung<br />
der infektiösen Abfälle). In fünf Fällen wurden Geräte vorgefunden, die nicht dem Stand der<br />
Technik entsprechen, da sie z.B. nicht über eine Aufzeichnungsmöglichkeit verfügen. In diesen<br />
Fällen wurde den Betrieben nahegelegt, das Gerät auszutauschen oder aufzurüsten.<br />
Angeordnet wurden in drei Fällen auch die regelmässige Durchführung der Wartung und<br />
Funktionskontrollen bei den Autoklaven.<br />
In den übrigen Fällen waren jeweils eine oder mehrere Massnahmen der Sicherheitsstufe 2<br />
nicht vorhanden oder ungenügend. Dies betraf nur in wenigen Fällen technische Aspekte (z.B.<br />
eine fehlende Sicherheitswerkbank), in den meisten Fällen aber organisatorische Massnahmen<br />
wie z.B. die Meldepflicht, das Sicherheitskonzept, den Hygieneplan, die betriebsinterne<br />
Ausbildung oder die Kennzeichnung mit dem Warnzeichen.<br />
Die betroffenen Betriebe zeigten sich kooperativ und erfüllten die geforderten Massnahmen<br />
innert der vereinbarten Fristen.<br />
15 <strong>Bericht</strong> Nr. 27/2008 des KLBS (www.kantonslabor.bs.ch)<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS