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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Fluorescence- Activated<br />

Cell Sorter (FACS):<br />

Je nach Modell können<br />

daraus infektiöse<br />

Aerosole freigesetzt<br />

werden. Aus räumlichen<br />

Gründen kann das Gerät<br />

meist nicht in eine<br />

Sicherheitswerkbank<br />

platziert werden.<br />

Foto: Becton Dickinson<br />

Inspektionen und sonstige Betriebskontrollen<br />

Die periodischen Inspektionen gem. Art. 20 ESV wurden gemäss Kontrollplan für das laufende<br />

Jahr durchgeführt (siehe auch Halbjahresbericht 2008 zu den Biosicherheitsinspektionen auf<br />

der Homepage des KLBS, <strong>Bericht</strong> Nr. 27 15 ). Bei 11 von insgesamt 14 Inspektionen gab es<br />

Beanstandungen. Die vom jeweiligen Betrieb zu ergreifenden Massnahmen wurden entweder in<br />

Form von Auflagen (gesamthaft 13) ausgesprochen oder es wurden entsprechende<br />

Vereinbarungen (gesamthaft 34) getroffen. Die festgestellten Mängel waren nicht gravierend.<br />

Beispielsweise musste bei einem Forschungslabor der Sicherheitsstufe 3 die fehlende<br />

Inaktivierung des Autoklavenkondensates moniert werden: dies wurde mit einer technischen<br />

Nachrüstung nachgeholt.<br />

Bei einem Betrieb, der neu in Basel ansässig ist und mehrere Tätigkeiten im Geltungsbereich<br />

der ESV ausführt, wurden verschiedene Mängel bei den organisatorischen Massnahmen<br />

vorgefunden. So fehlten u.a. ein betriebliches Sicherheitskonzept und ein Überblick über die<br />

meldepflichtigen Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen. Die Abklärung ergab<br />

mehrere meldepflichtige Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, die noch nicht<br />

registriert waren. Die Auflagen der KCB, diese Mängel zu bereinigen, wurden bereits<br />

grösstenteils umgesetzt. In einem weiteren Fall wurde dafür gesorgt, dass die Anreicherung von<br />

potentiell infektiösen Organismen aus Umweltproben wie erforderlich in einem Labor der<br />

Sicherheitsstufe 2 durchgeführt wird.<br />

Ein besonderes Augenmerk bei den Inspektionen galt den Autoklaven (Geräte zur Inaktivierung<br />

der infektiösen Abfälle). In fünf Fällen wurden Geräte vorgefunden, die nicht dem Stand der<br />

Technik entsprechen, da sie z.B. nicht über eine Aufzeichnungsmöglichkeit verfügen. In diesen<br />

Fällen wurde den Betrieben nahegelegt, das Gerät auszutauschen oder aufzurüsten.<br />

Angeordnet wurden in drei Fällen auch die regelmässige Durchführung der Wartung und<br />

Funktionskontrollen bei den Autoklaven.<br />

In den übrigen Fällen waren jeweils eine oder mehrere Massnahmen der Sicherheitsstufe 2<br />

nicht vorhanden oder ungenügend. Dies betraf nur in wenigen Fällen technische Aspekte (z.B.<br />

eine fehlende Sicherheitswerkbank), in den meisten Fällen aber organisatorische Massnahmen<br />

wie z.B. die Meldepflicht, das Sicherheitskonzept, den Hygieneplan, die betriebsinterne<br />

Ausbildung oder die Kennzeichnung mit dem Warnzeichen.<br />

Die betroffenen Betriebe zeigten sich kooperativ und erfüllten die geforderten Massnahmen<br />

innert der vereinbarten Fristen.<br />

15 <strong>Bericht</strong> Nr. 27/2008 des KLBS (www.kantonslabor.bs.ch)<br />

Seite 198 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

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