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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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400<br />

ESV-Tätigkeiten in Basel-Stadt<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Jahr<br />

Erfasst sind die <strong>als</strong> aktiv gemeldeten/bewilligten Tätigkeiten im Kanton BS<br />

Stellungnahmen zu Meldungen und Bewilligungsgesuchen<br />

Übersicht über die Stellungnahmen und Anträge gem. Art. 17-19 ESV<br />

Tätigkeiten 2007 2008<br />

Stellungnahmen zu Meldungen<br />

davon mit Anträgen<br />

77<br />

9<br />

65<br />

11<br />

Stellungnahmen zu Bewilligungsgesuchen<br />

(mit Anträgen) 8 8<br />

Nachforderungsanträge zu Meldungen<br />

oder Bewilligungsgesuchen 5 6<br />

Die KCB überprüft im Rahmen der Melde- und Bewilligungsverfahren ESV zuerst, ob die<br />

Voraussetzungen für eine fundierte Überprüfung der Risikobewertung durch die Gesuchsteller<br />

gegeben sind. Fehlen wesentliche inhaltliche Aspekte, werden Nachforderungen in Form von<br />

Anträgen an das zuständige Bundesamt gestellt. Die eigentliche Überprüfung der<br />

Risikobewertung wird mit einer Stellungnahme der KCB zuhanden der entscheidgebenden<br />

Behörden des Bundes abgeschlossen. Unsere Anträge in den Nachforderungen und<br />

Stellungnahmen werden in aller Regel berücksichtigt.<br />

Bei den Gesuchen für das Ändern oder Weglassen von Sicherheitsmassnahmen gem. Art. 19<br />

ESV handelte es sich in vier Fällen um abluftgefilterte Sicherheitswerkbänke in<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb eines Zellsortierungsapparates (sogen. „FACS“). Deren<br />

Platzierung in eine in Stufe 2 erforderlichen Sicherheitswerkbank ist kaum möglich. Mittels<br />

Inspektionen wurde überprüft, ob die vorhandenen organisatorischen und technischen<br />

Sicherheitsmassnahmen ein Weglassen der fehlenden Massnahme kompensieren könnten.<br />

Beim Umgang mit infektiösen Keimen in FACS-Apparaten können gesundheitsgefährdende<br />

Aerosole entstehen. Die KCB hat deshalb beantragt, dass bei diesen Geräten die<br />

Wirksamkeit des alternativen Aerosolschutzes in Form eines Spillschutzes mit<br />

entsprechenden Tests zu belegen ist, bevor sie für den Umgang mit infektiösen Keimen<br />

zugelassen werden. Diese Auflage wurde vom Bundesamt in die Bewilligung zuhanden der<br />

Gesuchstellerin mitaufgenommen.<br />

Ein Bewilligungsgesuch für eine Verlängerung einer Tätigkeit der Klasse 3 mit gentechnisch<br />

veränderten Mykobakterien, dem Erreger der Tuberkulose beim Menschen, enthielt<br />

widersprüchliche Angaben über die Sicherheitsmassnahmen. Eine kurzfristig angesetzte<br />

Inspektion bestätigte das Vorhandensein und Betriebstüchtigkeit aller erforderlichen<br />

Massnahmen, wie einer Raumbegasungsmöglichkeit oder eines Sichtfensters für den Einblick<br />

in den Laborbereich von aussen. Der für die Bewilligung zuständige Bundesbehörde konnte<br />

beantragt werden, die Bewilligung zu erteilen.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 197 von 212

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