Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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400<br />
ESV-Tätigkeiten in Basel-Stadt<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
Jahr<br />
Erfasst sind die <strong>als</strong> aktiv gemeldeten/bewilligten Tätigkeiten im Kanton BS<br />
Stellungnahmen zu Meldungen und Bewilligungsgesuchen<br />
Übersicht über die Stellungnahmen und Anträge gem. Art. 17-19 ESV<br />
Tätigkeiten 2007 2008<br />
Stellungnahmen zu Meldungen<br />
davon mit Anträgen<br />
77<br />
9<br />
65<br />
11<br />
Stellungnahmen zu Bewilligungsgesuchen<br />
(mit Anträgen) 8 8<br />
Nachforderungsanträge zu Meldungen<br />
oder Bewilligungsgesuchen 5 6<br />
Die KCB überprüft im Rahmen der Melde- und Bewilligungsverfahren ESV zuerst, ob die<br />
Voraussetzungen für eine fundierte Überprüfung der Risikobewertung durch die Gesuchsteller<br />
gegeben sind. Fehlen wesentliche inhaltliche Aspekte, werden Nachforderungen in Form von<br />
Anträgen an das zuständige Bundesamt gestellt. Die eigentliche Überprüfung der<br />
Risikobewertung wird mit einer Stellungnahme der KCB zuhanden der entscheidgebenden<br />
Behörden des Bundes abgeschlossen. Unsere Anträge in den Nachforderungen und<br />
Stellungnahmen werden in aller Regel berücksichtigt.<br />
Bei den Gesuchen für das Ändern oder Weglassen von Sicherheitsmassnahmen gem. Art. 19<br />
ESV handelte es sich in vier Fällen um abluftgefilterte Sicherheitswerkbänke in<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb eines Zellsortierungsapparates (sogen. „FACS“). Deren<br />
Platzierung in eine in Stufe 2 erforderlichen Sicherheitswerkbank ist kaum möglich. Mittels<br />
Inspektionen wurde überprüft, ob die vorhandenen organisatorischen und technischen<br />
Sicherheitsmassnahmen ein Weglassen der fehlenden Massnahme kompensieren könnten.<br />
Beim Umgang mit infektiösen Keimen in FACS-Apparaten können gesundheitsgefährdende<br />
Aerosole entstehen. Die KCB hat deshalb beantragt, dass bei diesen Geräten die<br />
Wirksamkeit des alternativen Aerosolschutzes in Form eines Spillschutzes mit<br />
entsprechenden Tests zu belegen ist, bevor sie für den Umgang mit infektiösen Keimen<br />
zugelassen werden. Diese Auflage wurde vom Bundesamt in die Bewilligung zuhanden der<br />
Gesuchstellerin mitaufgenommen.<br />
Ein Bewilligungsgesuch für eine Verlängerung einer Tätigkeit der Klasse 3 mit gentechnisch<br />
veränderten Mykobakterien, dem Erreger der Tuberkulose beim Menschen, enthielt<br />
widersprüchliche Angaben über die Sicherheitsmassnahmen. Eine kurzfristig angesetzte<br />
Inspektion bestätigte das Vorhandensein und Betriebstüchtigkeit aller erforderlichen<br />
Massnahmen, wie einer Raumbegasungsmöglichkeit oder eines Sichtfensters für den Einblick<br />
in den Laborbereich von aussen. Der für die Bewilligung zuständige Bundesbehörde konnte<br />
beantragt werden, die Bewilligung zu erteilen.<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 197 von 212